Schriftliche Anfrage
Schriftliche Anfrage

Zugeparkte Busspuren und Schienen: Wie arbeitet die Busspurbetreuung der BVG?

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 17 203

  1. Wie viele Busspurbetreuerinnen und Verkehrsmeisterinnen sind bei der BVG beschäftigt (bitte Angabe von Stellen insgesamt, davon besetzt, von den besetzten Stellen tatsächlich einsetzbar – also abzüglich dauerkrank, Elternzeit, Mutterschutz o.ä.)?
  2. Ist es zutreffend, dass die BVG in Bezug auf die neuen Befugnisse aus § 23 MobG plant, die Anzahl der Busspurbetreuerinnen zu erhöhen? Wenn ja, auf welchen Personalbestand soll die Anzahl der Busspurbetreuerinnen anwachsen? Wann soll der Personalaufwuchs abgeschlossen sein?
  3. Zu welchen Zeiten sind Busspurbetreuer*innen der BVG verfügbar? Wonach richten sich die gegenwärtigen Dienstzeiten? Sofern nicht im 24-Stunden-Betrieb gearbeitet wird: Ist eine solche Ausweitung insbesondere im Hinblick auf 24/7-Busspuren sowie Nachtbushaltestellen vorgesehen?
  4. Wann sollen die acht eigenen Abschleppfahrzeuge der BVG in Dienst gestellt werden?
  5. Hat diese Indienststellung bei der BVG Auswirkungen auf die Verträge des Landes Berlin mit Unternehmen zum Umsetzen von Fahrzeugen?
  6. Sind die Verwaltungsvorschriften nach § 23 Abs. 4 MobG bereits erlassen worden? Wenn ja: Welchen Inhalt haben diese, insbesondere in Bezug auf die verkehrsrechtliche Ausbildung der BVG-Kräfte? Wenn nein: Wann sollen diese Vorschriften erlassen werden? Wie ist bis dahin die Ausbildung der BVG-Kräfte geregelt?
  7. Ist es zutreffend, dass die weitere Bearbeitung der durch BVG-Kräfte verteilten Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch die Bußgeldstelle der Berliner Polizei veranlasst wird?
  8. Wem stehen die Einnahmen aus den vorgenannten Anzeigen zu? Wer trägt die Kosten der Verfahren?
  9. Sofern die Verfahren nicht durch die Bußgeldstelle bearbeitet werden: Wie stellt der Senat sicher, dass eine Statistik über die Anzahl der von der BVG veranlassten Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen und Umsetzungen geführt wird?
  10. Ist es zutreffend, dass die BVG nach der gegenwärtigen Ausgestaltung Probleme hat, als nicht mit hoheitlichen Befugnissen bzw. nicht mit dem Recht zur Selbsttitulierung ausgestattete Institution bei selbst veranlassten Umsetzungen die entstandenen Kosten einzutreiben? Wie gedenkt der Senat, dieses Problem zu lösen? Wie gedenkt der Senat, mit den drohenden Einnahmeausfällen umzugehen?
  11. Plant der Senat die Ausweitung von Busspurbetreuerinnen (sowohl durch Anlage von neuen Spuren als auch durch die Aufhebung zeitlicher Beschränkungen von Busspurbetreuerinnen)?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-17203.pdfhttp://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-17203.pdf