Ruhender und fließender Autoverkehr in der Swinemünder Straße

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/22665

  1. In der Swinemünder Straße wird der Verkehr zwischen Bernauer und Rügener Straße mittels des Zeichens 240 (gemeinsamer Weg für Fußgänger und Radfahrer) geregelt, der motorisierte Individualverkehr ist nur sehr eingeschränkt zugelassen. Wie wird die Durchfahrtsregelung dort überwacht? (Bitte Häufigkeit bzw. Frequenz und Art der eingesetzten Dienstkräfte nennen.)
  2. Welche Verstöße gegen die Durchfahrtsregelung wurden in den Jahren 2018 und 2019 festgestellt? (Bitte monatsweise, nach Art des Verstoßes und Art der erfassenden Dienstkräfte aufschlüsseln.)
  3. Wurden 2018 und 2019 im benannten Abschnitt Fahrzeuge umgesetzt? (Bitte monatsweise, nach Umsetzungsgrund und Art der veranlassenden Dienstkräfte aufschlüsseln.)
  4. Ist geplant, die Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs zu verändern oder auszuweiten? Wenn ja, bitte nach Umfang und geplanten Maßnahmen aufschlüsseln. Wenn nein, bitte begründen, warum dies nicht geplant ist. 
  5. Wie schätzt der Senat die aktuelle Situation der Radfahrenden und Fußgänger*innen in der Swinemünder Straße ein, insbesondere im Hinblick auf zahlreiche Spielplätze bzw. Spielmöglichkeiten in dieser Straße? 
  6. Sind bauliche oder andere Veränderungen geplant, um die Beschränkungen für den motorisierten Individualverkehr besser durchsetzen zu können? Wenn ja, welche und in welchem Zeithorizont? Wenn nein, bitte begründen, warum bauliche Veränderungen nicht als notwendig angesehen werden bzw. nicht geplant sind.

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-22665.pdf