Fred SprengbüroSchwangerschaftsberatungsstellen in Berlin – Aktuelle Versorgungssituation
Schriftliche Anfrage vom 10. Juni 2024 – Drucksache 19/19394
Fragesteller: Ines Schmidt und Tobias Schulze (LINKE)
Gestellte Fragen:
1. Nach § 4 Abs. 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) tragen die Länder dafür Sorge, dass den Beratungsstellen nach § 3 SchKG und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nach § 8 SchKG für je 40 000 Einwohner:innen mindestens eine Berater:in vollzeitbeschäftigt oder eine entsprechende Zahl von Teilzeitbeschäftigten zur Verfügung steht. Wie hat sich die Anzahl der Vollzeitäquivalente in Berlin im Jahr 2023 entwickelt? Bitte angeben, wie viele Vollzeitäquivalente jeweils auf welchen Bezirk entfallen in Vergleich zur Einwohnerzahl des Bezirks. Wie viele Stellen waren im Jahr 2023 (Stichtag 31.12.2023) nicht besetzt?
2. Wie ist die multiprofessionelle Aufstellung in den jeweiligen Beratungsstellen? Wie viele Vollzeitäquivalente entfallen jeweils auf die Professionen:
a) Sozialarbeiter:innen b) Sozialpädagig:innen c) Psycholog:innen d) Ärzt:innen
3. Die Beratungsstellen in freier Trägerschaft melden der Senatsverwaltung im sogenannten Mantelbogen ihre jährlichen Beratungszahlen. In Punkt VI c wird erfasst: „nicht beratende Personen (Weiterleitung an andere Beratungsstellen)“ zu § 2 „Allgemeine Beratung“ SchKG und §§ 5-7 „Schwangerschaftskonfliktberatung“ SchKG. Wie viele Personen konnten in 2020-2023 nicht beraten werden? Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Beratungsanfragen zu §2 SchKG sowie §§ 5-7 SchKG.
4. Der Etat der Beratungsstellen auf Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Einzelplan 09 Titel 68487 (neu)) wurden erhöht auf 8.456.000 Euro im Jahr 2024 und 8.774.000 Euro im Jahr 2025 (vgl. Titel 68406 Nr. 8; Etat 2023: 5.400.000 €). Wie sollen die zusätzlichen Mittel von rund 3.056.000 Euro bzw. 3.374.000 Euro verwendet werden? Bitte aufschlüsseln nach Mittel zur Errichtung von neuen Beratungsstellen, Mehrbedarf bestehender Beratungsstellen sowie Übernahme von Beratungskräften, die vorher über den IGPP gefördert wurden.
5. Am 08.03.2024 endete die Frist für das Interessenbekundungsverfahren zur Einrichtung von neuen Beratungsstellen auf Grundlage des SchKG. Wie viele Träger haben sich beworben? Bitte aufschlüsseln nach weltanschaulicher Ausrichtung, nach § 3 Beratungsstellen und § 8 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
6. Wer wurde zur Einrichtung neuer Beratungsstellen ausgewählt? Bitte Bezirk nennen, Träger und Anzahl an Beratungskräften (VZÄ).
7. Anfang Februar 2024 wurde von der Senatsverwaltung der personelle Mehrbedarf der Beratungsstellen nach § 3 und § 8 SchKG abgefragt. Die Beratungsstellen haben Stundenaufstockungen des bestehenden Personals sowie Bedarf an neuen Personalstellen gemeldet. In welche Höhe wurde Mehrbedarf von den Beratungsstellen gemeldet? Bitte aufschlüsseln nach:
a) den Professionen
b) Stundenerhöhung (VZÄ) bei bestehendem Personal
c) neue Personalstellen (VZÄ)
d) wie der Bewilligungsstand zu den Mehrbedarfen b) und c) ist.
Antwort:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19394.pdf

