Antidiskriminierungsmanagement an Berliner Hochschulen
Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 18 698
- Gibt es Antidiskriminierungsbeauftrage an den einzelnen Berliner Hochschulen?
Bitte schlüsseln Sie die Antworten zu sämtlichen – auch den folgenden – Fragen nach Hochschulen auf. - Gibt es weitere Anlaufpunkte (z. B. Beratungen, Projekte usw.), die sich mit dem Thema Antidiskriminierung an der Hochschule beschäftigen bzw. zu einem Antidiskriminierungsmanagement gehören?
- Verfügen die unter 1. und 2. abgefragten Angebote bzw. Beauftragten über eine eigene Webpräsenz, auf der über das jeweilige Angebotsspektrum informiert wird?
- Aus welchen Mitteln werden die unter 1. und 2. angegebenen Beauftragten bzw. Projekte finanziert?
- Deckt das Antidiskriminierungsmanagement bzw. der/die Antidiskriminierungsbeauftragte Problemfelder wie bspw. Rassismus, Antisemitismus, Altersdiskriminierung, Homofeindlichkeit, Transfeindlichkeit usw. ab?
- Welche Aufgabenbereiche hat das Antidiskriminierungsmanagement bzw. der/die Antidiskriminierungsbeauftragte? (z.B. Beratung, Intervention, Begleitung einzelner Vorgänge usw.)
- Haben alle Statusgruppen Zugang zu den Angeboten der/des Antidiskriminierungsbeauftragten / des Antidiskriminierungsmanagements? Wenn nein, wohin wenden sich die einzelnen Statusgruppen?
- Mit wie vielen Stellen ist das Antidiskriminierungsmanagement ausgestattet?
- Über welche weiteren finanziellen Mittel verfügt das Antidiskriminierungsmanagement bzw. der/die Beauftrage? Wofür werden diese Mittel eingesetzt?
- Wie ist die Position der/des Antidiskriminierungsbeauftragten im Hochschulgefüge verankert?
a) Gibt es eine/n zentrale/n und / oder dezentrale/n Antidiskriminierungsbeauftragte/n?
b) Wie ist die Findung eines/einer Antidiskriminierungsbeauftragten geregelt? (z.B. durch Wahl, Benennung oder Ähnliches)?
c) Wie wird die Unabhängigkeit des/der Beauftragten gewährleistet?
d) Nimmt der/die Beauftragte regulär an Sitzungen der Gremien, Berufungsverfahren, Stellenbesetzungen teil bzw. wird er/sie angehört? - Falls kein Antidiskriminierungsmanagement bzw. kein/e Antidiskriminierungsbeauftragte/r an der jeweiligen Hochschule vorhanden ist: Wohin wenden sich Studierende und Mitarbeiter/innen bei Fragen / Problemen / Diskriminierung in z.B. folgenden Themenfeldern: Rassismus, Antisemitismus, Alter, Homosexualität, Transsexualität?
- Gibt es Pläne, eine/n Antidiskriminierungsbeauftragte/n für die oben genannten Themenfelder einzurichten? Wenn ja, wie weit sind diese Pläne vorangeschritten? Wenn nein, welche Überlegungen liegen der Nichteinrichtung zu Grunde?
Antwort
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-18698.pdf