Fred SprengbüroSpare als Berliner Hochschule in der Zeit, dann hat der Berliner Senat in der Not! – Kürzungen bei den Hochschulen aufgrund der Pauschalen Minderausgaben (Stand Juni 2024)
Schriftliche Anfrage vom 10. Juni 2024 – Drucksache 19/19395
Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)
Gestellte Fragen:
1. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Berliner Hochschulen Rücklagen bilden?
2. Über welche Rücklagen und Ausgabereste verfügen die Berliner Universitäten derzeit? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Universität auf und geben Sie eine Gesamtsumme an. Sollte ein aktueller Stand der Rücklagen und Ausgabereste nicht ausgewiesen werden können, begründen Sie bitte warum nicht. In diesem Fall führen Sie bitte hilfsweise den Stand 31.03.2024 oder den jeweils aktuellsten verfügbaren Stand auf. Bitte trennen Sie Rücklagen und Ausgabereste in der Aufstellung, sofern möglich und sinnvoll.
3. Wofür sind die Rücklagen und Ausgabereste der Universitäten konkret verplant? Bitte schlüsseln Sie die Antwort je Hochschule nach Zweck und jeweiligem Betrag auf? Bitte trennen Sie Rücklagen und Ausgabereste in der Aufstellung, sofern möglich und sinnvoll.
4. Welche Mittel aus den Rücklagen und Ausgaberesten, sind derzeit vertraglich oder gesetzliche gebunden, etwa weil sie bspw. aus Dritt-, Stiftungs-, Sondermitteln und Ähnlichem gebildet wurden und nur für den ausgewiesenen Zweck verwendet werden können? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Universität, Zweck, konkretem Betrag und Gesamtsumme je Universität auf. Bitte trennen Sie Rücklagen und Ausgabereste in der Aufstellung, sofern möglich und sinnvoll.
5. Wie hoch sind die Rücklagen und Ausgabereste der Universitäten, die aktuell nicht zweckgebunden sind? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Hochschule und konkretem Betrag auf. Bitte trennen Sie Rücklagen und Ausgabereste in der Aufstellung, sofern möglich und sinnvoll.
6. Die Zuschüsse an die Universitäten sind mittels Hochschulverträgen zwischen dem Land Berlin und den Hochschulen vereinbart.
a) Werden für die geplanten Kürzungen in Höhe von rund 55,2 Mio Euro (Rote Nummer 1734, Kapitel 0910, Titel 68520), diese Hochschulverträge mittels Änderungsverträgen oder Ähnlichem abgeändert?
b) Welchen Zeitplan gibt es für eine mögliche vertragliche oder ähnliche Abänderung der in den Hochschulverträgen zugesagten Mittel?
c) Wann werden nach derzeitigem Stand z.B. die Abänderungsverträge ausgearbeitet, wann werden sie dem Abgeordnetenhaus zur Beratung übersandt, wann ist eine Unterzeichnung geplant?
7. Inwiefern wird die zur Kürzung festgelegte Summe von rund 55,2 Mio Euro (vgl. Rote Nummer 1734, Kapitel 0910, Titel 68520) unter den Universitäten aufgeteilt?
8. Für die aktuellen Hochschulverträge wurden Bedarfe der Universitäten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege errechnet. Wie schlüsseln sich die aktuellen Mittel (Kapitel 0910, Titel 68520) auf (z.B. Tarifanpassungen, Investitionen, Pensionslasten etc.)? Bitte geben sie das Ergebnis in Prozent und, falls möglich, als Betrag an.
9. Werden bestimmte Mittel (z.B. Tarifanpassungen, Investitionen, Pensionslasten) aus den Globalzuschüssen für die Universitäten gekürzt oder handelt es sich um eine gleichmäßige Kürzung (sog. „Rasenmäherprinzip“)?
10. Sind Mittel der Lehrkräftebildung durch die Kürzung des Titels betroffen? Wenn ja, welcher Anteil der in den Globalzuschüssen veranlagten Mittel wird gestrichen?
11. Wie werden die Kürzungen im Kapitel 0910, Titel 68520 konkret umgesetzt? Wird bspw. der Betrag von rund 55,2 Mio Euro von den Zuschüssen an die Universitäten abgezogen und die Universitäten entnehmen den Fehlbetrag aus ihren Rücklagen?
12. Wer entscheidet, welche konkreten Rücklagen und Ausgabereste zur Erbringung der zentralen Pauschalen Minderausgaben genutzt werden?
13. Welche konkreten Rücklagen und Ausgabereste planen Universitäten oder Senat für die Erbringung der zentralen Pauschalen Minderausgabe heranzuziehen? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Universität, Zweck und konkretem Betrag auf.
14. Um wie viele Jahre verzögern sich die Maßnahmen und Projekte voraussichtlich, deren Mittel aus den Rücklagen entnommen werden, um die Kürzungen zu kompensieren.
15. Welche Rücklagen und Ausgabereste hatten die Universitäten zu Anfang des Jahres geplant, in 2024 und 2025 durch Maßnahmen umzusetzen?
16. Welche Maßnahmen können die Hochschulen aufgrund der jetzigen Kürzungen in Kapitel 0910, Titel 68520 konkret in 2024 und 2025 nicht umsetzen? Welche Maßnahmen sind weiterhin geplant in 2024 und 2025?
Antwort:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19395.pdf

