Fred SprengbüroAufkommen an Kostenerstattungsverfahren für ambulante Psychotherapie in Berlin
Schriftliche Anfrage vom 5. Februar 2024 – Drucksache 19/18143
Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)
Gestellte Fragen:
1. Wie viele Anträge auf außervertragliche Kostenerstattung für ambulante Psychotherapie nach § 13 Abs. 3 SGB V gingen in den vergangenen Jahren bei den gesetzlichen Krankenkassen ein (bitte nach Jahresscheiben von 2016 – 2022 aufschlüsseln)?
2. Wie viele dieser Anträge auf Kostenerstattung wurden positiv beschieden (bitte ebenfalls nach Jahresscheiben von 2016 – 2022 aufschlüsseln)?
3. Wie verhält sich der Anteil der Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V bei Privatpraxen im Vergleich zum Volumen der Therapien im regulären kassenärztlichen Bereich?
4. Wie bewertet der Senat die Kapazitäten der vertraglichen ambulanten Psychotherapie in Bezug auf die insbesondere seit 2016 steigenden Bedarfe?
5. Wie bewertet der Senat die Bewilligungspraxis der Gesetzlichen Krankenkassen in Bezug auf die Sicherstellung einer ausreichenden psychotherapeutischen Versorgung der Berliner Bevölkerung?
6. Wie entwickeln sich die Wartezeiten auf ambulante Therapieplätze?
7. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Wartezeiten auf reguläre Therapieplätze im ambulanten Bereich zu verkürzen?
Antwort
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18143.pdf

