Schriftliche Anfrage Drucksache 19/14740 der Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE), Ines Schmidt (LINKE), Bettina König (SPD), Mirjam Golm (SPD) 1. Nach § 4 Abs. 1 SchKG tragen die Länder dafür Sorge, dass den Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 SchKG für je 40 000 Einwohner:innen mindestens eine Berater:in vollzeitbeschäftigt oder eine entsprechende Zahl von Teilzeitbeschäftigten zur Verfügung steht. Wie hat sich die Anzahl der Vollzeitäquivalente in Berlin seit 2019 bis 2022 entwickelt? (Bitte angeben, wie viele Vollzeitäquivalente jeweils …
weiterlesen "Schwangerschaftsberatungen in Berlin"