Fred Sprengbüro
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Krise der ärztlichen ambulanten Versorgung

Schriftliche Anfrage vom 14. Februar 2024 – Drucksache 19/18259

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Vorbemerkung des Abgeordneten:

Derzeit steht das ambulante ärztliche System von verschiedenen Seiten stark unter Druck. Schon jetzt müssen Patient:innen teils monatelang auf Termine warten. Berlin und seine Bevölkerung werden in den nächsten Jahren weiterwachsen. Ein Großteil der niedergelassenen Ärtzt:innenschaft befindet sich jedoch schon im höheren Alter und wird in den nächsten Jahren ihren Beruf altersbedingt aufgeben, während bei jüngeren Ärzt:innen Zurückhaltung sich niederzulassen vorherrscht. Neben dem Wunsch, angestellt zu arbeiten, führen auch die steigenden Anteile von Teilzeitbeschäftigung unter Ärzt:innen sowie der Fachkräftemangel in nichtärztlichen Gesundheitsberufen (insb. MFA) zu einem sich verstärkenden Mangel an Nachfolgen für die Niederlassung.

Der Versorgungsauftrag in der ambulanten Ärzteversorgung liegt nach § 75 Fünftes Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Über das gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V hat die Senatsverwaltung aber Möglichkeiten auf die Bedarfsplanung in der ambulanten Versorgung Einfluss zu nehmen. 2013 haben sich die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, die Kassenärztliche Vereinigung Berlin sowie die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen im Letter of Intent (LOI) in Berlin das Ziel gesetzt, die regionalen Unterschiede zwischen den 12 Berliner Verwaltungsbezirken in der ambulanten ärztlichen Versorgung anzugleichen. Dennoch ist die haus- und fachärztliche Versorgung in Berlin nach wie vor sehr ungleich verteilt. Während einige Westbezirke deutlich überversorgt sind, besteht vor allem in den drei Ostbezirken Treptow-Köpenick, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf eine erhebliche Unterversorgung.

Gestellte Fragen:

1. Wie hat sich der Versorgungsgrad in der ambulanten ärztlichen Versorgung seit 2014 jährlich entwickelt (bitte für Berlin insgesamt und für die 12 Verwaltungsbezirke nach den Fachrichtungen Hausärzte, Augenärzte, Chirurgen & Orthopäden, Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte, Nervenärzte, Psychotherapeuten, Urologen, Kinderärzte, Internisten, Kinder- und Jugendpsychiater sowie Radiologen darstellen).

2. Hält die Senatsverwaltung die aktuelle Bedarfsplanung der ambulanten Ärzteversorgung und die Berechnung der Versorgungsquoten für geeignet, um die tatsächliche Versorgung adäquat zu beschreiben und Über- und Unterversorgung tatsächlich zu erkennen?

3. Welche Möglichkeiten hat die Senatsverwaltung auf die Bedarfsplanung und die Berechnung der Versorgungsquoten auf der Landesebene einzuwirken?

4. Wirkt die Senatsverwaltung derzeit auf der Bundesebene auf Änderungen der Bedarfsplanungs-Richtlinie hin oder plant sie dieses zukünftig?

5. Welche Maßnahmen zur Angleichung der Versorgung im Osten und Westen der Stadt plant die Senatsverwaltung ggf. in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) über die schon erfolge Aufteilung der Planungsbereiche für Hausärzt:innen hinaus?

6. Welche Sozialindikatoren fließen derzeit in die ärztliche Versorgungsplanung ein und strebt die Senatsverwaltung an, die Berücksichtigung von Sozialdaten, etwa im Rahmen einer Integrierten Armuts-, Sozial und Gesundheitsberichterstattung, auszuweiten?

7. Plant die Senatsverwaltung ein Monitoring für Wartezeiten auf Arzttermine für Berlin, etwa mit Daten der Patienten- und Terminmanagementplattformen wie Doctolib, einzuführen?

8. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hat kürzlich Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes beschlossen, die dazu führen sollen, dass nur noch Leistungen erbracht werden, die auch bei den Krankenkassen abgerechnet werden können. Faktisch kommt das einer Reduktion der angebotenen ambulanten Leistungen gleich. Welche Auswirkungen auf die ambulante Versorgungslage erwartet die Senatsverwaltung aufgrund dieser Maßnahme und wie bewertet sie das Vorgehen der KV?

9. Hält die Senatsverwaltung die Vergütung von Vertragsärzt:innen, auch unter der Berücksichtigung, dass die meisten Ärzt:innen auch Privatpatient:innen behandeln, für zu gering?

10. Wie bewertet die Senatsverwaltung die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, die Budgetierung von Hausärzten aufzuheben?

11. Hält die Senatsverwaltung die aktuellen Bemühungen zur Unterstützung der Errichtung von hausärztlichen und fachärztlichen medizinischen Versorgungszentren (MVZ) der Grundversorgung für ausreichend und wenn nicht, welche weiteren Maßnahmen werden derzeit dahingegen geplant?

12. Welche Maßnahmen plant die Senatsverwaltung nach den Richtlinien der Regierungspolitik, um den durch demografische Entwicklungen verursachte zu erwartenden Herausforderungen für das ambulante System zu begegnen?

13. Welche Maßnahmen strebt die Senatsverwaltung an, um dem Fachkräftemangel in nichtärztlichen Gesundheitsberufen (insb. MFA) zu begegnen?

14. Wie bewertet der Senat die personellen Reduktionen bei der 116117, der Notfallnummer der KV, insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Nummer auch den Notruf der Berliner Feuerwehr entlasten und die Zahl der RTW-Fahrten reduzieren soll? Welchen Erfolg hat der Senat hier bei der in den Richtlinien der Regierungspolitik angekündigten Rücknahme der Kürzungen und der Ausweitung der telefonischen Beratung der 116 117 erreicht?

15. Wie ist der Stand beim in den Richtlinien der Regierungspolitik angekündigten „Masterplan Ambulante Versorgung“, welche Maßnahmen beinhaltet dieser und wann soll er der Öffentlichkeit vorgestellt werden?

16. Hat der Senat, wie in den Richtlinien der Regierungspolitik angekündigt, die weitere Eröffnung von Notdienstpraxen der KV erreicht? Wenn nein, wann werden hier Ergebnisse zu sehen sein?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18259.pdf