Fred SprengbüroJung und ohne bezahlbare Bude – was tut der Senat?
Schriftliche Anfrage vom 17. September 2024, Drucksache 19/20352
Fragesteller: Niklas Schenker und Tobias Schulze (LINKE)
Fragen:
1. Wie viele Wohnplätze für Studierende, Schüler*innen und Auszubildende befinden sich im Bestand der Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) sowie der Berlinovo (bitte getrennt nach Unternehmen und Bezirken und ggf. Zielgruppe, also Studierende, Schüler*innen oder Auszubildende, auflisten)?
2. Wie viele Wohnplätze für Studierende, Schüler*innen und Auszubildende wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und im ersten Halbjahr 2024 durch die LWU sowie die Berlinovo fertiggestellt und wie viele sollen im zweiten Halbjahr 2024 und in den Jahren 2025 und 2026 fertiggestellt werden (bitte nach Unternehmen und Bezirken und ggf. Zielgruppe auflisten)?
3. Wie hoch liegen die durchschnittlichen Nettokalt- und Bruttowarmmieten (inkl. aller möglichen Zuschläge) in den Wohnheimplätzen (bitte nach Unternehmen und Bezirken und ggf. Zielgruppe auflisten)?
4. Wie hoch liegen etwaige Möblierungszuschläge im Durchschnitt (bitte nach Unternehmen und Bezirken und ggf. Zielgruppe auflisten)?
5. In wie vielen Fällen wurde jeweils in Jahren seit 2021 bei Mietenden der Wohnheimplätze Gebrauch vom Leistbarkeitsversprechen beantragt und genehmigt?
6. Wird von Bewerbenden für Wohnheimplätze das dreifache Monatseinkommen der Miete und wenn ja welcher Miete (nettokalt, bruttowarm, inkl. Zuschüsse, etc.) erwartet?
7. Planen Senat, LWU und Berlinovo die Mieten der bestehenden Wohnheimplätze an die in der Richtlinie Junges-Wohnen 2023 festgelegten, höchst zulässigen Mieten anzupassen?
8. Wie viele Anträge für wie viele Wohnheimplätze wurden über das Förderprogramm Junges-Wohnen-RL 2023 bislang vom wem gestellt?
9. Wird der Senat die Mittel für das Förderprogramm Junges-Wohnen-RL 2023 im Zuge der Auflösung der Pauschalen Minderausgaben kürzen? Wenn ja, um welchen Betrag?
a. Mittel des Bundes in welcher Höhe gehen dadurch potenziell verloren?
10. Wie viele Wohnungen wurden im sonstigen Bestand der LWU und der Berlinovo in den Jahren 2021, 2022 und 2023 über das in der Kooperationsvereinbarung vereinbarte Kontingent für besondere Bedarfsgruppen an Studierende, Schüler*innen und Auszubildende vermietet und einen wie großen Anteil an den insgesamt über dieses Kontingent vermieteten Wohnungen entfällt auf die genannten Zielgruppen?
Antwort:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-20352.pdf

