Mindestlohn studentische Beschäftigte
Schriftliche Anfrage Drucksache 19/14183
des Abgeordneten Tobias Schulze
1. Über wie viele Beschäftigungspositionen für studentische Beschäftigte im Sinne des § 121 BerlHG verfügen die einzelnen Berliner Hochschulen derzeit? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Hochschulen auf.
2. Wie viele studentische Beschäftigte sind derzeit an den einzelnen Berliner Hochschulen beschäftigt? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Hochschulen auf.
3. Wann trat das Landesmindestlohngesetz in Berlin in Kraft?
4. Seit wann bezahlen die Hochschulen den Landesmindestlohn?
5. Wie viele studentische Beschäftigte waren zum 1. September 2022, also vor dem Anheben der Minijobgrenze auf 520€, im Minijob und wie viele im Midijob an den Hochschulen beschäftigt? Bitte schlüsseln sie die Antwort nach einzelnen Hochschulen auf.
6. Wie viele studentische Beschäftigte waren zum 1. Oktober 2022, also nach dem Anheben der Minijobgrenze auf 520€, im Minijob und wie viele im Midijob an den Hochschulen beschäftigt? Bitte schlüsseln sie die Antwort nach einzelnen Hochschulen auf.
7. Aus der Presse ist zu erfahren, dass die Hochschulen durch verschiedene Maßnahmen die studentischen Beschäftigten versuchen, im Midijob zu halten. Dabei scheint es vor allem zwei Modelle zu geben. Entweder wird 0,01€ pro Stunde mehr gezahlt, (bspw. HU Berlin) oder die 40h-Verträge werden um eine Stunde pro Monat auf dann 41h / Monat erhöht. Welche Hochschulen nutzen welches Modell? Gibt es Hochschulen, die keines der Modelle nutzen und in denen die studentischen Beschäftigten damit seit 1. Oktober 2022 in einem Minijob beschäftigt sind?
8. Bitte schlüsseln sie das aktuelle Brutto- und Nettoeinkommen für studentische Beschäftigte am Beispiel der HU Berlin (40h / Monat; 13.01€ / Stunde) wie folgt auf und beziffern sie, welche Abzüge es vom Bruttogehalt gibt für:
a) Studentische Beschäftigte mit Werksstudierendenstatus
b) Voll sozialversicherungspflichtige studentische Beschäftigte
9. Bitte schlüsseln sie das aktuelle Brutto- und Nettoeinkommen für studentische Beschäftigte am Beispiel der HU Berlin (40h / Monat) wie folgt auf, wenn nur 13 € pro Stunde gezahlt werden würden und beziffern sie, welche Abzüge es vom Bruttogehalt gibt für:
a) Studentische Beschäftigte mit Werksstudierendenstatus
b) Voll sozialversicherungspflichtige studentische Beschäftigte
10. Wie hoch sind die Lohnnebenkosten, die die HU pro Studierende*n in den einzelnen, unter 8. und 9. aufgeführten, Fällen abführen muss?
11. Bitte schlüsseln sie das aktuelle Brutto- und Nettoeinkommen für studentische Beschäftigte am Beispiel der FU Berlin (41h / Monat; 13€ / Stunde) wie folgt auf und beziffern sie, welche Abzüge es vom Bruttogehalt gibt für:
a) Studentisch Beschäftigte mit Werksstudierendenstatus
b) Voll sozialversicherungspflichtige studentische Beschäftigte
12. Bitte schlüsseln sie das aktuelle Brutto- und Nettoeinkommen für studentische Beschäftigte am Beispiel der FU Berlin (13€ / Stunde) wie folgt auf, wenn die 40h/ Monat beibehalten worden wären und beziffern sie, welche Abzüge es vom Bruttogehalt gibt für:
a) Studentische Beschäftigte mit Werksstudierendenstatus
b) Voll sozialversicherungspflichtige studentische Beschäftigte
13. Wie hoch sind die Lohnnebenkosten, die die FU pro Studierende*n in den einzelnen, unter 11. und 12. aufgeführten, Fällen abführen muss?
14. Haben die studentischen Beschäftigten rechtlich die Möglichkeit, auf die einseitige Sonderzahlung von einem Cent pro Stunde zu verzichten?
15. Können studentische Beschäftigte z.B. nach StudTVIII oder anderen Grundlagen eine Stundenreduzierung ihres Vertrages vornehmen? Bis zu welcher Stundenanzahl ist eine Reduzierung bei studentischen Beschäftigten auf Dauer möglich?
Antwort
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14183.pdf


