Fred SprengbüroAntidiskriminierungsstrukturen an Hochschulen
Schriftliche Anfrage vom 1. April 2025, Drucksache 19/22251
Fragesteller: Elif Eralp und Tobias Schulze (LINKE)
Fragen:
1. Welche konkreten Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen sowie -konzepte zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung befinden sich in Planung oder Umsetzung? (Bitte für jede einzelne Hochschule einzeln auflisten!)
a. Inwiefern sind die bestehenden Sicherheits- und Präventionskonzepte aus Sicht des Senats geeignet, den Schutz von Studierenden, die von Rassismus betroffen sind, sicherzustellen?
b. Inwieweit haben die Hochschulen Melde- und Beratungsstrukturen nach § 5b (3) BerlHG eingerichtet und entsprechende Satzungen erlassen? (Bitte einzeln aufführen!)
2. Inwiefern unterstützt der Senat die staatlichen und privaten staatlich anerkannten Hochschulen im Land Berlin bei der Etablierung von Melde- und Beratungsstrukturen zur Erfassung diskriminierender, insbesondere rassistischer, Vorfälle sowie bei der Ernennung von Antidiskriminierungsstrukturen?
3. Haben sich der Senat und/oder Hochschulen Expertise durch externe Beratungsorganisationen eingeholt, um die genannten Strukturen zu etablieren? Wenn ja, von welchen? Wenn nein, warum nicht?
a. Für welchen Personenkreis ist die AGG-Beschwerdestelle der jeweiligen Hochschulen zuständig und für welchen nicht? Was plant der Senat, um die Lücken, insbesondere in Hinblick auf Studierende, zu schließen? An wen bzw. welche Strukturen sollen sich Studierende bei diskriminierenden Vorfällen an der Hochschule wenden? (Bitte für jede einzelne Hochschule einzeln auflisten!)
4. Inwiefern sind die staatlichen und privaten staatlich anerkannten Hochschulen im Land Berlin aus Sicht des Senats ihrer Schutzpflicht gemäß § 5b BerlHG für von Rassismus betroffene Studierende zufriedenstellend nachgekommen? (Bitte für jede einzelne Hochschule einzeln auflisten!)
5. Inwiefern setzen die staatlichen und privaten staatlich anerkannten Hochschulen im Land Berlin aus Sicht des Senats den § 59a BerlHG um? (Bitte einzeln auflisten nach Hochschule, Kurzbeschreibung der Meldestruktur und Datum der Ernennung der Antidiskriminierungsbeauftragten und/oder der Ansprechperson und/oder des Gremiums!)
a. Gibt es aus Sicht des Senats die Implikation, dass der § 59a BerlHG analog zum § 59 BerlHG Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte auszulegen ist, und damit die Rahmenbedingungen, in Hinblick auf Aufwandsentschädigung, Ausstattung, Wahl, usw. für das Amt nach § 59a BerlHG analog übertragen werden müssten?
b. Im Falle der Auswahl einer Beauftragtenperson, wie ist das zur Einstellung bzw. Ernennung führende Verfahren, wer sind die Beteiligten und wie wird von wem die Entscheidung getroffen?
c. Gibt es analog zum „Frauenbeirat“ nach § 59 BerlHG einen „Antidiskriminierungsbeirat“? Wenn nein, warum nicht?
d. Inwiefern werden von Rassismus oder anderen Diskriminierungsformen betroffene Studierende oder andere studentische Selbstvertretungen am Besetzungsverfahren beteiligt? Welche Kriterien fließen in die Kompetenzbewertung der Beauftragtenperson?
e. Gibt es eine Aufwandsentschädigung und wenn ja, wie hoch wird diese bemessen?
f. Wenn noch keine Beauftragte für Diversität und Antidiskriminierung ernannt wurde, warum nicht? Wann wird das nachgeholt? (Bitte für jede Fakultät/Zentrum an den jeweiligen Hochschulen einzeln begründen!)
g. Was sind die Konsequenzen für die Hochschulen, wenn § 59a nicht umgesetzt wird? Was plant der Senat um Lücken bei der Umsetzung von § 59a BerlHG zu schließen?
h. Sind dem Senat weitere Beispiele, wie an der Fakultät I der TU Berlin, an der es eine Antidiskriminierungsstelle gibt, bekannt? Kann aus Sicht des Senats ausgelegt werden, dass diese Antidiskriminierungsstelle die Anforderungen von § 59a BerlHG erfüllt und inwiefern ließe sich dieses Modell auf alle Fakultäten aller staatlichen und privaten staatlich anerkannten Hochschulen im Land Berlin übertragen?
6. Wie viele Fälle rassistischer Belästigung, Diskriminierung und Gewalt gegenüber Studierenden sind dem Senat bekannt? (Bitte für jede Hochschule einzeln auflisten!)
a. Gibt es für die Bearbeitung diskriminierender, insbesondere rassistischer, Vorfälle gegenüber Studierenden ein Standardvorgehen? Wenn ja, welches? Wenn nein, wie handhaben die verschiedenen Universitäten die Bearbeitung? (Bitte für jede Hochschule einzeln auflisten!)
b. Ist dem Senat bekannt, wie gut das Feedbackverfahren bzgl. der Bearbeitung diskriminierender und insbesondere rassistischer Vorfälle gegenüber Studierenden funktioniert und ob die betroffenen Studierenden mit dem jeweiligen Verfahren sowie den jeweiligen Ergebnissen zufrieden waren? (Bitte für jeden Vorfall pro Hochschule einzeln anonymisiert auflisten!)
c. Was sind die verschiedenen Stufen bzw. Möglichkeiten der Sanktionierung gegenüber der diskriminierenden Institution oder Person? (Bitte wenn möglich, je nach Statusgruppe und Schwere der Diskriminierung für jede einzelne Hochschule einzeln aufschlüsseln!)
d. Ist dem Senat der Vorfall von Anti-Schwarzem-Rassismus an der Humboldt-Universität zu Berlin aus dem November 2023 bekannt, bei dem 11 rassistische Emails an Studierende der Black Student Union versendet wurden und wie wurde dieser Fall bearbeitet? Welche Instanzen und Personen wurden einbezogen? Welche Konsequenzen gab es für die versendende Person? Wie bewertet der Senat, wie dieser spezielle Vorfall bearbeitet wurde?
7. Was tun die jeweiligen staatlichen und privaten staatlich anerkannten Hochschulen speziell in Hinblick auf Anti-Schwarzen Rassismus?
8. Was tun die jeweiligen staatlichen und privaten staatlich anerkannten Hochschulen speziell in Hinblick auf antimuslimischen Rassismus?
9. Was tun die jeweiligen staatlichen und privaten staatlich anerkannten Hochschulen speziell in Hinblick auf Antiziganismus bzw. Antiromaismus?
10. Hat der Senat das im Koalitionsvertrag vorgesehene Gutachten zur Überprüfung der Normen für Beauftragte ausgelöst und wenn ja, wie bewertet er das Ergebnis?
Antwort:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22251.pdf

