Schriftliche Anfrage vom 21. Juli 2025, Drucksache 19/23430

Elke Breitenbach, Carsten Schatz und Tobias Schulze (LINKE)

Vorbemerkung der Abgeordneten: Die Antwort auf die schriftliche Anfrage vom 21.01.2025 (Drucksache19/21405) lässt noch einige Fragen offen.

Fragen:

1. Plant der Senat den Ausbildungscampus auf dem Gelände des Vivantes Wenckebach-Klinikums weiterhin zu realisieren, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist? Wenn ja, bis wann soll er realisiert werden und welche konkreten Schritte hat der Senat in dieser Legislaturperiode zur Realisierung bisher ergriffen, welche weiteren sind geplant?

2. Falls der Campus nicht zeitnah realisiert wird, obwohl der Senat ggf. grundsätzlich am Campus festhält, welche alternativen Konzepte zur Bündelung und Modernisierung der Pflegeausbildung und der Berliner Pflegeschulen verfolgt der Senat und mit welcher Zeitschiene?

3. Wie wurden Pflegeschulen, Auszubildende, Praxispartner*innen und Gewerkschaften in die Planungen zum Campus Wenckebach eingebunden? Welche Rückmeldungen gab es?

4. Bis wann ist mit dem vollständigen Umzug des Wenckebach-Klinikums an das Auguste-Viktoria-Klinikum zu rechnen und welche Nachnutzung ist für das freigewordene Gelände durch Vivantes und den Senat vorgesehen?

5. Aus dem Landespflegeplan 2025 geht hervor, dass sich die Anzahl der Personen, die sich derzeit in Berlin in einer Pflegefachausbildung (sowohl universalistisch als auch in der auslaufenden spezialisierten Pflegeausbildung) befinden, abnimmt. Mit welchen Maßnahmen plant der Senat die Attraktivität der Pflegeausbildung in Berlin gezielt zu steigern?

6. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass viele Pflegeschulen, dezentral, relativ klein und unmodern sind? Welche Auswirkungen sieht der Senat darin für die Qualität und die Attraktivität der Pflegeausbildung?

7. Sieht die Senatsverwaltung im Ausbildungscampus Wenckebach eine Möglichkeit die Attraktivität der Pflegeausbildung in Berlin insgesamt zu steigern und so auch mehr Auszubildende zu gewinnen?

8. Hält die Senatsverwaltung die Ausweitung der Ausbildungskapazitäten für Gesundheits- und Pflegeberufe in Berlin angesichts des bis 2035 prognostizierten, deutlich steigenden Fachkräftebedarfs für zwingend notwendig? Welche konkreten Auswirkungen auf die bestehende und sich weiter verschärfende Fachkräftelücke wären zu erwarten, falls diese Kapazitätserweiterung nicht oder erst verzögert realisiert wird?

9. Wie lange laufen die Mietverträge der einzelnen Standorte der Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe gGmbH (BBG)? Kann der Senat sicherstellen, dass alle Schulstandorte über das Vertragsende hinaus gesichert sind? Welche Auswirkungen hätte ein möglicher Verlust einzelner Standorte für die Ausbildungsstruktur?

10. Welchen weiteren Pflegeschulen droht die Schließung, weil Mietverträge möglicherweise auslaufen oder weil geforderte höhere Mieten nicht aufgebracht werden können? Übernimmt der Senat die Mieten der Pflegeschulen in voller Höhe und wenn nicht, wie können die Schulen die Mietkosten finanzieren, da die Pauschale aus dem Pflegefonds nicht für Mietkosten verwandt werden kann?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-23430.pdf

Pflegeausbildung

Schriftliche Anfrage vom 10. Juli 2025, Drucksache 19/23303

Elke Breitenbach, Franziska Brychcy, Carsten Schatz und Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Laut einer Petition auf Change.org droht die Schließung der Palliativstation am Charité Campus Benjamin Franklin. Inwiefern trifft es zu, dass die dortige Palliativstation geschlossen werden soll? Wenn ja, wann wurde sie eingerichtet? Zu wann soll sie geschlossen werden? Warum soll sie geschlossen werden?

2. Wie viele Plätze gibt es aktuell auf der Palliativstation der Charité Benjamin Franklin?

3. Wie viele Beschäftigte welcher Professionen arbeiten dort aktuell im Regelbetrieb?

4. Wie ist der Personalschlüssel dort in welchen Tages- bzw. Nachtschichten?

5. Welches Krankenhaus soll die durch die Schließung der Palliativstation der Charité Benjamin Franklin wegfallenden Kapazitäten in Steglitz-Zehlendorf zukünftig kompensieren bzw. zusätzlich anbieten?

6. Erhält das gesamte Personal der Palliativstation der Charité Benjamin Franklin ein alternatives Beschäftigungsangebot am gleichen Standort?

7. Wie viele Plätze auf Palliativstationen gibt es im Land Berlin insgesamt? Wie viele Plätze werden von den verschiedenen Krankenhausbetreibern angeboten?

8. Wie verteilen sich die Plätze auf die einzelnen Krankenhäuser der Stadt? Wie gestaltet sich die Verteilung nach Bezirken? Wie ist das Verhältnis von stationären und ambulanten Palliativplätzen zur Einwohnerzahl Berlins?

9. Wie ist dieser Schlüssel (ambulant und stationär) im Vergleich mit anderen deutschen bzw. europäischen Großstädten zu beurteilen?

10. Wie schätzt der Berliner Senat den aktuellen Platzbedarf auf Palliativstationen in Berlin ein und welche Prognosen wurden unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung für die Zukunft angestellt? Wie hat sich die Anzahl der Betten auf Palliativstationen in Berlin in den letzten fünf Jahren verändert? Ist in den jeweiligen Krankenhäusern eine Ausweitung oder Reduzierung der Plätze auf Palliativstationen geplant? Sofern Plätze reduziert oder Stationen geschlossen werden sollen: Was sind die konkreten Gründe dafür?

11. Seit wann bestehen die einzelnen Palliativstationen, wie viele Menschen arbeiten dort im Regelbetrieb und wie ist in Tages- bzw. Nachtschichten der Patient*innenschlüssel? Wird der Wegfall ggf. durch eine Ausweitung der ambulanten Palliativversorgung kompensiert? Welch Maßnahmen plant der Senat ggf. dafür?

12. Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit für einen Platz auf einer Palliativstation in Berlin?

13. Wie häufig kommt es in Berliner Krankenhäusern vor, dass eine Aufnahme auf eine Palliativstation mangels Kapazität abgelehnt werden muss?

14. Wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer von Patient*innen auf Berliner Palliativstationen?

15. Wie viele Patient*innen, die eigentlich auf einer Palliativstation untergebracht sein müssten, werden aktuell auf Normalstationen behandelt?

16. Welche Auswirkungen hat es, wenn sterbende Patient*innen keinen Platz auf einer Palliativstation erhalten? Inwiefern kann dann noch ein menschenwürdiges Sterben ermöglicht werden?

17. Wie viele Arbeitnehmer*innen an den Berliner Krankenhäusern haben aktuell eine Zusatzausbildung im Bereich Palliativmedizin? (Bitte getrennt nach Pflegepersonal und Ärzt*innen aufschlüsseln!)

18. Wie verteilen sich diese Fachkräfte auf die einzelnen Krankenhäuser?

19. Wie viele Zusatzausbildungen im Bereich Palliativmedizin wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (Stand 30.06.) in Berlin erfolgreich absolviert?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-23303.pdf

Charité Gesundheitsversorgung Krankenhausplanung Palliativmedizin Palliativstation

Schriftliche Anfrage vom 7. Juli 2025, Drucksache 19/23241

Katrin Schmidberger (GRÜNE), Tobias Schulze (LINKE) und Dr. Maja Lasić (SPD)

Fragen:

1. Bei welcher Behörde liegt die Zuständigkeit für das Verfahren zur Entwicklung bzw. Umnutzung der Wiesenburg?

1b. Hat in diesem Zusammenhang eine Zuständigkeitsübertragung stattgefunden? Falls ja, wann und von welchen Beteiligten ging diese aus?

2. Eine Ende 2024 von degewo in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zu einer möglichen Umwandlung bestehender Gewerbeflächen für eine Wohnraumnutzung ist laut Aussage der degewo abgeschlossen.
a. Liegt dem Senat ein Ergebnis der Studie vor und ist es vorgesehen, dass diese dem Abgeordnetenhaus zugestellt wird?
b. Welche Art von Nutzung ist darin konkret vorgesehen und wie viele Wohneinheiten wären auf der betroffenen Fläche (Baufeld-Süd) realisierbar?
c. Welche denkmalrechtlichen Vorgaben gelten für diese Fläche und wie wurden diese berücksichtigt?

3. In welchem Verhältnis stehen diese Überlegungen zum 2020 verabschiedeten Nutzungskonzept sowie zur Wiesenburg-Charta, in der der dauerhafte Erhalt bestehender Nutzungen und das Bleiberecht derzeitiger Nutzer*innen verankert sind?

4. Hat es in jüngster Zeit neue Entwicklung seitens der degewo, des Senates oder des Bezirksamtes in Bezug auf die Entwicklung des Baufeldes-Süd gegeben? Wie gestalten sich diese? Wurden die Betroffenen vor Ort beteiligt?

5. Sollte auf dem Baufeld-Süd eine Verschiebung der Nutzung hin zu Wohnungen geplant sein: Wie bewertet der Senat die Auswirkungen der Umnutzung auf die Bestandsgewerbe vor Ort, besonders im Hinblick auf die wirtschaftliche Grundlage und Existenz der betroffenen Nutzer*innen?

6. Hat eine Beteiligung anderer Verwaltungen stattgefunden, um einen angemessenen Ausgleich von Wohnen und Gewerbe im Rahmen der Mischnutzung auf dem Gelände der Wiesenburg zu gewährleisten? Falls ja, welche Verwaltungen wurden beteiligt? Wann fand die Beteiligung statt?

7. Welche öffentlichen Mittel sind bisher für eine Arealentwicklung geflossen? Erbeten wird eine Übersicht über Höhe, Zeitpunkt und Empfänger*innen der Mittel.

8. Wie plant der Senat, die Ergebnisse dieser Mittelnutzung in die weitere Planung einzubeziehen?

9. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat für den weiteren Umgang mit kooperativen Entwicklungsprozessen auf landeseigenen Liegenschaften – insbesondere im Hinblick auf Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Beteiligung der Stadtgesellschaft?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-23241.pdf

Bürgerbeteiligung Degewo Gewerbeerhalt Stadtentwicklung Wiesenburg

Schriftliche Anfrage vom 16. Juni 2025, Drucksache 19/22974

Kristian Ronneburg und Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Welche Berliner Hochschulen bzw. Studierendenschaften haben aktuell Verträge für das Deutschlandsemesterticket und bis wann laufen diese?

2. Wie viel wird das Deutschlandsemesterticket voraussichtlich ab dem Wintersemester 2025/2026 kosten?

3. Im Sommersemester 2025 haben einige Studierendenschaften Urabstimmungen oder sonstige Abstimmungen i.S.d. § 18a BerlHG durchgeführt. Welche Ergebnisse ergaben die bereits durchgeführten Urabstimmungen? Bitte geben Sie das Ergebnis sowohl prozentual als auch anhand der Anzahl der abgegebenen Stimmen an! Geben Sie bitte zusätzlich die Abstimmungsbeteiligung an!

4. Sind aktuell in Berlin Rechtsmittel, Klagen oder sonstige Rechtsbehelfe gegen den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) oder die jeweiligen Semesterticketvertragspartner*innen an den Hochschulen eingelegt oder anhängig, die sich gegen die Gültigkeit bzw. Rechtmäßigkeit des Semestertickets (Deutschlandsemesterticket oder Berliner Semesterticket) richten? Wenn ja, welche sind das und mit welcher Begründung wurden sie erhoben?

5. Mit welchen Kosten rechnen VBB bzw. die jeweiligen Vertragspartner*innen für die laufenden Rechtsmittel bzw. Verfahren? Bitte schlüsseln sie die Antwort nach Verfahren auf!

6. Das Semesterticket wird zum Wintersemester 2025/2026 erstmals die Grenze von 200€ pro Semester für den*die einzelne Studierende*n überschreiten. Plant der Senat die Wiedereinführung irgendeiner Unterstützung im kommenden Doppelhaushalt 2026/2027, um den Preis bspw. unter 200€ zu stabilisieren?

7. Wie bewertet der Senat das Angebot des Deutschlandsemestertickets?

8. Gibt es mittlerweile Daten zur Nutzung des Semestertickets durch Studierende über das Tarifgebiet des VBB hinaus? Wenn ja, inwiefern nutzen Berliner Studierende das Semesterticket außerhalb des Tarifgebietes des VBB?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22974.pdf

Deutschlandsemesterticket Semesterticket Studierendenschaft Ticketpreis VBB

Schriftliche Anfrage vom 11. Juni 2025, Drucksache 19/22912

Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Nach Medienberichten hat der Berliner Senat in den USA, bspw. in der New York Times, für den Wissenschaftsstandort Berlin geworben. Welchen Umfang hat die aktuelle Kampagne des Senates?

2. Welche Werbeformen umfasst die aktuelle Kampagne des Senates, bzw. welche sind noch geplant (z. B. Anzeigen, Videos, Memes, Plakate, Zusammenarbeit mit Influencer*innen, Social Media usw.)?

3. Welche Medien wurden bisher für die aktuelle Kampagne in den USA genutzt und welche sind noch geplant (Printmedien, Fernsehen, Radio und die jeweiligen Internetauftritte, Social Media usw.)?

4. Sind Werbemaßnahmen direkt an Hochschulen der USA geplant? Wenn ja, an welchen Hochschulen?

5. Wurden externe Berater*innen, Firmen oder Influencer*innen etc. mit der Erstellung oder Umsetzung der Kampagne beschäftigt? Wenn ja, welche waren das, welche Dienstleistungen haben sie erbracht und welche Kosten hat das verursacht?

6. Welche Kosten sind insgesamt durch die aktuelle Kampagne bisher entstanden und werden geplant noch entstehen? Bitte schlüsseln sie die Kosten nach den einzelnen Posten auf (Erstellung und Durchführung der Kampagne, Kosten für die Werbemaßnahmen) und geben Sie eine Gesamtsumme an!

7. Aus welchem Titel wurden die Maßnahme bestritten? Bitte geben Sie zusätzlich die Gesamtsumme des Titels an!

8. Ist die aktuelle Kampagne bereits abgeschlossen oder sind weitere Maßnahmen geplant?

9. Welche Zielgruppen sollen aus welchen Gründen durch die Werbemaßnahmen in den USA angesprochen werden?

10. Waren Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Idee, Erarbeitung oder Durchführung involviert? Wenn ja, welche Wissenschaftseinrichtungen waren beteiligt?

11. Welchen Output hat die bisherige Kampagne in den USA bekommen (Unique Users, Viewzahlen etc.)?

12. Den Medienberichten ist ebenfalls zu entnehmen, dass Berlin plant einen eigenen Fonds einzurichten.
a) Entspricht diese Angaben weiterhin den aktuellen Planungen des Senates?
b) Ist die Einrichtung noch 2025 geplant? Wenn ja, welche Mittel werden hierfür in 2025 aus welchem Titel bereitgestellt?
c) Falls die Einrichtung im kommenden Doppelhaushalt 2026/2027 geplant ist, in welchem Einzelplan soll dieser Fonds entstehen? Welche Mittel plant der Senat aktuell für den kommenden Doppelhaushalt 2026/2027 ein?
d) Welche Stellen (Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Professor*innen, Lecturer*innen etc.) in welcher Anzahl sollen aus diesem Fonds bezahlt werden?

13. Deutschland hat mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und den darin enthaltenen Befristungsoptionen einen Wettbewerbsnachteil gegenüber fast allen anderen Ländern in Europa und vor allem den USA, wenn es um Arbeitsbedingungen für Wissenschaftler*innen geht. Ist geplant, die Befristungsoptionen von vornherein für US-amerikanische Wissenschaftler*innen auszuschließen? Wenn ja, findet das auf alle Stellen dieses Fonds Anwendung?

14. Wie viel Prozent des Hochschulpersonals müssen nach aktuellen Planungen der Berliner Hochschulen abgebaut werden, um die Sparvorgaben des Senates zu erfüllen?

15. Wie viel Prozent des Hochschulpersonals müssen nach aktuellen Schätzungen des Senates abgebaut werden, um die Sparvorgaben zu erfüllen?

16. Wie viel Prozent der Studienplätze müssen nach aktuellen Planungen der Berliner Hochschulen in den kommenden Jahren abgebaut werden, um die Sparvorgaben des Senates zu erfüllen?

17. Wie viel Prozent der Studienplätze müssen nach aktuellen Schätzungen des Senates in den kommenden Jahren abgebaut werden, um die Sparvorgaben zu erfüllen?

18. In Berlin werden aufgrund der aktuellen Sparvorgaben des Senates vermutlich über tausend Beschäftigte, Wissenschaftler*innen und Lehrbeauftragte ihren Arbeitsplatz in den kommenden Jahren verlieren. Für wie angemessen hält der Senat seine Anwerbeversuche in den USA unter diesem Aspekt?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22912.pdf

Brain City Berlin Hochschulpersonal Sparvorgaben Wissenschaftsmarketing Wissenschaftsstandort

Schriftliche Anfrage vom 4. Juni 2025, Drucksache 19/22801

Fragesteller: Franziska Brychcy und Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Wie viele Studienplätze haben die vier lehrkräftebildenden Hochschulen des Landes Berlin im Wintersemester (WiSe) 2023/24 und Sommersemester (SoSe) 2024 in Lehramtsstudiengängen angeboten? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Hochschulen und Studiengängen auf und geben sie je Hochschule eine Gesamtsumme der Studienplätze in Lehramtsstudiengängen an.)

2. Wie viele Studienplätze haben die vier lehrkräftebildenden Hochschulen des Landes Berlin im WiSe 2024/25 und SoSe 2025 in Lehramtsstudiengängen angeboten? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Hochschulen und Studiengängen auf und geben sie je Hochschule eine Gesamtsumme der Studienplätze in Lehramtsstudiengängen an. Bitte geben Sie zusätzlich die prozentuale Veränderung je Studiengang zum WiSe 2023/24 bzw. zum SoSe 2024 an.)

3. Wie viele Studienplätze werden sie nach aktuellem Stand zum WiSe 2025/26 und SoSe 2026 in Lehramtsstudiengängen anbieten? Wurden diese bereits von der Wissenschaftsverwaltung genehmigt? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Hochschulen und Studiengängen auf und geben Sie je Hochschule eine Gesamtsumme der Studienplätze in Lehramtsstudiengängen an. Bitte geben Sie zusätzlich die prozentuale Veränderung je Studiengang zum WiSe 2024 / 2025 bzw. zum SoSe 2025 an.)

4. Trifft es zu, dass die Wissenschaftsverwaltung 2024 die von den Akademischen Senaten der Hochschulen beschlossenen Zulassungszahlen in den Lehramtsstudiengängen nicht genehmigt und stattdessen Korrekturen eingefordert hat, die zu niedrigeren Zulassungszahlen insbesondere in den Lehramtsstudiengängen geführt haben? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen und Studiengängen.)

5. Welche Aufwüchse waren ursprünglich zum WiSe 2024/25 und SoSe 2025 sowie zum WiSe 2025/26 und zum SoSe 2026 mit den Hochschulen vereinbart, sowohl aus dem sogenannten 10 Mio-Paket (Kapitel 0910, Titel 68569, Teilansatz 12) als auch im Rahmen ihrer regulären Finanzierung aus den Hochschulverträgen? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen und Studiengängen.)

6. Welche konkreten Maßnahmen wurden aus dem sog. 10 Mio-Programm (Kapitel 0910, Titel 68569, Teilansatz 12) im Jahr 2025 finanziert bzw. welche Maßnahmen sind noch geplant? Bitte schlüsseln sie die Antwort nach Maßnahme und den konkreten bzw. geplanten Kosten auf.

7. Welche konkreten Maßnahmen wurden aus dem Programm „Beste Lehrkräftebildung für Berlin“ (Kapitel 0910, Titel 68569, Teilansatz 11) im Jahr 2025 finanziert bzw. welche Maßnahmen sind noch geplant? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Maßnahme und den konkreten bzw. geplanten Kosten auf.)

8. Inwiefern trifft es zu, dass die unter 5. aufgeführten Kapazitätsaufwüchse aufgrund der den Hochschulen vom Senat auferlegten Einsparvorgaben nicht realisiert werden konnten bzw. können?

9. Welche Berufungsverfahren für Professuren in der Lehrkräftebildung der Berliner Universitäten laufen derzeit?
a) In welchem Stadium befinden sich die jeweiligen Berufungsverfahren aktuell?
b) Welche konkreten Hindernisse bestehen aktuell bei den offenen Berufungsverfahren? In welcher Art sind Berufungsverfahren zu interdisziplinären Themengebieten, wie Medienbildung oder Inklusionspädagogik, davon betroffen?
c) Wann rechnet der Senat jeweils mit einem Abschluss der aktuell laufenden Verfahren? (Bitte schlüsseln Sie die Verfahren nach Hochschulen auf und geben sie zusätzlich an, wann die Verfahren jeweils eröffnet wurden.)

10. Trifft es zu, dass am Institut für Mathematik der Freien Universität ein eigentlich vorgesehener neuer Lehrstuhl mit Schwerpunkt Lehramtsausbildung aufgrund der Sparmaßnahmen doch nicht besetzt werden soll? Wie viele zusätzliche Studienplätze können durch die Nichtbesetzung nicht eingerichtet werden?

11. Gibt es weitere geplante Vorhaben im Bereich Lehrkräftebildung, die aufgrund der Sparvorgaben nicht realisiert werden können? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen.)

12. Trifft es zu, dass das sogenannte Orientierungsstudium an der Freien Universität aufgrund der Einsparvorgaben künftig entfällt?

13. Gibt es weitere Maßnahmen, die sich bereits in der Umsetzung befinden und aufgrund der Sparvorgaben nicht realisiert werden können? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen.)

14. Wie begründet der Senat diese Einschnitte bei der Lehrkräftebildung angesichts der nach wie vor erheblichen Anzahl unbesetzter Lehrkräftestellen und steigender Kündigungszahlen gerade auch unter jüngeren Lehrkräften?

15. Auf Grundlage welcher Zielzahlen im Bereich der Lehrkräftebildung werden die oben aufgeführten Einschnitte bei der Lehrkräftebildung vorgenommen?

16. Sind diese Zielzahlen zwischen Senatswissenschafts- und Senatsbildungsverwaltung geeint?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22801.pdf

Berufungsverfahren Hochschulverträge Lehramtsstudienplätze Lehrkräftemangel Zulassungszahlen

Schriftliche Anfrage vom 5. Juni 2025, Drucksache 19/22831

Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Welche konkreten Schritte und welchen detaillierten Zeitplan verfolgt der Senat nun für die angekündigte „Phase der Beteiligung und Einbindung der Bevölkerung zur weiteren Ausarbeitung des Konzeptes“, nachdem das Grobkonzept beim DOSB eingereicht und erste Details öffentlich vorgestellt wurden?

2. Wie genau wird das angekündigte Bürger*innenbeteiligungsverfahren (z.B. über mein.berlin.de) gestaltet sein, um sicherzustellen, dass die „qualitativen Rückmeldungen“ nicht nur gesammelt, sondern auch transparent und nachvollziehbar in die weitere Konzeptentwicklung und die Entscheidungsvorlage für das Abgeordnetenhaus einfließen?

3. Welche Kriterien werden angewendet, um die „qualitativen Rückmeldungen“ aus dem Bürger*innenbeteiligungsverfahren zu gewichten und wie wird deren Berücksichtigung im weiteren Prozess dokumentiert und öffentlich gemacht?

4. In welcher Form und mit welchem Inhalt wurde die „Beschreibung der weiteren Beteiligung und Einbindung der Bevölkerung“ im eingereichten Grobkonzept konkretisiert? Bitte um Vorlage dieses Teils des Konzepts.

5. Plant der Senat, die eingereichten Unterlagen (Grobkonzept zu den 17 Leitfragen) dem Abgeordnetenhaus und der Öffentlichkeit vollumfänglich zugänglich zu machen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

6. Wie bewertet der Senat die Aussagekraft der für die Grobkonzeption veranschlagten Kosten von rund 20.000 € angesichts der Komplexität Olympischer Spiele und der Notwendigkeit einer fundierten Entscheidungsgrundlage für das Abgeordnetenhaus und die Bevölkerung?

7. Wie bewertet der Senat diese Forderungen nach einer direkten Bürger*innenabstimmung über die Olympiabewerbung?

8. Bestätigt der Senat die bisherige Position, selbst keinen Volksentscheid zur Olympiabewerbung zu initiieren (d.h. „von oben“ anzusetzen)?
a. Falls ja, bitten wir um eine detaillierte schriftliche Begründung für diese Haltung, insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen öffentlichen Forderungen.
b. Falls nein, welche Überlegungen oder Pläne gibt es, einen solchen Volksentscheid seitens des Senats doch durchzuführen?

9. Welche Haltung und konkreten Schritte plant der Senat für den Fall, dass von Bürgerinitiativen oder dem Landessportbund ein Volksentscheid über die Olympiabewerbung gemäß den Bestimmungen der Berliner Verfassung zur Volksgesetzgebung angestrebt wird? (z.B. hinsichtlich der Begleitung des Verfahrens, Informationsbereitstellung, etc.)

10. Wie sind die offenbar widersprüchlichen Äußerungen von Sportsenatorin Spranger, die eine Volksbefragung in Berlin mit der Begründung ablehnte, es gehe um einen „Dialog miteinander, nicht einfach nur ‚ja‘ oder ‚nein‘“, und dem Regierenden Bürgermeister Wegner, der eine Einbindung der Berliner*innen in den Entscheidungsprozess als „völlig klar“ und undenkbar ohne deren Mitsprache bezeichnete, miteinander in Einklang zu bringen?

11. Welche konkrete Form der Beteiligung, die über unverbindliche „Dialogveranstaltungen“ hinausgeht und den Berliner*innen ein echtes, bindendes Mitspracherecht bei der endgültigen Entscheidung über die Bewerbung sichert, ist seitens des Senats geplant und wie unterscheidet sich diese von den Verfahren in anderen potenziellen Bewerberstädten wie Hamburg oder München?

12. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Initiative „NOlympia Berlin“ bereits die Sammlung von Unterschriften für ein Bürgerbegehren angekündigt hat? Welche Strategie verfolgt der Senat, um auf diese fundamentale Kritik einzugehen und einen gesellschaftlichen Konsens herzustellen, der über die Zustimmung von Befürworter*innen hinausgeht?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22831.pdf

Beteiligungsverfahren Bürgerbeteiligung Olympiabewerbung Transparenz Volksentscheid

Schriftliche Anfrage vom 5. Juni 2025, Drucksache 19/22827

Kristian Ronneburg und Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. In welcher Form wurde der Landessportbund Berlin über die reine Information hinaus in die Erstellung des Grobkonzepts eingebunden und welche konkreten inhaltlichen Beiträge hat er geleistet?

2. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass keine Kenntnis über eventuelle Investitionen oder Budgets des Landessportbundes Berlin für die Bewerbungskonzeption vorliegen, obwohl der LSB als wichtiger Partner genannt wird?

3. Welche konkreten Pläne gibt es, private Initiativen und die breitere Sport-Zivilgesellschaft (über den LSB hinaus) in die nun folgende Phase der Konzeptentwicklung einzubinden?

4. Wie geht der Senat konkret mit der organisierten und öffentlichkeitswirksamen Kritik von Initiativen wie ‚NOlympia Berlin‘, die ein Volksbegehren anstrebt, um? Welche Form des ernsthaften Dialogs wird mit diesen kritischen Akteur*innen angestrebt, die über reine Informationsveranstaltungen oder die Sammlung von „qualitativen Rückmeldungen“ hinausgeht und tatsächlich zu einer Modifikation oder gar Infragestellung der aktuellen Bewerbungspläne führen könnte?

5. Welche konkreten Schritte, Formate und Zeitpläne sind nun, nach der Vorstellung des Grobkonzepts und der öffentlichen Kritik daran, geplant, um den Landessportbund Berlin, die Berliner Fachverbände, die Vereine und die breitere Sport-Zivilgesellschaft sowie unabhängige Expert*innen aktiv und ergebnisoffen in die Detaillierung der Pläne, insbesondere für die umstrittenen und kostenintensiven Infrastrukturprojekte (Olympisches Dorf, Multifunktionsarena, Schwimmstätte), einzubinden?

6. Wie wird sichergestellt, dass deren sportfachliche Expertise, aber auch deren Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den Breitensport (z.B. Verdrängung, Mittelumschichtung) und die langfristige Sportentwicklung in Berlin substanziell berücksichtigt und in die Entscheidungsvorlagen für das Abgeordnetenhaus einfließen?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22827.pdf

Bürgerbeteiligung Landessportbund NOlympia Olympiabewerbung Sportentwicklung

Schriftliche Anfrage vom 22. Mai 2025, Drucksache 19/22695

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Verfassungs- und Grundordnungsänderungen der Hochschulen müssen durch den Senat geprüft werden.
a) Welche Hochschulen haben in den letzten 10 Jahren ihre Verfassungen bzw. Grundordnungen dem Senat zur Genehmigung vorgelegt?
b) Wie lange war die jeweilige Bearbeitungszeit durch den Senat bis zur endgültigen Genehmigung oder Ablehnung der jeweiligen Verfassungen bzw. Grundordnungen? Sollte die Genehmigung oder Ablehnung noch nicht erfolgt sein, geben sie bitte die bisherige Bearbeitungszeit durch den Senat an!
c) Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Genehmigungsverfahren für Verfassungen und Grundordnungen in den letzten 10 Jahren?

2. Wie viele Beschwerden und Klageandrohungen gibt es zu Prüfverfahren von Verfassungen, Grundordnungen und Rahmensatzungen der Hochschule üblicherweise?

3. Wie lautete das stimmengenaue Ergebnis in der Abstimmung des Erweiterten Akademischen Senats (EAS) zum viertelparitätischen Wahlkonvent an der TU im Jahr 2024?
a) Wann konkret erfolgte die Abstimmung im EAS?
b) Lässt sich aus dem Abstimmungsergebnis ablesen, wie viele Professor*innen dem Wahlkonvent mindestens zugestimmt haben? Wenn ja, wie viele waren das?

4. War das hier beschlossene Wahlverfahren Ergebnis einer zuvor vom Senat, z. B. aus Gründen der Rechtssicherheit, angeregten Beschlussvorlage?
a) Wenn ja, wann wurde der Rechtshinweis des Senates an die TU gegeben?
b) Wie kann das jetzige Verfahren dem Senat nicht rechtssicher genug sein, so dass es weiterer Prüfung bedarf, wenn der beschlossene Antrag auf Änderung der Grundordnung dem rechtlichen Hinweis des Senats entspricht?
c) Welche Gründe führten zur neuen Rechtsansicht des Senates?

5. Wann ging der finale Beschluss zum TU-Wahlkonvent in der Grundordnung beim Senat ein und wann begann er mit der Prüfung?

6. Wann konkret erfolgte die Teilgenehmigung der Grundordnung der TU durch den Senat?

7. Wie oft und zu welchen Zeitpunkten hat die TU Berlin nach der Genehmigung für die neue Grundordnung nachgefragt? Was wurde geantwortet? Welche Anfragen wurden aus welchem Grund nicht beantwortet (aufgeschlüsselt nach Datum und Anfrage)?

8. In der Presse wird berichtet, dass sich 10 Professor*innen mit einer Klageandrohung an den Senat gerichtet haben.
a) Welchen rechtlichen Charakter misst der Senat dem Schreiben bei (z.B. Informationsschreiben, Beschwerde, Rechtsaufsichtsbeschwerde usw.)?
b) Wann erfolgte der Eingang der Beschwerde/Klageandrohung beim Senat?
c) War die Senatsverwaltung mit den Verfassern des Briefes bisher im schriftlichen, persönlichen oder telefonischen Austausch?
d) Hat der Senat die von den Professor*innen aufgeworfenen rechtlichen Probleme nicht schon vor dem Eingang des Schreibens von sich aus geprüft? Zu welchen Ergebnissen hatte diese Prüfung geführt?
e) Welche konkreten neuen rechtlichen Argumente und Problemstellungen sind in den Schreiben der 10 Professor*innen aufgeführt, die der Senat nicht vorher auch schon geprüft hatte?
f) Existieren nach Ansicht des Senates irgendwelche Fristen oder Unverzüglichkeitsgebote für Einwendungen während des Genehmigungsprozesses? Wenn nein, warum nicht?

9. Die Frage der Viertelparität wird an der TU Berlin seit mindestens 13 Jahren diskutiert, beschlossen, erneut diskutiert, erneut beschlossen usw. usf.
a) Welche rechtlichen Prüfungen gab es in dem gesamten Prozess (aufgeschlüsselt nach Datum und Einzelergebnissen)?
b) Wurden externe Gutachten zu diesem Thema eingeholt? Wenn ja, wann wurden diese eingeholt? Was waren jeweils die Kosten? Wer verfasste die Gutachten?
c) Wurden externe Sachverständige zu Rate gezogen? Wenn ja, wann wurden externe Sachverständige zu Rate gezogen? Was waren jeweils die Kosten? Wer waren die externen Sachverständigen?

10. Gab es in dem Prozess um die Genehmigung der TU-Grundordnung weitere Beschwerden? Wenn ja, welche Bereiche der Grundordnung waren betroffen?

11. Der Senat hat für das Wahlverfahren lediglich eine Teilgenehmigung ausgesprochen. Das heißt, einige der neuen Regelungen gelten, andere nicht, obwohl sich diese Regelungen aufeinander beziehen.
a) Welche Begründungen haben zu der aktuellen Teilgenehmigung der Grundordnung der TU geführt? Gab es Prüfungen wie diese nun umzusetzen ist?
b) Besteht nach Ansicht des Senats dadurch eine Gefahr, dass Unklarheiten zum Wahlverfahren entstanden sind? Wenn ja, welche sind das?
c) Welche Risiken sieht der Senat, wenn mit der aktuell genehmigten Satzung ein Wahlverfahren durchgeführt wird?
d) Sind durch die Teilgenehmigung Mitbestimmungsrechte oder Stimmgewichtungen der einzelnen Mitgliedergruppen verändert? Wenn ja, inwiefern?

12. Durch die Teilgenehmigung der Grundordnung ist nun eine Kombination von Nominierungsverfahren und Wahlverfahren in Kraft, die nicht aufeinander abgestimmt sind und die in dieser Mischform von keinem Gremium der TU demokratisch legitimiert wurde.
a) Wie sorgt der Senat für demokratisch legitimierte und rechtssichere Wahlen?
b) Besteht, zumindest theoretisch, die Möglichkeit einer vorläufigen Genehmigung des gesamten Wahlverfahrens, um eine rechtssichere Wahl zu gewährleisten?

13. Inwieweit greift der Senat in die Autonomie der Hochschulen ein, wenn ein mehrfach mit mehr als zwei Drittel Mehrheit beschlossener Wahlkonvent weiter der Genehmigung harrt?

14. Den bisher nicht genehmigten Teil der TU-Grundordnung plant der Senat weiter zu prüfen.
a) Welche konkreten Schritte zur Prüfung will der Senat unternehmen?
b) Welchen Zeitplan verfolgt der Senat dabei aktuell?
c) Wann ist mit einer abschließenden Beurteilung und Bescheidung an die TU zu rechnen?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22695.pdf

Grundordnung TU Berlin Hochschulautonomie Rechtsaufsicht Viertelparität Wahlkonvent

Schriftliche Anfrage vom 12. Mai 2025, Drucksache 19/22550

Fragesteller: Franziska Brychcy und Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Was ist Inhalt der Kooperationsvereinbarung des Berliner Landesinstitut zur Qualifizierung und Qualitätsentwicklung an Schulen (BliQ) mit den Berliner Universitäten (bitte als Anhang beifügen!).

2. Wie erfolgt die konkrete Kooperation zwischen dem BliQs und den Berliner Universitäten (u.a. in welchen Abstimmungsrunden/ Gremien/ Zeitpläne/ Zielstellungen etc.)?

3. Welche konkreten Kooperationen/ Projekte zwischen den Berliner Universitäten und dem BliQ sind aktuell geplant (z. B. Mentoring-Qualifizierung)?

4. Wie stellt der Senat sicher, dass die Kooperation zwischen BliQ und den Berliner Universitäten auch im Falle einer Absenkung der Mittel aus den Hochschulverträgen finanziell ausreichend abgesichert ist? Welche Personalstellen/ Abteilungen im BLIQ und an den Universitäten wirken an der Kooperation aktuell in welchem Umfang mit?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22550.pdf

Kooperationsvereinbarung Lehrkräftebildung Letter of Intent Mentoring-Qualifizierung Phasenübergreifende Zusammenarbeit

Schriftliche Anfrage vom 25. April 2025, Drucksache 19/22452

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Mit dem Dritten Nachtragshaushalt wurde im Einzelplan 09 (Wissenschaft, Gesundheit, Pflege), Kapitel 0900 (Politisch-Administrativer Bereich), Titel 97203 für 2025 die dezentrale Pauschale Minderausgabe (PMiA) deutlich erhöht.
a) Wie hoch war der Betrag der dezentralen PMiA zu Beginn des Jahres 2025?
b) Wie hoch ist der aktuell noch verbleibende Betrag der PMiA in diesem Titel? Bitte geben Sie den Stichtag der Datenerhebung an.

2. Wurden bereits Anteile oder die gesamte dezentrale PMiA für 2025 aufgelöst bzw. aus anderen Titeln gekürzt? Wenn ja, in welchen Titeln wurde sie (teil-)aufgelöst? Bitte schlüsseln Sie die Antwort titelscharf auf, geben sie die jeweilige Höhe des Betrages und eine Gesamtsumme an.

3. Welcher Anteil der dezentralen PMiA würde auf den Wissenschafts- (0910, 0940, 0991) bzw. den Gesundheitsbereich entfallen, wenn die Verteilung entsprechend dem Anteil dieser beiden Politikbereiche an den Gesamtausgaben des Einzelplans 09 erfolgen würde?

4. Welcher Anteil der noch vorhandenen dezentralen PMiA soll laut aktuellen Planungen des Senats auf den Politisch-Administrativen Bereich (0900), Hochschulen (0910), Außeruniversitäre Forschung und Charité (0940), Sekretariat der Kultusministerkonferenz (0991) und welcher Anteil auf den Gesundheits- und Pflegebereich entfallen? Bitte schlüsseln Sie die Beträge zusätzlich pro Kapitel auf.

5. In welchen Titeln plant der Senat aktuell, die verbleibende dezentrale PMiA aufzulösen / zu kürzen? Bitte schlüsseln Sie die Antwort titelscharf auf, geben sie die jeweilige Höhe des Betrages und eine Gesamtsumme an.

6. Falls noch keine konkreten Titel und Beträge festgelegt wurden: Welchen aktuellen Zeitplan verfolgt der Senat zur Auflösung der dezentralen Pauschalen Minderausgabe im Einzelplan 09, Kapitel 0900, Titel 97203? Bis wann müssen die einzelnen Abteilungen ihre Vorschläge für die Auflösung der Senatorin vorlegen? Bis wann wird diese über die Auflösung der lokalen Pauschalen Minderausgaben entscheiden?

7. Welche Titel in den Kapiteln 0900, 0910, 0940 und 0991 sind derzeit in welcher konkreten Höhe gesperrt? Bitte geben Sie für jeden Titel separat die Gründe für die Sperrung, den jeweils gesperrten Betrag, Gründe für die Höhe der Sperrung, Art der Sperre sowie die Gesamtsumme der derzeitigen Sperren an. Bitte bilden Sie für den Teil der Sperren, die im Zusammenhang mit der Auflösung der dezentralen PMiA stehen, eine gesonderte Gesamtsumme.

8. Decken die im Einzelplan 09 vorgesehenen aktuellen Sperren die pauschalen Minderausgaben im Haushalt bereits ab oder sind diese Minderausgaben zusätzlich zu den Sperren wirksam?

9. Decken die Sperren zur Neuverhandlung der Hochschulverträge an den Titeln 68520, 68534, 68543, 68562 im Kapitel 0910 die PMiA bereits ab oder sind diese Minderausgaben zusätzlich zu den Sperren wirksam?

10. Wurde für Baumaßnahmen (Planungsphase, Bauvorbereitung, Baustart wie auch laufende Baumaßnahmen) im Wissenschafts- und Forschungshaushalt im Einzelplan 09 in 2023, 2024 und 2025 ein vorläufiger oder endgültiger Planungs- oder Baustopp verhängt? Wenn ja, wann wurde dieser warum mit welchem zeitlichen Rahmen verhängt?

11. Im Dritten Nachtragshaushalt wurden für eine Neuverhandlung der Hochschulverträge in den Titel 68520, 68534, 68543 und 68562 rund 107 Millionen Euro gesperrt. Welche konkreten Beträge entfallen nach aktuellen Planungen des Senates bzw. der Hochschulen jeweils auf die einzelnen Hochschulen, falls diese geplante Kürzung umgesetzt wird?

12. Mit welchem Verlust an Bundes- und Europamitteln rechnet der Senat im Jahr 2025 im Wissenschaftshaushalt (0910, 0940, 0991) aufgrund der Kürzungen? Bitte schlüsseln Sie erwarteten Mindereinnahmen nach Maßnahme und Höhe auf.

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22452.pdf

Baumaßnahmen Haushaltssperren Hochschulverträge Pauschale Minderausgabe Wissenschaftshaushalt

 

Schriftliche Anfrage vom 14. April 2025, Drucksache 19/22375

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Am 1. April 2025 behandelte der Senat das Thema einer landeseigenen kreditfähigen Hochschulbaugesellschaft (kurz HBG). Gab es dazu im Senat einen konkreten Beschluss? Wenn ja, was besagt dieser Beschluss? Wenn nein, was wurde unter dem Tagesordnungspunkt behandelt?

2. Seit wann wird im Senat das Konzept einer HBG als Möglichkeit der alternativen Finanzierung von Hochschulbauprojekten diskutiert?

3. Welche konkreten Schritte zur Planung und Einrichtung einer landeseigenen Gesellschaft für Hochschulbau hat der Senat bisher zu jeweils welchem Zeitpunkt unternommen?
a) Welche Senatsverwaltungen waren bisher beteiligt?
b) Wie lange lagen die Vorgänge bei den jeweilig beteiligten Senatsverwaltungen?
c) Welche externen Akteur*innen wurden bisher einbezogen (Hochschulen, Gewerkschaften etc.)?
d) Wurden bisher externe Berater*innen hinzugezogen? Wenn ja, welche und wie hoch waren die Kosten für die externe Beratung?

4. Welche konkreten Gründe liegen vor, dass es bisher nicht gelungen ist, die Errichtung einer HBG abzuschließen?

5. Welche Erfahrungen aus der Schulbauoffensive und der damit verbundenen kreditfähigen Gesellschaft (HOWOGE) wurden für die HBG herangezogen? Warum führte diese Blaupause nicht zu einer Beschleunigung der Errichtung der HBG?

6. Wie sieht der weitere Zeitplan für die Errichtung einer HBG aus?
a) Welche konkreten Schritte sind zu welchem Zeitpunkt geplant?
b) Welche Meilensteine gibt es laut aktueller Planungen?
c) Wann ist nach aktuellen Planungen die Errichtung der HBG abgeschlossen, so dass diese ihren Betrieb aufnehmen kann?

7. Ist geplant, externe Akteur*innen bei der weiteren Errichtung einer HBG zu beteiligen? Wenn ja, welche sind das?

8. Ist geplant, externe Berater*innen hinzuzuziehen? Wenn ja, welche und mit welchen Kosten wird gerechnet?

9. Welche Aufgaben sollen der neuen HBG nach aktuellen Planungen übertragen werden?

10. Welche konkreten Bauprojekte wurden im aktuellen Doppelhaushalt inklusive allen Nachtragshaushalten dafür vorgesehen, in 2025 über die Hochschulbaugesellschaft in welchen Jahresscheiben finanziert zu werden? Welche Mittel wurden dafür bereits gesperrt?

11. Welche konkreten Bauprojekte sollen nach aktueller Investitionsplanung und aktuellen Plänen über die HBG finanziert werden? Bitte geben sie jeweils an, in welchen Jahren die Finanzierung über eine HGB erfolgt.

12. Laut Vorlage im Hauptausschuss sollen die Arbeiten am Bauprojekt der Invalidenstraße 110 bis auf weiteres ruhen, da keine Finanzierung mehr möglich ist. Welche weiteren Bauprojekte, die ursprünglich in 2025 über eine HGB weitergebaut werden sollten, müssen nach aktuellen Planungen in 2025 pausieren bzw. voraussichtlich pausieren?

13. Laut Pressemitteilung des Senates vom 01. April 2025 sollen vier sog. Pilotprojekte durchgeführt werden, um „das angestrebte Bau- und Kreditfinanzierungsmodell sowie das Mieter-Vermietermodell der Hochschulbaugesellschaft zu erproben“. Es sollen also Kredite für den Bau aufgenommen werden, obwohl eine HGB noch gar nicht existiert.
a) Hat der Senat schon AöRs, gGmbHs, GmbHs oder andere Gesellschaftsformen in diesem Zusammenhang gegründet bzw. betreibt er diese?
b) Welche natürliche oder juristische Person nimmt nach aktuellen Planungen auf welcher (Rechts-)Grundlage und mit welchen Sicherheiten die Kredite bei wem auf?
c) Welche natürliche oder juristische Person führt nach aktuellen Planungen die Baumaßnahmen durch?
d) Werden diesen natürlichen oder juristischen Personen die Grundstücke übertragen?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22375.pdf

alternative Finanzierung Anstalt öffentlichen Rechts Hochschulbaugesellschaft Hochschulimmobilien Pilotprojekte

Schriftliche Anfrage vom 1. April 2025, Drucksache 19/22251

Fragesteller: Elif Eralp und Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Welche konkreten Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen sowie -konzepte zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung befinden sich in Planung oder Umsetzung? (Bitte für jede einzelne Hochschule einzeln auflisten!)
a. Inwiefern sind die bestehenden Sicherheits- und Präventionskonzepte aus Sicht des Senats geeignet, den Schutz von Studierenden, die von Rassismus betroffen sind, sicherzustellen?
b. Inwieweit haben die Hochschulen Melde- und Beratungsstrukturen nach § 5b (3) BerlHG eingerichtet und entsprechende Satzungen erlassen? (Bitte einzeln aufführen!)

2. Inwiefern unterstützt der Senat die staatlichen und privaten staatlich anerkannten Hochschulen im Land Berlin bei der Etablierung von Melde- und Beratungsstrukturen zur Erfassung diskriminierender, insbesondere rassistischer, Vorfälle sowie bei der Ernennung von Antidiskriminierungsstrukturen?

3. Haben sich der Senat und/oder Hochschulen Expertise durch externe Beratungsorganisationen eingeholt, um die genannten Strukturen zu etablieren? Wenn ja, von welchen? Wenn nein, warum nicht?
a. Für welchen Personenkreis ist die AGG-Beschwerdestelle der jeweiligen Hochschulen zuständig und für welchen nicht? Was plant der Senat, um die Lücken, insbesondere in Hinblick auf Studierende, zu schließen? An wen bzw. welche Strukturen sollen sich Studierende bei diskriminierenden Vorfällen an der Hochschule wenden? (Bitte für jede einzelne Hochschule einzeln auflisten!)

4. Inwiefern sind die staatlichen und privaten staatlich anerkannten Hochschulen im Land Berlin aus Sicht des Senats ihrer Schutzpflicht gemäß § 5b BerlHG für von Rassismus betroffene Studierende zufriedenstellend nachgekommen? (Bitte für jede einzelne Hochschule einzeln auflisten!)

5. Inwiefern setzen die staatlichen und privaten staatlich anerkannten Hochschulen im Land Berlin aus Sicht des Senats den § 59a BerlHG um? (Bitte einzeln auflisten nach Hochschule, Kurzbeschreibung der Meldestruktur und Datum der Ernennung der Antidiskriminierungsbeauftragten und/oder der Ansprechperson und/oder des Gremiums!)
a. Gibt es aus Sicht des Senats die Implikation, dass der § 59a BerlHG analog zum § 59 BerlHG Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte auszulegen ist, und damit die Rahmenbedingungen, in Hinblick auf Aufwandsentschädigung, Ausstattung, Wahl, usw. für das Amt nach § 59a BerlHG analog übertragen werden müssten?
b. Im Falle der Auswahl einer Beauftragtenperson, wie ist das zur Einstellung bzw. Ernennung führende Verfahren, wer sind die Beteiligten und wie wird von wem die Entscheidung getroffen?
c. Gibt es analog zum „Frauenbeirat“ nach § 59 BerlHG einen „Antidiskriminierungsbeirat“? Wenn nein, warum nicht?
d. Inwiefern werden von Rassismus oder anderen Diskriminierungsformen betroffene Studierende oder andere studentische Selbstvertretungen am Besetzungsverfahren beteiligt? Welche Kriterien fließen in die Kompetenzbewertung der Beauftragtenperson?
e. Gibt es eine Aufwandsentschädigung und wenn ja, wie hoch wird diese bemessen?
f. Wenn noch keine Beauftragte für Diversität und Antidiskriminierung ernannt wurde, warum nicht? Wann wird das nachgeholt? (Bitte für jede Fakultät/Zentrum an den jeweiligen Hochschulen einzeln begründen!)
g. Was sind die Konsequenzen für die Hochschulen, wenn § 59a nicht umgesetzt wird? Was plant der Senat um Lücken bei der Umsetzung von § 59a BerlHG zu schließen?
h. Sind dem Senat weitere Beispiele, wie an der Fakultät I der TU Berlin, an der es eine Antidiskriminierungsstelle gibt, bekannt? Kann aus Sicht des Senats ausgelegt werden, dass diese Antidiskriminierungsstelle die Anforderungen von § 59a BerlHG erfüllt und inwiefern ließe sich dieses Modell auf alle Fakultäten aller staatlichen und privaten staatlich anerkannten Hochschulen im Land Berlin übertragen?

6. Wie viele Fälle rassistischer Belästigung, Diskriminierung und Gewalt gegenüber Studierenden sind dem Senat bekannt? (Bitte für jede Hochschule einzeln auflisten!)
a. Gibt es für die Bearbeitung diskriminierender, insbesondere rassistischer, Vorfälle gegenüber Studierenden ein Standardvorgehen? Wenn ja, welches? Wenn nein, wie handhaben die verschiedenen Universitäten die Bearbeitung? (Bitte für jede Hochschule einzeln auflisten!)
b. Ist dem Senat bekannt, wie gut das Feedbackverfahren bzgl. der Bearbeitung diskriminierender und insbesondere rassistischer Vorfälle gegenüber Studierenden funktioniert und ob die betroffenen Studierenden mit dem jeweiligen Verfahren sowie den jeweiligen Ergebnissen zufrieden waren? (Bitte für jeden Vorfall pro Hochschule einzeln anonymisiert auflisten!)
c. Was sind die verschiedenen Stufen bzw. Möglichkeiten der Sanktionierung gegenüber der diskriminierenden Institution oder Person? (Bitte wenn möglich, je nach Statusgruppe und Schwere der Diskriminierung für jede einzelne Hochschule einzeln aufschlüsseln!)
d. Ist dem Senat der Vorfall von Anti-Schwarzem-Rassismus an der Humboldt-Universität zu Berlin aus dem November 2023 bekannt, bei dem 11 rassistische Emails an Studierende der Black Student Union versendet wurden und wie wurde dieser Fall bearbeitet? Welche Instanzen und Personen wurden einbezogen? Welche Konsequenzen gab es für die versendende Person? Wie bewertet der Senat, wie dieser spezielle Vorfall bearbeitet wurde?

7. Was tun die jeweiligen staatlichen und privaten staatlich anerkannten Hochschulen speziell in Hinblick auf Anti-Schwarzen Rassismus?

8. Was tun die jeweiligen staatlichen und privaten staatlich anerkannten Hochschulen speziell in Hinblick auf antimuslimischen Rassismus?

9. Was tun die jeweiligen staatlichen und privaten staatlich anerkannten Hochschulen speziell in Hinblick auf Antiziganismus bzw. Antiromaismus?

10. Hat der Senat das im Koalitionsvertrag vorgesehene Gutachten zur Überprüfung der Normen für Beauftragte ausgelöst und wenn ja, wie bewertet er das Ergebnis?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22251.pdf

Antidiskriminierung Berliner Hochschulgesetz Diversität Hochschulen Rassismus

Schriftliche Anfrage vom 7. März 2025, Drucksache 19/21874

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Wie definiert der Senat die Wissenschaftsfreiheit, insbesondere in Bezug auf Veranstaltungen an Hochschulen?

2. Am 19. Februar 2025 sollte an der Freien Universität Berlin (FU) eine Veranstaltung mit der UN-Sonderberichterstatterin zur Menschenrechtssituation in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten, Francesca Albanese, stattfinden. Laut verschiedenen Presseberichten soll dabei politischer Druck auch vom Regierenden Bürgermeister Kai Wegner auf die FU ausgeübt worden sein. Seit wann wusste der Senat von der an der FU geplanten Veranstaltung?

3. Welche konkreten Maßnahmen hat der Regierende Bürgermeister in Bezug auf die Veranstaltung an der FU ergriffen oder angedroht?

4. Hat sich der Regierende Bürgermeister dafür eingesetzt, dass die Veranstaltung an der FU abgesagt wird, beispielsweise durch direkte Kontaktaufnahme mit der FU oder auf andere Weise? Wenn ja, warum?

5. Welche Maßnahmen hat die Wissenschaftssenatorin ergriffen, um die o.g. Veranstaltung an der FU zu verhindern?

6. Wie begründet der Senat den Antisemitismusvorwurf gegen die UN-Sonderberichterstatterin?

7. Waren Vertreter*innen des Senats im direkten Austausch mit den Professor*innen der FU, die die o.g. Veranstaltung organisiert hatten?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21874.pdf

Antisemitismus Freie Universität Berlin UN-Sonderberichterstatterin Veranstaltungsabsage Wissenschaftsfreiheit

Schriftliche Anfrage vom 12. Februar 2025, Drucksache 19/21653

Fragesteller: Tuba Bozkurt (GRÜNE), Mathias Schulz (SPD) und Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. In Bezug auf den beabsichtigten Teilabriss von Gebäuden an der Koloniestraße 10 wurden die seitens der Bauherrin bzw. des Bauherrn vorgenommene Artenerfassung und die Abschätzung der Betroffenheit der Arten jüngst seitens der Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz Berlin (BLN) e.V. als defizitär, unvollständig und nicht plausibel bewertet. Wie schätzen Senat und Bezirksamt diese naturschutzfachliche Kritik jeweils ihrerseits ein?

2. Inwieweit hat die zuständige Stelle Hinweise, Anweisungen, Auflagen oder Bedingungen zum effektiven Artenschutz schriftlich erteilt und in welcher Form sind sie dokumentiert und zugestellt worden?

3. Trifft nach Einschätzung des Senats die Aussage im Gutachten des Vorhabenträgers zu, dass nachweislich genutzte künstliche Nistkästen nicht geschützt seien?

4. Art. 31 Abs. 1 der Verfassung von Berlin stellt die Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen unter den besonderen Schutz des Landes. Nach Abs. 2 sind die Tiere als Lebewesen zu achten und vor vermeidbarem Leiden zu schützen. Der Senat hat 2019 eine Klimanotlage für Berlin erklärt, 2021 bekräftigt. Seit 2023 tritt er ausweislich seiner Richtlinien dafür ein, den Klimaschutz als Staatsziel in der Berliner Verfassung zu verankern. Wie erklärt der Senat vor diesem Hintergrund, dass eine Anlage, die mustergültig den vom Abgeordnetenhaus mit Beschlüssen und gesetzlichen Festlegungen getroffenen Vorgaben und Leitbildern entspricht (Schwammstadt, Stadtklima, Artenschutz, wohnungsnahe Erholungsräume, Beteiligung) von Senat und Bezirk in ihrem Bestand nicht geschützt wird?

5. Inwieweit wurde von der zuständigen Behörde von den gesetzlichen Vorgaben zum Artenschutz abgewichen, welche den Erlass einer Abrisserlaubnis nur unter der Bedingung vorgezogen durchgeführter Ersatzmaßnahmen vorsehen? Welche Rechtsgüter wurden für diese Entscheidung herangezogen und nach welchen Kriterien gegeneinander abgewogen?

6. Ist dem Senat bekannt, dass gemäß Planungsunterlagen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (Efeupflanzung) auf einem Nachbargrundstück (an Brandwand) verortet sind, obwohl dies mit dem Eigentümer dieses Nachbargrundstücks nicht vereinbart worden ist?

7. Wie ist bauaufsichtlich zu bewerten, dass die Abrissmaßnahmen in artenschutzrechtlich relevanten Bereichen auf dem Kulturhof Koloniestraße 10 durchgeführt werden, obwohl das Bauvorhaben aufgrund der bestehenden Milieuschutzsatzung nicht umgesetzt werden kann?

8. Trifft es zu, dass bereits Abrissmaßnahmen im artenschutzrechtlich relevanten Bereich durchgeführt wurden trotz fehlender Genehmigung des Bauvorhabens oder der erforderlichen Teilbescheidungen, wie eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz? Sieht die Bauaufsichtsbehörde Anlass zum Einschreiten, um den Bestand zu sichern? Warum (nicht)?

9. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Abriss von Nebengebäuden mit laufender Haustechnik zu unterbinden? Welche behördliche Gefahreneinschätzung für Anwohnende und Nutzende, Umfeld und Umwelt durch eine mögliche Beschädigung von Heizungs- und Wasserrohren lag dem zugrunde? Inwieweit wurde der Abriss angesichts der zahlreichen berührten öffentlichen Belange durch die zuständigen Stellen eng überwacht?

10. Welcher Auffassung ist der Senat zur Frage eventuell erforderlicher juristischer Schritte des Landes Berlin gegen Bauherrin bzw. Bauherrn (Investor*in), Unternehmerin bzw. Unternehmer oder die Bauleitung wegen des womöglich illegalen Abrisses und versuchter Beseitigung artenschutzrelevanter Strukturen?

11. Über welche Maßnahmen verfügt die bezirkliche Bauaufsicht, um nicht genehmigte Abrisstätigkeit zu verhindern? Warum werden diese hier nicht ergriffen?

12. Schätzt der Senat das Handeln des zuständigen Bezirksamts hier als sachgerecht ein? Welche aufsichtlichen Maßnahmen kommen grundsätzlich in Betracht und (warum) wurden sie hier (nicht) ergriffen?

13. Die Verfassung von Berlin hebt auch Schutz und Förderung der Kultur in den Rang eines Rechtsguts von überragender Bedeutung, Art. 20 Abs. 2 und Art. 21 VvB. Inwieweit wurde dieser Aspekt bislang im Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Gelände Koloniestraße 10 berücksichtigt?

14. Ist der Senat bereit, einen Vermittlungsversuch zu unternehmen, mit dem der Hof gerettet und trotzdem Wohnungen geschaffen werden können?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21653.pdf

Artenschutz Bauaufsicht Gebäudeabriss Milieuschutz Naturschutz

Schriftliche Anfrage vom 3. Februar 2025, Drucksache 19/21557

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Wie viele BAföG-Anträge wurden insgesamt von Studierenden pro Monat seit Oktober 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Berlin gestellt? (Bitte geben Sie die prozentuale Veränderung der jeweiligen Werte zum gleichen Monat des Vorjahres mit an!)

2. Wie viele Erstanträge auf Ausbildungsförderung wurden insgesamt im Jahr 2024 von Studierenden gestellt?

3. Wie viele Studierende in Berlin erhielten pro Monat seit Oktober 2023 bis einschließlich Dezember 2024 Leistungen nach BAföG? (Bitte geben Sie die prozentuale Veränderung der jeweiligen Werte zum gleichen Monat des Vorjahres mit an!)

4. In welcher Höhe werden Mittel seit Oktober 2023 monatlich bis einschließlich Dezember 2024 für die Auszahlung der Leistungen nach BAföG für Studierende aufgewendet? (Bitte geben Sie die prozentuale Veränderung der jeweiligen Werte zum gleichen Monat des Vorjahres mit an!)

5. Wie hoch war die Gefördertenquote, bezogen auf die Gesamtzahl der Studierenden, jeweils im Wintersemester 2023/2024, Sommersemester 2024 und bisher im Wintersemester 2024/2025?

6. Wie hoch war der durchschnittliche Auszahlungsbetrag pro Studierenden für BAföG im Oktober 2023, wie hoch im Oktober 2024?

7. Wie viele Studierende wurden in Berlin in den Jahren 2014 bis 2024 jeweils gefördert?

8. Die neu eingeführte Studienstarthilfe wird nur Studierenden unter 25 Jahren gewährt.
a) Wie viele Studierende unter 25 Jahren waren zum Wintersemester 2024/2025 an Berliner Hochschulen im 1. Hochschulsemester eingeschrieben?
b) Wie viele Studierende über 25 Jahren waren zum Wintersemester 2024/2025 an Berliner Hochschulen im 1. Hochschulsemester eingeschrieben?

9. Welche Anzahl an Anträgen für die Studienstarthilfe war für Berlin für das Wintersemester 2024/2025 prognostiziert worden? Gilt diese Prognose ebenfalls für die kommenden Jahre?

10. Wie viele Studierende haben zum Studienbeginn im Wintersemester 2024/2025 die neue Studienstarthilfe beantragt? Bitte berücksichtigen Sie dabei auch Anträge, die nach dem 1. Oktober 2024 gestellt wurden!

11. Wie viele Anträge zur Studienstarthilfe wurden bereits abschließend durch das Berliner BAföG-Amt bearbeitet und beschieden?

12. Wie viele Anträge zur Studienstarthilfe wurden bewilligt, wie viele Anträge wurden abgelehnt?

13. Wie hoch ist der gesamte Betrag, der aufgrund der Studienstarthilfe bisher ausgezahlt wurde?

14. Welcher Pauschalbetrag wurde Berlin für die Bearbeitung der zusätzlichen Anträge auf Studienstarthilfe zur Verfügung gestellt? Deckt dieser Betrag die voraussichtlichen Kosten des Landes Berlins für die Bearbeitung der zusätzlichen Anträge der Studienstarthilfe?

15. Im Wintersemester gelten erstmalig die sog. Flexisemester im BAföG, dass eine Verlängerungsmöglichkeit ohne bestimmte Voraussetzungen darstellt. Wie viele Anträge auf ein solches Flexisemester wurden gestellt?

16. Wie viele Anträge auf ein Flexisemester wurden bewilligt?

17. Wie viele Anträge auf Flexisemester wurden bisher abgelehnt?

18. Wie viel Anträge auf Verlängerung der BAföG-Förderung wurden insgesamt gestellt?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21557.pdf

Ausbildungsförderung BAföG-Reform Flexisemester Gefördertenzahlen Studienstarthilfe

Schriftliche Anfrage vom 3. Februar 2025, Drucksache 19/21555

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Welche Rechtseinschätzungen (intern und extern) liegen dem Senat zum Wirkungsbereich des Tarifvertrags Hauptstadtzulage (TV Hauptstadtzulage) vor?

2. Handelt es sich nach Auffassung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, in der das Land Berlin Mitglied ist, beim TV Hauptstadtzulage um einen ergänzenden Tarifvertrag?

3. Welche Schritte unternimmt der Senat zur Umsetzung der tariflichen Regelung des Tarifvertrages Hauptstadtzulage?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21555.pdf

Beschäftigte Hauptstadtzulage Landesverwaltung Tarifgemeinschaft deutscher Länder Tarifvertrag

Schriftliche Anfrage vom 3. Februar 2025, Drucksache 19/21556

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Wie hoch war der maximale BAföG-Förderungsbetrag im Oktober 2014 für eine*n Studierenden unter 30 Jahren, ohne Kinder und nicht bei den Eltern wohnend? Bitte schlüsseln Sie den damaligen Förderungsbetrag in die einzelnen Förderungsanteile (z.B. Grundbedarf, Wohnkostenpauschale, Zuschlag zur Krankenkasse, Zuschlag zur Pflegeversicherung) auf!

2. Wie hoch ist der maximale BAföG-Förderungsbetrag im Oktober 2024 für eine*n Studierenden unter 30 Jahren, ohne Kinder und nicht bei den Eltern wohnend? Bitte schlüsseln Sie den Förderungsbetrag in die einzelnen Förderungsanteile (z.B. Grundbedarf, Wohnkostenpauschale, Zuschlag zur Krankenkasse, Zuschlag zur Pflegeversicherung) auf!

3. Um wie viel Prozent stieg der BAföG-Grundbedarf zwischen Oktober 2014 und Oktober 2024?

4. Um wie viel Prozent stieg die BAföG-Wohnkostenpauschale zwischen Oktober 2014 und Oktober 2024?

5. Wie viel Prozent der Wohnangebote des Berliner Studierendenwerks liegen aktuell über der Wohnkostenpauschale des BAföGs?

6. Plant das Berliner Studierendenwerk aktuell Mieterhöhungen seiner Wohnplätze für Studierende? Wenn ja, zu wann werden diese wirksam und wie viel Prozent beträgt die durchschnittliche Steigerung der Miete?

7. Wie hoch waren die Rückmeldegebühren (inklusive aller Teilbeträge wie bspw. Semesterticket, Sozialfonds, Verwaltungsgebühren, Beitrag zum Studierendenwerk etc.) der Berliner Hochschulen für das Sommersemester 2015 am Beispiel der Technischen Universität Berlin, die im Wintersemester 2014/2015 gezahlt werden mussten?

8. Wie hoch sind die Rückmeldegebühren (inklusive aller Teilbeträge wie bspw. Semesterticket, Sozialfonds, Verwaltungsgebühren, Beitrag zum Studierendenwerk etc.) der Berliner Hochschulen für das Sommersemester 2025 am Beispiel der Technischen-Universität Berlin, die im Wintersemester 2024/2025 gezahlt werden müssen?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21556.pdf

Ausbildungsförderung BAföG Rückmeldegebühren Studierendenwerk Berlin Wohnkostenpauschale

Schriftliche Anfrage vom 13. November 2024, Drucksache 19/20885

Fragesteller: Franziska Brychcy und Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Wie viele Bewerbungen und wie viele Studienplätze gab es jeweils zum Wintersemester (WiSe) 2022/23, Sommersemester (SoSe) 2023, WiSe 2023/24, SoSe 2024 und WiSe 2024/25 für Masterstudiengänge im Lehramt (MA) an den Berliner Universitäten (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt und 1. Fach)?

2. Wie viele Studierende (im 1. Fachsemester) haben jeweils zum WiSe 2022/23, SoSe 2023, WiSe 2023/24, SoSe 2024 und WiSe 2024/25 ein Masterstudium im Lehramt begonnen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt und 1. Fach)?

3. Wie viele Bewerbungen für die Aufnahme eines MA-Studienganges im Lehramt an den Berliner Universitäten wurden jeweils zum WiSe 2022/23, SoSe 2023, WiSe 2023/24, SoSe 2024 und WiSe 2024/25 abgelehnt bzw. bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt, 1. Fach sowie unter Angabe der Information, ob jeweils eine lokale Zulassungsbeschränkung bestand)?

4. Wie viele Studierende haben seit dem WiSe 2022/23 an den Berliner Universitäten ein MA-Studium im Lehramt abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt und 1. Fach)?

5. Wie viele Studierende in MA-Studiengängen im Lehramt haben das Studium im Jahr 2022, 2023 und bisher in 2024 abgebrochen (bitte aufgeschlüsselt nach Exmatrikulation, Fachwechsel, Studiengangwechsel, Urlaubssemester sowie jeweils nach Universität, Lehramt und 1. Fach; in absoluten Zahlen und Abbruchquote)?

6. In welchem Fachsemester haben die Lehramtsmasterabsolvent*innen ihr Studium zwischen WiSe 2022/23 und einschließlich SoSe 2024 abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Fachsemester, Universität, Semester, Lehramt und 1. Fach)?

7. Wie viel Prozent der MA-Studierenden beendeten ihr Studium in der Regelstudienzeit, wie viele innerhalb von einem Semester über der Regelstudienzeit und wie viel Prozent später?

8. Welche durchschnittliche Studiendauer ergibt sich daraus für den Zeitraum WiSe 2022/23 bis einschließlich SoSe 2024 (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt und 1. Fach)?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-20885.pdf

Berliner Universitäten Lehramtsstudium Master of Education Studienabschlüsse Studiendauer

Schriftliche Anfrage vom 13. November 2024, Drucksache 19/20884

Fragesteller: Franziska Brychcy und Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Wie viele Bewerbungen und wie viele Studienplätze gab es jeweils zum Wintersemester (WiSe) 2022/23, Sommersemester (SoSe) 2023, WiSe 2023/24, SoSe 2024 und WiSe 2024/25 für BA-Studiengänge mit Lehramtsoption (BA) an den Berliner Universitäten (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt und Kernfach)?

2. Wie viele Studierende (im 1. Fachsemester) haben jeweils zum WiSe 2022/23, SoSe 2023, WiSe 2023/24, SoSe 2024 und WiSe 2024/25 ein Bachelorstudium mit Lehramtsoption begonnen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt und Kernfach)?

3. Wie viele Bewerbungen für die Aufnahme eines BA-Studienganges mit Lehramtsoption an den Berliner Universitäten wurden jeweils zum WiSe 2022/23, SoSe 2023, WiSe 2023/24, SoSe 2024 und WiSe 2024/25 abgelehnt bzw. bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt, Kernfach sowie unter Angabe der Information, ob jeweils eine lokale Zulassungsbeschränkung bestand)?

4. Wie viele Studierende haben seit dem WiSe 2021/22 bis einschließlich SoSe 2024 an den Berliner Universitäten ein BA-Studium mit Lehramtsoption abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt und Kernfach)?

5. Wie viele Studierende in BA-Studiengängen mit Lehramtsoption haben das Studium im Jahr 2022, 2023 und bisher in 2024 abgebrochen (bitte aufgeschlüsselt nach Exmatrikulation, Fachwechsel, Studiengangwechsel, Urlaubssemester sowie jeweils nach Universität, Lehramt und Kernfach; in absoluten Zahlen und Abbruchquote)?

6. In welchem Fachsemester haben die Lehramtsbachelorabsolvent*innen ihr Studium zwischen WiSe 2022/23 und einschließlich SoSe 2024 abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Fachsemester, Universität, Semester, Lehramt und Kernfach)?

7. Wie viel Prozent der BA-Studierenden beendeten ihr Studium in der Regelstudienzeit, wie viele innerhalb von einem Semester über der Regelstudienzeit und wie viel Prozent später?

8. Welche durchschnittliche Studiendauer ergibt sich daraus für den Zeitraum WiSe 2022/23 bis einschließlich SoSe 2024 (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt und Kernfach)?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-20884.pdf

Bachelor Berliner Universitäten Lehramtsstudium Studiendauer Studienplätze

Schriftliche Anfrage vom 7. November 2024, Drucksache 19/20824

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Einige Bewohner*innen meines Wahlkreises in Berlin Wedding und Gesundbrunnen beschwerten sich über die Müllentsorgung durch Alba. Die gelben Tonnen werden scheinbar nicht oder nur sehr unregelmäßig geleert. Der längste Zyklus eines Nachbarn betrug 7 Wochen. Betroffen sind insbesondere die Straßen Schulzendorfer Straße, Tegeler Straße, Bellermannstraße, Triftstraße und Uferstraße.

Fragen:

1. Warum werden die gelben Tonnen nur so unregelmäßig geleert?

2. Welcher Zyklus ist für die Entleerung der gelben Tonnen eigentlich vorgesehen?

3. Ist geplant, das Unternehmen Alba auch weiterhin mit der Müllentsorgung zu beauftragen?

4. Inwiefern kommt Berlin seiner Kontrollfunktion gegenüber Alba nach?

5. (Wie) weist Alba seine Entsorgungstätigkeit nach?

6. Wie kann sichergestellt werden, dass die Entsorgung der gelben Tonnen zukünftig wieder regelmäßig und im vorgegebenen Zyklus erfolgt?

7. Wie verhindern Senat und Bezirksämter, dass es durch die zu seltene Entleerung der Mülltonnen zu Schädlingsbefall und Hygieneproblemen kommt?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-20824.pdf

Alba duales System Müllentsorgung Wedding Wertstoffsammlung

Schriftliche Anfrage vom 27. September 2024, Drucksache 19/20477

Fragesteller: Franziska Brychcy und Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Welche Mittel aus dem Kapitel 0910 („Hochschulen“), Titel 68569 („Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland“), Teilansatz (TA) 11 (Programm „Beste Lehrkräftebildung für Berlin“ und Teilansatz 12 (Programm „Steigerung Lehramtsabsolvierende“) wurden bisher in 2024 verwendet? Für welche Maßnahmen wurden die Mittel verwendet? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach den unterschiedlichen Maßnahmen und Höhe der jeweils verwendeten Mittel auf.

2. Welche Mittel planen die Hochschulen noch in 2024 aus dem Kapitel 0910, Titel 68569, Teilansatz (TA) 11 und 12 für welche Maßnahmen abzurufen? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach den unterschiedlichen Maßnahmen und der Höhe der jeweils verwendeten Mittel auf. Wird der Senat den Planungen der Hochschulen mit der entsprechenden Mittelfreigabe entsprechen? Wenn nein, warum nicht?

3. Welchen Rest wird es nach derzeitigen Planungen des Senates in 2024 im Kapitel 0910, Titel 68569, Teilansatz (TA) 11 und 12 am Ende des Jahres geben?

4. Welche Mittel planen die Hochschulen in 2025 aus dem Kapitel 0910, Titel 68569, Teilansatz (TA) 11 und 12 für welche Maßnahmen abzurufen? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach den unterschiedlichen Maßnahmen und der Höhe der jeweils verwendeten Mittel auf. Wird der Senat den Planungen der Hochschulen mit der entsprechenden Mittelfreigabe entsprechen? Wenn nein, warum nicht?

5. Welche Studiengänge BA und MA Lehramt sollten nach ursprünglichen Planungen bzw. Anträgen der Hochschulen in 2024 und 2025 um wie viele Studienplätze aufwachsen? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach den jeweiligen Studiengängen, Semestern und Hochschulen auf.

6. In einem Pressebericht des Tagesspiegels vom 20.06.2024 mit dem Titel „„Großer Murks“ HU Berlin soll weniger Lehrer ausbilden als geplant“ wird berichtet, dass die Hochschulen weniger Studienplätze zur Verfügung stellen können, als ursprünglich geplant. Wie viele Studienplätze werden im Wintersemester 2024 / 2025 in welchen Studiengängen weniger angeboten, als ursprünglich geplant? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Hochschulen und Studiengängen (inklusive Zertifizierungsprogramm für Quereinsteiger*innen) auf.

7. In welchem Zeitraum erfolgt die, im oben erwähnten Artikel des Tagesspiegels, angekündigte Prüfung des mittelfristigen Einstellungsbedarfs für einen zweiten Ausbauschritt nach aktuellen Planungen des Senats? Wann wird sie voraussichtlich abgeschlossen sein?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-20477.pdf

Bildungspolitik Hochschulfinanzierung Lehramtsabsolventen Lehrkräftebildung Studienplatzausbau

Schriftliche Anfrage vom 27. September 2024, Drucksache 19/20476

Fragesteller: Sebastian Schlüsselburg und Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Wie viele Studierende waren zu Beginn des Sommersemesters 2024 im Studiengang „Rechtspflege“ an der HWR immatrikuliert? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Anzahl der Fachsemester auf und geben sie eine Gesamtzahl an.

2. In welchem Arbeitsverhältnis stehen die Studierenden zum Land Berlin bzw. Brandenburg oder anderen Bundesländern? Welche Vergütung erhalten die Studierenden aktuell?

3. Wie viele Stellen nach Stellenplan gab es zu Beginn des Sommersemester 2024 für hauptamtliches Lehrpersonal, die im Studiengang „Rechtspflege“ unterrichten? Wie viele von den Stellen waren regulär besetzt? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach unbefristet, befristet, und derzeit nicht besetzt auf.

4. Wie hoch sind die aktuell gemeldeten Überstunden von hauptamtlichen Lehrpersonal, welches im Studiengang Rechtspflege unterrichtet? Bitte schlüsseln Sie die Überstunden nach Personalkategorie auf.

5. Welchen Anteil der Lehre im Studiengang „Rechtspflege“ trägt im Sommersemester 2024 das grundständige Lehrpersonal, welchen tragen Lehrbeauftragte?

6. Wie viele Lehrende entsendet das Berliner Kammergericht für die Lehre des Studiengangs?

7. Inwiefern wird das Lehrpersonal beim geplanten Double Intake zum Sommersemester 2025 aufgestockt? Soll der Studiengang zukünftig regulär auch zum Sommersemester angeboten werden? Wie viele Studienplätze stehen dann zukünftig jährlich zur Verfügung?

8. Welche (wahl-)obligatorischen Lehrveranstaltungen fanden im Wintersemester 2023 / 2024 und im aktuellen Sommersemester nach 16 Uhr bzw. am Wochenende statt? Inwiefern wird bei der Festlegung von Lehrveranstaltungszeiten auf Familienfreundlichkeit geachtet? Welche Angebote zur Kinderbetreuung bestehen und inwiefern werden diese genutzt?

9. Sofern Lehre am Wochenende stattgefunden hat, wurden hier die entsprechenden dienstrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Zuschläge an die Studierenden gezahlt? Wenn nein, warum nicht?

10. Wie viele AGs, in denen das jeweilige Rechtsgebiet anhand von Fällen in kleineren Gruppen diskutiert werden soll, wurden im Wintersemester 2023 / 2024 und im Sommersemester 2024 angeboten? Welche dieser AGs hatte mehr als 40 Teilnehmer*innen? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Semester und Rechtsgebiet auf.

11. Welche konkreten Prüfungen seit 2019 hatten im ersten Versuch eine Durchfallquote von mehr als 33%? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Jahren auf.) Welche konkreten Maßnahmen wurden von Seiten der Hochschule bzw. des Fachbereichs ergriffen, um die Durchfallquoten zu senken?

12. Welche konkreten Prüfungen seit 2019 wurden von mehr als 10% endgültig nicht bestanden? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Jahren auf.) Welche konkreten Maßnahmen wurden von Seiten der Hochschule bzw. des Fachbereichs ergriffen, um die Durchfallquoten zu senken?

13. Wie hoch ist die Abbruchquote im Studiengang „Rechtspflege“? Sollte eine solche Quote nicht erhoben werden, geben Sie bitte an, wie viel Prozent der jeweils zum Wintersemester 2019 / 2020 und Wintersemester 2020/2021 immatrikulierten Erstsemester ihr Studium bis heute abgeschlossen haben.

14. In welchen Bereichen arbeiten die Absolvent*innen des Studiengangs „Rechtspflege“ nach Informationen der HWR (z.B. Verbleibstudien, Befragungen und Ähnliches)?

15. Wie bewertet der Senat die Situation des Lehrpersonals und der Studierenden im Studiengang Rechtspflege?

16. Wie lange beträgt die durchschnittliche Zeit für die Bewertung von Prüfungsleistungen im Studiengang „Rechtspflege“ an der HWR Berlin?

17. Wie haben die Senatsverwaltungen für Wissenschaft und für Justiz auf den Brandbrief der Studierenden des Studiengangs „Rechtspflege“ reagiert? Zu welchen Problemen hat man sich bekannt und welche Lösungen sind in Planung? Welche Maßnahmen wurden seit Juni 2024 im Hinblick auf die im Brandbrief angesprochene Problematik von Seiten der Hochschule eingeleitet?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-20476.pdf

Double Intake HWR Berlin Lehrpersonal Rechtspflegestudium Studienplätze

Schriftliche Anfrage vom 17. September 2024, Drucksache 19/20352

Fragesteller: Niklas Schenker und Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Wie viele Wohnplätze für Studierende, Schüler*innen und Auszubildende befinden sich im Bestand der Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) sowie der Berlinovo (bitte getrennt nach Unternehmen und Bezirken und ggf. Zielgruppe, also Studierende, Schüler*innen oder Auszubildende, auflisten)?

2. Wie viele Wohnplätze für Studierende, Schüler*innen und Auszubildende wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und im ersten Halbjahr 2024 durch die LWU sowie die Berlinovo fertiggestellt und wie viele sollen im zweiten Halbjahr 2024 und in den Jahren 2025 und 2026 fertiggestellt werden (bitte nach Unternehmen und Bezirken und ggf. Zielgruppe auflisten)?

3. Wie hoch liegen die durchschnittlichen Nettokalt- und Bruttowarmmieten (inkl. aller möglichen Zuschläge) in den Wohnheimplätzen (bitte nach Unternehmen und Bezirken und ggf. Zielgruppe auflisten)?

4. Wie hoch liegen etwaige Möblierungszuschläge im Durchschnitt (bitte nach Unternehmen und Bezirken und ggf. Zielgruppe auflisten)?

5. In wie vielen Fällen wurde jeweils in Jahren seit 2021 bei Mietenden der Wohnheimplätze Gebrauch vom Leistbarkeitsversprechen beantragt und genehmigt?

6. Wird von Bewerbenden für Wohnheimplätze das dreifache Monatseinkommen der Miete und wenn ja welcher Miete (nettokalt, bruttowarm, inkl. Zuschüsse, etc.) erwartet?

7. Planen Senat, LWU und Berlinovo die Mieten der bestehenden Wohnheimplätze an die in der Richtlinie Junges-Wohnen 2023 festgelegten, höchst zulässigen Mieten anzupassen?

8. Wie viele Anträge für wie viele Wohnheimplätze wurden über das Förderprogramm Junges-Wohnen-RL 2023 bislang vom wem gestellt?

9. Wird der Senat die Mittel für das Förderprogramm Junges-Wohnen-RL 2023 im Zuge der Auflösung der Pauschalen Minderausgaben kürzen? Wenn ja, um welchen Betrag?
a. Mittel des Bundes in welcher Höhe gehen dadurch potenziell verloren?

10. Wie viele Wohnungen wurden im sonstigen Bestand der LWU und der Berlinovo in den Jahren 2021, 2022 und 2023 über das in der Kooperationsvereinbarung vereinbarte Kontingent für besondere Bedarfsgruppen an Studierende, Schüler*innen und Auszubildende vermietet und einen wie großen Anteil an den insgesamt über dieses Kontingent vermieteten Wohnungen entfällt auf die genannten Zielgruppen?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-20352.pdf

Auszubildende Junges-Wohnen Landeseigene Wohnungsunternehmen Studierende Wohnheimplätze

Schriftliche Anfrage vom 17. September 2024, Drucksache 19/20353

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Bitte geben Sie das Verhältnis von Frauen, Männern und ab dem Erfassungsdatum auch das Verhältnis von Personen mit diverser Geschlechtsidentität an den Berliner Hochschulen (ohne private Hochschulen) bei den Studienanfänger*innen im ersten Hochschulsemester im Bachelor in den Jahren 2014, 2019 und 2023 an. Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Jahren auf und geben Sie das jeweilige Ergebnis sowohl absolut als auch prozentual an. Bitte trennen Sie die Antwort ebenso nach Universitäten und HAWen und geben sie jeweils das Gesamtergebnis für beide Hochschulformen an.

2. Bitte geben Sie das Verhältnis von Frauen, Männern und ab dem Erfassungsdatum auch das Verhältnis von Personen mit diverser Geschlechtsidentität an den Berliner Hochschulen (ohne private Hochschulen) bei den Bachelorabschlüssen in den Jahren 2014, 2019 und 2023 an. Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Jahren auf und geben Sie das jeweilige Ergebnis sowohl absolut als auch prozentual an. Bitte trennen Sie die Antwort ebenso nach Universitäten und HAWen und geben sie jeweils das Gesamtergebnis für beide Hochschulformen an.

3. Bitte geben Sie das Verhältnis von Frauen, Männern und ab dem Erfassungsdatum auch das Verhältnis von Personen mit diverser Geschlechtsidentität an den Berliner Hochschulen (ohne private Hochschulen) bei den Masterabschlüssen in den Jahren 2014, 2019 und 2023 an. Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Jahren auf und geben Sie das jeweilige Ergebnis sowohl absolut als auch prozentual an. Bitte trennen Sie die Antwort ebenso nach Universitäten und HAWen und geben sie jeweils das Gesamtergebnis für beide Hochschulformen an.

4. Bitte geben Sie das Verhältnis von Frauen, Männern und ab dem Erfassungsdatum auch das Verhältnis von Personen mit diverser Geschlechtsidentität an den Berliner Universitäten an, die sich in den Jahren 2014, 2019 und 2023 jeweils für eine Promotion immatrikuliert bzw. registriert haben. Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Jahren auf und geben Sie das jeweilige Ergebnis sowohl absolut als auch prozentual an. Bitte fassen Sie die Ergebnisse aller Universitäten zu einem Gesamtergebnis zusammen.

5. Bitte geben Sie das Verhältnis von Frauen, Männern und ab dem Erfassungsdatum auch das Verhältnis von Personen mit diverser Geschlechtsidentität an den Berliner Universitäten an, die in den Jahren 2014, 2019 und 2023 jeweils eine Promotion erfolgreich abgeschlossen haben. Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Jahren auf und geben Sie das jeweilige Ergebnis sowohl absolut als auch prozentual an. Bitte fassen Sie die Ergebnisse aller Universitäten zu einem Gesamtergebnis zusammen.

6. Bitte geben Sie das Verhältnis von Frauen, Männern und ab dem Erfassungsdatum auch das Verhältnis von Personen mit diverser Geschlechtsidentität an den Berliner Universitäten an, die in den Jahren 2014, 2019 und 2023 jeweils als Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (Postdoc) eingestellt wurden. Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Jahren auf und geben Sie das jeweilige Ergebnis sowohl absolut als auch prozentual an. Bitte fassen Sie die Ergebnisse aller Universitäten zu einem Gesamtergebnis zusammen.

7. Bitte geben Sie das Verhältnis von Frauen, Männern und ab dem Erfassungsdatum auch das Verhältnis von Personen mit diverser Geschlechtsidentität an den Berliner Hochschulen (ohne private Hochschulen) an, die in den Jahren 2014, 2019 und 2023 auf eine unbefristete Professur berufen wurden. Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Jahren auf und geben Sie das jeweilige Ergebnis sowohl absolut als auch prozentual an. Bitte trennen Sie die Antwort ebenso nach Universitäten und HAWen und geben sie jeweils das Gesamtergebnis für beide Hochschulformen an.

8. Bitte geben Sie das Verhältnis von Frauen, Männern und ab dem Erfassungsdatum auch das Verhältnis von Personen mit diverser Geschlechtsidentität an den Berliner Hochschulen (ohne private Hochschulen) an, die 2014, 2019 und 2023 (sofern praktikabel, Stichtag zum 31.12.) jeweils eine unbefristete Professur innehatten. Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Jahren auf und geben Sie das jeweilige Ergebnis sowohl absolut als auch prozentual an. Bitte trennen Sie die Antwort ebenso nach Universitäten und HAWen und geben sie jeweils das Gesamtergebnis für beide Hochschulformen an.

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-20353.pdf

Diversity Geschlechtergerechtigkeit Hochschulen Professuren Promotion

Die Badesaison ist vorbei - scheinbar gilt das bald für alle, die sich teure Freizeitangebote nicht leisten können. Gemeinsam mit dem Kollegen Kristian Ronneburg haben wir eine schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus gestellt, um zu erfahren, wie es um den Plötzensee steht. Unter anderem ging es um das 2-Euro-Ticket im Strandbad, das der Betreiber mitten in der Sommersaison gestrichen hat, die (geduldete) Badestelle am Steingarten und die Fischerpinte, die möglicherweise eine unsichere Zukunft nach dem Tod des aktuellen Betreibers hat.

Wir fragten den Senat, ob er auf die Betreiber des Strandbades Plötzensee einwirken wird, um preiswerte Tickets zu ermöglichen. Die Antwort: Der Senat wird sich dafür nicht einsetzen! Und das, obwohl eine Familie mit zwei Erwachsenen im Strandbad satte 23 Euro zahlt, während der Preis in einem Strandbad der Berliner Bäderbetriebe (z.B. am Wannsee) nur bei 9 Euro liegt.

Und auch am Steingarten, der aktuell noch zum kostenlosen Baden geduldet wird, könnte es im nächsten Sommer teuer werden. Denn das Bezirksamt Mitte plant womöglich, auch das Baden am Steingarten wieder als illegal zu erklären. Das Bezirksamt begründet diesen Schritt mit dem Status als Landschaftsschutzgebiet. Warum man aber auf der einen Seite (für teuer Geld) im Strandbad baden darf und auf der anderen Seite nicht, bleibt unklar.

Schriftliche Anfrage vom 2. September 2024, Drucksache 19/20161

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Das Old Style Café — ehemalig Simit Evi — als eine Institution am Leopoldplatz musste vor kurzem schließen. Die Betreiberin erklärte beim Runden Tisch Leopoldplatz, dass das Café so häufig Opfer von Einbrüchen wurde, dass sich keine Versicherung mehr finden ließ, um das Café zu versichern.

Fragen:

1. Welche Schritte unternimmt der Senat, um Gewerbetreibende — insbesondere jene, die landes- bzw. bezirkseigene Flächen pachten, wie das Old Style Café — vor Einbrüchen und Diebstahl zu schützen?

2. Welche Schritte unternimmt der Senat, um die Betreiberin des Old Style Cafés bei dem Abschluss einer Versicherung zu unterstützen, sodass das Café wieder öffnen kann?

3. Medienberichten zufolge soll es bereits einen neuen Betreiber*in für das ehemalige Simit Evi geben. Kann der Senat diese Information bestätigen und falls ja, wie ist es möglich, dass die bezirkseigene Fläche ohne Ausschreibung oder Interessenbekundungsverfahren neu vermietet wird?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-20161.pdf

Café Einbruchschutz Gewerbe Leopoldplatz Versicherung

Schriftliche Anfrage vom 2. September 2024, Drucksache 19/20163

Fragesteller: Tobias Schulze und Niklas Schenker (LINKE)

Vorbemerkung der Abgeordneten:
Die Fußwege, die zwischen dem Vinetaplatz und der Bernauer Straße bzw. zwischen der Ruppiner und Wolliner Straße sowie im Mittelstreifen der Stralsunder Straße verlaufen, sind seit einigen Zeit sehr überwachsen und kaum mehr passierbar.

Fragen:

1. Zu welcher Kategorie gehören die oben genannten Flächen (Grünflächen, Straßen etc.) (bitte jeweils getrennt antworten für den Mittelstreifen der Stralsunder Straße sowie im Bereich zwischen Vinetaplatz, Bernauer Straße, Ruppiner und Wolliner Straße)?

2. Wer ist für die Instandhaltung des Gebietes zuständig (bitte jeweils getrennt antworten für den Mittelstreifen der Stralsunder Straße sowie im Bereich zwischen Vinetaplatz, Bernauer Straße, Ruppiner und Wolliner Straße)?
a) Falls es sich um Straßenland handelt: Gibt es Überlegungen, den Bereich in Grünflächen umzuwidmen (bitte jeweils getrennt antworten für den Mittelstreifen der Stralsunder Straße sowie dem Bereich zwischen Vinetaplatz, Bernauer Straße, Ruppiner und Wolliner Straße)?

3. Warum werden die Wege im o.g. Bereich nicht freigeschnitten?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-20163.pdf

Bezirksamt Mitte Grünflächen Straßenland Vinetaplatz Wildwuchs

Schriftliche Anfrage vom 2. September 2024, Drucksache 19/20162

Fragesteller: Tobias Schulze und Kristian Ronneburg (LINKE)

Fragen:

1. Hat der Senat bzw. das Bezirksamt Berlin Mitte Kenntnis darüber, dass das Strandbad Plötzensee das Kurzzeitticket in Höhe von drei Euro für zwei Stunden abgeschafft und somit — auch für einen Kurzbesuch im Strandbad — der volle Eintritt von 9 Euro gezahlt werden muss?
a) Falls ja, wie wirken die Berliner Bäderbetriebe, der Senat bzw. das Bezirksamt Berlin Mitte auf die Betreiber des Strandbads ein, sodass das günstigere Kurzzeitticket wieder angeboten wird?
b) Was unternehmen die Berliner Bäderbetriebe, der Senat bzw. das Bezirksamt Berlin Mitte, um die hohen Eintrittspreise im Strandbad Plötzensee (Preis für eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind: Strandbad 23€, Berliner Bäderbetriebe 9€) zu senken, sodass wieder sozialverträgliche Preise angeboten werden und somit auch ein Besuch für einkommensschwächere Besucher*innen ermöglicht wird?

2. Wie ist der aktuelle Stand zu den Gesprächen des Bezirksamtes Berlin Mitte mit dem Betreiber des Bootsverleih Dürings („Fischerpinte“) am Plötzensee zum Erhalt des Bootsverleihs inklusive Gaststätte?

3. Das Baden im Plötzensee außerhalb des Strandbades ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeldern geahndet. Eine Ausnahme stellte der Steingarten dar: Hier durften Badende in den letzten Jahren baden, solange sie über den Steingarten ein- und ausstiegen und die Uferböschung nicht betreten bzw. zerstören.
a) Hält das Bezirksamt Berlin Mitte an dieser Praxis fest?
b) Falls ja, plant das Bezirksamt, einen Einstieg (z.B. über eine Leiter oder Treppe) zu installieren, um bei niedrigem Wasserstand den Ausstieg aus dem Wasser zu ermöglichen und das Betreten der Uferböschung somit überflüssig zu machen? Falls nein, warum nicht?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-20162.pdf

Eintrittspreise Naherholung Plötzensee Strandbad Umweltschutz

Schriftliche Anfrage vom 29. August 2024, Drucksache 19/20116

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Fragen:

1. Wie viele BAföG-Anträge wurden insgesamt von Studierenden pro Monat seit Januar 2023 bis einschließlich August 2024 in Berlin gestellt? (Bitte geben Sie die prozentuale Veränderung der jeweiligen Werte zum gleichen Monat des Vorjahres mit an.)

2. Wie viele Erstanträge auf Ausbildungsförderung wurden insgesamt in den Jahren 2022 und 2023 von Studierenden gestellt? Bitte schlüsseln Sie die Antwort getrennt nach Jahren auf.

3. Wie viele Studierende in Berlin erhielten pro Monat seit Januar 2023 bis einschließlich August 2024 Leistungen nach BAföG? (Bitte geben Sie die prozentuale Veränderung der jeweiligen Werte zum gleichen Monat des Vorjahres mit an.)

4. In welcher Höhe werden Mittel seit Januar 2023 monatlich bis einschließlich August 2024 für die Auszahlung der Leistungen nach BAföG für Studierende aufgewendet? (Bitte geben Sie die prozentuale Veränderung der jeweiligen Werte zum gleichen Monat des Vorjahres mit an.)

5. Wie hoch war die Gefördertenquote bezogen auf die Gesamtzahl der Studierenden jeweils im Wintersemester 2022/2023, Sommersemester 2023, des Wintersemester 2023/2024 und bisher im Sommersemester 2024?

6. Wie viele Schüler_innen in Berlin erhielten pro Monat seit Januar 2023 bis August 2024 Leistungen nach BAföG? (Bitte geben Sie die prozentuale Veränderung der jeweiligen Werte zum gleichen Monat des Vorjahres mit an.)

7. In welcher Höhe werden Mittel von Januar 2023 bis August 2024 monatlich für die Auszahlung der Leistungen nach BAföG für Schüler:innen aufgewendet? (Bitte geben Sie die prozentuale Veränderung der jeweiligen Werte zum gleichen Monat des Vorjahres mit an.)

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-20116.pdf

Ausbildungsförderung BAföG Gefördertenquote Schüler Studierende

Schriftliche Anfrage vom 14. August 2024 - Drucksache 19/20014

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie hoch ist der konkrete prozentuale Anteil des Einzelplans 09 an den zentralen Pauschalen Minderausgaben anhand der neuen Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen für das Jahr 2025? Bitte runden Sie die Prozentzahl nicht, sondern geben Sie einen genauen Wert an!

2. Wie hoch ist der konkrete Betrag, der aufgrund des prozentualen Anteils an den zentralen Pauschalen Minderausgaben im gesamten Einzelplan 09 im Jahr 2025 des aktuellen Doppelhaushaltes erbracht werden muss

3. Welcher konkrete Betrag entfiele bei gleichmäßiger Verteilung des zu erbringenden Einsparbetrages 2025 auf den Wissenschafts- und Forschungsteil des EP 09, also die Kapitel 0900, 0910, 0940 und 0991? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Kapiteln auf und geben Sie einen Gesamtbetrag an!)

4. Laut Presseberichten sollten die Senatsverwaltungen bis spätestens zum 31. Juli 2024 Vorschläge für Kürzungen anhand des aktuellen Doppelhaushaltes für das Jahr 2025 vorlegen, um das vorgegebene Einsparziel zu erreichen.
a) Hat die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) Vorschläge erarbeitet?
b) Welche konkreten Vorschläge hat SenWGP erarbeitet?

5. Plant der Senat derzeit Stellen im Einzelplan 09 zur Finanzierung der zentralen oder dezentralen pauschalen Minderausgabe im Jahr 2025 zu streichen? Wenn ja, welche Stellen sind betroffen. Bitte schlüsseln Sie die Antwort zusätzlich nach Entgeltgruppe auf!

6. Wie hoch ist die Summe jeweils der Einnahmen der Europa- und Bundesmittel, sowie Mitteln von anderen Bundesländern des Wissenschafts- und Forschungshaushaltes im Einzelplan 09 (Kapitel 0900, 0910, 0940 und 0991) im Jahr 2025? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach den einzelnen Kapiteln sowie insgesamt auf!

7. Wie hoch ist der konkrete Betrag der Ausgaben der Landesmittel, also ohne Bundes- und Europamittel sowie Mittel anderer Bundesländer, im Wissenschafts- und Forschungshaushalt des Einzelplans 09 (Kapitel 0900, 0910, 0940 und 0991) im Jahr 2025? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach den einzelnen Kapiteln sowie insgesamt auf!

8. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Summe der möglichen Kürzungen aufgrund der Auflösung der zentralen pauschalen Minderausgaben am Wissenschafts- und Forschungshaushalt (Summe Frage Nr. 2), wenn in den Ausgaben lediglich die Landesmittel Berlins zugrunde gelegt werden, nicht aber die in den Kapiteln 0900, 0910, 0940 und 0991 enthaltenen Europa- und Bundesmittel sowie die Mittel anderer Bundesländer?

9. Die lokale Pauschale Minderausgabe im Einzelplan 09, Kapitel 0900, Titel 97203 beträgt im Jahr 2025 9 Millionen Euro. Wie hoch ist der Anteil des Wissenschafts- und Forschungshaushaltes (Kapitel 0900, 0910, 0940 und 0991) an diesen 9 Millionen Euro, wenn das Gesamtvolumen des Einzelplanes 09 als Maßstab angelegt wird?

10. Welchen Zeitplan verfolgt der Senat zur Auflösung der dezentralen Pauschalen Minderausgabe im Einzelplan 09, Kapitel 0900, Titel 97203 im Wissenschafts- und Forschungshaushalt? Bis wann müssen die einzelnen Abteilungen ihre Vorschläge für die Auflösung der Senatorin vorlegen? Bis wann wird diese über die Auflösung der dezentralen Pauschalen Minderausgaben entscheiden?

11. Ist den Berliner Hochschulen bekannt, über welche Rücklagen sie aktuell verfügen?

12. Wie hoch sind die derzeitigen Rücklagen der Berliner Hochschulen nach deren aktueller Kenntnis? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Hochschulen auf und geben Sie – sofern möglich – das Datum an, das dem Stand der Rücklage entspricht, die jeweils von der Hochschule ermittelt wurde!

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-20014.pdf

Einzelplan 09 Haushaltskürzungen Hochschulrücklagen Pauschale Minderausgaben 2025 Wissenschaftshaushalt

Schriftliche Anfrage vom 19. Juli 2024 - Drucksache 19/19784

Fragesteller: Kristian Ronneburg, Tobias Schulze und Niklas Schrader (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie viele Stroke-Einsatz-Mobile (STEMOs) sind derzeit in Berlin im Einsatz?

2. Wie viele Einsätze wurden mit STEMOs in den Jahren 2022, 2023 und bisher im Jahr 2024 gefahren? Wie oft handelte es sich dabei jeweils um Schlaganfälle vor Ort? Wie oft handelte es sich jeweils um andere Notfalleinsätze? Wie oft kam es in den Jahren 2022, 2023 und 2024 zu Fehlalarmierungen?

3. Welche Kosten sind für den Betrieb der STEMOs in den Jahren 2022, 2023 und bisher im Jahr 2024 angefallen? (Bitte nach Kalenderjahr aufschlüsseln.)

4. Welche finanziellen Mittel sind in welchem Einzelplan für welchen Zeitraum für den Betrieb der STEMOs im Haushalt vorgesehen?

5. Wie wird der Fortbetrieb der STEMOs in Berlin nach dem 30.06.2024 bzw. im 2. Halbjahr 2024 gewährleistet? Wie viele STEMOs sind nach dem 30.06.2024 in Berlin im Einsatz?

6. Wie wird der Fortbetrieb der STEMOs in Berlin für das Jahr 2025 und darüber hinaus gewährleistet? Wie viele STEMOs sind im Jahr 2025 in Berlin im Einsatz?

7. Wurden die entsprechenden finanziellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen, um einen Betrieb der STEMOs über den 30.06.2024 hinaus zu gewährleisten? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen? Wenn nein, warum nicht und an welcher Stelle wurden die Voraussetzungen noch nicht geschaffen?

8. Welche Pläne zum Betrieb der STEMOs in den Jahren 2026 und 2027 gibt es seitens des Senats? Werden die Voraussetzungen geschaffen, um einen Weiterbetrieb auch für diese Jahre zu gewährleisten? Wenn nein, warum nicht?

9. Durch wen werden die STEMOs nach dem 30.06.2024 und darüber hinaus betrieben?

10. Wurden die Verträge zum Fortbetrieb der STEMOs, wie in der Drucksache 19/1842 angekündigt, durch alle Beteiligten unterzeichnet? Wenn ja, wann ist dies geschehen und wer sind die unterzeichnenden Vorhabenträger? Wenn nein, warum nicht, wer hat noch nicht und aus welchen Gründen noch nicht unterzeichnet?

11. Wann ist mit einer abschließenden Entscheidung über den dauerhaften Fortbetrieb der STEMOs in Berlin zu rechnen und wovon hängt diese ab?

12. Wie bewertet der Senat die STEMOs als Einsatzmittel im Berliner Rettungsdienst?

13. Welche wissenschaftlichen Studien und weiteren Ergebnisse wurden aus dem bisherigen Einsatz der STEMOS gewonnen?

14. Welche Empfehlung gibt die Charité zum Weiterbetrieb des STEMOS?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19784.pdf

Charité Rettungsdienst Schlaganfall STEMO Stroke-Einsatz-Mobile

Schriftliche Anfrage vom 18. Juli 2024 - Drucksache 19/19774

Fragesteller: Kristian Ronneburg und Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Warum ist es nach aktuellem Stand beim Deutschlandsemesterticket im Geltungsbereich des VBB nicht gestattet, ein Fahrrad bei Nutzung des ÖPNV mitzunehmen?

2. Ist geplant, zukünftig die Mitnahme von Fahrrädern bei der Nutzung des ÖPNV mit dem Deutschlandsemesterticket im Geltungsbereich des VBB zu ermöglichen? Wenn ja, ab wann soll dies erfolgen? Wenn nein, warum nicht?

3. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen beim Berliner Semesterticket es aktuell nicht gestattet ist, mit dem Deutschlandsemesterticket im Geltungsbereich des VBB ein Fahrrad mitzunehmen?

4. Warum ist bei anderen Tarifverbünden in Deutschland die Fahrradmitnahme mit dem Deutschlandsemesterticket gestattet, aber im Geltungsbereich des VBB bisher ausgeschlossen?

5. Welche Möglichkeit gibt es für Studierende ohne Smartphone, ihren Fahrausweis im Falle einer Kontrolle nachzuweisen?

6. Ist die Ausgabe von Chipkarten für das Deutschlandsemesterticket an Studierende (ohne Smartphone) geplant? Wenn ja, ab wann wird dies möglich sein? Wenn nein, warum nicht?

7. Wäre der chipkartenbasierte Studierendenausweis der Berliner Hochschulen grundsätzlich dazu geeignet, für das Deutschlandsemesterticket als Trägerchipkarte zu fungieren? Wenn nein, warum nicht? Welche konkreten Modifizierungen müssten daran vorgenommen werden, um doch als Trägerchipkarte zu funktionieren?

8. Wie bewertet der Senat es, dass Studierende, die sich beispielsweise aus ökonomischen Gründen kein Smartphone anschaffen können oder wollen, ohne ein solches Gerät nicht ihren Fahrausweis nachweisen können? Handelt es sich bei der derzeitigen Regelung um eine unzulässige Diskriminierung?

9. Durch das Berliner Semesterticket konnten bis März 2024 unentgeltlich ein Fahrrad mitgenommen werden. Wie viele Studierende mit Deutschlandsemesterticket wurden seit dem 01. April 2024 bei Kontrollen ohne gültigen Fahrschein für ein mitgeführtes Fahrrad angetroffen? Welche Maßnahmen wurden gegen die Studierenden getroffen? Wie hoch war jeweils das erhöhte Beförderungsentgelt? Wie viele Strafverfahren gegen Studierende wurden eingeleitet? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Monaten auf?

10. Wie viele Studierende konnten seit April 2024 bei Kontrollen das Semesterticket nicht korrekt vorweisen, weil sie entweder über kein Smartphone verfügten oder aber keinen Zugriff auf das digitale Semesterticket hatten (z.B. keine bzw. schlechte Internetverbindung, leerer Akku etc.)? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Monaten und dem entsprechenden Grund auf.

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19774.pdf

Chipkarte Deutschlandsemesterticket Fahrradmitnahme Smartphone VBB

Schriftliche Anfrage vom 11. Juni 2024 - Drucksache 19/19422

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Der Senat hat Anfang Juni 2024 eine Streichliste (Rote Nummer 1743) präsentiert, mit der er das Ziel von zwei Prozent zur Auflösung der zentralen Pauschalen Minderausgabe (PMiA) erreichen will. Mit welchem konkreten Betrag wird der Haushalt für Wissenschaft und Forschung (Einzelplan 09, Kapitel 0900, 0910 und 0940) laut dieser Liste belastet?

2. Um wie viel Prozent werden die in der Liste aufgeführten Titel in den Kapiteln 0900 und 0910 jeweils gekürzt?

3. Im Titel „Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT“ (0900, 51185) werden 189.000 € gekürzt.
a) Bei welchen Teilansätzen ist die Kürzung in welcher Höhe geplant?
b) Welche konkreten Projekte und Maßnahmen können aufgrund der Kürzungen in 2024 nicht mehr oder nur noch teilweise durchgeführt werden?
c) Warum ist eine Kürzung in den Teilansätzen möglich? Waren bspw. die Ansätze von Beginn an zu hoch?

4. Im Titel „Zuführung an das Sondervermögen der Wachsenden Stadt (SIWA)“ (0900, 88401) werden 5.677.717 € gekürzt.
a) Wie teilt sich die Kürzung unter den Deckungskreisen 30 und 31 konkret auf?
b) Welche Projekte und Maßnahmen können aufgrund der Kürzungen in 2024 nicht mehr oder nur noch teilweise durchgeführt werden?
c) Warum ist eine Kürzung in den besagten Teilansätzen möglich? Waren bspw. die Ansätze von Beginn an zu hoch?
d) Wie wird mit nur verringerter Zuführung an SIWA Baukostensteigerungen etc. begegnet, die der Titel eigentlich abfedern sollte?

5. Im Titel „Qualitäts- und Innovationsoffensive an Hochschulen - Fördermittel zur Umsetzung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ (0910, 68521) werden 700.000€ gekürzt.
a) Der Qualitätspakt ist eine Verwaltungsvereinbarung nach Art. 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes. Inwiefern kann das Land Berlin hier einseitig Mittel streichen?
b) Inwiefern verringern sich durch die Minderausgabe des Landes Berlins in Höhe von 700.000 € die Zuschüsse des Bundes in 2024 und kommenden Jahren?
c) Inwiefern wirkt sich die Kürzung auf die Berliner Hochschulen aus?

6. Im Titel „Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland“ (0910, 68569) werden 1.526.438 € gekürzt.
a) Bei welchen Teilansätzen ist die Kürzung in welcher Höhe geplant?
b) Welche Projekte und Maßnahmen können aufgrund der Kürzungen in 2024 nicht mehr oder nur noch teilweise durchgeführt werden?
c) Warum ist eine Kürzung in den besagten Teilansätzen möglich?

7. Im Titel „Zuschuss an das Studierendenwerk für Investitionen“ (0910, 89360) werden 333.500 € gekürzt.
a) Welche Investitionsmaßnahmen hatte das Studierendenwerk zu Beginn des Jahres 2024 für dieses Jahr geplant? Bitte schlüsseln sie die Antwort nach Investitionsmaßnahmen auf, die größer als 5.000€ sind.)
b) Welche Investitionsmaßnahmen können dieses Jahr aufgrund der Kürzung nicht durchgeführt werden?
c) Wie wirken sich die nicht durchgeführten Investitionsmaßnahmen auf den Betrieb der jeweiligen Einrichtung des Studierendenwerkes aus?

8. Im Titel „Förderung des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen, investiv“ (0910, 89392) werden 469.000€ gekürzt.
a) Welche Investitionen waren zu Beginn diesen Jahres des NHR-Zentrums Berlin geplant?
b) Welche Investitionen können nun nicht mehr getätigt werden?
c) Inwiefern wirkt sich das auf das auf die Forschungstätigkeit des NHR-Zentrums bzw. der nutzenden Wissenschaftseinrichtungen aus?
d) Inwiefern und in welcher Höhe sind durch die Kürzungen in diesem Titel Mittel des Bundes an das Land Berlin in Gefahr?

9. Im Titel „Investitionspakt Hochschulbau“ (0910, 89419) werden 1.854.000 € gekürzt.
a) Welche Investitionen waren zu Beginn diesen Jahres durch die Hochschulen geplant?
b) Welche Investitionsmaßnahmen werden nun aufgrund der Kürzungen nicht durchgeführt?
c) Bestehen Verpflichtungen des Landes Berlins gegenüber den Bund, die Mittel aus den freiwerdenden BAföG-Mitteln für Wissenschaftsbauten einzusetzen? Falls ja, inwiefern sind Mittel des Bundes für das Land Berlin durch die Kürzung in Gefahr?

10. Im Titel „Charité, Sanierung Pflegestationen, 2. BA., CBF“ (0910, 89483) werden 2.485.800 € gekürzt.
a) Hat sich der Bedarf an Mitteln für den 2. Bauabschnitt der Pflegestationen verringert? Wenn ja, um wie viel hat sich der Bedarf verringert und warum? Werden weniger als die vier angedachten Pflegestationen saniert?
b) Wann war ursprünglich mit einem Bauende für den 2. Bauabschnitt gerechnet worden?
c) Inwiefern führt eine Kürzung der Mittel zu einer Verzögerung bei der Sanierung? Um wie viele Monate bzw. Jahre verzögert sich die Fertigstellung des 2. Bauabschnitts der Pflegestationen?
d) Mit welcher Kostensteigerung aufgrund der Kürzungen und der damit einhergehenden bspw. längeren Sanierungszeit etc. rechnet die Charité bzw. der Senat aktuell bei der Sanierung der Pflegestationen?
e) Wie viele Betten und weitere medizinische bzw. pflegerischen Leistungen sind aufgrund der Sanierungsmaßnahmen nicht nutzbar? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Jahren bis zum voraussichtlichen Ende der Bauzeit auf.)
f) Welche Einnahmeeinbußen entstehen nach aktuellen Schätzungen der Charité pro Monat, in der die Betten und weitere medizinische bzw. pflegerischen Leistungen der Pflegestation nicht zur Verfügung stehen?
g) Im Haushaltsplan heißt auf es zu dieser Sanierungsmaßnahme, dass sie zwingend erforderlich ist (vgl. 0910, S. 69), um den Klinikbetrieb aufrechtzuerhalten. Inwiefern ist diese Angabe mit der nun erfolgten Kürzung in diesem Bereich zu vereinbaren?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19422.pdf

Charité Haushaltskürzungen Hochschulbau Streichliste Wissenschaftshaushalt

Schriftliche Anfrage vom 10. Juni 2024 - Drucksache 19/19395

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Berliner Hochschulen Rücklagen bilden?

2. Über welche Rücklagen und Ausgabereste verfügen die Berliner Universitäten derzeit? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Universität auf und geben Sie eine Gesamtsumme an. Sollte ein aktueller Stand der Rücklagen und Ausgabereste nicht ausgewiesen werden können, begründen Sie bitte warum nicht. In diesem Fall führen Sie bitte hilfsweise den Stand 31.03.2024 oder den jeweils aktuellsten verfügbaren Stand auf. Bitte trennen Sie Rücklagen und Ausgabereste in der Aufstellung, sofern möglich und sinnvoll.

3. Wofür sind die Rücklagen und Ausgabereste der Universitäten konkret verplant? Bitte schlüsseln Sie die Antwort je Hochschule nach Zweck und jeweiligem Betrag auf? Bitte trennen Sie Rücklagen und Ausgabereste in der Aufstellung, sofern möglich und sinnvoll.

4. Welche Mittel aus den Rücklagen und Ausgaberesten, sind derzeit vertraglich oder gesetzliche gebunden, etwa weil sie bspw. aus Dritt-, Stiftungs-, Sondermitteln und Ähnlichem gebildet wurden und nur für den ausgewiesenen Zweck verwendet werden können? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Universität, Zweck, konkretem Betrag und Gesamtsumme je Universität auf. Bitte trennen Sie Rücklagen und Ausgabereste in der Aufstellung, sofern möglich und sinnvoll.

5. Wie hoch sind die Rücklagen und Ausgabereste der Universitäten, die aktuell nicht zweckgebunden sind? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Hochschule und konkretem Betrag auf. Bitte trennen Sie Rücklagen und Ausgabereste in der Aufstellung, sofern möglich und sinnvoll.

6. Die Zuschüsse an die Universitäten sind mittels Hochschulverträgen zwischen dem Land Berlin und den Hochschulen vereinbart.
a) Werden für die geplanten Kürzungen in Höhe von rund 55,2 Mio Euro (Rote Nummer 1734, Kapitel 0910, Titel 68520), diese Hochschulverträge mittels Änderungsverträgen oder Ähnlichem abgeändert?
b) Welchen Zeitplan gibt es für eine mögliche vertragliche oder ähnliche Abänderung der in den Hochschulverträgen zugesagten Mittel?
c) Wann werden nach derzeitigem Stand z.B. die Abänderungsverträge ausgearbeitet, wann werden sie dem Abgeordnetenhaus zur Beratung übersandt, wann ist eine Unterzeichnung geplant?

7. Inwiefern wird die zur Kürzung festgelegte Summe von rund 55,2 Mio Euro (vgl. Rote Nummer 1734, Kapitel 0910, Titel 68520) unter den Universitäten aufgeteilt?

8. Für die aktuellen Hochschulverträge wurden Bedarfe der Universitäten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege errechnet. Wie schlüsseln sich die aktuellen Mittel (Kapitel 0910, Titel 68520) auf (z.B. Tarifanpassungen, Investitionen, Pensionslasten etc.)? Bitte geben sie das Ergebnis in Prozent und, falls möglich, als Betrag an.

9. Werden bestimmte Mittel (z.B. Tarifanpassungen, Investitionen, Pensionslasten) aus den Globalzuschüssen für die Universitäten gekürzt oder handelt es sich um eine gleichmäßige Kürzung (sog. „Rasenmäherprinzip“)?

10. Sind Mittel der Lehrkräftebildung durch die Kürzung des Titels betroffen? Wenn ja, welcher Anteil der in den Globalzuschüssen veranlagten Mittel wird gestrichen?

11. Wie werden die Kürzungen im Kapitel 0910, Titel 68520 konkret umgesetzt? Wird bspw. der Betrag von rund 55,2 Mio Euro von den Zuschüssen an die Universitäten abgezogen und die Universitäten entnehmen den Fehlbetrag aus ihren Rücklagen?

12. Wer entscheidet, welche konkreten Rücklagen und Ausgabereste zur Erbringung der zentralen Pauschalen Minderausgaben genutzt werden?

13. Welche konkreten Rücklagen und Ausgabereste planen Universitäten oder Senat für die Erbringung der zentralen Pauschalen Minderausgabe heranzuziehen? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Universität, Zweck und konkretem Betrag auf.

14. Um wie viele Jahre verzögern sich die Maßnahmen und Projekte voraussichtlich, deren Mittel aus den Rücklagen entnommen werden, um die Kürzungen zu kompensieren.

15. Welche Rücklagen und Ausgabereste hatten die Universitäten zu Anfang des Jahres geplant, in 2024 und 2025 durch Maßnahmen umzusetzen?

16. Welche Maßnahmen können die Hochschulen aufgrund der jetzigen Kürzungen in Kapitel 0910, Titel 68520 konkret in 2024 und 2025 nicht umsetzen? Welche Maßnahmen sind weiterhin geplant in 2024 und 2025?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19395.pdf

Hochschulfinanzierung Hochschulverträge Pauschale Minderausgaben Rücklagen Universitäten

Schriftliche Anfrage vom 10. Juni 2024 - Drucksache 19/19394

Fragesteller: Ines Schmidt und Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Nach § 4 Abs. 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) tragen die Länder dafür Sorge, dass den Beratungsstellen nach § 3 SchKG und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nach § 8 SchKG für je 40 000 Einwohner:innen mindestens eine Berater:in vollzeitbeschäftigt oder eine entsprechende Zahl von Teilzeitbeschäftigten zur Verfügung steht. Wie hat sich die Anzahl der Vollzeitäquivalente in Berlin im Jahr 2023 entwickelt? Bitte angeben, wie viele Vollzeitäquivalente jeweils auf welchen Bezirk entfallen in Vergleich zur Einwohnerzahl des Bezirks. Wie viele Stellen waren im Jahr 2023 (Stichtag 31.12.2023) nicht besetzt?

2. Wie ist die multiprofessionelle Aufstellung in den jeweiligen Beratungsstellen? Wie viele Vollzeitäquivalente entfallen jeweils auf die Professionen:
a) Sozialarbeiter:innen b) Sozialpädagig:innen c) Psycholog:innen d) Ärzt:innen

3. Die Beratungsstellen in freier Trägerschaft melden der Senatsverwaltung im sogenannten Mantelbogen ihre jährlichen Beratungszahlen. In Punkt VI c wird erfasst: „nicht beratende Personen (Weiterleitung an andere Beratungsstellen)“ zu § 2 „Allgemeine Beratung“ SchKG und §§ 5-7 „Schwangerschaftskonfliktberatung“ SchKG. Wie viele Personen konnten in 2020-2023 nicht beraten werden? Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Beratungsanfragen zu §2 SchKG sowie §§ 5-7 SchKG.

4. Der Etat der Beratungsstellen auf Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Einzelplan 09 Titel 68487 (neu)) wurden erhöht auf 8.456.000 Euro im Jahr 2024 und 8.774.000 Euro im Jahr 2025 (vgl. Titel 68406 Nr. 8; Etat 2023: 5.400.000 €). Wie sollen die zusätzlichen Mittel von rund 3.056.000 Euro bzw. 3.374.000 Euro verwendet werden? Bitte aufschlüsseln nach Mittel zur Errichtung von neuen Beratungsstellen, Mehrbedarf bestehender Beratungsstellen sowie Übernahme von Beratungskräften, die vorher über den IGPP gefördert wurden.

5. Am 08.03.2024 endete die Frist für das Interessenbekundungsverfahren zur Einrichtung von neuen Beratungsstellen auf Grundlage des SchKG. Wie viele Träger haben sich beworben? Bitte aufschlüsseln nach weltanschaulicher Ausrichtung, nach § 3 Beratungsstellen und § 8 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

6. Wer wurde zur Einrichtung neuer Beratungsstellen ausgewählt? Bitte Bezirk nennen, Träger und Anzahl an Beratungskräften (VZÄ).

7. Anfang Februar 2024 wurde von der Senatsverwaltung der personelle Mehrbedarf der Beratungsstellen nach § 3 und § 8 SchKG abgefragt. Die Beratungsstellen haben Stundenaufstockungen des bestehenden Personals sowie Bedarf an neuen Personalstellen gemeldet. In welche Höhe wurde Mehrbedarf von den Beratungsstellen gemeldet? Bitte aufschlüsseln nach:
a) den Professionen
b) Stundenerhöhung (VZÄ) bei bestehendem Personal
c) neue Personalstellen (VZÄ)
d) wie der Bewilligungsstand zu den Mehrbedarfen b) und c) ist.

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19394.pdf

Beratungsstellen Schwangerschaftsberatung Schwangerschaftskonfliktgesetz Versorgungssituation Vollzeitäquivalente

Schriftliche Anfrage vom 30. Mai 2024 - Drucksache 19/19271

Fragesteller: Niklas Schrader und Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden in den Tagen der Besetzung des sozialwissenschaftlichen Instituts der Humboldt-Universität vom 22. bis zum 24. Mai vorgenommen?

2. Aus welchen Anlässen und auf welcher jeweiligen Rechtsgrundlage fanden Identitätsfeststellungen der anwesenden Personen im Zusammenhang mit den unter 1. genannten Maßnahmen statt? Inwiefern wurde dabei differenziert zwischen Besetzer*innen und Personen, die zur Vermittlung im Institut anwesend waren?

3. Wie viele Identitätsfeststellungen, von wie vielen Personen wurden im Zusammenhang mit den unter 1. genannten Maßnahmen vorgenommen?
a. Wie viele davon waren jeweils Besetzer*innen und Beobachter*innen/Vermittler*innen? (Bitte aufschlüsseln).
b. Wie viele davon waren jeweils Studierende, Professor*innen, Mitarbeitende des Instituts, Mitglieder des Fachschaftsrats und nicht-Universitätsangehörige? (Bitte aufschlüsseln).
c. Wie viele der Personen wurden in welchen polizeilichen Datenbanken gespeichert (bitte aufschlüsseln wie in 3a und b)?
d. Wie viele der Personen erhielten jeweils welchen PMK-Vermerk in polizeilichen Datenbanken? (Bitte aufschlüsseln wie in 3a und b).

4. Wie viele und welche Delikte mit welchen jeweiligen Straftatbeständen wurden im Rahmen der Besetzung registriert und welchen PMK-Themenfeldern wurden diese Delikte jeweils zugeordnet?

5. Wie viele freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wurden gegen wie viele Personen aufgrund welcher Tatvorwürfe vorgenommen?
a. Wie viele davon werden Besetzer*innen und Beobachter*innen/Vermittler*innen zugerechnet? (Bitte aufschlüsseln).

6. Trifft es zu, dass die Polizei freiheitsbeschränkende Maßnahmen gegen einen Strafverteidiger und Mitglied des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) durchführte, der eine Festnahme anwaltlich begleiten wollte und dem die Polizei auf Nachfrage kein Tatvorwurf nennen konnte? Wenn ja, wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt?

7. Welche Kenntnisse hat der Senat über mutmaßliche polizeiliche Gewalt in Form von Schlägen sowie Fixierung auf dem Boden mit Handschellen eines Videoreporters der Berliner Zeitung, der sich Medienberichten zufolge als Journalist auswies?
a. Welcher Sachverhalt liegt dem Vorfall zugrunde?
b. Gegen wie viele Dienstkräfte wurden diesbezüglich Straf- oder Disziplinarverfahren aufgrund welcher Tatvorwürfe eingeleitet?
c. Wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt?

8. Welche Ermittlungsverfahren aufgrund welcher Tatvorwürfe und welche unmittelbaren polizeilichen Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit folgenden Sachverhalten eingeleitet/ergriffen:
a. die Ankündigung einer Teilnehmerin mit Palästinensertuch in einem Video des Kanals „redstream“, „we are here to destroy everything“,
b. Ausrufe von Teilnehmer*innen der Versammlung im Bereich des Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrums „Vom Fluss bis zum Meer, Palästina ist arabisch“ in arabischer Sprache,
c. an den Wänden des Instituts angebrachte rote Dreiecke in Verbindung mit „Intifada“,
d. ein rotes Dreieck auf der Tür des Büros von Universitätsmitarbeitenden,
e. ein Schriftzug, der Sympathien für die Qassem-Brigaden in arabischer Sprache ausdrückt,
f. der Schriftzug „End zionism, glory to the resistance“ mit Dreieck?

9. War dem Präsidium der Humboldt-Universität vor der Entscheidung zur zeitlich begrenzten Duldung der Besetzung des Instituts für Sozialwissenschaften die Gruppe „Student Coalition Berlin“ sowie deren Aktionen in der Vergangenheit bekannt? Wenn ja, wodurch und in welchem Umfang? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

10. In welchem Umfang hat sich das Präsidium der Humboldt-Universität vor der Entscheidung zur Duldung der Besetzung des Instituts für Sozialwissenschaften und vor dem Gespräch mit den Besetzer*innen ein Bild von den Forderungen, dem Auftreten im Gebäude und in den Sozialen Netzwerken gemacht?

11. Welche und wie viele im Rahmen der Besetzung begangene Delikte lassen sich nach Kenntnis des Senats der „Student Coalition Berlin“ als Gruppe in Planung und Ausübung zuordnen?

12. Hat der Senat Kenntnisse über mögliche Teilnahmen von (ehemaligen) Angehörigen der verbotenen Vereinigungen „Hamas“ oder „Samidoun“ an der Besetzung des ISW oder an anderen Aktionen der „Student Coalition Berlin“? Wenn ja, welche im Einzelnen und wie viele Personen haben an den Aktionen jeweils teilgenommen?

13. Welche Kenntnisse hat der Senat
a. über Medienkooperationen zwischen „redstreamnet“ bzw. „red.media“ und den Besetzer*innen des Instituts für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität und darüber hinaus anlässlich weiterer Proteste propalästinensischen Gruppierungen in Berlin?
b. in welchem Umfang Mitarbeiter*innen von „redstreamnet“ (auch gegenüber anderen Medien privilegierten) Zugang zum besetzten ISW hatten?
c. darüber ob und in welcher Form „redstreamnet“ bzw. „red.media“ ein Nachfolgeprojekt des Unternehmens „redfish media“ darstellt, und Bezüge zu im staatlichen russischen Auftrag agierende internationale Nachrichtenagentur Ruptly oder anderen Behörden / Nachrichtenunternehmen der russischen Föderation bestehen?

14. Welche Art von Weisungen, Anrufe, Kontaktaufnahmen oder Treffen sind zwischen dem Regierenden Bürgermeister und/oder der Senatorin für Wissenschaft und dem Präsidium der HU bezüglich des weiteren Verfahrens mit der Besetzung zu welchem jeweiligen Zeitpunkt mit welchen jeweiligen Teilnehmer*innen, Inhalten und Ergebnissen erfolgt?

15. Aus welchem Grund, aus welchem Anlass und auf welcher Rechtsgrundlage hat der Senat das Präsidium der Humboldt-Universität die Entscheidung über den Umgang mit der Besetzung nicht eigenständig treffen lassen, sondern beim Präsidium auf diese Entscheidung Einfluss genommen?

16. Welche Veranstaltungen, Besprechungen oder weitere Maßnahmen führte oder führt die Humboldt-Universität durch, um den Vorfall der Besetzung, die damit verbunden Anfeindungen gegen einzelne Personen und Gruppen sowie Sachbeschädigungen, insbesondere zusammen mit den betroffenen Universitätsmitarbeiter*innen, jüdischen/israelischen Studierenden und ggf. an der Besetzung beteiligten Studierenden auf- und nachzubereiten?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19271.pdf

Humboldt-Universität Identitätsfeststellungen Institutsbesetzung Polizeieinsatz Student Coalition Berlin

Schriftliche Anfrage vom 27. Mai 2024 - Drucksache 19/19238

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie hoch ist der konkrete prozentuale Anteil des Einzelplans 09 an den zentralen Pauschalen Minderausgaben anhand der neuen Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen? Bitte runden Sie die Prozentzahl nicht, sondern geben Sie einen genauen Wert an.

2. Welche konkreten Beträge entfielen bei gleichmäßiger Verteilung des zu erbringenden Einsparbetrages 2024 jeweils auf die Kapitel 0900, 0910, 0940 und 0991)? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Kapiteln auf und geben Sie eine Gesamtsumme an.)

3. Hat die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Pflege und Gesundheit bereits konkrete bzw. auch vorläufige Summen pro Kapitel festgelegt, die aufgrund der zentralen Pauschalen Minderausgabe in 2024 gekürzt werden müssten? Wie hoch sind die von SenWGP aktuell festgelegten konkreten Summen in den Kapiteln 0900, 0910, 0940 und 0991?

4. Welche Titel in den Kapiteln 0900, 0910, 0940 und 0991 sind derzeit in welcher konkreten Höhe gesperrt? Bitte geben Sie für jeden Titel separat die Gründe für die Sperrung, den jeweils gesperrten Betrag, Gründe für die Höhe der Sperrung, Art der Sperre sowie die Gesamtsumme der derzeitigen Sperren an. Bitte geben Sie ebenfalls einen Stichtag für die aufgeführten Sperren an.

5. Wie hoch waren die Verfügungsbeschränkungen des Wissenschafts- und Forschungshaushaltes in den aktuell bezeichneten Kapitel 0900, 0910, 0940 und 0991 in den 5 Jahren zuvor jeweils zum 31. Mai des Jahres? (Sofern der Wissenschaftshaushalt in der Vergangenheit einem anderen Einzelplan zugeteilt war, verwenden Sie bitte die damals jeweils analogen Kapitel.)

6. Plant der Senat derzeit Stellen im Einzelplan 09 zur Finanzierung der zentralen oder lokalen pauschalen Minderausgabe zu streichen? Wenn ja, welche Stellen sind betroffen. Bitte schlüsseln Sie die Antwort zusätzlich nach Entgeltgruppe auf.

7. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Summe der möglichen Kürzungen aufgrund der Auflösung der zentralen pauschalen Minderausgaben am Wissenschafts- und Forschungshaushalt (Summe Frage Nr. 2), wenn in den Ausgaben lediglich die Landesmittel Berlins zugrunde gelegt werden, nicht aber die in den Kapiteln 0900, 0910, 0940 und 0991 Europa- und Bundesmittel sowie die Mittel anderer Bundesländer?

8. Wie groß ist die Summe aller Mittel in den Kapiteln 0900, 0910, 0940 und 0991, die weder vertraglich, noch gesetzlich, noch durch Umsetzung des Parlamentswillens gebunden sind (also exklusive z.B. Hochschulverträge, Europa- und Bundesprogramme sowie weitere vertragliche Verpflichtungen)? Bitte schlüsseln Sie nach Kapiteln und Titeln sowie die Höhe auf. Sollten nur Teile des Titels nicht in irgendeiner Form gebunden sein, führen sie bitte nur die ungebundenen Mittel auf.

9. Wie viel Prozent der vertraglich, gesetzlich oder in Umsetzung des Parlamentswillen nicht gebundenen Mittel müssten 2024 eingespart werden, wenn Auflösung der pauschalen Minderausgabe nur über sie erfolgen würde?

10. Wie plant der Senat aktuell die zentrale Pauschale Minderausgabe im Einzelplan 09 im Wissenschafts- und Forschungshaushalt aufzulösen? Bei welchen konkreten Titeln sieht der Senat Kürzungspotential in welcher konkreten Höhe? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort titelscharf auf.)

11. Welchen Zeitplan verfolgt der Senat zur Auflösung der zentralen Pauschalen Minderausgabe (z.B. Titel 71903 und 97203 in Kapitel 2910) im Wissenschafts- und Forschungshaushalt? Bis wann müssen die einzelnen Abteilungen ihre Vorschläge für die Auflösung der Senatorin vorlegen? Bis wann muss die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Pflege und Gesundheit ihre Vorschläge zur Auflösung der zentralen Pauschalen Minderausgabe nach aktuellem Zeitplan bei der Senatsverwaltung für Finanzen einreichen? Wie ist nach Einreichung bei der Senatsfinanzverwaltung der aktuelle Zeitplan für das weitere Vorgehen?

12. Welchen Zeitplan verfolgt der Senat zur Auflösung der dezentralen Pauschalen Minderausgabe im Einzelplan 09, Kapitel 0900, Titel 97203 im Wissenschafts- und Forschungshaushalt? Bis wann müssen die einzelnen Abteilungen ihre Vorschläge für die Auflösung der Senatorin vorlegen? Bis wann wird diese über die Auflösung der dezentralen Pauschalen Minderausgaben entscheiden?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19238.pdf

Haushaltskürzungen Hochschulfinanzierung Pauschale Minderausgaben Verfügungsbeschränkungen Wissenschaftshaushalt

Schriftliche Anfrage vom 2. Mai 2024 - Drucksache 19/19032

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Laut einem Zeitungsbericht sollen auf einem Grundstück der Freien Universität (FU) Wohncontainer für 260 Geflüchtete aufgestellt werden.
a) Welche Art der Unterkunft soll auf dem Grundstück für Geflüchtete entstehen? Welche Standards der Geflüchtetenunterbringung sollen dort umgesetzt werden?
b) Um welche Grundstücke der FU handelt es sich?

2. Wie groß ist das Grundstück? Wie groß ist die freie bzw. bebaubare Fläche?

3. Wie lange soll das Grundstück für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden? Bitte geben Sie voraussichtlichen Beginn und voraussichtliches Ende der Nutzung an.

4. Wofür wird das Grundstück derzeit von der FU genutzt?

5. Welche Pläne und Perspektiven für die Weiterentwicklung des Grundstücks hat die FU?

6. Welche konkreten Maßnahmen und Nutzungen sind bis Jahresende auf dem Grundstück vorgesehen?

7. Welche konkreten Maßnahmen und Nutzungen auf dem Grundstück sind von 2025 bis 2028 vorgesehen? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach den einzelnen geplanten Nutzungen, Maßnahmen und nach Jahren auf.

8. Sofern auf dem Grundstück gebaut werden soll: Wann ist derzeit der Start der bauvorbereiteten Maßnahmen, der Baustart und der Nutzungsbeginn geplant?

9. Sollte das Grundstück im Rahmen von Baumaßnahmen auf anderen Grundstücken benötigt werden, um welche Baumaßnahmen handelt es sich? Wann ist derzeit der Start der bauvorbereiteten Maßnahmen Baustart und der Nutzungsbeginn geplant?

10. Werden mögliche Baumaßnahmen, für die das Grundstück genutzt werden soll, aus dem Landeshaushalt oder aus dem Haushalt der FU finanziert? Bitte geben Sie jeweils Kapitel und Titel der Baumaßnahme an.

11. Inwiefern wirken sich die dezentralen und zentralen Pauschalen Minderausgaben aus dem aktuellen Doppelhaushalt 2024/2025 auf den Start der Baumaßnahmen mit Bezug zum Grundstück aus? Verzögert sich der Baustart?

12. Wer ist der Eigentümer*in des Grundstückes in der Thielallee 92? Steht das Gebäude aktuell leer? Wäre eine Nutzung als Unterkunft für Geflüchtete grundsätzlich möglich? Wie hoch wären die voraussichtlichen Kosten für die Nutzbarmachung des Gebäudes als Geflüchtetenunterkunft? Wie viele Geflüchtete könnten dort untergebracht werden? Können in diesem Gebäude dieselben Standards wie bei der geplanten Unterkunft auf dem Gelände der FU umgesetzt werden?

13. Wie bewertet der Senat die Dringlichkeit, auf dem Grundstück Geflüchtete unterzubringen?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19032.pdf

Freie Universität Berlin Geflüchtetenunterbringung Gemeinschaftsunterkunft Thielallee Wohncontainer

Schriftliche Anfrage vom 2. Mai 2024 - Drucksache 19/19031

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Welche vertraglichen Beziehungen bestehen zwischen der Charité und/oder ihren Tochterunternehmen (Charité) und der Firma Doctolib und/oder deren Tochterunternehmen (Doctolib)?

2. Wann und mit welcher Leistungsbeschreibung wurde die Beschaffung des Patientenportals der Charité ausgeschrieben? Welche Art des Vergabeverfahrens fand hierbei Anwendung?

3. Was beinhaltet der Vertrag über die Beschaffung des Patientenportals? Insbesondere:
a. Wurde eine Software als Produkt zum eigenen Betrieb oder der Betrieb des Portals als Dienstleistung beschafft?
b. Wurde ein bereits vorhandenes Produkt, z.B. „Doctolib Hospital“, beschafft oder erfolgt eine umfangreiche Anpassung, bzw. Neuprogrammierung?
c. Wann ist die Fertigstellung beabsichtigt?
d. Welche Kosten fallen in welchem Zeitraum an?

4. Für den Fall, dass das Patient*innenportal als Service beschafft wurde: Wer betreibt das Portal und unter welchen Bedingungen (z.B. Rechenzentrumstandort, Auftrags- oder gemeinsame Verarbeitung)?

5. Ist Vorgesehen, dass das Patient*innenportal mit der elektronischen Patientenakte der Krankenkassen kompatibel ist?

6. Wie wurde sichergestellt, dass Doctolib die Patientendaten und -accounts von denen seiner anderen Services getrennt verarbeitet (vgl. Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2021, Kapitel 1.3.1.)?

7. Welche Abteilungen und Einrichtungen der Charité werden klinikseitig an das Patient*innenportal angeschlossen, bzw. können auf die dort verarbeiteten Daten zu welchen Zwecken zugreifen?

8. Wie wird das Patientenportal in das Krankenhausinformationssystem eingebunden?

9. Inwiefern und wann ist geplant das Patient*innenportal zu evaluieren?

10. Inwiefern wird Forschung, wie bspw. die Teilnahme an oder die Ausrichtung von klinischen Studien über das Patient*innenportal organisiert? Welche zusätzlichen konkreten Maßnahmen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass dieser Zugriff sicher und den Datenschutzstandards entspricht?

11. Inwieweit wurden die Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin im Vorfeld in den Prozess zur Vergabe und Implementierung des Systems einbezogen?

Antwort:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19031.pdf

Charité Datenschutz Digitalisierung Doctolib Patientenportal

Schriftliche Anfrage vom 30. April 2024 - Drucksache 19/19030

Fragesteller: Christian Zander (CDU), Bettina König (SPD), Catherina Pieroth-Manelli (GRÜNE) und Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie hoch war die Anzahl der postmortalen Organspenden (Entnahmen) in Berlin in den Jahren 2019-2023 jährlich?

2. Bei wie vielen dieser Organspenden lagen ein Organspende Ausweis und eine Erklärung in der Patientenverfügung vor oder aber bei Fehlen dieser Voraussetzungen eine Einwilligung durch Betreuer/Bevollmächtigte oder Familienangehörige?

3. Wie verteilt sich die Anzahl durchgeführter Transplantationen in den Jahren 2019-2023 aufgeschlüsselt nach Organen auf die Berliner Transplantationszentren?

4. Welche Organe und Gewebetypen werden postmortal am häufigsten bis am wenigsten gespendet? Bei welchen Organen herrscht besondere Knappheit?

5. Wie viele Menschen in Berlin und bundesweit stehen aktuell auf einer Warteliste für eine Organspende (bitte aufgeschlüsselt nach Organen)?

6. Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten auf welche Spenderorgane in Berlin und bundesweit? Bei welchen Organen sind die Wartezeiten besonders lang?

7. Wie viele Menschen verstarben in Berlin und bundesweit in den Jahren 2019-2023, weil sie kein passendes Spenderorgan erhalten haben?

8. Wie viele Personen in Berlin und bundesweit haben sich bereits in das neue Organspende-Register eingetragen? Zeigen sich durch die Einführung des Registers positive Entwicklungen?

9. Gibt es Daten oder Schätzungen, wie hoch der Anteil in der Bevölkerung ist, der über einen Organspende Ausweis verfügt oder bspw. im Rahmen einer Patientenverfügung seine Organspende Bereitschaft erklärt hat?

10. Sieht der Senat über die Einführung des Onlineregisters hinaus Handlungsbedarf, um die Situation für Menschen auf der Warteliste für Organspende zu verbessern? Falls ja, welche weiteren Maßnahmen schlägt der Senat vor?

11. Wie positioniert sich der Senat zur Widerspruchslösung?

12. Wie positioniert sich der Senat zur Möglichkeit einer Organspende nach einem Herzkreislaufversagen, zum Einsatz von Maschinenperfusionsverfahren sowie zu Xenotransplantationen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19030.pdf

Deutsche Stiftung Organtransplantation Organspende Transplantation Warteliste Widerspruchslösung

Schriftliche Anfrage vom 30. April 2024 - Drucksache 19/19021

Fragesteller: Tobias Schulze und Carsten Schatz (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie viele Berliner Wissenschaftler*innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen waren 2023 im Rahmen der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) an anderen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen außerhalb Berlins tätig?

2. Wie viele Wissenschaftler*innen sind aktuell an Berliner Wissenschaftseinrichtungen im Rahmen der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) beschäftigt? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach den unterschiedlichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen auf.)

3. Wie ist das Verhältnis zwischen deutschen und nichtdeutschen Staatsangehörigen unter den Wissenschaftler*innen, die derzeit an Berliner außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Hochschulen im Rahmen der MSCA beschäftigt sind?

4. Wie lange können Wissenschaftler*innen im Rahmen des MSCA in Berlin mindestens forschen? Gibt es Verlängerungsmöglichkeiten?

5. Wie hoch ist die jährliche finanzielle Förderung für die Wissenschaftler*innen durch das Programm? Wie schlüsselt sich die jährliche Förderung auf unterschiedliche Verwendungsarten auf (bspw. Gehalt, Mobilitätspauschale, Forschungsmittelpauschale etc.)?

6. Erhält der jeweils zuständige Personal- oder Betriebsrat die Einstellungsunterlagen zur Zustimmung, sofern Wissenschaftler*innen sich bei einer Berliner außeruniversitären Forschungseinrichtung aufgrund der MSCA bewerben?

7. In welchem Beschäftigungsverhältnis stehen die aus MSCA-Mitteln beschäftigten Wissenschaftler*innen mit den jeweiligen Wissenschaftseinrichtungen hier in Berlin?

8. Welche Wissenschaftseinrichtungen nutzen für das Beschäftigungsverhältnis, mit den aus MSCA-Mitteln beschäftigten Wissenschaftler*innen, die Musterverträge der deutschen Kontaktstellen für die MSCA?

9. Unterliegen die Wissenschaftler*innen, die aufgrund der MSCA in Berlin sind, dem jeweils in der Hochschule oder Forschungseinrichtung geltendem Tarifrecht?

10. Sofern der TV-L oder der TVöD Anwendung finden, in welche Entgeltgruppe werden die internationalen Wissenschaftler*innen eingruppiert? Wie erfolgt die Einstufung in die Berufserfahrungsstufe?

11. Wie verfahren Hochschulen und Forschungseinrichtungen, falls der Teil der Mittel des MSCA-Programms, der für das Gehalt (Entgelt) vorgesehen ist, nicht ausreichen, um die korrekte tarifvertragliche Einstufung und Bezahlung zu gewährleisten?

12. Wie viele Wissenschaftler*innen werden aufgrund der begrenzt zur Verfügung gestellten Mittel der MSCA nicht anhand der korrekten tarifvertraglichen Einstufung bezahlt?

13. Wie hoch wären die zusätzlichen Kosten für die jeweiligen Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen pro Monat und pro Jahr, wenn die Wissenschaftler*innen gemäß der in den Einrichtungen jeweils geltenden Tarifverträgen bezahlt werden würden?

14. Welche Beratungsstellen und Hilfsangebote können Wissenschaftler*innen grundsätzlich nutzen, die aufgrund der MSCA in Berlin sind?

15. Erhalten Berliner Wissenschaftseinrichtungen selbst Mittel aus den MSCA, wenn sie Wissenschaftler*innen aufnehmen?

16. Welche weiteren Kosten entstehen den Berliner Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an der die Wissenschaftler*innen arbeiten, die nicht durch die MSCA übernommen werden?

17. Inwiefern überprüft die EU und die Programmverantwortlichen für das MSCA in Deutschland und Berlin die Einhaltung der örtlichen tarifrechtlichen Vorgaben?

18. Wie bewertet der Berliner Senat die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen für die Berliner Wissenschaft?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19021.pdf

EU-Fördermittel Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen MSCA Tarifrecht Wissenschaftler

Schriftliche Anfrage vom 30. April 2024 - Drucksache 19/19020

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie viele individualrechtliche Verfahren im Bereich des Arbeitsrechtes wurden durch Tarifbeschäftigte gegen die Freie Universität Berlin (FU) seit 2016 insgesamt angestrengt? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Jahren auf.

2. Wie viele tarifrechtliche Beschäftigte hatte die FU jeweils zum 01. Januar eines Jahres seit dem 01.01.2016 bis zum 01.01.2024 beschäftigt? Bitte schlüsseln sie die Antwort in Tarifbeschäftigte und in studentisch Beschäftigte gemäß TVStud auf.

3. Wie viele Klagen wurden durchschnittlich pro Tarifbeschäftigte*n bzw. pro studentisch Beschäftigten jeweils pro Jahr seit 2016 im arbeitsrechtlichen Rahmen in der 1. Instanz gegen die FU angestrengt?

4. Für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.03.2024, Dienststelle Dahlem, aufgeschlüsselt nach Jahren: a) Wie viele individualrechtliche Verfahren von Tarifbeschäftigten wurden vor dem Arbeitsgericht jeweils angestrengt? Was waren jeweils die Themen? Welche Verfahren sind aktuell noch anhängig? b) Wie viele arbeitsgerichtliche Verfahren gingen bis in die zweite Instanz vor das Landesarbeitsgericht? c) Wie viele arbeitsgerichtliche Verfahren gingen bis vor das Bundesarbeitsgericht?

5. Für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.03.2024, Dienststelle ZE BGBM, aufgeschlüsselt nach Jahren: a) Wie viele individualrechtliche Verfahren von Tarifbeschäftigten wurden vor dem Arbeitsgericht jeweils angestrengt? b) Wie viele arbeitsgerichtliche Verfahren gingen bis in die zweite Instanz vor das Landesarbeitsgericht? c) Wie viele arbeitsgerichtliche Verfahren gingen bis vor das Bundesarbeitsgericht?

6. Für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.03.2024, Dienststelle Studentische Beschäftigte, aufgeschlüsselt nach Jahren: a) Wie viele individualrechtliche Verfahren von Tarifbeschäftigten wurden vor dem Arbeitsgericht jeweils angestrengt? b) Wie viele arbeitsgerichtliche Verfahren gingen bis in die zweite Instanz vor das Landesarbeitsgericht? c) Wie viele arbeitsgerichtliche Verfahren gingen bis vor das Bundesarbeitsgericht?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19020.pdf

Arbeitsgericht Arbeitsrecht Freie Universität Berlin individualrechtliche Verfahren Tarifbeschäftigte

Schriftliche Anfrage vom 29. April 2024 - Drucksache 19/18981

Fragesteller: Kristian Ronneburg und Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Welche Ergebnisse lieferte die in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 19/11636 erwähnte Machbarkeitsstudie?

2. Welche Abstimmungen haben dazu seit Vorliegen der Machbarkeitsstudie mit der Deutschen Bahn stattgefunden?

3. Welche Möglichkeiten bestehen den Quartiersplatz in Höhe Lehrter Straße direkt an den neuen Haltepunkt an der Perleberger Straße anzubinden?

4. Wird im Rahmen des geplanten Baus des neuen S-Bahnhofs Perleberger Brücke ein Zugang über oder unter den Fernbahngleisen in Höhe des Quartiersplatzes Lehrter Straße errichtet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welcher Zeitplan wird hier verfolgt?

5. Ist noch immer geplant das Quartier an der Lehrter Straße über die Perleberger Straße an den neuen S-Bahnhof Perleberger Brücke anzubinden? Bitte um Begründung.

6. Wann und in welcher Weise wurden die Anwohner*innen über die Ausgestaltung des neuen Bahnhofs und dessen Umfeld informiert? Falls noch keine Beteiligung der Anwohner*innen stattgefunden hat, warum nicht und wann ist dies geplant? Welche Möglichkeiten zur Partizipation am Vorhaben gibt es? Wie und in welchem Umfang ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen?

7. Wie ist die aktuelle Zeitschiene zur Errichtung des S-Bahnhofs Perleberger Brücke? Welche Verfahrensschritte sind wann noch durchzuführen? Wann ist mit einer Baufertigstellung und Inbetriebnahme zu rechnen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18981.pdf

Deutsche Bahn Lehrter Straße Öffentlichkeitsbeteiligung S-Bahnhof Perleberger Brücke Verkehrsplanung

Schriftliche Anfrage vom 18. April 2024 - Drucksache 19/18892

Fragesteller: Niklas Schenker und Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Um welches Bauprojekt an welcher konkreten Adresse handelt es sich bei der Vermietung der WBM an die European School of Management and Technology (ESMT)?

2. Bitte geben Sie folgende Daten zum Objekt an: Baustart und Fertigstellung, Baukosten, Bruttogeschossfläche gesamt, Bruttogeschossfläche und Anzahl Einheiten je Nutzungsart (Wohnen, studentisches Wohnen, Gewerbe, Sonstiges (bitte angeben)).

3. Wie groß sind jeweils die Wohneinheiten für Studierende (bitte aufschlüsseln nach privater Wohnfläche und ggf. Gemeinschaftsflächen)?

4. Wurden für den Bau Fördermittel beantragt und gewährt? Wenn ja: Mittel welcher Höhe aus welchen Programmen mit welchen Auflagen und Bindungen?

5. Was waren die Vermietungs- und Vermarktungspläne der WBM bei Planungs- und Baustart?

6. Wann wurde auf welchem Wege mit der Vermarktung des Gebäudes begonnen?

7. Wann und wie kam der Kontakt mit der ESMT-Stiftung zustande?

8. Welche Teile des Objekts werden zu welchem Mietzins/m² an die ESMT-Stiftung, die ESMT GmbH oder andere der ESMT nahestehende natürliche oder juristische Personen vermietet?

9. Wurde zwischen WBM und ESMT vertraglich festgelegt zu welchen Konditionen (Kaltmiete, Nebenkosten, sonstige Kosten, Belegungsbindungen, etc.) die Flächen an weitere- bzw. Endnutzer*innen vermietet werden? Wenn ja: Wie sehen diese Konditionen aus? Wenn nein: Warum nicht und welche Kenntnis hat die WBM über die tatsächlichen Konditionen der Vermietung durch die ESMT?

9a. Ist es richtig, dass die ESMT die Wohneinheiten zu einem deutlich höheren Mietzins – der Artikel legt nahe, dass die WBM für 20€/m² und die ESMT für 70€/m² vermieten – vermietet?

10. Inwiefern war der Senat an der Vergabe des Objektes beteiligt bzw. über diese informiert?

11. Werden die studentischen Wohnplätze in diesem Objekt statistisch Teil der zu schaffenden Wohnplätze für Studierende im Rahmen des entsprechenden Senatsprogramms?

12. Wurde das Studierendenwerk oder andere Hochschulen als mögliche Nutzerinnen in Betracht gezogen? Warum entschied sich die WBM für eine private Hochschule?

13. Inwiefern verträgt sich eine solche Vermietung mit dem sozialen Versorgungsauftrag der städtischen Wohnungsunternehmen?

14. Gibt es vergleichbare Fälle bei der WBM oder anderen landeseigenen Wohnungsunternehmen?

15. Wie viele Studierende sind derzeit in grundständigen Studiengängen an der ESMT immatrikuliert?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18892.pdf

ESMT Fischerinsel Privathochschule Studentenwohnungen WBM

Schriftliche Anfrage vom 15. April 2024 - Drucksache 19/18837

Fragesteller: Kristian Ronneburg und Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie viele Promotionsstudierende waren im Wintersemester 2023 / 2024 an Berliner Hochschulen immatrikuliert? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Hochschulen auf und geben Sie eine Gesamtzahl an.)

2. Wie viele Promotionsstudierende sind im aktuellen Sommersemester 2024 an Berliner Hochschulen immatrikuliert? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Hochschulen auf und geben Sie eine Gesamtzahl an.)

3. Wie groß ist der Anteil der Promotionsstudierenden an der Gesamtzahl der Studierenden, ausgedrückt als Prozentsatz? (Bitte schlüsseln sie die Antwort nach Hochschulen und insgesamt auf.)

4. Wie viele dieser Promotionsstudierenden haben sich im Wintersemester 2023 / 2024 vom Semesterticket befreien lassen? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Hochschulen auf und geben Sie die Prozentzahl im Verhältnis zur jeweiligen Gesamtanzahl der Promotionsstudierenden an.)

5. Wie viele Promovierende haben aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses an der Hochschule Anspruch auf ein Deutschland-Jobticket zu welchen Konditionen? Wie viele Promotionsstudierende betrifft das? (Bitte schlüsseln sie die Antwort nach Hochschulen auf.)

6. Welche Festlegungen zu dem Kreis der Anspruchsberechtigten enthält der Deutschlandsemesterticket-rahmenvertrag?

7. Ist es laut des Deutschlandsemesterticketrahmenvertrages des Verbandes der Deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) möglich, dass Promotionsstudierende in das Semesterticket inkludiert werden?

8. Welche Gründe führten dazu, dass in Berlin Promotionsstudierende vom Deutschlandsemesterticket ausgeschlossen sind?

9. In welchen anderen Bundesländern sind Promotionsstudierende im Deutschlandsemesterticket ebenfalls nicht inkludiert?

10. Wann konkret hat der VBB die Anzahl der immatrikulierten Promovierenden sowie deren Befreiungen vom Semesterticket beim Senat, bzw. den Hochschulen bzw. den Studierendenschaften abgefragt? Aus welchem Semester stammten die Daten, die abgefragt wurden? Wurden weitere Daten zu Promotionsstudierenden abgefragt? Sollte der VBB die Daten zu Promotionsstudierenden nicht abgefragt haben, auf welchem Weg bekam der VBB Daten zu Promotionsstudierenden und ihrer Befreiung?

11. Promotionsstudierende sind laut § 25 Abs. 2 BerlHG Studierende und sodann Teil der Verfassten Studierendenschaft, sofern sie nicht aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses Mitglied der Hochschule sind sowie sich nicht als Studierende immatrikuliert haben. In § 18a Abs. 1 BerlHG ist geregelt, dass es explizit in der Kompetenz der Studierendenschaft liegt, für die Studierenden in ihrer Gesamtheit einen Vertrag über ein Semesterticket abzuschließen. Sieht der Senat hier eine Ungleichbehandlung von verschiedenen Gruppen von Studierenden?

12. Bestünde nach Ansicht des Senates die Gefahr, dass bei einer Ungleichbehandlung von verschiedenen Gruppen von Studierenden derselben Studierendenschaft der im Sommersemester 2024 geschlossene Semesterticketvertrag juristisch angreifbar ist?

13. Wurde die Rechtssicherheit der einzelnen Regelungen des Vertrages im Vorfeld geprüft? Mit welchem Ergebnis?

14. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass Promotionsstudierende nicht mehr vom Semesterticket profitieren können? Mit welchen Mehrkosten müssen Promotionsstudierende pro Semester bei vergleichbarer Leistung rechnen, wenn sie nun auf andere Tarifangebote, wie bspw. das Deutschlandticket für 49 € zurückgreifen müssen?

15. Sieht der Senat bei Promotionsstudierenden einen Bedarf, deutschlandweit mobil zu sein?

16. Sieht der Senat Promotionsvorhaben dadurch gefährdet, dass Promotionsstudierende auf teurere Tarife zurückgreifen müssen, um deutschlandweit mobil zu sein?

17. Inwiefern wird der Senat in den verschiedenen Gremien des VBB darauf hinwirken, dass Promotionsstudierende wieder am Deutschlandsemesterticket partizipieren können?

18. Plant der VBB nach derzeitigem Stand, Promotionsstudierenden im Wintersemester 2024/2025 wieder den Zugang zum Semesterticket zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht?

19. Welche Hochschulen haben letztendlich zum SoSe 2024 ein Deutschlandsemesterticket und für wie viele Semester wurde der Vertrag jeweils mit welcher Kündigungsfrist abgeschlossen?

20. Wann wurde den Ländern vom VDV der Rahmenvertrag für das Deutschlandsemesterticket übersandt? Wann erhielt ihn der VBB? (Bitte geben Sie jeweils das konkrete Datum an.)

21. Wann wurde der erste, durch den VBB angepasste Vertrag für das Deutschlandsemesterticket den einzelnen Studierendenschaften zugesandt? (Bitte geben Sie jeweils das konkrete Datum an.)

22. Wie oft und wann wurde der Vertrag angepasst und den Hochschulen und Studierendenschaften übersandt? (Bitte geben Sie jeweils das Datum der Übersendung an.)

23. Welche konkreten Änderungen wurden aus welchen Gründen jeweils an den einzelnen Vertragsversionen vorgenommen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18837.pdf

Deutschlandsemesterticket Promotionsstudierende Semesterticket VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg

Schriftliche Anfrage vom 15. April 2024 - Drucksache 19/18836

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Die folgenden Fragen beziehen sich teilweise auf meine schriftliche Anfrage (Drs. 19/18557). Welche Kriterien gelten für die Ausschreibung von offenen Stellen im Hinblick auf die Veröffentlichung an der FU und am Fachbereich Veterinärmedizin und inwiefern unterscheiden sie sich?

2. Welche der unter Nr. 5 in Drs. 19/18557 ausgeschriebenen Stellen wurden bei der Agentur für Arbeit im Stellenportal veröffentlicht? Welche der freien Stellen sind derzeit bei der Agentur für Arbeit im Stellenportal veröffentlicht? Warum ist am 02.04.2024 nur eine Tierpfleger*innenstelle und keine Stelle eine tiermedizinischen Fachangestellten im Portal der Agentur für Arbeit veröffentlicht?

3. Inwiefern wurde die Stelle der aktuell besetzten Fachbereichsverwaltung am Fachbereich Veterinärmedizin, vor der Besetzung ausgeschrieben? Wie viele Personen haben sich auf die Stelle beworben? Wie viele wurden zum Vorstellungsgespräch eingeladen? Seit wann ist die Stelle besetzt?

4. Welcher Teil der in der Drs. 19/18557 Nr. 9 angegeben Nachzahlungen in Höhe von 2.004.903,88 € resultiert aus Tarifvertragsverstößen im Fachbereich Veterinärmedizin und woraus besteht die restliche Summe?

5. Ist es richtig, dass die Beschäftigten gemäß Präsidiumsbeschluss der FU Berlin insgesamt die Summe von 2.004.903,88 € rückwirkend für 3 Jahre nachgezahlt bekommen haben und alle Ansprüche der Beschäftigten vor dem Präsidiumsbeschluss zuvor verfallen sind? Wie hoch ist der jährliche und der Gesamtbetrag der verfallenen Ansprüche seit 2014? Was geschah mit den eingesparten Geldern?

6. Aufgrund welcher tariflichen Regelung und in welcher Höhe wurden Tierärzt*innen bis April 2020 am Fachbereich Veterinärmedizin bezahlt? Welcher damals gültigen Entgeltgruppe des TV-L entsprach das damalige Einstiegsgehalt der Tierärzt*innen am Fachbereich Veterinärmedizin? Wie wurde die Arbeit der Tierärzt*innen in diesem Zeitraum z.B. bei Operationen Dritten in Rechnung gestellt?

7. Welche der Stellen der Beschäftigten in Drs. 19/18557 Nr. 12, die gekündigt haben, wurden im Stellenportal der Agentur für Arbeit veröffentlicht?

8. Bitte konkretisieren Sie, wie die in Drs. 19/18557 Nr. 14 genannten Mittel, die eingespart wurden, im Fachbereich Veterinärmedizin verwendet wurden?

9. Ist es richtig, dass der Personalrat Dahlem vor dem in Drs. 19/18557 Nr. 15 genannten Verfahren (VG 60K 8/23 PVL) wegen gescheiterten Verhandlungen zu einer Dienstvereinbarung zur Dienstplangestaltung die Einigungsstelle angerufen hat? Worin liegen die Bedenken der FU eine Dienstvereinbarung, wie vom Personalrat vorgeschlagen, abzuschließen bzw. die Verhandlungen fortzusetzen? Wann wird das Verfahren (VG 60K 8/23 PVL) voraussichtlich verhandelt?

10. Wurde zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen am Fachbereich Veterinärmedizin eine externe Unternehmensberatung hinzugezogen? Wenn ja, teilen Sie bitte mit, welchen konkreten Auftrag die Unternehmensberatung erhalten hat, welche Vergütung vereinbart wurde und was das konkrete Ergebnis des Auftrages war. Bitte übersenden Sie hierzu alle Unterlagen.

11. In Drs. 19/18557 Nr. 18 wird berichtet, dass zusätzliche Stellen für Tierärzt*innen und Tierpflegende eingerichtet wurden. Die Tierärzt*innen sollen dabei, je nach Aufgabengebiet, entweder in E14 oder E15 eingruppiert werden. Wie viele Tierärzt*innen werden weiterhin nach E13 vergütet? Wann soll die Höhergruppierung erfolgen? Wie viele Tierpfleger*innen werden weiterhin mit der E5 vergütet? Wann soll die Höhergruppierung erfolgen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18836.pdf

Arbeitsbedingungen Freie Universität Berlin Tarifverstöße Veterinärmedizin Zeitzuschläge

Schriftliche Anfrage vom 9. April 2024 - Drucksache 19/18801

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Welche rechtlichen Möglichkeiten (z.B. StGB, BGB, Gewaltschutzgesetz etc.) stehen Mitgliedern der Hochschule, insbesondere Studierenden, derzeit zur Verfügung, um sich gegen Gewalt zu schützen? Inwiefern können die Hochschulen sie dabei unterstützen?

2. Welche rechtlichen Voraussetzungen bestehen für Mitglieder der Hochschule, insbesondere Studierende, um ein Kontaktverbot oder ähnliche rechtliche Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken? Inwiefern können die Hochschulen sie dabei unterstützen?

3. Welche Wirkung hätte ein Kontaktverbot für die hiervon betroffene Person, gegen die die Verfügung erwirkt wurde, im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten im Hochschulbetrieb?

4. Welche rechtliche Wirkung hat ein Kontaktverbot für die hierdurch zu schützende Person und wie würde ein solches Verbot im Hochschulbetrieb umgesetzt?

5. Können sich Personen, die mit einem Kontaktverbot belegt sind, im selben Raum aufhalten, wie die Person, die das Kontaktverbot juristisch erstritten hat?

6. Ist es aufgrund der jeweiligen Campusmanagementsoftware der Hochschulen möglich, für Studierende einzelne Lehrveranstaltungen zu sperren und Anmeldungen zu Veranstaltungen zu verunmöglichen bzw. kann die Software dahingehend modifiziert werden? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Hochschulen auf.)

7. Von wie vielen Kontaktverboten haben die Hochschulen in den letzten 5 Jahren Kenntnis erhalten? (Bitte schlüsseln Sie die Anzahl nach Hochschulen und Jahren auf.)

8. Welche Regelungen bestehen an Hochschulen, wenn sie von Kontaktverboten Kenntnis erhalten? Welche Prozesse werden gestartet? Welche Konsequenzen hat das für die mit einem Kontaktverbot belegte Person? (Bitte schlüsseln sie die Antwort nach Hochschulen auf, sofern Abweichungen im Verfahren bestehen.)

9. Wurden in den letzten 10 Jahren Kontaktverbote gegenüber Mitgliedern der Hochschule ausgesprochen, die nicht der Gruppe der Studierenden angehören? (Bitte schlüsseln sie die Antwort nach Hochschulen auf.)

10. In der Drs. 19 / 1572 wird ein Ordnungsverstoß im neu zu beschließenden § 16 Abs. 1 Nr. 1 gerade nicht vom Vorliegen einer durch ein ordentliches Gericht festgestellten Gewaltstraftat begründet. Ist es nach der Regelung des Gesetzantrages daher zumindest theoretisch möglich, dass ein Ordnungsverstoß durch einen Ordnungsausschuss festgestellt wird, auch wenn a) die Eröffnung eines Strafverfahrens durch ein deutsches Gericht abgelehnt wurde b) ein Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft oder ein deutsches Gericht eingestellt wurde c) ein*e Angeklagte*r durch ein deutsches Gericht freigesprochen wurde?

11. Welche Auswirkungen haben Ordnungsmaßnahmen auf den Aufenthaltsstatus von Hochschulmitgliedern? Ist sichergestellt, dass diese durch eine als Ordnungsmaßnahme ergehende Exmatrikulation ihren rechtmäßigen Aufenthalt nicht verlieren?

12. Wie wird die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Exmatrikulationsmöglichkeit in Zukunft evaluiert und überprüft?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18801.pdf

Campusmanagement Gewaltschutz Hochschulen Kontaktverbot Ordnungsmaßnahmen

Schriftliche Anfrage vom 4. April 2024 - Drucksache 19/18772

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Seit dem Angriff auf einen jüdischen Studierenden plante der Senat die Einführung von Ordnungsmaßnahmen in das Berliner Hochschulgesetz. Welche Stellen außerhalb der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, insbesondere andere Senatsverwaltungen, Bundesländer, Polizei, Verfassungsschutz, Hochschulen oder Opferberatungsstellen, wurden im Rahmen der Erstellung des Gesetzentwurfes vor (!) Beginn der Verbändeanhörung kontaktiert? Wann erfolgte die jeweilige Kontaktierung und aus welchen Gründen wurden diese Stellen kontaktiert? Welche Rückmeldungen erfolgten von diesen Stellen? Fügen Sie entsprechende Emails, Unterlagen etc. der Antwort bei.

2. Welche Verbände wurden letztendlich in die Verbändeanhörung nach § 39 Abs. 1 GGO II einbezogen? Welche Gründe führten zur Auswahl dieser Verbände?

3. War der Gesetzesentwurf nach § 39 Abs. 1 2. Halbsatz GGO II für die Richtlinien der Regierungspolitik von Bedeutung und wurde der Regierende Bürgermeister daher oder aus einem anderen Grund einbezogen? Wenn ja, wann und in welcher Art und Weise wurde der Regierende Bürgermeister einbezogen?

4. Stimmt der Senat der Einschätzung zu, dass zumindest durch den im Gesetzentwurf enthaltenen Ordnungsausschuss auch andere Gruppen, als die der Studierenden, durch den Gesetzentwurf betroffen sind? Wenn ja, welche Gruppen sieht der Senat betroffen?

5. Welche Gründe führten zur Nichtberücksichtigung der Gewerkschaften bei der Verbändeanhörung?

6. Warum wurden keine Verbände für internationale Studierende in die Verbändeanhörung einbezogen?

7. Wann und wie begann die Verbändeanhörung für das Gesetz zur Einführung der Ordnungsmaßnahmen ins Berliner Hochschulgesetz? (Bitte geben Sie Tag, Uhrzeit und Art der Verschickung an.)

8. Wann endete die Stellungnahmefrist im Verfahren der Verbändeanhörung? (Bitte geben Sie Tag und Uhrzeit an.)

9. Wie viele volle Werktage hatten die Verbände für die Abgabe einer Stellungnahme Zeit?

10. Welche Verbände haben eine Stellungnahme abgegeben? Wie lang waren die Stellungnahmen? (Bitte führen Sie auch Verbände an, die ursprünglich nicht in die Verbändeanhörung inkludiert waren. Bitte geben Sie die Länge der Stellungnahmen in A4-Seiten an. Bitte übersenden Sie sämtliche Stellungnahmen als Anlage.)

11. Wie viele zur Stellungnahme aufgeforderte Verbände haben die kurze Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bemängelt und wie viele haben einen Verlängerungsantrag für die Abgabe zur Stellungnahme gestellt? Wurden diese gewährt? Wenn nein, warum nicht?

12. Wie bewertet der Senat den Zeitraum zur Abgabe einer sachgerechten Stellungnahme im Angesicht von Prüfungszeit und Vorlesungsfreier Zeit?

13. Inwiefern wurden aufgrund der Stellungnahmen der Verbände noch Änderungen am Gesetz oder an der Begründung vorgenommen? Wann erfolgte die Weiterleitung des endgültigen Gesetzentwurfs der für die Sachbearbeitung zuständigen Stelle an die Referatsleitung, Abteilungsleitung, den Staatssekretär und die Senatorin? (Bitte geben Sie Datum, Uhrzeit und Art der Weiterleitung (z.B. EMail) an.)

14. Wann erfolgte der Beginn des Mitzeichnungsverfahrens für den Gesetzesentwurf durch SenWGP? (Bitte geben Sie Datum und Uhrzeit an.)

15. Wann wurde der Referent*innenentwurf von SenWGP an die Senatskanzlei übersendet, damit diese ihn an die Fraktionen im AGH übersendet? Wann erfolgte die Übersendung an das Abgeordnetenhaus? Inwiefern erfüllt die späte Zustellung des Referent*innenentwurfs an die Fraktionen das Erfordernis der Gleichzeitigkeit gem. § 39 Abs. 3 GGO II?

16. Wann erfolgte der endgültige Beschluss im Senat? Wann wurde der Gesetzantrag durch den Senat an das Abgeordnetenhaus überwiesen? (Bitte geben Sie Datum und Uhrzeit an.)

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18772.pdf

Berliner Hochschulen Gesetzgebungsverfahren Hochschulgesetz Ordnungsmaßnahmen Verbändeanhörung

Schriftliche Anfrage vom 9. April 2024 - Drucksache 19/18797

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie hoch ist die Anzahl der Verfahren der FU Berlin seit 2016 jeweils gegen den Gesamtpersonalrat, Personalrat Dahlem, Personalrat ZE BGBM sowie den Personalrat der studentischen Beschäftigten? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Jahren und insgesamt auf.

2. Welche Gerichtsverfahren sind gegenüber dem Gesamtpersonalrat vor dem Verwaltungsgericht im Zeitraum 01.01.2016 bis 31.03.2024 anhängig (gewesen)? Was sind/waren jeweils die Themen? Welche Urteile, Beschlüsse oder Vergleiche ergingen jeweils in welcher Instanz? Welche Verfahren sind aktuell noch anhängig? Bitte nennen Sie jeweils das gerichtliche Aktenzeichen.

3. Welche Gerichtsverfahren sind gegenüber dem Personalrat Dahlem vor dem Verwaltungsgericht im Zeitraum 01.01.2016 bis 31.03.2024 anhängig (gewesen)? Was sind/waren jeweils die Themen? Welche Urteile, Beschlüsse oder Vergleiche ergingen jeweils in welcher Instanz? Welche Verfahren sind aktuell noch anhängig? Bitte nennen Sie jeweils das gerichtliche Aktenzeichen.

4. Welche Gerichtsverfahren sind gegenüber dem Personalrat Zentraleinrichtung Botanischer Garten und Botanisches Museum (ZE BGBM) vor dem Verwaltungsgericht im Zeitraum 01.01.2016 bis 31.03.2024 anhängig (gewesen)? Was sind/waren jeweils die Themen? Welche Urteile, Beschlüsse oder Vergleiche ergingen jeweils in welcher Instanz? Welche Verfahren sind aktuell noch anhängig? Bitte nennen Sie jeweils das gerichtliche Aktenzeichen.

5. Welche Gerichtsverfahren sind gegenüber dem Personalrat der studentischen Beschäftigten vor dem Verwaltungsgericht im Zeitraum 01.01.2016 bis 31.03.2024 anhängig (gewesen)? Was sind/waren jeweils die Themen? Welche Urteile, Beschlüsse oder Vergleiche ergingen jeweils in welcher Instanz? Welche Verfahren sind aktuell noch anhängig? Bitte nennen Sie jeweils das gerichtliche Aktenzeichen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18797.pdf

Freie Universität Berlin Kollektivverfahren Personalrat Personalvertretungsrecht Verwaltungsgericht

Schriftliche Anfrage vom 25. März 2024 - Drucksache 19/18710

Fragesteller: Dr. Klaus Lederer und Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie beurteilt der Senat, verglichen mit seiner Antwort vom 2. Februar auf die Schriftliche Anfrage Drs. 19/18134, die aktuelle Versorgungslage beim HIV-, PrEP- und PEP-Medikament mit der wichtigen Wirkstoff-kombination Emtricitabin plus Tenofovirdisoproxil (FTC+TDF) a) in Berlin? b) in Deutschland? c) in Europa?

2. Sind dem Senat Berichte bekannt (vgl. etwa „Von Entspannung kann keine Rede sein“, Tagesspiegel Queer-spiegel-Newsletter vom 7.3.2024), denen zufolge Berliner Apotheken nach wie vor nicht alle ihre Kund*innen mit den benötigten Medikamenten für HIV-Prophylaxe und -Therapie versorgen können, und wie bewertet der Senat diese Berichte?

3. Welche Erkenntnisse hat der Senat dazu, dass aufgrund einer nach wie vor angespannten Versorgungslage Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil in Berliner Apotheken lediglich in Kleinpackungen (z.B. für jeweils 30 Tage PrEP statt ansonsten üblicher 90 Tage) erhältlich ist, was für die Nutzenden eine Vervielfachung der von ihnen selbst zu tragenden Zuzahlung bedeutet, und wie bewertet der Senat dies vor dem Hintergrund der Tatsache, dass viele auf HIV- und PrEP-Medikamente angewiesene Menschen ohnehin sozial benachteiligten Gruppen angehören?

4. Teilt der Senat die Einschätzung der Deutschen AIDS-Gesellschaft (DAIG), der Deutschen Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin (dagnä), der Deutschen Arbeitsgemeinschaft HIV- und Hepatitis-kompetenter Apotheken (DAHKA) sowie der Deutschen Aidshilfe (DAH), dass „der Versorgungsmangel [beim HIV-Medikament Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil] bei Patient*innen, in der Community, in den Praxen und den Apotheken zu massiver Verunsicherung und zu einem bedenklichen Verlust an Vertrauen in das deutsche Gesundheitssystem geführt“ und „[d]ie Prävention […] Schaden genommen“ hat (vgl. Offenen Brief vom 1.3.2024)?

5. Kann der Senat nachvollziehen, dass es aus Sicht der hinter dem genannten Offenen Brief stehenden Fachorganisationen „unverständlich [ist], dass die Politik trotz unserer Aufforderung zunächst nicht reagierte, obwohl wir [bereits im November] explizit auf die Gefahr ansteigender HIV-Neuinfektionen hingewiesen haben“?

6. Teilt der Senat die Einschätzung der Deutschen Aidshilfe, „dass sich noch deutlich mehr Menschen mit der PrEP vor einer HIV-Infektion schützen könnten und dass sich so die Zahl der Neuinfektionen weiter senken ließe“?

7. Teilt der Senat die Einschätzung, dass die Wahrnehmung einer unsicheren, nicht durchgängig gewährleisteten Versorgungslage mit PrEP potentielle Interessierte von einer Nutzung der HIV-Prophylaxe PrEP abhalten kann?

8. Welche Maßnahmen ergreift der Senat vor diesem Hintergrund, um das Vertrauen von derzeitigen sowie von potentiellen HIV-Prophylaxe-Nutzenden in die Verlässlichkeit des Gesundheitssystems wiederherzustellen?

9. Ist der Senat nach wie vor der Ansicht, dass es richtig war, keinerlei senatsseitige Kommunikation und Information der Berliner Bevölkerung hinsichtlich der Versorgungslage mit HIV-, PrEP- und PEP-Medikamenten zu betreiben (vgl. Antwort des Senats auf Frage 19 der Schriftlichen Anfrage Drs. 19/18134) und plant der Senat diesbezüglich auch aktuell keinerlei Aktivitäten?

10. Teilt der Senat alle im oben genannten Offenen Brief der Fachorganisationen formulierten konkreten Forderungen, um (auch über das das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) hinaus) mit zusätzlichen Maßnahmen die beständige Verfügbarkeit von unverzichtbaren Medikamenten als Teil der Daseinsvorsorge sicherzustellen? Wenn nein, welche der im genannten Offenen Brief formulierten Forderungen teilt der Senat nicht und aus welchen Gründen jeweils? Welche ja oder teilweise: Welche Schritte wird der Senat ergreifen oder hat er bereits ergriffen, um die Umsetzung der von ihm unterstützten Forderungen auf der Bundesebene zu forcieren?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18710.pdf

Arzneimittelengpass Gesundheitssystem HIV-Medikament Medikamentenversorgung PrEP-Versorgung

Schriftliche Anfrage vom 12. März 2024 - Drucksache 19/18557

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie viele Stellen für Mitarbeiter*innen von Technik, Service und Verwaltung gab es am 01.01.2021 nach dem damals gültigen Stellenplan am Fachbereich Veterinärmedizin (FB VetMed) der FU? Wie viele dieser Stellen haben Aufgaben, die mit der Versorgung von Tieren zu tun haben (Pflege, Aufzucht, Beschaffung, Transport etc.)? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Tarifgruppen auf.)

2. Wie viele der Stellen gemäß Stellenplan vom 01.01.2021 für Mitarbeiter*innen von Technik, Service und Verwaltung am Fachbereich Veterinärmedizin der FU Berlin waren zu diesem Zeitpunkt nicht besetzt? Wie viele der Stellen, die für die Versorgung von Tieren zuständig sind, waren zum fraglichen Zeitpunkt nicht besetzt? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Tarifgruppen auf.)

3. Wie viele Stellen für Mitarbeiter*innen von Technik, Service und Verwaltung gibt es aktuell laut Stellenplan am Fachbereich Veterinärmedizin der FU? Wie viele dieser Stellen, haben im weitesten Sinne mit der Versorgung von Tieren zu tun haben? (Pflege, Aufzucht, Beschaffung, Transport etc.) (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Tarifgruppen auf.)

4. Wie viele der Stellen gemäß Stellenplan für Mitarbeiter*innen von Technik, Service und Verwaltung am Fachbereich Veterinärmedizin der FU Berlin sind aktuell nicht besetzt? Wie viele der Stellen, die für die Versorgung von Tieren zuständig sind, sind aktuell nicht besetzt? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Tarifgruppen auf.)

5. Wie viele Stellen wurden seit dem 01.01.2021 ausgeschrieben um die freien und ausfinanzierten Haushaltsstellen zu besetzen? Wie viele Stellen haben mittlerweile eine sog- Dauerausschreibung?

6. Wie viele MTSV-Beschäftigte des FB VetMed stellten Geltendmachungen im Zeitraum 01.01.2021 bis heute?

7. Wie hoch ist der Gesamtbetrag, der seitens der MTSV-Beschäftigten im FB VetMed im genannten Zeitraum gegenüber der FU bisher geltend gemacht wurde?

8. Welche Ansprüche aus dem Tarifvertrag machten die Beschäftigten des FB VetMed im genannten Zeitraum geltend?

9. In welchem Umfang und bei wie vielen Beschäftigten wurden bislang Nachzahlungen durchgeführt?

10. Wie viele Beschäftigte aus dem Bereich FB VetMed richteten seit dem 01.01.2021 Anträge an die Personalstelle, wegen zu niedrigen Eingruppierungen?

11. Wie vielen dieser Anträge wegen zu niedrigen Eingruppierungen wurde seit dem 01.01.2021 stattgegeben? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach der ursprünglichen und der stattgegebenen Entgeltgruppe auf.

12. Wie viele Beschäftigte des Fachbereichs FB VetMed kündigten ihr Arbeitsverhältnis seit dem 01.01.2021?

13. Sofern Beschäftigte kündigten, deren Entgeltgruppe nachträglich erhöht worden war: Wurden diese Stellen nach der ursprünglichen oder der höheren Entgeltgruppe ausgeschrieben?

14. Wie hoch ist die Gesamtsumme, die die Freie Universität in den Haushaltsjahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 gespart, indem ausfinanzierte Haushaltsstellen im FB VetMed nicht besetzt wurden?

15. Welche Gerichtsverfahren wegen der Missachtung der Mitbestimmung und Informationsrechten gegenüber dem Personalrat Dahlem sind vor dem Verwaltungsgericht vorstellig? Welche Urteile ergingen seit 2017?

16. Auf welcher Rechtsgrundlage arbeiten die Beschäftigten des FB VetMed derzeit nach Gleitzeit, auch außerhalb der Rahmenzeit der gültigen Gleitzeitvereinbarung (z.B. Nachts, in Rufbereitschaft und am Wochenende)?

17. Welche konkreten Maßnahmen plant der FB VetMed, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern?

18. Welche konkreten Maßnahmen plant die FU, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten des FB VetMed zu verbessern?

19. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten am FB VetMed zu verbessern?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18557.pdf

Arbeitsbedingungen Freie Universität Berlin Personalrat Tarifverstöße Veterinärmedizin

Schriftliche Anfrage vom 5. März 2024 - Drucksache 19/18516

Fragesteller: Elke Breitenbach, Carsten Schatz und Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Welche Träger und Projekte haben bei der Abteilung Gesundheit (Kapitel 0920 Haushaltsplan) der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege einen oder mehrere Anträge auf Zuwendungsförderung für das Jahr 2024 eingereicht? Bitte Träger und Projekte tabellarisch für die Haushaltstitel 68406, 68490, 68492 auflisten.

2. Welche Träger und Projekte haben von der Abteilung Gesundheit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Zusagen über Förderung in welcher Höhe für das Jahr 2024, befristet bis wann bekommen? Bitte Träger und Projekte tabellarisch für die Haushaltstitel 68406, 68490, 68492 auflisten.

3. Bei welchen Trägern oder Projekten im Bereich Gesundheit ändert sich die Zuwendungssumme im Vergleich zum Vorjahr und welche werden zum ersten Mal gefördert? Bitte die Zuwendungssummen 2024 in Tabellenform darstellen, inkl. Angabe der veranschlagten sowie der bewilligten Zuwendungssumme für das Jahr 2023.

4. Bei welchen Projekten im Bereich Gesundheit haben sich im Laufe der parlamentarischen Beratungen Änderungen ergeben?

5. Welche Träger und Projekte haben bei der Abteilung Pflege (Kapitel 0930 Haushaltsplan) der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege einen oder mehrere Anträge auf Zuwendungsförderung für das Jahr 2024 eingereicht? Bitte Träger und Projekte tabellarisch für den Haushaltstitel 68406 auflisten.

6. Welche Träger und Projekte haben von der Abteilung Pflege der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Zusagen über Förderung in welcher Höhe für das Jahr 2024, befristet bis wann bekommen? Bitte Träger und Projekte tabellarisch für den Haushaltstitel 68406 auflisten.

7. Bei welchen Trägern oder Projekten aus dem Bereich Pflege ändert sich die Zuwendungssumme im Vergleich zum Vorjahr und welche werden zum ersten Mal gefördert? Bitte die Zuwendungssummen 2024 in Tabellenform darstellen, inkl. Angabe der veranschlagten sowie der bewilligten Zuwendungssumme für das Jahr 2023.

8. Bei welchen Projekten im Bereich Pflege haben sich im Laufe der parlamentarischen Beratungen Änderungen ergeben?

9. Nach welchen Kriterien entscheidet die Senatsverwaltung, bis zu welchem Zeitpunkt die Zuwendungsbescheide befristet werden?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18516.pdf

Gesundheitshaushalt Pflegehaushalt Projektförderung Transparenz Zuwendungsförderung

Schriftliche Anfrage vom 14. Februar 2024 - Drucksache 19/18259

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Vorbemerkung des Abgeordneten:

Derzeit steht das ambulante ärztliche System von verschiedenen Seiten stark unter Druck. Schon jetzt müssen Patient:innen teils monatelang auf Termine warten. Berlin und seine Bevölkerung werden in den nächsten Jahren weiterwachsen. Ein Großteil der niedergelassenen Ärtzt:innenschaft befindet sich jedoch schon im höheren Alter und wird in den nächsten Jahren ihren Beruf altersbedingt aufgeben, während bei jüngeren Ärzt:innen Zurückhaltung sich niederzulassen vorherrscht. Neben dem Wunsch, angestellt zu arbeiten, führen auch die steigenden Anteile von Teilzeitbeschäftigung unter Ärzt:innen sowie der Fachkräftemangel in nichtärztlichen Gesundheitsberufen (insb. MFA) zu einem sich verstärkenden Mangel an Nachfolgen für die Niederlassung.

Der Versorgungsauftrag in der ambulanten Ärzteversorgung liegt nach § 75 Fünftes Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Über das gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V hat die Senatsverwaltung aber Möglichkeiten auf die Bedarfsplanung in der ambulanten Versorgung Einfluss zu nehmen. 2013 haben sich die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, die Kassenärztliche Vereinigung Berlin sowie die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen im Letter of Intent (LOI) in Berlin das Ziel gesetzt, die regionalen Unterschiede zwischen den 12 Berliner Verwaltungsbezirken in der ambulanten ärztlichen Versorgung anzugleichen. Dennoch ist die haus- und fachärztliche Versorgung in Berlin nach wie vor sehr ungleich verteilt. Während einige Westbezirke deutlich überversorgt sind, besteht vor allem in den drei Ostbezirken Treptow-Köpenick, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf eine erhebliche Unterversorgung.

Gestellte Fragen:

1. Wie hat sich der Versorgungsgrad in der ambulanten ärztlichen Versorgung seit 2014 jährlich entwickelt (bitte für Berlin insgesamt und für die 12 Verwaltungsbezirke nach den Fachrichtungen Hausärzte, Augenärzte, Chirurgen & Orthopäden, Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte, Nervenärzte, Psychotherapeuten, Urologen, Kinderärzte, Internisten, Kinder- und Jugendpsychiater sowie Radiologen darstellen).

2. Hält die Senatsverwaltung die aktuelle Bedarfsplanung der ambulanten Ärzteversorgung und die Berechnung der Versorgungsquoten für geeignet, um die tatsächliche Versorgung adäquat zu beschreiben und Über- und Unterversorgung tatsächlich zu erkennen?

3. Welche Möglichkeiten hat die Senatsverwaltung auf die Bedarfsplanung und die Berechnung der Versorgungsquoten auf der Landesebene einzuwirken?

4. Wirkt die Senatsverwaltung derzeit auf der Bundesebene auf Änderungen der Bedarfsplanungs-Richtlinie hin oder plant sie dieses zukünftig?

5. Welche Maßnahmen zur Angleichung der Versorgung im Osten und Westen der Stadt plant die Senatsverwaltung ggf. in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) über die schon erfolge Aufteilung der Planungsbereiche für Hausärzt:innen hinaus?

6. Welche Sozialindikatoren fließen derzeit in die ärztliche Versorgungsplanung ein und strebt die Senatsverwaltung an, die Berücksichtigung von Sozialdaten, etwa im Rahmen einer Integrierten Armuts-, Sozial und Gesundheitsberichterstattung, auszuweiten?

7. Plant die Senatsverwaltung ein Monitoring für Wartezeiten auf Arzttermine für Berlin, etwa mit Daten der Patienten- und Terminmanagementplattformen wie Doctolib, einzuführen?

8. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hat kürzlich Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes beschlossen, die dazu führen sollen, dass nur noch Leistungen erbracht werden, die auch bei den Krankenkassen abgerechnet werden können. Faktisch kommt das einer Reduktion der angebotenen ambulanten Leistungen gleich. Welche Auswirkungen auf die ambulante Versorgungslage erwartet die Senatsverwaltung aufgrund dieser Maßnahme und wie bewertet sie das Vorgehen der KV?

9. Hält die Senatsverwaltung die Vergütung von Vertragsärzt:innen, auch unter der Berücksichtigung, dass die meisten Ärzt:innen auch Privatpatient:innen behandeln, für zu gering?

10. Wie bewertet die Senatsverwaltung die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, die Budgetierung von Hausärzten aufzuheben?

11. Hält die Senatsverwaltung die aktuellen Bemühungen zur Unterstützung der Errichtung von hausärztlichen und fachärztlichen medizinischen Versorgungszentren (MVZ) der Grundversorgung für ausreichend und wenn nicht, welche weiteren Maßnahmen werden derzeit dahingegen geplant?

12. Welche Maßnahmen plant die Senatsverwaltung nach den Richtlinien der Regierungspolitik, um den durch demografische Entwicklungen verursachte zu erwartenden Herausforderungen für das ambulante System zu begegnen?

13. Welche Maßnahmen strebt die Senatsverwaltung an, um dem Fachkräftemangel in nichtärztlichen Gesundheitsberufen (insb. MFA) zu begegnen?

14. Wie bewertet der Senat die personellen Reduktionen bei der 116117, der Notfallnummer der KV, insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Nummer auch den Notruf der Berliner Feuerwehr entlasten und die Zahl der RTW-Fahrten reduzieren soll? Welchen Erfolg hat der Senat hier bei der in den Richtlinien der Regierungspolitik angekündigten Rücknahme der Kürzungen und der Ausweitung der telefonischen Beratung der 116 117 erreicht?

15. Wie ist der Stand beim in den Richtlinien der Regierungspolitik angekündigten „Masterplan Ambulante Versorgung“, welche Maßnahmen beinhaltet dieser und wann soll er der Öffentlichkeit vorgestellt werden?

16. Hat der Senat, wie in den Richtlinien der Regierungspolitik angekündigt, die weitere Eröffnung von Notdienstpraxen der KV erreicht? Wenn nein, wann werden hier Ergebnisse zu sehen sein?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18259.pdf

Ambulante Versorgung Ärztemangel Bedarfsplanung Gesundheitsversorgung Kassenärztliche Vereinigung

Schriftliche Anfrage vom 12. Februar 2024 - Drucksache 19/18225

Fragesteller: Tobias Schulze und Elke Breitenbach (LINKE)

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Obwohl sich die Senatsverwaltung in den Richtlinien der Regierungspolitik 2023 – 2026 dazu bekannt hat, den geplanten Ausbildungscampus auf dem Gelände des Vivantes Wenckebach Krankenhauses „mit Hochdruck“ zu realisieren, wurde in den Haushalt 2024/2025 nicht ausreichen Geld eingestellt, damit die notwendigen Planungsmaßnahmen beginnen können. Der im Juni 2023 im Ausschuss für Gesundheit und Pflege von Vivantes vorgestellte Zeitplan ist damit kaum noch zu halten. Der Pflegecampus Wenckebach würde einen Aufwuchs der Ausbildungskapazitäten auf 3.680 Schüler:innen in Berlin ermöglichen, der angesichts des vorherrschenden Fachkräftemangels in Pflegeberufen dringend notwendig ist.

Gestellte Fragen:

1. Hält die Senatsverwaltung grundsätzlich an dem Vorhaben Pflegecampus Wenckebach fest und wenn ja, hält die Senatsverwaltung den von Vivantes vorgestellten Zeitplan noch für realisierbar?

2. Wann rechnet die Senatsverwaltungen mit dem Beginn der ersten Phase und wann mit dem Abschluss des vollständigen Projekts?

3. Unter den aktuellen Voraussetzungen ist auch die Finanzierung ab dem Jahr 2026 ungewiss. Wie bewertet die Senatsverwaltung daher die Möglichkeit, Transaktionskredite aufzunehmen, die nicht unter die Schuldenbremse fallen, da sie der Vermögensmehrung dienen

4. Hält die Senatsverwaltung die Ausweitung der Ausbildungskapazitäten für Gesundheitsberufe in Berlin auf 3.680 für notwendig und welche Auswirkungen für die Fachkräftelücke sind zu erwarten, sollten die Kapazitäten nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt als geplant erreicht werden?

5. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Verzögerung bei der Erhöhung der Ausbildungskapazitäten zu kompensieren?

6. Entwickelt der Senat in Zusammenarbeit mit Vivantes derzeit Konzepte für die Zwischennutzung des Areals und hat der Senat darüber hinaus einen Kenntnisstand zu weiteren möglichen Zwischen- und Nachnutzungen?

7. Liegt dem Senat die von Vivantes durchgeführte Bedarfsanalyse für das Einzugsgebiet des ehemaligen Wenckebachklinikums vor und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

8. Wann wird diese Bedarfsanalyse der Öffentlichkeit vorgestellt und kann sie gegebenenfalls als Pilot für eine landesweite integrierte Bedarfs- und Versorgungsplanung dienen?

9. Plant der Senat oder Vivantes auf dem Gelände des ehemaligen Wenckebachklinikums Angebote der ambulanten wohnortnahen Versorgung, etwa medizinische Versorgungszentren (MVZ) oder integrierte Gesundheitszentren? Wenn ja, ist dabei eine Notfallversorgung jenseits der üblichen Praxiszeiten vorgesehen?

10. Wie werden Bezirk und Bevölkerung vor Ort zukünftig in die weitere Entwicklung des Standorts Wenckebach einbezogen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18225.pdf

Ausbildungskapazitäten Fachkräftemangel Gesundheitsberufe Vivantes Wenckebach Pflegecampus

Schriftliche Anfrage vom 2. Februar 2024 - Drucksache 19/18134

Fragesteller: Dr. Klaus Lederer und Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie beurteilt der Senat die aktuelle Versorgungslage beim HIV-, PrEP- und PEP-Medikament mit der wichtigen Wirkstoffkombination Emtricitabin plus Tenofovirdisoproxil (FTC+TDF)?
a) in Berlin?
b) in Deutschland?
c) in Europa?

2. Wann hat der Senat erstmals von den Warnungen vor dem aktuellen Versorgungsengpass bei FTC+TDF erfahren?

3. Wann hat das Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bestätigt, dass ein Versorgungsengpass bei FTC+TDF besteht?

4. Wie viele PreP-Nutzer*innen in Berlin sind nach Kenntnis des Senats von dem aktuellen Versorgungsengpass bei FTC+TDF betroffen?

5. Wie viele HIV-Patient*innen in Therapie mit diesem Medikament in Berlin sind nach Kenntnis des Senats von dem aktuellen Versorgungsengpass bei FTC+TDF betroffen?

6. Wie oft kommt die Postexpositionsprophylaxe (PEP) mit der Wirkstoffkombination FTC+TDF nach Kenntnis des Senats in Berlin durchschnittlich pro Monat zum Einsatz?

7. Mit welcher Dauer des Lieferengpasses bei FTC+TDF muss nach Kenntnis des Senats derzeit gerechnet werden und welche Konsequenzen hat ein Engpass dieser Dauer nach Einschätzung des Senats für die Versorgung von PrEP-Nutzer*innen und HIV-Patient*innen in Therapie in Berlin?

8. Wie lange wird es nach Einschätzung des Senats nach Beendigung des Lieferengpasses bei FTC+TDF dauern, bis die Wirkstoffkombination wieder für alle Patient*innen im regulären Umfang erhältlich ist (d.h. etwa nicht nur in reduzierten Packungsgrößen für z.B. 30 statt regulär 90 Tage)?

9. Welche Konsequenzen hätte nach Einschätzung des Senats ein länger als derzeit erwartbar anhaltender Lieferengpass bei FTC+TDF für die Versorgung von PrEP-Nutzer*innen und HIV-Patient*innen in Therapie in Berlin?

10. Was hat der Senat seit Bekanntwerden des Versorgungsengpasses bisher unternommen, um darauf hinzuwirken, dass die reguläre Versorgung der Berliner Bevölkerung mit der Wirkstoffkombination FTC+TDF wieder gewährleistet werden kann?

11. Welche weiteren Schritte plant der Senat, um darauf hinzuwirken, dass die reguläre Versorgung der Berliner Bevölkerung mit der Wirkstoffkombination FTC+TDF wieder gewährleistet werden kann?

12. Was hat der Senat seit Bekanntwerden des Versorgungsengpasses bisher unternommen, um die Verfügbarkeit von PEP-Medikamenten für die HIV-prophylaktische Behandlung von Personen nach HIV-Risikokontakten sicherzustellen? Wenn entsprechende Reserven vorgehalten, und wenn ja, in welchem Umfang? Bitte explizit auch auf die Versorgungssituation für Einsatzkräfte bei Polizei, Justiz, im medizinischen Bereich eingehen.

13. Welche weiteren Schritte plant der Senat, um die Verfügbarkeit von PEP-Medikamenten für die HIV-prophylaktische Behandlung von Personen nach HIV-Risikokontakten sicherzustellen? Bitte explizit auch auf die Versorgungssituation für Einsatzkräfte bei Polizei, Justiz, im medizinischen Bereich eingehen.

14. Welche Schritte sollten aus Sicht des Senats in der aktuellen Lage politisch ergriffen werden, um die Auswirkungen des Lieferengpasses bei FTC+TDF kurzfristig zu lindern?

15. Welchen Beitrag zur akuten Verbesserung der Versorgungssituation mit HIV-Prophylaxe- und -Therapie-Medikamenten kann die Feststellung eines Versorgungsmangels nach § 79 Abs. 5 AMG durch das Bundesministerium für Gesundheit nach Ansicht des Senats leisten?

16. Welchen Beitrag zur akuten Verbesserung der Versorgungssituation mit HIV-Prophylaxe- und -Therapie-Medikamenten kann das Aussprechen einer dringenden Empfehlung des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme der Kosten für das Originalpräparats nach Ansicht des Senats leisten?

17. Welche Schritte müssen aus Sicht des Senats auf welchen politischen Handlungsebenen ergriffen werden, um sowohl eine Wiederholung des aktuellen Lieferengpasses bei FTC+TDF als auch Lieferengpässe bei anderen Medikamenten in Zukunft verlässlicher ausschließen zu können?

18. Wird sich der Senat beim Bund dafür einsetzen, FTC+TDF wieder auf die Liste der versorgungskritischen Wirkstoffe aufzunehmen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18134.pdf

Arzneimittelversorgung HIV-Medikamente Lieferengpass PrEP Versorgungsengpass

Schriftliche Anfrage vom 6. Februar 2024 - Drucksache 19/18169

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie groß ist die Summe aller Baumaßnahmen für Wissenschafts- und Forschungsbauten (inklusive Charité) im Einzelplan 09 (Kapitel 0910 und 0940)?

2. Welche Summe plant der Senat aufgrund der globalen Pauschalen Minderausgaben bei diesen Baumaßnahmen im Einzelplan 09 nach aktuellem Bearbeitungsstand einzusparen?

3. Bei welchen konkreten Baumaßnahmen plant der Senat aktuell diese Summe einzusparen?

4. Welche Baumaßnahmen im Einzelplan 09 würden laut Doppelhaushalt 2022 / 2023 sowie Doppelhaushalt 2024 / 2025 in 2023, 2024 und 2025 entweder mit der Planung, der Bauvorbereitung oder dem Baustart beginnen? Bitte schlüsseln Sie die Maßnahmen einzeln und mit der jeweils fälligen Summe in 2023, 2024 und 2025 auf.

5. Wurde für Baumaßnahmen (Planungsphase, Bauvorbereitung, Baustart wie auch laufende Baumaßnahmen) im Wissenschafts- und Forschungshaushalt im Einzelplan 09 in 2023, 2024 und 2025 ein vorläufiger oder endgültiger Planungs- oder Baustopp verhängt? Wenn ja, wann wurde dieser warum mit welchem zeitlichen Rahmen verhängt?

6. Welchen Zeitplan verfolgt der Senat zur Auflösung der globalen Pauschalen Minderausgabe bei den Baumaßnahmen im Wissenschafts- und Forschungshaushalt (Einzelplan 09, Kapitel 0910 und 0940)? Bis wann müssen die einzelnen Abteilungen ihre Vorschläge für die Auflösung der Senatorin vorlegen? Bis wann muss die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Pflege und Gesundheit ihre Vorschläge zur Auflösung der globalen Pauschalen Minderausgabe nach aktuellem Zeitplan bei der Senatsverwaltung für Finanzen einreichen? Wie ist nach Einreichung bei der Senatsfinanzverwaltung der aktuelle Zeitplan für das weitere Vorgehen?

7. Wie groß ist die Summe aller Maßnahmen bei Wissenschafts- und Forschungsbauten im Jahr 2024 aus dem Einzelplan 12 im Kapitel 1250 in der Maßnahmegruppe 09?

8. Wie hoch ist der konkrete Betrag, der aufgrund der globalen pauschalen Minderausgaben (insbesondere jedoch nicht ausschließlich die Titel 71903 und 97203 in Kapitel 2910) im Einzelplan 12, im Kapitel 1250 („Hochbaumaßnahmen der SV für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege“) in der Maßnahmegruppe 09 im Jahr 2024 des Doppelhaushaltes 2024 / 2025 erbracht werden muss?

9. Welche Summe plant der Senat aufgrund der globalen Pauschalen Minderausgaben bei diesen Baumaßnahmen im Einzelplan 12 nach aktuellem Bearbeitungsstand einzusparen?

10. Bei welchen konkreten Baumaßnahmen plant der Senat diese Summe einzusparen?

11. Welche Baumaßnahmen im Einzelplan 12 würden nach dem Doppelhaushalt 2024 / 2025 in 2024 und 2025 entweder mit der Planungsphase, der Bauvorbereitung oder dem Baustart beginnen?

12. Wurde für Baumaßnahmen (Bauvorbereitung, Baustart wie auch laufende Baumaßnahmen) im Einzelplan 12 ein vorläufiger oder endgültiger Planungs- bzw. Baustopp verhängt? Wenn ja, wann wurde dieser warum mit welchem zeitlichen Rahmen verhängt?

13. Welchen Zeitplan verfolgt der Senat zur Auflösung der globalen Pauschalen Minderausgabe bei den Baumaßnahmen im Hochbau (Einzelplan 12, Kapitel 1250)? Bis wann müssen die einzelnen Abteilungen ihre Vorschläge für die Auflösung dem Senator vorlegen? Bis wann muss die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ihre Vorschläge zur Auflösung der globalen Pauschalen Minderausgabe nach aktuellem Zeitplan bei der Senatsverwaltung für Finanzen einreichen? Wie ist nach Einreichung bei der Senatsfinanzverwaltung der aktuelle Zeitplan für das weitere Vorgehen?

14. Wie bewertet der Senat die möglichen Kürzungen im Bereich der Wissenschaftsbauten? Welche Maßnahmen plant er, um die Funktionsfähigkeit der Wissenschaft und Forschung in Berlin zu erhalten?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18169.pdf

Baumaßnahmen Charité Haushalt Kürzungen Wissenschaftsbauten

Schriftliche Anfrage vom 1. Februar 2024 - Drucksache 19/18098

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Zustand der Sporthalle am ehemaligen Diesterweg-Gymnasium?

2. Wann wurde die Sporthalle zuletzt instandgesetzt und seit wann steht die Turnhalle leer?

3. Wie hoch schätzt der Senat die Sanierungskosten der Sporthalle bis zu einer Wiederinbetriebnahme ein?

4. Wie viele öffentlichen Sportplätze bzw. Sporthallen gibt es im Brunnenviertel und wie schätzt der Senat den Bedarf an Sportplätzen bzw. Sporthallen im Brunnenviertel ein?

5. Plant der Senat bzw. der Bezirk die Sanierung der Sporthalle, um Sportplätze bereitzustellen, z.B. für die Schüler*innen, die in den Containern der Ernst-Reuter-Schule unterrichtet werden sollen, die in direkter Nachbarschaft zum ehemaligen Diesterweg-Gymnasium stehen werden?

6. Sind (Zwischen-) Nutzungen für die Sporthalle möglich bzw. geplant?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18098.pdf

Diesterweg-Gymnasium Sanierung Sporthalle Sportinfrastruktur Wasserschaden

Schriftliche Anfrage vom 1. Februar 2024 - Drucksache 19/18097

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie hoch ist der konkrete Betrag, der aufgrund der globalen pauschalen Minderausgaben (insbesondere jedoch nicht ausschließlich die Titel 71903 und 97203 in Kapitel 2910) im Einzelplan 09 im Jahr 2024 des Doppelhaushaltes 2024 / 2025 aktuell erbracht werden muss?

2. Welchen konkreten Betrag müsste der Wissenschafts- und Forschungshaushalt des Einzelplan 09 im Jahr 2024 insgesamt erbringen, wenn die Kürzungen gemäß des Anteils am Gesamteinzelplan 09 erbracht werden müssten? Welche Kapitel des EP 09 werden in die Rechnung einbezogen?

3. Welche konkreten Beträge entfielen bei gleichmäßiger Verteilung 2024 jeweils auf die Kapitel 0900, 0909, 0910, 0940 und 0991)? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Kapiteln auf.)

4. Hat die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Pflege und Gesundheit bereits konkrete bzw. auch vorläufige Summen pro Kapitel festgelegt, die aufgrund der globalen Pauschalen Minderausgabe in 2024 gekürzt werden müssten? Wie hoch sind die festgelegten konkreten Summen in den Kapiteln 0900, 0909, 0910, 0940 und 0991?

5. Wie hoch ist das konkrete Gesamtvolumen der Ausgaben des Wissenschafts- und Forschungshaushaltes im Einzelplan 09 (inklusive Landes-, Bundes- und Europamittel sowie weitere Mittel) in 2024?

6. Wie hoch ist die Summe jeweils der Einnahmen und der Ausgaben der Europa- und Bundesmittel des Wissenschafts- und Forschungshaushaltes im Einzelplan 09 (Kapitel 0900, 0910, 0940 und 0991) im Jahr 2024? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach den einzelnen Kapiteln sowie insgesamt auf.

7. Wie hoch ist der konkrete Betrag der Ausgaben der Landesmittel, also ohne Bundes- und Europamittel, im Wissenschafts- und Forschungshaushalt des Einzelplans 09 (Kapitel 0900, 0910, 0940 und 0991) im Jahr 2024? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach den einzelnen Kapiteln sowie insgesamt auf.

8. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Summe der möglichen Kürzungen aufgrund der Auflösung der globalen pauschalen Minderausgaben am Wissenschafts- und Forschungshaushalt (Summe Frage Nr. 2), wenn in den Ausgaben lediglich die Landesmittel (Summe Frage Nr. 7) zugrunde gelegt werden?

9. Wie groß ist der Summe aller vertraglich gebundenen Mittel (z.B. Hochschulverträge, Europa- und Bundesprogramme, weitere vertragliche Verpflichtungen sowie aller Personalkosten der Hauptgruppe 4) im Wissenschafts- und Forschungshaushalt des Einzelplan 09 (Kapitel 0900, 0909, 0910, 0940, 0991) im Jahr 2024? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach den einzelnen Kapiteln sowie insgesamt auf. (Bitte definieren sie dabei die Mittel für die kommenden Hochschulverträge (ab 2024) als vertraglich gebunden, auch wenn die eigentliche Vertragsunterzeichnung noch nicht stattgefunden hat.)

10. Wie groß ist die Summe aller vertraglich nicht gebundenen Mittel im Wissenschafts- und Forschungshaushalt des Einzelplans 09 (also exklusive z.B. Hochschulverträge, Europa- und Bundesprogramme, weitere vertragliche Verpflichtungen sowie aller Personalkosten der Hauptgruppe 4)? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach den einzelnen Kapiteln sowie insgesamt auf.

11. Wie viel Prozent der vertraglich nicht gebundenen Mittel müssten eingespart werden, wenn Auflösung der pauschalen Minderausgabe nur über sie erfolgen würde?

12. Aus welchen Hauptgruppen darf die globale Pauschale Minderausgabe herausgekürzt und aus welchen darf sie nicht herausgekürzt werden? Bitte nennen sie die Funktionen der jeweiligen Gruppen.

13. Wie plant der Senat aktuell die globale Pauschale Minderausgabe im Einzelplan 09 im Wissenschafts- und Forschungshaushalt aufzulösen? Bei welchen konkreten Titeln sieht der Senat Kürzungspotential in welcher konkreten Höhe? Bitte schlüsseln Sie die Antwort titelscharf auf.

14. Welchen Zeitplan verfolgt der Senat zur Auflösung der globalen Pauschalen Minderausgabe (z.B. Titel 71903 und 97203 in Kapitel 2910) im Wissenschafts- und Forschungshaushalt? Bis wann müssen die einzelnen Abteilungen ihre Vorschläge für die Auflösung der Senatorin vorlegen? Bis wann muss die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Pflege und Gesundheit ihre Vorschläge zur Auflösung der globalen Pauschalen Minderausgabe nach aktuellem Zeitplan bei der Senatsverwaltung für Finanzen einreichen? Wie ist nach Einreichung bei der Senatsfinanzverwaltung der aktuelle Zeitplan für das weitere Vorgehen?

15. Die lokale Pauschale Minderausgabe im Einzelplan 09, Kapitel 0900, Titel 97203 beträgt im Jahr 2024 9 Millionen Euro. Wie hoch ist der Anteil des Wissenschafts- und Forschungshaushaltes an diesen 9 Millionen Euro, wenn das Gesamtvolumen des Einzelplanes 09 als Maßstab angelegt wird?

16. Wie plant der Senat aktuell die lokale Pauschale Minderausgabe im Einzelplan 09, Kapitel 0900, Titel 97203 im Wissenschaftsteil aufzulösen? Bei welchen konkreten Titeln sieht der Senat Kürzungspotential in welcher konkreten Höhe? Bitte schlüsseln Sie die Antwort titelscharf auf.

17. Welchen Zeitplan verfolgt der Senat zur Auflösung der lokalen Pauschalen Minderausgabe im Einzelplan 09, Kapitel 0900, Titel 97203 im Wissenschaftshaushalt? Bis wann müssen die einzelnen Abteilungen ihre Vorschläge für die Auflösung der Senatorin vorlegen? Bis wann wird diese über die Auflösung der lokalen Pauschalen Minderausgaben entscheiden?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18097.pdf

Berliner Haushalt Forschungsfinanzierung Haushaltskürzungen Pauschale Minderausgaben Wissenschaftshaushalt

Schriftliche Anfrage vom 5. Februar 2024 - Drucksache 19/18143

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie viele Anträge auf außervertragliche Kostenerstattung für ambulante Psychotherapie nach § 13 Abs. 3 SGB V gingen in den vergangenen Jahren bei den gesetzlichen Krankenkassen ein (bitte nach Jahresscheiben von 2016 – 2022 aufschlüsseln)?

2. Wie viele dieser Anträge auf Kostenerstattung wurden positiv beschieden (bitte ebenfalls nach Jahresscheiben von 2016 – 2022 aufschlüsseln)?

3. Wie verhält sich der Anteil der Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V bei Privatpraxen im Vergleich zum Volumen der Therapien im regulären kassenärztlichen Bereich?

4. Wie bewertet der Senat die Kapazitäten der vertraglichen ambulanten Psychotherapie in Bezug auf die insbesondere seit 2016 steigenden Bedarfe?

5. Wie bewertet der Senat die Bewilligungspraxis der Gesetzlichen Krankenkassen in Bezug auf die Sicherstellung einer ausreichenden psychotherapeutischen Versorgung der Berliner Bevölkerung?

6. Wie entwickeln sich die Wartezeiten auf ambulante Therapieplätze?

7. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Wartezeiten auf reguläre Therapieplätze im ambulanten Bereich zu verkürzen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18143.pdf

ambulante Behandlung Gesundheitsversorgung Kostenerstattung Psychotherapie Wartezeiten

Schriftliche Anfrage vom 31. Januar 2024 - Drucksache 19/18093

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Vorbemerkung des Abgeordneten:

Im Jahr 2022 hat die damalige Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Planungen für ein Berliner Gesetzes zur Stärkung der Kinder- und Jugendgesundheit (BGSKJ) vorangetrieben. Damals wurde bereits ein Referentenentwurf mit der Bitte zur Stellungnahme an Verbände Beteiligte verschickt. Seit der Wiederholungswahl und dem Wechsel des Berliner Senats ist der Gesetzgebungsprozess offenbar in Stocken geraten.

Gestellte Fragen:

1. Plant die aktuell zuständige Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege ein Berliner Gesetz zur Stärkung der Kinder- und Jugendgesundheit (BGSKJ) oder ein ähnliches Gesetzgebungsverfahren und wie ist ggf. der Umsetzungs- und Planungsstand?

2. Wenn nein: welche Gründe sind dafür ausschlaggebend, dass ein Berliner Gesetz zur Stärkung der Kinder- und Jugendgesundheit (BGSKJ) oder ein ähnliches Gesetzgebungsverfahren nicht weiterverfolgt wird?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18093.pdf

BGSKJ Gesetzgebungsverfahren Gesundheitspolitik Kinder- und Jugendgesundheit Senatsverwaltung

Schriftliche Anfrage vom 14. Dezember 2023 - Drucksache 19/17658

Fragesteller: Franziska Brychcy und Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie viele Bewerbungen und wie viele Studienplätze gab es jeweils zum Wintersemester (WiSe) 2021/22, Sommersemester (SoSe) 2022, WiSe 2022/23, SoSe 2023 und WiSe 2023/24 für Masterstudiengänge im Lehramt (MA) an den Berliner Universitäten (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt und 1. Fach)?

2. Wie viele Studierende (im 1. Fachsemester) haben jeweils zum WiSe 2021/22, SoSe 2022, WiSe 2022/23, SoSe 2023 und WiSe 2023/24 ein Masterstudium im Lehramt begonnen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt und 1. Fach)?

3. Wie viele Bewerbungen für die Aufnahme eines MA-Studienganges im Lehramt an den Berliner Universitäten wurden jeweils zum WiSe 2021/22, SoSe 2022, WiSe 2022/23, SoSe 2023 und WiSe 2023/24 abgelehnt bzw. bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt, 1. Fach sowie unter Angabe der Information, ob jeweils eine lokale Zulassungsbeschränkung bestand)?

4. Wie viele Studierende haben seit dem WiSe 2021/22 an den Berliner Universitäten ein MA-Studium im Lehramt abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt und 1. Fach)?

5. Wie viele Studierende in MA-Studiengängen im Lehramt haben das Studium im Jahr 2021, 2022 und bisher in 2023 abgebrochen (bitte aufgeschlüsselt nach Exmatrikulation, Fachwechsel, Studiengangwechsel, Urlaubssemester sowie jeweils nach Universität, Lehramt und 1. Fach; in absoluten Zahlen und Abbruchquote)?

6. In welchem Fachsemester haben die Lehramtsmasterabsolvent*innen ihr Studium zwischen WiSe 2021/22 und einschließlich SoSe 2023 abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Fachsemester, Universität, Semester, Lehramt und 1. Fach)?

7. Welche durchschnittliche Studiendauer ergibt sich daraus für den Zeitraum WiSe 2021/22 bis einschließlich SoSe 2023 (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt und 1. Fach)?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-17658.pdf

 

Berliner Universitäten Lehramtsstudium Lehrerausbildung Master of Education Studienplätze

Schriftliche Anfrage vom 14. Dezember 2023 - Drucksache 19/17657

Fragesteller: Franziska Brychcy und Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie viele Bewerbungen und wie viele Studienplätze gab es jeweils zum Wintersemester (WiSe) 2021/22, Sommersemester (SoSe) 2022, WiSe 2022/23, SoSe 2023 und WiSe 2023/24 für BA-Studiengänge mit Lehramtsoption (BA) an den Berliner Universitäten (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt und Kernfach)?

2. Wie viele Studierende (im 1. Fachsemester) haben jeweils zum WiSe 2021/22, SoSe 2022, WiSe 2022/23, SoSe 2023 und WiSe 2023/24 ein Bachelorstudium mit Lehramtsoption begonnen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt und Kernfach)?

3. Wie viele Bewerbungen für die Aufnahme eines BA-Studienganges mit Lehramtsoption an den Berliner Universitäten wurden jeweils zum WiSe 2021/22, SoSe 2022, WiSe 2022/23, SoSe 2023 und WiSe 2023/24 abgelehnt bzw. bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt, Kernfach sowie unter Angabe der Information, ob jeweils eine lokale Zulassungsbeschränkung bestand)?

4. Wie viele Studierende haben seit dem WiSe 2021/22 an den Berliner Universitäten ein BA-Studium mit Lehramtsoption abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt und Kernfach)?

5. Wie viele Studierende in BA-Studiengängen mit Lehramtsoption haben das Studium im Jahr 2021, 2022 und bisher in 2023 abgebrochen (bitte aufgeschlüsselt nach Exmatrikulation, Fachwechsel, Studiengangwechsel, Urlaubssemester sowie jeweils nach Universität, Lehramt und Kernfach; in absoluten Zahlen und Abbruchquote)?

6. In welchem Fachsemester haben die Lehramtsbachelorabsolvent*innen ihr Studium zwischen WiSe 2021/22 und einschließlich SoSe 2023 abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Fachsemester, Universität, Semester, Lehramt und Kernfach)?

7. Welche durchschnittliche Studiendauer ergibt sich daraus für den Zeitraum WiSe 2021/22 bis einschließlich SoSe 2023 (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Lehramt und Kernfach)?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-17657.pdf

Bachelorstudium Berliner Universitäten Lehramtsstudium Lehrerausbildung Studienabschlüsse

Schriftliche Anfrage vom 11. Dezember 2023 - Drucksache 19/17579

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Vorbemerkung des Abgeordneten:

§ 1 der Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung (GDZustVO) regelt, welche Bezirke die Aufgaben des Sozialmedizinischen Dienstes und die Aufgaben der Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten sowie Aids unter der Bezeichnung „Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung“ für alle Bezirke wahrnehmen. Derzeit sind das die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte und Steglitz-Zehlendorf. Trotz starker Veränderungen der Bevölkerungsstruktur durch Bevölkerungswanderung und demographischer Entwicklung wurde seit 2007 keine Novellierung der GDZustVO vorgenommen.

Gestellte Fragen:

1. Welche Daten zur Auslastung und ggf. zur Einschränkung des Dienstbetriebs der Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung liegen dem Senat für die fünf genannten Bezirke vor?

2. Hält der Senat die aktuell vorhandenen fünf Standorte für ausreichend, um den Bedarf nach einschlägiger Beratung und Versorgung in allen Bezirken ausreichend zu decken?

3. Plant der Senat eine Anpassung der GDZustVO hinsichtlich der Ausweitung der Standorte für Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung auf Grundlage aktueller Bevölkerungsdaten der Bezirke?

4. Gibt es insbesondere für den Bezirk Treptow-Köpenick angesichts der stark steigenden Bevölkerungszahl Bestrebungen, die Einrichtung eines Zentrums für sexuelle Gesundheit und Familienplanung zu ermöglichen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-17579.pdf

 

Berliner Bezirke Familienplanung Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung Öffentlicher Gesundheitsdienst Sexuelle Gesundheit

Schriftliche Anfrage vom 23. November 2023, Drucksache 19/17448

Fragesteller: Franziska Brychcy und Tobias Schulze (LINKE)

Die gestellten Fragen:

1. Welchen Platzbedarf für das Praxissemester haben die lehrkräftebildenden Hochschulen seit dem Wintersemester 2018/19 jeweils gemeldet, wie viele Plätze wurden von den Schulen im gleichen Zeitraum bereitgestellt und wie viele Plätze wurden tatsächlich in Anspruch genommen? (Bitte semesterweise aufschlüsseln, wenn möglich einschließlich Wintersemester 2023/24.)

2. Wie viele Studierende haben das Praxissemester im gleichen Zeitraum jeweils in Teilzeit absolviert? (Bitte semesterweise aufschlüsseln, wenn möglich einschließlich Wintersemester 2023/24.) Wie bewertet der Senat diese Zahlen?

3. Hat der Senat Kenntnis, ob Studierende das Praxissemester im gleichen Zeitraum jeweils vorzeitig abgebrochen haben? Wenn ja, wie viele und welche Gründe geben sie dafür überwiegend an? Wie bewertet der Senat diese Befunde?

4. Wie hat sich im gleichen Zeitraum die Stellensituation des Projekts Praxissemesterplatzvergabeportal (am CMS der HU) entwickelt (bitte aufschlüsseln nach VZE und Entgeltgruppen)?

5. Wie hoch ist der Anteil der Platzvergaben/-zuweisungen, die ohne Nachsteuerung durch das Portal erfolgen können? Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund den Einsatz des Praxissemesterplatzvergabeportals?

6. In welchem Umfang erteilen Studierende im Praxissemester angeleiteten Unterricht? Was konkret bedeutet „angeleitet“ in diesem Zusammenhang? Wie stellt der Senat sicher, dass die im Leitfaden Praxissemester bzw. der Rahmenvereinbarung Schulpraktische Studien formulierten Rahmenbedingungen eingehalten werden?

7. Dürfen Studierende im Praxissemester eigenverantwortlichen Unterricht erteilen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, wie stellt der Senat sicher, dass sie an den Schulen nicht als kostenfreie Vertretungslehrkräfte fungieren, sondern ihre Tätigkeit vor Ort tatsächlich an den Erfordernissen ihrer Ausbildung ausgerichtet ist?

8. Wie stellt der Senat sicher, dass die vor Ort an den Schulen vorgesehene Anleitung der Studierenden durch gesondert qualifizierte Mentor*innen auch in Zeiten des Lehrkräftemangels flächendeckend gewährleistet ist? Ist das Vorhandensein gesondert qualifizierter Mentor*innen ein Kriterium für die Vergabe von Plätzen?

9. Wie viele Mentor*innen wurden seit dem Wintersemester 2018/19 qualifiziert (bitte aufschlüsseln nach allgemeinem/fachspezifischem Anteil und Fächern)?

10. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen Studierende im Praxissemester Klassenleitungen oder andere Aufgaben übertragen wurden, die ihnen nicht hätten übertragen werden dürfen, oder in denen Studierende anderweitig durch fehlende Unterstützung seitens der Schulen (fehlende Betreuung, mangelhafte Ansprechbarkeit, …) am erfolgreichen Kompetenzerwerb im Rahmen des Praxissemesters gehindert worden sind?

11. Welche finanziellen Unterstützungsleistungen plant der Senat, um künftig auch Studierenden, die kein BAföG/Stipendium erhalten und die sich dementsprechend selbst finanzieren müssen, zu ermöglichen, das Praxissemester in Vollzeit und damit ihr Studium in Regelstudienzeit zu absolvieren? Plant der Senat beispielsweise die Vergütung des Praxissemesters bzw. die Schaffung eines Stipendienprogramms?

12. Wie bewertet der Senat das Praxissemester in seiner aktuellen Form und welche Veränderungen sind ggf. geplant?

 

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-17448.pdf

Lehramtsstudium Lehrerbildung Praxissemester Schulpraktikum Studienfinanzierung

Schriftliche Anfrage vom 22. November 2023 - Drucksache 19/17434

Fragesteller: Franziska Brychcy und Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie viele Studierende sind seit dessen Einführung im Rahmen des Programms „Fördern statt…“ an Berliner Schulen beschäftigt und wie vielen Vollzeiteinheiten [VZE] entspricht das jeweils? (Bitte aufschlüsseln nach Schulhalbjahr, Schulform und Region sowie nach vorliegendem Abschluss [ohne Abschluss/mit BA-Abschluss/Sonstige].)

2. Wie viele Studierende sind seit dessen Einführung im Rahmen des Programms „Unterrichten statt…“ an Berliner Schulen beschäftigt und wie vielen VZE entspricht das jeweils? (Bitte aufschlüsseln nach Schulhalbjahr, Schulform und Region sowie nach vorliegendem Abschluss [ohne Abschluss/mit BA-Abschluss/Sonstige].)

3. Wie viele der aktuell im Rahmen der beiden Programme beschäftigten Studierenden sind in einem Lehramtsmaster-Studiengang bzw. in einem BA-Studiengang mit Lehramtsoption immatrikuliert und wie viele absolvieren kein lehramtsbezogenes Studium?

4. Wie lange und in welchem zeitlichen Umfang üben die Studierenden ihre Tätigkeit im Rahmen der beiden Programme durchschnittlich aus?

5. Wie werden die Studierenden in den beiden Programmen eingruppiert? Welche Tätigkeitsbeschreibung liegt dem jeweils zu Grunde? Wie sind sie in die Kollegien eingebunden?

6. Wie viele Studierende waren im gleichen Zeitraum als PKB-Kräfte an Schulen tätig? (Bitte aufschlüsseln nach Schulhalbjahr, Schulform und Region sowie nach vorliegendem Abschluss [ohne Abschluss/mit BA-Abschluss].)

7. Wie werden Studierende, die als PKB-Kräfte an Schulen sind, eingruppiert?

8. Fallen Studierende, die im Rahmen der beiden Programme bzw. als PKB-Kräfte an Schulen tätig sind, in die Zuständigkeit der regionalen Personalräte? Welche sonstigen Anlauf- und Unterstützungsstellen gibt es für sie im Konfliktfall?

9. Sind Studierende, insbesondere BA-Studierende, die bisher noch über keinen Abschluss verfügen, befugt, eigenverantwortlichen Unterricht zu erteilen? Welche Unterstützung erhalten sie dabei?

10. Hat der Senat Kenntnis darüber, wie viele Studierende aktuell mit einer Klassenleitung betraut sind?

11. Welche Reflexions- und Qualifizierungsangebote (über das Studium hinaus) bietet der Senat den Studierenden, insbesondere denjenigen, die im Rahmen der beiden Programme an Schulen tätig sind? Sind hier zukünftig Veränderungen geplant, um diese frühe Form der Berufstätigkeit stärker mit der Ausbildung zu verzahnen?

12. Wie bewertet der Senat den Erfolg der beiden Programme? Wie positioniert er sich zum wiederholt geäußerten Vorwurf, dass beide Programme zu deutlichen Studienverlängerungen führen würden bei gleichzeitig fehlender Reflexion der beruflichen Tätigkeit?

13. Welches Feedback erhält der Senat von Seiten der Studierenden, aber auch von Seiten der Schulen und der Beschäftigtenvertretungen? Ist eine systematische wissenschaftliche Evaluation der beiden Programme geplant?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-17434.pdf

Schule Studierende

Schriftliche Anfrage vom 6. November 2023 - Drucksache 19/17269

Fragesteller: Tobias Schulze (LINKE)

Die gestellten Fragen:

1. Über wie viele Wohnplätze verfügt das Studierendenwerk aktuell?

2. Wie viele dieser Wohnplätze werden mittels Fernwärme beheizt?

3. Um wie viel steigt die durchschnittliche Miete ab 2024 im Vergleich zu 2023 bei Wohnplätzen des Studierendenwerks, die mit Fernwärme beheizt werden?

4. Wie hoch ist ab 2024 die durchschnittliche monatliche Miete bei Wohnplätzen, die mit Fernwärme beheizt werden?

5. Wie hoch ist ab 2024 durchschnittlich die Miete pro Quadratmeter bei Wohnplätzen, die mit Fernwärme beheizt werden?

6. Um wie viel steigt die durchschnittliche Miete ab 2024 im Vergleich zu 2023 bei Wohnplätzen, die nicht mit Fernwärme beheizt werden?

7. Wie bewertet der Senat den Wegfall des Preisdeckels für Fernwärme?

8. Wie bewertet der Senat die steigenden Kosten bei Wohnplätzen mit Fernwärme und wie wird er die Studierenden unterstützen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-17269.pdf

Fernwärme Studierendenwerk Wohnraum

Schriftliche Anfrage vom 6. November 2023 - Drucksache 19/17268

des Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE)

Gestellte Fragen:

1. Wie viele studentisch Beschäftigte sind an außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Berlin angestellt? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach den einzelnen Forschungseinrichtungen auf.)

2. Für wie viele dieser studentisch Beschäftigten gilt der „Angleichungstarifvertrag Land Berlin“?

3. Wie hoch ist nach diesem Tarifvertrag die Vergütung pro Stunde?

4. Wann wurde dieser „Angleichungstarifvertrag Land Berlin“ abgeschlossen?

5. Können außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Berlin einen anderen Tarifvertrag (z. B. den aktuell gültigen TVStud III) als den „Angleichungstarifvertrag Land Berlin“ anwenden, um die Situation ihrer studentisch Beschäftigten zu verbessern?

6. Welche außeruniversitären Forschungseinrichtungen haben eine solche Umstellung auf den TVStud III beantragt?

7. Wie viele studentisch Beschäftigte sind insgesamt beim Land Berlin im Rahmen des „Angleichungstarifvertrages Land Berlin“ angestellt (außer außeruniversitäre Forschungseinrichtungen)? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach den unterschiedlichen Einrichtungen auf.

8. Wie bewerten die außeruniversitären Forschungseinrichtungen den „Angleichungstarifvertrag Land Berlin“ im Hinblick auf die Gewinnung und den Verbleib von studentisch Beschäftigten?

9. Welche Probleme sieht der Senat im Hinblick auf die Gewinnung und den Verbleib von studentischen Beschäftigten an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wenn weiterhin der „Angleichungstarifvertrag Land Berlin“ Bestand hat?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-17268.pdf

Forschungseinrichtung Studentische Beschäftigte Tarifvertrag

Wie der Senat auf Anfrage von Niklas Schenker und mir aufführte, fallen Jahr für Jahr mehr als die Hälfte der ca. 1900 Sozialwohnungen der degewo im Brunnenviertel aus der Sozialbindung. Was bedeutet das für die betroffenen Mieter*innen? Wie können sie sich gegen eventuelle Mietsteigerungen wehren? Was sagt die degewo dazu? Was kann politisch getan werden, um die Mieten auf niedrigem Niveau zu halten?

Wir laden zur Mieter*innenversammlung am 10.10.2023 um 18.30 Uhr in die Ernst-Reuter-Schule, Stralsunder Straße 57, 13355 Berlin ein.

Rede und Antwort stehen:

Niklas Schenker, MdA Linksfraktion, Sprecher für Wohnungspolitik

Elke Benkenstein, degewo

Sebastian Bartels, Berliner Mieterverein

Martha Kleedörfer, BVV Linksfraktion

Tobias Schulze, MdA, Linksfraktion (Moderation)

Mehr Infos im Video (bei YouTube)

 

Brunnenviertel Mieten Sozialwohnungen Veranstaltung

Schriftliche Anfrage Drucksache 19 / 16 488

der Abgeordneten Franziska Brychcy und Tobias Schulze (LINKE)

Am 9. Februar 2023 verabschiedete das Abgeordnetenhaus von Berlin den Antrag „Der Lehrkräftemangel braucht bundesweite Lösungen!“ der damaligen Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE (Drs. 19/0848). Darin wird der Senat aufgefordert, die KMK-Präsidentschaft 2023 zu nutzen, um einen Staatsvertrag zur Lehrkräftebildung zu initiieren. Ziel solle es laut Antrag sein, dass sich alle Bundesländer verbindlich zur bedarfsdeckenden und bedarfsgerechten Ausbildung von Lehrkräften auf der Grundlage standardisierter Lehrkräftebedarfsprognosen verpflichten. In Drs. 19/15424 kündigte der neue Senat daraufhin an, noch vor der Sommerpause 2023 einen entsprechenden Beschluss über das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit herbeizuführen.

1. Welche Maßnahmen hat der neue Senat seitdem ergriffen, um den oben genannten Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses umzusetzen?

2. Das Land Bremen hat einen von den Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE gemeinsam eingebrachten Antrag mit ähnlicher Stoßrichtung beschlossen (Drs. 20/1789). Hat der Senat seitdem konkrete Initiativen auf Ebene der KMK zur Initiierung eines Staatsvertrags unternommen, ggfs. in Kooperation mit dem Land Bremen? Gibt es Vereinbarungen zum weiteren Vorgehen?

3. Hat der Senat Kenntnis darüber, ob sich weitere Länder der Forderung nach einem Staatsvertrag zur Lehrkräftebildung anschließen?

4. Wie positioniert sich der neue Senat zum Vorhaben, die Ausbildungskapazitäten der Länder im Bereich Lehrkräftebildung per Staatsvertrag verbindlich zu regeln?

5. Aufgrund des Fortdauerns der Wahlperiode ist auch der neue Senat an die bis zur Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 gefällten Beschlüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin gebunden. Welche Maßnahmen plant der neue Senat auf Ebene der KMK zur Umsetzung des besagten Beschlusses? Welche inhaltlichen Schwerpunkte wird er dabei setzen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-16488.pdf

Lehrkräftebildung Staatsvertrag

Schriftliche Anfrage Drucksache 19 / 16 394

des Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE)

1. Wie viele kostenlose Badestellen gibt es im Bezirk Mitte?
2. Wo liegen die kostenlosen Badestellen im Bezirk Mitte?
3. Welche Badestellen in Berlin Mitte gehören der öffentlichen Hand und werden durch sie betrieben, welche werden verpachtet?
4. Wie viel kostet ein Tagesticket in den Berliner Bädern für eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind und wie viel kostet ein Tagesticket für eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind dagegen in den verpachteten Badeeinrichtungen?
5. Im Strandbad Plötzensee gibt es den 2-Stunden-Tarif. Wie viel kostet ein Ticket im 2-Stunden-Tarif, wo wird diese Information bekannt gemacht bzw. wie werden Besucher*innen des Strandbads beim Besuch auf diese Option aufmerksam gemacht? Falls Besucher*innen nicht über den 2-Stunden-Tarif informiert werden: Wie wirkt der Senat darauf hin, dass Besucher*innen des Strandbads von dieser Möglichkeit erfahren?
6. Gibt es im Strandbad Plötzensee Auszubildenden- bzw. Studierendentickets sowie Tickets für Transferleistungsbeziehende und wenn ja, wie viel kosten diese? (Bitte im Vergleich zu den Eintrittspreisen für Auszubildende, Studierende sowie Transferleistungsbeziehende bei den Berliner Bäder darstellen!)?
7. Falls es keine Tickets für Auszubildende, Studierende sowie Transferleistungsbeziehende im Strandbad Plötzensee gibt: Plant der Senat, auf das Angebot solcher Tickets hinzuwirken? Wenn nein, warum nicht?
8. Der Plötzensee ist aus Gründen des Gewässer- und Wildvögelschutzes eingezäunt. Plant der Senat bzw. das Bezirksamt Mitte, eine öffentliche, kostenlose Badestelle einzurichten, um legales und naturfreundliches Baden zu ermöglichen und Wildbaden zu verhindern? Falls ja: Wann ist mit einer kostenlosen öffentlichen Badestelle zu rechnen? Falls nein: Warum nicht?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-16394.pdf

Baden Plötzensee Schwimmbäder Strandbad

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15 662

der Abgeordneten Tobias Schulze und Niklas Schenker

  1. Wie viele Wohnungen gibt es im Brunnenviertel, für wie viele gibt es eine Belegungsbindung und wie wird sich der Anteil an belegungsgebundenem Wohnraum in den nächsten zehn Jahren entwickeln? (Bitte unter Angabe der Förderart auflisten.)
  2. Wie viele Wohnungen mit Belegungsbindung sind im Eigentum der landeseigenen Wohnungsunternehmen und wie wird sich der Anteil an belegungsgebundenen Wohnungen in den nächsten zehn Jahren entwickeln?
  3. Für wie viele Wohnungen im Brunnenviertel wurde eine Anschlussförderung vereinbart?
  4. Wird der Wegfall der Belegungsbindung eine Auswirkung auf die Miethöhe für die betroffenen Mieter haben?
  5. Ist es durch das Land Berlin und die Degewo, die im Brunnenviertel einen großen Bestand unterhält, geplant nach dem Wegfall der Bindung eine freiwillige Bindungsverlängerung zu vereinbaren?
  6. Welche Maßnahmen plant der Senat darüber hinaus, um dem Wegfall der Belegungsbindung in dem Gebiet entgegen zu wirken?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15662.pdf

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15772

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Seit wann existiert die Professur Strafrecht und Geschlechterforschung an der FU? Ab wann wird sie voraussichtlich unbesetzt sein und wann wird sie abgeschafft?
2. Aus welchen Mitteln wird die Professur Strafrecht und Geschlechterforschung finanziert?
3. Sollte die Professur aus externen Mitteln finanziert werden, bis wann sind die Mittel bewilligt? Wäre eine Verlängerung möglich gewesen?
4. Was geschieht mit diesen Mitteln, wenn die Professur unbesetzt ist?
5. Welche anderen Professuren im Fachbereich Rechtswissenschaften haben einen Schwerpunkt auf Geschlechterforschung?
6. Wie wird die FU den Wegfall der inhaltlichen Ausrichtung auf Geschlechterforschung kompensieren?
7. Welche konkreten Schritte haben sowohl die Fachbereichsleitung als auch das Präsidium unternommen, um die Professur Strafrecht und Geschlechterforschung zu erhalten?
8. Welche obligatorischen bzw. wahlobligatorischen Lehrveranstaltungen hat die Professur Strafrecht und Geschlechterforschung seit ihrem Bestehen angeboten? Wie viele Studierende haben an den jeweiligen Lehrveranstaltungen teilgenommen? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Semestern auf, in denen die Lehrveranstaltungen angeboten wurde.)
9. Können Studierende im Bereich Strafrecht und Geschlechterforschung ihre Schwerpunktbereichsprüfung für das 1. Staatsexamen in Rechtswissenschaften ablegen? Wie viele Personen haben dort ihre Schwerpunktbereichsprüfung abgelegt? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Prüfungszeiträumen seit Bestehen der Professur auf.)
10. Inwiefern wirkt sich der Wegfall der Professur auf die Studienplatzkapazitäten im Fachbereich Rechtswissenschaften aus?
11. Wie bewertet der Senat, dass demnächst das Forschungs- und Lehrgebiet mit Fokus auf Strafrecht und Geschlechterforschung wegfällt?
12. Wie bewertet der Senat, dass der Frauenanteil unter den Professor*innen nach dem Wegfall der Professur wieder bei unter 25% liegen wird? Welche Maßnahmen wird er dagegen ergreifen?
13. Durch welche Maßnahmen wird der Senat den Wegfall des Forschungs- und Lehrgebiets Strafrecht und Geschlechterforschung kompensieren?
14. Wie viele Professuren gibt es derzeit im Fachbereich Rechtswissenschaften an der FU?
15. Wie viele Professuren sind derzeit mit Frauen bzw. mit Menschen besetzt, die sich als divers definieren?
16. Wie viele der Professor*innen (weiblich und divers) befinden sich in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis, wie viele in einem befristeten?
17. Wie viele Berufungen auf Professuren gab es im Fachbereich Rechtswissenschaften in den letzten 10 Jahren?
18. Wie viele dieser Professuren konnten nach abgeschlossenem Berufungsverfahren mit weiblichen bzw. mit diversen Kandidat*innen besetzt werden? Wie viele dieser Besetzungen erfolgten auf befristete Professuren?
19. Wie viele dieser Professuren konnten mit männlichen Kandidaten besetzt werden? Wie viele dieser Besetzungen erfolgten auf befristete Professuren?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15772.pdf

 

Freie Universität Geschlechterforschung Rechtswissenschaft Strafrecht

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15747

der Abgeordneten Franziska Brychcy und Tobias Schulze

1. Welchen Betrag erhielt die UdK aus den aktuellen Hochschulverträgen seit 2016 pro Jahr? Welcher Anteil davon wird für die Lehrkräftebildung verwendet?
2. Welche zusätzlichen Mittel erhielt die UdK außerhalb der aktuellen Hochschulverträge aus den verschiedenen Programmen seit 2016 jährlich für die Lehrkräftebildung? Welche zusätzlichen Mittel wird Sie zukünftig erhalten? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Jahr und Programm auf und geben Sie die eine jährliche Gesamtsumme an.)
3. Welche konkreten Maßnahmen hat die UdK bisher mit diesen zusätzlichen Mitteln finanziert? (Bitte schlüsseln Sie insbesondere nach Baumaßnahmen, Raummieten, den verschiedenen Personalkosten für Lehrpersonal in den unterschiedlichen Bereichen [direkt zugeordnete VZÄ, Fächer und Eingruppierung], Verwaltungspersonal und Marketingpersonal auf.)
4. Wie sollen die zusätzlichen Mittel für die UdK zukünftig eingesetzt werden (Bitte schlüsseln Sie insbesondere nach Baumaßnahmen, Raummieten, den verschiedenen Personalkosten für Lehrpersonal in den unterschiedlichen Bereichen (direkt zugeordnete VZÄ,Fächer und Eingruppierung), Verwaltungspersonal und Marketingpersonal auf.)
5. Welche Kosten pro Studienplatz fallen für die Lehramtsstudiengänge Musik aktuell an?
6. Wie hoch sind die Kosten für vergleichbare Ergebnisse an einer anderen Musikhochschule – etwa an der Universität Leipzig?
7. Sind nach Einschätzung des Senates zusätzliche Mittel notwendig, um die, in den aktuellen Hochschulverträgen festgelegten Lehramtsabsolvent*innenzahlen im Fach Musik zu erreichen?
8. Welche zusätzlichen Mittel sind nach Einschätzung der UdK notwendig, um die, in den aktuellen Hochschulverträgen festgelegten Lehramtsabsolvent*innenzahlen im Fach Lehramt Musik zu erreichen? Bitte beantworten Sie die Frage unter Berücksichtigung der aktuellen Schwundquoten und bei Beibehaltung der aktuellen Studienordnungen.
9. Welche Maßnahmen planen die UdK und der Berliner Senat, um die Abbrecher*innenquote bei den Studiengängen der Musiklehrkräfteausbildung zu senken? Mit welchem Rückgang der Abbrecher*innenquote rechnet die UdK und der Berliner Senat?
10. Wie soll im Rahmen der Hochschulverträge abgesichert werden, dass die zusätzlichen Mittel tatsächlich langfristig für das Lehramt Musik eingesetzt werden?
11. Welche Marketingmaßnahmen wurden in den letzten drei Jahren ergriffen, um das Lehramtsstudium zu bewerben?
12. Welche Reichweite konnte mit den Maßnahmen erzielt werden (z.B. Klickzahlen bei Social Media, Auflage bei Werbung in Programmheften u.Ä.)
13. Welche Marketingmaßnahmen sind in den kommenden drei Jahren geplant?
14. Ist es richtig, dass in der UdK im Grundschulehramt Musik die beiden Fächer Klavier und Gesang nicht mehr als Hauptfach gewählt werden können?
15. Wenn ja: Welches Ziel wurde damit verfolgt, die beiden beliebtesten Hauptfächer zu streichen?
16. Wurde vor der Streichung der Wählbarkeit evaluiert, welche Auswirkungen diese Maßnahme auf die Bewerber*innenzahlen haben könnte? Wird mit einem Rückgang der Bewerber*innen gerechnet? Wenn nein, warum nicht?
17. Wie bewertet der Senat die bisherigen Maßnahmen zur Erhöhung der Absolvent*innenzahlen in der Musiklehrkräftebildung?
18. Welche weiteren Maßnahmen plant der Berliner Senat, um die Absolvent*innenzahlen in der Musiklehrkräftebildung zu erhöhen?

Antrag

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15747.pdf

Ausbildung Lehrkräftebildung Musikstudium

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15521

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Welche Termine zu welchen Themen haben an welchem Datum bisher im Rahmen der Hochschulverträge stattgefunden?
2. Welche Termine zu welchen Themen sind an welchem Datum im Rahmen der Hochschulverträge derzeit geplant?
3. Wann soll nach derzeitigen Planungen die Verhandlungsphase mit den Hochschulen abgeschlossen sein?
4. Wann sollen die Hochschulverträge nach derzeitigen Planungen im Senat beschlossen werden? Wann werden sie an das AGH überwiesen?
5. Welche Gespräche mit Stakeholdern außerhalb der Hochschulen zu den Zielen der Hochschulverträge haben bereits stattgefunden? Welche sind geplant?
6. Entsprechend dem neuen Verfahren nach §2a und 2b des BerlHG beschließen die Akademischen Senate der Hochschulen Empfehlungen zu neuen Hochschulverträgen ausgehend von ihren Entwicklungs- und Strukturplänen für die nächste Vertragszeit. An welchen Hochschulen und wann wurden solche Empfehlungen auf der Grundlage der perspektivischen Entwicklungspläne beschlossen? Sind diese öffentlich zugänglich?
7. Welche Hinweise aus den Erfahrungen mit den Verpflichtungen der Hochschulen zum Bereich Gute Arbeit des aktuellen Hochschulvertrags wurden im Forum Gute Arbeit diskutiert?
8. Welche konkreten Ziel im Bereich Guter Arbeit und neuer Personalstrukturen werden aus dem Forum Gute Arbeit in die Vertragsverhandlungen eingespeist?

Antrag

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15521.pdf

 

Hochschulen Hochschulverträge

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15522

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Welche Maßnahmen plant der Senat, um Vorfälle wie die kürzlich bekanntgewordenen mutmaßlichen Morde an der Charité, bei denen ein Kardiologe Patient*innen wissentlich so hohe Dosen eines Sedierungsmittels verabreichte, dass diese verstarben, zukünftig zu verhindern?
2. Wie viele Fälle von medikationsbedingter Falschbehandlung hat es in Berlin im Jahr 2021 und 2022 je- weils gegeben?
3. Welche Voraussetzungen müssen Apotheker*innen in Berlin erfüllen, um Stationsarbeit leisten zu dürfen?
4. Wie hoch ist das Verhältnis von in Krankenhäusern beschäftigten Apotheker*innen zu Betten in Berlin?
5. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Festlegung des Verhältnisses zwischen in Krankenhäusern beschäftigten Apotheker*innen zu Betten in Berlin?
6. Wie bewertet der Senat eine mögliche verpflichtende Einführung von Stationsapotheker*innen in Berlin nach niedersächsischem Vorbild? Bei der Beantwortung bitte insbesondere auf die Aspekte Patient*innensicherheit, Behandlungsqualität, Effizienz der Behandlungen und mögliche Entlastung der Pflege eingehen.
7. Plant der Senat die verpflichtende Einführung von Stationsapotheker*innen in Berlin ggf. nach dem Vorbild von Niedersachsen und wenn nein, warum nicht?
8. Sollte keine landesweite Gesetzesänderung zur verpflichtenden Einführung von Stationsapotheker*innen geplant sein, plant der Senat stattdessen zumindest auf die landeseigenen Krankenhäuser einzuwirken und entsprechend auf eine höhere Apotheker*innenquote im Sinne der Patient*innensicherheit, der Behandlungsqualität, der Effizienz der Behandlungen und der Entlastung der Pflege hinzuwirken?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15522.pdf

Krankenhaus Patientensicherheit Stationsapotheken

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15427

der Abgeordneten Kristian Ronneburg und Tobias Schulze

1. Wie viele Studierende würden grundsätzlich von einer Upgradeoption des Semestertickets profitieren? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach staatlichen, kirchlichen und privaten Hochschulen auf, die bereits jetzt Vertragspartner beim Semesterticket sind.)
2. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung einer Upgradeoption des Semestertickets auf das 49€-Ticket?
3. Welche Modelle bzw. Konzepte hat der VBB und der Berliner Senat bisher den Verfassten Studierendenschaften unterbreitet? Welche Regelungen beinhalten die einzelnen Modelle?
4. Welche Modelle bzw. Konzepte hat der Berliner Senat bisher nur dem VBB unterbreitet?
5. Warum wurden die unter 3. vorgeschlagenen Modelle von den Studierenden abgelehnt?
6. Welchen Verwaltungsaufwand prognostizieren Studierende und Hochschulen für die unter 3. vorgeschlagenen Modelle?
7. Welche konkreten Schritte müssen durch den Berliner Senat, den VBB und die Verfassten Studierendenschaften noch unternommen werden, um eine Upgradeoption auf das 49€-Ticket umzusetzen und bis wann ist deren Umsetzung jeweils geplant?
8. Laut einer Pressemitteilung des Senats vom 24.04.23 soll eine Upgradeoption per App erst ab Juni 2023 möglich sein, obwohl das 49€-Ticket bereits ab Mai 2023 verfügbar ist. Bekommen Studierende nach derzeitigen Plänen den Differenzbetrag für den Monat Mai 2023 später erstattet? Wenn ja, nach welchem Verfahren erfolgt die Rückerstattung?
9. Wird eine neue App entwickelt oder wird die App-basierte Lösung Teil einer oder mehrerer bereits existierender Apps, wenn ja, welche?
10. Wer entwickelt diese App bzw. die App-basierte Lösung jeweils?
11. Wie wird der Datenaustausch zwischen der App und den Datenbanken der Berliner Hochschulen gestaltet sein? Welche Software soll diesen Datenaustausch ermöglichen? Wird hochschulseitig eine eigene Schnittstelle (API) entwickelt oder besteht diese bereits? Falls ein bestehendes Angebot genutzt werden soll, welche Anwendungen nutzen dies noch?
12. Wird für die Abwicklung des Semestertickets per App ein externer Dienstleister in Anspruch genommen? Wenn ja, welcher und welche Daten werden durch diesen verarbeitet?
13. Wurde eine Datenschutzfolgeabschätzung und/oder eine Verfahrensbeschreibung erstellt? Wenn ja, bitte hängen Sie diese an die Antwort an.

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15427.pdf

49€-Ticket Semesterticket

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15476

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Grundsätzlich regelt § 2 KhsVO i.V.m. § 3 i.V.m. § 52 Bauordnung und der DIN VDE 0100-710 für Berlin, dass Krankenhäuser eine separate Notstromversorgung für 24 Stunden vorhalten müssen. Welche weiteren Rechtsnormen regeln in Berlin ggf. die Notstromversorgung von Krankenhäusern?
2. Welche Vorschriften zur Testung der Notstromversorgung ergeben sich daraus für Berliner Krankenhäuser hinsichtlich des Umfangs und der Häufigkeit?
3. Welche Institutionen der Berliner Verwaltung ist für die Überwachung der Einhaltung der geltenden Rechtsnormen bei der Notstromversorgung von Krankenhäusern zuständig?
4. Wann wurde die Notstromversorgung des Bettenhauses der Charité und der dazugehörigen Notaufnahme zuletzt getestet?
5. Warum ist in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai der Strom in Teilen des Charité-Standortes Mitte ausgefallen?
6. Warum hat die Notstromversorgung im Bettenhaus der Charité und der zugehörigen Notaufnahme in der Nacht vom 2. Mai auf den 3. Mai 2023 nicht funktioniert?
7. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus diesem Vorfall, ggf. auch für die Aufsicht der Notstromversorgung anderer Krankenhäuser in Berlin?
8. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels ist mit vermehrten Extremwetterereignissen und damit mit einer steigenden Wahrscheinlichkeit für Stromausfälle zu rechnen. Plant der Senat Maßnahmen, um zukünftig zu verhindern, dass weitere Blackouts in Berliner Krankenhäusern passieren?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15476.pdf

Charité Notstromversorgung Stromausfall

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15426

der Abgeordneten Kristian Ronneburg und Tobias Schulze

1. Wie ist die Laufzeit der Semesterticketverträge an den einzelnen Hochschulen und welche laufen nach dem Sommersemester 2023 aus?
2. Wie viele Studierende sind vom Auslaufen der Semesterticketverträge an diesen Hochschulen betroffen?
3. In welchem Stadium befinden sich aktuell die Verhandlungen zu den Semesterticketverträgen der Berliner Hochschulen?
4. Wann haben seit Dezember 2022 konkret Gespräche mit welchen konkreten Akteur*innen um das Semesterticket stattgefunden, insbesondere mit S-Bahn, VBB, Leitungen der Hochschulen, Verwaltung der Hochschulen, Verfassten Studierendenschaften und BVG? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Datum und konkreten Gesprächspartner*innen auf.)
5. Wann ist das nächste Treffen von Studierendenschaften und VBB bzw. der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung geplant?
6. Welche Angebote hat der VBB und welche Angebote hat der Senat den Studierenden seit Januar 2023 unterbreitet? (Bitte schlüsseln Sie nach Datum und Angebot auf.)
7. Welche Angebote haben die Studierenden dem VBB seit Januar 2023 unterbreitet?
8. Wann beginnt der Rückmeldezeitraum für das Wintersemester 2023 / 2024? (Bitte schlüsseln Sie die Antworten nach Hochschulen auf.)
9. Bis zu welchem Zeitpunkt vor Beginn des Rückmeldezeitraumes für das Wintersemester 2023 / 2024 benötigen die Hochschulen einen endgültigen Preis für das Semesterticket, um ihn korrekt über die durch sie durchgeführte Rückmeldung einzuziehen? (Bitte schlüsseln Sie die Antworten nach Hochschulen auf.)
10. Wann haben die Hochschulen ihren Verfassten Studierendenschaften, dem VBB und die zuständige Senatsverwaltung den unter 9. erfragten Termin mitgeteilt?
11. Bis zu welchem Zeitpunkt brauchen die Verfassten Studierendenschaften ein konkretes und abstimmungsfähiges Angebot durch den VBB, um es rechtzeitig durch die entsprechenden Organe zur Abstimmung zu bringen? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Verfassten Studierendenschaften der Hochschulen auf.)
12. Welche formalen Kriterien muss ein konkretes und abstimmungsfähiges Angebot des VBB nach Ansicht der Studierenden erfüllen, damit es in den Organen der Verfassten Studierendenschaft zur Abstimmung gestellt werden kann?
13. Wie schätzt der Senat das Risiko ein, dass die Studierenden aufgrund des geplanten 49€-Tickets mit seinem erheblichen Leistungsumfang, in einer Urabstimmung das Semesterticket ablehnen? Sollte der Senat seine, aus der Anfrage Drs. 19/14083 angekündigte Überprüfung des Semestertickets noch nicht abgeschlossen haben, bis wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Wurden die Verfassten Studierendenschaften in solch eine Überprüfung mit einbezogen?
14. Wie hoch ist der Betrag, den die einzelnen Verfassten Studierendenschaften der Berliner Hochschulen, bei privaten Hochschulen ohne Verfasste Studierendenschaft der jeweilige Vertragspartner, im Jahr 2022 an den VBB überwiesen haben? (Bitte geben Sie den Gesamtbetrag, sowie den Betrag der einzelnen Verfassten Studierendenschaften bzw. Hochschulen an.)

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15426.pdf

Hochschulen Semesterticket

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15424

der Abgeordneten Franziska Brychcy und Tobias Schulze

1. Am 9. Februar 2023 verabschiedete das Abgeordnetenhaus von Berlin den Antrag „Der Lehrkräftemangel braucht bundesweite Lösungen!“ der damaligen Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE (Drs. 19/0848). Darin wird der Senat, wie im Koalitionsvertrag von 2021 vereinbart, aufgefordert, die KMK-Präsidentschaft 2023 zu nutzen, um einen Staatsvertrag zur Lehrkräftebildung zu initiieren. Ziel solle es laut Antrag sein, dass sich alle Bundesländer verbindlich zur bedarfsdeckenden und bedarfsgerechten Ausbildung von Lehrkräften auf der Grundlage standardisierter Lehrkräftebedarfsprognosen verpflichten. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um diesen Beschluss umzusetzen?
2. Das Land Bremen hat wenig später einen von den Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE gemeinsam eingebrachten Antrag mit ähnlicher Stoßrichtung beschlossen (Drs. 20/1789). Hat der Senat seitdem konkrete Initiativen auf Ebene der KMK zur Initiierung eines Staatsvertrags unternommen, ggfs. in Kooperation mit dem Land Bremen? Gibt es Vereinbarungen zum weiteren Vorgehen?
3. Hat der Senat Kenntnis darüber, ob sich weitere Länder der Forderung nach einem Staatsvertrag zur Lehrkräftebildung anschließen?
4. Wie positioniert sich der neue Senat zum Vorhaben, die Ausbildungskapazitäten der Länder im Bereich Lehrkräftebildung per Staatsvertrag verbindlich zu regeln?
5. Aufgrund des Fortdauerns der Wahlperiode ist auch der neue Senat an die bis zur Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 gefällten Beschlüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin gebunden. Welche Maßnahmen plant der neue Senat auf Ebene der KMK zur Umsetzung des besagten Beschlusses? Welche inhaltlichen Schwerpunkte wird er dabei setzen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15424.pdf

Lehrkräfte Lehrkräftebildung Mangel Staatsvertrag

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15312

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Welche Aufgaben übernehmen die Patientenfürsprecher*innen in den Berliner Bezirken?
2. Wurden in allen Bezirken Patientenfürsprecher*innen durch die jeweilige BVV gewählt? Wenn nein, wie kamen die jeweiligen Personen in das Amt?
3. Ist eine Wahl durch die BVV zwingend vorgeschrieben oder ist es z. B. auch zulässig, dass eine Person aus dem Bezirksamt oder der Ausschuss für Gesundheit des jeweiligen Bezirks eine Wahlvorlage mit je einer konkreten Person je Krankenhaus erstellt, der die BVV – ohne die weiteren in Frage kommenden Bewerber*Innen zu kennen – einfach zustimmt?
4. Welche gesetzlichen Funktionen nimmt der Senat gegenüber den Patientenfürsprecher*innen in den Bezirken wahr?
5. Sind die den Patientenfürsprecher*innen vom Senat zur Verfügung gestellten (dienstlichen) Mailadressen nach datenschutzrechtlichen Standards (für den Patient*innenkontakt) abgesichert? Auf welcher Rechts- grundlage werden diese von der Berliner Patientenbeauftragten zur Verfügung gestellt?
6. Beachten alle Bezirke in den Ausschreibungen die Regelungen des LADG, LGG, BGG bzw, die Regelungen de öD und weisen bspw. in der Ausschreibung auf die erwünschte Einstellung von Menschen mit Behinderung oder mir Migrationsgeschichte hin?
7. Laut § 30 Abs. 1 LKG ist die Unabhängigkeit des Patientenfürsprecher-Amtes von dem Krankenhaus gefordert. Ist diese Vorgabe erfüllt, wenn eine Patientenfürsprecherin amtiert, die im Kuratorium/(Aufsichtsrat) des Krankenhauses ist?
8. Auf welcher Rechtsgrundlage führen die Berliner Patientenbeauftragte sowie die Beschwerde- und Informationsstelle für Psychiatrie Berlin (BIP) Weiterbildungen sowie regelmäßige Treffen für die Patientenfürsprecher*innen durch? Sind diese verpflichtend – wenn ja, auf welcher Grundlage?
9. Sind die Patientenfürsprecher*innen verpflichtet, an Veranstaltungen teilzunehmen – etwa solchen des Vereins Gesundheit Berlin-Brandenburg? Wenn nein, darf die Nichtteilnahme mit Namen öffentlich gemacht werden?
10. Bestimmen die Patientenfürsprecher*innen der Berliner Bezirke eine Vertreter*in aus ihrer Mitte, die/der im Namen der Patientenfürsprecher*innen Stellungnahmen abgibt und als Ansprechpartner*in fungiert? Wenn ja, wann und wie wurde diese Person bestimmt und wer ist diese Person?
11. Ist eine Vertretung für alle Patientenfürsprecher*Innen Berlins (in einzelnen unabhängigen Ehrenämtern) zulässig, wenn eine Person nicht einstimmig gewählt wird?
12. Tauschen sich die Patientenfürsprecher*innen regelmäßig über ihre Arbeit aus? Wenn ja, wie oft, wo und in welchem Rahmen? Wenn ja, ist die Teilnahme verpflichtend und können dort Beschlüsse für alle Patientenfürsprecher*Innen gefasst werden?
13. Hat der Rat der Bürgermeister eine Überarbeitung der „Handreichung zur Arbeit und Auswahl von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern" beschlossen? Wenn ja, wann?
14. Versendet die Patientenbeauftragte regelmäßig ihre Vorstellungen oder Vorschläge zu dem Amt der Patientenfürsprecher*Innen an die Kontaktpersonen der Patientenfürsprecher*Innen in den Bezirken und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15312.pdf

 

Bezirke Bezirksverordnetenversammlung Patientenfürsprecher

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15268

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. In welchem Umfang erhöhen sich die notwendigen Ausgaben der Hochschulen bei gleichbleibenden Aufgaben in den Jahren 2024 und 2025, wenn sämtliche regulär anfallenden Kosten berücksichtigt werden, insbesondere für Personal, Energie, Bauunterhalt, Versorgungsleistungen, Mieten und alle sonstigen Sachmittel?
2. Bitte weisen Sie unter der ersten Frage auch die steigenden Kosten für Personalmittel aus, wenn zukünftige Tarifabschlüsse eine Erhöhung der Entgelte, Beamtenbesoldung etc. von 4%, 5%, 6%, 7% und 8% zur Folge haben.

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15268.pdf

Ausgaben Hochschulen

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15214

der Abgeordneten Kristian Ronneburg und Tobias Schulze

1. Aus welchen Gründen wurde die Sperrfläche für den Kfz-Verkehr auf den Gleisen der Straßenbahn an der Kreuzung Invalidenstraße, Ecke Brunnenstraße entfernt und stattdessen eine Linksabbiegerspur eingerichtet?
2. Wie begründet der Senat diese Maßnahme vor dem Hintergrund, dass es entlang der Tramlinien 12 und M8 bereits vor diesem Eingriff häufig zu Verspätungen aufgrund von Behinderungen durch den Kfz-Verkehr gekommen ist?
3. Inwieweit ist nach Ansicht des Senats diese Maßnahme mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Vorrang des Umweltverbundes gemäß Mobilitätsgesetz vereinbar?
4. Weshalb konnte eine Umstellung der Ampelschaltung für die betreffende Kreuzung nicht unter Beibehaltung der Sperrzone für den Kfz-Verkehr umgesetzt werden?
5. Welche Maßnahmen plant der Senat, um den Straßenbahnverkehr entlang der Invalidenstraße in Zukunft zu beschleunigen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15214.pdf

 

Invalidenstraße Straßenbahn

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15107

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Wann hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Beschäftigte der CFM wegen Untreue und weiteren Verstößen gegen das Beschaffungsrecht wiederaufgenommen?
2. Wie ist der Stand dieses Ermittlungsverfahrens?
3. Hat die Charité eigene Recherchen und Ermittlungen in diesem Zusammenhang nach der Wiederaufnahme der staatsanwaltlichen Ermittlungen im Sommer 2022 durchgeführt?
4. Wenn ja, wurden konkrete Verstöße festgestellt? Wenn ja, welche?
5. Wenn Verstöße festgestellt wurden, welcher Schaden in welcher Höhe ist für die CFM bzw. die Charité entstanden?
6. Wurden der Aufsichtsrat der CFM über die Erkenntnisse hinsichtlich dieser Verstöße informiert? Wenn ja, wann?
7. Wurde der Aufsichtsrat der Charité über die Erkenntnisse hinsichtlich dieser Verstöße informiert? Wenn ja, wann?
8. Sind personelle oder prozessuale Maßnahmen im Zusammenhang mit neuen Erkenntnissen erfolgt? Wenn ja, welche?
9. Hat der Senat in seiner Funktion als Rechtsaufsicht der Charité Kenntnis von möglichen weiteren Erkenntnissen über Compliance-Verstöße erhalten? Wenn ja, wann?
10. Zieht der Senat Schlussfolgerungen aus möglichen neuen Erkenntnissen? Wenn ja, welche?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15107.pdf

 

CFM Charité

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/14740

der Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE), Ines Schmidt (LINKE), Bettina König (SPD), Mirjam Golm (SPD)

1. Nach § 4 Abs. 1 SchKG tragen die Länder dafür Sorge, dass den Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 SchKG für je 40 000 Einwohner:innen mindestens eine Berater:in vollzeitbeschäftigt oder eine entsprechende Zahl von Teilzeitbeschäftigten zur Verfügung steht. Wie hat sich die Anzahl der Vollzeitäquivalente in Berlin seit 2019 bis 2022 entwickelt? (Bitte angeben, wie viele Vollzeitäquivalente jeweils auf welchen Bezirk entfallen.)
2. Wie ist die Kontinuität der Ausstattung von Beratungsfachkräfte in den Beratungsstellen? Gab es zwischen 2019 bis 2022 Stellen von Beratungsfachkräften, die im Stellenplan vorgesehen und genehmigt waren und mehr als drei Monate unbesetzt blieben? Bitte mit Auflistung nach Träger, Profession und Stellenumfang (VZÄ).
3. Auf der Grundlage des Berliner Bevölkerungsstandes von Dezember 2022 ist die Mindestversorgung gem. § 4 Abs. 1 SchKG in Berlin gesichert? Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen werden vom Senat ergriffen, um das Defizit zu beheben?
4. Wie ist die multiprofessionelle Aufstellung in den jeweiligen Beratungsstellen? Wie viele Vollzeitäquivalente entfallen jeweils auf die Professionen:
a) Sozialarbeiter*innen
b) Sozialpädagig*innen
c) Psycholog*innen d) Ärzt*innen
5. Welche Vorgaben für die Multiprofessionalität in den Beratungsteams werden vom Senat angewandt? Wenn keine Vorgaben existieren: Warum nicht und wie wird die Multiprofessionalität als Qualitätsmerkmal gesichert?
6. Welche aktuelle Bevölkerungsprognose legt die Senatsverwaltung für die Bedarfsplanung bzw. die Ausstattung der Schwangerschaftsberatungsstellen zugrunde? Welcher Aufwuchs an Beratungsfachkräften ist für die Mindestversorgung in 2024 und 2025 notwendig? Bitte in Vollzeitäquivalenten angeben.
7. Der Schlüssel im SchKG ist ausdrücklich als Mindestausstattung benannte. Von dem Schlüssel soll nach §4 Abs. 1 S. 2 SchKG dann abgewichen werden, wenn die Tätigkeit der Beratungsstellen mit dem vorgesehenen Personal auf Dauer nicht ordnungsgemäß durchgeführt kann. Gibt es Hinweise, dass die nach SchKG vorgesehenen Tätigkeiten mit der aktuellen Personalausstattung nicht gewährleistet ist?
8. Welche Ausstattungsvorgaben erachtet der Senat aufgrund der besonderen sozialen Struktur Berlins als notwendig, um den Versorgungsauftrag nach SchKG zu erfüllen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14740.pdf

 

Schwangerschaftsabbruch Schwangerschaftsberatung

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/14684

des Abgeordneten Tobias Schulze

1.Wie viele BAföG-Anträge wurden insgesamt von Studierenden pro Monat seit August 2016 bis einschließlich Januar 2023 in Berlin gestellt? Wie viele davon waren Erstanträge? (Bitte geben Sie für diese und die folgenden Fragen die prozentuale Veränderung der jeweiligen Werte zum gleichen Monat des Vorjahres mit an.)
2.Wie viele Studierende in Berlin erhielten pro Monat seit August 2016 bis einschließlich Januar 2023 Leistungen nach BAföG?
3. Wie viele der Erstantragsteller*innen unter den Studierenden erhielten nach der Antragstellung BAföG?
4. In welcher Höhe werden Mittel seit August 2016 monatlich bis einschließlich Januar 2023 für die Auszahlung der Leistungen nach BAföG für Studierende aufgewendet?
5. Wie hoch war die Gefördertenquote bezogen auf die Gesamtzahl der Studierenden jeweils im Wintersemesters 2016 / 2017, Sommersemester 2017 bis einschließlich Beginn des Wintersemester 2022 / 2023?
6. Wie hoch war die Gefördertenquote bezogen auf die Gesamtzahl der Erstimmatrikulierten jeweils im Wintersemesters 2016 / 2017, Sommersemester 2017 bis einschließlich Beginn des Wintersemester 2022 / 2023?
7. Wie viele BAföG-Anträge durch Schüler*innen wurden pro Monat seit August 2016 bis einschließlich Januar 2023 in Berlin gestellt? Wie viele davon waren Erstanträge?
8. Wie viele Schüler*innen in Berlin erhielten pro Monat seit August 2016 bis Januar 2023 Leistungen nach BAföG?
9. Wie viele der Erstantragsteller*innen unter den Schüler: innen erhielten nach der Antragstellung BAföG?
10. In welcher Höhe werden Mittel von August 2016 bis Januar 2023 monatlich für die Auszahlung der Leistungen nach BAföG für Schüler*innen aufgewendet?
11. Wie hoch war die Gefördertenquote bezogen auf die Gesamtzahl der Schüler*innen jeweils im Wintersemesters 2016 / 2017, Sommersemester 2017 bis einschließlich Beginn im Wintersemester 2022 / 2023?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14684.pdf

 

BAföG Schüler Studenten

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/14419

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Trifft es zu, dass die Berliner Bezirke einen Maßnahmenkatalog als Mustermaßnahmenplan für Hitzeschutz vorgelegt bekommen haben?
2. Welche Maßnahmen enthält dieser Mustermaßnahmenplan?
3. Werden seitens der Senatsverwaltung bestimmte Maßnahmen priorisiert und den Bezirken als priorisierte Maßnahmen empfohlen? Wenn ja, welche und warum?
4. Welche Unterstützung erhalten die Bezirke zur Umsetzung dieser Maßnahmen durch den Senat bzw. durch Landesämter?
5. Gibt es Vereinbarungen in der Senatsverwaltung die eine Unterstützung durch Sach- und Finanzmittel vorsieht?
6. Welche eigenen Maßnahmen plant die Senatsverwaltung in eigener Verantwortung umzusetzen?
7. Wie wird sichergestellt, dass die Maßnahmen für die gesamte Stadt einheitlich umgesetzt werden können?
8. Wie wird sichergestellt, dass die Maßnahmen sich in ein gesamtstädtisches Konzept eingliedern?
9. Welche Kosten entstehen Berliner Behörden durch die so ausgestellten Zertifikate (bitte nach unterschiedlichen Zertifikatstypen unterscheiden) und wie bewertet der Senat die Kosten insbesondere im Hinblick auf die eklatanten Sicherheitsmängel der ausgegebenen Zertifikate bzw. der zu diesen gehörenden Vertrauenskette?
10. Sind Erstattungen durch das IT Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) an die Stellen geplant, die für diese Zertifikate Mittel aufwenden mussten? Falls nein, weshalb nicht?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14419.pdf

 

Hitzeschutz

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/14238

der Abgeordneten Franziska Brychcy und Tobias Schulze

1. Wie sollen Bürger*innen die Certificate Authority (CA)-Zertifikate der Public-Key-Infrastruktur (PKI) der Berliner Verwaltung sicher erhalten, um z. B. S/MIME-signierte E-Mails zu prüfen oder sicherzustellen, dass sie für das korrekte Zertifikat verschlüsseln?
2. Weshalb ist die Webseite http://pki.verwalt-berlin.de Stand heute (08.12.2022) nur per unverschlüsseltem HTTP und nicht per Transport-Layer-Security (TLS)-verschlüsselter Verbindung zu erreichen?
3. Wie soll ohne TLS sichergestellt werden, dass die unter http://pki.verwalt-berlin.de herunterladbaren Zertifikate nicht kompromittiert wurden?
4. Wann soll dieser Missstand beseitigt werden?
5. Haben die Mitarbeiter*innen bei der PKI der Berliner Verwaltung entsprechende Fachkenntnisse über Kryptographie? Falls ja, weshalb ist eine so zentrale Seite nicht kryptografisch abgesichert?
6. Wie schätzt der Senat das Risiko ein, das durch Import eines nicht authentifiziert heruntergeladenen CA-Zertifikats entstehen kann?
7. Wie viele Berliner Behörden setzen über eine nicht kryptografisch abgesicherte Verbindung heruntergeladene Zertifikate ein?
8. Wie möchte der Senat sicherstellen, dass dadurch kein Schaden entstanden ist oder entstehen könnte?
9. Weshalb ist die Berliner Verwaltungs-PKI nicht durch eine global akzeptierte Certificate Authority (CA) cross-signiert, so dass die von ihr ausgestellten Zertifikate automatisch vertrauenswürdig sind und Bürger*innen und Behörden nicht gezwungen sind, die Sicherheit ihrer Systeme durch den händischen Import eines CA-Zertifikats potentiell zu kompromittieren?
10. Welche Kosten entstehen Berliner Behörden durch die so ausgestellten Zertifikate (bitte nach unterschiedlichen Zertifikatstypen unterscheiden) und wie bewertet der Senat die Kosten insbesondere im Hinblick auf die eklatanten Sicherheitsmängel der ausgegebenen Zertifikate, bzw. der zu diesen gehörenden Vertrauenskette?
11. Sind Erstattungen durch das IT Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) an die Stellen geplant, die für diese Zertifikate Mittel aufwenden mussten? Falls nein, weshalb nicht?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14238.pdf

 

Verwaltung Zertifikat

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/14183

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Über wie viele Beschäftigungspositionen für studentische Beschäftigte im Sinne des § 121 BerlHG verfügen die einzelnen Berliner Hochschulen derzeit? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Hochschulen auf.
2. Wie viele studentische Beschäftigte sind derzeit an den einzelnen Berliner Hochschulen beschäftigt? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Hochschulen auf.
3. Wann trat das Landesmindestlohngesetz in Berlin in Kraft?
4. Seit wann bezahlen die Hochschulen den Landesmindestlohn?
5. Wie viele studentische Beschäftigte waren zum 1. September 2022, also vor dem Anheben der Minijobgrenze auf 520€, im Minijob und wie viele im Midijob an den Hochschulen beschäftigt? Bitte schlüsseln sie die Antwort nach einzelnen Hochschulen auf.
6. Wie viele studentische Beschäftigte waren zum 1. Oktober 2022, also nach dem Anheben der Minijobgrenze auf 520€, im Minijob und wie viele im Midijob an den Hochschulen beschäftigt? Bitte schlüsseln sie die Antwort nach einzelnen Hochschulen auf.
7. Aus der Presse ist zu erfahren, dass die Hochschulen durch verschiedene Maßnahmen die studentischen Beschäftigten versuchen, im Midijob zu halten. Dabei scheint es vor allem zwei Modelle zu geben. Entweder wird 0,01€ pro Stunde mehr gezahlt, (bspw. HU Berlin) oder die 40h-Verträge werden um eine Stunde pro Monat auf dann 41h / Monat erhöht. Welche Hochschulen nutzen welches Modell? Gibt es Hochschulen, die keines der Modelle nutzen und in denen die studentischen Beschäftigten damit seit 1. Oktober 2022 in einem Minijob beschäftigt sind?
8. Bitte schlüsseln sie das aktuelle Brutto- und Nettoeinkommen für studentische Beschäftigte am Beispiel der HU Berlin (40h / Monat; 13.01€ / Stunde) wie folgt auf und beziffern sie, welche Abzüge es vom Bruttogehalt gibt für:
a) Studentische Beschäftigte mit Werksstudierendenstatus
b) Voll sozialversicherungspflichtige studentische Beschäftigte
9. Bitte schlüsseln sie das aktuelle Brutto- und Nettoeinkommen für studentische Beschäftigte am Beispiel der HU Berlin (40h / Monat) wie folgt auf, wenn nur 13 € pro Stunde gezahlt werden würden und beziffern sie, welche Abzüge es vom Bruttogehalt gibt für:
a) Studentische Beschäftigte mit Werksstudierendenstatus
b) Voll sozialversicherungspflichtige studentische Beschäftigte
10. Wie hoch sind die Lohnnebenkosten, die die HU pro Studierende*n in den einzelnen, unter 8. und 9. aufgeführten, Fällen abführen muss?
11. Bitte schlüsseln sie das aktuelle Brutto- und Nettoeinkommen für studentische Beschäftigte am Beispiel der FU Berlin (41h / Monat; 13€ / Stunde) wie folgt auf und beziffern sie, welche Abzüge es vom Bruttogehalt gibt für:
a) Studentisch Beschäftigte mit Werksstudierendenstatus
b) Voll sozialversicherungspflichtige studentische Beschäftigte
12. Bitte schlüsseln sie das aktuelle Brutto- und Nettoeinkommen für studentische Beschäftigte am Beispiel der FU Berlin (13€ / Stunde) wie folgt auf, wenn die 40h/ Monat beibehalten worden wären und beziffern sie, welche Abzüge es vom Bruttogehalt gibt für:
a) Studentische Beschäftigte mit Werksstudierendenstatus
b) Voll sozialversicherungspflichtige studentische Beschäftigte
13. Wie hoch sind die Lohnnebenkosten, die die FU pro Studierende*n in den einzelnen, unter 11. und 12. aufgeführten, Fällen abführen muss?
14. Haben die studentischen Beschäftigten rechtlich die Möglichkeit, auf die einseitige Sonderzahlung von einem Cent pro Stunde zu verzichten?
15. Können studentische Beschäftigte z.B. nach StudTVIII oder anderen Grundlagen eine Stundenreduzierung ihres Vertrages vornehmen? Bis zu welcher Stundenanzahl ist eine Reduzierung bei studentischen Beschäftigten auf Dauer möglich?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14183.pdf

 

Mindestlohn Studentische Beschäftigte

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/14083

der Abgeordneten Ina Czyborra (SPD), Laura Neugebauer (GRÜNE), Tobias Schulze (LINKE), Kristian Ronneburg (LINKE)

1. Bis wann laufen die aktuellen Semesterticketverträge mit den Studierendenschaften der Hochschulen? (Bitte schlüsseln Sie die Antworten nach den Verfassten Studierendenschaften der Hochschulen auf.)
2. Wie haben sich die Beiträge für alle Optionen des Semestertickets seit Wintersemester 2017/2018 entwickelt? Wie hoch ist der jeweilige Landeszuschuss?
3. Wann haben die Studierendenschaften und der VBB die Verhandlungen zum Semesterticket aufgenommen, wie viele Verhandlungsrunden gab es bisher und wann fanden diese statt?
4. In welchem Stadium befinden sich aktuell die Verhandlungen zu den Semesterticketverträgen der Berliner Hochschulen?
5. Wann ist das nächste Treffen von Studierendenschaften und VBB geplant?
6. Welches Angebot hat der VBB den Studierenden unterbreitet?
7. Wann beginnt der Rückmeldezeitraum für das Sommersemester 2023? (Bitte schlüsseln Sie die Antworten nach den Verfassten Studierendenschaften der Hochschulen auf.)
8. An welchen Hochschulen muss eine Urabstimmung über das Semesterticket durchgeführt werden?
9. Welche Vorlaufzeiten geben die Studierendenschaften an, um eine Urabstimmung über das Semesterticket ordnungsgemäß organisieren zu können? (Bitte schlüsseln Sie die Antworten nach den Verfassten Studierendenschaften der Hochschulen auf.)
10. Welches Tarifgebiet umfasst das Semesterticket im Vergleich zum geplanten 49€-Ticket?
11. Plant der Berliner Senat eine Upgradeoption vom Semesterticket zum sehr viel umfangreicher geplanten 49€-Ticket? Wie viel würde diese Option voraussichtlich kosten?
12. Plant der Senat parallel zum Berliner 29€-Ticket (AB) ein gefördertes Studierenden-Ticket (ABC + Fahrrad)? Wie viel würde eine solche Förderung voraussichtlich kosten?
13. Wie schätzt der Senat das Risiko ein, dass die Studierenden aufgrund des geplanten 49€-Tickets mit seinem erheblichen Leistungsumfang, in einer Urabstimmmung das Semesterticket ablehnen?
14. Wie hoch fallen seit 2017 die jährlichen Einnahmen des VBB aus den Berliner Semesterticketbeiträgen aus? Wie viel Prozent der Einnahmen durch Berliner Ticketverkäufe macht das aus?
15. Wie hoch fallen seit 2017 die jährlichen Einnahmen des VBB (inklusive Brandenburg) aus dem Semester- ticketbeiträgen aus? Wie viel Prozent der Gesamteinnahmen aus den Ticketverkäufen des VBB macht das aus?
16. Wie bewertet der Senat das Solidarmodell der Berliner Hochschulen zum Semesterticket aus verkehrs- und hochschulpolitischer Sicht sowie in Bezug auf die Einnahmesituation der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14083.pdf

Semesterticket

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/14010

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Welche Tochterfirmen landeseigener Unternehmen bzw. Mehrheitsbeteiligungen haben eigene Tarifverträge abgeschlossen (bitte aufschlüsseln)?
2. Wann enden die Tarifverträge jeweils und wann endet die Friedenspflicht?
3. Wie bewertet der Senat angesichts aktueller Tarifauseinandersetzungen zum TVöD die Tarifsituation bei den Tochterfirmen insbesondere vor dem Hintergrund der dramatischen Steigerung der Lebenshaltungskosten?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14010.pdf

 

Inflation Landeseigene Unternehmen Tarifvertrag

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13900

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Wie hat sich die Zahl der sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge an Berliner Hochschulen seit Beginn des Jahres 2018 entwickelt (bitte nach Hochschulen, Jahren und Einsatzbereichen (wissenschaftlich, nicht-wissenschaftlich etc.) aufschlüsseln)?
2. Wie viele Beschäftigte im nicht-wissenschaftlichen Bereich waren wegen einer bewilligten Projektfinanzierung seit 2018 angestellt?
3. Sieht der Senat die gesetzlich derzeit mögliche sachgrundlose Befristung als adäquates vertragliches Mittel für Beschäftigte an Hochschulen an?
4. Wie bewertet der Senat diese Zahlen bei der sachgrundlosen Befristung an Hochschulen und welche politischen Vorhaben sind dazu in der Vorbereitung?
5. Wie teilen sich die sachgrundlosen Befristungen über die einzelnen Entgeltgruppen auf? (Bitte nach Hochschulen und Entgeltgruppenaufschlüsseln.)

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13900.pdf

 

Arbeitsvertrag Hochschulen Sachgrund

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13899

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Wie groß ist der Anteil des angestellten wissenschaftlichen Personals der Berliner Hochschulen, das befristet beschäftigt wird (bitte jeweils nach Hochschule und Vertragslaufzeiten 0 - 6, 6 - 12, 12 - 24, über 24 Monate aufschlüsseln)?
2. Wie groß sind die Anteile der befristet Beschäftigten, die in Teilzeit arbeiten (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)?
3. Wie groß ist der Anteil angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter/innen, die in Drittmittelprojekten beschäftigt sind (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)?
4. Wie viele haushaltsfinanzierte (auch überwiegend aus Haushaltsmitteln und einschließlich Exzellenzmitteln) Arbeitsverträge zur Qualifikation (Promotion) gibt es insgesamt? Wie viele sind weniger als zwei Jahre, mindestens zwei Jahre, drei Jahre und vier Jahre befristet (bitte jeweils nach Hochschulen aufschlüsseln)?
5. Wie viele davon sind Vollzeit- bzw. Dreiviertel-, Zweidrittel- und Halbestellen?
6. Wie groß ist die Erfolgsquote der Qualifizierungsverträge zur Promotion? Wie viele Inhaber*innen eines Qualifizierungsvertrages schließen die Promotion innerhalb des Vertragszeitraumes ab? Wie viele Inha- ber*innen eines Qualifizierungsvertrages schließen die Promotion erst nach Auslaufen des Qualifizierungs- vertrages ab? Wie viele schließen die Promotion trotz Qualifizierungsvertrages gar nicht ab?
7. Wie viele Promotionen wurden in den vergangenen 5 Jahren gestartet? (Bitte jeweils nach Hochschulen aufschlüsseln)
8. Werden diese Stellen zur Promotion für die Dauer der üblichen Promotionszeit entsprechend der Promo- tionsordnungen der Fächer ausgeschrieben? Wenn nein, wie viele Stellen werden nach der üblichen Promo- tionszeit ausgeschrieben, wie viele nicht?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13899.pdf

 

Befristetes Arbeitsverhältnis Nachwuchs Qualifizierung Wissenschaftler

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13635

der Abgeordneten Franziska Brychcy und Tobias Schulze

1. Wie viele Studienplätze standen seit dem Wintersemester 2000 / 2001 im Grundschullehramt Musik bzw. im Bachelorstudiengang Musik und im Masterstudiengang Musik zur Verfügung? (Bitte nach Semestern und Studiengängen aufgeschlüsselt angeben.)
2. Wie viele Bewerber*innen gab es seit dem Wintersemester 2000 / 2001 im Grundschullehramt Musik bzw. im Bachelorstudiengang Musik und Masterstudiengang Musik? (Bitte nach Semestern und Studiengängen aufgeschlüsselt angeben.)
3. Wie ist seit dem Wintersemester 2000 / 2001 die Zugangsprüfung / Aufnahmeprüfung Grundschullehramt Musik bzw. im Bachelorstudiengang Musik und Masterstudiengang Musik strukturiert?
4. Welche Bestandteile hatte bzw. hat die Zugangsprüfung / Aufnahmeprüfung? Welche Veränderungen gab es wann bei den Zugangsprüfungen / Aufnahmeprüfung in der Zeit seit Wintersemester 2000 /2001?
5. Wie viele Bewerber*innen haben die Zugangsprüfung / Aufnahmeprüfung in diesem Zeitraum erfolgreich absolviert? (Bitte nach Semestern und Studiengängen aufgeschlüsselt angeben.)
6. Wie viele Bewerber*innen wurden im Grundschullehramt Musik bzw. im Bachelorstudiengang Musik und im Masterstudiengang Musik seit dem Wintersemester 2000 / 2001 im 1. Fachsemester zugelassen und haben ein Studium begonnen? (Bitte nach Semestern und Studiengängen aufgeschlüsselt angeben.)
7. Wie viele Studierende haben seit dem Wintersemester 2000/ 2001 den Studiengang Grundschullehramt Musik bzw. den Bachelorstudiengang Musik und den Masterstudiengang Musik erfolgreich abgeschlossen? (Bitte nach Semestern und Studiengängen aufgeschlüsselt angeben. Bitte geben sie auch die Schwundquoten in Prozent an.)
8. Wie viele Studierende haben in diesem Zeitraum ausgehend vom Grundschullehramt Musik bzw. lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem vertieften Fach Musik den Studiengang gewechselt und in welche Studiengänge wurde gewechselt? (Bitte nach Semestern und Studiengängen aufgeschlüsselt angeben.)
9. Was hat die UdK seit dem Jahr 2000 konkret unternommen, um ihre Studienplätze im Bereich Grundschule zu besetzen?
10. Wie viele Studierende des Grundschullehramts Musik sind seit dem Wintersemester 2000 / 2001 auch tatsächlich in den Schuldienst in Berlin gegangen?
11. Welche Maßnahmen plant die UdK, um zukünftig mehr Studienanfänger*innen für den Studiengang Grundschule Musik zu gewinnen.
12. Welche Maßnahmen plant die UdK, um zukünftig die Studierenden dabei zu unterstützen, ihr Studium im Studiengang Grundschule Musik erfolgreich abzuschließen?
13. Wie ist Umsetzungsstand der Einführung eines 2-Fachbachelors bzw. -masters im Grundschullehramt Musik? Welche konkreten Schritte sind dazu geplant? Falls die Einführung eines 2-Fachbachelors bzw. - masters derzeit nicht geplant ist, warum nicht und wie wird in diesem Zusammenhang die Tatsache bewertet, dass die Universität Potsdam das Grundschullehramt Musik mit 2 Fächern anbietet?
14. Wie ist der Umsetzungsstand zur Einführung der freien Zweitfachwahl im Lehramt Musik für ISS/GemS/Gym? Welche konkreten Schritte sind dazu geplant? Falls die Einführung der freien Zweitfach- wahl im Lehramt Musik für ISS/GemS/Gym derzeit nicht geplant ist, warum nicht?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13635.pdf

Lehrkräfte Musikstudium

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13533

der Abgeordneten Franziska Brychcy und Tobias Schulze

1. Wie viele Bewerbungen und wie viele Studienplätze gab es seit dem Sommersemester (SoSe) 2021 bis einschließlich Wintersemester (WiSe) 2022/23 für das Lehramtsstudium mit dem Ziel Master of Education an den Berliner Universitäten (aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)?
2. Wie viele Studierende (im 1. Fachsemester) haben seit dem WiSe 2021/22 bis einschließlich WiSe 2022/23 an den Berliner Universitäten ein Lehramtsstudium mit dem Ziel Master auf Education begonnen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)?
3. Wie viele Studierende, die sich im WiSe 2021/22, SoSe 2022 oder WiSe 2022/23 an den Berliner Universitäten für die Aufnahme eines Lehramtsstudiums mit dem Ziel Master of Education beworben haben, wurden abgelehnt bzw. bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform, Fächern und ggf. Numerus clausus)?
4. Wie viele Studierende haben seit dem WiSe 2021/22 an den Berliner Universitäten ein Lehramtsstudium mit dem Ziel Master of Education erfolgreich abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)?
5. In welchem Fachsemester haben die Lehramtsabsolvent*innen ihr Studium im Zeitraum zwischen WiSe 2018/19 und einschließlich SoSe 2022 abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Fachsemester, Universität, Semester, Schulform und Fächern)?
6. Welche durchschnittliche Studiendauer ergibt sich daraus für den Zeitraum WiSe 2018/19 bis einschließlich SoSe 2022 (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)?
7. Wie hoch ist die Abbrecherinnenquote und Abbrecherquote bei den Lehramtsstudierenden im Master of Education im Jahr 2022 bisher gewesen (aufgeschlüsselt nach Exmatrikulation, Fachwechsel, Studiengangwechsel, Urlaubssemester sowie jeweils nach Uni, Semester, Schulform und Fächern)?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13533.pdf

 

Absolventinnen Erziehungswissenschaft Lehramt

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13534

der Abgeordneten Franziska Brychcy und Tobias Schulze

1. Wie viele Bewerbungen und wie viele Studienplätze gab es seit dem Sommersemester (SoSe) 2021 bis einschließlich Wintersemester (WiSe) 2022/23 für die BA-Studiengänge mit Lehramtsoption an den Berliner Universitäten (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)?
2. Wie viele Studierende (im 1. Fachsemester) haben seit dem WiSe 2021/21 bis einschließlich WiSe 2022/23 einen Bachelor mit Lehramtsoption begonnen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)?
3. Wie viele Studierende, die sich im WiSe 2021/22, SoSe 2022 oder WiSe 2022/23 an den Berliner Univer- sitäten für die Aufnahme eines BA-Studiengangs mit Lehramtsoption beworben haben, wurden abgelehnt bzw. bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform, Fächern, Numerus clausus)?
4. Wie viele Studierende haben seit dem WiSe 2021/22 an den Berliner Universitäten einen Bachelor mit Lehramtsoption abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)?
5. Wie viele Studierende in BA-Studiengängen mit Lehramtsoption haben das Studium im Jahr 2022 abgebrochen (bitte aufgeschlüsselt nach Exmatrikulation, Fachwechsel, Studiengangswechsel, Urlaubssemester sowie jeweils nach Universität, Schulform und Fächern; in absoluten Zahlen und Abbruchquote)?
6. In welchem Fachsemester haben die Lehramtsbachelorabsolvent*innen ihr Studium zwischen WiSe 2018/19 und einschließlich SoSe 2022 abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Fachsemester, Universität, Semester, Schulform und Fächern)
7. Welche durchschnittliche Studiendauer ergibt sich daraus für den Zeitraum WiSe 2018/19 bis einschließlich SoSe 2022 (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13534.pdf

 

Absolventinnen Bachelor Berlin Lehramt Universitäten

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13527

der Abgeordneten Kristian Ronneburg und Tobias Schulze

1. Wer ist Vertragspartner des VBB beim Semesterticket?
2. Das 9-Euroticket wurde im Zuge des ersten Energieentlastungspakets eingeführt, um Bürger*innen wegen der stark gestiegenen Energiepreise im Frühjahr und Sommer zu entlasten. Im Zuge dessen sollten bereits bestehende Abonnements, zu denen auch das Semesterticket gerechnet wird, mittels einer Rückerstattung entlastet werden. Welche anderen Gruppen neben den Studierenden profitierten in Berlin von dieser Rückerstattung? Wann wurden die Rückerstattungen für andere Gruppen als die Studierenden ermöglicht? Gibt es neben den Studierenden noch weitere Gruppen, die bisher keine Rückerstattung erhalten haben, obwohl sie grundsätzlich berechtigt sind?
3. Warum wurde die Rückerstattung bisher noch nicht bzw. nur durch einzelne Hochschulen durchgeführt?
4. Welche Schritte sind jetzt für eine flächendeckende Rückerstattung noch notwendig?
5. Wer legt an den Hochschulen fest, welches Rückerstattungsmodell genutzt wird? Falls es nicht die Verfasste Studierendenschaft als Vertragspartner ist, erfolgte bzw. erfolgt Einvernehmen mit der Verfassten Studierendenschaft über das Modell der Rückerstattung? (Bitte nach Hochschulen aufschlüsseln.)
6. Welches Rückerstattungsmodell präferieren die Verfassten Studierendenschaften? (Bitte nach Verfassten Studierendenschaften der einzelnen Hochschulen aufschlüsseln.)
7. Welche Rückerstattungsmodelle sind an den einzelnen Hochschulen festgelegt worden? (Bitte nach Hochschulen aufschlüsseln.)
8. Falls sich Hochschulen auf noch kein Rückerstattungsmodell festgelegt haben, bis wann ist damit zu rechnen (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)?
9. Die Freie Universität hat die Rückerstattung mittels eines verringerten Rückmeldebetrages zum Wintersemester 2022/2023 sowie Einzelanträge für diejenigen, die sich nicht zum Wintersemester zurückmelden, realisiert und konnte so die Rückerstattung zügig realisieren. Welche Gründe gab es an den anderen Hochschulen, die Rückerstattung nicht ebenfalls nach diesem Modell durchzuführen? (Bitte nach Hochschulen aufschlüsseln.)
10. Welche Mehrkosten fallen durch die festgelegten oder angedachten Rückerstattungsmodelle für die Hochschulen und für die Verfasste Studierendenschaft voraussichtlich an? (Bitte nach Hochschulen und Verfassten Studierendenschaften aufschlüsseln.)
11. Werden die zusätzlich verursachten Kosten, die durch die Rückerstattung für die Hochschulen und Verfassten Studierendenschaften entstehen, durch den VBB über die Einnahmen aus dem 9€-Ticket übernommen?
12. Bis wann ist an den Hochschulen, die sich bisher noch nicht auf ein Rückerstattungsmodell festgelegt haben, mit der Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge für das Semesterticket zu rechnen?
13. Wie wird bei zukünftigen Ermäßigungen, wie bspw. einer Nachfolgelösung zum 9-Euro-Ticket oder der Berliner Übergangslösung des 29€-Tickets sichergestellt, dass die Minderkosten schneller an Studierende weitergegeben werden?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13527.pdf

 

Rückerstattung Semesterticket Sommersemester

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13441

der Abgeordneten Tobias Schulze und Franziska Brychcy

1. Wie viele Schuleingangsuntersuchungen wurden in Vorbereitung auf das Schuljahr 2022/2023 (Stand 30.09.2022) durchgeführt? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln und Gesamtsummen ausweisen.)
2(a). Bei wie vielen der schulärztlich untersuchten Kinder wurde in den Schuljahren 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 (Stand 30.09.2022) ein Über- oder Untergewicht festgestellt? (Bitte nach Schuljahren, Bezirken und Gesamtsummen in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausweisen.)
2(b). Bei wie vielen der schulärztlich untersuchten Kinder wurden in den Schuljahren 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 (Stand 30.09.2022) sprachliche Schwierigkeiten festgestellt? (Bitte nach Schuljahren, Bezirken und Gesamtsummen in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausweisen.)
3. Bei wie vielen der schulärztlich untersuchten Kinder wurden in den Schuljahren 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 (Stand 30.09.2022) motorische Entwicklungsstörungen festgestellt? (Bitte nach Schuljahren, Bezirken und Gesamtsummen in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausweisen.)
4. Bei wie vielen der schulärztlich untersuchten Kinder wurden in den Schuljahren 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 (Stand 30.09.2022) schulische und/oder sonderpädagogische Förderbedarfe festgestellt (Bitte nach Schuljahren, Bezirken, Gesamtsummen sowie Art der Förderbedarfe sowie in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausweisen.)
5. Bei wie vielen schulärztlich untersuchten Kindern wurden in den Schuljahren 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 (Stand 30.09.2022) weitere Untersuchungen zur Abklärung von Befunden oder Möglichkeiten der familiären bzw. therapeutischen Förderung empfohlen? (Bitte nach Schuljahren, Bezirken und Gesamtsummen in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausweisen.)
6. Wie hat sich die Inanspruchnahme der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) in den Schuljahren 2018/2019, 2019/2020 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 (Stand 30.09.2022) entwickelt (Bitte nach Schuljahren, Bezirken und Gesamtsummen in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausweisen.)
7. Wie viele der schulärztlich untersuchten Kinder wiesen in den Schuljahren 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 (Stand 30.09.2022) Impflücken auf und in welchen Bereichen? (Bitte nach Schuljahren, Bezirken und Gesamtsummen sowie in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausweisen.)
8. Wie viele der schulärztlich untersuchten Kinder wurden zum Schuljahr 2022/2023 (Stand 30.09.2022) vom Schulbesuch zurückgestellt?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13441.pdf

 

Schulanfang Schuleingangsuntersuchung Schuljahr

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13307

der Abgeordneten Katina Schubert und Tobias Schulze

1. Wie ist der durchschnittliche jährliche Investitionsaufwand für Instandhaltung und Reparaturen über die letzten 10 Jahre am Humboldt-Klinikum (bitte nach Jahren und wenn möglich nach Eigenmitteln und Lan- desmitteln aufschlüsseln)?
2. Welche größeren Baumaßnahmen (>500.000€) wurden in den letzten 10 Jahren auf dem Areal vorgenommen?
3. Wie viele Betten wurden in den vergangenen 10 Jahren neu errichtet (bitte nach Bereichen für PKV/Selbstzahlerinnen und Selbstzahler und GKV-Patientinnen und Patientinnen aufschlüsseln)?
4. Wie ist aktuell der Anteil von Betten in 4-Bett-Zimmern?
5. Wie ist der Anteil von Betten in vollklimatisierten Patientenzimmern?
6. Wie ist der für die nächsten 10 Jahre prognostizierte Bedarf an Instandhaltungsaufwendungen?
7. Welche Maßnahmen sind zur klimatischen Ertüchtigung geplant?
8. Ist ein Neubau geplant?
9. Wenn ein Neubau geplant ist: Ist eine Erweiterung des bisherigen Spektrums an Abteilungen geplant?
10. Wenn ein Neubau geplant ist: Wie ist der Planungsstand und wo soll der Neubau entstehen?
11. Ist die Einrichtung einer Abteilung für Pädiatrie inkl. Neonatologie geplant?
12. Ist ein Ausbau zu einem überregionalen Traumazentrum geplant?
13. Ist die Einrichtung einer Abteilung für Nuklearmedizin und/oder Strahlenmedizin geplant?
14. Welche Rolle in der Gesundheitsversorgung der Stadt sieht der Senat zukünftig für das Humboldt-Klinikum besonders mit Blick auf die Notfallversorgung, aber auch auf die regionale Abdeckung im Norden der Stadt?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13307.pdf

Humboldt-Klinikum Modernisierung Reinickendorf

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13127

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Welche Freifunk-Aktivitäten sind dem Senat bekannt und wie schätzt die Senatsverwaltung die Bedeutung dieser für die Stadt ein?

2. Mit welchen „Freifunk“-Projekten kooperiert der Senat im Rahmen von Free Wifi Berlin bzw. anderen Vorhaben?

3. Wie unterscheiden sich die Kostenschätzungen und -abwägungen zwischen den beiden Varianten - öffentlich unterstützte Ausweitung von Freifunk-Routern gegenüber etwa Fremdvergabe für Free Wifi Berlin?

4. Wie schätzt die Senatsverwaltung die rechtliche und wirtschaftliche Lage für Bezirke ein, die eigenständig Freifunk-Projekte unterstützen bzw. eigene initiieren wollen – etwa vor dem Hintergrund der veränderten Gesetzgebung zur so genannten Stöerhaftung und aktueller Rechtsprechung (Landgericht Köln 14 S 10/20)?

5. Erlaubt das Haushaltsgesetz den Bezirken, eigenständig und aus eigenem Haushalt finanziert, Freifunk-Projekte zu unterstützen und dürfen die zugewiesenen IT-Mittel dafür verwendet werden?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13127.pdf

Bezirke Free Wifi Berlin Freifunk

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/12956

der Abgeordneten Alexander King und Tobias Schulze

1. Welche Schließungen und/oder Verlegungen von welchen Abteilungen des Wenckebach-Klinikums haben seit dem 01.01.2020 zu welchen Zeitpunkten stattgefunden?

2. Stellten diese Schließungen/Verlegungen relevante Änderungen in Bezug auf den entsprechenden Feststellungsbescheid dar?

3. Wurde für diese Schließungen/Verlegungen beim Senat bzw. der Gesundheitsverwaltung eine Genehmigung beantragt und wenn ja, an welchem Datum wurde diese ggf. erteilt?

4. An welchem Datum stimmte der Berliner Senat dem Umzug der Rettungsstelle, der Intensivstation, der Abteilungen für Visceral- und Gefäßchirurgie, für Unfallchirurgie und Orthopädie, für Innere Medizin/Kardiologie und für Anästhesie sowie für die operative Intensivmedizin und die Schmerztherapie vom Berliner Wenckebach-Klinikum an das Auguste-Viktoria-Krankenhaus zu?

5. Wann beantragte Vivantes für diese Verlegungen beim Berliner Senat bzw. der Gesundheitsverwaltung eine Genehmigung?

6. Hat die Senatsverwaltung für Gesundheit dem Vivantes Klinikum für diese Änderungen eine schriftliche Genehmigung ausgestellt und wenn ja, wann?

7. Liegt für die geplanten Änderungen am Wenckebach-Klinikum bzw. der Krankenhausversorgung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine Bedarfsanalyse vor oder ist eine solche geplant?

8. Wenn ja, wann wurde diese von wem in Auftrag gegeben, wer ist mit ihrer Ausführung beauftragt, was ist die genaue Fragestellung und wann liegen die Ergebnisse vor?

9. Welche Planung für eine weitere Nutzung des Standorts Wenckebach sind dem Senat bekannt?

10. Inwieweit sind Anwohner*innen in die Diskussion um die Zukunft des Wenckebach-Klinikums einbezogen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12956.pdf

Wenkebach-Klinikum

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/12 933

des Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE)

1. Welche Stelle erfasst die Verkäufe bzw. Übernahmen von Arzt- und Zahnarztsitzen?
2. Wie viele Arzt- bzw. Zahnarztsitze sind nach Kenntnis des Senats seit 2017 von einer Einzel- oder Gemeinschaftspraxis in ein medizinisches Versorgungszentrum in einer juristischen Gesellschaftsform des Privatrechts umgewandelt worden (bitte nach fachärztlicher Richtung aufschlüsseln)?
3. Welche Stelle ist zuständig für die Kontrolle des Berliner Heilberufekammergesetzes, insbesondere des §26 zu den beruflichen Pflichten?
4. Sind dem Senat Verstöße gegen den §26 Abs. 3 seit 2017 bekannt geworden, und wenn ja, wieviele?
5. Wie viele dieser Verstöße beziehen sich auf das Verbot von Weisungen durch berufsfremde Personen?
6. Wie viele dieser Verstöße beziehen sich auf die Vorschrift, dass nur Kammermitglieder, Angehörige der akademischen Heilberufe und der staatlich geregelten Gesundheitsberufe sowie Angehörige naturwissenschaftlicher und sozialpädagogischer Berufe Gesellschafter entsprechender juristischen Gesellschaften des Privatrechts sein dürfen, die zudem auch in der Gesellschaft tätig sein müssen?
7. Wie wurden diese Verstöße geahndet?
8. Wie bewertet der Senat die Konzentrationsprozesse in der Landschaft der niedergelassenen Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen im Hinblick auf den Versorgungsauftrag, den Versorgungsgrad vor Ort in den Berliner Regionen sowie auf die Qualität und Effizienz der Versorgung?
9. Sieht der Senat Handlungsbedarf bei der Kontrolle und Ahndung von Verstößen gegen das Heilberufekammergesetz und welche Maßnahmen sind hier vorgesehen?
10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Folge des Beschlusses zu TOP 15.2 der Gesundheitsministerkonferenz vom 22./23.6.2022 bislang ergriffen bzw. welche sind nach Kenntnis des Senats geplant?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12933.pdf

Gründung Kontrolle Medizinisches Versorgungszentrum

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/12 956

der Abgeordneten Alexander King und Tobias Schulze (LINKE)

1. Welche Schließungen und/oder Verlegungen von welchen Abteilungen des Wenckebach-Klinikums haben seit dem 01.01.2020 zu welchen Zeitpunkten stattgefunden?
2. Stellten diese Schließungen/Verlegungen relevante Änderungen in Bezug auf den entsprechenden Feststellungsbescheid dar?
3. Wurde für diese Schließungen/Verlegungen beim Senat bzw. der Gesundheitsverwaltung eine Genehmigung beantragt und wenn ja, an welchem Datum wurde diese ggf. erteilt?
4. An welchem Datum stimmte der Berliner Senat dem Umzug der Rettungsstelle, der Intensivstation, der Abteilungen für Visceral- und Gefäßchirurgie, für Unfallchirurgie und Orthopädie, für Innere Medizin/Kardiologie und für Anästhesie sowie für die operative Intensivmedizin und die Schmerztherapie vom Berliner Wenckebach-Klinikum an das Auguste-Viktoria-Krankenhaus zu?
5. Wann beantragte Vivantes für diese Verlegungen beim Berliner Senat bzw. der Gesundheitsverwaltung eine Genehmigung?
6. Hat die Senatsverwaltung für Gesundheit dem Vivantes Klinikum für diese Änderungen eine schriftliche Genehmigung ausgestellt und wenn ja, wann?
7. Liegt für die geplanten Änderungen am Wenckebach-Klinikum bzw. der Krankenhausversorgung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine Bedarfsanalyse vor oder ist eine solche geplant?
8. Wenn ja, wann wurde diese von wem in Auftrag gegeben, wer ist mit ihrer Ausführung beauftragt, was ist die genaue Fragestellung und wann liegen die Ergebnisse vor?
9. Welche Planung für eine weitere Nutzung des Standorts Wenckebach sind dem Senat bekannt?
10. Inwieweit sind Anwohner*innen in die Diskussion um die Zukunft des Wenckebach-Klinikums einbezogen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12956.pdf

 

Bedarfsanalyse Genehmigung Wenkebach-Klinikum

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/12 862

der Abgeordneten Franziska Brychcy, Tobias Schulze und Katrin Seidel (LINKE)

1. Wie viele Studieneingangsplätze gab bzw. gibt es in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 an den staatlichen und konfessionellen Berliner Hochschulen sowie der in Gründung befindlichen Humanistischen Hochschule in den Studiengängen Soziale Arbeit/Sozialpädagogik? (Bitte aufschlüsseln nach Bachelor/Master (BA/MA) sowie berufsbegleitend und Onlinestudium.) Ist ein weiterer Kapazitätsausbau vorgesehen?

2. Wie viele Bewerber*innen gab es jeweils? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Hochschule und Studiengang.)

3. Wie viele Studierende sind in den jeweiligen Fachsemestern aktuell immatrikuliert? (Bitte aufschlüsseln nach Hoch- schule, Studiengang und Fachsemester.)

4. Wie viele Studierende der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik befinden sich derzeit in einem Teilzeitstudium, sofern der Studiengang nicht von vornherein als Teilzeitstudium angelegt ist? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Studiengang.)

5. Wie viele Abschlüsse gab es 2019, 2020, 2021 und bisher in 2022 in den Studiengängen der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen und BA/MA.)

6. Wie viele Studierende haben in 2022 bereits ihre BA- oder MA-Arbeit angemeldet, ohne bisher das Studium abgeschlossen zu haben? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen und BA/MA.)

7. Welchen Bedarf an staatlichen anerkannten Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen prognostiziert der Senat für den Zeitraum bis 2030 jährlich in den verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und geht er davon aus, dass dieser Bedarf mit den aktuellen Ausbildungskapazitäten gedeckt werden kann? Auf welcher Grundlage trifft er diese Prognose?

8. Mit welchen Maßnahmen gedenkt der Senat den Bedarf an Fachkräften mit sozialpädagogischem Abschluss jetzt sowie mittel- und langfristig zu decken? Was ist auch in Zusammenarbeit mit den Berliner Ausbildungseinrichtungen im Hinblick auf die quantitative aber auch qualitative Entwicklung von Studium und Lehre im Bereich der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik vorgesehen?

9. Welche Rolle spielt bei der Bedarfsdeckung in dem genannten Berufsfeld die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg? Welche Absprachen/Vereinbarungen gibt es diesbezüglich bei der Ausbildung im Bereich Soziale Arbeit/Sozialpädagogik in quantitativer und qualitativer Hinsicht?

10. Welche Angebote stellen die Berliner Hochschulen bereit, die gezielt auf das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit vorbereiten? Wie werden diese von den Studierenden angenommen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12862.pdf

 

Sozialarbeiter Soziales Studienplätze

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/12 174

der Abgeordneten Bettina König (SPD), Catherina Pieroth-Manelli (GRÜNE) und Tobias Schulze (LINKE)

1. An welchen Berliner Krankenhäuser gibt es jeweils seit wann eine KV-Notdienstpraxis?

2. Welche Fachdisziplinen sind dort vertreten und wie viele KV-Ärztinnen bzw. KV-Ärzte sind dort zeitgleich in einer Schicht tätig (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?

3. Wie viele medizinische Fachangestellt*innen/Gesundheits-u. Krankenpfleger*innen sind dort fest tätig?

4. Wie oft kommt es zu kurzfristigen Personalausfällen der KV-Ärztinnen bzw. Ärzte, sowie Pflegekräfte, die von den Ärztinnen und Ärzten und Pflegekräften der Rettungsstellen kompensiert werden müssten? Welche Maßnahmen gibt es, um dies zu verhindern?

5. Wie gestalten sich jeweils die Öffnungszeiten der einzelnen KV-Notdienstpraxen?

6. Ist es zukünftig vorgesehen Abend-u. Wochenendsprechstunden einzuführen?

7. Wie stellt sich die Auslastung der Rettungsstellen während der Öffnungszeiten der KV-Notdienstpraxis im Vergleich zu der Auslastung außerhalb der Öffnungszeiten der KV-Notdienstpraxis dar (bitte Donnerstag Nachmittag/Abend vs. Freitag Nachmittag/Abend nach Standort aufgeschlüsselt darstellen)?

8. Wie war die Auslastung der einzelnen KV-Notdienstpraxen (wie viele Patientinnen und Patienten pro tätige KV-Ärztin/Arzt) je in den Jahren 2019, 2020 und 2021 (bitte nach Standorten und Fachdisziplin aufschlüsseln)?

9. Zu welchen Tageszeiten war das Patientenaufkommen an den einzelnen Standorten jeweils besonders hoch und jeweils besonders niedrig? Ist eine Anpassung der Öffnungszeiten oder der Anzahl der dort tätigen Ärztinnen und Ärzte an einzelnen Standorten geplant?

10. Wie bewertet der Senat den Nutzen der KV-Notdienstpraxen jeweils für die Bevölkerung und für die Beschäftigten der Rettungsstellen der Krankenhäuser mit KV-Notdienstpraxen?

11. Ist ggf. eine Ausdehnung in Richtung integrierter Notfallzentren wie aktuell von der DKG skizziert und in Hamburg bereits eröffnet aus Sicht des Senates denkbar und sinnvoll?

12. Wie bewertet der Senat den Bekanntheitsgrad der KV-Notdienstpraxen? Welche Maßnahmen könnten aus Sicht des Senates dazu beitragen, den Bekanntheitsgrad von KV-Notdienstpraxen zu erhöhen?

13. Sieht der Senat Bedarf für weitere KV-Notdienstpraxen? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, was sieht der Senat für Möglichkeiten, die Mitarbeiter*innen der Rettungsstellen der Krankenhäuser, die noch über keine angebundene KV-Notdienstpraxis verfügen, zu entlasten? Wenn ja: Ist der Senat bereits in Gespräch mit der KV über die Eröffnung weiterer KV-Notdienstpraxen an zusätzlichen Standorten oder sind diese Gespräche zumindest bereits geplant?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12583.pdf

Kassenärztliche Vereinigung Krankenhaus Notdienst

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/12 335

des Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE)

1. Wie viel Zeit verging im Durchschnitt von der Alarmierung der Leitstelle bis zur Ankunft der Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Rettungsfahrzeuge (RTW) am Einsatzort (bitte die vergangenen 24 Monate aufschlüsseln)?

2. Welche Maximalzeiten wurden jeweils in den Monaten festgestellt?

3. Wie viel Zeit verging beim Notfalltransport bzw. dringlichen Notfalltransport im Durchschnitt vom Einsatzort zur jeweiligen Rettungsstelle (bitte die vergangenen 24 Monate aufschlüsseln)?

4. Wie viel Zeit verging im Durchschnitt von der Ankunft des RTW an der Rettungsstelle bis zur Aufnahme des/der Patient:in (bitte die vergangenen 24 Monate und nach Rettungsstelle aufschlüsseln)?

5. Welche Maximalwartezeiten wurden jeweils in den vergangenen 24 Monaten festgestellt?

6. Wie hat sich die Fahrstrecke pro Notfalleinsatz in den vergangenen 24 Monaten entwickelt?

7. Wie oft pro Monat betrug die Zahl der berlinweit verfügbaren RTW 1 oder 0 (bitte die vergangenen 24 Monate aufschlüsseln?

8. Wie bewertet der Senat den Zusammenhang zwischen der Auslastung der Rettungsstellen und der Verfügbarkeit von RTW?

9. Wie häufig befinden sich die RTW’s im Ausnahmezustand und wie war die Entwicklung in den vergangenen 24 Monaten?

11. Wieso ist das Ivena-System im Berlin nicht vollends etabliert?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12335.pdf

Auslastung Notdienst Rettungsmedizin

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/12 174

des Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE)

1. Vereinzelte verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in Berlin deuten darauf hin, dass das erfolglose Beschreiten des rechtsaufsichtlichen Weges Voraussetzung für das Bestehen eines Rechtsschutzinteresses im Rahmen hochschulverfassungsrechtlicher Streitigkeiten ist. Wie viele derartige Rechtsaufsichtsbeschwerden gab es in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022?

2. Wie ist das Verfahren bei der zuständigen Senatsverwaltung für Wissenschaft vom Eingang einer Rechtsaufsichtsbeschwerde bis zu deren Bescheidung? Wie viel Zeit benötigen einzelne Verfahrensschritte in etwa?

3. Wie viele Rechtsaufsichtsbeschwerden sind bei SenWGPG derzeit anhängig und noch nicht beschieden?

4. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit für eine eingereichte Rechtsaufsichtsbeschwerde?

5. Gibt es eine maximale Bearbeitungszeit, in der eine solche Rechtsaufsichtsbeschwerde beschieden sein muss?

6. An der Humboldt-Universität (HU) gibt es derzeit eine Auseinandersetzung um die Einsichtnahmerechte der Mit-glieder des Akademischen Senates (AS) in eine von der ehemaligen Präsidentin erhobenen Verfassungsbeschwerde. Das Präsidium der HU hatte Mitgliedern des AS die Einsichtnahme in Unterlagen zur Verfassungsbeschwerde verweigert. Wann wurde die Rechtsaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Senatverwaltung eingereicht?

7. Wie ist der Stand dieses rechtsaufsichtlichen Verfahrens beim Senat sowie des Akteneinsichtsverfahrens an der HU?

8. Stellt nach Meinung des Senates, die Verweigerung des Rechtes auf Einsichtnahme in die Klageschrift zur Verfassungsbeschwerde der HU durch das Präsidium für fast fünf Monate eine Verletzung des Informationsrechtes der Mitglieder der akademischen Gremien (hier der AS-Mitglieder) gem. § 44 Abs. 2 S. 2 BerlHG dar?

9. In einem aktuellen Akteneinsichtsverfahren durch AS-Mitglieder der HU, wird diesen die Akteneinsicht unter Auf- sicht und nur unter erheblichen Einschränkungen gewährt. Bspw. dürfen sie nicht einmal handschriftliche Notizen anfertigen. Als „Vertragsstrafe“ drohen über 5000€. Ist nach Meinung des Senates die Einsichtnahme in Akten der Hochschule durch Mitglieder des AS grundsätzlichen Einschränkungen unterlegen?
a) Kann die Hochschule bspw. die Anfertigung von Kopien verweigern?
b) Kann die Hochschule die Anfertigung von eigenen Notizen durch die AS-Mitglieder verweigern? c) Kann die Hochschule im Falle einer Verfassungsbeschwerde das absolute Stillschweigen über die
Inhalte der Akten verlangen, ohne dass diese als „vertraulich“ etc. eingestuft wurden oder personenbezogene Daten enthalten?
d) Ist es statthaft, eine „Vertragsstrafe“ von mindestens 5001,- € durch die Hochschule zu erheben, sollte das absolute Stillschweigen gebrochen werden? Gibt es mildere Mittel als eine derart hohe Vertragsstrafe, um eine Verschwiegenheit sicher zu stellen? Wie setzt sich dieser Betrag zusammen? Welche rechtlichen Gedan- ken liegen der Höhe zugrunde? Welche Art von Vertrag soll hier eigentlich geschlossen worden sein?
e) Auf welchen Rechtsgrundlagen werden diese Einschränkungen der Akteneinsicht vorgenommen?
f) Ist das Vorgehen der HU im Falle der Einschränkungen der Akteneinsicht sowie in Bezug auf die Umstände der Akteneinsicht mit der Senatsverwaltung abgestimmt gewesen?

10. Ist der Senatsverwaltung der Inhalt der Klageschrift bekannt, um im Rahmen ihrer Fachaufsicht die Verweigerungsgründe des HU-Präsidiums bewerten zu können oder ggf. Hinweise zur Rechtssicherheit der Gesetzgebung des Landes zu erhalten?

11. Wann ist mit dem Abschluss des Rechtsaufsichtsbeschwerdeverfahrens von Mitgliedern des AS – HU gegen das Präsidium der HU zu rechnen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12362.pdf

Akteneinsicht Beschwerdeverfahren Hochschule

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/12 174

der Abgeordneten Tobias Schulze und Franziska Brychcy (LINKE)

1. Wie viele Kinder unterlagen zu Beginn der Schuljahre 2020/21 sowie 2021/22 erstmalig der Schulpflicht und wie viele Kinder werden zum Schuljahr 2022/ 2023 erstmals schulpflichtig (Bitte nach Schuljahren und Bezirken aufschlüsseln und Gesamtsummen ausweisen.)

2. Wie viele Schuleingangsuntersuchungen wurden in Vorbereitung auf die Schuljahre 2020/ 2021, 2021/ 2022 und 2022/ 2023 (Stand 31.05.2022) jeweils durchgeführt? (Bitte nach Schuljahren und Bezirken aufschlüsseln und Gesamtsummen ausweisen.)

3. Wie viele Schuleingangsuntersuchungen sind vor den Schuljahren 2020/ 2021 und 2021/ 2022 ausgefallen bzw. wie viele Kinder wurden nicht schulärztlich untersucht? (Bitte nach Schuljahren und Bezirken aufschlüsseln und Gesamtsummen ausweisen.) Welche Gründe wurden dafür angeführt?

4. Wie viele der schulärztlich untersuchten Kinder wiesen in den Schuljahren 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 (Stand 31.05.2022) Impflücken auf (Bitte nach Schuljahren, Bezirken und Gesamtsummen sowie in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausweisen.)

5. Bei wie vielen der schulärztlich untersuchten Kinder wurde in den Schuljahren 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 (Stand 31.05.2022) ein Über- oder Untergewicht festgestellt (Bitte nach Schuljahren, Bezirken und Gesamtsummen in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausweisen.)?

6. Bei wie vielen der schulärztlich untersuchten Kinder wurden in den Schuljahren 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 (Stand 31.05.2022) sprachliche Schwierigkeiten festgestellt? (Bitte nach Schuljahren, Bezirken und Gesamtsummen in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausweisen.)?

7. Bei wie vielen der schulärztlich untersuchten Kinder wurden in den Schuljahren 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 (Stand 31.05.2022) motorische Entwicklungsstörungen festgestellt (Bitte nach Schuljahren, Bezirken und Gesamtsummen ausweisen. Bitte in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen.)?

8. Bei wie vielen schulärztlich untersuchten Kindern wurden in den Schuljahren 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 (Stand 31.05.2022) weitere Untersuchungen zur Abklärung von Befunden oder Mög- lichkeiten der familiären bzw. therapeutischen Förderung empfohlen (Bitte nach Schuljahren, Bezirken und Gesamtsummen in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausweisen.)?

9. Wie hat sich die Inanspruchnahme der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) in den Schuljahren 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 (Stand 31.05.2022) entwickelt (Bitte nach Schuljahren, Bezirken in prozentuale Anteilen ausweisen.)?

10. Wie viele Kinder wurden in den Schuljahren 2020/ 2021 und 2021/2022 und zum Schuljahr 2022/ 2023 (Stand 31.05.2022) jeweils von der Schulpflicht zurückgestellt? (Bitte nach Schuljahren und Bezirken aufschlüsseln und Gesamtsummen ausweisen und in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen darstellen.)

11. Inwiefern schätzt der Senat den Ausfall von Schuleingangsuntersuchungen als problematisch ein? Welche Folgen sind damit verbunden?

12. Welche Maßnahmen hat der Senat eingeleitet, um die Bezirke zu unterstützen, die Schuleingangsuntersuchungen möglichst vollständig durchführen zu können?

13. Wie viel Personal stand bzw. steht in den Jahren 2020, 2021 und 2022 in den bezirklichen Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten für die Durchführung der Einschulungsuntersuchungen zur Verfügung (Bitte nach Jahr, Profession und Bezirk aufschlüsseln.)?

14. Ist für den Doppelhaushalt 2022/ 2023 seitens der Bezirke ein höherer Personalbedarf in den bezirklichen Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten angemeldet worden? Wenn nein, warum nicht?

15. Wird seitens des Senats angestrebt, die bezirklichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienste personell zu stärken?

16. Wie viele Personalstellen waren bzw. sind in den Jahren 2020, 2021 und 2022 in den bezirklichen Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten, die mit der Durchführung der Einschulungsuntersuchungen befasst wären, unbesetzt?

17. Welche Maßnahmen ergreifen Senat und Bezirke, um unbesetzte Stellen in den bezirklichen Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten zu besetzen und attraktive Arbeitsbedingungen anzubieten?

18. Wie haben sich die Räumlichkeiten und Standorte der bezirklichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienste in den letzten drei Jahren entwickelt? Sind weitere Räumlichkeiten oder Standorte hinzugekommen? Wenn ja, in welchen Bezirken? Sind weitere Standorte für den bezirklichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst geplant?

19. Gehen Bezirke und Senat davon aus, dass voraussichtlich alle Schuleingangsuntersuchungen vor dem Beginn des Schuljahres 2022/23 stattfinden können?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12174.pdf

Bezirke Schuleingangsuntersuchungen

In Berlin ist Wohnraum auch für Studierende noch immer knapp - im Jahr 2021 lebten 5,56 Prozent der Berliner Studierenden in Studi-Wohnheimen, wie eine Anfrage von Tobias Schulze und Niklas Schenker ergab. Zwar hat sich die Versorgung mit Wohnraum für Studierende in den letzten Jahren etwas verbessert (von 10.085 Wohnungen 2018 zu 11.605 Wohnungen 2021), allerdings liegt Berlin damit noch immer weit unter dem bundesweiten Durchschnitt einer Versorgungsquote von 10 Prozent.

Die gesamte Anfrage und Antwort befindet sich hier: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-11757.pdf

Artikel der Süddeutschen Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/stil/wohnen-berlin-studentische-wohnungen-sind-in-berlin-noch-immer-rar-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220531-99-491509

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/11 822

  1. Das sog. "9für90"-Ticket soll ab 1. Juni 2022 für drei Monate im Öffentlichen Nah- und Regionalverkehr einen bundesweiten Geltungsbereich haben. Wird das Berliner Semesterticket ebenfalls im fraglichen Zeitraum bundesweit im ÖPNV gelten? Wenn nein, warum nicht?
  2. Falls dies nicht der Fall ist, wurden bzw. werden derzeit noch Gespräche mit anderen Bundesländern geführt, um den Geltungsbereich des Berliner Semestertickets auf diese auszuweiten? Wenn nein, warum nicht?
  3. Können Inhaber*innen eines Semestertickets anderer Bundesländer im fraglichen Zeitraum den Berliner ÖPNV entgeltfrei nutzen? Wenn nein, warum nicht?
  4. Wie wird das „9für90“Ticket bei Semestertickets praktisch umgesetzt? Wie ist die Rückerstattung bereits bezahlter Beträge derzeit geplant?
  5. Sollen alle geplanten Ermäßigungen für Abo-Kund*innen gleichermaßen auch den Inhaber*innen der Semestertickets zugutekommen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-11822.pdf

ÖPNV Semesterticket

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/10640

  1. Wie viele Bewerbungen und wie viele Studienplätze gab es seit dem WiSe 2016/17 bis zum WiSe 2021/22 für das Lehramtsstudium mit dem Ziel Master of Education an den Berliner Universitäten (aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)? 
  2. Wie viele Studierende (im 1. Fachsemester) haben seit dem WiSe 2016/17 an den Berliner Universitäten ein Lehramtsstudium mit dem Ziel Master auf Education begonnen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)? 
  3. Wie viele Studierende haben seit dem WiSe 2016/17 an den Berliner Universitäten ein Lehramtsstudium mit dem Ziel Master of Education erfolgreich abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)? 
  4. In welchem Fachsemester haben die Lehramtsabsolvent*innen ihr Studium abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Fachsemester, Universität, Semester, Schulform und Fächern)? 
  5. Welche durchschnittliche Studiendauer ergibt sich daraus (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)? 
  6. Wie hoch ist die Abbrecher*innenquote bei den Lehramtsstudierenden im Master of Education (aufgeschlüsselt nach Exmatrikulation, Fachwechsel, Studiengangswechsel, Urlaubssemester sowie jeweils nach Uni, Semester, Schulform und Fächern)? 
  7. Welche Maßnahmen unternehmen die Berliner Universitäten, um Studienabbrüchen im Lehramtsstudium mit dem Ziel Master of Education entgegen zu wirken? 
  8. Werden die Abbruchgründe erfasst? Wenn ja, welche Gründe für den Abbruch sind bekannt?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/s19-10640.pdf

Absolventinnen Berlin Lehramt Master of Education Studienabschluss Studierende Universitäten

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/10639

  1. Wie viele Bewerbungen und wie viele Studienplätze gab es seit dem WiSe 2016/17 bis zum WiSe 2021/22 für die BA-Studiengänge mit Lehramtsoption an den Berliner Universitäten (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Schulform und Fächern)? 
  2. Wie viele Studierende (im 1. Fachsemester) haben seit dem WiSe 2016/17 einen Bachelor mit Lehramtsoption begonnen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)? 
  3. Wie viele Studierende haben seit dem WiSe 2016/17 an den Berliner Universitäten einen Bachelor mit Lehramtsoption abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)? 
  4. Wie viele Studierende in BA-Studiengängen mit Lehramtsoption haben das Studium abgebrochen (bitte aufgeschlüsselt nach Exmatrikulation, Fachwechsel, Studiengangswechsel, Urlaubssemester sowie jeweils nach Universität, Schulform und Fächern; in absoluten Zahlen und Abbruchquote)? 
  5. Werden Abbruchgründe erfasst? Wenn ja, welche Gründe für den Studienabbruch sind bekannt? 
  6. In welchem Fachsemester haben die Lehramtsbachelorabsolvent*innen ihr Studium abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Fachsemester, Universität, Semester, Schulform und Fächern)? 
  7. Welche durchschnittliche Studiendauer ergibt sich daraus (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)? 
  8. Welche Maßnahmen unternehmen die Berliner Universitäten, um Studienabbrüchen im Lehramtsstudium mit dem Ziel Bachelor of Education entgegen zu wirken? 

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/s19-10639.pdf

Absolventinnen Bachelor Berlin Lehramt Studenten Universitäten

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/10 426

  1. Wie viele Zugangspunkte des Free WiFi Berlin sind derzeit installiert?
  2. 
Welche Verträge mit welchen Betreibern der Zugangspunkte sind von dem Ende des aktuellen Pilotbetriebes betroffen und werden beendet?
  3. 
Bei wie vielen Zugangspunkten wird der Betrieb zum 31.12 2021 eingestellt?
  4. 
Welche Varianten für einen Regelbetrieb hat der Senat geprüft?
  5. 
Aus welchen Gründen hat sich der Senat für die Übertragung des Regelbetriebs an das ITDZ Berlin entschieden?
  6. 
Sollen alle derzeitigen Zugangspunkte des Free WiFi Berlin über das ITDZ betrieben werden?
  7. 
Welche finanziellen Ressourcen, investiv wie konsumtiv, sind für einen Betrieb über das ITDZ notwendig?
  8. 
Wann rechnet der Senat mit dem vollen Betrieb aller Zugangspunkte nach Übergabe an das ITDZ?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-10426.pdf

Berlin Informationstechnik ITDZ Kommunikationstechnik Modellprojekt Städtebau WLAN

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/10 221

  1. Wie viele Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen entsprechend §110 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) sind derzeit an den Berliner Universitäten beschäftigt? Bitte schlüsseln Sie die Antworten für diese und die folgenden Fragen nach Universitäten auf.
  2. Wie viele dieser Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen sind bereits promoviert?
  3. Wie viele Drittmittelbeschäftigte sind unter diesen promovierten Wissenschaftlichen Mitarbeiter*Innen?
  4. Wie viele der haushaltsfinanzierten Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (ohne Drittmittelbeschäftigte) haben derzeit eine unbefristete Stelle?
  5. Mit wie vielen befristeten Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (ohne LfbA, Drittmittelbeschäftigte und unbefristete Vertragsinhaber*innen) wurden die Qualifizierungsziele Habilitation, ein Habilitationsäquivalent, der Erwerb von Lehrerfahrung und Lehrbefähigung oder sonstige Leistungen zum Erwerb der Berufungsfähigkeit gemäß § 100 BerlHG als Grund der Befristung vereinbart?
  6. Welche Zahl von entsprechenden Befristungen zum Erwerb der Berufungsfähigkeit laufen in diesem und im kommenden Jahr aus?
  7. Welche Mehrkosten laufen für die Universitäten auf, wenn sie entsprechend des §110 Abs. 6 nach der Habilitation o.ä. Qualifikationen zur Berufungsfähigkeit mittels Tenure Track den in Frage 5 Bezeichneten eine Entfristungsperspektive schaffen?
  8. Wie bewertet der Senat das Vorgehen in Universitäten, selbst zugesagte Einstellungen und auch zugesagte Entfristungen auf Grund des Gesetzes abzusagen, selbst wenn das Verfahren bereits vor Geltung des Gesetzes begonnen wurde?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-10221.pdf

Befristetes Arbeitsverhältnis BerlHG Hochschule Statistik Tenure Track Universitäten Wissenschaftler

Die Debatte über die Abhängigkeit der öffentlichen Verwaltung von Microsoft-Produkten läuft seit langer Zeit. Versuche, davon zugunsten von Open Source wegzukommen, haben spannende Erkenntnisse über die Perspektiven jenseits der großen Player erbracht, wurden aber nicht zuletzt auf Grund von massivem Lobbydruck nicht auf Dauer gestellt. (eine spannende Studie von Markus Euskirchen dazu hier)

Seit einiger Zeit wird dieser Konflikt unter dem Schlagwort "Digitale Souveränität" nicht nur von der IT-Szene, sondern auch von der Regierung und Parlament im Bund diskutiert. Anlass war unter anderem die Strategie von Microsoft und anderen, die Datenverarbeitung forciert in Cloudlösungen zu verlagern, aber auch die politische Situation in den USA und anderen Ländern, die ihren Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die auf Servern gespeicherten Daten ermöglichen. Das Schrems II-Urteil führt nun dazu, dass die Nutzung amerikanischer IT-Produkte und insbesondere Clouddienste nicht mehr ohne Anpassungen datenschutzrechtlich möglich ist. Ob die Reaktionen etwa von Microsoft, die Nutzung europäischer Server etwa, zur Erfüllung der DSGVO-Vorgaben ausreichen, ist derzeit Gegenstand vieler Debatten.

Über die reinen Datenschutzfragen hinaus sind weitere Probleme im Zusammenhang mit der Dominanz von Microsoft in deutschen Verwaltungen anzusprechen. Auch Kosten werden immer wieder angeführt. Ich wollte daher vom Senat wissen, wie sich die Lizenzkosten für Microsoft-Produkte entwickelt haben und welchen Anteil diese am Gesamtbestand der Berliner IT haben. Die Antworten des Senats gibt es hier.

Ergebnis: die Kosten sind mit 16,5 Millionen Euro pro Jahr im Gesamthaushalt übersichtlich (einige Verwaltungen haben keine Daten geliefert). Allerdings wurden vor zehn Jahren lediglich 1,3 Millionen verausgabt und diese Steigerung ist doch enorm. Von 2017 auf 2018 fand eine Verdoppelung von 10 auf gut 20 Millionen Euro statt, die Gründe dafür werde ich nochmal nachfragen. Insgesamt werden die Steigerungen wohl nicht nur der Preis- und Produktpolitik von  Microsoft geschuldet sein, sondern auch dem extrem geringen Investitionsvolumen in den Sparzeiten vor zehn Jahren. Aber auch die Unterschiede zwischen den einzelnen Häusern bei den Prioritäten werden deutlich: so gab die Senatskanzlei zwischen 2012 und 2017 nur einen Bruchteil aus, während etwa die Innenverwaltung dauerhaft recht hohe Kosten für Lizenzen hatte. Der worst case wäre natürlich, wenn diese Unterschiede vor allem der mangelhaften Dokumentation und einem fehlenden Lizenzmanagement geschuldet wären. Das wollen wir mal nicht hoffen.

Mit der zunehmenden Migration zum ITDZ werden natürlich dort die Lizenzkosten gebündelt werden. Dieser Prozess ist erst seit dem Jahr 2018 in den Zahlen zu sehen. Bei den Bezirken ist die Datenlage zumeist erst seit wenigen Jahren vorhanden, Friedrichshain-Kreuzberg liefert überhaupt keine Zahlen.

Die Zahlen für die Microsoft-Abdeckung zeigen insbesondere bei Betriebssystem und Office mit etwa 90 Prozent eine dramatische Dominanz. Hier müssen wir dringend Alternativen stärken und brauchen im Rahmen der IKT-Steuerung des Landes auch einen Prozess dafür, der die Beschäftigten einbezieht. Mich hat aber auch bei Servern der hohe MS-Anteil überrascht. Im Vergleich zu meiner Anfrage vom November 2017 steigen offenbar die Microsoft-Anteile in allen Anwendungsbereichen noch.

Die Debatte um digitale Souveränität sollte nicht nur aus geo-, wirtschafts- und sicherheitspolitischen Aspekten heraus geführt werden (wie das etwa die Bundesregierung tut), sondern auch aus daten-, nachhaltigkeits- und demokratiepolitischen Erwägungen.

 

 

eGovernment Microsoft Open Source

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/26 557

  1. Wie haben sich die Ausgaben des Landes Berlin inklusive Bezirke für Software-Lizenzen der Firma Microsoft in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln in Server, Ar- beitsplatz-OS und Office- bzw. weitere Programme etc.)?
  2. Welche Anteile nehmen Microsoft-Produkte heute in den genannten Anwendungsfällen (Server, OS und Office) ein?
  3. Wie bewertet der Senat die Debatten um die Stärkung digitaler Souveränität, die nicht zuletzt im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit geführt werden?
  4. Welche Position nimmt der Senat in diesen Debatten ein?
  5. Wie bewertet der Senat die Dringlichkeit von Alternativen – etwa vor dem Hintergrund der Strate- gie von Microsoft, Office komplett als Cloud-Lösung und damit DSGVO-widrig anzubieten?
  6. Bei welchen Anwendungsfällen (Server, OS, Office) sieht der Senat einen Wechsel von Microsoft hin zu daten-schutzkonformen und ggf. quelloffenen Alternativen am ehesten als kurzfristig reali- sierbar an?
  7. Welche Probleme stehen einem Wechsel zu Alternativen bei den übrigen Anwendungsfällen aus Sicht des Senats entgegen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-26557.pdf

Lizenz Microsoft

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/26 085

  1. Welchen Umfang haben die Aufzeichnungen und Speicherungen von Zoom-Konferenzen auf Mac OS an der TU Berlin? Wie viele User und wie viele Aufzeichnungen betrifft das Problem genau?
  2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Ursache der ungenehmigten Aufzeichnungen?
  3. Sind weitere derartige Fälle an weiteren Hochschulen oder Wissenschaftseinrichtungen in Berlin bekannt?
  4. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um derartige Datenschutzprobleme zukünftig zu vermeiden?
  5. Wurden alle Betroffenen des Datenschutzproblems informiert?
  6. Wie steht der Senat zur Nutzung der Zoom-Software in Forschung und Lehre?
  7. Welche Alternativen zu Zoom sind aus Sicht des Senats zu empfehlen?
Aufzeichnung Hochschule Zoom

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/25 780

  1. Wie viele Studierende waren jeweils seit dem WiSe 2010/2011 bis einschließlich SoSe 2020 pro Semester an den Berliner Hochschulen immatrikuliert? Bitte die Anzahl zu Beginn des jeweiligen Semesters angeben und die Antworten wie folgt aufschlüsseln:
    - Anzahl Studierende insgesamt in Berlin,
    - Anzahl Studierende je Hochschule.
  2. Wie viele Studierende verließen die Hochschulen jeweils seit dem WiSe 2010/2011 bis einschließlich SoSe 2020 ohne Abschluss? Bitte die Antwort nach dem jeweiligen Semester wie folgt aufschlüsseln:
    - Anzahl der Abbrüche Studierender insgesamt in Berlin,
    - Anzahl der Abbrüche Studierender je Hochschule
  3. Umfassen die unter 2. erfragten Zahlen sämtliche Abgänge ohne Abschluss? Wurden bspw. Fälle heraus- gerechnet, die zwar ohne Abschluss die Hochschule verlassen haben, bei denen aber grundsätzlich noch ein Prüfungsanspruch besteht?
  4. Wie viel Prozent der Studierenden verließen nach den Angaben zu den Fragen 1. und 2. je Semester die Hochschulen ohne Abschluss? Bitte die Antwort nach der berlinweiten Anzahl je Semester und nach Semester und Hochschule aufschlüsseln.

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-25780.pdf

Hochschule Studienabbruch Studienabschluss

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/25 613

  1. Was hat der Senat seit Beginn der Corona-Krise veranlasst, um die Krankenhäuser zu unterstützen, wei- teres Fachpersonal für die bestmögliche Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten zu rekrutie- ren? Bitte aufschlüsseln nach:
    a. Landeseigenen Krankenhäusern,
    b. Krankenhäusern in der Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden,
    c. Privatwirtschaftlich orientierten Krankenhäusern.
  2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über erfolgreiche Rekrutierungen von Fachpersonal durch die Kran- kenhäuser seit Beginn der Corona-Krise? Bitte aufschlüsseln nach
    d. Pflegefachkräften mit ITS-Erfahrung,
    e. Pflegefachkräften ohne ITS-Erfahrung,
    f. Ärtztinnen und Ärtzten ohne ITS-Facharztausbildung,
    g. Intensivmedizinerinnen und -Medizinern,
    h. Medizinischen Fachangestellten zur Entlastung der Pflegekräfte,
    i. Physiotherapeutinnen und -Therapeuten,
    j. Studierenden der Medizin und der Pflege.
  3. Was hat der Senat seit Beginn der Corona-Krise veranlasst, um die Pflegeeinrichtungen zu unterstützen, weiteres Fachpersonal für die bestmögliche Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten zu rekru- tieren? Bitte aufschlüsseln nach ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
  4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über erfolgreiche Rekrutierungen von Fachpersonal durch die Pflege- einrichtungen seit Beginn der Corona-Krise? Bitte aufschlüsseln nach ambulanten und stationären Pflege- einrichtungen.
  5. Wie viele Fachkräfte haben sich seit Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/24228 im Krisenpersonal- pool (https://www.berlin.de/krisenpersonalpool/ueber-uns/) der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung registriert? Bitte aufschlüsseln nach den Fachkräften von a. bis g. wie in Frage 2.
  6. Liegen dem Senat mittlerweile Erkenntnisse über erfolgreiches Matching über den Krisenpersonalpool vor?
  7. Wie viele Pflegekräfte sind in den letzten 6 Monaten nach Kenntnis des Senats zu Intensivpflegekräften fortgebildet worden? Bitte aufschlüsseln nach landeseigenen Krankenhäusern, Krankenhäusern in der Trä- gerschaft von Wohlfahrtsverbänden und privatwirtschaftlich orientierten Krankenhäusern.
  8. Haben die Krankenhäuser nach Kenntnis des Senats auch aus dem Bereich der Leasingkräfte Personal rekrutieren können und wenn ja, in welcher Größenordnung? Bitte aufschlüsseln nach Fachkräften mit und ohne ITS-Ausbildung.
  9. Wurden nach Kenntnis des Senats bereits verrentete Pflegekräfte rekrutiert und wenn ja, in welchen Be- reichen werden sie eingesetzt?
  10. Wie viele Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen im medizinischen und pflegerischen Bereich haben sich nach Kenntnis des Senats gemeldet, um Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bei der Bewältigung der Pandemie zu unterstützen?
  11. Wie viele Anträge auf Anerkennung der beruflichen Abschlüsse medizinischer und pflegerischer Berufe aus dem Ausland sind bei der zuständigen Senatsverwaltung
    a. eingegangen,
    b. bearbeitet,
    c. positiv oder negativ beschieden worden?
  12. Wie viele Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen im medizinischen und pflegerischen Bereich, deren Abschlüsse noch nicht anerkannt sind, hat der Senat in berufsnahe Einsatzfelder vermittelt, um die Fachkräfte in der Corona-Krise zu unterstützen?
  13. Hat der Senat gezielte Rekrutierungsmaßnahmen für medizinisches und pflegerisches Fachpersonal unter den nach Berlin geflüchteten Menschen begonnen, von denen viele beruflich hoch qualifiziert sind?
  14. Hat der Senat berufsspezifische Sprachkurse für ausländische Fachkräfte angeboten oder die Kranken- häuser und Pflegeeinrichtungen unterstützt, solche Sprachkurse anzubieten, damit diese möglichst schnell und reibungslos Unterstützungsarbeit zur Bewältigung der Corona-Krise leisten können?
  15. Wie viele Studierende der staatlichen Hochschulen im Bereich Medizin und jetzt auch Pflege arbeiten derzeit in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zur Unterstützung der Fachkräfte zur Bewältigung der Corona-Krise?
  16. Welche Möglichkeiten bieten die Hochschulen nach Kenntnis des Senats, den Studierenden die Einsätze in Krankenhäusern/Pflegeeinrichtungen als Studienleistung und/oder Praxissemester anzuerkennen?
Pflege

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/24 521

  1. Wie viele Berliner Studierende beantragten bisher Hilfen aus der Überbrückungshilfe für Studierende (Not- hilfefonds) des Bundes? Bitte schlüsseln Sie die Antworten zu den Fragen 1-3 zusätzlich nach den Monaten Juni, Juli und August 2020 auf.

  2. Wie viele Anträge waren vollständig?

  3. Wie viele Anträge wurden positiv beschieden?

  4. Wie hoch ist die durchschnittliche Auszahlsumme pro positiv beschiedenem Antrag?
  5. Wie hoch sind die bisherigen Bruttogesamtkosten der Verwaltungspauschale, wie sie in Punkt 3.3 der Nebenbestimmungen festgelegt sind?
  6. Aus welchen Gründen (z.B. zu viel geld auf dem Konto, keine durch die Pandemie verursachte Notlage, etc) erfolgten Ablehnungen der vollständigen Anträge?
  7. Wie viele Anträge wurden aus den unter 6. Abgefragten Gründen jeweils abgelehnt?
  8. Können notwendige Nachweise im laufenden Verfahren nachgereicht werden?
  9. Ist der Rechtsweg gegen Entscheidungen zur Überbrückungshilfe eröffnet? Falls der Rechtsweg nicht eröffnet ist, auf welcher Rechtsgrundlage ist dieser nicht eröffnet?
  10. Wieviel der Überbrückungshilfe wurde bisher insgesamt ausgezahlt? Welche Mittel verbleiben aktuell noch für die Überbrückungshilfe?
  11. Sollten am Ende des Überbrückungshilfezeitraumes die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nicht aufgebraucht sein: Können die Länder mithilfe dieser Mittel die Überbrückungshilfe eigenständig fortführen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-24521.pdf

Bund Corona Covid19 Hilfe Studierende

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/24 442

  1. Auf wie viele bestehende Mobil-, Tele- und Heimarbeitsplätze mit Zugriff über Server bzw. VPN konnte die Senatsverwaltung Anfang März 2020 zurückgreifen?
  2. Wie hat sich der Bestand solcher Arbeitsplätze bis heute entwickelt?
  3. Welche Voraussetzungen sind für eine schnelle Bereitstellung ausreichender VPN-Zugänge für alle Senats- und Bezirksverwaltungen durch das ITDZ notwendig?
  4. Welche externen Dienstleister wurden zur Bereitstellung zusätzlicher Infrastruktur (etwa VPN- Zugänge etc.) im Zuge der Pandemie beauftragt?
  5. Welcher Bedarf an zusätzlicher Hardware für das mobile Arbeiten und die Heimarbeit hat sich im Zuge der Pandemie ergeben und wie wurde dieser Bedarf gedeckt (bitte konkret in Zahlen)?
  6. Welche Strategie verfolgt der Senat, zukünftig verstärkt auf mobile Hardware zu setzen und welche Probleme ergeben sich dabei?
  7. Welchen Anteil an Home-Office-fähigen Arbeitsplätzen strebt der Senat für Landes- und Bezirks- verwaltungen grundsätzlich mittel- und langfristig an?
  8. In welchen Bereichen der Senats- und Bezirksverwaltung wurde zwischenzeitlich auf die Nutzung von E-Mailadressen von externen Anbietern zurückgegriffen (beispielsweise, weil die Nutzung dienstlicher E-Mailadressen aufgrund fehlender VPN-Zugänge nicht vom Mobil-, Tele- und Heim- arbeitsplatz möglich war)?
  9. Wie wurde die Nutzung solcher externer E-Mailadressen koordiniert, wie fand eine Auswahl eines Anbieters statt, welche Kriterien wurden berücksichtigt und wie viele externe E-Mailadressen wur- den in den jeweiligen Bereichen von Land und Bezirken genutzt/ eingerichtet?
  10. Ist ein Zugriff per Webclient auf dienstliche Mailadressen zukünftig geplant? Wenn nein, warum nicht?
  11. Welche Einschätzung hat der Senat im Vergleich potentieller Sicherheitsrisiken durch die Nut- zung von Web-Clients und der alternativen Nutzung von externen E-Mailanbietern mit potentiel- len Sicherheits- und Datenschutzrisiken?
  12. Wie hat sich die Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden, die mit der IT-Infrastruktur für den Senat und die Bezirke befasst sind, vor und während der Pandemie entwickelt (wie viele Überlastungs- anzeigen wurden gefertigt, wie viele Überstunden wurden geleistet)?
  13. Welchen Bedarf an weiteren Mitarbeitenden im Bereich der IT-Infrastruktur sieht der Senat im Lichte der aktuellen Entwicklungen?
  14. In welcher Form und Anzahl wurde auf private Endgeräte zurückgegriffen (etwa durch ausgege- bene Bootsticks)?
  15. Wie viele mobile Endgeräte stehen den Mitarbeitenden der einzelnen Senatsverwaltungen kurz- fristig zur Verfügung (etwa zur Nutzung auf Dienstreisen, Leistung von Arbeiten außerhalb des Büros)? Bitte nach Art und Anzahl auflisten.
  16. Wie viele mobile Endgeräte für die oben genannte Nutzung wären für eine auskömmliche Aus- stattung im Falle zukünftiger Home-Office-Phasen nötig?
  17. Wie stellen sich die Erfahrungen mit dem Konferenzsystem „NextCloud“ aus Sicht des Senats derzeit dar?
  18. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um Video- und Telefonkonferenzen zum Standard- Tool in der Landes- und Bezirksverwaltung auszubauen?
  19. Welche Funktionen und Aufgaben muss ein Videokonferenzsystem nach Ansicht des Senats er- füllen und welche Auswahlkriterien werden als Maßstab angesetzt?
  20. Welche Einschätzung gibt es diesbezüglich zu den OpenSource-Systemen gegenüber proprietä- ren Systemen?
  21. Welche Überlegungen gibt es, den ggf. erforderlichen Transportweg von sensiblen Akten zwi- schen Dienstgebäude und Homeoffice sicher zu gestalten?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-24442.pdf

Home Office Verwaltung

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/23 896

  1. Wie viele BAföG-Anträge wurden insgesamt von Studierenden pro Monat seit Februar 2020 bis ein- schließlich Juni 2020 in Berlin gestellt? Wie viele davon waren Erstanträge?
  2. Wie viele Studierende in Berlin erhielten pro Monat seit Februar 2020 bis einschließlich Juni 2020 Leistungen nach BAföG?
  3. Wie viele der Erstantragsteller*innen unter den Studierenden erhielten nach der Antragstellung BAföG?
  4. In welcher Höhe werden Mittel seit Februar 2020 bis Juni 2020 monatlich für die Auszahlung der Leistungen nach BAföG für Studierende aufgewendet?
  5. Wie viele Anträge auf ein Urlaubssemester wurden jeweils für das SoSe 2019, WiSe 2019/20 und SoSe 2020 eingereicht?
  6. Wie viele dieser Anträge wurden in den jeweiligen Semestern positiv beschieden?
  7. Wie viele Studierende im Urlaubssemester gab es jeweils in den Semestern SoSe 19, WiSe 2019/20 und SoSe 2020?
  8. Wie viele Anträge auf ein Teilzeitstudium wurden jeweils für das SoSe 2019, WiSe 2019/20 und SoSe 2020 eingereicht?
  9. Wie viele dieser Anträge wurden in den jeweiligen Semestern positiv beschieden?
  10. Wie viele Studierende im Urlaubssemester gab es jeweils in den Semestern SoSe 19, WiSe 2019/20 und SoSe 2020?
  11. Bis wann konnten bzw. können für das SoSe 2020 ein Urlaubssemester und ein Teilzeitstudium bean- tragt werden?
  12. Wurden die regulären Fristen für die Beantragung eines Urlaubssemesters bzw. Teilzeitstudiums aufgrund der besonderen Lage während der COVID-19-Pandemie ausgesetzt bzw. verlängert? Wenn ja, auf welchem Wege wurde dies den Studierenden mitgeteilt?
  13. Wie viele Studierende verließen die Hochschulen ohne Abschluss jeweils in den Monaten Februar, März, April, Mai und Juni des Jahres 2019 und des Jahres 2020?
  14. Wurden an den Hochschulen verbindliche Zeiträume für alle Fächer festgelegt, um Wiederholungen der im WiSe 19/20 nicht bestandenen Prüfungen durchzuführen?
  15. Wurden an den Hochschulen verbindliche Zeiträume für alle Fächer festgelegt, um Wiederholungen der im WiSe 19/20 nicht bestandenen Prüfungen durchzuführen?
  16. Werden zusätzliche Wiederholungszeiträume für Wiederholungsprüfungen im SoSe 2020 bzw. im WiSe 20/21 angeboten?
    Wie viele Berliner Studierende beantragten bisher Hilfen aus der Überbrückungshilfe für Studierende (Nothilfefonds) des Bundes?
  17. Wie vielen dieser Anträge auf Nothilfe des Bundes wurde bisher stattgegeben?
  18. Was ist die durchschnittliche Höhe der Auszahlung aus dem Nothilfefonds des Bundes pro Student*in und wie viele Mittel wurden bisher insgesamt ausgeschüttet?
  19. Wie hoch sind die bisherigen Gesamtkosten der Verwaltungspauschale, wie sie in Punkt 3.3 der Nebenbestimmungen festgelegt sind?
  20. Wie viele Studierende beantragten bisher Hilfen aus dem Nothilfefonds des Studierendenwerks im Jahr 2020? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln.)
  21. Wie viele Studierende beantragten Mittel aus dem Technikfonds des Studierendenwerks?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-23896.pdf

Corona Covid19 Pandemie Studierende

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/23599

  1. Wann ist mit der Fertigstellung des Radstreifens zu rechnen?
  2. Welche Besonderheiten sind bei der Umsetzung eines temporären Fahrradstreifens in der Müllerstraße gegenüber anderen überbezirklichen Straßen (Kantstraße, Tempelhofer und Hallesches Ufer), auf denen bereits solche Radstreifen eingerichtet sind, zu berücksichtigen?
  3. Welche Akteure (z.B. BVG) sind für die Umsetzung zu berücksichtigen und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit im Sinne einer schnellen Fertigstellung?
  4. Wie wird darüber hinaus gewährleistet, dass die Fertigstellung Priorität in allen beteiligten Fachämtern, Senatsverwaltungen und bei den weiteren Akteuren hat?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-23599.pdf

Müllerstraße Radverkehr

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/22665

  1. In der Swinemünder Straße wird der Verkehr zwischen Bernauer und Rügener Straße mittels des Zeichens 240 (gemeinsamer Weg für Fußgänger und Radfahrer) geregelt, der motorisierte Individualverkehr ist nur sehr eingeschränkt zugelassen. Wie wird die Durchfahrtsregelung dort überwacht? (Bitte Häufigkeit bzw. Frequenz und Art der eingesetzten Dienstkräfte nennen.)
  2. Welche Verstöße gegen die Durchfahrtsregelung wurden in den Jahren 2018 und 2019 festgestellt? (Bitte monatsweise, nach Art des Verstoßes und Art der erfassenden Dienstkräfte aufschlüsseln.)
  3. Wurden 2018 und 2019 im benannten Abschnitt Fahrzeuge umgesetzt? (Bitte monatsweise, nach Umsetzungsgrund und Art der veranlassenden Dienstkräfte aufschlüsseln.)
  4. Ist geplant, die Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs zu verändern oder auszuweiten? Wenn ja, bitte nach Umfang und geplanten Maßnahmen aufschlüsseln. Wenn nein, bitte begründen, warum dies nicht geplant ist. 
  5. Wie schätzt der Senat die aktuelle Situation der Radfahrenden und Fußgänger*innen in der Swinemünder Straße ein, insbesondere im Hinblick auf zahlreiche Spielplätze bzw. Spielmöglichkeiten in dieser Straße? 
  6. Sind bauliche oder andere Veränderungen geplant, um die Beschränkungen für den motorisierten Individualverkehr besser durchsetzen zu können? Wenn ja, welche und in welchem Zeithorizont? Wenn nein, bitte begründen, warum bauliche Veränderungen nicht als notwendig angesehen werden bzw. nicht geplant sind.

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-22665.pdf

Auto Falschparken Radverkehr

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/22466

  1. Wie viele BAföG-Anträge wurden insgesamt von Studierenden pro Monat seit August 2016 bis einschließlich Januar 2020 in Berlin gestellt? Wie viele davon waren Erstanträge? (Bitte geben Sie für diese und die folgenden Fragen die prozentuale Veränderung der jeweiligen Werte zum gleichen Monat des Vorjahres mit an.)
  2. Wie viele Studierende in Berlin erhielten pro Monat seit August 2016 bis einschließlich Januar 2020 Leistungen nach BAföG?
  3. Wie viele der Erstantragsteller_innen unter den Studierenden erhielten nach der Antragstellung BAföG?
  4. In welcher Höhe werden Mittel seit August 2016 monatlich für die Auszahlung der Leistungen nach BAföG für Studierende aufgewendet?
  5. Wie viele Studierende waren insgesamt im Oktober 2016 sowie jeweils im April und Oktober 2017, 2018 und 2019 in Berlin immatrikuliert?
  6. Wie viele Neuimmatrikulierte gab es jeweils im Winter- und Sommersemester an den Berliner Hochschulen, beginnend ab dem Wintersemester
  7. Wie viele BAföG-Anträge durch Schüler_innen wurden pro Monat seit August 2016 bis einschließlich Januar 2020 in Berlin gestellt? Wie viele davon waren Erstanträge?
  8. Wie viele Schüler_innen in Berlin erhielten pro Monat seit August 2016 bis Januar 2020 Leistungen nach BAföG?
  9. Wie viele der Erstantragsteller_innen unter den Schüler_innen erhielten nach der Antragstellung BAföG?
  10. In welcher Höhe werden Mittel von August 2016 bis Januar 2020 monatlich für die Auszahlung der Leistungen nach BAföG für Schüler_innen aufgewendet?
  11. Wie viele Schüler_innen gab es in Berlin zu Beginn der Schuljahre ab 2016/17 bis einschließlich Schuljahr 2019/20, die dem Grunde nach in einer BAföG-förderungsfähigen Ausbildung waren?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-22466.pdf

BAföG Reform

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/22149

  1. Wie viele Anträge auf Gleichstellung eines nichtdeutschen Lehramtsabschlusses mit einem Berliner Lehramtsabschluss wurden jeweils in den Jahren 2014 bis 2019 bei der Senatsbildungsverwaltung gestellt?
    a) Wie viele davon wurden jeweils ohne Auflagen positiv entschieden?
    b) Wie viele davon wurden jeweils mit Auflagen positiv entschieden?
    c) Wie viele wurden jeweils mit der Auflage, sowohl nachzustudieren als auch den schul-
    praktischen Teil zu absolvieren, entschieden?
    d) Wie viele wurden jeweils mit der Auflage, „nur“ den schulpraktischen Teil zu absolvieren, entschieden?
    e) Wie viele wurden jeweils von vornherein abschlägig beschieden?
  2. Wie viele Teilnehmer*innen des Anpassungslehrgangs haben - jeweils für 2014 bis 2019 -
    a) erfolgreich abgelegt?
    b) den schulpraktischen Teil endgültig nicht erfolgreich abgelegt? Aus welchen Gründen
    wurde nicht erfolgreich bestanden?
    c) die Regeldauer des schulpraktischen Teils von 18 Monaten verkürzen können bzw. über die 18 Monate hinaus verlängern müssen?
  3. Wie oft machten Lehrkräfte in den Jahren 2014 bis 2019 Gebrauch von ihrer Wahlmöglichkeit, alternativ zum Anpassungslehrgang die Gleichstellung durch eine individuelle Eignungsprüfung zu erlangen? Mit welchem Erfolg?
  4. Welche Hürden behindern erfahrungsgemäß den Zugang
    a) zu den universitären Studien und
    b) zu dem schulpraktischen Teil des Anpassungslehrgangs?
  5. Welchen Änderungsbedarf/Unterstützungsbedarf sieht die Senatsbildungsverwaltung hier, um dieser Zielgruppe den Zugang zu erleichtern?
  6. Gibt es finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Lehrkräfte, die selbstständig an einer Berliner Universität Studienleistungen in einem zweiten Fach erbringen müssen? Wenn nicht: Hält es die Senatsbildungsverwaltung für erforderlich, diesen Lehrkräften für die Zeit der universitären Studien im Rahmen des Gleichstellungsverfahrens Stipendien zu gewähren?
    Bietet die Senatsbildungsverwaltung kostenlose Sprachkurse, die auch schulbezogenes Fachdeutsch beinhalten, zur Unterstützung von Lehrkräften an, die noch nicht das für den Berliner Schuldienst vorgeschriebene Sprachniveau C 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erreicht haben?
  7. Welche gleichwertigen Nachweise der deutschen Sprachkenntnisse werden im Rahmen des Gleichstellungsverfahrens nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 LQFG Bln von der Anerkennungsstelle der Senatsbildungsverwaltung anerkannt?
  8. Inwiefern wirken sich nachgewiesene schulpraktische Erfahrungen und (fach-)pädagogische Qualifizierungen aus Weiterbildungsprogrammen von NGOs (z. B. GIZ, Back on Track) erleichternd auf den Umfang von Ausgleichsleistungen im Rahmen des Gleichstellungsverfahrens aus?
  9. Hält es der Senat angesichts des gravierenden Lehrkräftebedarfs für angemessen, für den Antrag auf Gleichstellung eines nichtdeutschen Lehramtsabschlusses eine Gebühr von 220 € zu erheben?
  10. Plant die Senatsbildungsverwaltung bei Lehrkräften mit nichtdeutschem Lehramtsabschluss, die bereits einen Arbeitsvertrag als Lehrkraft mit dem Land Berlin haben, für die Zeit der erforderlichen universitären Studien im Rahmen des Gleichstellungsverfahrens Anrechnungsstunden zu gewähren? Wenn nein, warum nicht?
  11. Wann tritt der im Juni 2018 den Gewerkschaften und Verbänden zur Anhörung vorgelegte Entwurf einer neuen Verordnung über den Anpassungslehrgang und die Eignungsprüfung in Kraft?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-22149.pdf

Gleichstellung Lehrkräfte Schule

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/22029

  1. Aufgrund welcher konkreten Vorkommnisse kam es am 20.09.2019 im Rahmen des sogenannten Parking Days zu einem Polizeieinsatz im Brüsseler Kiez im Berliner Ortsteil Wedding?
  2. In welchen weiteren Straßen und zu welcher konkreten jeweiligen Tageszeit und aufgrund welcher konkreten Vorkommnisse wurden weitere Polizeieinsätze aufgrund des Parking Days durchgeführt?
  3. Wurde die Polizei von Anwohner*innen des Brüsseler Kiez verständigt und auf das Geschehen rund um den Parking Day aufmerksam gemacht, oder hat die Polizei auf eigene Initiative aufgrund welcher konkreten Ereignisse welche konkreten Maßnahmen gegen Teilnehmende des Parking Days begonnen?
  4. Aufgrund welcher konkreten Ereignisse auf welcher jeweiligen Rechtsgrundlage kam es im Rahmen des Einsatzes zu einer Identitätsfeststellung der Teilnehmenden des Parking Days? (Bitte einzeln aufschlüsseln und begründen.)
  5. Wie viele Beamt*innen von Berliner Polizei welcher jeweiligen Untergliederungseinheit (Direktion, Abschnitt, Dezernat usw.) und Ordnungsamt waren an einem Einsatz gegen Teilnehmende des Parking Days beteiligt? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)
  6. Wie viele Parkplätze waren von Teilnehmer*innen des Parking Days am 20. September im Brüsseler Kiez nach Kenntnis der Polizei insgesamt besetzt?
  7. Welche Maßnahmen über die Identitätsfeststellung hinaus hat die Polizei während des Einsatzes gegen Teilnehmer*innen des Parking Days durchgeführt? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)
  8. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher konkreten Tatvorwürfe wurden gegen wie viele Personen im Rahmen des Polizeieinsatzes beim Parking Day im Brüsseler Kiez eingeleitet? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-22029.pdf

Brüsseler Kiez Parking Day

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/21886

  1. Wie ist der aktuelle Planungsstand (inkl. detailliertem Zeitplan) zur Straßenbaumaßnahme im Sanierungsgebiet in der Müllerstraße?
  2. Ist in der aktuellen Planung der Müllerstraße eine bauliche Trennung des Fahrradweges vom motorisierten Individualverkehr vorgesehen?
    a) Wenn ja, wie ist die Beschaffenheit der baulichen Trennung geplant? (Bitte Angaben zu Material, Höhe, Durchmesser)
    b) Wenn ja, wie ist die bauliche Trennung in den Bereichen Kameruner Straße bis vor Seestraße sowie Utrechter Straße bis U Seestraße bei den hier vorgesehenen Busspuren geplant?
    c) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen, warum keine bauliche Trennung vorgesehen ist)?
  3. Wie ist die konkrete Planung bezüglich der Breite des Fahrradweges inklusive Abstandsflächen zu den Pollern?
  4. Welche Oberflächenbeschaffenheit hat der Fahrradweg?
    Sind farbliche Markierungen des Radweges im Kreuzungsbereich vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?
  5. Wie sind die Bushaltestellensituationen gelöst und sind Kaphaltestellen vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?
  6. Wann ist gemäß der aktuellen Planung die Fertigstellung der einzelnen Bauabschnitte vorgesehen?
  7. Wie ist die konkrete Planung im Abschnitt Lynarstraße bis Fennstraße?
  8. Wie wird der Radverkehr bis zum Umbau der durch die Tunnelsanierung der BVG ausgelösten Umgestaltung der Müllerstraße organisiert?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-21886.pdf

Fahrradverkehr Müllerstraße

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 21 526

  1. Welche Ergebnisse haben die Verhandlungen zur Fortschreibung der Semesterticket-Verträge der Berliner Hochschulen ergeben?
  2. Wann sind weitere Verhandlungsrunden geplant?
  3. Welche Hochschulen haben bereits Verträge für das Sommersemester 2020 unterschrieben?
  4. Wie sind diese Vertragsunterzeichnungen zu Stande gekommen? Beruhen sie auf separaten Verhandlungen mit einzelnen Hochschulen?
  5. Wie können Studierende das im VBB-Tarif 2019 enthaltene Ticket verbundweit für 242 Euro aktuell erhalten? Gibt es Hochschulen, die dieses Semesterticket anbieten?
  6. Wie bewertet der Senat das Solidarmodell der Berliner Hochschulen zum Semesterticket aus verkehrsund hochschulpolitischer Sicht sowie in Bezug auf die Einnahmesituation der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen?
  7. Sieht der Senat das Solidarmodell als zukünftiges Modell für Auszubildende? Wenn nein, warum nicht?
  8. Erwägt der Senat, Studierende und Auszubildende bei VBB-Tarif und Leistungsangebot gleichzustellen? Wenn nein, warum nicht?
  9. Wie bewertet der Senat, Leihfahrradsysteme für die Mobilität von Studierenden in das Solidarmodell einzubeziehen?
  10. Ist es den verfassten Studierendenschaften möglich, Verträge zu einem Solidarmodell für die Nutzung von Leihfahrrädern abzuschließen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-21526.pdf

Semesterticket Studierende Verkehr

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 21 426

Wie viele Bewerbungen / Anträge auf Einschreibung gab es pro Semester innerhalb der letzten zehn Jahre an den Berliner Hochschulen?
Die Antwort bitte aufschlüsseln nach
a) Hochschulen,
b) Semester und Jahr,
c) Bewerbungen / Anträge auf Einschreibung mit Hochschulzulassungsberechtigung aus dem Inland,
aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern sowie
d) angestrebtem Abschluss (Bachelor, Master, Staatsexamen etc.)

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-21426.pdf

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 21 152

  1. Welche Aufgaben und Arbeitspakete hat Ernst & Young (E&Y) bei der Erstellung der Digitalisierungsstrategie?
    a. Ist E&Y mit dem Verfassen der Digitalisierungsstrategie beauftragt? Wenn nein, warum nicht?
    b. Ist E&Y für das Partizipationsverfahren im Rahmen der Digitalisierungsstrategie verantwort- lich? Wenn nein, warum nicht, wenn im Vergabevermerk der Stakeholder- und Partizipati- onsprozess als Leistung im Rahmen des Dienstleistungsvertrages erwähnt wird?
    c. Falls E&Y nicht mit der Durchführung des Partizipationsverfahrens beauftragt wurde, durch wen, wann und wie soll das Verfahren dann durchgeführt werden?
  2.  Wie genau bringen sich die Senatsverwaltungen in den Grünbuchprozess der Digitalisierungs- strategie mit ein? (Bitte einzeln nach Verwaltung darstellen.:
    a. Was ist der genaue Zwischenstand der Bestandsabfrage bei den jeweiligen Senatsverwaltungen für das Grünbuch?
    b. Welche Senatsverwaltungen haben ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit im Grünbuchpro- zess erklärt?
    c. Welche Senatsverwaltungen haben ihre Mitarbeit abgesagt und mit welcher Begründung er- folgten diese Absagen?
    d. Welche Fokusgruppen wurden bereits durch andere Senatsverwaltungen jenseits der SenWEB im Rahmen des Grünbuch Prozesses etabliert?
    e. Was ist der Zwischenstand der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) und in wieweit ist diese in den Grünbuchprozess involviert?
    f. Welche Referent*innen sind in der IMAG vertreten?
    g. Welche Staatssekretäre sind im Ausschuss der Staatssekretäre vertreten?
    h. Gibt es Protokolle von der IMAG und oder dem Ausschuss der Staatssekretäre und sind diese einsehbar?
  3. Warum ist nach den sehr guten Erfahrungen mit dem Expertenkreis im Prozess „Masterplan Solarcity“ https://www.berlin.de/sen/energie/energie/erneuerbare-energien/masterplan-solarcity/ bisher bei der Digitalisierungsstrategie kein vergleichbares Begleitgremium aus Fachexpert*innen vorgesehen?
  4. Stellt die „Deklaration of Cities Coalition for Digital Rights“, die im März 2019 von Berlin unter- zeichnet wurde, die normative Grundlage der Digitalisierungsstrategie dar?
    a. Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass die Deklaration in der Digitalisierungsstrategie berücksichtigt wird?
  5. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie ist ein Partizipationsverfahren für Bürger*innen vorgesehen:
    a. Wie soll dieses genau aussehen und von wem durchgeführt werden?
    b. Welches Onlineverfahren soll es dazu geben bzw. welche Onlineplattformen werden
    dafür genutzt oder erstellt?
    c. In welcher Form sind Bürgerwerkstätten geplant?
    d. Wie hoch ist das Budget, das für den Beteiligungsprozess zur Verfügung steht?
  6. Wann wird es eine Internetseite bzw. öffentlich zugängliche Information um den Prozess der Digitalisierungsstrategie geben?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-21152.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Digitalisierung Ernst&Young

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/20 497

  1. In der Beantwortung von Frage 3 der Schriftlichen Anfrage auf Drs. 18/17 525 wurden die Zahlen der Bewerberinnen und Bewerber und die Zahlen der zum Studium zugelassenen Studierenden in untenstehenden Studiengängen genannt:
    1. Lehramt Musik an Grundschulen
    2. Lehramt Musik an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien
    3. Künstlerisch-Pädagogische Ausbildung.
    Was waren die Gründe für die Nichtzulassung der Bewerberinnen und Bewerber zum Studium (bitte aufgeschlüsselt nach Studiengängen beantworten)? Wie viele Nichtzulassungen hingen mit einer nicht bestande- nen Aufnahmeprüfung zusammen?
  2. Welche Gründe sind dem Senat bekannt, aus denen die Studierenden das Studium zum Lehramt für Musik abbrachen?
  3. a. Warum wurde die Fakultät der Erziehungswissenschaften an der Universität der Künste abgeschafft und Studierenden damit längere Wegzeiten zugemutet, da sie mehr Zeit damit verbringen, zwischen Hochschulen zu pendeln, um entsprechende Kurse zu belegen?
    b. Gibt es Vorhaben und Anreize, die UdK wieder mit einer Erziehungswissenschaftlichen Fakultät bzw. einer School of Education auszustatten?
  4. Hat aus der Perspektive des Senats die Einführung des Praxissemesters eine Auswirkung auf die problematischen Bewerber_innen- und Absolvent_innenzahlen im Fach Musik in den unter 1. den genannten Studiengängen?
  5. Wofür sollen die bisher vereinbarten zusätzlichen Mittel nach bisherigen Planungen eingesetzt werden? Bitte aufgeschlüsselt nach den in 1. genannten Studiengängen beantworten und nach:
    a. Neubau- und Umbaumaßnahmen,
    b. Mieten für zusätzliche Unterrichts- und Übungsräume,
    c. Personalmittel: Künstlerische Professuren, befristet/unbefristet in VZÄ,
    d. Personalmittel: Wissenschaftliche Professuren, befristet/unbefristet in VZÄ,
    e. Personalmittel: Mittelbau, künstlerische Stellen, befristet/unbefristet in VZÄ,
    f. Personalmittel: Mittelbau, wissenschaftliche Stellen, befristet/unbefristet in VZÄ,
    g. Personalmittel: Lehraufträge: wissenschaftliche (Anzahl/SWS),
    h. Personalmittel: Lehraufträge: künstlerische (Anzahl/SWS),
    i. Personalmittel: Verwaltung, befristet/unbefristet in VZÄ.
  6. Reichen aus Sicht des Senats diese Mittel für den geplanten Aufwuchs an Absolvent_innen im Bereich Lehramt für Musik aus?
  7. Welche Personalressourcen bestehen aktuell für die Ausbildung der genannten Studiengänge? Bitte aufgeschlüsselt nach den in 1. genannten Studiengängen beantworten und nach:
    a. Personalmittel: Künstlerische Professuren, befristet/unbefristet in VZÄ,
    b. Personalmittel: Wissenschaftliche Professuren, befristet/unbefristet in VZÄ,
    c. Personalmittel: Mittelbau, künstlerische Stellen, befristet/unbefristet in VZÄ,
    d. Personalmittel: Mittelbau, wissenschaftliche Stellen, befristet/unbefristet in VZÄ, e. Personalmittel: Lehraufträge: wissenschaftliche (Anzahl/SWS),
    f. Personalmittel: Lehraufträge: künstlerische (Anzahl/SWS),
    g. Personalmittel: Verwaltung, befristet/unbefristet in VZÄ.
  8. Welche Raum- und Personalressourcen bestanden 1980, 1990, 2000 und 2010 für die Ausbildung der genannten Studiengänge? Bitte aufgeschlüsselt nach den genannten Jahren und den in 1. genannten Studiengängen beantworten sowie nach:
    a. Unterrichts- und Übungsräume (Anzahl und qm),
    b. Personalmittel: Künstlerische Professuren, befristet/unbefristet in VZÄ,
    c. Personalmittel: Wissenschaftliche Professuren, befristet/unbefristet in VZÄ,
    d. Personalmittel: Mittelbau, künstlerische Stellen, befristet/unbefristet in VZÄ,
    e. Personalmittel: Mittelbau, wissenschaftliche Stellen, befristet/unbefristet in VZÄ, f. Personalmittel: Lehraufträge:
    g. Personalmittel: Lehraufträge: künstlerische (Anzahl/SWS), h. Personalmittel: Verwaltung, befristet/unbefristet in VZÄ.
  9. a. Welche Personalstellen und räumlichen Ressourcen sind seit der Zusammenlegung von
    Pädagogischer Hochschule und Hochschule der Künste, später auch Integrierung der Lehramtsausbildung an der Humboldt- Universität, in der Vergangenheit schleichend zu Gunsten der Ausbildung der überwiegend künstlerischen Studiengänge (Künstlerische Ausbildung) umgewidmet worden?
    b. Welche Chancen zur Rückwidmung dieser Stellen bestehen aktuell?
  10. Wie viele Studierende studieren aktuell in den rein künstlerischen (Künstlerische Ausbildung) und wissenschaftlichen Studienfächern Musik (Musikwissenschaft) in Berlin an UdK, Hochschule für Musik Hanns Eisler und den Wissenschaftlichen Universitäten (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Studiengängen beantworten)? Wie viele reguläre Studienplätze sind für sie vorgesehen (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Studiengängen beantworten)?
  11. Welche kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen will der Senat ergreifen, um dem Mangel an ausgebildeten Musiklehrerinnen und Musiklehrern in Berlin abzuhelfen?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-20497.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Schulmusikstudium Universität der Künste

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/20 214

  1. In welchem Stadium befinden sich aktuell die Verhandlungen zu den Semesterticketverträgen der Berliner Hochschulen?
  2. Welche inhaltlichen Vorstellungen haben dabei der VBB und die Mitglieder des VBB?
  3. Wie viele und welche Hochschulen haben für das kommende Wintersemester den laufenden Semesterticketvertrag verlängert?
  4. Wie sind die Vertragslaufzeiten für die Hochschulen geregelt? Wie lange können die alten Semesterticketverträge maximal noch verlängert werden?
  5. An welchen Hochschulen müssen in den nächsten zwei Semestern Urabstimmungen zu neuen Verträgen stattfinden?
  6. Wie viele Studierende erwerben aktuell im Sommersemester 2019 ein Semesterticket für den Bereich ABC und wie hat sich die Zahl in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
  7. Wie hat sich die Zahl der erworbenen Anschlusstickets für den Bereich Brandenburg in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
  8. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Zahl der Studierenden von Berliner Hochschulen, die in Brandenburg wohnen und wie bewertet er diesbezüglich die zukünftige Entwicklung?
  9. Wie bewertet der Senat den aktuellen Preis des Semestertickets in Berlin – insbesondere im Vergleich zum Azubi-Ticket, das zukünftig 365 Euro/Jahr kosten wird?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-20214.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Semesterticket

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/19911

  1. Was versteht der Berliner Senat unter GovTech-Anwendungen?
  2. Sind diese Anwendungen kommerzieller Anbieter für öffentliche Dienste aus Senatssicht Teil einer Smart City?
  3. Wurden oder werden solche Anwendungen in Berlin zur Umsetzung gebracht? Wenn ja, welche und wann?
  4. Gab oder gibt es Pilotprojekte zur Erprobung solcher Anwendungen in Berlin? Wenn ja, wo und wann und durch wen beauftragt?
  5. Welche privaten Anbieter vermitteln diese GovTech Dienste bzw. welche Tech-Firmen stehen hinter diesen?
  6. Ist dem Senat bekannt, dass insbesondere Amazon weltweit solche standardisierten Angebote für die Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen anbietet und damit zum privaten Anbieter hoheitlicher Aufgaben wird?
  7. Wie steht der Senat zu Angeboten von Amazon, mit bspw. dem als Überwachungsinstrument kritisierten Alexa Sprachassistenten hoheitliche Aufgaben wie die Erneuerung des Führerschein durchführen zu lassen?
  8. Ist dem Senat bekannt, dass bspw. in Las Vegas und Mississippi derlei GovTech Angebote realisiert werden?
  9. Welche Anbieter von GovTech-Anwendungen sind dem Senat bekannt (bitte einzeln auflisten) und wann haben sich Vertreter dieser Firmen an den Senat und die IBB gewandt, um für ihre Produkte zu werben oder um Unterstützung zu bitten?
  10. Wie steht der Senat zu den Plänen der Innenministerkonferenz, dass Daten, die bei der Nutzung von Technologieassistenten wie Alexa gesammelt werden, künftig als Beweismittel vor Gericht verwendet werden sollen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-19911.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage eGovernment GovTech

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 18 698

  1. Gibt es Antidiskriminierungsbeauftrage an den einzelnen Berliner Hochschulen?
    Bitte schlüsseln Sie die Antworten zu sämtlichen – auch den folgenden – Fragen nach Hochschulen auf.
  2. Gibt es weitere Anlaufpunkte (z. B. Beratungen, Projekte usw.), die sich mit dem Thema Antidiskriminierung an der Hochschule beschäftigen bzw. zu einem Antidiskriminierungsmanagement gehören?
  3. Verfügen die unter 1. und 2. abgefragten Angebote bzw. Beauftragten über eine eigene Webpräsenz, auf der über das jeweilige Angebotsspektrum informiert wird?
  4. Aus welchen Mitteln werden die unter 1. und 2. angegebenen Beauftragten bzw. Projekte finanziert?
  5. Deckt das Antidiskriminierungsmanagement bzw. der/die Antidiskriminierungsbeauftragte Problemfelder wie bspw. Rassismus, Antisemitismus, Altersdiskriminierung, Homofeindlichkeit, Transfeindlichkeit usw. ab?
  6. Welche Aufgabenbereiche hat das Antidiskriminierungsmanagement bzw. der/die Antidiskriminierungsbeauftragte? (z.B. Beratung, Intervention, Begleitung einzelner Vorgänge usw.)
  7. Haben alle Statusgruppen Zugang zu den Angeboten der/des Antidiskriminierungsbeauftragten / des Antidiskriminierungsmanagements? Wenn nein, wohin wenden sich die einzelnen Statusgruppen?
  8. Mit wie vielen Stellen ist das Antidiskriminierungsmanagement ausgestattet?
  9. Über welche weiteren finanziellen Mittel verfügt das Antidiskriminierungsmanagement bzw. der/die Beauftrage? Wofür werden diese Mittel eingesetzt?
  10. Wie ist die Position der/des Antidiskriminierungsbeauftragten im Hochschulgefüge verankert?
    a) Gibt es eine/n zentrale/n und / oder dezentrale/n Antidiskriminierungsbeauftragte/n?
    b) Wie ist die Findung eines/einer Antidiskriminierungsbeauftragten geregelt? (z.B. durch Wahl, Benennung oder Ähnliches)?
    c) Wie wird die Unabhängigkeit des/der Beauftragten gewährleistet?
    d) Nimmt der/die Beauftragte regulär an Sitzungen der Gremien, Berufungsverfahren, Stellenbesetzungen teil bzw. wird er/sie angehört?
  11. Falls kein Antidiskriminierungsmanagement bzw. kein/e Antidiskriminierungsbeauftragte/r an der jeweiligen Hochschule vorhanden ist: Wohin wenden sich Studierende und Mitarbeiter/innen bei Fragen / Problemen / Diskriminierung in z.B. folgenden Themenfeldern: Rassismus, Antisemitismus, Alter, Homosexualität, Transsexualität?
  12. Gibt es Pläne, eine/n Antidiskriminierungsbeauftragte/n für die oben genannten Themenfelder einzurichten? Wenn ja, wie weit sind diese Pläne vorangeschritten? Wenn nein, welche Überlegungen liegen der Nichteinrichtung zu Grunde?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-18698.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Antidiskriminierung Berlin Hochschulen

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 18 374

  1. Wie weit ist der Erarbeitungsstand der Digitalisierungsstrategie für Berlin und welche weiteren Schritte sind geplant?
  2. Findet eine Abstimmung unter den einzelnen Verwaltungsressorts hinsichtlich Zielabgleich, Wechselwirkungen und Technologiefolgen statt? Wenn ja, in welcher Form?
  3. Worin unterscheidet sich die Digitalisierungsstrategie für Berlin aus Senatssicht von der Digitalstrategie der Bundesregierung?
  4. Welche kritischen Reflexionen in Bezug auf eine in den vergangenen Jahren vor allem von TechKonzernen vorangetriebene Idee von Gesellschaftsdigitalisierung werden sich darin wiederfinden?
  5. Inwieweit werden Erfolgsmodelle/ Strategien (aus anderen Städten) berücksichtigt (etwa der Einsatz von Open Source Software oder kommunal getragene Data-Governance Modelle)?
  6. Werden bei der Entwicklung der Digitalisierungsstrategie die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschungsprojekte (z.B. DECODE - H2020) berücksichtigt?
  7. Ist ein Ethik- und Nachhaltigkeitsbeirat für die Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie geplant?
  8. Welche Partnerinnen und Partner sowie weitere Akteure werden bei der Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie für Berlin eingebunden?
  9. Inwieweit adressiert der Senat die öffentlichen Unternehmen Berlins sowie die Verwaltung in der Digitalstrategie und Unterstützung damit deren Digitalisierungsvorhaben?
  10. Inwiefern werden zivilgesellschaftliche Organisationen und das digitale Ehrenamt in die Erarbeitung und in die Vorhaben der Digitalstrategie eingebunden?
  11. Inwieweit finden sich in der Strategie Fragen rund um das Thema Digitale Souveränität der Bürger*innen und einer gemeinwohlorientierten Technologiepolitik wieder?
  12. Welche Position nimmt der Senat in Hinblick auf die Digitalisierungsstrategie in puncto Datenpolitik ein und wie schlägt sich dies in Anforderungen an eine öffentliche digitale Infrastrukturpolitik nieder?
  13. Wie wird das Thema Raumwirksamkeit von Digitalisierungsprozessen aus Senatssicht diskutiert?
  14. Wie kann eine Verräumlichung der Strategie für die Hauptstadt und die sich hier abbildenden vielzähligen kleinräumigen Prozessen gelingen, um die digitale Gesellschaft als realen Zustand
    einzufangen?
  15. Wie kann eine digitalpolitische Kieznähe Einfluss auf die Strategie nehmen – mithin der Blick der
    digitalen Stadt von unten samt Hackerspaces, Fablabs und Forschungsinstituten – und die Erarbeitung dieser partizipativ gelingen?
  16. Inwieweit kann, will und darf die Digitalisierungsstrategie die Smart City Strategie updaten?
  17. Löst die Digitalisierungsstrategie die Smart City Strategie ab?
  18. Welchen Einfluss wird das Thema Digitale Ökonomie (Plattform-Ökonomie, Sharing-Ökonomie, usw.), auf die Digitalisierungsstrategie haben und welchen Stellenwert wird sie in ihr einnehmen?
  19. Laut Ankündigung der Digitalisierungsstrategie sollen „alle Berlinerinnen und Berliner die Möglichkeit haben, sich am Strategieprozess zu beteiligen und ihn digital zu kommentieren und zu unterstützen.“ Wie soll dies konkret umgesetzt werden?
  20. Ist aus Senatssicht eine Kontaktstelle Digitale Stadt etwa im Rahmen des City Lab denkbar, um das Wissen der zahlreichen wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Expert*innen in Berlin konsequent in den politischen Prozess einzubinden?
  21. Wird das Thema IT-Sicherheit und Datensicherheit eine herausgehobene Bedeutung in der Digitalisierungsstrategie bekommen und wenn ja, in welcher Form wird dies gewürdigt?
  22. Inwiefern werden Überlegungen für ein Transparenzgesetz sowie für eine Open-Data- Verordnung ihren Niederschlag in der Digitalstrategie finden?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-18374.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Digitalisierung Strategie

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 18 351

  1. Welchen Zeit- und Maßnahmenplan verfolgt der Senat bei der Umsetzung des Digitalpakts für Berlin?
  2. In welcher Form hat die Bundesregierung bei den Ländern mögliche Bedarfe für die Digitalisierungsaufgaben abgefragt?
  3. Wie sieht der Senat die Bezirke für die anstehende Umsetzung des Digitalpakts gerüstet? Welche Unterstützungsleistungen an die Bezirke sind von Landesseite aus geplant?
  4. Welche Strategie verfolgt der Senat in Bezug auf eine "Schulcloud" – gibt es Kriterien für die Entscheidung zwischen dem Lernraum Berlin, dem Angebot des HPI und weiteren Anbietern? Werden diese Kriterien transparent gemacht? Welche Akteure bezieht die Senatsverwaltung in diesen Prozess mit ein?
  5. Wie sichert der Senat insbesondere den Einbezug des im Koalitionsvertrag angekündigten "Runden Tisches Medienbildung" ab?
  6. Welche Strategie bzw. Maßnahmen verfolgt der Senat in Bezug auf die Bezirke als Schulträger und die Rolle der übergreifenden Institutionen LISUM und Medienforum an der Levetzowstraße?
  7. Falls bisher keine Akteure mit einbezogen worden sind, wann plant der Senat diesen Einbezug?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-18351.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Digital Digitalpakt

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 17 969

  1. In welcher Form ist der Schwangerschaftsabbruch Teil der Ausbildung von Studierenden sowie Ärztinnen / Ärzten an der Charité?
  2. Sollte der Schwangerschaftsabbruch Teil der Ausbildung sein, handelt es sich dann um eine verpflichtende oder eine frei wählbare Lehrveranstaltung?
  3. Werden im Studium neben Ethik und Recht auch verschiedene praktische Methoden eines Schwangerschaftsabbruches vermittelt und eingeübt?
  4. Hat das Gesetz zur Novellierung des § 219a StGB, Auswirkungen auf das medizinische Lehrangebot? Könnten weiterhin Methoden eines Schwangerschaftsabbruches eingeübt werden?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-17969.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Charité Medizinstudium Schwangerschaftsabbruch

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 17 968

  1. Wie viele britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger halten sich aktuell dauerhaft in Berlin auf?
  2. Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben eine doppelte deutsch-britische Staatsbürgerschaft?
  3. Wie viele britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Berlin haben einen Brief vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zum Aufenthaltsrecht im Falle eines ungeregelten Ausscheidens Großbritanniens aus der Europäischen Union erhalten?
  4. Im Rahmen einer Übergangsfrist von drei Monaten sollen sich britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger um einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland bemühen. Werden nach Ansicht des Senats alle derzeit in Berlin lebenden britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland erhalten? Wenn nein, welche möglichen Hauptgründe sieht der Senat für eine Ablehnung?
  5. Mit welchen Bearbeitungsfristen rechnet der Senat für die Anträge auf dauerhaften Aufenthalt?
  6. Welche individuellen Folgen etwa in Bezug auf Familien, aber auch Arbeitsverhältnisse von in Berlin lebenden Britinnen und Briten sind aus Sicht des Senats zu erwarten, wenn diese im Rahmen der Übergangsregelungen für drei Monate keine Wiedereinreiseerlaubnis erhalten, also Deutschland nicht verlassen können?
  7. Welche Folgen im Bereich von Steuern, Sozial- und Krankenversicherungen sowie in Bezug auf die Arbeitsverhältnisse erwartet der Senat im Falle eines ungeregelten Brexit für die in Berlin lebenden britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger?
  8. Welche Beratungsangebote stehen für Britinnen und Briten in Berlin aktuell zum Thema Umgang mit dem Brexit zur Verfügung?
  9. Wie bewertet der Senat die aktuelle Situation und den Verhandlungsstand zwischen Großbritannien und der EU in Bezug auf die Folgen für Berlin?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-17968.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Aufenthalts- und Übergangsbestimmungen Brexit Staatsbürgerschaft

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 17 635

  1. Mit welchem Bedarf für zusätzliche Plätze an Integrierten Sekundarschulen (ISS) im Bezirk Mitte wird aktuell für die Jahre 2024/25 geplant?
  2. Was hat sich an der diesbezüglichen Bedarfsplanung im Laufe des vergangenen Jahres 2018 geändert?
  3. Existieren unterschiedliche Planungsgrundlagen der Senatsverwaltung für Bildung auf der einen und dem Bezirksamt Mitte auf der anderen Seite?
  4. Ist in den kommenden Monaten mit einer Änderung dieser Planungen zur rechnen?
  5. Wie viele Schulen müssen zur Deckung dieses Bedarfs im Bezirk Mitte neu errichtet werden und in welchen Zeiträumen sind diese Neubauten geplant?
  6. Welche Standorte sind für die Neubauten vorgesehen?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-17635.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Integrierte Sekundarschule Mitte

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 17 576

  1. Wie viele möblierte Wohneinheiten wurden in den vergangenen fünf Jahren genehmigt, die als Wohnungen für Studierende beworben bzw. angeboten werden (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?
  2. Wie viele möblierte Wohneinheiten wurden in den vergangenen fünf Jahren fertig gestellt, die als Wohnungen für Studierende beworben bzw. angeboten werden (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?
  3. Was unterscheidet aus bau-, wohnungs- und mietenrechtlicher Sicht ein „Studierendenapartment“ von einem möblierten Mikroapartment?
  4. Ist der Studierendenstatus nach Kenntnis des Senats in der Regel Voraussetzung für das Anmieten eines als solchen beworbenen „Studierendenapartments“ bei privaten Anbietern?
  5. Welche Kenntnisse hat der Senat über die durchschnittlichen Miethöhen in den als solchen beworbenen „Studierendenapartments“ privater Anbieter?
  6. Ist zukünftig die Einbeziehung möblierter Mikroapartments in den Mietspiegel geplant?
  7. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Auswirkungen des Mietpreisniveaus möblierter Mikroapartments auf den Mietspiegel der umliegenden Regionen?
  8. Werden nach Kenntnis des Senats in Zukunft weitere Neubauten mit möblierten Mikroapartments genehmigt?
  9. Wie bewertet der Senat das Geschäftsmodell von Investoren, über temporäre Vermietung von hochpreisigen möblierten Mikroapartments und auch über eine hohe Fluktuation besonders hohe Renditen zu erzielen?
  10. Wie viele als Studierendenwohnheime (d.h. mit bspw. Gemeinschaftsküchen bzw. -räumen und exklusiv für Studierende) bezeichnete Neubauten sind in den vergangenen fünf Jahren durch private Bauherren fertig gestellt worden?
  11. Wie viele Wohneinheiten unter 30 qm Wohnfläche wurden insgesamt in den vergangenen fünf Jahren genehmigt (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?
  12. Wie viele Wohneinheiten unter 30 qm Wohnfläche wurden insgesamt in den vergangenen fünf Jahren fertig gestellt (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-17576.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Mikroapartment Studierende Wohnen

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 17 525

  1. Wie viele Studienplätze sind im aktuellen Geschäftsverteilungsplan der Universität der Künste ausfinanziert für Studierende der Studiengänge
    a. Lehramt Musik an Grundschulen,
    b. Lehramt Musik an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien,
    c. Künstlerisch-Pädagogische Ausbildung?
  2. Wie viele Studierende befinden sich aktuell in diesen Studiengängen (aufgeschlüsselt nach Studiengang und Semester)?
  3. Wie viele Bewerber haben sich in den Jahren 2010-2018 zur Eignungsprüfung in diesen Studiengängen gemeldet, wie viele sind angenommen worden (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  4. Wie viele Studierende nahmen in den Jahren 2010-2018 ein Studium in den genannten Studiengängen an der UdK auf (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  5. Wie viele Studierende der genannten Studiengänge beendeten das Studium ohne Abschluss (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  6. Wie viele Studierende der genannten Studiengänge wechselten im laufenden Studium in andere künstlerische Studiengänge und in welche (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  7. Wie viele Studierende der genannten Studiengänge absolvierten in den Jahren 2010-2018 ein Studium in den genannten Studiengängen an der UdK (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  8. Wie viele Studierende der genannten Studiengänge verließen den Studiengang nach dem Bachelor in den Jahren 2010-2018 (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  9. Wie viele Studierende sollten aus Perspektive des Senats langfristig in jedem Jahr absolvieren, um den Bedarf an Musiklehrenden an Schulen und Musikschulen langfristig sicherzustellen (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  10. Wie viele Studienplätze im grundständigen Studium sind zwischen Senat und UdK in den Hochschulverträgen für die kommenden Jahre abgesichert, um dieses Ziel zu erreichen (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  11. Welche zusätzlichen Mittel stellt der Senat der UdK dafür zur Verfügung: a) befristet, b) dauerhaft?
  12. In welcher Höhe setzt die UdK Mittel für den Ausbau der Lehramtsausbildung ein?
  13. Wie viele Studienplätze der genannten Studiengänge stellt Berlin im Vergleich zu anderen Bundesländern bereit? Wie viele Studienplätze in vergleichbaren Studiengängen halten die anderen Bundesländer aktuell bereit, um den Bedarf an Schulmusikerinnen, Musikschullehrerinnen und Lehrer*innen für den Elementarbereich (EMP/Rhythmik) sicherzustellen?
  14. Es liegt dem Senat die Planung eines Quereinstiegs-Masters ISS/Gym Musik-Theater vor: Wie sieht die Kapazitäts-berechnung für diesen Master aus?
  15. Wie viele Absolventen der Lehramtsstudiengänge der UdK wurden in Berlin in den Jahren 2010-2018 ins Referendariat übernommen (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  16. Wie viele Absolvent*innen der Lehramtsstudiengänge der UdK wurden in Berlin in den Jahren 2010- 2018 wegen ihres Beifachs abgelehnt (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  17. Was hat der Senat in den vergangenen zehn Jahren unternommen, um dem eklatanten Mangel an Schulmusiklehre-rinnen und Schulmusiklehrern und dem ebenfalls besonders hohen Mangel an Musiklehrerinnen und Musiklehrern im Früherziehungsbereich (EMP und Rhythmik) entgegenzuwirken?
  18. Wie war Berlin bei der Sitzung der Kommission für Statistik der Kultusministerkonferenz am 20. und 21. September 2018 zum Thema Monitoring Musikalische Bildung vertreten und welche Aufgabenstellungen ergeben sich daraus für den Senat?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-17525.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Musikstudium Universität der Künste

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 17 203

  1. Wie viele Busspurbetreuerinnen und Verkehrsmeisterinnen sind bei der BVG beschäftigt (bitte Angabe von Stellen insgesamt, davon besetzt, von den besetzten Stellen tatsächlich einsetzbar – also abzüglich dauerkrank, Elternzeit, Mutterschutz o.ä.)?
  2. Ist es zutreffend, dass die BVG in Bezug auf die neuen Befugnisse aus § 23 MobG plant, die Anzahl der Busspurbetreuerinnen zu erhöhen? Wenn ja, auf welchen Personalbestand soll die Anzahl der Busspurbetreuerinnen anwachsen? Wann soll der Personalaufwuchs abgeschlossen sein?
  3. Zu welchen Zeiten sind Busspurbetreuer*innen der BVG verfügbar? Wonach richten sich die gegenwärtigen Dienstzeiten? Sofern nicht im 24-Stunden-Betrieb gearbeitet wird: Ist eine solche Ausweitung insbesondere im Hinblick auf 24/7-Busspuren sowie Nachtbushaltestellen vorgesehen?
  4. Wann sollen die acht eigenen Abschleppfahrzeuge der BVG in Dienst gestellt werden?
  5. Hat diese Indienststellung bei der BVG Auswirkungen auf die Verträge des Landes Berlin mit Unternehmen zum Umsetzen von Fahrzeugen?
  6. Sind die Verwaltungsvorschriften nach § 23 Abs. 4 MobG bereits erlassen worden? Wenn ja: Welchen Inhalt haben diese, insbesondere in Bezug auf die verkehrsrechtliche Ausbildung der BVG-Kräfte? Wenn nein: Wann sollen diese Vorschriften erlassen werden? Wie ist bis dahin die Ausbildung der BVG-Kräfte geregelt?
  7. Ist es zutreffend, dass die weitere Bearbeitung der durch BVG-Kräfte verteilten Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch die Bußgeldstelle der Berliner Polizei veranlasst wird?
  8. Wem stehen die Einnahmen aus den vorgenannten Anzeigen zu? Wer trägt die Kosten der Verfahren?
  9. Sofern die Verfahren nicht durch die Bußgeldstelle bearbeitet werden: Wie stellt der Senat sicher, dass eine Statistik über die Anzahl der von der BVG veranlassten Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen und Umsetzungen geführt wird?
  10. Ist es zutreffend, dass die BVG nach der gegenwärtigen Ausgestaltung Probleme hat, als nicht mit hoheitlichen Befugnissen bzw. nicht mit dem Recht zur Selbsttitulierung ausgestattete Institution bei selbst veranlassten Umsetzungen die entstandenen Kosten einzutreiben? Wie gedenkt der Senat, dieses Problem zu lösen? Wie gedenkt der Senat, mit den drohenden Einnahmeausfällen umzugehen?
  11. Plant der Senat die Ausweitung von Busspurbetreuerinnen (sowohl durch Anlage von neuen Spuren als auch durch die Aufhebung zeitlicher Beschränkungen von Busspurbetreuerinnen)?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-17203.pdfhttp://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-17203.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Busspuren BVG Falschparken

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 17 150

  1. In welcher Höhe und über welchen Zeitraum wird das Institut „Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie“ an der Humboldt-Universität von den beteiligten Unternehmen und Verbänden gefördert?
  2. Sind weitere Geldgeber der öffentlichen Hand in das Institut involviert?
  3. Welche Ressourcen der Humboldt-Universität finanzieller, sachlicher oder personeller Art werden in das Institut fließen?
  4. Welche Stellenstruktur ist für das neue Institut geplant?
  5. Welche Struktur der Selbstverwaltung ist für das neue Institut geplant?
  6. Wie soll das Institut in die Lehre an der Humboldt-Universität eingebunden werden?
  7. Wie bewertet der Senat, dass in den wissenschaftlichen Beirat ausgewiesene Interessenvertreter der Medienbranche, darunter der VG Media, der Axel-Springer AG sowie der F.A.Z. berufen sind?
  8. Wie soll angesichts des rechtspolitisch eindeutig verorteten Standpunkts des Instituts die wissenschaftliche Meinungsvielfalt am Institut gesichert werden – etwa durch Positionen, die einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage kritisch gegenüber stehen?

Antwort

https://tobiasschulze.berlin/wp-content/uploads/2018/12/S18-17150.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Humboldt-Universität Institut

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 17 040

  1. In welchen Bereichen (Lehrstühle, Bibliotheken, Verwaltung, IT, Technische Einrichtungen, Beratung etc.) haben die Berliner Hochschulen in den vergangenen zehn Jahren Stellen für Studierende geschaffen (bitte nach Hochschulen und Jahr aufschlüsseln)?
  2. Wie viele Stellen, die derzeit im Rahmen des Tarifvertrags für studentische Beschäftigte (TVStud) besetzt werden, fallen voraussichtlich unter das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg (7 Sa 143/18) und müssten demnach nach TVL eingestuft werden (bitte aufschlüsseln nach Hochschulen und Bereichen)?
  3. Welche Schlussfolgerungen zieht der der Senat aus o.g. Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg?

Antwort

https://tobiasschulze.berlin/wp-content/uploads/2018/12/S18-17040.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Hochschulen Studentische Beschäftigte

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 16 845

  1. Aus welchen Gründen schließt die Pflegeeinrichtung am Jüdischen Krankenhaus?
  2. Aus welchem Grund fand keine Übertragung des Grundstücks durch Kauf oder Erbpacht an die Stiftung des Jüdischen Krankenhauses statt?
  3. Im Bezirk Mitte waren mit Stand April 2018 in 22 Einrichtungen 2.893 vollstationäre Plätze vorhanden. Wie wird sich die Schließung der Pflegeeinrichtung am Jüdischen Krankenhaus und weiterer Einrichtungen auf die Situation von Pflegebedürftigen in Mitte auswirken?
  4. Wie schätzt der Senat die Entwicklung der Pflegeplatzzahlen im Bezirk Mitte bis Mitte 2019 ein?
  5. Wohin werden die betroffenen Pflegebedürftigen aus dem Jüdischen Krankenhaus ziehen? Ist eine wohnortnahe Unterbringung in Mitte gewährleistet?
  6. Welche Maßnahmen plant der Senat, um den ausziehenden Seniorinnen und Senioren den Umzug zu erleichtern?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-16845.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Jüdisches Krankenhaus Pflegeeinrichtung

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 16 390

  1. Für die Förderung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an den Hochschulen soll BNE strukturell in die Lehrer*innenbildung integriert werden (Handlungsfeld II, S.29). Dazu setzen sich die Länder für eine Verankerung von BNE in die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften ein (S. 30). Die Länder prüfen, wie BNE in die Zielvereinbarungen für die Hochschulen aufgenommen werden kann. Dies soll im bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Teil der 1. Phase geschehen (S.31). Im Hochschulvertrag 2018-2022 heißt es dazu: „Wir greifen innovative Ideen im Kontext der Bildung für nachhaltige Entwicklung auf und werden dieses wichtige Querschnittsthema weiterhin in Forschung und Lehre an den Hochschulen integrieren. Ein eigenes Kapitel in den Leistungsberichten ermöglicht die Abbildung der etablierten Good-Practice- Maßnahmen.“ Welche Maßnahmen im Sinne der beschriebenen Verankerung von BNE in die Ausund Fortbildung von Lehrkräften sind dem Senat bekannt?
  2. Welche Maßnahmen im Sinne dieser Verankerung von BNE in die Ausund Fortbildung von Lehrkräften plant der Senat?
  3. Welche Maßnahmen im Sinne der Aufnahme von BNE in die Zielvereinbarungen für die Hochschulen sind dem Senat bekannt?
  4. Welche Maßnahmen zum Einbezug der Bildungseinrichtungen und Hochschulen (i.S.v. Bildung und Nachhaltige Entwicklung) in die Aktivitäten im Bereich nachhaltige Entwicklung (z.B. Berliner Nachhaltigkeitsprofil) sind dem Senat bekannt?
  5. Wie viele der Lehrstühle an Berliner Hochschulen sind momentan mit explizitem Bezug zu Bildung für nachhaltige Entwicklung (zum Beispiel Denomination) aufgestellt und mit welcher zeitlichen Perspektive?
  6. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die Anzahl der in 3. genannten Professuren zu erhöhen?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-16390.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Bildung Entwicklung UNESCO

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 16 148

  1. Laut Bericht des GKV-Spitzenverbandes zum Pflegestellen-Förderprogramm haben Berliner Krankenhäu- ser im Jahr 2016 55 Stellen vereinbart und im Jahr 2017 13 Stellen. Auf wie viele geförderte Stellen besteht rechnerisch für das Land Berlin Anspruch?

  1. Auf wie viele geförderte Stellen besteht rechnerisch für die Vivantes-Kliniken und die Charité Anspruch?
  2. Wie viele geförderte Stellen haben die öffentlichen Krankenhäuser von Charité und Vivantes vereinbart?
  3. Wie viele Stellen sollen bis Ende 2018 aus dem Pflegestellenförderprogramm durch Charité und Vivantes voraussichtlich noch vereinbart werden?
  4. Wie wird sich aus Sicht des Senates die Situation in der Ausstattung mit Pflegepersonal für die Krankenhäuser Berlins mit dem neuen Pflegepersonalstärkungsgesetz des Bundes verändern?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-16148.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 16 170

1. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Ostdeutschen (d.h. in der DDR bzw. in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin Geborenen) bei den Geschäftsführungs- und Aufsichtsratspositionen bei allen mehrheitlich beherrschten und landeseigenen Unternehmen sowie Eigenbetrieben (bitte auch nach Geschlecht aufgeschlüsselt angeben)?

2. Wie haben sich die Zahlen seit 1990 entwickelt?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-16170.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Eigenbetrieb Landeseigene Unternehmen Leitungsposition

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 16 169

  1. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Ostdeutschen (d.h. in der DDR bzw. in den neuen Bun- desländern und Ost-Berlin Geborenen) in Leitungspositionen beim Rechnungshof von Berlin (bitte auch nach Geschlecht aufgeschlüsselt)?
  2. Wie haben sich die Zahlen seit 1990 entwickelt?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-16169.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Leitungsposition Ostdeutschland Rechnungshof

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 16 168

  1. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Ostdeutschen (d.h. in der DDR bzw. in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin Geborenen) bei den Lehrstuhlinhaber*innen an staatlichen Berliner Hochschulen (bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach Hochschulen sowie jeweils nach Geschlecht und Besoldungsstufe angeben)?
  2. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Ostdeutschen in Leitungspositionen an außeruniversitären öffentlich finanzierten Berliner Forschungseinrichtungen (bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach Forschungseinrichtungen sowie nach Geschlecht und Besoldungsstufe angeben)?
  3. Wie haben sich diese Zahlen zu den Fragen 1. und 2. Jeweils seit 1990 entwickelt?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-16168.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Forschung Hochschulen Leitungsposition Ostdeutschland

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 16 167

  1. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Ostdeutschen (d.h. in der DDR bzw. in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin Geborenen) in Richterämtern bei Berliner Gerichten (bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Gerichten sowie jeweils nach Geschlecht angeben sowie zusätzlich nach Besoldungsstufe)?
  2. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Ostdeutschen in Staats- und Amtsanwaltschaften sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft (bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Staats-, Amtsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaft sowie jeweils nach Geschlecht und Besoldungsstufe angeben)?
  3. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Ostdeutschen in Leitungspositionen im Berliner Justizvollzug (bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach JVA sowie jeweils nach Geschlecht und Besoldungsstufe angeben)?
  4. Wie haben sich die Zahlen zu den Fragen 1. bis 3. jeweils seit 1990 entwickelt?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-16167.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Anwaltschaft Justizvollzug Leitungsposition Ostdeutschland Richterinnen

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 15 856

  1. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Ostdeutschen (d.h. in der DDR bzw. in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin Geborenen) in Leitungspositionen (Referatsleiter, Abteilungsleiter sowie sämtliche B-Besoldungsämter) in der Hauptverwaltung einschließlich der nachgeordneten Behörden sowie in den Bezirksverwaltungen (bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Verwaltungseinheiten sowie jeweils nach Geschlecht angeben)?
  2. Wie hat sich die Zahl seit 1990 entwickelt?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-16166.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Leitungsposition Ostdeutschland Verwaltung

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 15 855

  1. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Frauen in der Hauptverwaltung einschließlich der nachgeordneten Behörden sowie Bezirksverwaltungen (Bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Verwaltungseinheiten sowie Besoldungsstufen ausgeben)?
  2. Wie hoch ist aktuelle der Anteil von Frauen in Richterämtern bei Berliner Gerichten (Bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Gerichten sowie Besoldungsstufe ausgeben)?
  3. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Frauen in Staats- und Amtsanwaltschaften sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft (Bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Staats-, Amtsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaft sowie Besoldungsstufe ausgeben)?
  4. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Frauen in Leitungspositionen im Berliner Justizvollzug (Bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach Justizvollzugsanstalten sowie Besoldungsstufe ausgeben)?
  5. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Frauen bei den Lehrstuhlinhaber*innen an staatlichen Berliner Hochschulen (Bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach Hochschulen sowie Besoldungsstufe ausgeben)?
  6. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Frauen in Leitungspositionen an außeruniversitären öffentlich finanzierten Berliner Forschungseinrichtungen (Bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach Forschungseinrichtungen sowie Besoldungsstufe ausgeben)?
  7. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Frauen in Leitungspositionen beim Rechnungshof von Berlin? Zu 7.:
    Der Anteil von Frauen in Leitungspositionen beim Rechnungshof von Berlin lag bei 48,9 Prozent.
    Siehe Tabelle 7a-b im Anhang.
  8. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Frauen bei den Geschäftsführungs- und Aufsichtsratspositionen bei allen beherrschten und landeseigenen Unternehmen sowie Eigenbetrieben.
  9. Wie haben sich diese Zahlen zu den Fragen 1. bis 8. jeweils seit 1990 entwickelt?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-15855.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Frauen Leitungsposition

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 24 339

  1. In wessen Fachvermögen befindet sich das Grundstück Putbusser Straße 12 derzeit?
  2. Welche jährlichen Kosten fallen aktuell für den Unterhalt des Grundstücks an?
  3. Wer soll Aufgabenträger des Sanierungsvorhabens im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive werden bzw. wann wird ein solcher benannt?
  4. Welche Verfahrensschritte sind seitens des Bezirks und des Senats durchzuführen, um den Aufgabenträger zu bestimmen? Was sind die zu erwartenden Zeiträume der einzelnen Verfahrensschritte?
  5. Welche haushalterische Vorsorge wurde von Landes- bzw. Bezirksseite bisher getroffen, um das Grundstück erneut einer schulischen Nutzung zuzuführen?
  6. Welche planerischen Maßnahmen und Schritte (Schulbedarf, Umgang mit Gebäude etc.) sind notwendig, um das Grundstück bzw. den existierenden denkmalgeschützten Bau für eine Schulnutzung zu reaktivieren? Was sind die zu erwartenden Zeiträume der planerischen Maßnahmen und Schritte und von wem werden diese voraussichtlich durchgeführt? Welche planerischen Maßnahmen sind bereits ergriffen worden?
  7. Welche organisatorischen Maßnahmen sind bisher erfolgt, um die von der BVV Mitte beschlossene gemeinsame Konzepterarbeitung mit der Initiative ps wedding vorzubereiten und wann ist mit einem Ergebnis dieser Arbeitsgruppe zu rechnen?
  8. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die Sporthalle auf dem Gelände Putbusser Straße 12 wieder einer entsprechenden Nutzung zuzuführen?
  9. Wie passen sich die Planungen der Sportverwaltung zur Erweiterung der Sporthalle in den Denkmalschutz ein?
  10. Wann ist mit Baubeginn und wann mit der Fertigstellung des Schulgebäudes sowie der Sporthalle zu rechnen? Wann ist mit einer Inbetriebnahme der neuen ISS zu rechnen? Von welchen Faktoren ist dies abhängig?
  11. Welche Voraussetzungen sind zu schaffen, damit das Grundstück und Teile des Gebäudes bis zum Baubeginn zwischengenutzt werden können?
  12. Welche Zwischennutzungen sind für das Grundstück vorgesehen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-24339.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Brunnenviertel Diesterweg-Gymnasium ps wedding Schule

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 15 856

  1. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in Leitungspositionen (Referatsleiter, Abteilungsleiter sowie sämtliche B-Besoldungsämter) in der Hauptverwaltung einschließlich der nachgeordneten Behörden sowie Bezirksverwaltungen (Bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Verwaltungseinheiten sowie Besoldungsstufen ausgeben)?
  2. Wie hoch ist aktuelle der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in Richterämtern bei Berliner Gerichten (Bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Gerichten sowie Besoldungsstufe ausgeben)?
  3. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in Staats- und Amtsanwaltschaften sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft (Bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Staats-, Amtsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaft sowie Besoldungsstufe ausgeben)?
  4. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in Leitungspositionen im Berliner Justizvollzug (Bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach Justizvollzugsanstalten sowie Besoldungsstufe ausgeben)?
  5. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund bei den Lehrstuhlinhaber*innen an staatlichen Berliner Hochschulen (Bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach Hochschulen sowie Besoldungsstufe ausgeben)?
  6. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in Leitungspositionen an außeruniversitären öffentlich finanzierten Berliner Forschungseinrichtungen (Bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach Forschungseinrichtungen sowie Besoldungsstufe ausgeben)?
  7. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in Leitungspositionen beim Rechnungshof von Berlin?
  8. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund bei den Geschäftsführungs- und Aufsichtsratspositionen bei allen beherrschten und landeseigenen Unternehmen sowie Eigenbetrieben?
  9. Wie haben sich diese Zahlen zu den Fragen 1. bis 8. jeweils seit 1990 entwickelt?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-15856.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Leitungsposition Migrationshintergrund

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 15 566 

  1. Welche Bedeutung hat der Gemeinschaftsgarten himmelbeet aus Sicht des Senats für die Umweltbildung, für gute Nachbarschaft, für Inklusion und Integration auch über die Grenzen des Bezirks hinweg?
  2. Wie bewertet der Senat die erfolgreiche Teilnahme des Gemeinschaftsgartens himmelbeet am bundesweiten Wettbewerb „Green Urban Labs“ als einziges Projekt aus Berlin?
  3. Wie bewertet der Senat die bisherige Umsetzung des erfolgreichen Modellvorhabens „Zwischen Fußballrasen und Gemüsebeet“, das die gemeinsame Entwicklung des Grundstücks Schulstraße/ Ecke Ruheplatzstraße als Fläche für Sport und Aktivitäten des Gemeinschaftsgartens vorsieht? Wie ist der Senat in die Umsetzung eingebunden?
  4. Welche Lösung ist für den Weiterbetrieb des himmelbeets für den Senat vorstellbar, vor allem im Kontext des Antrags der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Urban Gardening in der Stadt verwurzeln“ (vom 08.11.2017)?
  5. Welche Alternativfläche soll nach dem Auslaufen des Vertrags für das Grundstück an der Schulstraße/ Ecke Ruheplatzstraße dem himmelbeet zur Verfügung gestellt werden? In welcher Form kann sich der Senat vorstellen, die Suche nach einer Alternativfläche zu unterstützen?
  6. Welche Kenntnis hat der Senat über die konkrete Ausgestaltung des Safe-Hub-Projekts, das auf dem Grundstück Ruheplatzstraße 12 entstehen soll?
  7. Auf welche Art von Partner aus der Wirtschaft und Zivilgesellschaft sind nach Kenntnis des Senats die Planungen des Safe-Hub im Wedding orientiert?
  8. Sind nach Kenntnis des Senats in dem Konzept für den Safe-Hub im Wedding neben gemeinnützigen auch kommerzielle Zwecke vorgesehen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-15566.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Gemeinschaftsgarten Himmelbeet

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 15 522 

  1. Was war der Zweck des Gerüstes, das im Jahr 2017 mehrere Wochen lang unter der Nordhafenbrücke stand?
  2. Wurde dieser Zweck erfüllt?
  3. Was ist der Zweck des Gerüstes, das Anfang Mai 2018 unter der Nordhafenbrücke errichtet wurde?
  4. Wie lange dauern die Baumaßnahmen, die nun erneut eine erhebliche Verengung der Brückenunterführung am Nordhafen bedeuten?
  5. Sind dem Senat durch die dort errichteten Baugerüste und den so verschmälerten Weg Unfälle zwischen Radfahrenden und/oder mit Fußgänger*innen bekannt?
  6. Plant der Senat, zeitnah zur Verbesserung der Einsehbarkeit dieses Engpasses Maßnahmen wie beispielsweise die Ausleuchtung der Unterführung oder eine bessere Sichtbarkeit des Baugerüsts vorzunehmen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-15522.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Baugerüst Brücke Nordhafen

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 15 454

  1. Welche hochschulübergreifenden Regelungen für die Nutzung von hochschuleigenen Räumen durch externe Dritte und durch hochschulinterne Organisationen, etwa Studierendengruppen, existieren im Land Berlin?
  2. Nach welchen internen Kriterien bzw. Regelungen vergeben Hochschulen Räume an externe Dritte bzw. an hochschulinterne Akteure?
  3. Sind bestimmte Organisationen oder Institutionen grundsätzlich von der Vergabe bzw. Anmietungen von Räumen an Hochschulen für Veranstaltungen ausgeschlossen? Wenn ja, aus welchem Grund?
  4. Gilt das staatliche Neutralitätsgebot auch für die Nutzung von Räumen an Hochschulen durch Parteien?
  5. Wie bewertet der Senat die Vergabeverfahren von Räumen an Hochschulen insbesondere im Hinblick auf die Förderung studentischen Engagements?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-15454.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Hochschulen Raumvergabe

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 15 452

  1. Ist es zutreffend, dass die BVG für Busspuren bezahlen muss? Wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag und wie wird er mit den Zuwendungen an die BVG berechnet?
  2. Wie bewertet es der Senat, dass es Busspuren gibt, die praktisch seit Bestehen nicht benutzbar sind – als Beispiel sei hier die Hauptstraße in Tiergarten bzw. Schöneberg genannt, die seit Jahren zugeparkt wird?
  3. Ist dem Senat bekannt, dass in der genannten Busspur von der täglichen Geltungsdauer (7 bis 18 Uhr) fünf Stunden die Busspur zweckentfremdend benutzt werden darf (9 bis 14 Uhr Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen frei)?
  4. Wieso wird auf einer Busspur das Ein- und Aussteigen erlaubt, wo im Normalfall sogar Taxis untersagt ist, zu diesem Zweck auf Busspuren zu halten?
  5. Wie bewertet der Senat die Überwachungsmöglichkeit der Busspur durch Polizei und Ordnungsämter auf Benutzbarkeit durch Busse und weitere Verkehrsteilnehmende, denen die Benutzung der Busspur erlaubt ist?
  6. Wie bewertet der Senat die Gefährdungslage für Radfahrende durch das Fehlen eines Radwegs und das erhebliche Aufkommen an Fahrzeugen, die auf der für Radverkehr erlaubten Busspur halten sowie ein- und ausparken, die nicht bestünde, wenn die Busspur frei befahrbar wäre?
  7. In Anbetracht der Tatsache, dass in der Hauptstraße wie auch in anderen Straßen mit Busspur, aber ohne eigenen Radweg, die Busspur eine sicherheitsverbessernde Fahrspur für Radfahrende darstellt: Sollte aus Sicht des Senats eine Busspur nicht gänzlich diesen berechtigten Fahrzeugen dienen, d.h., sollte Ein- und Aussteigen ganz untersagt sein und sollten die Zeiten, in denen Ladetätigkeiten erlaubt sind, auf ein Minimum reduziert werden bzw. möglichst auch in Seitenstraßen verlagert werden?
  8. Welche Möglichkeit sieht die Verkehrslenkung Berlin (VLB), kurzfristig eine Verbesserung für den ÖPNV wie auch den Radverkehr durch eine Veränderung der Beschilderung herbeizuführen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-15452.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Busspuren PKW Radverkehr

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 15 336 

  1. Wie viele Werkverträge haben die Berliner Hochschulen an Studierende in den vergangenen fünf Jahren vergeben (bitte nach Hochschule aufschlüsseln)?
  2. In welchen Aufgabenbereichen bzw. Arbeitsfeldern wurden diese Werkverträge vergeben?
  3. Auf welcher tariflichen oder rechtlichen Grundlage werden die Werkverträge vergütet? (Wenn es Unterschiede zwischen den Hochschulen gibt, bitte nach Hochschule aufschlüsseln.)
  4. Wie bewertet der Senat die Nutzung des Instruments der Werkverträge im Rahmen studentischer Beschäftigung bzw. deren Umfang an den Berliner Hochschulen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-15336.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Hochschulen Werkvertrag

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 15 335 

  1. Wie werden die bezirklichen Ordnungsämter für die Überwachung des ruhenden Verkehrs bezahlt, bzw. erhalten die Bezirke einen bestimmten Anteil der von ihren Dienstkräften erhobenen Bußgelder?
  2. Wie hoch ist Betrag, den der Bezirk bei einer Fahrzeugumsetzung durch das Ordnungsamt erhält?
  3. Deckt der in Frage 2 genannte Betrag die Kosten, welche durch die durchschnittliche Wartezeit der Mitarbeiter*innen vor Ort auf den Abschlepp-Dienst entstehen?
  4. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen durch Ordnungsamt-Mitarbeiterinnen fehlerhafte Anzeigen einer Ordnungswidrigkeit gefertigt wurden (falsche Tatbestandsnummern)? Wenn ja, haben Bürgerinnen erfolgreich Widerspruch eingelegt?
  5. Wie beurteilt es der Senat, wenn durch fehlerhafte Anzeigen dem Land Berlin ein Schaden entsteht, z.B. da das Bußgeld zu niedrig festgesetzt wird?
  6. Wie stellt der Senat sicher, dass auch die bezirklichen Ordnungsämter - wie es in der Geschäftsanordnung der Berliner Polizei definiert ist - falsch geparkte Fahrzeuge zur Gefahrenabwehr entfernen lässt, statt diese lediglich mit einem „Knöllchen“ zu bedenken?
  7. Was gedenkt der Senat zu unternehmen, damit auch die Ordnungsämter mehr Gefahrenabwehr im Sinne des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) durch Fahrzeugumsetzungen betreiben?
  8. In den Ordnungsämtern dürfen nur die Kräfte des Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) Umsetzungen durchführen. Sind die Ordnungsämter ausreichend mit AOD-Kräften ausgestattet? Bitte eine Tabelle beifügen mit der Anzahl der AODs nach Bezirken aufgelistet für die Jahre 2016 2018 und bitte Angabe von vorhandenen Stellen, besetzten Stellen sowie tatsächlich einsetzbaren Kräften (abzüglich eingeschränkter Tauglichkeit, Dauerkrankheit, Elternzeit etc…).
  9. Ist es zutreffend, dass die Kräfte der Parkraumüberwachung nicht befugt sind, Fahrzeuge umzusetzen? Welche Arten von Verkehrsordnungswidrigkeiten dürfen Kräfte der Parkraumüberwachung ahnden?
  10. Wie haben die Kräfte der Parkraumüberwachung zu verfahren, wenn diese Fahrzeuge feststellen, welche im Rahmen der Gefahrenabwehr umzusetzen sind?
  11. Wie viele Kräfte der Parkraumüberwachung gibt es in den Bezirken (bitte aufschlüsseln wie in Frage 8)?
  12. Welche Ausbildung durchlaufen die Kräfte des AOD sowie der Parkraumüberwachung? Gibt es Ausbildungen, welche zwingende Voraussetzungen sind, damit die vorgenannten Kräfte Verkehrsordnungswidrigkeiten ahnden bzw. Fahrzeuge umsetzen dürfen?
  13. Gibt es gesonderte Ausbildungen, welche sich mit der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie der Umsetzung von Fahrzeugen beschäftigen? Wo werden diese Ausbildungen angeboten?
  14. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen die Bezirke vorgenannte Kräfte nur mit Verzögerungen einsetzen konnten, da entsprechende Ausbildungsangebote nicht verfügbar waren?
  15. Gibt es im laufenden Dienstbetrieb Ausund/oder Fortbildungen für die vorgenannten Kräfte in Bezug auf die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie auf das Umsetzen von Fahrzeugen?
  16. Wie bewertet es der Senat, dass Bürger*innen bemängeln, dass oft nicht zeitnah auf Meldungen, die über Ordnungsamt-Online, bzw. die Ordnungsamt-App gemacht werden, reagiert wird – insbesondere bei Falschparkern, die eine Gefahr darstellen?
  17. Wie bewertet der Senat die telefonische Erreichbarkeit der bezirklichen Ordnungsämter? Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen die bezirklichen Ordnungsämter telefonisch nicht erreichbar waren? Was rät der Senat Hilfesuchenden, wenn die bezirklichen Ordnungsämter telefonisch nicht erreichbar sind, jedoch Dienstkräfte zur Beseitigung einer Gefahr (z.B. Gefährdung durch Falschparker) zeitnah vor Ort benötigt werden?
  18. Sofern Dienstkräfte der Ordnungsämter eine Umsetzung eines Fahrzeuges veranlassen, werden diese Aufträge frei an Abschlepp-Unternehmen verteilt (dann bitte Angabe der Auswahlkriterien), oder gibt es eine vertragliche Bindung an eines oder mehrere Unternehmen (dann Angabe, wie diese Unternehmen ausgewählt werden)?
  19. Sofern die Unternehmen im Wege einer Ausschreibung ermittelt werden: Wer führt die Aus-
    schreibungen durch – jeder Bezirk für sich, oder gibt es eine zentrale Stelle? Welche Vertragslaufzeit haben die gegenwärtigen Verträge?
  20. Liegen den Verträgen eine Mindest- oder Maximalmenge an Umsetzungen zu Grunde? Wenn ja, wonach werden diese Mengen bestimmt?
  21. Müssen die Abschlepp-Unternehmen binnen einer bestimmten Zeit ab Anforderung am Bestimmungsort eintreffen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-15335.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Bezirke Falschparken Ordnungsamt

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 14 963 

  1. Wie viele Menschen mit Behinderungen studieren an den künstlerischen Hochschulen des Landes Berlin (bitte nach Hochschule aufschlüsseln)?
  2. Wie viele Menschen mit Behinderungen arbeiten an den künstlerischen Hochschulen des Landes Berlin (bitte nach Hochschule aufschlüsseln), wie viele davon in der Lehre?
  3. Welche Förderungen für Menschen mit Behinderungen existieren im Land Berlin, um ein Studium an einer künstlerischen Hochschule aufzunehmen (wenn möglich, bitte nach Art der Behinderung aufgliedern)?
  4. Existieren unterstützende rechtliche oder praktische Maßnahmen beim Zugang für Menschen mit Behinderungen, damit sie ein Studium an einer künstlerischen Hochschule aufnehmen können (wenn möglich, bitte nach Art der Behinderung aufgliedern)?
  5. Welche Studienerleichterungen gibt es für Studierende mit Behinderungen, einschließlich der Möglichkeiten für eine Verlängerung der Studiendauer?
  6. Welche besonderen Beratungsangebote für den Übergang in das Berufsleben gibt es für Hochschulabsolvent*innen mit Behinderungen?
  7. Welche Probleme und Handlungsbedarfe sieht der Senat angesichts der Spezifika künstlerischer Hochschulen beim Zugang für Menschen mit Behinderungen?
  8. Welche Maßnahmen planen die Berliner Kunsthochschulen, um Menschen mit Behinderung einen Zugang zum Studium zu erleichtern?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-14963.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Beschäftigte Kunsthochschule Menschen mit Behinderung Studierende

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 14 913 

  1. In welchen Zeiträumen wurde ein mobiler Videowagen auf dem Leopoldplatz eingesetzt?
  2. Zu welchen Tageszeiten wurde der Videowagen eingesetzt und aus welchem Grund wurden diese Zeiten gewählt?
  3. Wurden die Anwohner*innen über diesen Einsatz informiert? Wenn ja, wie?
  4. Wurde der Wagen auf dem privaten oder auf dem öffentlichen Teil des Platzes aufgestellt?
  5. Wenn der Wagen auf dem privaten Teil des Leopoldplatzes platziert wurde, wer hat dafür eine Erlaubnis erteilt?
  6. Wann wird der Test mit dem Videowagen abgeschlossen sein?
  7. Welches konkrete Einsatzziel wird mit diesem Test verfolgt?
  8. Wie wird dieser Einsatz ausgewertet? Werden dabei die zivilgesellschaftlichen Akteure, die sich um den Leopoldplatz kümmern, einbezogen?
  9. Wie werden die erhobenen Daten gespeichert, verarbeitet und wann werden sie gelöscht?
  10. Welche weiteren polizeilichen Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit dem Einsatz des Videowagens im Bereich Leopoldplatz durchgeführt?
  11. Wie viele Polizist*innen werden bei den Maßnahmen mit mobiler Videotechnik am Leopoldplatz eingesetzt? Sind darunter auch zivile Beamte?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-14913.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Leopoldplatz Polizei Videotechnik

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 14 915 

  1. Wie und auf welcher Rechtsgrundlage und ggf. welcher gefestigten Rechtsprechung stellt sich der Vertragsschluss über Beförderungsleistungen zwischen der BVG und Minderjährigen dar? (Wir bitten insbesondere um Darstellung des Zustandekommens eines Beförderungsvertrages mit Minderjährgen, um Darstellung der Vertragsart nach § 631 I BGB.)
  2. Wie und auf welcher Rechtsgrundlage und ggf. welcher gefestigten Rechtsprechung (z.B. AG Jena NJW-RR 2001, 1469) wirkt sich der Minderjährigenschutz des BGB mit welchen Rechtsfolgen auf Fälle aus, bei denen Minderjährige bei Fahrscheinkontrollen keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen können?
  3. Wie stellt sich die Rechtslage insbesondere dann dar, wenn keine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters der Minderjährigen gem. §§ 107, 108 Abs. 1 BGB vorliegt bzw. zu unterstellen ist, dass der gesetzliche Vertreter lediglich eine bedingte Einwilligung dahingehend erteilt, dass dessen Kind einen gültigen Fahrausweis erwirbt bzw. besitzt?
  4. Trifft es insbesondere zu, dass in den Fällen, in denen das Kind keinen gültigen Fahrausweis besitzt oder erwirbt, die aufschiebende Bedingung (§ 158 I BGB) für die Einwilligung der Eltern nicht eintritt und mangels Einwilligung in der Rechtsfolge auch kein Vertrag des Minderjährigen mit der BVG zustande kommt?
  5. Inwieweit ist es vor dem Hintergrund der herrschenden Rechtslage überhaupt rechtlich zulässig und überdies auch zweckmäßig, allein reisende Minderjährige „wie die anderen Fahrgäste zu behandeln“ und Fahrscheinkontrollen bei ihnen durchzuführen (vgl. Antwort auf Frage 2 auf Drs.: 18/13875)?
  6. Um welche „zu treffenden Maßnahmen“ (vgl. Antwort auf Frage 2 auf Drs.: 18/13875) handelt es sich bisher konkret, wenn Minderjährige bei einer Kontrolle ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden? Handelt es sich dabei insbesondere um Identitätsfeststellungen, Zwang zur Lösung eines Fahrausweises, Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgelts, Aufforderung zum Ausstieg oder Verlassen des BVG-Geländes o.ä.? (Wir bitten um Aufschlüsselung aller Maßnahmen, die bei den in der Drs. 18/13875 aufgeführten kontrollierten Minderjährigen zur Anwendung kamen.)
  7. Wurden aufgrund von Fahrausweiskontrollen bei Minderjährigen durch die BVG seit 2012 erhöhte Beförderungsentgelte eingezogen und wenn ja, wie oft und in welcher kassenwirksamen Höhe (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
  8. Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund der herrschenden Rechtslage und unter besonderer Würdigung des Minderjährigenschutzes die aktuelle Kontrollpraxis der BVG bei Kindern?
  9. Wie wird der Senat künftig gewährleisten, dass der Minderjährigenschutz in der BVG lückenlos gewahrt wird?
  10. Welche Rechtsschutzmöglichkeiten stehen den Betroffenen gegenüber der BVG zur Verfügung und welche Verjährungsfristen gelten für ggf. ohne Rechtsgrund erhobene erhöhte Beförderungsentgelte?
  11. Zu wie vielen Anzeigen bei der Polizei mit welchem Ergebnis ist es seit 2012 im Zusammenhang von Minderjährigen ohne gültigen Fahrausweis ggf. gekommen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-14915.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage BVG Fahrscheinkontrolle Minderjährige

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 14 862 

  1. An welchen Kreuzungen / Einmündungen / Verkehrssituationen im Bereich der Abschnitte 33, 35 und 36 sind im vergangenen Jahr 2017 Unfälle mit Personenschaden passiert (bitte Unfälle mit Verkehrstoten separat ausweisen, bitte aufschlüsseln nach der Kategorie der Verkehrsteilnehmer*innen)?
  2. Welche Art Fehlverhalten führte zu den Unfällen (bitte die Orte mit der Unfallursache nennen, an denen sechs oder mehr Unfälle registriert wurden)?
  3. Welche Maßnahmen wurden seit März 2017 ergriffen, um die Unfallschwerpunkte zu entschärfen?
  4. Mit welchen Unfallzahlen ist die Verkehrssituation auf der Müllerstraße zwischen der Nazarethkirche und dem Rathausvorplatz (mit Schillerbibliothek und Jobcenter) in der Statistik verzeichnet?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-14862.pdf

2017 Abgeordnetenhaus Anfrage Gesundbrunnen Unfallschwerpunkt Wedding

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 13 870 

  1. Wie hat sich die Zahl der sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge an Berliner Hochschulen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach Hochschulen und Einsatzbereichen aufschlüsseln)?
  2. Wie viele Beschäftigte im nicht-wissenschaftlichen Bereich waren wegen einer Projektfinanzierung in den vergangenen fünf Jahren befristet angestellt?
  3. Sieht der Senat die gesetzlich derzeit mögliche sachgrundlose Befristung als adäquates vertragliches Mittel für Beschäftigte an Hochschulen an?
  4. Wie bewertet der Senat diese Zahlen bei der sachgrundlosen Befristung an Hochschulen und welche politischen Vorhaben sind dazu in der Vorbereitung?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-13870.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Arbeitsvertrag Berlin Hochschulen

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 13 867 

  1. Welche Clouddienste werden an Berliner Hochschulen von welchen Organisationseinheiten zu welchen Zwecken genutzt? Gibt es gemeinsame Nutzungen durch mehrere Hochschulen?
  2. Auf welchem Betriebsmodell (Public, Private, Hybrid, Communityclouds) basieren diese Dienste und welche sind intern (in eigenen Rechenzentren) und extern (bei Dienstleistern) angelegt?
  3. Welche Vorteile sieht der Senat bei der Nutzung der genannten Clouddienste durch Berliner Hochschulen?
  4. Welche Risiken sieht der Senat bei der Nutzung der genannten Clouddienste durch Berliner Hochschulen?
  5. Welchen rechtlichen Grundlagen für den Datenschutz unterliegen die Nutzungen von Clouddiensten an Berliner Hochschulen?
  6. Sind dem Senat Vorfälle von Datenverluste/Einbrüchen durch die Nutzung von Clouddiensten an Berliner Hochschulen bekannt?
  7. Gab es Fälle, in denen Daten von Cloudanbietern zurück in die Hochschule geholt wurden? Wenn ja, wann und mit welcher Begründung?
  8. Welche Potenziale sieht der Senat bei einer zukünftigen gemeinsamen Nutzung von Clouddiensten?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-13867.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Cloud Hochschulen

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 13 875 

  1. Wie viele Kinder zwischen 6 und 14 Jahren wurden im vergangenen Jahr bei Kontrollen ohne gültigen Fahrschein in Fahrzeugen der BVG angetroffen?
  2. Welche konkreten Anweisungen für Kontrolleure gelten bei Fahrscheinkontrollen von allein reisenden Kindern zwischen 6 und 14 Jahren in Fahrzeugen der BVG?
  3. Müssen Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren bei der Nutzung ermäßigter Fahrscheine einen Altersnachweis mit sich führen?
  4. Sind Kontrolleure befugt, allein reisende Kinder zwischen 6 und 14 Jahren zum Aussteigen anzuweisen?
  5. Sind Kontrolleure befugt, bei allein reisenden Kindern zwischen 6 und 14 Jahren Erkundigungen zur Altersfeststellung vorzunehmen? Wenn ja, auf welchem Wege?
  6. Räumt die BVG den Kontrolleuren einen Ermessensspielraum ein, allein reisende Kinder trotz fehlenden Altersnachweises nicht aus dem Fahrzeug zu verweisen?
  7. Welche Form der Personalienfeststellung durch die Kontrolleure erfolgt bei allein reisenden Kindern, die sich nicht ausweisen können?
  8. In welcher Form werden Eltern bzw. Aufsichtspersonen von möglichen Verspätungen allein reisender Kinder nach Fahrscheinkontrollen informiert?
  9. Wo können Kinder bzw. ihre Eltern Beschwerde über nicht regelkonformes bzw. nicht angemessenes Verhalten gegenüber Kindern bei Fahrscheinkontrollen einlegen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-13875.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage BVG Fahrscheinkontrolle Kinder

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 13 745

  1. Wie viele beruflich Qualifizierte studieren gegenwärtig auf der Grundlage der Hochschulzugangsberechtigung nach § 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) an den Berliner Hochschulen – insgesamt und darunter in zulassungsbeschränkten Studiengängen mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (bitte nach Hochschulen, Studiengängen / Fachrichtungen und Semestern aufschlüsseln)?
  2. Wie haben sich die Zulassungszahlen für beruflich Qualifizierte nach § 11 BerlHG seit dem Wintersemester 2011/12 an den Berliner Hochschulen insgesamt und darunter in zulassungsbeschränkten Studiengängen entwickelt und wie viele Ablehnungen gab es (bitte nach Hochschulen und Studiengängen / Fachrichtungen differenzieren)?
  3. Wie viele beruflich Qualifizierte wurden seit dem Wintersemester 2011/12 im Rahmen der Vorabquoten in welchen Studiengängen an welchen Berliner Hochschulen zugelassen?
  4. Wie viele der nach § 11 BerlHG zum Studium zugelassenen beruflich Qualifizierten haben ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und wie viele Studienabbrüche gab es (Erfolgs- und Abbruchsquote bitte nach Hochschulen und Studiengängen / Fachrichtungen differenzieren)?
  5. Welche Erfahrungen gibt es an den Berliner Hochschulen zum Studienverlauf der nach § 11 BerlHG zum Studium zugelassenen beruflich Qualifizierten, welche Unterstützungsmaßnahmen sind gegebenenfalls erforderlich und / oder haben sich bewährt?
  6. Haben sich die Regelungen des § 11 BerlHG nach Ansicht des Senats in dieser Form bewährt bzw. an welcher Stelle wird Novellierungsbedarf gesehen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-13745.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Hochschulgesetz Studium

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 13 697 

  1. Wie viele Angestellte der Berliner Hochschulen sind in der Personalkategorie Wissenschaftliche(r) Mitar- beiter(in) mit Schwerpunkt Lehre (§110a BerlHG) beschäftigt?
  2. Welche Einsatzgebiete und Szenarien hat der Senat für die Personalkategorie vorgesehen?
  3. Welchen Anteil soll diese Personalkategorie an den Berliner Hochschulen perspektivisch im Mittelbau haben?
  4. Sieht der Senat Bedarf hinsichtlich der Anpassung anderer rechtlicher Rahmenbedingungen (z.B. LVVO) an die nun häufigere Nutzung der Personalkategorie?
  5. Falls ja, wann plant der Senat diese Anpassung?
  6. In der Ausschreibung für die Qualitäts- und Innovationsoffensive hat die Senatsverwaltung eine konkrete Ausgestaltung der arbeitsvertraglichen Realisierung von Wissenschaftlichen Mitarbeitenden mit Schwerpunkt Lehre vorgeschlagen (18 LVS, Minderungen um 4 LVS für Forschungsaufgaben und um weitere 4 LVS für lehrbezogene Koordinatoren- und Beratungstätigkeiten): Ist dem Senat bekannt, ob diese Ausgestaltung an den Berliner Hochschulen Realität ist?
  7. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, diese Ausgestaltung an den Berliner Hochschulen abzusichern?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-13697.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Lehre Wissenschaftliche Mitarbeiter

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 13 591

  1. Welche Fallgruppen verbergen sich hinter der Nennung der „sonstigen“ Umsetzungen in der Anfrage 18/13124, Frage 2? Bitte für die Jahre 2015-2017 aufschlüsseln!
  2. Wie viele dieser Umsetzungen wurden im Rahmen der mehrtägigen stadtweiten Verkehrsüberwachungsaktion veranlasst?
  3. Wie häufig wurde 2017 ein Fahrzeug wegen des Parkens auf Geh-/Radwegen, auf Radschutzstreifen, vor abgesenkten Bordsteinen, im 5-m-Bereich an Kreuzungen, in zweiter Reihe und auf Busspuren wegen verursachter Behinderungen Anderer in Berlin umgesetzt (bitte tabellarisch nach einzelnen Ordnungsämtern sowie einzelnen Polizeiabschnitten bzw. weiteren Einheiten der Berliner Polizei - z.B.: Einsatzhundertschaften oder BVkD - angeben)?
  4. In wie vielen Fällen wurde im 2. Halbjahr 2017 ein Verwarnungsgeld nach Nr. 52.a, 54.a bzw. 58 Bußgeldkatalog verhängt und in wie vielen Fällen wurden zusätzliche Kriterien (z.B. 52.a1, a2, a2.1; 54.a1, a2, a2.1 bzw. 58.1 usw.) geahndet?
  5. Hält der Senat die polizeiliche Geschäftsanweisung für das Umsetzen von Fahrzeugen für anpassungsbedürftig, insbesondere hinsichtlich gestiegenen Verkehrsaufkommens besonders von Radfahrenden und des zukünftigen Ausbaus der Radinfrastruktur?
  6. Hält der Senat die Verwendung des Zeichens 628-10 (Leitschwelle mit Schraffenbake) für brauchbar, um effektiv gegen Falschparker vorzugehen? Liegen dem Senat von anderer Stelle dazu Erfahrungen vor?
  7. In welcher Zahl wurden im Jahr 2017 Umsetzungen aus temporär geltenden Halteverboten vorgenommen?
  8. Liegen dem Senat weitere Erkenntnisse über die Einhaltung temporär geltender Halteverbote vor?
  9. Plant der Senat die Umwandlung temporärer Halteverbote in dauerhaft geltende Halteverbote?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-13591.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Radverkehr

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 13 250 

  1. Wie viele Menschen haben in den vergangenen fünf Jahren die Anerkennung eines Lehramtsabschlusses aus dem Ausland beantragt?
  2. Wie viele dieser Anträge wurden in den vergangenen fünf Jahren abgelehnt?
  3. Wie wird die Nichtanerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse begründet (bitte Häufigkeiten angeben)?
  4. Wie oft werden Folgeanträge gestellt, nachdem Anträge abgelehnt worden sind?
  5. Wie oft sind diese Folgeanträge erfolgreich?
  6. Wie schätzt der Senat das Potenzial ein, durch erfolgreiche Anerkennungen ausländischer Abschlüsse einen Teil des großen Lehrkräftebedarfes zu decken?
  7. Welchen Veränderungsbedarf sieht der Senat bei der Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-13250.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Ausländer Lehramt Studienabschluss

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 12 783 

  1. In welchen Bereichen der öffentlichen Verwaltung im Land Berlin werden Open-Source- Anwendungen bislang eingesetzt und um welche Anwendungen handelt es sich?
  2. Wie hat sich das prozentuale Verhältnis von Open-Source-Fachanwendungen zu proprietären Fachanwendungen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  3. In welchen Berliner Verwaltungen werden offene Standards für Schnittstellen- und Kommunikationsbereiche genutzt?
  4. Wie ist das prozentuale Verhältnis von offenen Dokumenten- und Schnittstellenstandards zu proprietären in der Berliner Verwaltung?
  5. Wie viele in der Berliner Verwaltung eingesetzte Fachverfahren sind unter freien Betriebssystemen lauffähig?
  6. Was ist der Anteil von nicht unter freien Betriebssystemen lauffähigen Fachverfahren und wie hat sich dieser in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  7. Wie bewertet der Senat die Möglichkeiten des Einsatzes von Open-Source-Software in der Umsetzung des E-Government-Gesetzes?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-12783.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Open Source Software Verwaltung

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 12 328 

  1. In welchem Zeitraum plant die BVG die Tunnelsanierung auf der U-Bahnlinie 6 entlang der Müllerstraße?
  2. Ist im Rahmen der Arbeiten zur Tunnelsanierung die Ausweisung eines Radstreifens bzw. eines Radweges auf der Müllerstraße geplant? Wenn nein, warum nicht?
  3. Warum gibt es auf der Brunnenstraße ab Ortsteil Gesundbrunnen bisher keinen durchgehenden Fahrradweg bzw. Radstreifen?
  4. Ist geplant, die Situation für Radfahrende auf der Brunnenstraße ab Ortsteilgrenze Gesundbrunnen zu verbessern, wenn ja, in welcher Form?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-12328.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Gesundbrunnen Radverkehr Wedding

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 12 225

  1. In welcher Kostenkategorie (Sachkosten oder Personalkosten) wurden studentische Beschäftigte in den vergangenen Vertragsperioden der Hochschulverträge seit 2010 haushalterisch behandelt?
  2. Wurde für studentische Beschäftigte ein Tarifaufwuchs eingerechnet – wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Vertragsperioden aufschlüsseln)?
  3. Wie werden die etwa 8000 studentischen Beschäftigten in den kommenden Hochschulverträgen ab 2018 haushalterisch behandelt?

Anfrage

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-12225.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Hochschulverträge Studentische Beschäftigte

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 12 192

  1. Welche Immobilien in Berlin hat der Bund in den vergangenen fünf Jahren veräußert (bitte nach Jahren, Objekten und Nutzungsart des Objektes aufschlüsseln)?
  2. In welchen Fällen hat das Land Berlin bzw. ein Bezirk ein Kaufinteresse bekundet?
  3. In welchen Fällen kam das Land Berlin bzw. ein Bezirk zum Zuge?
  4. Um welche Objekte in Bundesbesitz, die zum Verkauf stehen, bemüht sich das Land bzw. ein Bezirk aktuell?

Anfrage

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-12192.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Bund Immobilien

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 11 875

In seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 224 teilte der Senat mit, die derzeit vakante Professur für Stadt- und Regionalsoziologie an der Fakultät VI der TU Berlin solle nicht entfallen, sondern durch eine Juniorprofessur mit Tenure Track im Rahmen des Bund-Länder Programms "langfristig" neu besetzt werden.

  1. Wenn es den Tatsachen entspricht, dass es sich beim Lehrstuhl für Stadt- und Regionalsoziologie um eine der sechs soziologisch ausgerichteten Strukturprofessuren handelt (siehe Anfrage 18/11 224) und das inhaltliche Profil des Fachbereichs im Wesentlichen unverändert geblieben ist, mit welcher Begründung erfolgt dann die Ausschreibung einer Juniorprofessur anstelle einer unbefristeten W3-Professur?
  2. Welche weiteren Förderanträge für das Tenure Track-Programm des BMBF hat die TU Berlin für Fachbereiche der Fakultät VI gestellt und wie kann der Fortbestand der Professur für Stadt- und Regionalsoziologie dabei gesichert werden?
  3. Wie kann, für den Fall, dass der Antrag auf Einrichtung einer Juniorprofessur durch das BMBF abgelehnt wird, der Fortbestand des Lehrstuhls für Stadt- und Regionalsoziologie am Institut für Soziologie durch die TU Berlin sichergestellt werden?
  4. Wie kann durch die TU Berlin angesichts der geplanten Neubesetzung des o.g. Lehrstuhls die langfristige Finanzierung der wissenschaftlichen Mittelbaustellen am Fachbereich zur Sicherstellung des Lehrangebots und zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses sichergestellt werden?
  5. Auf welche Weise gedenkt die TU Berlin das grundständige und weiterführende Lehrangebot und die Qualität der Lehre am Fachbereich für Stadt- und Regionalsoziologie bis zur Neubesetzung des Lehrstuhls (bspw. durch Berufung einer Gastprofessur) zu sichern?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-11875.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Planung TU Berlin

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 11 765

  1. Wie viele Beschäftigte (VZÄ) in welchen Beschäftigtengruppen in welchen Geschäftsbereichen/Gewerken arbeiten in der CFM und wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
  2. Welche Tarifverträge bzw. Entgeltordnungen gelten für die jeweiligen Geschäftsbereiche/Gewerke und welche Einstiegsgehälter werden entsprechend gezahlt?
  3. In welchen Geschäftsbereichen/Gewerken und auf welcher rechtlichen Grundlage arbeiten wie viele Beschäftigte in befristeten Verträgen?
  4. In welchem Umfang wurden im vergangenen Jahr Leiharbeit bzw. Werkverträge eingesetzt und wie wird dieser Einsatz begründet?
  5. Wie viele Beschäftigte in welchen Entgeltgruppen in welchen Bereichen wären nach den Maßstäben des TV Charité derzeit als übertariflich bezahlt einzustufen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-11765.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage CFM Charité Personalstruktur Tarifstruktur

Schriftliche Anfrage Drucksache Drucksache 18 / 11 682

  1. Wie viele Anzeigen wurden im vergangenen Jahr online aufgegeben und wie hat sich diese Zahl seit Einführung dieser Möglichkeit entwickelt?
  2. Welche zwanzig Delikte wurden am häufigsten online angezeigt?
  3. In welchem zahlenmäßigen Verhältnis stehen die online getätigten Anzeigen zu denen, die auf analoge Weise getätigt werden?
  4. Von den nicht abgeschlossenen Verfahren nach Onlineanzeigen: Wie viele Anzeigen sind insgesamt derzeit a) unbearbeitet b) in Bearbeitung?
  5. Wie lang dauert die Bearbeitung einer Onlineanzeige im Durchschnitt?
  6. In wie viel Prozent der Fälle erhielten die Anzeigenden im vergangenen Jahr keine Nachricht über den Status und die weitere Bearbeitung ihrer Onlineanzeige?
  7. Wie bewertet der Senat den Umgang mit Anzeigen, die online getätigt wurden?
  8. Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Managements von Onlineanzeigen sind geplant?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-11682.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Onlineanzeigen Polizei

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 11 524

  1. An welchen Kreuzungen / Einmündungen / Verkehrssituationen im Bereich der Abschnitte 33, 35 und 36 sind im vergangenen Jahr 2016 Unfälle mit Personenschaden passiert (bitte Unfälle mit Verkehrstoten separat ausweisen, bitte aufschlüsseln nach der Kategorie der Verkehrsteilnehmer*innen)?
  2. Welche Art Fehlverhalten führte zu den Unfällen (bitte die Orte mit der Unfallursache nennen, an denen drei oder mehr Unfälle registriert wurden)?
  3. Welche Maßnahmen wurden 2017 ergriffen, um die Unfallschwerpunkte zu entschärfen?
  4. Mit welchen Unfallzahlen ist die Verkehrssituation auf der Müllerstraße zwischen der Nazarethkirche und dem Rathausvorplatz (mit Schillerbibliothek und Jobcenter) in der Statistik verzeichnet?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-11524.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Gesundbrunnen Moabit Unfallschwerpunkt Wedding

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 11 224

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass das Fachgebiet Stadt- und Raumsoziologie, ehemals Stadt- und Regionalsoziologie, an der Fakultät VI der Technischen Universität Berlin „abgewickelt“ wird? Wenn ja, wie bewertet das der für Wissenschaft und Forschung zuständige Regierende Bürgermeister?
  2. Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Probleme in Städten ist eine Auseinandersetzung mit stadtsoziologischen Themenfeldern eine wichtige Grundlage für ein erfolgreiches und interdisziplinäres Studium der Stadt- und Regionalplanung und Soziologie. Wie oder inwiefern soll zukünftig die geisteswissenschaftliche Grundlagenausbildung der Planungs- und Ingenieursstudierenden, aber auch der Soziologinnen und Soziologen an der Technischen Universität garantiert werden?
  3. Ist es richtig, dass in den Alliiertenverträgen zur Wiederaufnahme der Lehre an der Technischen Universität nach dem zweiten Weltkrieg festgelegt wurde, dass an der TU Berlin für alle Zeiten ausgebildete Ingenieure eine geisteswissenschaftliche Ausbildung bezogen auf ihr Fachgebiet bekommen, damit sich ein unhinterfragter Technizismus nicht wieder zu einer Massenvernichtungsideologie auswachsen kann?
  4. Wie ist es möglich, dass jenes Fachgebiet, welches über Jahrzehnte hinweg die gesellschaftlich angewandte und kritische Ausbildung von Planungsstudierenden ermöglichte und begleitete, keinen Fortbestand mehr haben soll?
  5. Wer sichert zukünftig die soziologische Grundlagenausbildung für Studierende aus den Bereichen Stadt- und Regionalplanung; Verkehrswesen; Geodäsie und Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin?
  6. Wie tritt der Senat und die TU Berlin dieser Verschlechterung für Lehre und Wissenschaft der genannten Studiengänge entgegen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-11224.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Planung TU Berlin

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 11 223

  1. Wie viele Arbeits- und wie viele Überstunden wurden per 31.12.2016 bei der Polizeidirektion 3 in den Abschnitten 33, 35 und 36 geleistet?
  2. Wie hoch war demgegenüber die Anzahl der geleisteten Arbeits- und Überstunden in den vorbezeichneten Abschnitten zum Vorjahreszeitpunkt, also per 31.12.2015?
  3. Wie viele Einsatz- und wie viele Überstunden wurden per 31.12.2016 der Feuerwehr-Direktion West an den Standorten 1400, 1401, 2100 sowie 2500 und 2501 ohne Bereitschaftsdienstanteile geleistet?
  4. Wie hoch war demgegenüber die Anzahl der geleisteten Einsatz- und Überstunden an den vorbezeichneten Standorten zum Vorjahreszeitpunkt, also per 31.12.2015?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-11223.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Einsatzstunden Feuerwehr Polizei

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 11 085

  1. Wie viele Privatdozentinnen und -dozenten lehren an Berliner Hochschulen und wie hat sich diese Zahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Hochschulen und Fächergruppen aufschlüsseln)?
  2. Welche Vergütung erhalten Privatdozentinnen und - dozenten für ihre Lehre aktuell und wie hat sich diese Vergütung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
  3. Welche Daten zur arbeitsvertraglichen und sozialen Situation der Privatdozentinnen und -dozenten liegen dem Senat vor?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-11085.pdf

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 10 539

1. In welchem Verhältnis steht nach Kenntnis des Se- nats das vom Bund mit 37 Millionen Euro finanzierte, zu gründende „Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ zur etablierten Bund-Länder-Förderung in der Forschung.

2. Fand oder findet nach Kenntnis des Senats eine Ausschreibung des Standorts für dieses zu gründende Institut statt?

3. Wenn ja, wird sich Berlin als Standort für dieses Institut bewerben?

4. Welche Kenntnis hat der Senat über die inhaltlichen Aufgaben und den organisatorischen Zuschnitt sowie das Gründungspersonal des Instituts?

5. Fand oder findet nach Kenntnis des Senats ein wis- sensbasierter Prozess von Erstellung und Begutachtung des Forschungsprogramms des zu gründenden Instituts statt?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-10539.pdf

Abgeordnetenhaus Absolventinnen Anfrage Fachhochschulen Promotion

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 10 539

1. In welchem Verhältnis steht nach Kenntnis des Senats das vom Bund mit 37 Millionen Euro finanzierte, zu gründende „Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ zur etablierten Bund-Länder-Förderung in der Forschung.

2. Fand oder findet nach Kenntnis des Senats eine Ausschreibung des Standorts für dieses zu gründende Institut statt?

3. Wenn ja, wird sich Berlin als Standort für dieses Institut bewerben?

4. Welche Kenntnis hat der Senat über die inhaltlichen Aufgaben und den organisatorischen Zuschnitt sowie das Gründungspersonal des Instituts?

5. Fand oder findet nach Kenntnis des Senats ein wissensbasierter Prozess von Erstellung und Begutachtung des Forschungsprogramms des zu gründenden Instituts statt?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-10539.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Gesellschaftlicher Zusammenhalt Institut Standort

Anfrage Drucksache 18 / 10 497

Frage 1: Wie groß ist der Anteil des angestellten wissenschaftlichen Personals der Berliner Hochschulen, das befristet beschäftigt wird (bitte jeweils nach Hochschule und Vertragslaufzeiten 0 - 6, 6 - 12, 12 - 24, über 24 Monate aufschlüsseln)?

Frage 2: Wie groß sind die Anteile der befristet Beschäftigten, die Teilzeit arbeiten (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)?

Frage 3: Wie groß ist der Anteil angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter/innen, die in Drittmittelprojekten beschäftigt sind (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-10497.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Arbeitsvertrag Berlin Hochschulen

Anfrage Drucksache 18 / 10 136

Frage 1: Aus welchem Grund wird der Termin der Wiederinbetriebnahme des Fahrstuhls am Westausgang des S-Bahnhofs Wedding, der seit mehreren Monaten nicht mehr benutzungsfähig ist und erneuert wird, seither immer wieder verschoben?

Frage 2: Kann der derzeit laut Aushang angesetzte Fertigstellungstermin 23.12.2016 gehalten werden, damit endlich die beiden Treppen nicht mehr der einzige Zu- gang zu den Bahnsteigen sind und auch Gehbehinderte, Menschen mit Kinderwagen oder Fahrrädern die S-Bahn wieder barrierefrei nutzen können?

Antwort

https://tobiasschulze.berlin/wp-content/uploads/2017/01/S18-10136.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Aufzug S-Bahnhof Wedding