Gleichstellungsverfahren der Senatsbildungsverwaltung für Lehrkräfte mit nichtdeutscher Lehrkräftequalifikation nach dem Lehrkräftequalifikationsfeststellungsgesetz (LQFG Bln)
Schriftliche Anfrage Drucksache 18/22149
- Wie viele Anträge auf Gleichstellung eines nichtdeutschen Lehramtsabschlusses mit einem Berliner Lehramtsabschluss wurden jeweils in den Jahren 2014 bis 2019 bei der Senatsbildungsverwaltung gestellt?
a) Wie viele davon wurden jeweils ohne Auflagen positiv entschieden?
b) Wie viele davon wurden jeweils mit Auflagen positiv entschieden?
c) Wie viele wurden jeweils mit der Auflage, sowohl nachzustudieren als auch den schul-
praktischen Teil zu absolvieren, entschieden?
d) Wie viele wurden jeweils mit der Auflage, „nur“ den schulpraktischen Teil zu absolvieren, entschieden?
e) Wie viele wurden jeweils von vornherein abschlägig beschieden? - Wie viele Teilnehmer*innen des Anpassungslehrgangs haben – jeweils für 2014 bis 2019 –
a) erfolgreich abgelegt?
b) den schulpraktischen Teil endgültig nicht erfolgreich abgelegt? Aus welchen Gründen
wurde nicht erfolgreich bestanden?
c) die Regeldauer des schulpraktischen Teils von 18 Monaten verkürzen können bzw. über die 18 Monate hinaus verlängern müssen? - Wie oft machten Lehrkräfte in den Jahren 2014 bis 2019 Gebrauch von ihrer Wahlmöglichkeit, alternativ zum Anpassungslehrgang die Gleichstellung durch eine individuelle Eignungsprüfung zu erlangen? Mit welchem Erfolg?
- Welche Hürden behindern erfahrungsgemäß den Zugang
a) zu den universitären Studien und
b) zu dem schulpraktischen Teil des Anpassungslehrgangs? - Welchen Änderungsbedarf/Unterstützungsbedarf sieht die Senatsbildungsverwaltung hier, um dieser Zielgruppe den Zugang zu erleichtern?
- Gibt es finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Lehrkräfte, die selbstständig an einer Berliner Universität Studienleistungen in einem zweiten Fach erbringen müssen? Wenn nicht: Hält es die Senatsbildungsverwaltung für erforderlich, diesen Lehrkräften für die Zeit der universitären Studien im Rahmen des Gleichstellungsverfahrens Stipendien zu gewähren?
Bietet die Senatsbildungsverwaltung kostenlose Sprachkurse, die auch schulbezogenes Fachdeutsch beinhalten, zur Unterstützung von Lehrkräften an, die noch nicht das für den Berliner Schuldienst vorgeschriebene Sprachniveau C 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erreicht haben? - Welche gleichwertigen Nachweise der deutschen Sprachkenntnisse werden im Rahmen des Gleichstellungsverfahrens nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 LQFG Bln von der Anerkennungsstelle der Senatsbildungsverwaltung anerkannt?
- Inwiefern wirken sich nachgewiesene schulpraktische Erfahrungen und (fach-)pädagogische Qualifizierungen aus Weiterbildungsprogrammen von NGOs (z. B. GIZ, Back on Track) erleichternd auf den Umfang von Ausgleichsleistungen im Rahmen des Gleichstellungsverfahrens aus?
- Hält es der Senat angesichts des gravierenden Lehrkräftebedarfs für angemessen, für den Antrag auf Gleichstellung eines nichtdeutschen Lehramtsabschlusses eine Gebühr von 220 € zu erheben?
- Plant die Senatsbildungsverwaltung bei Lehrkräften mit nichtdeutschem Lehramtsabschluss, die bereits einen Arbeitsvertrag als Lehrkraft mit dem Land Berlin haben, für die Zeit der erforderlichen universitären Studien im Rahmen des Gleichstellungsverfahrens Anrechnungsstunden zu gewähren? Wenn nein, warum nicht?
- Wann tritt der im Juni 2018 den Gewerkschaften und Verbänden zur Anhörung vorgelegte Entwurf einer neuen Verordnung über den Anpassungslehrgang und die Eignungsprüfung in Kraft?
Antwort
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-22149.pdf


