Stationsapotheker*innen und Patient*innensicherheit an Berliner Krankenhäusern

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15522

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Welche Maßnahmen plant der Senat, um Vorfälle wie die kürzlich bekanntgewordenen mutmaßlichen Morde an der Charité, bei denen ein Kardiologe Patient*innen wissentlich so hohe Dosen eines Sedierungsmittels verabreichte, dass diese verstarben, zukünftig zu verhindern?
2. Wie viele Fälle von medikationsbedingter Falschbehandlung hat es in Berlin im Jahr 2021 und 2022 je- weils gegeben?
3. Welche Voraussetzungen müssen Apotheker*innen in Berlin erfüllen, um Stationsarbeit leisten zu dürfen?
4. Wie hoch ist das Verhältnis von in Krankenhäusern beschäftigten Apotheker*innen zu Betten in Berlin?
5. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Festlegung des Verhältnisses zwischen in Krankenhäusern beschäftigten Apotheker*innen zu Betten in Berlin?
6. Wie bewertet der Senat eine mögliche verpflichtende Einführung von Stationsapotheker*innen in Berlin nach niedersächsischem Vorbild? Bei der Beantwortung bitte insbesondere auf die Aspekte Patient*innensicherheit, Behandlungsqualität, Effizienz der Behandlungen und mögliche Entlastung der Pflege eingehen.
7. Plant der Senat die verpflichtende Einführung von Stationsapotheker*innen in Berlin ggf. nach dem Vorbild von Niedersachsen und wenn nein, warum nicht?
8. Sollte keine landesweite Gesetzesänderung zur verpflichtenden Einführung von Stationsapotheker*innen geplant sein, plant der Senat stattdessen zumindest auf die landeseigenen Krankenhäuser einzuwirken und entsprechend auf eine höhere Apotheker*innenquote im Sinne der Patient*innensicherheit, der Behandlungsqualität, der Effizienz der Behandlungen und der Entlastung der Pflege hinzuwirken?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15522.pdf