Home Office in der Berliner Verwaltung
Schriftliche Anfrage Drucksache 18/24 442
- Auf wie viele bestehende Mobil-, Tele- und Heimarbeitsplätze mit Zugriff über Server bzw. VPN konnte die Senatsverwaltung Anfang März 2020 zurückgreifen?
- Wie hat sich der Bestand solcher Arbeitsplätze bis heute entwickelt?
- Welche Voraussetzungen sind für eine schnelle Bereitstellung ausreichender VPN-Zugänge für alle Senats- und Bezirksverwaltungen durch das ITDZ notwendig?
- Welche externen Dienstleister wurden zur Bereitstellung zusätzlicher Infrastruktur (etwa VPN- Zugänge etc.) im Zuge der Pandemie beauftragt?
- Welcher Bedarf an zusätzlicher Hardware für das mobile Arbeiten und die Heimarbeit hat sich im Zuge der Pandemie ergeben und wie wurde dieser Bedarf gedeckt (bitte konkret in Zahlen)?
- Welche Strategie verfolgt der Senat, zukünftig verstärkt auf mobile Hardware zu setzen und welche Probleme ergeben sich dabei?
- Welchen Anteil an Home-Office-fähigen Arbeitsplätzen strebt der Senat für Landes- und Bezirks- verwaltungen grundsätzlich mittel- und langfristig an?
- In welchen Bereichen der Senats- und Bezirksverwaltung wurde zwischenzeitlich auf die Nutzung von E-Mailadressen von externen Anbietern zurückgegriffen (beispielsweise, weil die Nutzung dienstlicher E-Mailadressen aufgrund fehlender VPN-Zugänge nicht vom Mobil-, Tele- und Heim- arbeitsplatz möglich war)?
- Wie wurde die Nutzung solcher externer E-Mailadressen koordiniert, wie fand eine Auswahl eines Anbieters statt, welche Kriterien wurden berücksichtigt und wie viele externe E-Mailadressen wur- den in den jeweiligen Bereichen von Land und Bezirken genutzt/ eingerichtet?
- Ist ein Zugriff per Webclient auf dienstliche Mailadressen zukünftig geplant? Wenn nein, warum nicht?
- Welche Einschätzung hat der Senat im Vergleich potentieller Sicherheitsrisiken durch die Nut- zung von Web-Clients und der alternativen Nutzung von externen E-Mailanbietern mit potentiel- len Sicherheits- und Datenschutzrisiken?
- Wie hat sich die Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden, die mit der IT-Infrastruktur für den Senat und die Bezirke befasst sind, vor und während der Pandemie entwickelt (wie viele Überlastungs- anzeigen wurden gefertigt, wie viele Überstunden wurden geleistet)?
- Welchen Bedarf an weiteren Mitarbeitenden im Bereich der IT-Infrastruktur sieht der Senat im Lichte der aktuellen Entwicklungen?
- In welcher Form und Anzahl wurde auf private Endgeräte zurückgegriffen (etwa durch ausgege- bene Bootsticks)?
- Wie viele mobile Endgeräte stehen den Mitarbeitenden der einzelnen Senatsverwaltungen kurz- fristig zur Verfügung (etwa zur Nutzung auf Dienstreisen, Leistung von Arbeiten außerhalb des Büros)? Bitte nach Art und Anzahl auflisten.
- Wie viele mobile Endgeräte für die oben genannte Nutzung wären für eine auskömmliche Aus- stattung im Falle zukünftiger Home-Office-Phasen nötig?
- Wie stellen sich die Erfahrungen mit dem Konferenzsystem „NextCloud“ aus Sicht des Senats derzeit dar?
- Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um Video- und Telefonkonferenzen zum Standard- Tool in der Landes- und Bezirksverwaltung auszubauen?
- Welche Funktionen und Aufgaben muss ein Videokonferenzsystem nach Ansicht des Senats er- füllen und welche Auswahlkriterien werden als Maßstab angesetzt?
- Welche Einschätzung gibt es diesbezüglich zu den OpenSource-Systemen gegenüber proprietä- ren Systemen?
- Welche Überlegungen gibt es, den ggf. erforderlichen Transportweg von sensiblen Akten zwi- schen Dienstgebäude und Homeoffice sicher zu gestalten?
Antwort
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-24442.pdf


