Massnahmen gegen Behinderung des Radverkehrs
Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 13 591
- Welche Fallgruppen verbergen sich hinter der Nennung der „sonstigen“ Umsetzungen in der Anfrage 18/13124, Frage 2? Bitte für die Jahre 2015-2017 aufschlüsseln!
- Wie viele dieser Umsetzungen wurden im Rahmen der mehrtägigen stadtweiten Verkehrsüberwachungsaktion veranlasst?
- Wie häufig wurde 2017 ein Fahrzeug wegen des Parkens auf Geh-/Radwegen, auf Radschutzstreifen, vor abgesenkten Bordsteinen, im 5-m-Bereich an Kreuzungen, in zweiter Reihe und auf Busspuren wegen verursachter Behinderungen Anderer in Berlin umgesetzt (bitte tabellarisch nach einzelnen Ordnungsämtern sowie einzelnen Polizeiabschnitten bzw. weiteren Einheiten der Berliner Polizei – z.B.: Einsatzhundertschaften oder BVkD – angeben)?
- In wie vielen Fällen wurde im 2. Halbjahr 2017 ein Verwarnungsgeld nach Nr. 52.a, 54.a bzw. 58 Bußgeldkatalog verhängt und in wie vielen Fällen wurden zusätzliche Kriterien (z.B. 52.a1, a2, a2.1; 54.a1, a2, a2.1 bzw. 58.1 usw.) geahndet?
- Hält der Senat die polizeiliche Geschäftsanweisung für das Umsetzen von Fahrzeugen für anpassungsbedürftig, insbesondere hinsichtlich gestiegenen Verkehrsaufkommens besonders von Radfahrenden und des zukünftigen Ausbaus der Radinfrastruktur?
- Hält der Senat die Verwendung des Zeichens 628-10 (Leitschwelle mit Schraffenbake) für brauchbar, um effektiv gegen Falschparker vorzugehen? Liegen dem Senat von anderer Stelle dazu Erfahrungen vor?
- In welcher Zahl wurden im Jahr 2017 Umsetzungen aus temporär geltenden Halteverboten vorgenommen?
- Liegen dem Senat weitere Erkenntnisse über die Einhaltung temporär geltender Halteverbote vor?
- Plant der Senat die Umwandlung temporärer Halteverbote in dauerhaft geltende Halteverbote?
Antwort
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-13591.pdf


