Mit dem Berliner Semesterticket nach Sylt?

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/11 822

  1. Das sog. „9für90“-Ticket soll ab 1. Juni 2022 für drei Monate im Öffentlichen Nah- und Regionalverkehr einen bundesweiten Geltungsbereich haben. Wird das Berliner Semesterticket ebenfalls im fraglichen Zeitraum bundesweit im ÖPNV gelten? Wenn nein, warum nicht?
  2. Falls dies nicht der Fall ist, wurden bzw. werden derzeit noch Gespräche mit anderen Bundesländern geführt, um den Geltungsbereich des Berliner Semestertickets auf diese auszuweiten? Wenn nein, warum nicht?
  3. Können Inhaber*innen eines Semestertickets anderer Bundesländer im fraglichen Zeitraum den Berliner ÖPNV entgeltfrei nutzen? Wenn nein, warum nicht?
  4. Wie wird das „9für90“Ticket bei Semestertickets praktisch umgesetzt? Wie ist die Rückerstattung bereits bezahlter Beträge derzeit geplant?
  5. Sollen alle geplanten Ermäßigungen für Abo-Kund*innen gleichermaßen auch den Inhaber*innen der Semestertickets zugutekommen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-11822.pdf