Fred Sprengbüro
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Ist alles Gold, was glänzt? – Private Franchise-Bildungseinrichtungen in Berlin

Schriftliche Anfrage vom 4. Dezember 2025, Drucksache 19/24554

Tobias Schulze (LINKE)

1. Am 13.02.2025 beschloss das Abgeordnetenhaus das Zweite Gesetz zur Fortschreibung des Berliner Hochschulrechts (Drs.: 19/2054), welches am 8.3.2025 in Kraft trat. Mit dem Gesetz wurde auch der § 124a Abs. 2 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) ersatzlos gestrichen. In der Begründung zu dieser Streichung heißt es, dass Ziel sei die „[…] Qualitätssicherung von akademischen Angeboten auf Hochschulniveau am Wissenschaftsstandort Berlin […]“. Dieses Ziel sollte erreicht werden, indem „[…] die Möglichkeit zum Betrieb sonstiger Einrichtungen zukünftig auf Niederlassungen von staatlichen Hochschulen, Hochschulen in staatlicher Trägerschaft oder staatlich anerkannten Hochschulen gemäß § 124a Absatz 1 BerlHG in der bisher geltenden Fassung beschränkt […]“ wird.
– a) Wie viele private Bildungseinrichtungen gem. § 124a Abs. 2 (in der BerlHG-Fassung gültig bis 07.03.2025) – im folgenden Franchise-Bildungseinrichtungen – existierten am 07.03.2025 in Berlin?
– b) Wie viele Franchise-Bildungseinrichtungen existieren aktuell in Berlin und welche Einrichtungen sind das?
– c) Welche Einrichtungen haben hier ihren Hauptstandort bzw. Sitz und welche Einrichtungen sind nur Zweigstellen und Ähnliches? Wo befindet sich in diesem Fall der Hauptstandort?
– d) Können Franchise-Bildungseinrichtungen trotz der Gesetzesänderung hier weitere Standorte, Zweigstellen, Campi und Ähnliches neu einrichten, sofern sich der Hauptsitz in einem anderen Bundes- oder EU-Land befindet?
– e) Wie viele dieser Franchise-Bildungseinrichtungen gem. § 124a Abs. 2 (alte Fassung) existierten 2020 in Berlin?

2. Welche Gesellschaftsform haben jeweils diese Franchise-Bildungseinrichtungen? Welchen Namen hat die Gesellschaft? Wo haben diese Gesellschaften ihren Sitz? Welches Hochschulrecht gilt für sie?

3. Mit welchen Hochschulen kooperieren die Franchise-Bildungseinrichtungen bei den einzelnen Studiengängen und insgesamt? Welcher Abschluss von welcher Hochschule wird für welchen Studiengang vergeben?

4. Inwiefern unterscheidet sich rechtlich das Studium an einer Franchise-Bildungseinrichtung vom Studium an einer staatlichen Hochschule, bspw. hinsichtlich des Studiums, des Abschlusses etc.?

5. Wie viele Studierende studieren aktuell an diesen Franchise-Bildungseinrichtungen? Wie viele Studierende sind deutsche Staatsbürger*innen, wie viele EU-Bürger*innen, wie viele internationale Studierende? Bitte schlüsseln Sie die Angaben nach Bildungseinrichtung auf und bilden Sie eine Gesamtzahl. Sollten diese Informationen nicht vorliegen, warum liegen sie nicht vor?

6. Welche Informationen zu Abbruchquoten bei den einzelnen Studiengängen oder den Franchise- Bildungseinrichtungen insgesamt hat der Senat? Sollten diese Informationen nicht vorliegen, warum liegen sie nicht vor?

7. Inwiefern gelten andere Zugangsvoraussetzungen im Vergleich zu staatlichen Berliner Hochschulen?

8. Welche konkreten BA- und MA-Abschlüsse, die durch/ an/ mit Franchise-Bildungseinrichtungen erworben werden, sind in Berlin anerkannt? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Franchise-Bildungseinrichtung auf.

9. Mit welchen konkreten Masterabschlüssen der Franchise-Bildungseinrichtungen kann ein Promotionsstudium an einer staatlichen Hochschule in Berlin aufgenommen werden?

10. Welche qualitätssichernden Maßnahmen müssen die Franchise-Bildungseinrichtungen durchführen und inwiefern wird die Einhaltung dieser Vorgaben durch den Senat überprüft?

11. Inwiefern überprüft der Senat die Außendarstellung der Franchise-Bildungseinrichtungen auf ihre Richtigkeit und Transparenz bezüglich bspw. Leistungen, Abschlussarten etc? Inwiefern überprüft der Senat, ob Anbieter ihre rechtliche Stellung (z. B. „keine Hochschule“, Abschluss von anderer Hochschule etc.) klar und transparent kommunizieren? Musste der Senat hier in der Vergangenheit tätig werden?

12. Wie stellt der Senat sicher, dass Berlin als Wissenschafts- und Studienmetropole im internationalen Kontext nicht durch irreführende Franchise-Bildungsangebote an Reputation verliert?

13. Genügen dem Senat die gesetzlichen Instrumente gegenüber Franchise-Bildungseinrichtungen, um Transparenz und Qualität ausreichend beurteilen und überprüfen zu können?

14. Welche Studiengebühren verlangen diese Franchise-Bildungseinrichtungen je Studiengang? Bitte schlüsseln Sie die Angaben nach Hochschule auf. Sollte die Information nicht vorliegen, warum liegt sie nicht vor

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-24554.pdf