Zum Stand der Rückerstattungen für das Semesterticket im Sommersemester 2022

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13527

der Abgeordneten Kristian Ronneburg und Tobias Schulze

1. Wer ist Vertragspartner des VBB beim Semesterticket?
2. Das 9-Euroticket wurde im Zuge des ersten Energieentlastungspakets eingeführt, um Bürger*innen wegen der stark gestiegenen Energiepreise im Frühjahr und Sommer zu entlasten. Im Zuge dessen sollten bereits bestehende Abonnements, zu denen auch das Semesterticket gerechnet wird, mittels einer Rückerstattung entlastet werden. Welche anderen Gruppen neben den Studierenden profitierten in Berlin von dieser Rückerstattung? Wann wurden die Rückerstattungen für andere Gruppen als die Studierenden ermöglicht? Gibt es neben den Studierenden noch weitere Gruppen, die bisher keine Rückerstattung erhalten haben, obwohl sie grundsätzlich berechtigt sind?
3. Warum wurde die Rückerstattung bisher noch nicht bzw. nur durch einzelne Hochschulen durchgeführt?
4. Welche Schritte sind jetzt für eine flächendeckende Rückerstattung noch notwendig?
5. Wer legt an den Hochschulen fest, welches Rückerstattungsmodell genutzt wird? Falls es nicht die Verfasste Studierendenschaft als Vertragspartner ist, erfolgte bzw. erfolgt Einvernehmen mit der Verfassten Studierendenschaft über das Modell der Rückerstattung? (Bitte nach Hochschulen aufschlüsseln.)
6. Welches Rückerstattungsmodell präferieren die Verfassten Studierendenschaften? (Bitte nach Verfassten Studierendenschaften der einzelnen Hochschulen aufschlüsseln.)
7. Welche Rückerstattungsmodelle sind an den einzelnen Hochschulen festgelegt worden? (Bitte nach Hochschulen aufschlüsseln.)
8. Falls sich Hochschulen auf noch kein Rückerstattungsmodell festgelegt haben, bis wann ist damit zu rechnen (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)?
9. Die Freie Universität hat die Rückerstattung mittels eines verringerten Rückmeldebetrages zum Wintersemester 2022/2023 sowie Einzelanträge für diejenigen, die sich nicht zum Wintersemester zurückmelden, realisiert und konnte so die Rückerstattung zügig realisieren. Welche Gründe gab es an den anderen Hochschulen, die Rückerstattung nicht ebenfalls nach diesem Modell durchzuführen? (Bitte nach Hochschulen aufschlüsseln.)
10. Welche Mehrkosten fallen durch die festgelegten oder angedachten Rückerstattungsmodelle für die Hochschulen und für die Verfasste Studierendenschaft voraussichtlich an? (Bitte nach Hochschulen und Verfassten Studierendenschaften aufschlüsseln.)
11. Werden die zusätzlich verursachten Kosten, die durch die Rückerstattung für die Hochschulen und Verfassten Studierendenschaften entstehen, durch den VBB über die Einnahmen aus dem 9€-Ticket übernommen?
12. Bis wann ist an den Hochschulen, die sich bisher noch nicht auf ein Rückerstattungsmodell festgelegt haben, mit der Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge für das Semesterticket zu rechnen?
13. Wie wird bei zukünftigen Ermäßigungen, wie bspw. einer Nachfolgelösung zum 9-Euro-Ticket oder der Berliner Übergangslösung des 29€-Tickets sichergestellt, dass die Minderkosten schneller an Studierende weitergegeben werden?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13527.pdf