Möblierte Mikroapartments als Wohnraum für Studierende?
Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 17 576
- Wie viele möblierte Wohneinheiten wurden in den vergangenen fünf Jahren genehmigt, die als Wohnungen für Studierende beworben bzw. angeboten werden (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?
- Wie viele möblierte Wohneinheiten wurden in den vergangenen fünf Jahren fertig gestellt, die als Wohnungen für Studierende beworben bzw. angeboten werden (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?
- Was unterscheidet aus bau-, wohnungs- und mietenrechtlicher Sicht ein „Studierendenapartment“ von einem möblierten Mikroapartment?
- Ist der Studierendenstatus nach Kenntnis des Senats in der Regel Voraussetzung für das Anmieten eines als solchen beworbenen „Studierendenapartments“ bei privaten Anbietern?
- Welche Kenntnisse hat der Senat über die durchschnittlichen Miethöhen in den als solchen beworbenen „Studierendenapartments“ privater Anbieter?
- Ist zukünftig die Einbeziehung möblierter Mikroapartments in den Mietspiegel geplant?
- Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Auswirkungen des Mietpreisniveaus möblierter Mikroapartments auf den Mietspiegel der umliegenden Regionen?
- Werden nach Kenntnis des Senats in Zukunft weitere Neubauten mit möblierten Mikroapartments genehmigt?
- Wie bewertet der Senat das Geschäftsmodell von Investoren, über temporäre Vermietung von hochpreisigen möblierten Mikroapartments und auch über eine hohe Fluktuation besonders hohe Renditen zu erzielen?
- Wie viele als Studierendenwohnheime (d.h. mit bspw. Gemeinschaftsküchen bzw. -räumen und exklusiv für Studierende) bezeichnete Neubauten sind in den vergangenen fünf Jahren durch private Bauherren fertig gestellt worden?
- Wie viele Wohneinheiten unter 30 qm Wohnfläche wurden insgesamt in den vergangenen fünf Jahren genehmigt (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?
- Wie viele Wohneinheiten unter 30 qm Wohnfläche wurden insgesamt in den vergangenen fünf Jahren fertig gestellt (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?
Antwort
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-17576.pdf