Fred SprengbüroKonkrete Auswirkungen der Zweiprozent-Streichliste auf die Berliner Wissenschaft (Stand Juni 2024)
Schriftliche Anfrage vom 11. Juni 2024 – Drucksache 19/19422
Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)
Gestellte Fragen:
1. Der Senat hat Anfang Juni 2024 eine Streichliste (Rote Nummer 1743) präsentiert, mit der er das Ziel von zwei Prozent zur Auflösung der zentralen Pauschalen Minderausgabe (PMiA) erreichen will. Mit welchem konkreten Betrag wird der Haushalt für Wissenschaft und Forschung (Einzelplan 09, Kapitel 0900, 0910 und 0940) laut dieser Liste belastet?
2. Um wie viel Prozent werden die in der Liste aufgeführten Titel in den Kapiteln 0900 und 0910 jeweils gekürzt?
3. Im Titel „Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT“ (0900, 51185) werden 189.000 € gekürzt.
a) Bei welchen Teilansätzen ist die Kürzung in welcher Höhe geplant?
b) Welche konkreten Projekte und Maßnahmen können aufgrund der Kürzungen in 2024 nicht mehr oder nur noch teilweise durchgeführt werden?
c) Warum ist eine Kürzung in den Teilansätzen möglich? Waren bspw. die Ansätze von Beginn an zu hoch?
4. Im Titel „Zuführung an das Sondervermögen der Wachsenden Stadt (SIWA)“ (0900, 88401) werden 5.677.717 € gekürzt.
a) Wie teilt sich die Kürzung unter den Deckungskreisen 30 und 31 konkret auf?
b) Welche Projekte und Maßnahmen können aufgrund der Kürzungen in 2024 nicht mehr oder nur noch teilweise durchgeführt werden?
c) Warum ist eine Kürzung in den besagten Teilansätzen möglich? Waren bspw. die Ansätze von Beginn an zu hoch?
d) Wie wird mit nur verringerter Zuführung an SIWA Baukostensteigerungen etc. begegnet, die der Titel eigentlich abfedern sollte?
5. Im Titel „Qualitäts- und Innovationsoffensive an Hochschulen – Fördermittel zur Umsetzung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ (0910, 68521) werden 700.000€ gekürzt.
a) Der Qualitätspakt ist eine Verwaltungsvereinbarung nach Art. 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes. Inwiefern kann das Land Berlin hier einseitig Mittel streichen?
b) Inwiefern verringern sich durch die Minderausgabe des Landes Berlins in Höhe von 700.000 € die Zuschüsse des Bundes in 2024 und kommenden Jahren?
c) Inwiefern wirkt sich die Kürzung auf die Berliner Hochschulen aus?
6. Im Titel „Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland“ (0910, 68569) werden 1.526.438 € gekürzt.
a) Bei welchen Teilansätzen ist die Kürzung in welcher Höhe geplant?
b) Welche Projekte und Maßnahmen können aufgrund der Kürzungen in 2024 nicht mehr oder nur noch teilweise durchgeführt werden?
c) Warum ist eine Kürzung in den besagten Teilansätzen möglich?
7. Im Titel „Zuschuss an das Studierendenwerk für Investitionen“ (0910, 89360) werden 333.500 € gekürzt.
a) Welche Investitionsmaßnahmen hatte das Studierendenwerk zu Beginn des Jahres 2024 für dieses Jahr geplant? Bitte schlüsseln sie die Antwort nach Investitionsmaßnahmen auf, die größer als 5.000€ sind.)
b) Welche Investitionsmaßnahmen können dieses Jahr aufgrund der Kürzung nicht durchgeführt werden?
c) Wie wirken sich die nicht durchgeführten Investitionsmaßnahmen auf den Betrieb der jeweiligen Einrichtung des Studierendenwerkes aus?
8. Im Titel „Förderung des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen, investiv“ (0910, 89392) werden 469.000€ gekürzt.
a) Welche Investitionen waren zu Beginn diesen Jahres des NHR-Zentrums Berlin geplant?
b) Welche Investitionen können nun nicht mehr getätigt werden?
c) Inwiefern wirkt sich das auf das auf die Forschungstätigkeit des NHR-Zentrums bzw. der nutzenden Wissenschaftseinrichtungen aus?
d) Inwiefern und in welcher Höhe sind durch die Kürzungen in diesem Titel Mittel des Bundes an das Land Berlin in Gefahr?
9. Im Titel „Investitionspakt Hochschulbau“ (0910, 89419) werden 1.854.000 € gekürzt.
a) Welche Investitionen waren zu Beginn diesen Jahres durch die Hochschulen geplant?
b) Welche Investitionsmaßnahmen werden nun aufgrund der Kürzungen nicht durchgeführt?
c) Bestehen Verpflichtungen des Landes Berlins gegenüber den Bund, die Mittel aus den freiwerdenden BAföG-Mitteln für Wissenschaftsbauten einzusetzen? Falls ja, inwiefern sind Mittel des Bundes für das Land Berlin durch die Kürzung in Gefahr?
10. Im Titel „Charité, Sanierung Pflegestationen, 2. BA., CBF“ (0910, 89483) werden 2.485.800 € gekürzt.
a) Hat sich der Bedarf an Mitteln für den 2. Bauabschnitt der Pflegestationen verringert? Wenn ja, um wie viel hat sich der Bedarf verringert und warum? Werden weniger als die vier angedachten Pflegestationen saniert?
b) Wann war ursprünglich mit einem Bauende für den 2. Bauabschnitt gerechnet worden?
c) Inwiefern führt eine Kürzung der Mittel zu einer Verzögerung bei der Sanierung? Um wie viele Monate bzw. Jahre verzögert sich die Fertigstellung des 2. Bauabschnitts der Pflegestationen?
d) Mit welcher Kostensteigerung aufgrund der Kürzungen und der damit einhergehenden bspw. längeren Sanierungszeit etc. rechnet die Charité bzw. der Senat aktuell bei der Sanierung der Pflegestationen?
e) Wie viele Betten und weitere medizinische bzw. pflegerischen Leistungen sind aufgrund der Sanierungsmaßnahmen nicht nutzbar? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Jahren bis zum voraussichtlichen Ende der Bauzeit auf.)
f) Welche Einnahmeeinbußen entstehen nach aktuellen Schätzungen der Charité pro Monat, in der die Betten und weitere medizinische bzw. pflegerischen Leistungen der Pflegestation nicht zur Verfügung stehen?
g) Im Haushaltsplan heißt auf es zu dieser Sanierungsmaßnahme, dass sie zwingend erforderlich ist (vgl. 0910, S. 69), um den Klinikbetrieb aufrechtzuerhalten. Inwiefern ist diese Angabe mit der nun erfolgten Kürzung in diesem Bereich zu vereinbaren?
Antwort:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19422.pdf

