Befristete Verträge für Wissenschaftler*innen und Wissenschaftlichen Nachwuchs und Erfolg bei Qualifizierungsmaßnahmen

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13899

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Wie groß ist der Anteil des angestellten wissenschaftlichen Personals der Berliner Hochschulen, das befristet beschäftigt wird (bitte jeweils nach Hochschule und Vertragslaufzeiten 0 – 6, 6 – 12, 12 – 24, über 24 Monate aufschlüsseln)?
2. Wie groß sind die Anteile der befristet Beschäftigten, die in Teilzeit arbeiten (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)?
3. Wie groß ist der Anteil angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter/innen, die in Drittmittelprojekten beschäftigt sind (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)?
4. Wie viele haushaltsfinanzierte (auch überwiegend aus Haushaltsmitteln und einschließlich Exzellenzmitteln) Arbeitsverträge zur Qualifikation (Promotion) gibt es insgesamt? Wie viele sind weniger als zwei Jahre, mindestens zwei Jahre, drei Jahre und vier Jahre befristet (bitte jeweils nach Hochschulen aufschlüsseln)?
5. Wie viele davon sind Vollzeit- bzw. Dreiviertel-, Zweidrittel- und Halbestellen?
6. Wie groß ist die Erfolgsquote der Qualifizierungsverträge zur Promotion? Wie viele Inhaber*innen eines Qualifizierungsvertrages schließen die Promotion innerhalb des Vertragszeitraumes ab? Wie viele Inha- ber*innen eines Qualifizierungsvertrages schließen die Promotion erst nach Auslaufen des Qualifizierungs- vertrages ab? Wie viele schließen die Promotion trotz Qualifizierungsvertrages gar nicht ab?
7. Wie viele Promotionen wurden in den vergangenen 5 Jahren gestartet? (Bitte jeweils nach Hochschulen aufschlüsseln)
8. Werden diese Stellen zur Promotion für die Dauer der üblichen Promotionszeit entsprechend der Promo- tionsordnungen der Fächer ausgeschrieben? Wenn nein, wie viele Stellen werden nach der üblichen Promo- tionszeit ausgeschrieben, wie viele nicht?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13899.pdf