Wer kontrolliert Gründungen von medizinischen Versorgungszentren?

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/12 933

des Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE)

1. Welche Stelle erfasst die Verkäufe bzw. Übernahmen von Arzt- und Zahnarztsitzen?
2. Wie viele Arzt- bzw. Zahnarztsitze sind nach Kenntnis des Senats seit 2017 von einer Einzel- oder Gemeinschaftspraxis in ein medizinisches Versorgungszentrum in einer juristischen Gesellschaftsform des Privatrechts umgewandelt worden (bitte nach fachärztlicher Richtung aufschlüsseln)?
3. Welche Stelle ist zuständig für die Kontrolle des Berliner Heilberufekammergesetzes, insbesondere des §26 zu den beruflichen Pflichten?
4. Sind dem Senat Verstöße gegen den §26 Abs. 3 seit 2017 bekannt geworden, und wenn ja, wieviele?
5. Wie viele dieser Verstöße beziehen sich auf das Verbot von Weisungen durch berufsfremde Personen?
6. Wie viele dieser Verstöße beziehen sich auf die Vorschrift, dass nur Kammermitglieder, Angehörige der akademischen Heilberufe und der staatlich geregelten Gesundheitsberufe sowie Angehörige naturwissenschaftlicher und sozialpädagogischer Berufe Gesellschafter entsprechender juristischen Gesellschaften des Privatrechts sein dürfen, die zudem auch in der Gesellschaft tätig sein müssen?
7. Wie wurden diese Verstöße geahndet?
8. Wie bewertet der Senat die Konzentrationsprozesse in der Landschaft der niedergelassenen Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen im Hinblick auf den Versorgungsauftrag, den Versorgungsgrad vor Ort in den Berliner Regionen sowie auf die Qualität und Effizienz der Versorgung?
9. Sieht der Senat Handlungsbedarf bei der Kontrolle und Ahndung von Verstößen gegen das Heilberufekammergesetz und welche Maßnahmen sind hier vorgesehen?
10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Folge des Beschlusses zu TOP 15.2 der Gesundheitsministerkonferenz vom 22./23.6.2022 bislang ergriffen bzw. welche sind nach Kenntnis des Senats geplant?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12933.pdf