Fred SprengbüroPolizeieinsatz im Rahmen der Besetzung des Instituts für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität
Schriftliche Anfrage vom 30. Mai 2024 – Drucksache 19/19271
Fragesteller: Niklas Schrader und Tobias Schulze (LINKE)
Gestellte Fragen:
1. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden in den Tagen der Besetzung des sozialwissenschaftlichen Instituts der Humboldt-Universität vom 22. bis zum 24. Mai vorgenommen?
2. Aus welchen Anlässen und auf welcher jeweiligen Rechtsgrundlage fanden Identitätsfeststellungen der anwesenden Personen im Zusammenhang mit den unter 1. genannten Maßnahmen statt? Inwiefern wurde dabei differenziert zwischen Besetzer*innen und Personen, die zur Vermittlung im Institut anwesend waren?
3. Wie viele Identitätsfeststellungen, von wie vielen Personen wurden im Zusammenhang mit den unter 1. genannten Maßnahmen vorgenommen?
a. Wie viele davon waren jeweils Besetzer*innen und Beobachter*innen/Vermittler*innen? (Bitte aufschlüsseln).
b. Wie viele davon waren jeweils Studierende, Professor*innen, Mitarbeitende des Instituts, Mitglieder des Fachschaftsrats und nicht-Universitätsangehörige? (Bitte aufschlüsseln).
c. Wie viele der Personen wurden in welchen polizeilichen Datenbanken gespeichert (bitte aufschlüsseln wie in 3a und b)?
d. Wie viele der Personen erhielten jeweils welchen PMK-Vermerk in polizeilichen Datenbanken? (Bitte aufschlüsseln wie in 3a und b).
4. Wie viele und welche Delikte mit welchen jeweiligen Straftatbeständen wurden im Rahmen der Besetzung registriert und welchen PMK-Themenfeldern wurden diese Delikte jeweils zugeordnet?
5. Wie viele freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wurden gegen wie viele Personen aufgrund welcher Tatvorwürfe vorgenommen?
a. Wie viele davon werden Besetzer*innen und Beobachter*innen/Vermittler*innen zugerechnet? (Bitte aufschlüsseln).
6. Trifft es zu, dass die Polizei freiheitsbeschränkende Maßnahmen gegen einen Strafverteidiger und Mitglied des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) durchführte, der eine Festnahme anwaltlich begleiten wollte und dem die Polizei auf Nachfrage kein Tatvorwurf nennen konnte? Wenn ja, wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt?
7. Welche Kenntnisse hat der Senat über mutmaßliche polizeiliche Gewalt in Form von Schlägen sowie Fixierung auf dem Boden mit Handschellen eines Videoreporters der Berliner Zeitung, der sich Medienberichten zufolge als Journalist auswies?
a. Welcher Sachverhalt liegt dem Vorfall zugrunde?
b. Gegen wie viele Dienstkräfte wurden diesbezüglich Straf- oder Disziplinarverfahren aufgrund welcher Tatvorwürfe eingeleitet?
c. Wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt?
8. Welche Ermittlungsverfahren aufgrund welcher Tatvorwürfe und welche unmittelbaren polizeilichen Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit folgenden Sachverhalten eingeleitet/ergriffen:
a. die Ankündigung einer Teilnehmerin mit Palästinensertuch in einem Video des Kanals „redstream“, „we are here to destroy everything“,
b. Ausrufe von Teilnehmer*innen der Versammlung im Bereich des Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrums „Vom Fluss bis zum Meer, Palästina ist arabisch“ in arabischer Sprache,
c. an den Wänden des Instituts angebrachte rote Dreiecke in Verbindung mit „Intifada“,
d. ein rotes Dreieck auf der Tür des Büros von Universitätsmitarbeitenden,
e. ein Schriftzug, der Sympathien für die Qassem-Brigaden in arabischer Sprache ausdrückt,
f. der Schriftzug „End zionism, glory to the resistance“ mit Dreieck?
9. War dem Präsidium der Humboldt-Universität vor der Entscheidung zur zeitlich begrenzten Duldung der Besetzung des Instituts für Sozialwissenschaften die Gruppe „Student Coalition Berlin“ sowie deren Aktionen in der Vergangenheit bekannt? Wenn ja, wodurch und in welchem Umfang? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
10. In welchem Umfang hat sich das Präsidium der Humboldt-Universität vor der Entscheidung zur Duldung der Besetzung des Instituts für Sozialwissenschaften und vor dem Gespräch mit den Besetzer*innen ein Bild von den Forderungen, dem Auftreten im Gebäude und in den Sozialen Netzwerken gemacht?
11. Welche und wie viele im Rahmen der Besetzung begangene Delikte lassen sich nach Kenntnis des Senats der „Student Coalition Berlin“ als Gruppe in Planung und Ausübung zuordnen?
12. Hat der Senat Kenntnisse über mögliche Teilnahmen von (ehemaligen) Angehörigen der verbotenen Vereinigungen „Hamas“ oder „Samidoun“ an der Besetzung des ISW oder an anderen Aktionen der „Student Coalition Berlin“? Wenn ja, welche im Einzelnen und wie viele Personen haben an den Aktionen jeweils teilgenommen?
13. Welche Kenntnisse hat der Senat
a. über Medienkooperationen zwischen „redstreamnet“ bzw. „red.media“ und den Besetzer*innen des Instituts für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität und darüber hinaus anlässlich weiterer Proteste propalästinensischen Gruppierungen in Berlin?
b. in welchem Umfang Mitarbeiter*innen von „redstreamnet“ (auch gegenüber anderen Medien privilegierten) Zugang zum besetzten ISW hatten?
c. darüber ob und in welcher Form „redstreamnet“ bzw. „red.media“ ein Nachfolgeprojekt des Unternehmens „redfish media“ darstellt, und Bezüge zu im staatlichen russischen Auftrag agierende internationale Nachrichtenagentur Ruptly oder anderen Behörden / Nachrichtenunternehmen der russischen Föderation bestehen?
14. Welche Art von Weisungen, Anrufe, Kontaktaufnahmen oder Treffen sind zwischen dem Regierenden Bürgermeister und/oder der Senatorin für Wissenschaft und dem Präsidium der HU bezüglich des weiteren Verfahrens mit der Besetzung zu welchem jeweiligen Zeitpunkt mit welchen jeweiligen Teilnehmer*innen, Inhalten und Ergebnissen erfolgt?
15. Aus welchem Grund, aus welchem Anlass und auf welcher Rechtsgrundlage hat der Senat das Präsidium der Humboldt-Universität die Entscheidung über den Umgang mit der Besetzung nicht eigenständig treffen lassen, sondern beim Präsidium auf diese Entscheidung Einfluss genommen?
16. Welche Veranstaltungen, Besprechungen oder weitere Maßnahmen führte oder führt die Humboldt-Universität durch, um den Vorfall der Besetzung, die damit verbunden Anfeindungen gegen einzelne Personen und Gruppen sowie Sachbeschädigungen, insbesondere zusammen mit den betroffenen Universitätsmitarbeiter*innen, jüdischen/israelischen Studierenden und ggf. an der Besetzung beteiligten Studierenden auf- und nachzubereiten?
Antwort:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19271.pdf

