Fred Sprengbüro
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Olympiabewerbung „Berlin+“: Bürger*innenbeteiligung und Transparenz

Schriftliche Anfrage vom 5. Juni 2025, Drucksache 19/22831

Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Welche konkreten Schritte und welchen detaillierten Zeitplan verfolgt der Senat nun für die angekündigte „Phase der Beteiligung und Einbindung der Bevölkerung zur weiteren Ausarbeitung des Konzeptes“, nachdem das Grobkonzept beim DOSB eingereicht und erste Details öffentlich vorgestellt wurden?

2. Wie genau wird das angekündigte Bürger*innenbeteiligungsverfahren (z.B. über mein.berlin.de) gestaltet sein, um sicherzustellen, dass die „qualitativen Rückmeldungen“ nicht nur gesammelt, sondern auch transparent und nachvollziehbar in die weitere Konzeptentwicklung und die Entscheidungsvorlage für das Abgeordnetenhaus einfließen?

3. Welche Kriterien werden angewendet, um die „qualitativen Rückmeldungen“ aus dem Bürger*innenbeteiligungsverfahren zu gewichten und wie wird deren Berücksichtigung im weiteren Prozess dokumentiert und öffentlich gemacht?

4. In welcher Form und mit welchem Inhalt wurde die „Beschreibung der weiteren Beteiligung und Einbindung der Bevölkerung“ im eingereichten Grobkonzept konkretisiert? Bitte um Vorlage dieses Teils des Konzepts.

5. Plant der Senat, die eingereichten Unterlagen (Grobkonzept zu den 17 Leitfragen) dem Abgeordnetenhaus und der Öffentlichkeit vollumfänglich zugänglich zu machen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

6. Wie bewertet der Senat die Aussagekraft der für die Grobkonzeption veranschlagten Kosten von rund 20.000 € angesichts der Komplexität Olympischer Spiele und der Notwendigkeit einer fundierten Entscheidungsgrundlage für das Abgeordnetenhaus und die Bevölkerung?

7. Wie bewertet der Senat diese Forderungen nach einer direkten Bürger*innenabstimmung über die Olympiabewerbung?

8. Bestätigt der Senat die bisherige Position, selbst keinen Volksentscheid zur Olympiabewerbung zu initiieren (d.h. „von oben“ anzusetzen)?
a. Falls ja, bitten wir um eine detaillierte schriftliche Begründung für diese Haltung, insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen öffentlichen Forderungen.
b. Falls nein, welche Überlegungen oder Pläne gibt es, einen solchen Volksentscheid seitens des Senats doch durchzuführen?

9. Welche Haltung und konkreten Schritte plant der Senat für den Fall, dass von Bürgerinitiativen oder dem Landessportbund ein Volksentscheid über die Olympiabewerbung gemäß den Bestimmungen der Berliner Verfassung zur Volksgesetzgebung angestrebt wird? (z.B. hinsichtlich der Begleitung des Verfahrens, Informationsbereitstellung, etc.)

10. Wie sind die offenbar widersprüchlichen Äußerungen von Sportsenatorin Spranger, die eine Volksbefragung in Berlin mit der Begründung ablehnte, es gehe um einen „Dialog miteinander, nicht einfach nur ‚ja‘ oder ‚nein‘“, und dem Regierenden Bürgermeister Wegner, der eine Einbindung der Berliner*innen in den Entscheidungsprozess als „völlig klar“ und undenkbar ohne deren Mitsprache bezeichnete, miteinander in Einklang zu bringen?

11. Welche konkrete Form der Beteiligung, die über unverbindliche „Dialogveranstaltungen“ hinausgeht und den Berliner*innen ein echtes, bindendes Mitspracherecht bei der endgültigen Entscheidung über die Bewerbung sichert, ist seitens des Senats geplant und wie unterscheidet sich diese von den Verfahren in anderen potenziellen Bewerberstädten wie Hamburg oder München?

12. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Initiative „NOlympia Berlin“ bereits die Sammlung von Unterschriften für ein Bürgerbegehren angekündigt hat? Welche Strategie verfolgt der Senat, um auf diese fundamentale Kritik einzugehen und einen gesellschaftlichen Konsens herzustellen, der über die Zustimmung von Befürworter*innen hinausgeht?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22831.pdf