Aktuelles aus dem Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz

Besuch beim Berliner Mediensalon in der taz-Kantine Am Dienstag den 27.06.2023 fand der Berliner Mediensalon in der taz-Kantine statt. Eingeladen waren Tobias Schulze, Steffen Grimberg, Vorstandsvorsitzender beim DJV Berlin JVBB, Christian Füller, Reporter für digitale Transformation bei Table.Media, Roman-Francesco Rogat, Mitglied des … weiterlesen "Chat GPT: Werkzeug oder Bedrohung für Journalist*innen?"
Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15427 der Abgeordneten Kristian Ronneburg und Tobias Schulze 1. Wie viele Studierende würden grundsätzlich von einer Upgradeoption des Semestertickets profitieren? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach staatlichen, kirchlichen und privaten Hochschulen auf, die bereits jetzt Vertragspartner… weiterlesen "Umsetzung der Upgradeoption vom Semesterticket auf das 49€-Ticket"
Schriftliche Anfrage Drucksache 19/14238 der Abgeordneten Franziska Brychcy und Tobias Schulze 1. Wie sollen Bürger*innen die Certificate Authority (CA)-Zertifikate der Public-Key-Infrastruktur (PKI) der Berliner Verwaltung sicher erhalten, um z. B. S/MIME-signierte … weiterlesen "Sichere Übermittlung von Certificate Authority (CA)-Zertifikaten der Public- Key-Infrastruktur (PKI) der Berliner Verwaltung"
Netzpolitik.org zitiert am 14.12.2022 Tobias Schulze zu einer abgesetzten Anhörung im Digitalausschuss. Das erneute Scheitern der Transparenzreform sei „ein Armutszeugnis für die Koalition“ kritisieren Tobias Schulze von der Linkspartei und Stefan Ziller von den Grünen unisono. Sie sind die digitalpoltischen Sprecher ihrer Fraktionen im … weiterlesen "SPD blockiert erneut Berliner Transparenzgesetz"

Der Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz auf den Webseiten des Abgeordnetenhauses

Archiv

Besuch beim Berliner Mediensalon in der taz-Kantine

Am Dienstag den 27.06.2023 fand der Berliner Mediensalon in der taz-Kantine statt. Eingeladen waren Tobias Schulze, Steffen Grimberg, Vorstandsvorsitzender beim DJV Berlin JVBB, Christian Füller, Reporter für digitale Transformation bei Table.Media, Roman-Francesco Rogat, Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin bis 2023, FDP-Digitalexperte und Stefan Ziller MdA, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im AGH Berlin, Sprecher für Digitalisierung. Die Moderation übernahm Charlotte Bauer, die Zentralredakteurin der FUNKE Mediengruppe.  Der Mediensalon wird von der gemeinnützigen meko factory seit etwa zehn Jahren veranstaltet, er ist das Debattenforum für Berliner Journalist*innen.

Taz-Mediensalon zum Thema KI im Journalismus in der TAZ-Kantine Chr. v. Polentz/transitfoto.de

Es wurde über den Nutzen und die Gefahren von Werkzeugen wie Chat GPT diskutiert. Chat GPT ist ein mächtiges Werkzeug, welches viele Journalist*innen in ihrer Arbeit unterstützen kann, bei Recherchen,  beim Schreiben von Berichten oder beim Zusammenfassen von komplizierten Texten oder Werken helfen kann, doch viele Journalist*innen fürchten die Macht dieses Mittels. Welche Gefahren bergen Systeme wie Chat GPT, wie kann man sie so einschränken, das sie für Journalist*innen zu einer Unterstützung werden und wie schützt man die Werke von Journalist*innen.

Tobias Schulze meinte, KI sei sowohl Werkzeug als auch Gefahr, Künstliche Intelligenz wird Arbeitsabläufe in Journalismus und Medien rationalisieren. Verdeutlicht hat er auch das die menschliche Komponente nicht verloren gehen kann, weil Systeme wie Chat GPT nie die Wirklichkeit erfassen können, deshalb müssen solche Systeme schnell und gut auf EU-Ebene reguliert werden. Es entstand eine spannende Diskussion, die noch sehr viel länger hätte fortgeführt werden können.

Webseite des Mediensalons

https://taz.de/Berliner-Mediensalon/!5941304/

Taz-Mediensalon zum Thema KI im Journalismus in der TAZ-Kantine Chr. v. Polentz/transitfoto.de

Taz-Mediensalon zum Thema KI im Journalismus in der TAZ-Kantine Chr. v. Polentz/transitfoto.de

Dieser Artikel entstand im Rahmen eines Schülerpraktikums.

Digitalisierung Veranstaltung

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15427

der Abgeordneten Kristian Ronneburg und Tobias Schulze

1. Wie viele Studierende würden grundsätzlich von einer Upgradeoption des Semestertickets profitieren? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach staatlichen, kirchlichen und privaten Hochschulen auf, die bereits jetzt Vertragspartner beim Semesterticket sind.)
2. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung einer Upgradeoption des Semestertickets auf das 49€-Ticket?
3. Welche Modelle bzw. Konzepte hat der VBB und der Berliner Senat bisher den Verfassten Studierendenschaften unterbreitet? Welche Regelungen beinhalten die einzelnen Modelle?
4. Welche Modelle bzw. Konzepte hat der Berliner Senat bisher nur dem VBB unterbreitet?
5. Warum wurden die unter 3. vorgeschlagenen Modelle von den Studierenden abgelehnt?
6. Welchen Verwaltungsaufwand prognostizieren Studierende und Hochschulen für die unter 3. vorgeschlagenen Modelle?
7. Welche konkreten Schritte müssen durch den Berliner Senat, den VBB und die Verfassten Studierendenschaften noch unternommen werden, um eine Upgradeoption auf das 49€-Ticket umzusetzen und bis wann ist deren Umsetzung jeweils geplant?
8. Laut einer Pressemitteilung des Senats vom 24.04.23 soll eine Upgradeoption per App erst ab Juni 2023 möglich sein, obwohl das 49€-Ticket bereits ab Mai 2023 verfügbar ist. Bekommen Studierende nach derzeitigen Plänen den Differenzbetrag für den Monat Mai 2023 später erstattet? Wenn ja, nach welchem Verfahren erfolgt die Rückerstattung?
9. Wird eine neue App entwickelt oder wird die App-basierte Lösung Teil einer oder mehrerer bereits existierender Apps, wenn ja, welche?
10. Wer entwickelt diese App bzw. die App-basierte Lösung jeweils?
11. Wie wird der Datenaustausch zwischen der App und den Datenbanken der Berliner Hochschulen gestaltet sein? Welche Software soll diesen Datenaustausch ermöglichen? Wird hochschulseitig eine eigene Schnittstelle (API) entwickelt oder besteht diese bereits? Falls ein bestehendes Angebot genutzt werden soll, welche Anwendungen nutzen dies noch?
12. Wird für die Abwicklung des Semestertickets per App ein externer Dienstleister in Anspruch genommen? Wenn ja, welcher und welche Daten werden durch diesen verarbeitet?
13. Wurde eine Datenschutzfolgeabschätzung und/oder eine Verfahrensbeschreibung erstellt? Wenn ja, bitte hängen Sie diese an die Antwort an.

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15427.pdf

49€-Ticket Semesterticket

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/14238

der Abgeordneten Franziska Brychcy und Tobias Schulze

1. Wie sollen Bürger*innen die Certificate Authority (CA)-Zertifikate der Public-Key-Infrastruktur (PKI) der Berliner Verwaltung sicher erhalten, um z. B. S/MIME-signierte E-Mails zu prüfen oder sicherzustellen, dass sie für das korrekte Zertifikat verschlüsseln?
2. Weshalb ist die Webseite http://pki.verwalt-berlin.de Stand heute (08.12.2022) nur per unverschlüsseltem HTTP und nicht per Transport-Layer-Security (TLS)-verschlüsselter Verbindung zu erreichen?
3. Wie soll ohne TLS sichergestellt werden, dass die unter http://pki.verwalt-berlin.de herunterladbaren Zertifikate nicht kompromittiert wurden?
4. Wann soll dieser Missstand beseitigt werden?
5. Haben die Mitarbeiter*innen bei der PKI der Berliner Verwaltung entsprechende Fachkenntnisse über Kryptographie? Falls ja, weshalb ist eine so zentrale Seite nicht kryptografisch abgesichert?
6. Wie schätzt der Senat das Risiko ein, das durch Import eines nicht authentifiziert heruntergeladenen CA-Zertifikats entstehen kann?
7. Wie viele Berliner Behörden setzen über eine nicht kryptografisch abgesicherte Verbindung heruntergeladene Zertifikate ein?
8. Wie möchte der Senat sicherstellen, dass dadurch kein Schaden entstanden ist oder entstehen könnte?
9. Weshalb ist die Berliner Verwaltungs-PKI nicht durch eine global akzeptierte Certificate Authority (CA) cross-signiert, so dass die von ihr ausgestellten Zertifikate automatisch vertrauenswürdig sind und Bürger*innen und Behörden nicht gezwungen sind, die Sicherheit ihrer Systeme durch den händischen Import eines CA-Zertifikats potentiell zu kompromittieren?
10. Welche Kosten entstehen Berliner Behörden durch die so ausgestellten Zertifikate (bitte nach unterschiedlichen Zertifikatstypen unterscheiden) und wie bewertet der Senat die Kosten insbesondere im Hinblick auf die eklatanten Sicherheitsmängel der ausgegebenen Zertifikate, bzw. der zu diesen gehörenden Vertrauenskette?
11. Sind Erstattungen durch das IT Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) an die Stellen geplant, die für diese Zertifikate Mittel aufwenden mussten? Falls nein, weshalb nicht?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14238.pdf

 

Verwaltung Zertifikat

Netzpolitik.org zitiert am 14.12.2022 Tobias Schulze zu einer abgesetzten Anhörung im Digitalausschuss.

Das erneute Scheitern der Transparenzreform sei „ein Armutszeugnis für die Koalition“ kritisieren Tobias Schulze von der Linkspartei und Stefan Ziller von den Grünen unisono. Sie sind die digitalpoltischen Sprecher ihrer Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus. Die SPD schiebe Projekte, „die ihnen nicht wichtig sind, auf die lange Bank“, kritisiert Ziller hörbar angefressen. Das Verhalten der SPD widerspreche klar dem Koalitionsvertrag, kritisiert Schulze. Er sei „sehr sauer“, insbesondere weil der Koalitionspartner „keine tragfähigen Argumente“ für sein Veto vorbringen könne.

Den. ganzen Artikel findet ihr hier

Digital Netzpolitik Transparenzgesetz

Mein Tag begann um 9 Uhr Morgens vor dem Abgeordnetenhaus Berlin.

Ich durfte nämlich bei einer Sitzung teilnehmen. Das Thema des Ausschusses war Digitalisierung in Schulen. Die Sitzung begann mit einer aktuellen Stunde. Alle stellten Fragen zum Thema Digitalisierung in Schulen. Und da fragte Tobias Schulze, was mit der Hardware in Schulen passiert ist. Mit der Hardware sind die Tablets und Laptops gemeint, die an Schüler verteilt wurden. Es wurde erzählt das dass Land nicht weiß wer ein Tablet hat, aber die Schulen müssen es wissen. Über die Lehrer wurde erzählt das alle ein Arbeitscomputer bekommen haben. Zwei weitere Fragen wurden zum Lernraum gestellt und warum Lehrer keine Apps installieren oder deinstallieren können.

Dann kam es zum zweiten Tagesordnungspunkt "Digitale Ausstattung von Schulen, Schüler:innen und Lehrkräften" da wurden die ganzen Programme aufgezählt, die die ganzen Schulen nutzen und wie fortgeschritten sie bei der Umsetzung der Digitalisierung sind. Tobias Schulze fragte dazu, was mit den Videokonferenzen ist und was Schüler für Endgeräte haben, um daran teilzunehmen. Als letztes fragte Tobias Schulze was dagegen spricht eine App-Liste zu veröffentlichen. Dann kam der dritte Tagesordnungspunkt. Es ging um WLAN in Schulen. Es wurde berichtet das die Ausstattung begonnen hat und das es dazu ein Rahmenvertrag gibt. Zu zeit sollen 100 Schulen 15.000 Router besitzen. 2023 sollen 200 nach geliefert werden und 2024/25 auch noch 200. Der Ausschuss endete um 11:30 und es wurde noch über die nächste Ausschusssitzung gesprochen.

Dieser Bericht wurde von Kemal Asenov im Rahmen seines Schülerpraktikums über die Sitzung des Ausschusses  für Digitalisierung und Datenschutz, am 16.11. gefertigt.

Digitalisierung Hardware Schule W-lan

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13127

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Welche Freifunk-Aktivitäten sind dem Senat bekannt und wie schätzt die Senatsverwaltung die Bedeutung dieser für die Stadt ein?

2. Mit welchen „Freifunk“-Projekten kooperiert der Senat im Rahmen von Free Wifi Berlin bzw. anderen Vorhaben?

3. Wie unterscheiden sich die Kostenschätzungen und -abwägungen zwischen den beiden Varianten - öffentlich unterstützte Ausweitung von Freifunk-Routern gegenüber etwa Fremdvergabe für Free Wifi Berlin?

4. Wie schätzt die Senatsverwaltung die rechtliche und wirtschaftliche Lage für Bezirke ein, die eigenständig Freifunk-Projekte unterstützen bzw. eigene initiieren wollen – etwa vor dem Hintergrund der veränderten Gesetzgebung zur so genannten Stöerhaftung und aktueller Rechtsprechung (Landgericht Köln 14 S 10/20)?

5. Erlaubt das Haushaltsgesetz den Bezirken, eigenständig und aus eigenem Haushalt finanziert, Freifunk-Projekte zu unterstützen und dürfen die zugewiesenen IT-Mittel dafür verwendet werden?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13127.pdf

Bezirke Free Wifi Berlin Freifunk

Mein Redebeitrag in der 15. Sitzung des Abgeordnetenhauses. Antrag von SPD, Grünen und Linke "Open-Source-Strategie für Berlin"

Tobias Schulze (LINKE):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zeit des Monopolisten Microsoft ist, glaube ich, vorbei. Das gilt auch für die Verwaltungsstuben und Büros. Microsoft hat angekündigt, mit allen seinen Produkten in die Cloud zu gehen. Wir haben mit der amerikanischen Gesetzgebung des CLOUD Act und den entsprechenden Urteilen dazu die Situation, dass wir diese Produkte eigentlich nicht mehr datenschutzsicher einsetzen können, auch nicht in Verwaltungen. Das wurde hier schon gesagt. Die Zukunft ist aber offen. Das gilt auch für unsere Software. Wir haben uns mit diesem Antrag vorgenommen, eine Strategie zu entwerfen und zu erarbeiten, die umfassend auf Open Source setzt. Der Vorrang für Open-Source-Software muss bei jeder Beschaffung geprüft werden. Wir halten das für sinnvoll.
Ich will noch einmal erklären, warum das rational ist: Der Kollege Kraft von der CDU hat vorhin gesagt, das sei ein bisschen nice to have, aber darum geht es nicht. Es geht darum, dass es bei all den Prozessen, die wir derzeit in der Verwaltung machen, essenziell ist, dass wir jetzt den Sprung von proprietärer auf offene Software wagen.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Ich will drei Argumente dafür anführen. Das erste Argument ist das der Transparenz und der Demokratie. Wir überantworten mit einer digitalen Verwaltung die sensibelsten Daten unserer Bürgerinnen und Bürger den Softwaresystemen in unserer Verwaltung. Dazu kommen mögliche Anwendungen von künstlicher Intelligenz. Wir haben in Berlin solche Beispiele. Die DEGEWO sucht ihre Bewerberinnen und Bewerber für Wohnungen mit Algorithmen aus, und ich glaube, keiner von uns möchte, dass diese in Datensilos von privaten Unternehmen verschwinden, wo man überhaupt nicht weiß, nach welchen Kriterien, nach welchen Algorithmen etwa die Mieterinnen und Mieter bei öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften ausgesucht werden. Das gilt in Zukunft auch für Verwaltungsprozesse. Das muss man klar sagen.

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Das zweite Argument, was dabei wichtig ist, ist die Frage von digitaler Sicherheit. All die großen Ausfälle und Angriffe, die wir in den vergangen Jahren hatten, hatten alle mit Schwachstellen bei proprietärer Software zu tun. Beispielsweise die TU hatte den Angriff auf ihre Active Directories auf den Windowsservern. Wir hatten die Emotet-Angriffe. All diese nutzen die Schwachstellen proprietärer Software aus und wissen ganz genau, dass es lange dauert, ehe so ein Softwareriese wie Microsoft diese Schwachstellen beseitigt, oder gar – was wir auch schon erlebt haben – die Schwachstellen offen lässt, um sie Geheimdiensten zur Verfügung zu stellen. Auch das haben wir schon erlebt.
Das dritte Argument ist das Argument der Souveränität.
Wir müssen als Verwaltung, als Staat, als demokratisches System unabhängig sein von den Geschäftsstrategien großer Unternehmen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, und es wurde ja auch schon gesagt.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Wir brauchen im Zweifel eine Auswahl. Die haben wir derzeit nicht, und weil das Argument vorhin schon kam: Die kommunalen IT-Dienstleister sagen ganz deutlich, dass sie das OZG mit offener Software besser umsetzen können als mit proprietärer. Das zeigt auch das Beispiel Dataport, und das zeigen auch kleinere IT-Dienstleister. Gerade wenn die verschiedenen Bundesländer sich gegenseitig unterstützen können, und das mit offener Software, über die sie selber die Hoheit haben, dann sind wir schneller und besser und nicht langsamer. Unsere Verwaltungsdigitalisierung krankt auch daran, dass wir zu viele proprietäre Produkte im System haben.

[Beifall von Katalin Gennburg (LINKE)]

Zu guter Letzt: Wir brechen das Ganze nicht übers Knie. Das muss man auch mal sagen. Es wurde schon von den gescheiterten Beispielen in München und auch im Bundestag gesprochen, und ich weiß aus eigener Erfahrung beispielsweise im Bundestag, dass da auch viel Lobbyarbeit im Spiel ist. Microsoft bezahlt große Agenturen dafür, auch ständig mit den Menschen in Verwaltungen zu sprechen – das machen auch andere IT-Konzerne – und sie davon zu überzeugen, dass ihr Produkt doch das beste ist. Da geht viel Geld hinein. Es geht darum, uns hier eine Strategie vorzunehmen, um die Vorteile zielgenau herauszuarbeiten, und es gerade nicht übers Knie zu brechen, dass wir bei jeder Beschaffung prüfen: Ist das Produkt, das wir derzeit einsetzen, konkurrenzfähig, taugt es etwas, oder ist das Open-Source-Produkt, das wir vielleicht selber entwickeln könnten oder das wir bei einem Nachbarbundesland besorgen könnten, vielleicht besser? – Das müssen wir uns genau angucken, und wir brauchen ein strategisches Vorgehen.
Klar ist auch, dass wir das Ganze mit den Beschäftigten in der Verwaltung entwickeln müssen. Die sitzen zum Schluss am Berlin-PC und bedienen diesen, und da kommt den Personalräten, die so oft gescholten werden, eine wichtige Bedeutung zu. Die haben extra die Expertise aufgebaut, um IT-Produkte prüfen zu können, und natürlich muss eine Open-Source-Strategie mit den Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung entwickelt werden. Dazu dient übrigens auch das Kompetenzteam Open Source beim ITDZ, das wir mit diesem Antrag schaffen wollen, damit dort auch die Expertise da ist, nicht nur einfach etwas am Markt zu kaufen, sondern zu überlegen: Was können wir vielleicht selber machen kann? Wo gibt es bundesweit gute Lösungen, und wo können wir flexibel unsere eigenen Produkte einsetzen?
Also ich denke, es ist ein super Schritt. Wir sind damit vielleicht mit Schleswig-Holstein zusammen Vorreiter in Deutschland. Die Bundesregierung hinkt hinterher, hat sich aber dasselbe Ziel vorgenommen. Und wenn wir hier zusammen etwas Gutes hinkriegen, dann können wir vielleicht in zehn Jahren sagen: Berlin ist offen, Berlin bleibt offen, und Berlin hat offene Software. – Danke schön!

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

Digitalisierung ITDZ Microsoft Open Source Software Verwaltung

Mein Redebeitrag zum FDP-Antrag "Verfahrensverzeichnis für automatisierte Entscheidungsprozesse in der Verwaltung"

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:
Für die Linksfraktion hat der Kollege Schulze jetzt das Wort.

Tobias Schulze (LINKE):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es hier eigentlich heute bei diesem spannenden, nerdigen Tagessordnungspunkt? Die Stimmung kocht. Man sieht es schon.

[Sibylle Meister (FDP): Ja!]

Es geht tatsächlich darum, dass, wenn wir unsere Verwaltung digitalisieren, wir natürlich nicht die analogen Prozesse, die derzeit stattfinden, wo die Bearbeiterin und der Bearbeiter vor der Akte sitzt, hier und da ein Kreuzchen macht und was hinschreibt, in die digitale Welt übertragen, denn wie heißt es immer so schön? – Ein schlechter Prozess digitalisiert ist ein schlechter Prozess digital. Vielmehr werden diese Prozesse im Zuge eines Verfahrens, das sich Geschäftsprozessoptimierung nennt, auf ihre Effizienz angeguckt und in Teilen in automatisierte Prozesse überführt, sodass die Bearbeiterinnen und Bearbeiter, die dann vor den Rechnern sitzen, tatsächlich nur noch bestimmte Eckdaten eingeben und die Entscheidungen automatisch gefällt werden.
Das wiederum ist tatsächlich eine dramatische Veränderung im Verwaltungshandeln, die wir da erleben werden, die Sie schon von anderen Prozessen kennen, beispielsweise wenn Sie einen Versicherungsvertrag im Internet abschließen oder wenn Sie juristische Fachsoftware benutzen, wo auch juristische Entscheidungen schon automatisiert gefällt werden können. Diese Prozesse werden kommen. Ich bin übrigens auch der Einschätzung, dass der Antrag ein ganz kleines bisschen zu früh kommt. Wir sind tatsächlich noch nicht so weit, aber die Debatte ist richtig. Wir haben sehr unterschiedliche Qualitäten von Oppositionsanträgen. Das hier ist ein guter Antrag. Das will ich mal auf jeden Fall sagen. Er befördert die richtige Debatte.
Das Thema Folgeabschätzung von künstlicher Intelligenz wird uns tatsächlich beschäftigen. Wir müssen ja entscheiden, wo wir sie einsetzen wollen und wo nicht. Dafür brauchen wir ein Verzeichnis. Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, wo kein Mensch mehr entscheidet, sondern eine Maschine. Dass Bürgerinnen und Bürger das einsehen können sollen, ist ein absolut sinnvolles Anliegen. Die Problemfälle wurden auch schon genannt, beispielsweise Polizeidatenbanken, aber auch Mieterinnen und Mieter, die wissen wollen, warum der andere, der in der Schlange neben mir stand, zur Wohnungsbesichtigung eingeladen wurde und ich nicht. Diese Fragen tauchen auf, wenn IT eingesetzt wird, um Entscheidungen zu treffen. Damit müssen wir uns auseinandersetzen. Ohne Transparenz wird das nicht möglich sein.
Eben wurde es schon angesprochen: Der Quellcode von Software ist natürlich die ganz entscheidende Instanz in so einer Frage. Wenn wir Verwaltungsentscheidungen durch Software treffen lassen, muss nachvollziehbar sein, was die Software genau tut. Das wiederum geht nur mit Open-Source-Software. Nur da kann man auch reingucken. Bei allen anderen Geschichten ist klar, dass der Hersteller nicht sagen wird, wie seine Software arbeitet, sondern das ist sein Geschäftsgeheimnis. Auch diese Fragen werden uns in dem Zuge beschäftigen. Deswegen wird Verwaltungssoftware in Zukunft vor allem Open Source stattfinden. Das hatten wir in der Debatte vorhin.

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Tom Schreiber (SPD) und Werner Graf (GRÜNE)]

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, den ich auch schon mal vorhin in dem Zusammenhang angebracht habe: Wenn wir Entscheidungen digitalisieren, dann verändert sich die Rolle von Beschäftigten im öffentlichen Dienst fundamental. Meine Frau ist Mitarbeiterin im Jugendamt gewesen, als die dort die digitalen Fachverfahren bekommen haben. Da wurde erst mal ihre Berufsbezeichnung von Sozialpädagogin in Sachbearbeiterin heruntergestuft. Das fanden die Leute dort vor Ort im Jugendamt nicht lustig. Darüber müssen wir uns natürlich Gedanken machen. Wenn jemand zwanzig Jahre lang seine Papierakten hegt und pflegt, seine persönliche Anmerkungen darin hat, Entscheidungsspielräume auch in den Papierakten hatte und in dem Mangel, den wir doch an vielen Stellen im Land Berlin verwalten, Dinge zum Besseren wenden konnte, dann möchte der mitreden über die Frage, wie das, was er bisher auf Papier gemacht hat, in Zukunft digital stattfindet. Welche Spielräume hat er oder sie dann noch? Kann er oder sie dann noch dasselbe für die Klienten tun, die da vor ihm bzw. ihr sitzen, wie bisher, oder ist er oder sie nur noch dazu verdammt, drei Worte einzugeben, hier und da mal ein Häkchen zu machen, und der Computer spuckt zum Schluss die Entscheidung aus? – Damit werden wir keine anspruchsvollen Fachkräfte mehr gewinnen, sondern wir müssen denen schon klarmachen, dass ihnen die Digitalisierung hilft und nützt und sie nicht einschränkt und zu willenlosen Menschen macht, die nur Sachen auf dem Bildschirm anklicken.
Wie ist die Arbeitskultur in den Verwaltungen? Welche Rechte, Möglichkeiten und Aussichten haben die Beschäftigten dann, die vor den Rechnern sitzen und diese Geschäftsprozesse bearbeiten? – Diese Fragen müssen wir mitdiskutieren.
Der allerletzte Punkt – Herr Kollege Ziller hat es angesprochen –: die Landeskompetenz. Richtig ist: Das Internet hört nicht an den Grenzen von Berlin auf. Richtig ist aber auch: Wir haben natürlich diverse Geschäftsprozesse, die in Berlin entwickelt werden, die in Berlin umgesetzt werden und wo die Berlinerinnen und Berliner bei diesen Landesprozessen ein Recht darauf haben sollten, Transparenz darüber hergestellt zu bekommen, woraus die gebaut sind, wie sie gemacht sind, wie sie wirken und welche Risiken sie haben. Ja, klar, vieles ist europäisch, aber wir haben schon ein paar Landesdinge und auch in den Bezirken ein paar Dinge zu regeln. Insofern freue ich mich auf die Debatte, tatsächlich diesmal auf die Debatte im Ausschuss. – Danke schön!

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

IT Künstliche Intelligenz Open Source Prozesse Verwaltung

Am 22.06.2022 schrieb die Berliner Morgenpost über den Besuch des Ausschusses für Digitalisierung im CityLab.

Die Mitglieder des Ausschusses zeigten sich von der Arbeit im Citylab beeindruckt. In der Vergangenheit waren immer wieder Digitalisierungsprojekte gescheitert. „Die Verwaltungsdigitalisierung ist ein harter Knochen“, sagte Tobias Schulze (Linke) anerkennend.

Den ganzen Artikel findet Ihr hier

CityLab Digitalisierung Verwaltung

Mein Redebeitrag in der 13. Sitzung des Abgeordnetenhauses zum Antrag der FDP-Fraktion "Berliner Transparenzgesetz".

 

Tobias Schulze (LINKE):

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Der geschätzte Kollege Dr. Efler hat in der vergangenen Legislaturperiode seine Rede zum Transparenzgesetz mit einem Zitat von Günter Wallraff eingeleitet:

... die Öffentlichkeit ist der Sauerstoff der Demokratie.

Ich finde, das ist ein sehr schönes Zitat, das sich zu wiederholen lohnt, denn wenn wir über Transparenzgesetze reden, ist das ein sehr trockenes Thema. Wenn wir aber darüber reden, dass Bürgerinnen und Bürger erfahren, was in ihrem Staat passiert, dann kriegt das ganze Brisanz und Lebendigkeit. Nicht zuletzt sind es die Verwaltungen selbst, die von Transparenz in ihren eigenen Häusern, in ihren Daten profitieren, die derzeit, sagen wir mal, schön in den Aktenschränken verschlossen sind und die wir da herausholen wollen, damit auch die Menschen in den Verwaltungen selbst Kenntnis darüber haben, was in den anderen Häusern, in den Bezirksämtern usw. an Daten schlummert.

[Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)]

Insofern ist Transparenz ein Grundwert an sich in einer Demokratie. Deswegen kann man die Ausweitung dieser Transparenzregeln auch nicht hoch genug einschätzen.

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Werner Graf (GRÜNE)]

R2G hat in der vergangenen Legislaturperiode – das wurde schon gesagt – im Koalitionsvertrag vereinbart, solch ein Transparenzgesetz zu machen. Wir waren vor den Wahlen auf der Zielgeraden und haben uns in der Tat an ein paar Fragen verhakt, wo wir nicht bis zum Schluss gekommen sind. Das wurde auch schon angedeutet, es ging vor allem um die Frage, welche Bereiche wir eigentlich aus der Informationsfreiheit ausnehmen, also welche Bereiche unserer Verwaltung nicht für Informationsfreiheitsanfragen zur Verfügung stehen sollen. Da hatte der Senat und hatten damals einzelne Verwaltungen ihre Bereiche ausnehmen lassen. Das Thema Schulen wurde schon angesprochen. Ich will aber auch mal sagen, was der AfD-Kollege hier gerade angebracht hat,

[Karsten Woldeit (AfD): War gut!]

war genau ein Beispiel für die Frage, warum es auch heikel sein kann, in bestimmten Bereichen in dieser Art und Weise Abfragen zu stellen. Wenn dann herauskommt, dass bestimmte Stadtteile, bestimmte Schulen oder bestimmte Bevölkerungsgruppen diskriminiert werden, ist das natürlich nicht im Sinne eines Transparenzgesetzes. Völlig klar!

[Ronald Gläser (AfD): Die falschen Wahrheiten wollen wir nicht hören!]

Deswegen müssen wir uns natürlich überlegen, wie Daten angelegt sind. Trotzdem sind wir als Linke – und ich denke, auch mit der ganzen Koalition – dabei, dass wir Bereiche wie Bildung und Wissenschaft nicht aus dem Transparenzanspruch ausnehmen können. Die gehören natürlich hinein. Auch Bereiche unserer Innenbehörden gehören natürlich hinein, soweit die innere Sicherheit davon nicht beeinträchtigt ist.

Wir haben es in den Koalitionsvertrag – das wurde erwähnt – geschrieben. Wir haben fast keine Jahreszahlen für bestimmte Vorhaben im Koalitionsvertrag stehen, aus gutem Grund, weil wir natürlich über die ganze Legislaturperiode hinweg planen.

[Lachen von Sebastian Czaja (FDP)]

Beim Transparenzgesetz steht aber eine Jahreszahl im Koalitionsvertrag, und zwar dieses Jahr, 2022. Das liegt daran, dass wir natürlich schon mit den genannten Vorlagen des Senats, aber auch der Vorlage der Initiative für ein Transparenzgesetz bereits zwei sehr gute und weit gehende Vorlagen haben, aus denen wir jetzt einen Parlamentsentwurf machen werden, der noch in diesem Jahr beschlossen werden soll. Dazu laufen die Vorarbeiten und Gespräche. Nur weil Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, nicht sehen, dass hier was passiert, heißt das nicht, dass nichts passiert. Wenn wir uns als Koalition zusammensetzen und die Details von Gesetzentwürfen besprechen, dann laden wir Sie, sorry, dazu nicht ein.

[Sebastian Czaja (FDP): Da sehen Sie mal, wie wichtig Transparenz ist!]

Tut uns sehr leid! Wird auch so bleiben! Sie laden uns ja auch nicht ein, wenn Sie Ihre Gesetzentwürfe besprechen. Trotzdem tauchen hier dann irgendwann im Plenum welche auf. Exakt genauso wird das mit dem Gesetzentwurf der Koalition auch sein.

[Beifall bei der LINKEN – Zurufe von Karsten Woldeit (AfD) und Sebastian Czaja (FDP)]

Wir haben uns vorgenommen, besser als Hamburg zu werden.

[Zuruf von Holger Krestel (FDP)]

Und besser als Hamburg zu werden, heißt, dass wir unseren hohen Standard bei der Informationsfreiheit, also bei individuellen Anfragen, halten und bei der Transparenz noch besser werden als Hamburg, das heißt also bei den Daten, die proaktiv von den Verwaltungen ins Netz gestellt werden. Dazu brauchen wir, ehrlich gesagt, den FDP-Gesetzentwurf nicht unbedingt, zumal Sie den ja weitgehend von der Initiative übernommen haben, was sehr löblich ist. Wir arbeiten auch gerne mit außerparlamentarischen Initiativen zusammen. Aber Sie haben dabei auch noch Fehler gemacht. Ich verstehe zum Beispiel nicht, warum sie § 3, den Anwendungsbereich des Gesetzes, gestrichen haben. Den hatten Sie noch in Ihrem letzten Gesetzentwurf von 2019, jetzt ist der Anwendungsbereich raus. Den braucht man aber zwingend für die Rechtsförmlichkeit. Wir können uns Ihren Gesetzentwurf leider nicht überall zum Vorbild nehmen und müssen uns den noch mal angucken.

[Paul Fresdorf (FDP): Das kriegen Sie noch reingebaut!]

Interessant ist auch das Thema Gebührenfreiheit. Wir sind ja an vielen Stellen für Gebührenfreiheit, nur waren Sie immer weitestgehend dagegen. Warum Sie gerade jetzt für die Gebührenfreiheit sind, ist überraschend und spannend. Ich hoffe, Sie machen auch gute Gegenfinanzierungsvorschläge dafür.

[Sebastian Czaja (FDP): Sie sind dagegen?]

Das wird dann in den nächsten Haushaltsverhandlungen zu machen sein.

Allerletztes Wort von mir: Die Beauftragte für Datenschutz wird ja auch die Beauftragte für Informationsfreiheit werden. Ich wünsche mir, dass wir auch da an einem Strang ziehen, wenn wir diese Beauftragte gut ausstatten. Wir werden demnächst den Namen dazu präsentieren.

[Zuruf von Sebastian Czaja (FDP)]

Und wir werden insbesondere den Bereich Informationsfreiheit stärken und hoffen dann natürlich auf Ihre Unterstützung. Und dann freue ich mich auf die Debatten über den Gesetzentwurf im Herbst. Wir werden da etwas Gutes bauen. – Danke schön!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

 

Das Protokoll findet ihr hier.

Tobias Schulze wurde am 6. 1. 2022 von der TAZ zum Thema Datenschutz bei Videokonferenz-Systemen an der FU Berlin befragt.

Die FU hat bereits Mitte November die Einschätzung der Datenschutzbeauftragten bekommen. Was muss die Uni jetzt tun?

Die Hochschule sollte sich anschauen, mit welcher Konfiguration sie Webex betreibt und wo genau die Schwachpunkte sind. Es muss geklärt werden, ob beispielsweise die Server in Europa stehen und so abgesichert sind, dass die Daten dort nicht von ausländischen Geheimdiensten abgegriffen werden können. Das wird in der Regel nicht der Fall sein, weil ausländische Dienste auch auf europäische Server der Unternehmen Zugriff haben.

Was schlagen Sie vor?

Die beste Variante dürfte eine Umstellung auf eigene Server in einem eigenen Rechenzentrum sein. Die FU muss jetzt in den Austausch mit der Datenschutzbeauftragten gehen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Was bedeutet die Einschätzung der Datenschutzbeauftragen für die rund 40.000 Studierenden und für die Wissenschaftler?

Zunächst ist es die Pflicht der Universität, die Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten darauf aufmerksam zu machen, dass sie ein Videokonferenztool benutzen, bei dem Daten über Server im Ausland fließen. Die Beschäftigten und Studierenden müssen selbst einschätzen können, ob sie dieses Risiko eingehen wollen oder nicht. Das sieht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) so vor.

Das Interview findet ihr bei der TAZ-Online

Datenschutz DSGVO FU-Berlin Videotechnik

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/10 426

  1. Wie viele Zugangspunkte des Free WiFi Berlin sind derzeit installiert?
  2. 
Welche Verträge mit welchen Betreibern der Zugangspunkte sind von dem Ende des aktuellen Pilotbetriebes betroffen und werden beendet?
  3. 
Bei wie vielen Zugangspunkten wird der Betrieb zum 31.12 2021 eingestellt?
  4. 
Welche Varianten für einen Regelbetrieb hat der Senat geprüft?
  5. 
Aus welchen Gründen hat sich der Senat für die Übertragung des Regelbetriebs an das ITDZ Berlin entschieden?
  6. 
Sollen alle derzeitigen Zugangspunkte des Free WiFi Berlin über das ITDZ betrieben werden?
  7. 
Welche finanziellen Ressourcen, investiv wie konsumtiv, sind für einen Betrieb über das ITDZ notwendig?
  8. 
Wann rechnet der Senat mit dem vollen Betrieb aller Zugangspunkte nach Übergabe an das ITDZ?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-10426.pdf

Berlin Informationstechnik ITDZ Kommunikationstechnik Modellprojekt Städtebau WLAN

Im folgenden mein Redebeitrag in der 2. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses in der 19. Wahlperiode vom 18.11.2021 zum Tagesordnungspunkt 2 A - Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Einführung eines Berliner Transparenzgesetzes“

Frau Präsidentin! Vorab möchte ich gern sagen, dass ich mich freue, dass Sie die Sitzung heute leiten, ich glaube zum ersten Mal, wenn ich das richtig sehe.
[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]
Wir haben zwar noch ein bisschen Phantomschmerz, dass wir keine Vizepräsidentin mehr haben, aber wir arbeiten daran, dass sich das wieder ändert. Jetzt freuen wir uns erst mal, dass Sie heute die Sitzung leiten. – Danke schön!
Dass die AfD die direkte Demokratie gerade hochgehal- ten hat, ist für eine rechtsradikale Partei natürlich lustig.
[Zurufe von der AfD]
Wir hatten ja am 26. September mit knapp 60 Prozent der Stimmen einen erfolgreichen Volksentscheid für das Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“. Dass wir das umsetzen müssen, steht, glaube ich, außer Frage.
[Dr. Kristin Brinker (AfD): Und wie war das mit Tegel?]
Wir sprechen gerade über die Frage, wie wir das umsetzen. Dazu habe ich von Ihnen jetzt leider noch nichts gehört. Direkte Demokratie geht natürlich nicht nur, wenn es einem passt,
[Dr. Kristin Brinker (AfD): Gucken Sie mal in unser Parteiprogramm!]
sondern man muss die direkte Demokratie natürlich auch ernst nehmen, wenn einem die Abstimmungsergebnisse mal nicht passen.
[Beifall bei der LINKEN – Dr. Kristin Brinker (AfD): Tegel! – Zurufe von der AfD]
Was kann eigentlich das Transparenzgesetz in Berlin? Es wurde schon einiges dazu gesagt. Wir haben ja zwei Stufen. Seit 22 Jahren gilt in unserer Stadt das Informationsfreiheitsgesetz. Jeder Bürger, jede Bürgerin kann hier eine Anfrage stellen und Informationen des Staates erhalten.
Viele Dinge sind damit schon ans Licht der Öffentlichkeit gekommen.
Das Transparenzgesetz geht jetzt eine Stufe weiter und stellt diese Daten offen, und zwar für alle und jederzeit und digital. Das wäre, glaube ich, ein Riesenfortschritt, wenn wir das in Berlin erreichen könnten. Insofern möchte auch ich der Initiative noch mal danken. Die Initiative besteht übrigens aus vielen Organisationen, nicht zuletzt Umweltverbänden, aber auch Gewerkschaften, aber auch Bürgerrechtsinitiativen. Dass diese Initiative so breit aufgestellt ist, zeigt auch, was das Transparenzgesetz ist, nämlich ein Booster für unsere Demokratie. Wenn der Staat Transparenz über seine internen Prozesse herstellt, dann fühlen sich Bürgerinnen und Bürger in der Lage, demokratisch mitzuarbeiten, mit zu entscheiden und Dinge voranzubringen, und sie machen das dann auch. Insofern geht es hier nicht nur um die Frage, ob wir ein Wirtschaftsgut haben, das Wirtschaftswachstum erzeugt, das ist auch der Fall, viele Startups bauen auf Offene-Daten-Anwendungen auf, die richtig toll sind, sondern es geht auch darum, dass wir einen Demokratiebooster haben, der die Demokratie nach vorne bringt, der Engagement erzeugt, der uns in unserer zivilgesellschaftlich sehr aktiven Stadt gut zu Gesicht steht.
[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
Ja, wir hätten das Gesetz gerne schon in der letzten Legislaturperiode verabschiedet. Es gab einen Senatsentwurf, und wir haben in der Koalition bis zum Sommer darüber verhandelt, ob wir das hinbekommen, diesen Senatsentwurf noch zu verabschieden. Weil Herr Goiny vorhin die Frage angesprochen hat, ob Rot-Rot-Grün für Transparenz ist oder nicht – das ist hier, glaube ich, nicht die Frage, sondern es geht hier um die Frage, ob wir alle Verwaltungen in die Lage versetzen, die hohen Ansprüche, die wir an ein Transparenzgesetz haben, dann auch so umzusetzen, wie wir uns das vorstellen. Ich glaube, da liegt der Hase eher im Pfeffer. Wer sich mal bei der Bundesregierung anguckt, wie dort Daten geheim gehalten werden, der weiß, dass sozusagen, glaube ich, Verwaltungen immer den Drang haben, erst mal zu sagen, das ist hier unsers, das ist unser Silo, das ist mein Aktenschrank, an dem ich viele Jahrzehnte gearbeitet habe, den gebe ich jetzt nicht so einfach Preis.
Deswegen, glaube ich, liegt es daran, dass wir uns als Parlament – und dafür möchte ich werben – den Transparenzgesetzentwurf, sowohl den der Initiative als auch den des Senats, vornehmen und uns als Parlament möglichst schnell auf den Weg machen und einen Transparenzgesetzentwurf verabschieden, gerne auch mit den demokratischen Fraktionen hier im Haus zusammen, um ein möglichst gutes Gesetz für Berlin im kommenden Jahr hinzubekommen, möglichst nach Hamburger Vorbild, das sage ich ja auch. Die Hamburger haben hier einfach einen Goldstandard gesetzt.
Aber ich glaube, wir müssen unsere Verwaltung auch ein Stück weit mitnehmen, was wir dort hinbekommen. Da geht es darum, dass wir einfach noch keine elektronische Akte haben. Hamburg hat damals vor zehn Jahren einfach auf den Knopf gedrückt und die Daten ins Netz gestellt, also war nicht ganz so, sehr vereinfacht jetzt. Wir haben größtenteils noch Papierakten. Wir können hier auf keine Knöpfe drücken und dann ins Netz stellen, sondern wir müssen erst mal die Voraussetzungen schaffen, dass die Daten ins Netz kommen können. Deswegen müssen wir Übergangsfristen einbauen und bestimmte Dinge vorbereiten. Das wäre übrigens eine Aufgabe, die auch die FDP hätte, wenn sie jetzt regieren würde, was sie ja Gott sei Dank nicht tun wird.
[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Zurufe von der FDP]
Diese E-Akte wird kommen, wir nehmen an, bis Ende 2024 ist das da, und bis dahin sind dann hoffentlich die Verwaltungen so vorbereitet, dass wir das Datenportal komplett für alle Bereiche scharfschalten können. Ich freue mich auf die Debatte über ein Transparenzgesetz in Berlin. Wir werden das natürlich mit der Initiative zu- sammen erarbeiten und dann hoffentlich im kommenden Jahr ein gutes Transparenzgesetz verabschieden. – Danke schön!
[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN]

 

 

Informationsfreiheit Open Data Transparenzgesetz Volksbegehren

Seit der Wahl am 26. September sind fast acht Wochen vergangen. Bereits drei Tage nach der Wahl begannen die Sondierungsgespräche, zu der die SPD als stärkste Partei eingeladen hatte. Neben uns als LINKEN waren auch Grüne, CDU und FDP eingeladen, um inhaltliche Gemeinsamkeiten abzuklopfen. An die Phase der Zweiergespräche entschloss sich die SPD mit Grünen und FDP, aber auch mit Grünen und uns LINKEN in Dreiergespräche zu gehen. Bei einigen diese Gespräche war ich in Vertretung von unserer Landesvorsitzenden Katina Schubert dabei. In einer konzentrierten Atmosphäre wurden die Themen abgearbeitet und Grundzüge einer möglichen gemeinsamen Politik der kommenden fünf Jahre diskutiert. Dabei ging es natürlich auch um die gegenseitigen Schmerzpunkte und roten Linien, um eine Annäherung. Schlussendlich entschieden sich SPD und Grüne, nicht mit der FDP, sondern mit der LINKEN weiter zu verhandeln. Vorabsprache dafür war ein gemeinsames Sondierungspapier (hier als pdf).

Nachdem der Landesparteitag der LINKEN die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen beschlossen hatte, verhandeln nun seit dem 22. Oktober knapp 230 Menschen aus den drei Parteien in 16 Fachgruppen und einer Dachgruppe über das Programm für eine neue Landesregierung. Ich bin in den Gruppen für Verwaltung, Personal und Digitalisierung, aber auch Gesundheit und Pflege sowie Wissenschaft dabei und in der Dachgruppe, die alles abschließend verhandelt.

Für alle Beteiligten, viele ehrenamtlich, ist diese Zeit extrem ausgefüllt mit Verhandlungsrunden - zumeist abends und am Wochenende. In der Woche tagt hingegen die Dachgruppe - von morgen 8.30 Uhr bis abends 21 Uhr. Einige Ergebnisse sind bereits verhandelt - etwa in den Bereiche Gesundheit, Pflege Wirtschaft, Kultur, Sport, Soziales, Integration, Migration, Gleichstellung und Offene Gesellschaft. Andere schwierige und komplexe Bereiche liegen noch vor uns - etwa Bildung, Wissenschaft, Bauen, Wohnen und Mieten sowie der Verwaltung und Digitalisierung. Bis zum 24.11. sollen die Beratungen abgeschlossen werden - davor steht ein enger Zeitplan mit vielen 12-Stunden-Tagen.

Wichtig für uns als Berliner LINKE ist, dass wir unsere Mitglieder regelmäßig über den Fortgang der Verhandlungen informieren. Schließlich entscheiden sie am Ende auch im Rahmen einer Urabstimmung über den Einstieg in die Regierungsarbeit ab. Am vergangenen Sonnabend fand die erste von drei Basiskonferenzen statt.

Die Knackpunkte für uns LINKE sind in den Verhandlungen insbesondere die Umsetzung des Volksentscheids "Deutsche Wohnen und Co. enteignen", aber auch eine Politik zugunsten der Mieterinnen und Mieter und die Stärkung unserer öffentlichen Infrastruktur. Viele weitere gute Vorhaben für eine soziale und nachhaltige Stadt sind bereits diskutiert worden. Ob es am Schluss reicht, werden unsere Mitglieder entscheiden.

 

Koalitionsverhandlungen RGR

In einem Artikel zum Transparenzgesetz vom 17.09.2021 auf Netzpolitik.org wird Tobias Schulze wie folgt zitiert:

„Neue Bereichsausnahmen wären ein klarer Rückschritt gewesen, da gab es mit der SPD keine Einigung. Daher wird in dieser Legislatur kein Transparenzgesetz mehr verabschiedet. Uns war der Preis einfach zu hoch.“

Den ganzen Artikel finden Sie bei Netzpolitik.org.

Bereichsausnahme Gesetzentwurf Netzpolitik Transparenzgesetz

Ende Juni diskutierte ich mit Monika Herrmann (Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg) Franziska Giffey (SPD-Landesvorsitzende), Sebastian Czaja (FDP-Fraktionsvorsitzender) und Kai Wegner (CDU-Landsvorsitzender) auf Einladung des Tagesspiegel über Gute Verwaltung in Berlin. Ich habe mich für eine weitere Stärkung der Bezirke bei Finanzen und Personal ausgesprochen und natürlich gegen jegliches Sparen. Berlin wächst und räumt immer noch die Sparjahre auf. Also: mutig die soziale Stadt weiter bauen. Das sahen, das wurde deutlich, nicht alle aus der Konkurrenz so.

 

Das ganze Video findet Ihr unter https://youtu.be/CT0h1tb_oE8.

Bezirke eGovernment Verwaltung Wahlkampf

Aufarbeitung der Geschichte kennt keinen Schlussstrich. Im März 2018 diskutierten auf Einladung der Landesarbeitsgemeinschaft Netzpolitik der Historiker Dr. Ilko-Sascha Kowalczuk (tätig beim Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen) und der Historiker Dr. Thomas Klein (Mitglied der historischen Kommission der LINKEN) über die heutige Sicht auf den Überwachungsapparat in der DDR. Beide haben ihre eigene Geschichte mit Repression und Verfolgung zu DDR-Zeiten gemacht. Thomas Klein verbüßte eine Haftstrafe und wurde mit Berufsverbot belegt.

Ich durfte die Veranstaltung moderieren und stellte vier Leitfragen an den Anfang:

  1. Wie stellte sich das System aus geheimdienstlicher Überwachung, sozialer Kontrolle und Disziplinierung in der DDR dar und wie funktionierte es?
  2. Was war in diesem Zusammenhang DDR-spezifisch im Vergleich zu anderen Überwachungssystemen des Ostblocks ?
  3. Welchen Zusammenhang gab es zwischen dem Dogmatismus der SED-Politik und dem Einsatz von Überwachungs- und Kontrollinstrumenten?
  4. Was können wir lernen für bürgerrechtlich und demokratisch orientierte Politik heute?

Im Kern ging es also um das Lernen aus der Geschichte. Ihr könnt das Video hier anschauen.

 

Aufarbeitung DDR LINKE Überwachung

Im folgenden mein Redebeitrag in der 75. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses in der 18. Wahlperiode vom 11.3.2021 zum Tagesordnungspunkt 12 - Drucksache 18/3458 Gesetz zur Weiterentwicklung des Informationszugangs für die Allgemeinheit – Erste Lesung

Frau Präsidentin, vielen Dank! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Eindruck, Volkspartei definiert man mit möglichst wenig Anwesenheit auf den Rängen.

[Beifall bei der LINKEN – Hu huhu! von der LINKEN]

Aber gut. – Ich möchte zu einem sehr unangenehmen Thema kommen.

[Ui! von der LINKEN]

Informationsfreiheit und Transparenz sind nämlich keine angenehmen Themen, nicht für uns Parlamentarier, auch nicht für den Senat, nicht für die Bezirke und auch nicht für alle nachgelagerten öffentlichen Einrichtungen und Behörden. Was genau an den Themen Informationsfrei- heit und Transparenz so unangenehm ist, kann man auf dem Portal „Frag den Staat“ sehen. Angenehm ist es nämlich zum Beispiel nicht, wenn ein Bürger nach ver- nichteten Impfdosen in Berlin fragt. Angenehm ist es auch nicht, wenn per IFG-Anfrage herauskommt, dass Berliner Polizeibeamte vor dem G-20-Gipfel in Hamburg so wild gefeiert haben, dass sie wieder nach Hause ge- schickt wurden. Und erst recht besonders unangenehm ist es, wenn die Studierendenvertretung der Freien Universi- tät wissen will, wie die Bewertung einer Dissertation einer bekannten Politikerin zustande kam.

Aber ob angenehm oder nicht, der Grundsatz der Infor- mationsfreiheit geht auf den Leitsatz demokratischer Staatsverfassung zurück: Der Staat ist nicht für sich selbst da, sondern als Organisation des Gemeinwesens. Der Staat ist für seine Bürgerinnen und Bürger da, und für niemand anderen sonst.

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Sabine Bangert (GRÜNE) und Benedikt Lux (GRÜNE)]

Also haben alle Bürgerinnen und Bürger ein Recht da- rauf, möglichst viele Informationen über die Tätigkeit von Staat und Behörden zu erhalten. Diese Informations- freiheit ist in Art. 5 Grundgesetz sogar mit Verfassungs- rang versehen. Der Staat hat grundsätzlich vor seinen Bürgerinnen und Bürgern nichts zu verbergen, denn er ist von ihnen – und nur von ihnen – legitimiert. Demokratie und Mitbestimmung werden nämlich erst dann wirklich ermöglicht, wenn öffentliche Informationen nicht als Machtmittel zurückgehalten und damit missbraucht wer- den können. Informationsfreiheit heißt, dass Bürgerinnen und Bürger mitreden, dass sie mitentscheiden können, und es heißt auch, dass Bürgerinnen und Bürger den Staat kontrollieren können, weil sie etwas wissen über den Staat.

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Sabine Bangert (GRÜNE)]

Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben richtig gehört: Wir als Abgeordnete bekommen Konkurrenz bei der Kontrolle der Regierung. Aber in dem Ziel, dass wir die Kontrolle des Staats demokratisieren und in die Hän- de von vielen legen wollen, sind wir uns hier im Hause hoffentlich alle einig.

Der Weg zur nicht veröffentlichten amtlichen Informati- on ist bisher äußerst steinig. Wer von uns es einmal pro- biert hat, der weiß das. Man kann einen IFG-Antrag stel- len, dann wird über die Rechtmäßigkeit entschieden, und oft landen strittige Auskunftsersuchen vor Gericht und ziehen lange Gerichtsverhandlungen nach sich. Bisher wird etwa jede dritte IFG-Anfrage abgelehnt. Je nach Aufwand werden Gebühren berechnet, die erheblich sein können; sie können bis zu mehrere Hundert Euro betra- gen. Das hält dann schon mal den einen oder anderen Bürger davon ab, eine IFG-Anfrage zu stellen.

Es gab und gibt also genug Möglichkeiten für den Staat, der Informationsfreiheit viele Steine in den Weg zu legen. Und genau dort, an dieser Stelle, setzt die Weiterentwick- lung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transpa- renzgesetz an. Was ist ein Transparenzgesetz? – Ein Transparenzgesetz verpflichtet Behörden und öffentliche Bereiche, Informationen und Daten proaktiv, von sich aus auf digitalem Wege für alle zugänglich zu machen, und zwar gebührenfrei, maschinenlesbar und unter offenen Lizenzen. Alle Daten für alle öffnen – so lautet die Über- schrift für eine Weiterentwicklung des Informationsfrei- heitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz. Das steht genau so auch im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün.

Dabei geht es nicht nur um demokratische Kontrolle. Offene, maschinenlesbare Daten – jetzt können die FDP und die CDU mal hinhören – können auch positive Effekte für die Wirtschaft haben, für den gemeinnützigen Sek- tor, und nicht zuletzt für die Verwaltung selbst.

[Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE) und Bernd Schlömer (FDP)]

– Da klatscht der Kollege Schlömer; der weiß, worum es geht. Das ist sehr gut.

[Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN]

Ich nenne zwei Beispiele: Die „Öffi“-App etwa, die wahrscheinlich einige von uns kennen, funktioniert nur deswegen, weil die Nahverkehrsunternehmen ihre Daten- ports für jedermann aufgemacht haben und jedermann dort über die offene Schnittstelle zugreifen kann. Auch der Kita-Navigator, über den Eltern freie Plätze finden können, nutzt die Daten der integrierten Software Berli- ner Jugendhilfe. Das ist ein Programm, das sonst Ge- schäftsvorgänge zwischen den Kitaträgern und dem Land Berlin abwickelt. Diese Daten werden auf „öffentlich“ gestellt und können damit den Kita-Navigator füttern. – Wer also Daten proaktiv öffnet, der gibt kreativen Ent- wicklern spannende Möglichkeiten für neue Anwendun- gen.

Der größte Nutznießer dieser offenen Daten ist jedoch die öffentliche Hand selbst. Heute bleibt das Wissen von Verwaltungen in den Schreibtischschubladen oder auf den PCs liegen, und nur selten wird es hervorgekramt. Man nennt das auch Datensilos, wer den Begriff schon mal gehört hat. Wenn ein Beamter also in die Akten oder Datensätze einer anderen Beamtin schauen will, dann muss er sie erst anrufen und anfragen. Mit einem Trans- parenzgesetz stünden diese Daten zum gegenseitigen Zugriff sofort und proaktiv bereit.

Das zivilgesellschaftliche Bündnis für den Volksent- scheid Transparenz, in welchem auch wir als Berliner Linke Mitglied sind, hat daher Druck gemacht und bereits 2018 einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt und diesen mit über 33 000 Unterschriften eingereicht. Wir hätten uns als Linke gewünscht, dass der Senat sowohl bei der Prüfung dieses Volksbegehrens als auch bei der Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfs deutlich schneller reagiert.

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Franziska Becker (SPD)]

Auch inhaltlich muss ich leider sagen, dass wir den Ent- wurf in Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Initiativen noch einmal deutlich gegen den Strich bürsten müssen. Insbesondere Verschlechterungen gegenüber dem bereits seit über 20 Jahren geltenden Informations- freiheitsgesetz können wir leider nicht so stehenlassen. So soll es laut Senatsentwurf eine Menge Bereichsaus- nahmen geben, also ganze Verwaltungseinheiten, die nicht auf Bürgeranfragen antworten müssen. Das betrifft etwa den Verfassungsschutz, die Polizei, Stiftungen und ihre Satzungen, aber es soll auch den ganzen Bereich Wissenschaft und Forschung betreffen. Eine Anfrage zur Dissertation einer Politikerin, wie ich sie zu Beginn erwähnte, wäre dann also nicht mehr zulässig. Auch die Abgeordnetenhausverwaltung soll nicht mehr der Infor- mationsfreiheit unterliegen. Das kann die Frau Präsiden- tin doch nicht wollen, nehme ich an –

[Beifall von Stefan Ziller (GRÜNE)] oder, Frau Präsidentin?

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Senatsentwurf für ein Transparenzgesetz ist eine Grundlage, an der wir nun im Austausch mit dem Bündnis Transparenz Berlin intensiv weiter arbeiten werden. Wir wollen, dass die Daten aus den Silos kommen, denn ich glaube, Daten öffnen ist besser für uns alle. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

 

IFG Informationsfreiheit

Die Debatte über die Abhängigkeit der öffentlichen Verwaltung von Microsoft-Produkten läuft seit langer Zeit. Versuche, davon zugunsten von Open Source wegzukommen, haben spannende Erkenntnisse über die Perspektiven jenseits der großen Player erbracht, wurden aber nicht zuletzt auf Grund von massivem Lobbydruck nicht auf Dauer gestellt. (eine spannende Studie von Markus Euskirchen dazu hier)

Seit einiger Zeit wird dieser Konflikt unter dem Schlagwort "Digitale Souveränität" nicht nur von der IT-Szene, sondern auch von der Regierung und Parlament im Bund diskutiert. Anlass war unter anderem die Strategie von Microsoft und anderen, die Datenverarbeitung forciert in Cloudlösungen zu verlagern, aber auch die politische Situation in den USA und anderen Ländern, die ihren Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die auf Servern gespeicherten Daten ermöglichen. Das Schrems II-Urteil führt nun dazu, dass die Nutzung amerikanischer IT-Produkte und insbesondere Clouddienste nicht mehr ohne Anpassungen datenschutzrechtlich möglich ist. Ob die Reaktionen etwa von Microsoft, die Nutzung europäischer Server etwa, zur Erfüllung der DSGVO-Vorgaben ausreichen, ist derzeit Gegenstand vieler Debatten.

Über die reinen Datenschutzfragen hinaus sind weitere Probleme im Zusammenhang mit der Dominanz von Microsoft in deutschen Verwaltungen anzusprechen. Auch Kosten werden immer wieder angeführt. Ich wollte daher vom Senat wissen, wie sich die Lizenzkosten für Microsoft-Produkte entwickelt haben und welchen Anteil diese am Gesamtbestand der Berliner IT haben. Die Antworten des Senats gibt es hier.

Ergebnis: die Kosten sind mit 16,5 Millionen Euro pro Jahr im Gesamthaushalt übersichtlich (einige Verwaltungen haben keine Daten geliefert). Allerdings wurden vor zehn Jahren lediglich 1,3 Millionen verausgabt und diese Steigerung ist doch enorm. Von 2017 auf 2018 fand eine Verdoppelung von 10 auf gut 20 Millionen Euro statt, die Gründe dafür werde ich nochmal nachfragen. Insgesamt werden die Steigerungen wohl nicht nur der Preis- und Produktpolitik von  Microsoft geschuldet sein, sondern auch dem extrem geringen Investitionsvolumen in den Sparzeiten vor zehn Jahren. Aber auch die Unterschiede zwischen den einzelnen Häusern bei den Prioritäten werden deutlich: so gab die Senatskanzlei zwischen 2012 und 2017 nur einen Bruchteil aus, während etwa die Innenverwaltung dauerhaft recht hohe Kosten für Lizenzen hatte. Der worst case wäre natürlich, wenn diese Unterschiede vor allem der mangelhaften Dokumentation und einem fehlenden Lizenzmanagement geschuldet wären. Das wollen wir mal nicht hoffen.

Mit der zunehmenden Migration zum ITDZ werden natürlich dort die Lizenzkosten gebündelt werden. Dieser Prozess ist erst seit dem Jahr 2018 in den Zahlen zu sehen. Bei den Bezirken ist die Datenlage zumeist erst seit wenigen Jahren vorhanden, Friedrichshain-Kreuzberg liefert überhaupt keine Zahlen.

Die Zahlen für die Microsoft-Abdeckung zeigen insbesondere bei Betriebssystem und Office mit etwa 90 Prozent eine dramatische Dominanz. Hier müssen wir dringend Alternativen stärken und brauchen im Rahmen der IKT-Steuerung des Landes auch einen Prozess dafür, der die Beschäftigten einbezieht. Mich hat aber auch bei Servern der hohe MS-Anteil überrascht. Im Vergleich zu meiner Anfrage vom November 2017 steigen offenbar die Microsoft-Anteile in allen Anwendungsbereichen noch.

Die Debatte um digitale Souveränität sollte nicht nur aus geo-, wirtschafts- und sicherheitspolitischen Aspekten heraus geführt werden (wie das etwa die Bundesregierung tut), sondern auch aus daten-, nachhaltigkeits- und demokratiepolitischen Erwägungen.

 

 

eGovernment Microsoft Open Source

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/26 557

  1. Wie haben sich die Ausgaben des Landes Berlin inklusive Bezirke für Software-Lizenzen der Firma Microsoft in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln in Server, Ar- beitsplatz-OS und Office- bzw. weitere Programme etc.)?
  2. Welche Anteile nehmen Microsoft-Produkte heute in den genannten Anwendungsfällen (Server, OS und Office) ein?
  3. Wie bewertet der Senat die Debatten um die Stärkung digitaler Souveränität, die nicht zuletzt im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit geführt werden?
  4. Welche Position nimmt der Senat in diesen Debatten ein?
  5. Wie bewertet der Senat die Dringlichkeit von Alternativen – etwa vor dem Hintergrund der Strate- gie von Microsoft, Office komplett als Cloud-Lösung und damit DSGVO-widrig anzubieten?
  6. Bei welchen Anwendungsfällen (Server, OS, Office) sieht der Senat einen Wechsel von Microsoft hin zu daten-schutzkonformen und ggf. quelloffenen Alternativen am ehesten als kurzfristig reali- sierbar an?
  7. Welche Probleme stehen einem Wechsel zu Alternativen bei den übrigen Anwendungsfällen aus Sicht des Senats entgegen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-26557.pdf

Lizenz Microsoft

Wir sind durch einen Twitterthread auf das Datenschutzproblem an der Technischen Universität Berlin (TU) aufmerksam geworden.

Nach Recherche wurde schnell klar, dass das Problem alle Nutzer*innen von zoom auf MacOS betrifft: Die Version 5.4.4 des MacOS zoom Clients hat lokal Audiomitschnitte von Meetings gespeichert. Das passierte selbst dann, wenn die "aufnehmen" Funktion nicht aktiviert war und auch, wenn man lediglich Zuhörer*in, nicht Host war.

Die betroffene Client Version hat dabei für jedes besuchte Meeting eine gesammelte Audiospur als Logdatei lokal auf dem Computer der Nutzer*in gespeichert.

Die deswegen von mir gestellte Anfrage "Ungenehmigte Aufzeichnung von Zoom-Sitzungen auf Mac OS an Hochschulen" an den Senat wurde nun durch diesen bzw. die Hochschulen beantwortet (Volltext siehe angehängtes PDF).

Tragweite des aufgetretenen Datenschutzproblems

Die betroffene Version des Clients wurde am 23. November 2020 veröffentlicht, am 6. Dezember 2020 laut Antwort des zoom Supports an die TU (am 8. Dezember laut release note auf der zoom Website und auch laut Antwort der TU auf Tobias Anfrage) wurde ein Update herausgegeben, dass das Problem behoben hat und die vorhandenen Audiodateien gelöscht hat, zumindest sofern dieses Update von den User*innen durchgeführt wurde.

Selbst wenn man von dem sehr unwahrscheinlichen Fall ausgehen würde, dass alle MacOS Nutzer*innen die automatischen Updates für den zoom Client aktiviert hatten, waren also zwei vollständige Wochen betroffen (plus 2 Tage, je nach dem, welches Datum für den release korrekt ist).

Die Verwendung von zoom ist, bedingt durch die Notwendigkeit während der Pandemie physische Kontakte einzuschränken, sehr weit verbreitet. Die Spanne der Meetings reicht dabei von Yogagruppen, Spieleabenden, geschäftlichen Verhandlungen, Austausch von Politiker*innen, Podiumsdiskussionen bis hin zu Vorlesungen und Seminaren an Hochschulen.

Es ist nicht relevant, ob alle Nutzer*innen selbst den betroffenen Client installiert hatten, es reichte, wenn lediglich eine Person im Meeting die Version installiert hatte und diese dann eine Audiodatei des Meetings anlegte.

Innerhalb mindestens dieser zwei Wochen kann also theoretisch jedes von mindestens einem per betroffenem zoom Client besuchte oder gehostete Meeting als Audioaufzeichnung vorhanden sein.

Es ist nicht nachvollziehbar, ob die lokal gespeicherten Dateien tatsächlich durch das Update (oder manuell) gelöscht wurden oder ob Kopien der Audiodatein anderweitig gesichert und damit aufgehoben wurden.

Berliner Hochschulen

Wenn man bedenkt, dass Lehrveranstaltungen während der Pandemie zum größten Teil digital stattfinden und an einigen Universitäten hauptsächlich über zoom, wird auch die Tragweite für die Berliner Hochschulen klar.

Betroffene an Berliner HS

Auf die Frage von mir, wie viele User*innen und wie viele Aufzeichnungen das Problem genau betreffen gibt die TU an, dass mindestens 500 Nutzer*innen den betreffenden Client installiert hatten. Konkrete Fälle sind der TU lediglich drei bekannt, wobei nur bei einem genauere Untersuchungen der Audiodateien durchgeführt wurden.

Auf Grund dessen, dass die Dateien lediglich lokal gespeichert wurden, kann die TU keine Angaben darüber machen, welchen Umfang die Aufzeichnungen hatten oder haben und auch nicht, wie viele Personen betroffen sind.

Die anderen Hochschulen (Charité, FU, HU, UdK, Ernst Busch, Hanns Eisler, ASH, HTW, HWR und Kunsthochschule Weissensee) geben in ihren Antworten an, dass ihnen keine entsprechenden Fälle an der jeweiligen Hochschule bekannt sind.

Zumindest die Beuth-Hochschule antwortet, dass "das technische Problem bekannt [war] und […] durch ein Zwangs-Update der Version 5.4.6. behoben" wurde. Der Beuth-Hochschule sind keine betroffenen Nutzer*innen bekannt.

Die TU und die Beuth haben als Reaktion auf die Datenschutzprobleme die Konfiguration ihrer Instanz dahingehend geändert, dass Nutzer*innen nicht mehr mit der betroffenen Version des MacOS Clients an Meetings teilnehmen können (für die TU unter "Gegenmaßnahmen" hier zu finden).

Die Hochschule für Wirtschaft und Recht hat außerdem mitgeteilt, dass sie keine Zoom-Lizenzen zur Verfügung stellt und zoom allenfalls auf eigene Initiative von Lehrenden genutzt wird.

In der Antwort auf die Anfrage fällt auf, dass auch die Hochschulen, die eine zoom Businessinstanz betreiben (außer TU und Beuth), keine Angabe darüber gemacht haben, ob aktuell noch User*innen die entsprechende Version nutzen oder ob sie Anstrengungen dahingehend unternommen haben, dass die problematische Version des Clients nicht mehr auf ihren Instanzen genutzt werden kann. Zumindest in der Dokumentation dieser Hochschulen ist kein prominenter Hinweis auf das beschriebene Datenschutzproblem zu finden.

Allgemeine Probleme mit zoom bei Lehrveranstaltungen

Grundsätzlich ist die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen über zoom zwar auch möglich ohne sich den Client zu installieren, praktisch schränkt das die aktive Teilnahme aber deutlich ein.

Einige Funktionen von zoom, die in Vorlesungen häufig genutzt werden (u.a. Umfragen, Rückmeldungen durch Emojis, manuelles betreten von Breakoutsessions [häufig für Kleingruppenarbeit genutzt]) oder die die Teilnahme erleichtern (u.a. Warteraum aus dem der automatische Beitritt in die Session möglich ist, Galerieansicht) sind in der reinen Browserversion nicht nutzbar, wie unter anderem das Datenschutzteam der TU darstellt. Das erschwert es, sich gegen die Installation des Clients zu entscheiden.

Datenschutz bei Verwendung von zoom

Zoom wurde bereits am 3. Juli 2020 von der Berliner Datenschutzbeauftragten als problematisch eingstuft. Es ist leider nicht ersichtlich, ob die Datenschutzbeauftragte sich hierbei lediglich auf freie Lizenzen beruft oder auch die weitreichenden Konfigurationen, die die TU im Rahmen Buisnesslizenz [S.5f] durchgeführt hat in die Bewertung eingeflossen sind. In der Bewertung der verschiedenen Videokonferenztools durch die Datenschutzbeauftragte ist Zoom in der "roten" Kategorie [S.5], was die schlechteste Kategorie ist. In den weiteren Ausführungen zu Zoom schreibt die Datenschutzbeauftragte als Zusammenfassung: "Mängel im Auftragsverarbeitungsvertrag. Unzulässige Einschränkungen der Löschpflicht. Unzulässige Datenexporte. Zweifel an der Zuverlässigkeit des Anbieters." [S. 14, ebenda].

Auch die Technische Universität selbst schreibt auf dem Blog des Datenschutzteams über Zoom, dass "auf Windows 10 und MacOS […] die Desktop-App aus technischer Sicht die gesamten Zugriffsrechte des angemeldeten Benutzers" hat. Diese Einschätzung bezieht sich explizit auch auf die Nutzung des Clients, wenn Konferenzen über die TU Buisnesslizenz laufen. Das Datenschutzteam der TU weist ausserdem mehrfach auf ihrem Blog darauf hin, dass die Nutzung zumindest von freien Zoom Lizenzen absolut abzulehnen ist.

 

S18-26085PDF-Datei (228,11 KB)

Corona Digitalisierung Studierende Universitäten

Gestern hat die 60. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung stattgefunden. Die Tagesordnung ist online als PDF verfügbar. Das Wortprotokoll für die Anhörungen ist beantragt  und wird hier verlinkt, sobald es veröffentlicht ist. Die Aufzeichnung des Streams gibt es auf dem Youtube Kanal des Abgeordnetenhauses. Die Live Tweets zum Wissenschaftsausschuss können hier nachgelesen werden.

Wie immer erfolgt ein Bericht auf Grund eines Gedächtnisprotokolls, sollten Fehler festgestellt werden bitte ich um Nachricht via Mail.

Aktuelle Viertelstunde

Corona bzw. die Auswirkungen der Pandemie auf die Hochschulen und Universitätskliniken waren erwartungsgemäß prägendes Thema der Fragen der Abgeordneten. Die CDU hat den Senat nach der Schliessung bzw. Quarantäne der Humboldt-Klinik auf Grund eines Ausbruchs der Covid Mutante B117 gefragt. Steffen Krach (Staatssekretär für Wissenschaft) stellte dazu fest, dass konkrete Fälle in den Krankenhäusern Berlins nicht vorliegen und dafür ausserdem die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zuständig ist. Für den Senat ist es aber wichtig zu wissen, wie er die Krankenhäuser und Labore dabei unterstützen kann Ausbrüche und die Verbreitung zu erkennen.

Den Stand der Planungen für das Sommersemester an den Berliner Hochschulen wollte die FDP erfahren. Der Senat und die Hochschulen haben die Problematik im Blick und planen die Situation in der nächsten Telefonkonferenz zu besprechen, die Ergebnisse werden dann dem Ausschuss mitgeteilt.

Ein einheitliches Vorgehen in der Antwort auf die Pandemie wird es im Grundsatz bundesweit bei allen Hochschulen geben, schon alleine, weil es z.B. für das Zulassungsverfahren gemeinsame Regelungen braucht.

Auf die Frage nach den geplanten Änderungen bezüglich Rechten von marginalisierten Gruppen, z.B. die Namensregelungen an Hochschulen für trans Personen, stellt Krach klar, dass er es auch bereits wenn nur einzelne Studierende von einer Regelung betroffen sein sollten und mit dieser Probleme haben, eine Änderung für notwendig erachtet.

Tobias Schulze fragte danach, wie der Stand bei Präsenzprüfungen an den Hochschule sei. Krach erklärte, dass aktuell natürlich nicht die Situation sei, in der Prüfungen in großen Gruppen in Präsenz stattfinden sollten. Weiterhin möglich, sofern notwendig, seien allerdings Prüfungen in kleinen Gruppen. Der Senat überprüfe, wie er die Hochschulen bei der Realisierung von sicheren Prüfungsbedingungen unterstützen kann, etwa durch Verfügung stellen von Räumlichkeiten.

Bericht aus dem Senat

Neben einem Bericht aus dem Wissenschaftsrat, in dem die Corona Pandemie ebenfalls bestimmendes Thema war und Einigkeit herrschte, dass auch zukünftig in die Gesundheitsforschung investiert werden müsse, berichtete Krach ausführlich von der Datenpanne an der Freien Universität. Er berichtete, das an der FU am 12. Januar 2021 für ca. eine Stunde die Zugriffsrechte im Campus-Managment-System falsch eingestellt gewesen seien. Dadurch sei es Nutzer*innen möglcih gewesen die Daten von anderen Nutzer*innen unbefugt einzusehen und ggf. zu ändern. Die FU ist ihrer Meldepflicht gegenüber der Datenschutzbeauftragten des Landes nachgekommen und arbeitet eng mit ihr zusammen.

Anhörung "Aktuelle Herausforderungen für die Lehrkräftebildung in Berlin: Qualität und Quantität – Theorie und Praxis sowie Innovation im Lehramtsstudium"

Da die Anhörung nicht unwesentlich die Themen des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie berühren, waren dessen Mitglieder ebenfalls geladen.

Grundsätzlich gab es unter den Anzuhörenden viel Einigkeit darüber, dass die Lehrkraftausbildung äusserst wichtig ist. Dissenz bestand hingegen darin, ob und in wie fern es Verbesserungsbedarf an der Ausrichtung, den Inhalten und der Organisation der universitären Ausbildung gibt.

Der Vertreter des Kreidestaub e.V., Jakob Ciré, bemängelte die ausbaufähigen Möglichkeiten "über den Tellerrand hinaus" zu studieren. Auch sei die Möglichkeit sich innerhalb der Universitären aktivistis h einzubringen oder ehrenamtlich in einem Verein, wie Kreidestaub e.V., mit zu arbeiten, ein Privileg. Häufig mangele es den Studierenden an Geld, insbesondere den Studierenden, die BAFöG beziehen. Gerade das Praxissemesters sei für Studierende teilweise existenzbedrohend, da notwendige Nebenjobs nicht mehr ausgeübt werdne können. Ciré fordert weiter, dass die Verzahnung von Theorie und Praxis im Bachelor besser werden muss.

Die Möglichkeit Querschnittsthemen, insbesondere die Kompetenzen im Bereich Digitalisiserung, zu fördern und lehren, vermisste Sebastian Schädel, Professor an der Evangelishcen Hochschule Berlin. Er berichtet aus seiner Arbeit, dass Schulen auf "Zufallstreffer" im Bewerber*innenkreis hoffen müssen, die "Digitalisierung können". Er wünschte sich weiter, dass es mehr Fächerübergreifende Professuren gibt und Lehrkräfte nicht nur fachdidaktisch, sondern auch soziokulturell ausgebildet werden, um eine lebendige Lehre verwirklichen zu können. Er berichtete ausserdem aus der Praxis, dass diejenigen Schulen, die partizipativ arbeiten und sich auch als Knoten in einem Netzwerk innerhalb der Stadt und des Kiezes sehen, am erfolgreichsten in die Digitalisierung gefunden haben.

Hauke Heekeren, Vizepräsident der Freien Universität, wies darauf hin, dass es durch den Aufwuchs an Studienplätzen, die mit dem Senat vereinbart wurde, eine deutliche Kapazitätsverschiebung hin zur Lehräftebildung gab. Im Vollausbau werden an der FU 25% der Studierenden Lehramtstudierende sein. Er äussert den Wunsch, dass das Lehramtsstudium weniger komplex gestaltet werden würde. Heekeren spricht im Weiteren an, dass Hochdebutatsstellen mit 16 Semesterwochenstunden Lehrverpflichtung nicht attaktiv sind, zumal sie wenig Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Er plädiert dafür im Stellenaufbau mehr auf solche Stellen zu setzen, die trotzdem auch Zeit für eigene Forschung lassen.

Sowohl Heekeren, als auch Stefan Kipf, Professor für Didaktik der alten Sprachen an der Humboldt-Universität, wiesen darauf hin, dass die Möglcihkeiten zum Quereinstieg verbessert werden müssen. Kipf berichtete, dass die Nachfrage nach den  Quereinstiegsangeboten das Angebot bei weitem übertrifft. Ausserdem unterstützte er die Ansicht, dass die Hochschulen sich mehr in die Weiterbildung von Lehrkräften einbringen sollten. Innerhalb der Universitäten braucht es hierfür allerdings mehr Anreize, so Kipf. Er erlebt in seiner Arbeit nicht, dass es einen "Praxisschock" bei den Studierenden gibt, sondern im Gegenteil, dass die Praxisphasen das sind, was die späteren Lehrkräfte in Berlin hält. Die Zusammenarbeit von Schulen und Universitäten beruhe häufig auf persönlichen Kontakten, hier wünscht er sich eine Regelung.

Enno Granas, Professor an der Universität der Künste, berichtete davon, dass die sehr hohen Zugangshürden seit den 2015ner Umwälzungen "Schnee von gestern" seien. Er berichtet allerdings davon, dass es zu wenig Bewerber*innen für das Grundschullehramt gibt. Als einen "Standortnachteil" hierbei benennt er die Anforderung Mathe und Deutsch neben Kunst bzw. Musik als Fach studieren zu müssen. Er wünscht sich das Hamburger Modell, also zwei anstelle von drei Fächern.

Für den Senat hat Steffen Krach noch zum Thema beigetragen, dass Im haushalt die Lehrkräftebildung mit dem größten Budget bedacht wurde. Es gibt ein Sonderprogramm Digitalisierung, welches bereits vor der Pandemie beschlossen wurde. Bis Mittelvergabe und Aufwuchs der Studienplätze in den Schulen ankommen, dauert es leider, weswegen er ein ständiges Wechseln der Strategie ablehnt.

Tagesordnungspunkt 4 und 5

Unter Nummer 4 wurde die Bitte um Stellungnahme des Hauptausschusses zur Finanzplanung besprochen. Es ging hierbei insbesondere um Bauvorhaben der Hochschulen. Es wurde allseits angemerkt, dass Bauabschnitte in der Finanzierung nicht auseinandergerissen werden sollten um Presisteigerungen und Verzögerungen zu vermeiden. Aus Verfahrensgründen wurde die Vorlage lediglich zur Kenntnis genommen, da eine Stellungsnahme schriftlich vorliegen müsste um diese zu beschliessen. Aus diesem Grund wurde mit den Stimmen der Koalition und der FDP bei Enthaltung aller anderen die Vorlage zur Kenntnis genommen und vereinbart innerhalb der Fraktionen die jeweiligen Haushaltspolitiker*innen darauf hinzuweisen.

Tagesordnungspunkt 5 war die Vorlage zur Kenntnisnahme: Verordnung zur individuellen Regelstudienzeit auf Grund der COVID-19-Pandemie. Deren Inhalt ist: "Für Personen, die im Wintersemester 2020/21 an einer staatlichen oder staatlich an-erkannten Berliner Hochschule eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regel-studienzeit. Die Verordnung ist bereits in Kraft getreten.

 

Ausschussarbeit Pandemie Parlament WissA Wissenschaft

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/26 085

  1. Welchen Umfang haben die Aufzeichnungen und Speicherungen von Zoom-Konferenzen auf Mac OS an der TU Berlin? Wie viele User und wie viele Aufzeichnungen betrifft das Problem genau?
  2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Ursache der ungenehmigten Aufzeichnungen?
  3. Sind weitere derartige Fälle an weiteren Hochschulen oder Wissenschaftseinrichtungen in Berlin bekannt?
  4. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um derartige Datenschutzprobleme zukünftig zu vermeiden?
  5. Wurden alle Betroffenen des Datenschutzproblems informiert?
  6. Wie steht der Senat zur Nutzung der Zoom-Software in Forschung und Lehre?
  7. Welche Alternativen zu Zoom sind aus Sicht des Senats zu empfehlen?
Aufzeichnung Hochschule Zoom

Da ich mich in der letzten Plenarsitzung vom Kollegen Schlüsselburg vertreten lassen musste, mein Redebeitrag für die 66. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses in der 18. Wahlperiode vom 5.11.2020 nur in schriftlicher Form.

Tagesordnungspunkt 34

Digitalisierung der Verwaltung – Möglichkeiten von Homeoffice und mobilem Arbeiten ausweiten

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Zur Transparenz gehört dazu, dass ich jetzt hier den Kollegen Schulze vertrete, der aus nachvollziehbaren Gründen nicht hier sein kann. Ich versuche, das so gut wie möglich zu machen, auch wenn Sie mir hoffentlich nachsehen, dass mir über Nacht kein Vollbart gewachsen ist und ich mich auch nicht habe durchringen können, meinen Kopf zu rasieren.
[Paul Fresdorf (FDP): Da hätte man was kombinieren können!]
Aber das ist nicht mein geistiges Eigentum, sondern seins.
Die Pandemie unterzieht unsere öffentliche Infrastruktur einem Stresstest unbekannten Ausmaßes. Das haben wir im März gemerkt, als die Schulen und die Kitas geschlossen wurden und die Unternehmen und Behörden ihre Mitarbeiter angewiesen haben, so weit wie möglich von zu Hause aus zu arbeiten. Die Priorisierung des Homeofficeausbaus, Herr Lenz, ist der entscheidende Mosaikstein dieses Antrags. Na klar haben wir ein bisschen länger an dem gesessen, aber die Pandemie kam, und sie macht deutlich, wie sehr wir hier priorisieren müssen. Da kann das Parlament Druck machen und mit einem jährlichen Bericht den Druck im Kessel erhöhen. Das ist übrigens völlig richtig so.
[Beifall bei der LINKEN]
Bis zum März waren Senat und Bezirke vor allem damit beschäftigt, die unterlassenen Investitionen der letzten Jahre bei unserer IT-Ausstattung aufzuholen. Herr Lenz, da habe ich wieder Regierungsamnesie bei Ihnen mitbekommen, denn auch Sie haben in Ihren fünf Jahren nur unzulässig Investitionen in diesen Bereich reingebuttert. Also stellen Sie sich hier nicht hin und machen sich frei von jeglicher Verantwortung!
Jetzt ging es darum, Behörden am Laufen zu halten, obwohl der Großteil der Beschäftigten nicht am Arbeitsplatz sein konnte. Ja, die Pandemie wirkt auch in Berlin als Digitalisierungsbeschleuniger und legt gleichzeitig die Defizite unserer Infrastruktur schonungslos offen. Es fehlte an mobilen Geräten, an sicheren Zugängen zu Servern, an Videokonferenztechnik und an digitalen Tools zum gemeinsamen Arbeiten. Die Unzufriedenheit war verständlicherweise groß – sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern, die auf Bescheide und Genehmigungen warten mussten, aber vor allem bei unseren engagierten Beschäftigten in der Verwaltung selbst. Viele haben sich zunächst mit privaten Geräten und Anschlüssen beholfen, was allerdings Probleme mit dem Arbeitsschutz und dem Datenschutz aufwirft. Das gehört dazu. – Senat und Bezirke haben schnell reagiert und oft unkonventionelle Wege gefunden. Es wurden kurzfristig Tausende von Laptops angeschafft, obwohl der Markt leer war. Bootsticks ermöglichten vielen auch auf privaten Geräten ein sicheres Arbeiten von zu Hause, und da die sicheren VPN-Tunnel beim ITDZ nicht ausreichten – das ist immer noch so –, wurden kurzfristig und temporär teure Zugänge eines privaten Dienstleisters dazugekauft. Nicht zuletzt mussten kurzfristig datenschutzkonforme Lösungen für Video- und Telefonkonferenzen gefunden werden. Auch das ist keine Kleinigkeit.
Wir stehen heute nach acht Monaten noch nicht da, wo wir beim mobilen Arbeiten hinwollen, das ist richtig. Die Richtung stimmt aber, und das sollte man nicht kleinreden.
[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Stefanie Remlinger (GRÜNE)]
Wir können nicht abschätzen, was uns die Zukunft mit Corona bringt. Was wir wissen, ist, dass wir unsere Verwaltung pandemiefest machen müssen, nicht mehr mit Provisorien, sondern mit der Möglichkeit zum Homeoffice als Standard.
Der mobile PC, ein Laptop mit Dockingstation, wird zum Standard in der Berliner Verwaltung werden müssen. Ein Gerät soll dann an verschiedenen Arbeitsstätten, auch im Büro, ausreichen – und in den kommenden vier Jahren werden alle Computer in Berlin mobil sein. Wir werden an der Strategie festhalten, das ITDZ als zentralen Dienstleister des Landes mit der Beschaffung und Administration des Berlin-PCs als Standardarbeitsplatz zu betrauen. Nur wenn die Administration dezentralisiert nach aktuellen Standards funktioniert, können auch Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Datenschutz gewährleistet werden. Das Gegenbeispiel hat uns das Kammergericht geliefert: In einer Feuerwehraktion hat das ITDZ beim Kammergericht ein komplett neues Netzwerk aus dem Boden gestampft und es so wieder arbeitsfähig gemacht. Dabei geht es auch um die Gewährleistung des Grundrechts des Justizschutzes, der Inanspruchnahme des gesetzlichen Richters. Danke für diesen Einsatz, der hoffentlich allen eine Lehre für die Zukunft war!
Aber auch Videokonferenzen gehören zu einer pandemiefesten Verwaltung. Lange wurde mit der Datenschutzbeauftragten nach einer Lösung gesucht, die sicher und vor allem datenschutzgerecht arbeitet. Immer wieder beschweren sich jetzt Beschäftigte aus Hauptverwaltungen und Bezirksverwaltungen bei uns, dass gefundene Lösungen nicht funktionieren. Wir haben das Thema bereits mehrfach im KTDat-Ausschuss adressiert, die IKTSteuerung hat allerdings weniger die Videokonferenzplattform als vielmehr die höchst unterschiedlichen Voraussetzungen bei Netzzugang und Hardware in den verschiedenen Häusern als Ursache ausgemacht. Dem gehen wir weiter nach.
Elektronische Aktenführung und digitale Geschäftsprozesse gehören ebenfalls zur pandemiefesten Verwaltung. Beides ist beschleunigt und mit auskömmlicher Finanzierung anzugehen. Daher zum Schluss ein Appell an uns alle: Sparen wir nicht am Rückgrat eines funktionierenden Gemeinwesens, sondern machen wir die Verwaltung und die Stadt Berlin pandemiefest! – Vielen Dank!

Im folgenden mein Redebeitrag in der 61. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses in der 18. Wahlperiode vom 20.8.2020

Parlamentsreden vom rbb

Danke schön, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade mal nachgeguckt, Herr Lenz: ab Montag sind durchgehend Termine in Berliner Bürgerämtern verfügbar, um einen Personalausweis zu beantragen. Gucken Sie einfach mal im Internet unter service.berlin.de ab Montag rein! Das ist ganz hilfreich.
Sie können es gerne nachverfolgen. Einfach mal selber drauf gehen! Funktioniert!
Es wurde davon gesprochen, dass die FDP mit ihrem digitalen Rathaus hier eine besonders mutige Idee präsentiert hat. Ich finde nicht, dass das eine mutige Idee ist. Wenn man anfängt, einen Bypass um die Digitalisierung aller Ämter in Berlin herum zu bauen, dann ist das keine mutige Idee, sondern eigentlich das Eingeständnis, dass man mit der Digitalisierung des öffentlichen Sektors in Berlin nicht weiterkommt. So ist das bei uns nicht. Das hat der Kollege Kohlmeier eben auch schon ausgeführt. Wir brauchen kein digitales Leitamt – so ist das im FDP- Antrag gekennzeichnet –, sondern wir wollen unsere Bürgerämter insgesamt digitalisieren. Wir wollen alle Dienstleistungen im öffentlichen Sektor digitalisieren, auch vor Ort in den Bezirken. Es ist ein oberflächlicher Antrag. Warum? – Weil die ganze Infrastruktur, die dahinterliegt, die digitalisiert werden muss. Das heißt: das Breitband, die E-Akte, die Schulung der Beschäftigten. Das fehlt alles im Antrag. Es ist sozusagen nur die Oberfläche – das Bling-Bling – hier in dem Antrag gekennzeichnet. Und das ist für eine ernsthafte Befassung mit dem Thema einfach zu wenig. Tut mir leid!
Uns geht es ja darum, dass die Bürgerinnen und Bürger auf alle Dienstleistungen in Zukunft digital zugreifen können, und dass die Beschäftigten die Geschäftsprozesse auch digital abwickeln können, dass sie nicht mehr Papierakten durch die Gegend tragen, die sie aus ihren Schränken holen, sondern dass das alles digital funktioniert. Und in der Tat: Da gab es einige Rückschläge.
Wir müssen auch sagen, dass die Situation unserer Dienstgebäude deutlich komplizierter ist, als wir uns das vorgestellt haben und als sich das auch die große Koalition 2016 bei der Verabschiedung des E-Government- Gesetzes vorgestellt hat.
Wir haben mehr Probleme, als erwartet, und trotzdem arbeiten wir die Sachen seriös ab und sind auf einigen Stellen vorangekommen. Das will ich mal erwähnen. Wer sich heute service.berlin.de anguckt, der wird feststellen, dass das ganz anders aussieht, als vor fünf Jahren. Wir haben die Service-App für den öffentlichen Sektor, wir haben die Ordnungsamts-App, wir haben schon Dienstleistungen, die komplett digital abgewickelt werden können – da kommen immer weitere hinzu –, wir sind gerade dabei, die Homeofficefähigkeit deutlich zu verbessern – das ist die Lehre, die wir aus Corona ziehen müssen –, und es gibt einfach sehr viele Baustellen, die parallel abgearbeitet werden. Ja, es dauert zu lange, es könnte schneller gehen, aber dass hier nichts passiert und dass wir das digitale Rathaus bauen müssen, welches die FDP uns vorschlägt, sehe ich nicht. Da sind wir auf einem besseren Weg. – Danke schön!

Berlin Digital Rathaus

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/24 442

  1. Auf wie viele bestehende Mobil-, Tele- und Heimarbeitsplätze mit Zugriff über Server bzw. VPN konnte die Senatsverwaltung Anfang März 2020 zurückgreifen?
  2. Wie hat sich der Bestand solcher Arbeitsplätze bis heute entwickelt?
  3. Welche Voraussetzungen sind für eine schnelle Bereitstellung ausreichender VPN-Zugänge für alle Senats- und Bezirksverwaltungen durch das ITDZ notwendig?
  4. Welche externen Dienstleister wurden zur Bereitstellung zusätzlicher Infrastruktur (etwa VPN- Zugänge etc.) im Zuge der Pandemie beauftragt?
  5. Welcher Bedarf an zusätzlicher Hardware für das mobile Arbeiten und die Heimarbeit hat sich im Zuge der Pandemie ergeben und wie wurde dieser Bedarf gedeckt (bitte konkret in Zahlen)?
  6. Welche Strategie verfolgt der Senat, zukünftig verstärkt auf mobile Hardware zu setzen und welche Probleme ergeben sich dabei?
  7. Welchen Anteil an Home-Office-fähigen Arbeitsplätzen strebt der Senat für Landes- und Bezirks- verwaltungen grundsätzlich mittel- und langfristig an?
  8. In welchen Bereichen der Senats- und Bezirksverwaltung wurde zwischenzeitlich auf die Nutzung von E-Mailadressen von externen Anbietern zurückgegriffen (beispielsweise, weil die Nutzung dienstlicher E-Mailadressen aufgrund fehlender VPN-Zugänge nicht vom Mobil-, Tele- und Heim- arbeitsplatz möglich war)?
  9. Wie wurde die Nutzung solcher externer E-Mailadressen koordiniert, wie fand eine Auswahl eines Anbieters statt, welche Kriterien wurden berücksichtigt und wie viele externe E-Mailadressen wur- den in den jeweiligen Bereichen von Land und Bezirken genutzt/ eingerichtet?
  10. Ist ein Zugriff per Webclient auf dienstliche Mailadressen zukünftig geplant? Wenn nein, warum nicht?
  11. Welche Einschätzung hat der Senat im Vergleich potentieller Sicherheitsrisiken durch die Nut- zung von Web-Clients und der alternativen Nutzung von externen E-Mailanbietern mit potentiel- len Sicherheits- und Datenschutzrisiken?
  12. Wie hat sich die Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden, die mit der IT-Infrastruktur für den Senat und die Bezirke befasst sind, vor und während der Pandemie entwickelt (wie viele Überlastungs- anzeigen wurden gefertigt, wie viele Überstunden wurden geleistet)?
  13. Welchen Bedarf an weiteren Mitarbeitenden im Bereich der IT-Infrastruktur sieht der Senat im Lichte der aktuellen Entwicklungen?
  14. In welcher Form und Anzahl wurde auf private Endgeräte zurückgegriffen (etwa durch ausgege- bene Bootsticks)?
  15. Wie viele mobile Endgeräte stehen den Mitarbeitenden der einzelnen Senatsverwaltungen kurz- fristig zur Verfügung (etwa zur Nutzung auf Dienstreisen, Leistung von Arbeiten außerhalb des Büros)? Bitte nach Art und Anzahl auflisten.
  16. Wie viele mobile Endgeräte für die oben genannte Nutzung wären für eine auskömmliche Aus- stattung im Falle zukünftiger Home-Office-Phasen nötig?
  17. Wie stellen sich die Erfahrungen mit dem Konferenzsystem „NextCloud“ aus Sicht des Senats derzeit dar?
  18. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um Video- und Telefonkonferenzen zum Standard- Tool in der Landes- und Bezirksverwaltung auszubauen?
  19. Welche Funktionen und Aufgaben muss ein Videokonferenzsystem nach Ansicht des Senats er- füllen und welche Auswahlkriterien werden als Maßstab angesetzt?
  20. Welche Einschätzung gibt es diesbezüglich zu den OpenSource-Systemen gegenüber proprietä- ren Systemen?
  21. Welche Überlegungen gibt es, den ggf. erforderlichen Transportweg von sensiblen Akten zwi- schen Dienstgebäude und Homeoffice sicher zu gestalten?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-24442.pdf

Home Office Verwaltung

Nach der ersten Ausschreibung hatte das Bundesinnenministerium bei den Großstädten noch Solingen, Ulm und Wolfsburg als Modellregion ausgewählt. Große Großstädte blieben sämtlichst außen vor. Das soll nun in der zweiten Runde anders werden. Gemeinsam mit meiner Kollegin Katalin Gennburg haben wir den Senat befragt, ob Berlin sich wieder bewerben wird und ob die digitale Zivilgesellschaft unserer Stadt einbezogen wird. In ihrer Antwort (pdf) bestätigt die Senatskanzlei beides. Die alte Smart City Strategie Berlin von 2015 (pdf) war noch stark auf Public Private Partnerships mit großen IT- und Infrastrukturunternehmen abgestellt und blieb weitgehend folgenlos. Wenn Berlin die smarte Stadt nun neu voranbringen will, dann soll das eine Digitalisierung im Sinne des Gemeinwohls und mit dem gemeinwirtschaftlichen und öffentlichen Sektor werden. Die Berliner LINKE hatte dazu bereits im Dezember ihre Position beschlossen. Mit dem CityLab und dem InfraLab sowie weiteren Labs haben wir spannende Orte des Austauschs und der Entwicklung. Diese gilt es zu stärken. Ich persönliche sehe bei den öffentlichen Unternehmen unserer Stadt, die BVG, die BSR, die Wasserbetriebe, aber auch Charité und Vivantes sowie die Wohnungsunternehmen große Potenziale für smarte Infrastruktur. Sensorik, Rechenzentren, Glasfaser, Smart Homes, LoRaWAN - all dies könnte im öffentlichen Auftrag ausgebaut und im Zusammenspiel mit Startups und Wissenschaft entwickelt werden. Am kommenden Montag findet dazu erstmal eine Anhörung (pdf) im KTDat-Ausschuss des Abgeordnetenhauses statt.

eGovernment Open City Open Data Smart City

Die rot-rot-grüne Koalition hat sich den großen Wurf vorgenommen, eine Strategie zur Digitalisierung der Stadt zu erarbeiten. Da eine solche Strategie viele Bereiche unserer Gesellschaft betrifft - sei es Wirtschaft, Bildung, Verkehr, Umwelt, Wissenschaft, Kultur oder auch die Verwaltung selbst. Gemeinsam mit meiner Kollegin Katalin Gennburg haben wir den Senat befragt, wie diese Strategie entstehen soll, welche Organisationen und Akteure einbezogen werden und welche Formate für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern vorgesehen sind. In die Kritik war das Engegament der Beratungsfirma Ernst & Young durch den Senat geraten (etwa hier bei netzpolitik.org). Wir wollten hierzu wissen, wie es zu der Beauftragung kam und welche konkreten Aufgaben die Beauftragung umfasst. Die komplette Antwort des Senats findet Ihr hier. Wir als LINKE setzen darauf, dass die digitale Zivilgesellschaft, die in Berlin in großer Vielfalt aktiv ist, stärker in den Prozess einbezogen wird. Dazu hat sich im Juni das Bündnis "Digitale Stadt Berlin" gegründet, in dem sich viele dieser Akteure der digitalen Zivilgesellschaft zusammen geschlossen haben. Mittlerweile gab es Gespräche des für die Strategie zuständigen Staatssekretärs Rickerts mit dem Bündnis und eine Zusammenarbeit wurde vereinbart. Wir wollen keine Smart City im Interesse und in der Struktur großer Daten- und Infrastrukturunternehmen. Ziel sollte es sein, den Gemeinnutzen, das zivilgesellschaftliche Engagement und soziale Innovationen sowie die demokratische Verfügung über Infrastruktur und Daten zu stärken. Wer diese Debatten verfolgen will, hat auf der Digitalkonferenz der LINKEN am 6. und 7.12.2019 in Berlin die Möglichkeit dazu. Auch das Bündnis "Digitale Stadt Berlin" sowie Katalin und ich sind dort im Workshop "Digitale Stadt" dabei.

Open City Open Data Smart City

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 21 152

  1. Welche Aufgaben und Arbeitspakete hat Ernst & Young (E&Y) bei der Erstellung der Digitalisierungsstrategie?
    a. Ist E&Y mit dem Verfassen der Digitalisierungsstrategie beauftragt? Wenn nein, warum nicht?
    b. Ist E&Y für das Partizipationsverfahren im Rahmen der Digitalisierungsstrategie verantwort- lich? Wenn nein, warum nicht, wenn im Vergabevermerk der Stakeholder- und Partizipati- onsprozess als Leistung im Rahmen des Dienstleistungsvertrages erwähnt wird?
    c. Falls E&Y nicht mit der Durchführung des Partizipationsverfahrens beauftragt wurde, durch wen, wann und wie soll das Verfahren dann durchgeführt werden?
  2.  Wie genau bringen sich die Senatsverwaltungen in den Grünbuchprozess der Digitalisierungs- strategie mit ein? (Bitte einzeln nach Verwaltung darstellen.:
    a. Was ist der genaue Zwischenstand der Bestandsabfrage bei den jeweiligen Senatsverwaltungen für das Grünbuch?
    b. Welche Senatsverwaltungen haben ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit im Grünbuchpro- zess erklärt?
    c. Welche Senatsverwaltungen haben ihre Mitarbeit abgesagt und mit welcher Begründung er- folgten diese Absagen?
    d. Welche Fokusgruppen wurden bereits durch andere Senatsverwaltungen jenseits der SenWEB im Rahmen des Grünbuch Prozesses etabliert?
    e. Was ist der Zwischenstand der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) und in wieweit ist diese in den Grünbuchprozess involviert?
    f. Welche Referent*innen sind in der IMAG vertreten?
    g. Welche Staatssekretäre sind im Ausschuss der Staatssekretäre vertreten?
    h. Gibt es Protokolle von der IMAG und oder dem Ausschuss der Staatssekretäre und sind diese einsehbar?
  3. Warum ist nach den sehr guten Erfahrungen mit dem Expertenkreis im Prozess „Masterplan Solarcity“ https://www.berlin.de/sen/energie/energie/erneuerbare-energien/masterplan-solarcity/ bisher bei der Digitalisierungsstrategie kein vergleichbares Begleitgremium aus Fachexpert*innen vorgesehen?
  4. Stellt die „Deklaration of Cities Coalition for Digital Rights“, die im März 2019 von Berlin unter- zeichnet wurde, die normative Grundlage der Digitalisierungsstrategie dar?
    a. Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass die Deklaration in der Digitalisierungsstrategie berücksichtigt wird?
  5. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie ist ein Partizipationsverfahren für Bürger*innen vorgesehen:
    a. Wie soll dieses genau aussehen und von wem durchgeführt werden?
    b. Welches Onlineverfahren soll es dazu geben bzw. welche Onlineplattformen werden
    dafür genutzt oder erstellt?
    c. In welcher Form sind Bürgerwerkstätten geplant?
    d. Wie hoch ist das Budget, das für den Beteiligungsprozess zur Verfügung steht?
  6. Wann wird es eine Internetseite bzw. öffentlich zugängliche Information um den Prozess der Digitalisierungsstrategie geben?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-21152.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Digitalisierung Ernst&Young

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/19911

  1. Was versteht der Berliner Senat unter GovTech-Anwendungen?
  2. Sind diese Anwendungen kommerzieller Anbieter für öffentliche Dienste aus Senatssicht Teil einer Smart City?
  3. Wurden oder werden solche Anwendungen in Berlin zur Umsetzung gebracht? Wenn ja, welche und wann?
  4. Gab oder gibt es Pilotprojekte zur Erprobung solcher Anwendungen in Berlin? Wenn ja, wo und wann und durch wen beauftragt?
  5. Welche privaten Anbieter vermitteln diese GovTech Dienste bzw. welche Tech-Firmen stehen hinter diesen?
  6. Ist dem Senat bekannt, dass insbesondere Amazon weltweit solche standardisierten Angebote für die Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen anbietet und damit zum privaten Anbieter hoheitlicher Aufgaben wird?
  7. Wie steht der Senat zu Angeboten von Amazon, mit bspw. dem als Überwachungsinstrument kritisierten Alexa Sprachassistenten hoheitliche Aufgaben wie die Erneuerung des Führerschein durchführen zu lassen?
  8. Ist dem Senat bekannt, dass bspw. in Las Vegas und Mississippi derlei GovTech Angebote realisiert werden?
  9. Welche Anbieter von GovTech-Anwendungen sind dem Senat bekannt (bitte einzeln auflisten) und wann haben sich Vertreter dieser Firmen an den Senat und die IBB gewandt, um für ihre Produkte zu werben oder um Unterstützung zu bitten?
  10. Wie steht der Senat zu den Plänen der Innenministerkonferenz, dass Daten, die bei der Nutzung von Technologieassistenten wie Alexa gesammelt werden, künftig als Beweismittel vor Gericht verwendet werden sollen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-19911.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage eGovernment GovTech

Das Forum Wohnen und Stadtentwicklung, Verbandszeitschrift des gleichnamigen Verbandes vhw, erschien in diesen Tagen mit einer spannenden Ausgabe zum Thema Digitale Verwaltung. Ich hatte die Gelegenheit, in diesem Rahmen meine Sicht auf die Umsetzung des eGovernments und die weiteren Entwicklungsperspektiven einer offenen Datenpolitik in Berlin zu beschreiben. Natürlich ist es eine Mammutaufgabe, die IT-Landschaft des Landes gleichzeitig zu modernisieren und zu zentralisieren. Zugleich ergeben sich ungeahnte Möglichkeiten und Synergien für eine gemeinwohlorientierte Politik einer digitalen Stadt. Den ganzen Beitrag findet ihr hier (pdf) zum Download. Viel Spaß beim Lesen!

eGovernment Open City Open Data Open Source

Was hat diese DSGVO eigentlich mit mir und mit uns zu tun? Alle reden davon, doch wer versteht so richtig, welche Auswirkungen sie hat? Wir laden alle Interessierten ein, den Dokumentarfilm "Democracy - im Rausch der Daten" anzusehen und danach mit unseren Gästen zu diskutieren:

  • Niklas Schrader MdA, Sprecher für Datenschutz der Linksfraktion, Mitglied im Ausschuss KTDat (Kommunikationstechnologie und Datenschutz)
  • Fred Bordfeld, Linksfraktion der BVV Pankow
  • Moderation: Tobias Schulze MdA, Sprecher für Netzpolitik der Linksfraktion, Mitglied im Ausschuss KTDat (Kommunikationstechnologie und Datenschutz)

Wann: 2.7.2018 - 19:30 Uhr

Wo: Sprengbüro Tobias Schulze, Tegeler Str. 39, Berlin - Wedding

Im Film zeigt David Bernet, wie das Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament funktioniert, wie viele Akteure – und wie viel (Abstimmungs-) Arbeit – dahinter stehen. Die fundierte Aus­einander­setzung eines grünen Abgeordneten (Jan Philipp Albrecht) mit dem Thema Daten­schutz, die Argumente der übrigen Mitwirkenden sowie die Ent­hüllungen von Edward Snowden, die die Debatte im Sommer 2013 befeuern, regen dazu an, den Umgang mit personen­bezogenen Daten im Internet selbst kritisch zu beleuchten. Welche Bürger­interessen gilt es zu wahren? Welche Interessen vertritt die Wirtschaft? Wo liegen die Widersprüche?

© Indi Film Marcus Winterbauer
© Indi Film Marcus Winterbauer

Datenschutz

Ein Gespräch mit einem CIO einer Berliner Hochschule brachte uns auf die Idee, nach den von den Hochschulen genutzten Clouddiensten zu fragen. Die Antwort ist recht ausführlich, auch wenn ich mittlerweile darauf hin gewiesen wurde, dass noch Dienste in den Tabellen fehlen.

Positiv erscheint zunächst, dass es nach Angaben der Unis und Fachhochschulen bisher keine Datenverluste oder ähnliche Unfälle gab. Überrascht hat uns die Vielfalt der genutzten Dienste: vom linuxbasierten OpenXChange an ASH und HWR oder der ebenfalls offenen NextCloud bei anderen bis zum häufig genutzten MS Office 365 reicht die Spannbreite. Auch eigene Lösungen wie die "Box" von HU und FU wird aufgeführt. Die meisten Nutzungen liegen dabei auf externen Servern. Interne Server sind zahlenmäßig zwar eine kleinere Gruppe, dürften vor allem für die interne Verteilung  und für sicherheits- und zeitkritische Nutzungen und damit für einen Großteil des Traffics Anwendung finden. Die Cloudrichtlinie der FU etwa sieht die vorrangige Nutzung von FU-eigenen Diensten vor. Die HU hat hier ihre Cloudstrukturen mal grafisch dargestellt und hier was zu den Anforderungen an die Dienste gebloggt. Die HWR versteht die eigenen Angebote wie auch die anderen Hochschulen ausdrücklich als Alternative zu Dropbox, GoogleDrive etc. Ich werde mal recherchieren, inwiefern diese großen kommerziellen Anbieter inidviduell trotzdem genutzt werden.

Auch Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen lässt sich in der Antwort des Senats herauslesen. So nutzen die Bibliotheken gemeinsame Dienste, aber auch die großen Unis und die HTW kooperieren bei der Nutzung ihrer eigenen Clouds.

Nun schließt sich die Frage an, ob weitere Synergien zwischen den Hochschulen erschlossen werden könnten. Und natürlich werde ich auch an der Frage Open Source weiter dran bleiben.

Cloud Fachhochschulen Hochschulen Open Source Universitäten

Derzeit wird die gesamte Berliner Verwaltung digitalisiert. Grundlage ist das eGovernment-Gesetz Berlins, das unter tatkräftiger Mithilfe der damaligen Opposition noch von der Großen Koalition beschlossen wurde. Die Förderung von Open Source wurde sowohl im Gesetz als auch in der Koalitionsvereinbarung der jetzigen r2g-Koalition verankert. Grund genug, mal zum Status quo beim Senat nachzufragen. Verglichen haben wir die Daten mit denen aus den Anfragen der geschätzten Kollegen Dr. Klaus Lederer und Dr. Simon Weiß aus der letzten Legislaturperiode (hier und hier). Kurz nach der Beantwortung meiner Anfrage wurde auch die IT-Bestands- und Planungsübersicht des Senates veröffentlicht, deren Datenerhebung erstmals eine systematische Bestandserfassung ermöglicht und deren Daten auch der Antwort auf meine Anfrage zu Grund liegen dürften.

Ein paar Trends und Aspekte werden in der Antwort deutlich:

- Betriebssysteme/Clients: 0,3% sind offene OSs (ges. 85226, davon 270 open Source, davon 140 Linux bei der Feuerwehr). 2012 lag der Anteil von Open Source-Betriebssystemen im Client- und Desktopbereich bei rd. 8% (Microsoft-Betriebssysteme rd. 92%), wobei die Vergleichbarkeit der Daten noch zu prüfen ist.

- Office-Anwendungen: zwei Bezirksämter sowie zwei Senatsverwaltungen nutzen Apache bzw. Libre Office („zusätzlich“), alle anderen offensichtlich flächendeckend MS Office. Das macht in Zahlen: 12103 Open Source vs. 78542 Microsoft (15,4 %). Zum Vergleich 2012: Der Anteil von open-source-basierter Office-Software lag damals noch bei rd. 22 %.

- Server: Linux nimmt hier mit 1.341 von 5.656 Server-Betriebssystemen einen recht großen Anteil von 23,7 Prozent ein.

- Fachverfahren: naturgemäß ist hier Open Source sinnvoll einzusetzen. 74 von 316 sind Open Source, 185 von 316 nutzen offene Standards und Schnittstellen. Der Anteil der Fachverfahren mit off. Quellcode ist gestiegen (aber erst seit 2016 sind die Daten brauchbar).

Die Zahlen zeigen, dass Open Source zwar fester Bestandteil der IT-Infrastruktur von Hauptverwaltung und Bezirken ist. Fortschritte sind aber - das kann man wohl trotz der Nichtvergleichbarkeit der Zahlen sagen - kaum erkennbar. Auch der Berlin-PC als zukünftiger Standardclient wird windowsbasiert über das ITDZ angeboten.

Der Senat führt in der Antwort denn auch aus: "Abhängigkeiten zu Herstellern sind nicht prinzipiell zu vermeiden und nicht per Definition schlecht. Betriebskosten werden nicht nur durch Lizenzkosten verursacht." Letzteres ist sicher richtig, ersteres zumindest umstritten. Auch das Argument, Sicherheit sei mit offener Software nicht per se besser, stimmt aus meiner Sicht nur so halb. Schlecht eingeführte Open-Software ist sicher nicht geschützter als Windows XP - aber was ist, wenn es um ordentlich gewartete und konzeptionell gut aufgesetzte Open Source-Systeme geht?

Der Grundsatz "Öffentliches Geld- offener Code" ist, das zeigt auch die Antwort des Senats, noch nicht in der Fläche verankert. Das hat Gründe, wie das Beispiel München zeigt (gut aufgearbeitet von der Rosa-Luxemburg-Stiftung in der neuen Studie "Der Kampf um Linux in München.")  Wer jedoch einen Ansatz von Open City der kommerziellen Smart City gegenüber stellen will, kommt um offene Software als Basis nicht herum.

 

 

 

eGovernment Open Data Open Source

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 12 783 

  1. In welchen Bereichen der öffentlichen Verwaltung im Land Berlin werden Open-Source- Anwendungen bislang eingesetzt und um welche Anwendungen handelt es sich?
  2. Wie hat sich das prozentuale Verhältnis von Open-Source-Fachanwendungen zu proprietären Fachanwendungen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  3. In welchen Berliner Verwaltungen werden offene Standards für Schnittstellen- und Kommunikationsbereiche genutzt?
  4. Wie ist das prozentuale Verhältnis von offenen Dokumenten- und Schnittstellenstandards zu proprietären in der Berliner Verwaltung?
  5. Wie viele in der Berliner Verwaltung eingesetzte Fachverfahren sind unter freien Betriebssystemen lauffähig?
  6. Was ist der Anteil von nicht unter freien Betriebssystemen lauffähigen Fachverfahren und wie hat sich dieser in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  7. Wie bewertet der Senat die Möglichkeiten des Einsatzes von Open-Source-Software in der Umsetzung des E-Government-Gesetzes?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-12783.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Open Source Software Verwaltung

Foto: Rolf van Melis CC BY-NC-ND 2.0 http://bit.ly/2wWdWj4

Daten befreien in Berlin! Die rot-rot-grüne Koalition hat vereinbart, das derzeit geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu einem Transparenzgesetz weiter zu entwickeln. Das Ziel ist, den Zugang zu amtlichen Informationen und Daten zu öffnen und zu erleichtern. Damit können Mitbestimmung ermöglicht und Prozess in den Verwaltungen erleichtert werden. Die Open Knowledge Foundation Deutschland (OKFG) hat bereits im Mai 2017 einen Entwurf für ein solches Berliner Transparenzgesetz vorgelegt und damit die Debatte vorangebracht. Wir wollen den Nutzen eines solchen Gesetzes, die Erfahrungen solcher Gesetze wie etwa in Hamburg, aber auch Fallstricke und Widerstände diskutieren. Kurz nach dem Tag der Informationsfreiheit am 28.9. und zum fünfjährigen Jubiläum des Hamburger Transparenzgesetzes freuen wir uns auf die Debatte.

Wir laden ein zum Fachgespräch:

Datum: 5.10.2017, 19.30 Uhr

Ort: Abgeordnetenhaus, Raum 107, Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin

Diskussionsteilnehmer_innen unter anderem:

  • Annette Sawatzki (Lobbycontrol e.V., angefragt),
  • Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Germany),
  • Daniel Tietze (Staatssekretär für Integration, Arbeit und Soziales),
  • Michael Efler (MdA),
  • Tobias Schulze (MdA, Moderation)
Transparenzgesetz Netzpolitik OpenData

Wer schon einmal eine Anzeige online aufgeben hat, weiß: es geht schnell und recht unkompliziert, jedoch hört man häufig später nie wieder davon. Gemeinsam mit Hakan Taş hat Tobias Schulze dem Senat einige Fragen dazu gestellt. In der Antwort zu der Anfrage bewertet die Senatsinnenverwaltung die Internetanzeigen generell positiv und erklärt: "Das Verfahren hat sich bewährt." Online eingegangene Anzeigen werden im weiteren Verlauf genau so behandelt wie die anderen Anzeigen auch.

Einige Zahlen in der Antwort sind interessant:

  • Seit Einführung der sogenannten Internetwache im Jahr 2005 hat sich die Zahl der eingegangenen Anzeigen um den Faktor 19 vervielfacht: im ersten Jahr nutzten Bürgerinnen und Bürger das Angebot 5.901 Mal, 2016 waren es 111.621 Vorgänge.
  • Delikte, die 2016 am häufigsten online angezeigt wurden: In der Liste der Top 20 führen Fahrraddiebstahl, Betrug und sonstiger Einfacher Diebstahl.
  • Das Verhältnis von online-Anzeige zu einer "herkömmlichen" - auf der Wache getätigten - Anzeige ist bei den jeweiligen Delikten sehr unterschiedlich: Nur bei Fahrraddiebstahl überwiegt die Anzahl der online-Anzeigen: von 31.040 gestohlenen Rädern wurden 20.258 (65%) elektronisch gemeldet.
  • bei Computerkriminalität waren es rund 43% (1.088 von 2.494), die online eingingen.
  • Bei Körperverletzung und Ladendiebstahl ist der Anteil mit 2-4% sehr gering.
  • Ein Grund, warum Bürgerinnen und Bürger manchmal das Gefühl bekommen könnten, ihre online-Anzeige sei in den Tiefen des Internets verschwunden: Von den seit Mai 2014 erstatteten 266.052 Onlineanzeigen befanden im Juli 2017 noch 12.498 Anzeigen auf Dienststellen der Polizei Berlin in Bearbeitung
eGovernment KTDat

von , 7.8.13

Der sehr geschätzte Autor und Journalist Robert Misik (Speaker u.a. bei #nfa11) produziert regelmäßig sehenswerte Podcasts auf der Seite des Wiener Standard. Am 28. Juli stellte er die so irreführende wie provozierende Frage “Macht Posten im Internet dumm?” Misik kritisiert darin die “Schwarmblödheit” des Internets, insbesondere die Aggressivität und Zerstörungswut anonymer Kommentare und Postings in Foren und unter digitalen Zeitungsartikeln.

Auslöser dieser Debatte waren offenbar das Geständnis der Standard-Kolumnistin  Julya Rabinowich, sie habe sich selbst durch ihre Anonymität im Internet verändert, aber auch diese Erklärung der Standard-Online-Redaktion zu schärferen Moderationsregeln, die sich stark auf das Thema Anonymität bezieht. Er fragt demnach nicht, ob das Posten im Internet dumm mache, sondern, ob vor allem Dumme im Internet posten – eine völlig andere Frage.

Misik stellt also fest, dass sich anders, als viele das zunächst erhofft haben, die “Reife” der politischen Öffentlichkeit durch das Internet nicht erhöht, sondern gesenkt habe. Damit reiht er sich ein in eine Reihe von früheren Netzoptimisten wie Jaron Lanier, Joseph Weitzenbaum oder Jürgen Habermas, die heute die Entwicklung der digitalen Öffentlichkeit kritisch sehen.

Es sei ein Problem, so Misik, dass die anonymen KommentatorInnen sich diese Art zu schreiben mit Klarnamen überhaupt nicht trauen würden, weil sie die Konsequenzen wie soziale Ächtung oder rechtliche Auseinandersetzungen tragen müssten. Menschen, die unter ihrem Namen oder als normale Autor_innen im Netz agierten, seien die Deppen, auf die alle anderen unter Pseudonym mit der Aggressions- und Beleidigungskeule herumdreschen könnten.

Misik unterlegt das ganze erst mit echten Kommentaren (wohl aus dem SpOn-Forum), und dann mit trolligen, selbst formulierten Kommentaren zum eigenen Text. Er endet mit der Frage:

“Will ernsthaft jemand behaupten, dass wir heute eine reifere politische Debatte und Öffentlichkeit haben als vor zwanzig Jahren?”

Man solle ein Ja gut begründen. Hier ein Versuch:

Kommentare unter digitalen Redaktionsbeiträgen von Zeitungen sind nur ein winziger Teil der digitalen Öffentlichkeit, kein unwichtiger, aber vielleicht der unwichtigste. Oft sind die alternativen Interpretationen, Ergänzungen oder Kommentierungen hilfreich, oft sind sie auch – und da hat Misik Recht – bloßes Auskotzen, das wohl mehr der Seelenhygiene der Schreiberlinge als dem Diskurs gilt.

Jeder kennt die Foren, in denen vielleicht einer von zehn Beiträgen als ernstgemeinter Debattenbeitrag betrachtet werden kann. Daniel Kehlmann hat der Psychologie eines solchen Trolls ein Kapitel seines Buchs “Ruhm” gewidmet.

Jeder kennt aber wohl auch das Gegenteil: Medien, die mit Ihrer Leser_innenschaft im ständigen Austausch sind. Die Interaktivität aller Arten von Beiträgen im Netz ist auch ein echter Vorteil, denn er demokratisiert tatsächlich das geschriebene Wort. Wo früher der redaktionell gekürzte und zumeist gar nicht wahrgenommene Leserbrief an eine kafkaesk anmutende, zumeist weitgehend anonyme Großredaktion stand, gibt es heute für Meinungsäußerungen aller Art den direkten Weg. Die früher schweigende Masse der Medienkonsument_innen kann diskutieren – wie sie das tut, ist ihre Sache und die der Moderationsregeln.

Die entscheidendere Qualität digitaler Öffentlichkeit findet sich jedoch nicht in den Trollforen, sondern auf den selbst organisierten Kommunikationskanälen aller Art sowie in sozialen Netzwerken.

Allein für das Informationsangebot der Seite www.bundestag.de hätte sich Otto-Normal-Bürgerin früher eine LKW-Ladung Akten liefern lassen müssen. Für das, was etwa ein Blog wie www.netzpolitik.org leistet, hätte es im analogen Zeitalter keinerlei Raum gegeben – nicht in der Zeitung, nicht im Fernsehen, nicht in den Versammlungsräumen alternativer Zentren.

Wer heute etwa mit dem Regierungssprecher Steffen Seibert , dem SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel, Familienministerin Kristina Schröder oder dem LINKEN Gregor Gysi diskutieren will, kann das ohne Umwege tun. Wer sich nicht auf die Gatekeeper der Redaktionen verlassen will, sucht sich seine Informationen selbst.

Soziale Netzwerke dienen – ja – auch zum Austausch von Urlaubsfotos, von privaten Belanglosigkeiten, von Gossip und Spam. Aber niemand würde wohl bestreiten, dass sie heute auch ein essenzielles und progressives Tool politischer Organisations- und Kampagnenarbeit sind. Ein Beispiel war die weitgehend von politischen Parteien ungesteuerte Kampagne  bei Facebook für bzw. gegen die Wahl des damaligen rot-grünen Kandidaten Gauck zum Bundespräsidenten. Wo hätte diese kollektive politische Meinungsbildung Hunderttausender im analogen Zeitalter denn stattfinden sollen? Durch Demonstrationen vor dem Schloss Bellevue?

Aber auch für organisierte politische Arbeit sind Netzwerke ein nicht mehr wegzudenkendes Werkzeug, das verantwortungsvoll und mit exponentieller Lernkurve in Sachen Effizienz und Offenheit verwendet wird. Die Piraten fügen dieser Lernkurve gerade weiteres Kapital hinzu.

Bei all diesen Beispielen bleiben wir immer noch in “Musterstaaten” des unabhängigen Printjournalismus und der pluralen Medienlandschaft von ARD über DLF bis N24.  Wir befinden uns (noch) nicht in einem Land, in dem Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen vor allem gefärbte und zensierte Öffentlichkeit präsentieren, und in dem das Internet eine echte Gegenöffentlichkeit zur unbrauchbaren oder korrupten Medienlandschaft darstellt.

Aber selbst in den “Musterstaaten”, wo das Internet eher komplementär zu klassischen Medien wirkt, sind die Reifungsprozesse sichtbar. Sie bestehen in der Verbreiterung, also Demokratisierung politischer Kommunikation und in ihrer Direktheit, sowie in der gestiegenen Transparenz. Für elitäre Meinungsmacher_innen wird es damit schwieriger – ohne Frage. Politische Kommunikation ist heute mühsames Agieren in einer zersplitterten und unübersichtlichen sowie instabilen Landschaft. Es reicht nicht mehr, dass sich drei wichtige Männer über etwas einig sind und die drei wichtigsten Männer in Verlagen und Redaktionen anrufen, um das zu verkaufen. Und das ist auch gut so.

Weniger gut ist vielleicht, dass sich abwägende und differenzierende Intellektuelle, die zu politischen Debatten Bedenkenswertes beizutragen haben, heute anders Gehör verschaffen müssen, als mit dem einen entscheidenden Beitrag im Feuilleton der (gedruckten) FAZ – sich Gehör verschaffen wie Robert Misik, dessen Blog eines der meistgelesenen in Österreich ist. Viele, die mit diesem Wandel Probleme haben, beklagen ihn – Intellektuelle oder Potentaten. Aber der Wandel ist kein Naturereignis, sondern gemacht und gewollt.

Ja, die politische Öffentlichkeit ist reifer geworden. Mehr Menschen können mitlesen, mitschreiben, mitdenken und hoffentlich immer mehr mit entscheiden. Mehr Menschen – und damit kommen wir zum Problem der Trolle – sind mehr konstruktive und mehr nicht so konstruktive Menschen.

Misik meint nun, das Internet zöge die weniger Konstruktiven an, weil Meinungsäußerungen folgenlos blieben. Hier bleiben Zweifel, denn auch, wenn die Äußerungen anonym erfolgen, sind sie doch globale Öffentlichkeit – anders als der berühmt-berüchtigte Stammtisch, an dem man(n) sich früher auskotzte (und heute wohl immer noch). Manche werden wegen Äußerungen oder Handlungen mit Shitstorms überzogen – gern auch Politiker_innen. Der Vorteil: Das Netz kann sich durch seinen öffentlichen und offenen Charakter selbst regulieren, der Stammtisch nicht.

Wer heute die Zersplitterung der Öffentlichkeit beklagt (was Robert Misik nicht tut), ging früher wohl auch davon aus, dass Stammtische schön den “Tagesschau”-Kommentar rezitierten und dessen Position denn auch gleich übernahmen. Oder er hat einfach einen sehr beschränkten Blick auf die früher noch viel kleinere Meinungsmacherelite, die sich über in den Konsequenzen alle betreffende Positionen mit sich selbst verständigte – also genau das, was Misik ”dem Internet” vorwirft.  Denn auch im analogen Zeitalter fand die politische Willensbildung nicht durch die Massen in schön geordneten Kanälen von Presse, Funk und Fernsehen statt, sondern zumeist schlicht ohne Teilhabe oder wenigstens Kommentierung durch diese Massen. Eine nicht zersplitterte Öffentlichkeit wäre demnach eine elitäre Öffentlichkeit (gewesen).

Andersherum wird ein Schuh draus: Zersplitterung von Öffentlichkeit ist notwendige Demokratisierung, denn die gesellschaftliche Realität war immer schon viel heterogener als ihr mediales Abbild. Und um es noch weiter zu drehen und auf Robert Misiks Frage nach der Entwicklung der letzten zwanzig Jahre zurückzukommen: es ist diese gesellschaftliche Realität, die sich in den vergangenen zwei Dekaden radikalisiert hat – nach dem Fall der Mauer, der ökonomischen Globalisierung, mit der neoliberalen Epoche, mit neuen internationalen Konflikten und Kriegen und einer neuen Unübersichtlichkeit nach dem Ende der Blockauseinandersetzung.

These: Das Internet ist das adäquate Medium, um diese Realität überhaupt medial einigermaßen angemessen wahrnehmen zu können. Und da muss man nicht bis in den Gezi-Park oder auf den Tahrir-Platz schauen.

Also, “don’t feed the trolls”, denn deren Geschreibsel ist nach Sascha Lobo nur die “Fortsetzung des Klingelstreichs mit den Mitteln des 21. Jahrhunderts”. Unter Umständen sind die Trolle von eben die Diskursfähigen von gleich.

Und: Ohne das Internet könnten wir diese (eventuell minderqualitative) Debatte gar nicht führen. Vielleicht aber hat Robert Misik mit seiner provokativen Frage auch nur selbst den Beweis liefern wollen, dass man intelligent und mit offenem Visier trollen kann?

Crosspost von Digitale Linke. Die Redaktion von derstandard.at hat diesen Beitrag auf ihre Seite übernommen.

Digitalisierung Netzpolitik

Befehle auch an die LINKE? - Entwurf eines Wahlplakates in NRW

Der politische Geschäftsführer der Piraten Johannes Ponader beschrieb vorgestern in einem anschaulichen Artikel in der FAZ unter der Überschrift „Mein Rücktritt vom Amt“ seine Erlebnisse als ALGII-Empfangender. Die Agentur schikanierte, spionierte und intrigierte – Dinge, die vielen, die mit und von ALG II leben müssen, nicht unbekannt sind. Neu an diesem Artikel: der prekäre lebende, freiberufliche Theaterpädagoge, Schauspieler, Akademiker und Mittelschichtler berichtete hier aus seinem Alltag, noch dazu als Politiker einer aufsteigenden Partei, die sich anschickt, in den Bundestag einzuziehen.

Keiner aus den Schichten, die in der konservativen Presse gemeinhin als bildungsferne „HartzIVer“ gesehen werden. Sondern einer, der sogar zur Klientel des Blattes und noch dazu zur von Herausgeber Frank Schirrmacher interessiert bis verliebt beobachteten Partei der Piraten gehört.

Zudem ging Ponader mit einer bei den Piraten oft zu beobachtenden Mischung aus politischer Naivität, rhetorischem Witz und lebensnahem Pragmatismus an das Thema heran. Er beschrieb seine Situation, wie er sich von Job zu Job hangelte, zwischendurch immer wieder auf das Amt angewiesen war und sich von der Gängelei genervt fühlte. Er gab fast urtypisch eine Lebensauffassung eines postmaterialistischen Spektrums der Gesellschaft wieder, das zu Hunderttausenden in Großstädten lebt und für eine bestimmte Lebensphase oder auch für länger sich nicht einem Normalarbeitsverhältnis unterwirft, sondern gerade in Kreativbereichen projektförmig arbeitet und die Projekte auch nach Interesse und Neigung auswählt. Selbst prominente KünstlerInnen wie etwa die Schauspielerin Maria Simon sind darauf angewiesen, finanzielle Durststrecken mit Mitteln vom Amt zu überbrücken und berichten von ähnlichen Schwierigkeiten mit den Behörden wie Johannes Ponader. Die Besonderheit des Piraten: er ist seit kurzem in einem Ehrenamt, für das er einen relevanten Teil seiner Zeit aufwendet.

Der Artikel wurde denn auch im Netz und in den Medien heftig diskutiert. Die einen nahmen Ponaders Erfahrungen als Beleg für die Auffassung, dass das System HartzIV abgeschafft und durch ein bedingungsloses Grundeinkommen, zumindest aber eine repressionsfreie Grundsicherung ersetzt werden muss. Eine Interpretation, die LINKEN Positionen durchaus nahe kommt. Andere, etwa die Springerpresse oder BA-Chef Alt, stellten Ponader als Sozialschmarotzer hin, der trotz 1,0-Abitur und Studienabschluss keiner „vernünftigen Arbeit“ nachgehe. Reinhard Bütikofer, Sprecher der deutschen Grünen im Europaparlament, fand, dass die Piraten zu viel Platz in der FAZ bekommen und musste sich von Frank Schirrmacher die Frage gefallen lassen: „Wer sind sie?“.

Bodo Ramelow kritisierte den Artikel ebenfalls. Er erklärte zunächst bei Twitter (mittlerweile teilweise gelöscht) und später auf seinem Blog, dass Ponader sein persönliches Schicksal in den Mittelpunkt rückt, anstatt, wie es im herausgehobenen politischen Amt angemessen wäre, die Debatte um Mindestlöhne, Tarifabsicherung und die Überwindung von HartzIV aufzunehmen. Die Piraten würden die Finanzierung der Parteiarbeit den Sozialkassen aufbürden, obwohl die Parteien über die staatliche Finanzierung Geld für die Bezahlung von Hauptamtlichen bekämen.

Der Thüringer Fraktionsvorsitzende musste für diese Kritik einen Shitstorm aus dem sympathisierenden Umfeld der Piraten einstecken. Haupttenor: der Angriff durch einen staatlich finanzierten Mandatsträger auf den Ehrenamtler, der sich im ALGII-Bezug für seine Partei engagiert, werfe ein bezeichnendes Licht auf Ramelows Auffassung zur Demokratie.

Diese ganze Auseinandersetzung ist ein Lehrstück für das Scheitern von Netzkommunikation im Allgemeinen und für das komplexe Verhältnis von Piraten und LINKEN im Besonderen. Ponaders Artikel hat eine Aufmerksamkeit von bürgerlichen Medien auf das Thema HartzIV gelenkt, die DIE LINKE schon lange nicht mehr in dieser Weise erzielt hat. Sein Bonus: seine Perspektive ist nicht die eines Berufspolitikers, sondern er steht als Symbol für ein Milieu, das politische Bedeutung gewinnt und sich derzeit erst auf dem Weg zur parteipolitischen Professionalisierung befindet.

Insofern strahlt Ponader einer Authentizität in Bezug auf das Thema aus, die die meisten langgedienten SozialpolitikerInnen der LINKEN notwendigerweise gar nicht mehr haben können. Man erinnere sich: als Elke Reinke 2005 für die Linkspartei in den Bundestag einzog, hatte sie eine ähnliche mediale Aufmerksamkeit für das Thema.

Das Verhältnis von Piraten und LINKEN ist ebenfalls im Lehrstück berührt, weil sich am Beispiel Ponader zeigt, wie heterogen die Menschen sind, die mit ALG II leben und unter dem HARTZIV-System aus ganz unterschiedlichen Gründen leiden. Da gibt es den ostdeutschen Langzeitarbeitslosen, der sich nichts sehnlicher wünscht, als wieder einen ordentlich bezahlten, seiner Qualifikation angemessenen Job zu finden. Da gibt es die frisch Promovierte, die auf einem Stipendium ihre Dissertation geschrieben hat, und nun die Wartezeit bis zum nächsten Drittmittelprojekt mit ALGII überstehen muss. Da gibt es aber eben auch urbane Lebenskünstler wie Johannes Ponader, für die ALGII eine Art Grundeinkommen ist, das sie allerdings mangels Bedingungslosigkeit zu erniedrigenden Winkelzügen und Auseinandersetzungen mit der Agentur zwingt und nicht bedarfsgerecht ausfinanziert ist.

Die individuelle und exemplarische Herangehensweise Ponaders an das Problem HartzIV kann aus LINKER Sicht als inhaltliche Schwäche kritisiert werden. Aus Sicht der Medienöffentlichkeit jedoch ist gerade dieser Ansatz seine große Stärke. Die Piraten sind nicht in der Position der Problemlöser, sondern sie repräsentieren gesellschaftliche Veränderungsprozesse und das Erstarken neuer Milieus und Öffentlichkeiten.

Negativkampagnen fallen in der derzeitigen Situation auf ihre Macher zurück, da die spezifisch piratische Authentizität bei allen ihren Problemen(unbestimmte Positionen, Abgrenzung gegen rechte und antifeministische Positionen etc.) im Parteiwerdungsprozess kaum angreifbar ist. Die Piraten symbolisieren derzeit das Lebensgefühl und die Lebensrealitäten einer größer werdenden Gruppe von Menschen, die für sich ein selbstbestimmtes Leben in einer von starken sozialen Fliehkräften gekennzeichneten Gesellschaft einfordern. Sie sind sowohl Projektionsfläche in der Mediengesellschaft als auch reale soziale Bewegung. Eine konsistente Politik, die solche emanzipatorischen Lebensentwürfe unterstützt, ist allerdings, wenn überhaupt, nur in Ansätzen erkennbar. Die Piraten sind deshalb eine Noch-Nicht-Partei mit starker medialer Resonanz. Ob aus ihnen überhaupt ein dauerhaft handlungsfähiger politischer Akteur wird, ist, das wissen auch viele PiratInnen, durchaus offen.

Ihr Milieu, das je nach Region aus Ex-WählerInnen aller Bundestagsparteien und aus NichtwählerInnen besteht, existiert mit seinen spezifischen Problemen und seinen politischen Hoffnungen jedoch unabhängig vom Entwicklungsprozess der jungen Partei. Mehr noch, dieses Milieu wächst.

Es gilt also, gerade die Lebensentwürfe jüngerer Menschen, ihre Kommunikationswege und die Heterogenität unserer sich ausdifferenzierenden Gesellschaft stärker als bisher wahrzunehmen. Die Debatte über ein Grundeinkommen (in welcher Ausprägung auch immer) steht dabei für die Sehnsucht nach einem sozial abgesicherten, und damit selbst bestimmteren Leben. Es ist für viele in den vielfältigen prekären Milieus unserer Gesellschaft außerhalb der schmelzenden Kernbelegschaften eine reale Hoffnung auf Emanzipation und das Synonym für eine neue soziale Idee der Inklusion. DIE LINKE hat den Piraten das Wissen voraus, dass eine soziale Grundsicherung, die diesen Namen auch verdient, sowie eine Rückgewinnung des Öffentlichen im Sinne von Zugang und Teilhabe für alle ohne einen Kampf um Umverteilung gesellschaftlichen Reichtums nicht zu haben ist. Die Piraten und ihr Umfeld sind kein monolithischer Block, sondern ein recht fragiles Milieu aus vernetzten Individuen. Darunter sind sehr viele, die eine gerechte Gesellschaft, die keinen zurücklässt, zum Leitbild ihres politischen Handelns machen. DIE LINKE sollte um sie werben.

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