Fred SprengbüroNovellierung der Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung (GDZustVO)
Schriftliche Anfrage vom 11. Dezember 2023 – Drucksache 19/17579
Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)
Vorbemerkung des Abgeordneten:
§ 1 der Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung (GDZustVO) regelt, welche Bezirke die Aufgaben des Sozialmedizinischen Dienstes und die Aufgaben der Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten sowie Aids unter der Bezeichnung „Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung“ für alle Bezirke wahrnehmen. Derzeit sind das die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte und Steglitz-Zehlendorf. Trotz starker Veränderungen der Bevölkerungsstruktur durch Bevölkerungswanderung und demographischer Entwicklung wurde seit 2007 keine Novellierung der GDZustVO vorgenommen.
Gestellte Fragen:
1. Welche Daten zur Auslastung und ggf. zur Einschränkung des Dienstbetriebs der Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung liegen dem Senat für die fünf genannten Bezirke vor?
2. Hält der Senat die aktuell vorhandenen fünf Standorte für ausreichend, um den Bedarf nach einschlägiger Beratung und Versorgung in allen Bezirken ausreichend zu decken?
3. Plant der Senat eine Anpassung der GDZustVO hinsichtlich der Ausweitung der Standorte für Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung auf Grundlage aktueller Bevölkerungsdaten der Bezirke?
4. Gibt es insbesondere für den Bezirk Treptow-Köpenick angesichts der stark steigenden Bevölkerungszahl Bestrebungen, die Einrichtung eines Zentrums für sexuelle Gesundheit und Familienplanung zu ermöglichen?
Antwort
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-17579.pdf

