Patientenfürsprecher*innen in den Berliner Bezirken
Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15312
des Abgeordneten Tobias Schulze
1. Welche Aufgaben übernehmen die Patientenfürsprecher*innen in den Berliner Bezirken?
2. Wurden in allen Bezirken Patientenfürsprecher*innen durch die jeweilige BVV gewählt? Wenn nein, wie kamen die jeweiligen Personen in das Amt?
3. Ist eine Wahl durch die BVV zwingend vorgeschrieben oder ist es z. B. auch zulässig, dass eine Person aus dem Bezirksamt oder der Ausschuss für Gesundheit des jeweiligen Bezirks eine Wahlvorlage mit je einer konkreten Person je Krankenhaus erstellt, der die BVV – ohne die weiteren in Frage kommenden Bewerber*Innen zu kennen – einfach zustimmt?
4. Welche gesetzlichen Funktionen nimmt der Senat gegenüber den Patientenfürsprecher*innen in den Bezirken wahr?
5. Sind die den Patientenfürsprecher*innen vom Senat zur Verfügung gestellten (dienstlichen) Mailadressen nach datenschutzrechtlichen Standards (für den Patient*innenkontakt) abgesichert? Auf welcher Rechts- grundlage werden diese von der Berliner Patientenbeauftragten zur Verfügung gestellt?
6. Beachten alle Bezirke in den Ausschreibungen die Regelungen des LADG, LGG, BGG bzw, die Regelungen de öD und weisen bspw. in der Ausschreibung auf die erwünschte Einstellung von Menschen mit Behinderung oder mir Migrationsgeschichte hin?
7. Laut § 30 Abs. 1 LKG ist die Unabhängigkeit des Patientenfürsprecher-Amtes von dem Krankenhaus gefordert. Ist diese Vorgabe erfüllt, wenn eine Patientenfürsprecherin amtiert, die im Kuratorium/(Aufsichtsrat) des Krankenhauses ist?
8. Auf welcher Rechtsgrundlage führen die Berliner Patientenbeauftragte sowie die Beschwerde- und Informationsstelle für Psychiatrie Berlin (BIP) Weiterbildungen sowie regelmäßige Treffen für die Patientenfürsprecher*innen durch? Sind diese verpflichtend – wenn ja, auf welcher Grundlage?
9. Sind die Patientenfürsprecher*innen verpflichtet, an Veranstaltungen teilzunehmen – etwa solchen des Vereins Gesundheit Berlin-Brandenburg? Wenn nein, darf die Nichtteilnahme mit Namen öffentlich gemacht werden?
10. Bestimmen die Patientenfürsprecher*innen der Berliner Bezirke eine Vertreter*in aus ihrer Mitte, die/der im Namen der Patientenfürsprecher*innen Stellungnahmen abgibt und als Ansprechpartner*in fungiert? Wenn ja, wann und wie wurde diese Person bestimmt und wer ist diese Person?
11. Ist eine Vertretung für alle Patientenfürsprecher*Innen Berlins (in einzelnen unabhängigen Ehrenämtern) zulässig, wenn eine Person nicht einstimmig gewählt wird?
12. Tauschen sich die Patientenfürsprecher*innen regelmäßig über ihre Arbeit aus? Wenn ja, wie oft, wo und in welchem Rahmen? Wenn ja, ist die Teilnahme verpflichtend und können dort Beschlüsse für alle Patientenfürsprecher*Innen gefasst werden?
13. Hat der Rat der Bürgermeister eine Überarbeitung der „Handreichung zur Arbeit und Auswahl von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern“ beschlossen? Wenn ja, wann?
14. Versendet die Patientenbeauftragte regelmäßig ihre Vorstellungen oder Vorschläge zu dem Amt der Patientenfürsprecher*Innen an die Kontaktpersonen der Patientenfürsprecher*Innen in den Bezirken und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
Antwort
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15312.pdf


