Wissenschaftsausschuss 14.09.2020

Tobias Schulze im WissA (14.09.2020)

Heute hat die 54. Sitzung des Ausschusses für Wissenscahaft und Forschung stattgefunden. Die Tagesordnung ist online verfügbar, das Wortprotokoll für die zwei Anhörungen ist baentragt (für Top 4 sogar mit Dringlichkeit) und wird hier verlinkt, sobald es da ist. Die Aufzeichnung des Streams wird auf dem Youtube Kanal des Abgeordnetenhauses veröffentlicht.

Wie immer erfolgt ein Bericht auf Grund eines Gedächtnisprotokolls, sollten Fehler festgestellt werden bitte ich um Nachricht via Mail.

Aktuelle Viertelstunde

Heute gab es nur eine Frage von der CDU an den Senat und zwar, ob dieVisa für die internationalen Studierenden auch dann vergeben werden, wenn das Wintersemester hauptsächlich digital stattfindet. Sts Krach hat dies bejaht und hofft auf einen flüssigen Ablauf.

Bericht aus dem Senat

Es gab heute nichts zu berichten.

Top 3 Anhörung zum „Berliner Institut für Gesundheitsforschung“

In der ersten von zwei Anhörungen wurde auf Antrag der CDU über die Perspektiven und die aktuelle Situation des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung (BIG) geredet und gleichzeitig über das „Gesetz zur Integration des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung in die Charité – Universitätsmedizin Berlin (BIG-Integrationsgesetz)“

Geladen waren als Anzuhörende: Prof.Dr. Axel Radlach Pries (Dekan Charité), Prof. Dr. Heyo Kroemer (Vorstand Charité), Prof. Dr. Veronika von Messling (Bundesministerium für Bildung und Forschung), Anette Simonis (Landesvertretung akademischer Mittelbau Berlin) und Prof. Dr. Thomas Sommer (kom. wiss. Vorstand Max-Delbrück-Centrum).

Die Anzuhörenden waren sich mehrheitlich einig, dass ein Erhalt des BIG inerhalb Berlins positiv ist. Die konkrete Ausgestaltung des vorliegenden Gesetzesentwurfs wurde insbesondere im Bezug auf die Gestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten durch die Wissenschaftler*innen sehr unterschiedlich bewertet. Besonders Anette Simonis hat als Vertretung des akademischen Mittelbaus daarauf hingewiesen, dass bisher eine Mitbestimmugn z.B. durch Einbeziehung des Fakultätsrates nciht möglich ist. Der Bund habe durch die Ausgestaltung des Gesetzes die Möglichkeit in der Charité mit zu reden, diese jedoch nur in begrenztem Umfang im BIG. Desweiteren sei eine „Zwei Klassen Gesellschaft“ an der Charité zu befürchten, die durch die unterschiedliche Mittelausstattung entstünde. Pries merkte an, dass man in eine Zwei Klassen Gesellschaft hineingebohren sei und das verhindert werden müsse. Eine Ungleichbehandlung auf Grund von unterschiedlicher Leistung sei aber legitim.

Von Messling wies darauf hin, dass das BIG ein Präzedenzfall sei und das alle hoffen, dass es ein positiver Präzedenzfall wird und man dafür in die Zukunft blicken müsse. Ausserdem sei es kein Widerspruch zur Speerspitze der Forschung für die Spitzenmedizin zu gehören und trotzdem auch in der Fläche wirkung zu zeigen. Ausserdem wies sie darauf hin, dass eine besondere Verpflichtung zur Rechenschaft gegenüber den Steuerzahler*innen bestehe. Hierzu merke Simonis an, dass die Notwendige Transparenz auch innerhalb eines Haushaltsplans der Charité möglich sei.

Sommer sprach die Lehre an und dass es einen neuen Typus Wissenschaftler*in brauche, da in der Translationsforschung sowohl ein Verständnis der Klinik, als auch der Forschung notwendig sei. Hier entspräche das BIG den Anforderungen.

Eher am Rande wurde die Überlegung angestrengt, ob mit der Gesetzesänderung und den damit einhergehenden strukturellen Änderungen ebenfalls eine Namesänderung erfolgen soll, dies wurde von den Anzuhörenden mehrheitlich abgelehnt, da die Marke „BIG“ inzwischen bekannt sei.

Die CDU beantragte die sofortige Abstimmung der Gesetzesvorlage. Nach kurzer Diskussion wurde eine Abstimmung durchgeführt und die Gesetzesvorlage einstimmig beschlossen.

Top 4 Anhörung zum Rahmenvertrag mit dem Studierendenwerk Berlin

Zur Anhörung waren das studierendenWERK Berlin durch Petra Mai-Hartung (Geschäftsführerin studierendenWERK Berlin) und die Landesastenkonferenz durch Gabriel Tiedjen vertreten.

Beide Anzuhörenden vertraten den Standpunkt, dass das Studierendenwerk gerade in der aktuellen Situation mehr Unterstützung benötige. Die entwicklung des vorliegenden Textes, so Mai-Hartung, sei frustrierend, da gemachte Zusagen keinen Eingang in den Tet gefunden haben.

Insbesondere durch die unsichere Entwicklung im Bezug auf die Mensen und die Befürchtung, dass es dort zumindest noch lange Einschränkungen geben wird und die damit verbundenen finanziellen Einbußen, machen den Anzuhörenden Sorgen.

Einigkeit bestand auch darüber, dass gerade die breit aufgestellte und diverse Arbeit des Studierendenwerks nicht durch nicht selbst verschuldete finanzielle Einbußen eingeschränkt werden kann. Allerdings sei auch eine erhöhung des Sozialbeitrages nicht akzeptabel.

Die Versorgung mit Wohnheimplätzen sei in Berlin nicht ausreichend und auch, wenn die Warteliste durch den teilweisen Wegfall von internationalen Studierenden kürzer geworden sei, ist eine ausreichende Versorgung nicht gegeben. Die Zusammenarbeit von Wohnungsbaugesellschaften wie Berlinovo sei verbesserungswürdig.

Auch die Wortbeiträge der Abgeordneten stellten den Wert der Arbeit des studierendenWERKS heraus und klärten auch, dass der Koalitionsvertrag natürlich in Haushaltstitel umgesetzt werden müsse und deswegen nicht jede Position eins zu eins übernommen werden könne. Die durch die Pandemie zusätzlich angespannte Situation vereinfache die immer wieder zu führenden Kämpfe um ausreichende MIttel nicht.