Fred Sprengbüro
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Unterlaufung des Tarifrechts in der Berliner Wissenschaft durch EU-Fördermittel?

Schriftliche Anfrage vom 30. April 2024 – Drucksache 19/19021

Fragesteller: Tobias Schulze und Carsten Schatz (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie viele Berliner Wissenschaftler*innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen waren 2023 im Rahmen der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) an anderen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen außerhalb Berlins tätig?

2. Wie viele Wissenschaftler*innen sind aktuell an Berliner Wissenschaftseinrichtungen im Rahmen der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) beschäftigt? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach den unterschiedlichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen auf.)

3. Wie ist das Verhältnis zwischen deutschen und nichtdeutschen Staatsangehörigen unter den Wissenschaftler*innen, die derzeit an Berliner außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Hochschulen im Rahmen der MSCA beschäftigt sind?

4. Wie lange können Wissenschaftler*innen im Rahmen des MSCA in Berlin mindestens forschen? Gibt es Verlängerungsmöglichkeiten?

5. Wie hoch ist die jährliche finanzielle Förderung für die Wissenschaftler*innen durch das Programm? Wie schlüsselt sich die jährliche Förderung auf unterschiedliche Verwendungsarten auf (bspw. Gehalt, Mobilitätspauschale, Forschungsmittelpauschale etc.)?

6. Erhält der jeweils zuständige Personal- oder Betriebsrat die Einstellungsunterlagen zur Zustimmung, sofern Wissenschaftler*innen sich bei einer Berliner außeruniversitären Forschungseinrichtung aufgrund der MSCA bewerben?

7. In welchem Beschäftigungsverhältnis stehen die aus MSCA-Mitteln beschäftigten Wissenschaftler*innen mit den jeweiligen Wissenschaftseinrichtungen hier in Berlin?

8. Welche Wissenschaftseinrichtungen nutzen für das Beschäftigungsverhältnis, mit den aus MSCA-Mitteln beschäftigten Wissenschaftler*innen, die Musterverträge der deutschen Kontaktstellen für die MSCA?

9. Unterliegen die Wissenschaftler*innen, die aufgrund der MSCA in Berlin sind, dem jeweils in der Hochschule oder Forschungseinrichtung geltendem Tarifrecht?

10. Sofern der TV-L oder der TVöD Anwendung finden, in welche Entgeltgruppe werden die internationalen Wissenschaftler*innen eingruppiert? Wie erfolgt die Einstufung in die Berufserfahrungsstufe?

11. Wie verfahren Hochschulen und Forschungseinrichtungen, falls der Teil der Mittel des MSCA-Programms, der für das Gehalt (Entgelt) vorgesehen ist, nicht ausreichen, um die korrekte tarifvertragliche Einstufung und Bezahlung zu gewährleisten?

12. Wie viele Wissenschaftler*innen werden aufgrund der begrenzt zur Verfügung gestellten Mittel der MSCA nicht anhand der korrekten tarifvertraglichen Einstufung bezahlt?

13. Wie hoch wären die zusätzlichen Kosten für die jeweiligen Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen pro Monat und pro Jahr, wenn die Wissenschaftler*innen gemäß der in den Einrichtungen jeweils geltenden Tarifverträgen bezahlt werden würden?

14. Welche Beratungsstellen und Hilfsangebote können Wissenschaftler*innen grundsätzlich nutzen, die aufgrund der MSCA in Berlin sind?

15. Erhalten Berliner Wissenschaftseinrichtungen selbst Mittel aus den MSCA, wenn sie Wissenschaftler*innen aufnehmen?

16. Welche weiteren Kosten entstehen den Berliner Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an der die Wissenschaftler*innen arbeiten, die nicht durch die MSCA übernommen werden?

17. Inwiefern überprüft die EU und die Programmverantwortlichen für das MSCA in Deutschland und Berlin die Einhaltung der örtlichen tarifrechtlichen Vorgaben?

18. Wie bewertet der Berliner Senat die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen für die Berliner Wissenschaft?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19021.pdf