Wissenschaftsausschuss 31. August 2020

Tobias Schulze (rechts im Bild) im WissA am 31.8.2020

Der Wissenschaftsausschuss hat heute getagt. Der Aufbau war, wie fast immer: Top1 – Aktuelle Viertelstunde, Top 2 – Bericht aus dem Senat und dann gab es heute gleich zwei Anhörungen in Top 3 und 4. Für die Anhörungen wurde jeweils ein Wortprotokoll mit Dringlichkeit beantragt, welche bei vorliegen hier verlinkt werden. Ebenso wir die Aufzeichnung hier verlinkt, sobald diese zu Verfügung steht. Die Entsprechenden Dokumente aus der letzten Ausschussitzung sind in diesem Blogpost verlinkt.

In der Tagesordnung unter Top 3 zusammengefasst wurden das „Gesetz zur Errichtung der Kooperationsplattform der Berlin University Alliance als Körperschaft öffentlichen Rechts und zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes“ und die Anhörung „Der Berliner Exzellenzverbund(BUA) –Struktur, Finanzierung, Forschungsvorhaben“ (Antrag der CDU).

Top 4 war die Anhörung zum „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Bereich des Hochschulrechts„. Dieses wurde nach Diskussion auch bereits heute mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Opposition beschlossen, da ein dringender Handlungsbedarf erkannt wurde. Die Koalitionsparteien verständigten sich darauf benötigte Änderungen im Hauptausschuss einzubringen und dadurch den Prozess insgesamt zu beschleunigen.

Es folgt ein Gedächtnisbericht zu den Tagesordnungspunkten eins bis vier. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aussagen keine Zitate sind und unabsichtlich verfälscht sein können. Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Kontaktaufnahme per Mail.

Aktuelle Viertelstunde

Die aktuelle Viertelstunde ist die Möglichkeit der Abgeordneten den Senat zu aktuellen Themen zu befragen. Fragen werden in der Regel vorab schriftlich gestellt, oder, wenn sie sich sehr kurzfristig ergeben, mündlich im Ausschuss.

StS Krach beantwortete die Frage nach einem Stufenplan zum Umgang mit eventuell wiederkehrenden Einschränkungen im Lehrbetrieb der Hochschulen. Er wies darauf hin, dass sich zwar gezeigt habe, dass eine schnelle Umstellung von präsenz auf digitale Lehre an den Hochschulen möglich sei, jedoch brauche es für das Wintersemester Kontinuität und auch Vergleichbarkeit an den Hochschulen. Es solle nicht die Situation auftreten, dass die eine Hochschule ganz geschlossen sei für Präsenzveranstaltungen, während eine andere Hochschule diese weiterhin anbiete. Zumindest innerhalb Berlins sei eine Vergleichbarkeit angestrebt. Man orientiere sich bei der Ausgestaltung und der Festlegung der Zeitpunkte natürlich auch an der Corona Ampel.

Bericht des Senats

StS Krach berichtet von vielen Telefon- und Videoschlaten unter den jeweiligen Bildungsministerien bzw. -senaten der Länder. Ein Hauptfokus lag auf der Situation der Unikliniken bzw. der Maximalversorgungskliniken. Am Anfang der Pandemie gab es die Absprache mit dem Bund, dass die Defizite, die durch die Bereithaltung von Intensivkapazitäten für Coronapatient*innen entstünden abgefedert würden. Leider spiegele die Gesetzgebung des Bundes diese Absprachen nicht wider, weswegen hier nachverhandelt werden müsse. Ebenso sei die Abstimmung mit der Bundesebene im Bezug auf die Regelungen für den BAFöG Erhalt und die Studierendennothilfe schwierig. StS Krach nimmt dennoch die Entscheidung, eine so große, wenn auch letztendlich glücklicherweise nicht benötigte, Zahl an Intensivbetten vorzuhalten in Schutz. Die Situation habe sich am Anfang der Pandemie anders dargestellt, da nur die Erfahrungen aus andere europäischen Städten als Maßstab vorhanden waren.

Top 3 Anhörung – BUA

Unter Top 3 wurden der Vorschlag zum „Gesetz zur Errichtung der Kooperationsplattform der Berlin University Alliance als Körperschaft öffentlichen Rechts und zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes“ und die Anhörung auf Antrag der CDU „Der Berliner Exzellenzverbund(BUA) –Struktur, Finanzierung, Forschungsvorhaben“ zusammengefasst. Entsprechend war die Anhörung sehr umfangreich. Ich verweise auch hier auf das hoffentlich bald vorliegende Wortprotokoll.

Als Anzuhörende waren Prof. Dr. Jule Specht (HU Berlin), Prof. Dr. Heyo Kroemer (Charité), Prof. Dr. Günter Ziegler (BUA), Sonja Staack (DGB Berlin-Brandenburg) und Anette Simonis (Landesvertretung Akademischer Mittelbau Berlin) anwesend bzw. per Videokonferenz zugeschaltet.

Die Anzuhörenden begrüßten im allgemeinen den Fortgang der Berlin University Alliance. Es wurde berichtet, dass über die Frage, ob eine Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) als rechtsform notwendig sei im Vorfeld heftig diskutiert wurde. Jule Specht brachte ein, dass mit einer KöR die Hoffnung verbunden sei, dass bürokratische Hürden für die Zusammenarbeit unterschiedlicher Institutionen abgebaut werden können. Die Regelung des Angehörigenstatus sei mit einer KöR einfacher und pragmatischer möglich und Einzelverhandlungen zur Zusammenarbeit wären damit überflüssig, was eine Zeitersparnis bedeuten würde, so Heyo Kroemer und Günter Ziegler.

Ein weiterer Kritikpunkt war die unklare Aufgabe des im Gesetzesentwurf als „wissenschfatlicher Beirat“ benannten Gremiums. Es müsse klar sein, ob dieses Gremium eine beratende oder kontrollierende Funktion habe oder ob es lediglich der Herstellung von Transparenz für andere Entscheidungsorgane (wie zB AS) diene. Sonja Staack, Anette Simonis und Jule Specht wiesen darauf hin, dass die Beteiligung der einzelnen Statusgruppen und allen beteiligten Institutionen in den Gremien gegeben sein müsse. Falls der wissenscahftliche Beirat keine kontrollierende Funktion haben solle, so müsse die Beteiligung der Statusgruppen anderweitig geregelt werden. Im Zuge der Nachfragen und deren Beantwortungen stellte sich ein allgemeiner Konsens darüber dar, dass die genaue Ausgestaltung des wissenschaftlichen Beirats einer weiteren Spezifizierung bedarf.

Desweiteren wurde ausgeführt, dass natürlich freie Wissenschaft innerhalb des BUA praktiziert werden solle und die KöR lediglich der administrativen Unterstützung dienen solle. Hierzu wurde kritisch angemerkt, dass auch die Bereitstellung von z.B. Software eine gestalterische Entscheidung darstelle. Deswegen sei es notwendig innerhalb der KöR die Statusgruppen, aber auch die Personalvertretungen sowie die Schwerbehindertenvertretungen und Frauenbeauftragten einzubeziehen, so Staack.

Top 4 – Anhörung COVID-19 Folgen Abmilderung

In Tagesordnungspunkt 4 wurde eine Anhörung zum vorgeschlagenen „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Bereich des Hochschulrechts“ durchgeführt. Entgegen den üblichen Gepflogenheiten wurde die Vorlage direkt nach der Anhörung ohne Einarbeitung der Vorschläge und Kritik der Anzuhörenden direkt im Anschluss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet, da diese eine besondere Dringlichkeit vorliegen sieht. Die Abgeordneten der LINKEN, SPD und Grünen einigten sich darauf, dass die notwendigen Änderungen im Hauptausschuss beschlossen werden sollen und damit keine weiteren Verzögerungen entstehen, sondern möglichst schnell Regelungen zugunsten der Studierenden möglich sind.

Als Anzuhörende waren Prof. Dr. Jule Specht (HU Berlin), Prof. Dr. Christian Thomsen (Landeskonferend der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen), Gabriel Tiedje (LandesAstenKonferenz), Prof. Dr. Susanne Meyer (HWR Berlin) und Dietrich Knopp (studierendenWERK Berlin) anwesend bzw. per Videokonferenz zugeschaltet.

In der Anhörung ging es insbesondere um die Regelungen zu E-Prüfungen, die Möglichkeit von Freiversuchen bei Prüfungen und die Regelungen bezüglich der Fachsemester Zahl, die eine Vielzahl von Implikationen hat.

Auf Grund anekdotischer Evidenz lässt sich sowohl festhalten, dass E-Prüfungsformate funktionieren, als auch, dass diese Probleme bereiten.

Im Verlauf der Anhörung wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass E-Prüfungen nicht eins zu eins durch übernahme der bisherigen Prüfungsformate darstellbar seien. Die Gewährleistung von Chancengelichheit und das Unterbinden von Betrugsversuchen sind hier Hauptaugenmerk. Es wurden unterschiedliche Herangehensweisen aufgezeigt, wie Prüfungen jedoch trotzdem durhgeführt werden können, so sei eine E-Prüfung nicht zwingend gleichbedeutend mit der Durchführung am heimischen Computer, sondern könne auch eine Durchführung in zB einem Computerraum auf dem Campus bedeuten, so Meyer. Dies löse zB die Probleme des Datenschutzes (Gabriel Tiedje berichtete u.a. von Aufforderungen bei E-Prüfungen das gesamte Zimmer zu zeigen) und mache eine Unterbindung von Betrugsversuchen mit normalen Prüfungssituationen vergleichbar. Meyer führte ausserdem aus, dass bereits im BerlHG E Prüfungsformen nicht verboten seien, solange diese in den Prüfungsordnungen vorgesehen sind. Daher sei eine Regelung zwar begrüßenswert, weil es eine Klarstellung sei, jedoch genau genommen nicht notwendig. Eine Regelung in der Rahmenprüfungsordnung sei zwar politisch verständlich, mache allerdings die Umsetzung umständlicher. Hier wäre zumindest eine Übergangsregelung notwendig.

Ein weiterer diskutierter Punkt war der Vorschlag von u.a. Jule Specht einen allgemeinen Freiversuch für Prüfungsleistungen während der Pandemie einzuführen. Damit würden nicht bestandene Prüfungen als nicht unternommener Versuch gewertet und bestandene Prüfungen könnten so durch einen Verbesserungsversuch abgesichert werden. Den Einwand, dass dies erheblichen Mehraufwand bedeute, wurde mit der Überlegung erwidert, dass es ebenso oder vielleciht sogar mehr Aufwand wäre mit den Anfragen udn Beschwerden der Studierenden umzugehen, die denken auf Grund der Pandemie schlechter abgeschnitten zu haben. Zumindest über den Freiversuch bei nicht bestandenen Prüfungen schien einvernehmen zu herrschen, dass dies eine sinnvolle Idee sei.

Gabriel Tiedje brachte ein, dass die aktuell vorgesehene Regelung, dass Fachsemester lediglich bei Prüfungsfristen nichtt zählten verschiedene Probleme ausser acht ließe. So sei zu befürchten, dass zB für den Leistungsnachweis im vierten Semester b(ei Bezug von BAFöG) Probleme auftreten könnten, da dort zu wenige Leistungen nachweisbar seien. Ausserdem wurde eingebracht, dass es aktuell keine Regelung gäbe, die Studierenden, die bereits eine BAFöG Verlängerung erhalten hätten auch in die Verlängerung durch nicht zählen des Fachsemesters einzubeziehen. Dietrich Knopp merkte an, dass es eigentlich keine seperate pauschale Regelung brauche, da schon jetzt über die Möglichkeit bei Vorliegen von aussergewöhnlichen Gründen eine Verlängerung des BAFöG möglich sei. Eine allgemeine Regelung vereinfache aber natürlich den Prozess, da keine Einzelnachweise erbracht werden müssen.