Fred Sprengbüro
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Regelungen des Deutschlandsemestertickets

Schriftliche Anfrage vom 18. Juli 2024 – Drucksache 19/19774

Fragesteller: Kristian Ronneburg und Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Warum ist es nach aktuellem Stand beim Deutschlandsemesterticket im Geltungsbereich des VBB nicht gestattet, ein Fahrrad bei Nutzung des ÖPNV mitzunehmen?

2. Ist geplant, zukünftig die Mitnahme von Fahrrädern bei der Nutzung des ÖPNV mit dem Deutschlandsemesterticket im Geltungsbereich des VBB zu ermöglichen? Wenn ja, ab wann soll dies erfolgen? Wenn nein, warum nicht?

3. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen beim Berliner Semesterticket es aktuell nicht gestattet ist, mit dem Deutschlandsemesterticket im Geltungsbereich des VBB ein Fahrrad mitzunehmen?

4. Warum ist bei anderen Tarifverbünden in Deutschland die Fahrradmitnahme mit dem Deutschlandsemesterticket gestattet, aber im Geltungsbereich des VBB bisher ausgeschlossen?

5. Welche Möglichkeit gibt es für Studierende ohne Smartphone, ihren Fahrausweis im Falle einer Kontrolle nachzuweisen?

6. Ist die Ausgabe von Chipkarten für das Deutschlandsemesterticket an Studierende (ohne Smartphone) geplant? Wenn ja, ab wann wird dies möglich sein? Wenn nein, warum nicht?

7. Wäre der chipkartenbasierte Studierendenausweis der Berliner Hochschulen grundsätzlich dazu geeignet, für das Deutschlandsemesterticket als Trägerchipkarte zu fungieren? Wenn nein, warum nicht? Welche konkreten Modifizierungen müssten daran vorgenommen werden, um doch als Trägerchipkarte zu funktionieren?

8. Wie bewertet der Senat es, dass Studierende, die sich beispielsweise aus ökonomischen Gründen kein Smartphone anschaffen können oder wollen, ohne ein solches Gerät nicht ihren Fahrausweis nachweisen können? Handelt es sich bei der derzeitigen Regelung um eine unzulässige Diskriminierung?

9. Durch das Berliner Semesterticket konnten bis März 2024 unentgeltlich ein Fahrrad mitgenommen werden. Wie viele Studierende mit Deutschlandsemesterticket wurden seit dem 01. April 2024 bei Kontrollen ohne gültigen Fahrschein für ein mitgeführtes Fahrrad angetroffen? Welche Maßnahmen wurden gegen die Studierenden getroffen? Wie hoch war jeweils das erhöhte Beförderungsentgelt? Wie viele Strafverfahren gegen Studierende wurden eingeleitet? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Monaten auf?

10. Wie viele Studierende konnten seit April 2024 bei Kontrollen das Semesterticket nicht korrekt vorweisen, weil sie entweder über kein Smartphone verfügten oder aber keinen Zugriff auf das digitale Semesterticket hatten (z.B. keine bzw. schlechte Internetverbindung, leerer Akku etc.)? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Monaten und dem entsprechenden Grund auf.

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19774.pdf