Stromausfall und Notstromversorgung an der Charité Berlin.

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15476

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Grundsätzlich regelt § 2 KhsVO i.V.m. § 3 i.V.m. § 52 Bauordnung und der DIN VDE 0100-710 für Berlin, dass Krankenhäuser eine separate Notstromversorgung für 24 Stunden vorhalten müssen. Welche weiteren Rechtsnormen regeln in Berlin ggf. die Notstromversorgung von Krankenhäusern?
2. Welche Vorschriften zur Testung der Notstromversorgung ergeben sich daraus für Berliner Krankenhäuser hinsichtlich des Umfangs und der Häufigkeit?
3. Welche Institutionen der Berliner Verwaltung ist für die Überwachung der Einhaltung der geltenden Rechtsnormen bei der Notstromversorgung von Krankenhäusern zuständig?
4. Wann wurde die Notstromversorgung des Bettenhauses der Charité und der dazugehörigen Notaufnahme zuletzt getestet?
5. Warum ist in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai der Strom in Teilen des Charité-Standortes Mitte ausgefallen?
6. Warum hat die Notstromversorgung im Bettenhaus der Charité und der zugehörigen Notaufnahme in der Nacht vom 2. Mai auf den 3. Mai 2023 nicht funktioniert?
7. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus diesem Vorfall, ggf. auch für die Aufsicht der Notstromversorgung anderer Krankenhäuser in Berlin?
8. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels ist mit vermehrten Extremwetterereignissen und damit mit einer steigenden Wahrscheinlichkeit für Stromausfälle zu rechnen. Plant der Senat Maßnahmen, um zukünftig zu verhindern, dass weitere Blackouts in Berliner Krankenhäusern passieren?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15476.pdf