Fred SprengbüroWenn die Viertelparität im TU-Wahlgremium etwas ändern würde, wäre sie verboten – Zu Genehmigungsverfahren von Grundordnungen durch den Senat
Schriftliche Anfrage vom 22. Mai 2025, Drucksache 19/22695
Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)
Fragen:
1. Verfassungs- und Grundordnungsänderungen der Hochschulen müssen durch den Senat geprüft werden.
a) Welche Hochschulen haben in den letzten 10 Jahren ihre Verfassungen bzw. Grundordnungen dem Senat zur Genehmigung vorgelegt?
b) Wie lange war die jeweilige Bearbeitungszeit durch den Senat bis zur endgültigen Genehmigung oder Ablehnung der jeweiligen Verfassungen bzw. Grundordnungen? Sollte die Genehmigung oder Ablehnung noch nicht erfolgt sein, geben sie bitte die bisherige Bearbeitungszeit durch den Senat an!
c) Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Genehmigungsverfahren für Verfassungen und Grundordnungen in den letzten 10 Jahren?
2. Wie viele Beschwerden und Klageandrohungen gibt es zu Prüfverfahren von Verfassungen, Grundordnungen und Rahmensatzungen der Hochschule üblicherweise?
3. Wie lautete das stimmengenaue Ergebnis in der Abstimmung des Erweiterten Akademischen Senats (EAS) zum viertelparitätischen Wahlkonvent an der TU im Jahr 2024?
a) Wann konkret erfolgte die Abstimmung im EAS?
b) Lässt sich aus dem Abstimmungsergebnis ablesen, wie viele Professor*innen dem Wahlkonvent mindestens zugestimmt haben? Wenn ja, wie viele waren das?
4. War das hier beschlossene Wahlverfahren Ergebnis einer zuvor vom Senat, z. B. aus Gründen der Rechtssicherheit, angeregten Beschlussvorlage?
a) Wenn ja, wann wurde der Rechtshinweis des Senates an die TU gegeben?
b) Wie kann das jetzige Verfahren dem Senat nicht rechtssicher genug sein, so dass es weiterer Prüfung bedarf, wenn der beschlossene Antrag auf Änderung der Grundordnung dem rechtlichen Hinweis des Senats entspricht?
c) Welche Gründe führten zur neuen Rechtsansicht des Senates?
5. Wann ging der finale Beschluss zum TU-Wahlkonvent in der Grundordnung beim Senat ein und wann begann er mit der Prüfung?
6. Wann konkret erfolgte die Teilgenehmigung der Grundordnung der TU durch den Senat?
7. Wie oft und zu welchen Zeitpunkten hat die TU Berlin nach der Genehmigung für die neue Grundordnung nachgefragt? Was wurde geantwortet? Welche Anfragen wurden aus welchem Grund nicht beantwortet (aufgeschlüsselt nach Datum und Anfrage)?
8. In der Presse wird berichtet, dass sich 10 Professor*innen mit einer Klageandrohung an den Senat gerichtet haben.
a) Welchen rechtlichen Charakter misst der Senat dem Schreiben bei (z.B. Informationsschreiben, Beschwerde, Rechtsaufsichtsbeschwerde usw.)?
b) Wann erfolgte der Eingang der Beschwerde/Klageandrohung beim Senat?
c) War die Senatsverwaltung mit den Verfassern des Briefes bisher im schriftlichen, persönlichen oder telefonischen Austausch?
d) Hat der Senat die von den Professor*innen aufgeworfenen rechtlichen Probleme nicht schon vor dem Eingang des Schreibens von sich aus geprüft? Zu welchen Ergebnissen hatte diese Prüfung geführt?
e) Welche konkreten neuen rechtlichen Argumente und Problemstellungen sind in den Schreiben der 10 Professor*innen aufgeführt, die der Senat nicht vorher auch schon geprüft hatte?
f) Existieren nach Ansicht des Senates irgendwelche Fristen oder Unverzüglichkeitsgebote für Einwendungen während des Genehmigungsprozesses? Wenn nein, warum nicht?
9. Die Frage der Viertelparität wird an der TU Berlin seit mindestens 13 Jahren diskutiert, beschlossen, erneut diskutiert, erneut beschlossen usw. usf.
a) Welche rechtlichen Prüfungen gab es in dem gesamten Prozess (aufgeschlüsselt nach Datum und Einzelergebnissen)?
b) Wurden externe Gutachten zu diesem Thema eingeholt? Wenn ja, wann wurden diese eingeholt? Was waren jeweils die Kosten? Wer verfasste die Gutachten?
c) Wurden externe Sachverständige zu Rate gezogen? Wenn ja, wann wurden externe Sachverständige zu Rate gezogen? Was waren jeweils die Kosten? Wer waren die externen Sachverständigen?
10. Gab es in dem Prozess um die Genehmigung der TU-Grundordnung weitere Beschwerden? Wenn ja, welche Bereiche der Grundordnung waren betroffen?
11. Der Senat hat für das Wahlverfahren lediglich eine Teilgenehmigung ausgesprochen. Das heißt, einige der neuen Regelungen gelten, andere nicht, obwohl sich diese Regelungen aufeinander beziehen.
a) Welche Begründungen haben zu der aktuellen Teilgenehmigung der Grundordnung der TU geführt? Gab es Prüfungen wie diese nun umzusetzen ist?
b) Besteht nach Ansicht des Senats dadurch eine Gefahr, dass Unklarheiten zum Wahlverfahren entstanden sind? Wenn ja, welche sind das?
c) Welche Risiken sieht der Senat, wenn mit der aktuell genehmigten Satzung ein Wahlverfahren durchgeführt wird?
d) Sind durch die Teilgenehmigung Mitbestimmungsrechte oder Stimmgewichtungen der einzelnen Mitgliedergruppen verändert? Wenn ja, inwiefern?
12. Durch die Teilgenehmigung der Grundordnung ist nun eine Kombination von Nominierungsverfahren und Wahlverfahren in Kraft, die nicht aufeinander abgestimmt sind und die in dieser Mischform von keinem Gremium der TU demokratisch legitimiert wurde.
a) Wie sorgt der Senat für demokratisch legitimierte und rechtssichere Wahlen?
b) Besteht, zumindest theoretisch, die Möglichkeit einer vorläufigen Genehmigung des gesamten Wahlverfahrens, um eine rechtssichere Wahl zu gewährleisten?
13. Inwieweit greift der Senat in die Autonomie der Hochschulen ein, wenn ein mehrfach mit mehr als zwei Drittel Mehrheit beschlossener Wahlkonvent weiter der Genehmigung harrt?
14. Den bisher nicht genehmigten Teil der TU-Grundordnung plant der Senat weiter zu prüfen.
a) Welche konkreten Schritte zur Prüfung will der Senat unternehmen?
b) Welchen Zeitplan verfolgt der Senat dabei aktuell?
c) Wann ist mit einer abschließenden Beurteilung und Bescheidung an die TU zu rechnen?
Antwort:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22695.pdf

