Vergabe von Räumen an Berliner Hochschulen
Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 15 454
- Welche hochschulübergreifenden Regelungen für die Nutzung von hochschuleigenen Räumen durch externe Dritte und durch hochschulinterne Organisationen, etwa Studierendengruppen, existieren im Land Berlin?
- Nach welchen internen Kriterien bzw. Regelungen vergeben Hochschulen Räume an externe Dritte bzw. an hochschulinterne Akteure?
- Sind bestimmte Organisationen oder Institutionen grundsätzlich von der Vergabe bzw. Anmietungen von Räumen an Hochschulen für Veranstaltungen ausgeschlossen? Wenn ja, aus welchem Grund?
- Gilt das staatliche Neutralitätsgebot auch für die Nutzung von Räumen an Hochschulen durch Parteien?
- Wie bewertet der Senat die Vergabeverfahren von Räumen an Hochschulen insbesondere im Hinblick auf die Förderung studentischen Engagements?
Antwort
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-15454.pdf