Kein Recht für Geschlecht an der Freien Universität?

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15772

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Seit wann existiert die Professur Strafrecht und Geschlechterforschung an der FU? Ab wann wird sie voraussichtlich unbesetzt sein und wann wird sie abgeschafft?
2. Aus welchen Mitteln wird die Professur Strafrecht und Geschlechterforschung finanziert?
3. Sollte die Professur aus externen Mitteln finanziert werden, bis wann sind die Mittel bewilligt? Wäre eine Verlängerung möglich gewesen?
4. Was geschieht mit diesen Mitteln, wenn die Professur unbesetzt ist?
5. Welche anderen Professuren im Fachbereich Rechtswissenschaften haben einen Schwerpunkt auf Geschlechterforschung?
6. Wie wird die FU den Wegfall der inhaltlichen Ausrichtung auf Geschlechterforschung kompensieren?
7. Welche konkreten Schritte haben sowohl die Fachbereichsleitung als auch das Präsidium unternommen, um die Professur Strafrecht und Geschlechterforschung zu erhalten?
8. Welche obligatorischen bzw. wahlobligatorischen Lehrveranstaltungen hat die Professur Strafrecht und Geschlechterforschung seit ihrem Bestehen angeboten? Wie viele Studierende haben an den jeweiligen Lehrveranstaltungen teilgenommen? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Semestern auf, in denen die Lehrveranstaltungen angeboten wurde.)
9. Können Studierende im Bereich Strafrecht und Geschlechterforschung ihre Schwerpunktbereichsprüfung für das 1. Staatsexamen in Rechtswissenschaften ablegen? Wie viele Personen haben dort ihre Schwerpunktbereichsprüfung abgelegt? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Prüfungszeiträumen seit Bestehen der Professur auf.)
10. Inwiefern wirkt sich der Wegfall der Professur auf die Studienplatzkapazitäten im Fachbereich Rechtswissenschaften aus?
11. Wie bewertet der Senat, dass demnächst das Forschungs- und Lehrgebiet mit Fokus auf Strafrecht und Geschlechterforschung wegfällt?
12. Wie bewertet der Senat, dass der Frauenanteil unter den Professor*innen nach dem Wegfall der Professur wieder bei unter 25% liegen wird? Welche Maßnahmen wird er dagegen ergreifen?
13. Durch welche Maßnahmen wird der Senat den Wegfall des Forschungs- und Lehrgebiets Strafrecht und Geschlechterforschung kompensieren?
14. Wie viele Professuren gibt es derzeit im Fachbereich Rechtswissenschaften an der FU?
15. Wie viele Professuren sind derzeit mit Frauen bzw. mit Menschen besetzt, die sich als divers definieren?
16. Wie viele der Professor*innen (weiblich und divers) befinden sich in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis, wie viele in einem befristeten?
17. Wie viele Berufungen auf Professuren gab es im Fachbereich Rechtswissenschaften in den letzten 10 Jahren?
18. Wie viele dieser Professuren konnten nach abgeschlossenem Berufungsverfahren mit weiblichen bzw. mit diversen Kandidat*innen besetzt werden? Wie viele dieser Besetzungen erfolgten auf befristete Professuren?
19. Wie viele dieser Professuren konnten mit männlichen Kandidaten besetzt werden? Wie viele dieser Besetzungen erfolgten auf befristete Professuren?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15772.pdf