Fred Sprengbüro
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Prüfungsbedingungen an Berliner Hochschulen im Sommersemester 2026

Schriftliche Anfrage vom 18. Juni 2026, Drucksache 19/26425

Tobias Schulze (LINKE)

1. Die aufziehende Klimakatastrophe sorgt auch in Berlin für immer frühere und wärmere Sommer. Inwiefern sind die Hochschulen für die kommende Lern- und Prüfungsphase auf möglicherweise auftretende extreme Hitzeereignisse vorbereitet?

2. Verfassungsrechtliche Vorgaben schreiben im Prüfungskontext vergleichbare Prüfungsbedingungen auch in Bezug auf Temperaturen vor.
– a) Wann und wie werden an den einzelnen Hochschulen jeweils vor und während der Prüfungen die Temperaturen in den Räumen überprüft?
– b) Inwiefern existieren hochschulübergreifende oder jeweils hochschulinterne Vorgaben für Höchsttemperaturen in Prüfungsräumen?
– c) Welche Nachteilsausgleiche werden an den jeweiligen Hochschulen bei welcher Temperatur in den Prüfungsräumen gewährt? Wer entscheidet auf welcher Grundlage darüber?
– d) Inwiefern planen Hochschulen im Zusammenhang bei länger anhaltenden Hitzeereignissen in diesem Semester jeweils Schreibzeitverlängerungen, besondere Rücktrittsmöglichkeiten etc. für Hausarbeiten, Abschlussarbeiten und andere länger dauernde Prüfungsleistungen zu gewähren? Wer entscheidet auf welcher Grundlage darüber?

3. Wie viele Prüfungen wurden seit 2023 an den Berliner Hochschulen wegen zu hoher Temperaturen abgebrochen bzw. abgesagt?

4. Wie viel Prozent der für schriftliche Prüfungen genutzten Räume an den jeweiligen Hochschulen sind in etwa klimatisiert?

5. Werden bei Sanierungen oder Neubauten von Hochschulgebäuden standardmäßig Hitzeschutzmaßnahmen, wie z. B. Klimaanlagen flächendeckend eingeplant und wenn ja, welche sind das?

6. Inwiefern existieren an den Berliner Hochschulen lokale Hitzeschutzpläne?

7. Auch Lärm kann zu Einschränkungen bei der Prüfungsfähigkeit führen.
– a) Wie wird an den einzelnen Hochschulen jeweils eine Lärmmessung vor und während der Prüfungen in lärmexponierten Prüfungsräumen durchgeführt?
– b) Inwiefern existieren hochschulübergreifende oder jeweils hochschulinterne Vorgaben für Höchstlärmwerte?
– c) Welche Nachteilsausgleiche werden an den jeweiligen Hochschulen bei welchem Lärm gewährt?
– d) Werden den Hochschulen alle im Umfeld ihrer Gebäude geplanten Baustellen angezeigt, so dass diese die Raumbelegung in der Prüfungsphase planen können?

8. Wie werden Studierende durch die jeweiligen Hochschulen über ihre Rügeobliegenheiten, geltende Grenzwerte etc. für Temperatur und Lärm informiert?

9. Das Semesterticket ist für die Mobilität der Studierenden unerlässlich. Es kann grundsätzlich nur in Form eines digitalen Tickets in einer Smartphone-App rechtsgültig mitgeführt werden. Folglich müssen Studierende ein Smartphone beim Besuch der Hochschule mitführen.
– a) Ist an den Hochschulen jeweils das Mitführen des Smartphones beim Betreten des Prüfungsraumes erlaubt?
– b) Inwiefern bieten die Hochschulen bei Prüfungen, bei denen das Mitführen nicht erlaubt ist, eine sichere Aufbewahrungsmöglichkeit an?
– c) Wie vielen Studierende wurden seit 2022 aufgrund des Mitführens von Handys ein Täuschungsversuch vorgeworfen?

10. Inwiefern wird das Prüfungspersonal an den Hochschulen in Fragen von Temperatur, Lärmereignissen und Handymitnahme geschult?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-26425.pdf