Vorgehen bei Fahrscheinkontrollen von Kindern in Fahrzeugen der BVG
Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 13 875
- Wie viele Kinder zwischen 6 und 14 Jahren wurden im vergangenen Jahr bei Kontrollen ohne gültigen Fahrschein in Fahrzeugen der BVG angetroffen?
- Welche konkreten Anweisungen für Kontrolleure gelten bei Fahrscheinkontrollen von allein reisenden Kindern zwischen 6 und 14 Jahren in Fahrzeugen der BVG?
- Müssen Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren bei der Nutzung ermäßigter Fahrscheine einen Altersnachweis mit sich führen?
- Sind Kontrolleure befugt, allein reisende Kinder zwischen 6 und 14 Jahren zum Aussteigen anzuweisen?
- Sind Kontrolleure befugt, bei allein reisenden Kindern zwischen 6 und 14 Jahren Erkundigungen zur Altersfeststellung vorzunehmen? Wenn ja, auf welchem Wege?
- Räumt die BVG den Kontrolleuren einen Ermessensspielraum ein, allein reisende Kinder trotz fehlenden Altersnachweises nicht aus dem Fahrzeug zu verweisen?
- Welche Form der Personalienfeststellung durch die Kontrolleure erfolgt bei allein reisenden Kindern, die sich nicht ausweisen können?
- In welcher Form werden Eltern bzw. Aufsichtspersonen von möglichen Verspätungen allein reisender Kinder nach Fahrscheinkontrollen informiert?
- Wo können Kinder bzw. ihre Eltern Beschwerde über nicht regelkonformes bzw. nicht angemessenes Verhalten gegenüber Kindern bei Fahrscheinkontrollen einlegen?
Antwort
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-13875.pdf


