Überbrückungshilfe des Bundes für Berliner Studierende
Schriftliche Anfrage Drucksache 18/24 521
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Wie viele Berliner Studierende beantragten bisher Hilfen aus der Überbrückungshilfe für Studierende (Not- hilfefonds) des Bundes? Bitte schlüsseln Sie die Antworten zu den Fragen 1-3 zusätzlich nach den Monaten Juni, Juli und August 2020 auf.
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Wie viele Anträge waren vollständig?
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Wie viele Anträge wurden positiv beschieden?
- Wie hoch ist die durchschnittliche Auszahlsumme pro positiv beschiedenem Antrag?
- Wie hoch sind die bisherigen Bruttogesamtkosten der Verwaltungspauschale, wie sie in Punkt 3.3 der Nebenbestimmungen festgelegt sind?
- Aus welchen Gründen (z.B. zu viel geld auf dem Konto, keine durch die Pandemie verursachte Notlage, etc) erfolgten Ablehnungen der vollständigen Anträge?
- Wie viele Anträge wurden aus den unter 6. Abgefragten Gründen jeweils abgelehnt?
- Können notwendige Nachweise im laufenden Verfahren nachgereicht werden?
- Ist der Rechtsweg gegen Entscheidungen zur Überbrückungshilfe eröffnet? Falls der Rechtsweg nicht eröffnet ist, auf welcher Rechtsgrundlage ist dieser nicht eröffnet?
- Wieviel der Überbrückungshilfe wurde bisher insgesamt ausgezahlt? Welche Mittel verbleiben aktuell noch für die Überbrückungshilfe?
- Sollten am Ende des Überbrückungshilfezeitraumes die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nicht aufgebraucht sein: Können die Länder mithilfe dieser Mittel die Überbrückungshilfe eigenständig fortführen?
Antwort
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-24521.pdf


