Aktuelles aus dem Ausschuss für Wissenschaft und Forschung

Schriftliche Anfrage Drucksache 19 / 16 488 der Abgeordneten Franziska Brychcy und Tobias Schulze (LINKE) Am 9. Februar 2023 verabschiedete das Abgeordnetenhaus von Berlin den Antrag „Der Lehrkräftemangel braucht bundesweite Lösungen!“ der damaligen Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE … weiterlesen "Staatsvertrag Lehrkräftebildung II: Wie positioniert sich der neue Senat?"

„Uns reicht‘s! Keine Verschiebung der Postdoc-Regelung!“

Unter dem Motto „Uns reicht‘s! Keine Verschiebung der Postdoc-Regelung!“ protestierten heute Vormittag vor dem Abgeordnetenhaus mehr als 50 Beschäftigte der Berliner Hochschulen zusammen mit den Gewerkschaften GEW und ver.di. CDU und SPD wollen die Entfristungsregelung für promovierte Wissenschaftler*innen in § 110 Abs. 6 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) bis April 2025 verschieben. Ein entsprechender Antrag zur Änderung des BerlHG liegt heute dem Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses vor. Begründet wird das damit, dass zunächst abgewartet und analysiert werden soll, welche Änderungen der Bund im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) vornimmt.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wissenschaftssenatorin ist gerade im Chefgespräch, habe ich erfahren. Deswegen ist es, glaube ich, okay, wenn sie entschuldigt ist, denn sie kämpft für eine gute Sache. Ich hoffe, sie ist erfolgreich damit. Schauen wir mal! 1,5 Milliarden Euro pro Jahr – das ist die Summe, über die wir jetzt gerade reden. 1,5 Milliarden Euro fließen … weiterlesen "Berlins Hochschulen ausfinanzieren und auf die Zukunft einstellen"
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung tagte am 26. Juni 2023. Zuvor gab es einen gemeinsamen Protest der Gewerkschaften Ver.di und der GEW, zum Thema Entfristungen in Berliner Universitäten und Hochschulen. Während des Ausschusses waren viele Gäste anwesend, die die Stimmung definitiv befeuert haben. Der Ausschuss begann mit der aktuellen … weiterlesen "Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung"

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung auf den Webseiten des Abgeordnetenhauses

Archiv

Schriftliche Anfrage Drucksache 19 / 16 488

der Abgeordneten Franziska Brychcy und Tobias Schulze (LINKE)

Am 9. Februar 2023 verabschiedete das Abgeordnetenhaus von Berlin den Antrag „Der Lehrkräftemangel braucht bundesweite Lösungen!“ der damaligen Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE (Drs. 19/0848). Darin wird der Senat aufgefordert, die KMK-Präsidentschaft 2023 zu nutzen, um einen Staatsvertrag zur Lehrkräftebildung zu initiieren. Ziel solle es laut Antrag sein, dass sich alle Bundesländer verbindlich zur bedarfsdeckenden und bedarfsgerechten Ausbildung von Lehrkräften auf der Grundlage standardisierter Lehrkräftebedarfsprognosen verpflichten. In Drs. 19/15424 kündigte der neue Senat daraufhin an, noch vor der Sommerpause 2023 einen entsprechenden Beschluss über das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit herbeizuführen.

1. Welche Maßnahmen hat der neue Senat seitdem ergriffen, um den oben genannten Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses umzusetzen?

2. Das Land Bremen hat einen von den Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE gemeinsam eingebrachten Antrag mit ähnlicher Stoßrichtung beschlossen (Drs. 20/1789). Hat der Senat seitdem konkrete Initiativen auf Ebene der KMK zur Initiierung eines Staatsvertrags unternommen, ggfs. in Kooperation mit dem Land Bremen? Gibt es Vereinbarungen zum weiteren Vorgehen?

3. Hat der Senat Kenntnis darüber, ob sich weitere Länder der Forderung nach einem Staatsvertrag zur Lehrkräftebildung anschließen?

4. Wie positioniert sich der neue Senat zum Vorhaben, die Ausbildungskapazitäten der Länder im Bereich Lehrkräftebildung per Staatsvertrag verbindlich zu regeln?

5. Aufgrund des Fortdauerns der Wahlperiode ist auch der neue Senat an die bis zur Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 gefällten Beschlüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin gebunden. Welche Maßnahmen plant der neue Senat auf Ebene der KMK zur Umsetzung des besagten Beschlusses? Welche inhaltlichen Schwerpunkte wird er dabei setzen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-16488.pdf

Lehrkräftebildung Staatsvertrag

Mein Redebeitrag zum Antrag der Linksfraktion "Hochschulverträge 2024 - 2028 – Berlins Hochschulen ausfinanzieren und auf die Zukunft einstellen".

Tobias Schulze (LINKE):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wissenschaftssenatorin ist gerade im Chefgespräch, habe ich erfahren. Deswegen ist es, glaube ich, okay, wenn sie entschuldigt ist, denn sie kämpft für eine gute Sache. Ich hoffe, sie ist erfolgreich damit. Schauen wir mal!
1,5 Milliarden Euro pro Jahr – das ist die Summe, über die wir jetzt gerade reden. 1,5 Milliarden Euro fließen pro Jahr in unsere Hochschulen, und wir als Haushaltsgesetzgeber sind zwar gehalten, den Hochschulverträgen am Schluss der Verhandlungen zuzustimmen, aber über die Inhalte der kommenden Verträge, über das, wohin wir unsere Hochschulen in den kommenden Jahren bis 2028 entwickeln wollen, haben wir bisher in diesem Haus nicht geredet.
Warum eigentlich nicht, frage ich da! Sind unsere Hochschulen nicht eine der wichtigsten Zukunftsressourcen dieser Stadt? Wir als Linke übernehmen es aber gern, diese Dienstleistung für Sie anzubieten und das Thema für die Plenarsitzung anzumelden. Lassen Sie uns also über die Zukunft unserer Hochschulen reden. Wir als Linke haben da auch einen Plan vorgelegt; Sie müssen sich dafür aber nicht bedanken, das haben wir gern gemacht.
Ich komme mal zum ersten Thema dabei: Sie haben den Hochschulen 5 Prozent mehr pro Jahr zugestanden und sich dafür gefeiert. Angesichts von Energiepreissteigerungen von 30 Prozent und mehr, angesichts von erwarteten Tarifabschlüssen, die wohl zweistellig werden, wird hier mit 5Prozent Aufwuchs aber ein Kürzungsprogramm eingeleitet, das muss man klar sagen. Oder, wie es Professor Zaby, der Präsident der HWR, im Ausschuss sagte: Mit 5 Prozent können wir gerade mal die Tür aufschließen, aber mehr wird es dann auch nicht.
Wir als Linke sagen ganz klar: Wir brauchen eine Gleitklausel. Gleichen Sie Tarife und Energiekosten, wie bei anderen öffentlichen Sektoren, vollständig aus.

[Beifall bei der LINKEN]

Das zweite Thema: die Ausbildung von Fachund Lehrkräften. Wenn der fünfprozentige Aufwuchs von der Inflation, wie gerade dargestellt, mehr als aufgefressen wird, dann fragen wir: Was wird eigentlich mit dem dringend notwendigen Aufwuchs an Studienplätzen für Fachkräfte? Dabei geht es etwa um die Psychotherapie, die nicht ausfinanziert ist, oder um die akademischen Pflegekräfte, die wir so dringend brauchen. Es geht um die Polizeistudiengänge, es geht um die Verwaltungsstudiengänge, und natürlich geht es auch um die Lehrkräfte an unseren Schulen. 1 500 Lehrkräfte fehlen in diesem Jahr; 2026 werden es schon 2 500 Lehrkräfte sein, und diese Lücke wächst weiter. Wie erklären Sie das den Eltern und den Kindern dieser Stadt?
Wir als Linke fordern Sie, besonders den Finanzsenator – jetzt ist er gerade nicht da –, auf: Geben Sie über die 5 Prozent Aufwuchs hinaus zusätzliches Geld für zusätzliche Lehrkräfte. Wir brauchen 3 000 Lehrkräfte pro Jahr, die von den Hochschulen kommen.

[Beifall bei der LINKEN]

Das dritte Thema: der Sanierungsstau. „Wir betreiben Spitzenforschung in Schrottgebäuden“ – das ist ein Zitat von Professor Rauch, der Präsidentin der TU. Und das ist, ehrlich gesagt, nicht übertrieben: Mittlerweile sind bereits am dritten großen Gebäude der TU so schwere Schäden eingetreten, dass sie geschlossen werden mussten, zumindest teilweise. Insgesamt müssen nach dem Gutachten der Hochschulen von 2018 461 Gebäude saniert werden. Auf 8 Milliarden Euro wird der Sanierungsstau an den Berliner Hochschulgebäuden mittlerweile geschätzt.
Ich frage: Was bringen uns neue Hochglanzgebäude, die hier ständig eröffnet werden, wenn der Bestand zusammenfällt? Wir fordern den Senat auf: Machen Sie einen Masterplan und suchen Sie neue Finanzierungsmodelle, und zwar ohne private Investoren, und dann kriegen wir das auch gemeinsam hin.

[Beifall bei der LINKEN]

Das vierte Thema sind die Beschäftigten an unseren Hochschulen. Mehr als 90 Prozent der angestellten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an unseren Hochschulen und Universitäten haben einen befristeten Vertrag. Zieht man davon die Promovierenden ab, sind es immer noch mehr als 60 Prozent. Berlin ist auch bundesweit der Befristungsweltmeister. Wir fordern Sie auf: Wenn Sie schon das Berliner Hochschulgesetz verschieben, liebe Koalition, dann vereinbaren Sie mit den Hochschulen wenigstens verbindliche Ziele für die Entfristung. Das ist übrigens auch verfassungsrechtlich vollkommen unbedenklich; das können Sie einfach machen.

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Konsolidieren Sie die Verwaltungen. Wir haben Personalverwaltungen, die nicht mehr arbeiten. Wir haben Einstellungsverfahren an den Universitäten, die zwei Jahre dauern. Wir haben Prüfungsämter und Immatrikulationsämter, die nicht mehr immatrikulieren können. Wir haben IT-Abteilungen, die nicht mehr arbeitsfähig sind. Überall ist Land unter. Tun Sie also etwas für gute Arbeitsbedingungen mit diesen Hochschulverträgen, und tun Sie etwas für gute Löhne.

[Beifall bei der LINKEN]

Weitere Themen, die wir adressiert haben, sind Open Science, sind ein gutes Studium, und nicht zuletzt auch die Kooperationen mit der außeruniversitären Forschung. Zum Schluss frage ich diese Koalition: Wollen Sie wirklich als die Koalition in die Geschichte eingehen, die die Hochschulen wieder kaputtspart?

[Zuruf von der CDU)]

Wollen Sie die Gebäude in dieser Stadt verfallen lassen? Oder setzen Sie einen Schwerpunkt, packen Sie Geld in die Hochschulen, finanzieren Sie den Zukunftssektor dieser Stadt ordentlich aus! Dann können Sie vielleicht, wenn Sie Glück haben, in drei Jahren sagen: Sie haben eine gute Grundlage geschaffen, dass die Wissenschaft weiter wächst, nachdem sie 15 gute Jahre hatte. Diese 15 Jahre sollten jetzt nicht beendet werden, sondern sie sollten weiterlaufen. – Danke schön!

[Beifall bei der LINKEN]

Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour:
Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat nun der Kollege Grasse das Wort.

Hochschulverträge

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung tagte am 26. Juni 2023. Zuvor gab es einen gemeinsamen Protest der Gewerkschaften Ver.di und der GEW, zum Thema Entfristungen in Berliner Universitäten und Hochschulen. Während des Ausschusses waren viele Gäste anwesend, die die Stimmung definitiv befeuert haben.

Der Ausschuss begann mit der aktuellen Viertelstunde, in dieser können die verschiedenen Fraktionen der Senatorin Ina Czyborra (SPD) Fragen zu aktuellen Themen stellen. Die Fraktionen der SPD und der Grünen hatten zuvor beide Fragen zu den Schäden an den TU-Gebäuden eingereicht, deswegen wurden diese zusammen beantwortet. Die Senatorin erklärte, dass viele Schäden entstanden sind und es noch keine Ersatzmöglichkeiten für die lehre gibt. an Lösungen wird noch gearbeitet. Anschließend gab es eine Frage der Fraktion der CDU zu den Konsequenzen dieses Angriffs auf die Arbeitsabläufe und die Länge der Arbeitsunterbrechung. Frau Dr. Ina Czyborra antwortete, dass der Reaktor zum Glück nicht betroffen sei, aber der Teilchenbeschleuniger und der Rest der Einrichtung. Es sei noch nicht voraussehbar wie lange die Behebung dauere und das Ziel des Angriffs sei auch noch nicht bekannt. Die Linksfraktion fragte nach den Plänen der Senatorin, wie Forschungseinrichtungen, wie zum Beispiel das Helmholtz-Zentrum, besser vor Hackerangriffen geschützt werden könnten, die Senatorin antwortete, dass sie dafür nicht verantwortlich sei.

Anschließend gab es einen Bericht der Senatsverwaltung zu aktuellen Geschehnissen und Plänen. Die Senatorin berichtete über die letzte Kultusministerkonferenz und die dort diskutierten Themen, wie zum Beispiel das neue Gesetz zur Arbeitszeiterfassung, die Lehrkräftebildung, die Krankenhausreform des Bundes und die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.

Dann kam es zu Punkt 3 der Tagesordnung und damit zu einer Anhörung zu einem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion, zum Thema Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes und seinen Einfluss auf gute Arbeitsbedingungen in der Berliner Wissenschaft. Zur Anhörung eingeladen sind Frau Dr. Constanze Baum, stellvertretende Vorstandssprecherin, Landesvertretung Akademischer Mittelbau Berlin, Herr Tom Erdmann, Vorsitzender des Landesvorstands der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Frau Prof. Dr. Jule Specht, Humboldt Universität zu Berlin, Professorin für Persönlichkeitspsychologie und Herr Prof. Dr. Günter M. Ziegler, Präsident der Freien Universität Berlin. Diese berichten, dass gute Arbeitsbedingungen langfristig für bessere Arbeit sorgen und, dass 86% der Wissenschaftsstellen in Berlin befristet sind. Nach Applaus der Besucher der von der Vorsitzenden versucht wird zu unterbinden, geht es mit Nachfragen und Antworten der Fraktionen, der Anzuführenden und der Senatorin weiter. Eine Besprechung dazu wird vertagt bis das Wortprotokoll vorliegt.

Anschließend begann Punkt 4 der Tagesordnung, zum Sechzehnten Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes.Die Fraktionen der SPD und der CDU möchten das die Änderung am Berliner Hochschulgesetz erst zum 1. April 2025 in Kraft tritt. Der Änderungsantrag der Linksfraktion, welcher besagt, das bis zu diesem Datum zumindest ein Empfehlung vorliegen soll die Stellen als unbefristet auszuschreiben, wird abgelehnt. Zu diesem Thema ergeht eine entsprechende dringliche Beschlussempfehlung an das Plenum.

Dann gibt es eine Besprechung des Antrags, "Das Beste für Berlin – Richtlinien der Regierungspolitik im Bereich Wissenschaft und Forschung", der Fraktionen der SPD und der CDU.

Zu Punkt 6a) der Tagesordung (Ziele des Landes für die Hochschulvertragsverhandlungen) gibt es auf Antrag der Fraktionen Bündnis 90/De Grünen und der Linksfraktion eine Besprechung, ebenso wie zum Tagesordnungspunkt 6b) (Planungssicherheit für Berlins Hochschulen – Hochschulverträge 2024-2028) auf Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU.

Dieser Artikel entstand im Rahmen eines Schülerpraktikums in unserem Wahlkreisbüro

Protokoll

https://www.parlament-berlin.de/ados/19/WissForsch/protokoll/wf19-020-bp.pdf

Abgeordnetenhaus BerlHG Fachhochschulen Forschung Gute Arbeit Hochschulen Hochschulgesetz Universitäten Wissenschaft

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15772

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Seit wann existiert die Professur Strafrecht und Geschlechterforschung an der FU? Ab wann wird sie voraussichtlich unbesetzt sein und wann wird sie abgeschafft?
2. Aus welchen Mitteln wird die Professur Strafrecht und Geschlechterforschung finanziert?
3. Sollte die Professur aus externen Mitteln finanziert werden, bis wann sind die Mittel bewilligt? Wäre eine Verlängerung möglich gewesen?
4. Was geschieht mit diesen Mitteln, wenn die Professur unbesetzt ist?
5. Welche anderen Professuren im Fachbereich Rechtswissenschaften haben einen Schwerpunkt auf Geschlechterforschung?
6. Wie wird die FU den Wegfall der inhaltlichen Ausrichtung auf Geschlechterforschung kompensieren?
7. Welche konkreten Schritte haben sowohl die Fachbereichsleitung als auch das Präsidium unternommen, um die Professur Strafrecht und Geschlechterforschung zu erhalten?
8. Welche obligatorischen bzw. wahlobligatorischen Lehrveranstaltungen hat die Professur Strafrecht und Geschlechterforschung seit ihrem Bestehen angeboten? Wie viele Studierende haben an den jeweiligen Lehrveranstaltungen teilgenommen? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Semestern auf, in denen die Lehrveranstaltungen angeboten wurde.)
9. Können Studierende im Bereich Strafrecht und Geschlechterforschung ihre Schwerpunktbereichsprüfung für das 1. Staatsexamen in Rechtswissenschaften ablegen? Wie viele Personen haben dort ihre Schwerpunktbereichsprüfung abgelegt? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Prüfungszeiträumen seit Bestehen der Professur auf.)
10. Inwiefern wirkt sich der Wegfall der Professur auf die Studienplatzkapazitäten im Fachbereich Rechtswissenschaften aus?
11. Wie bewertet der Senat, dass demnächst das Forschungs- und Lehrgebiet mit Fokus auf Strafrecht und Geschlechterforschung wegfällt?
12. Wie bewertet der Senat, dass der Frauenanteil unter den Professor*innen nach dem Wegfall der Professur wieder bei unter 25% liegen wird? Welche Maßnahmen wird er dagegen ergreifen?
13. Durch welche Maßnahmen wird der Senat den Wegfall des Forschungs- und Lehrgebiets Strafrecht und Geschlechterforschung kompensieren?
14. Wie viele Professuren gibt es derzeit im Fachbereich Rechtswissenschaften an der FU?
15. Wie viele Professuren sind derzeit mit Frauen bzw. mit Menschen besetzt, die sich als divers definieren?
16. Wie viele der Professor*innen (weiblich und divers) befinden sich in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis, wie viele in einem befristeten?
17. Wie viele Berufungen auf Professuren gab es im Fachbereich Rechtswissenschaften in den letzten 10 Jahren?
18. Wie viele dieser Professuren konnten nach abgeschlossenem Berufungsverfahren mit weiblichen bzw. mit diversen Kandidat*innen besetzt werden? Wie viele dieser Besetzungen erfolgten auf befristete Professuren?
19. Wie viele dieser Professuren konnten mit männlichen Kandidaten besetzt werden? Wie viele dieser Besetzungen erfolgten auf befristete Professuren?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15772.pdf

 

Freie Universität Geschlechterforschung Rechtswissenschaft Strafrecht

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15747

der Abgeordneten Franziska Brychcy und Tobias Schulze

1. Welchen Betrag erhielt die UdK aus den aktuellen Hochschulverträgen seit 2016 pro Jahr? Welcher Anteil davon wird für die Lehrkräftebildung verwendet?
2. Welche zusätzlichen Mittel erhielt die UdK außerhalb der aktuellen Hochschulverträge aus den verschiedenen Programmen seit 2016 jährlich für die Lehrkräftebildung? Welche zusätzlichen Mittel wird Sie zukünftig erhalten? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Jahr und Programm auf und geben Sie die eine jährliche Gesamtsumme an.)
3. Welche konkreten Maßnahmen hat die UdK bisher mit diesen zusätzlichen Mitteln finanziert? (Bitte schlüsseln Sie insbesondere nach Baumaßnahmen, Raummieten, den verschiedenen Personalkosten für Lehrpersonal in den unterschiedlichen Bereichen [direkt zugeordnete VZÄ, Fächer und Eingruppierung], Verwaltungspersonal und Marketingpersonal auf.)
4. Wie sollen die zusätzlichen Mittel für die UdK zukünftig eingesetzt werden (Bitte schlüsseln Sie insbesondere nach Baumaßnahmen, Raummieten, den verschiedenen Personalkosten für Lehrpersonal in den unterschiedlichen Bereichen (direkt zugeordnete VZÄ,Fächer und Eingruppierung), Verwaltungspersonal und Marketingpersonal auf.)
5. Welche Kosten pro Studienplatz fallen für die Lehramtsstudiengänge Musik aktuell an?
6. Wie hoch sind die Kosten für vergleichbare Ergebnisse an einer anderen Musikhochschule – etwa an der Universität Leipzig?
7. Sind nach Einschätzung des Senates zusätzliche Mittel notwendig, um die, in den aktuellen Hochschulverträgen festgelegten Lehramtsabsolvent*innenzahlen im Fach Musik zu erreichen?
8. Welche zusätzlichen Mittel sind nach Einschätzung der UdK notwendig, um die, in den aktuellen Hochschulverträgen festgelegten Lehramtsabsolvent*innenzahlen im Fach Lehramt Musik zu erreichen? Bitte beantworten Sie die Frage unter Berücksichtigung der aktuellen Schwundquoten und bei Beibehaltung der aktuellen Studienordnungen.
9. Welche Maßnahmen planen die UdK und der Berliner Senat, um die Abbrecher*innenquote bei den Studiengängen der Musiklehrkräfteausbildung zu senken? Mit welchem Rückgang der Abbrecher*innenquote rechnet die UdK und der Berliner Senat?
10. Wie soll im Rahmen der Hochschulverträge abgesichert werden, dass die zusätzlichen Mittel tatsächlich langfristig für das Lehramt Musik eingesetzt werden?
11. Welche Marketingmaßnahmen wurden in den letzten drei Jahren ergriffen, um das Lehramtsstudium zu bewerben?
12. Welche Reichweite konnte mit den Maßnahmen erzielt werden (z.B. Klickzahlen bei Social Media, Auflage bei Werbung in Programmheften u.Ä.)
13. Welche Marketingmaßnahmen sind in den kommenden drei Jahren geplant?
14. Ist es richtig, dass in der UdK im Grundschulehramt Musik die beiden Fächer Klavier und Gesang nicht mehr als Hauptfach gewählt werden können?
15. Wenn ja: Welches Ziel wurde damit verfolgt, die beiden beliebtesten Hauptfächer zu streichen?
16. Wurde vor der Streichung der Wählbarkeit evaluiert, welche Auswirkungen diese Maßnahme auf die Bewerber*innenzahlen haben könnte? Wird mit einem Rückgang der Bewerber*innen gerechnet? Wenn nein, warum nicht?
17. Wie bewertet der Senat die bisherigen Maßnahmen zur Erhöhung der Absolvent*innenzahlen in der Musiklehrkräftebildung?
18. Welche weiteren Maßnahmen plant der Berliner Senat, um die Absolvent*innenzahlen in der Musiklehrkräftebildung zu erhöhen?

Antrag

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15747.pdf

Ausbildung Lehrkräftebildung Musikstudium

Mein Redebeitrag zum Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes

Tobias Schulze (LINKE):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Einstieg will ich mal der CDU-Fraktion meinen Dank aussprechen.

[Ülker Radziwill (SPD): Uih!]

Sie machen diesen Gesetzentwurf zu Ihrer heutigen Priorität und stellen damit sehr klar, auf wessen Seite Sie nicht stehen. Sie stehen nicht auf der Seite der Tausenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Berlin, die seit 2021 auf das Inkrafttreten dieses wegweisenden Gesetzes warten, sondern ganz klar auf der Seite der wenigen, die weiterhin auf Kettenbefristungen und Hire and Fire in unseren Hochschulen setzen. Danke für diese Ehrlichkeit! Das wollte ich am Anfang deutlich machen.
Das neue Berliner Hochschulgesetz ist ein Modell, das deutschlandweit als Vorbild für eine nachhaltige Personalstruktur in der Wissenschaft diskutiert wird. Es folgt einem konkreten Grundsatz: Wer promoviert ist, darf nur dann weiter befristet angestellt werden, wenn über festgelegte Kriterien eine Dauerstelle zu erreichen ist. – Dieser Grundsatz zieht sich durch alle Personalkategorien, ob Juniorprofessur, Dozentur oder WiMi. Unsere Höchstqualifizierten müssen mit Mitte dreißig wissen, ob sie eine Perspektive in der Wissenschaft haben oder nicht. Das ist das Ziel.
Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine der Leistungsfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Hochschulen. Das hat die Kollegin Neugebauer schon angesprochen. 90 Prozent des wissenschaftlichen Mittelbaus an unseren Universitäten sind befristet beschäftigt. Bei den Promovierten sind es immer noch 60 Prozent. Sie kämpfen alle paar Monate oder Jahre darum, dass es für sie irgendwie weitergeht. Ich zitiere hier mal mit Erlaubnis des Präsidenten eine renommierte Kollegin aus der Humboldt-Universität:
Ich war in vier Jahren an acht Unis, und das war nicht mein Wunsch. Die BahnCard 100, die ich brauchte, hat mir niemand bezahlt. Viele Kolleginnen, die ich kannte, sind an dieser Situation zerbrochen.
Das ist die Realität in unseren Universitäten. Wir verschleudern derzeit das Potenzial unserer Nachwuchswissenschaftlerinnen. Sie kämpfen um ihre Existenz, anstatt diese Energie in Forschung und Lehre zu investieren. Das ist das Problem. 70 Prozent unserer wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen keine Dauerposition, sondern fliegen im mittleren Alter einfach aus dem System. Wir haben eine Bestenauslese in der Wissenschaft, die Besten steigen nämlich aus und suchen sich was anderes oder gehen ins Ausland. Das ist die Bestenauslese.
Bundesweit sind in dieser Woche Forscherinnen und Forscher aus dem Mittelbau auf die Straße gegangen. Sie fordern von Bund und Ländern das, was im neuen Berliner Hochschulgesetz in § 110 steht: Befristung nach der Promotion nur noch mit einer Anschlusszusage. Und sie werden darin von Tausenden Professorinnen und Professoren unterstützt. Der Ich-bin-Hanna-Bewegung folgt jetzt die Bewegung „Profs für Hanna“. Es lohnt sich auch, mal Berliner Hochschulpräsidentinnen wie Professorin Rauch von der TU zuzuhören, die genau dieses Modell Anschlusszusage bewerben.
Das ganze Wissenschaftssystem ist im Umbruch und diskutiert derzeit darüber, wie prekäre Verhältnisse in unseren Hochschulen und Forschungseinrichtungen überwunden werden können. Was tut diese Koalition in dieser Situation? – Sie verschiebt das einzige deutschlandweite Hochschulgesetz, das ein Vorbild für eine bundesweite Personalstrukturreform sein kann, auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Ist das Ihr Ernst, ganz ehrlich, in dieser Situation? – Wir haben diese Woche diese Aktionswoche der WiMis und der Nachwuchswissenschaftlerinnen, und Sie haben nichts anderes zu tun, als dieses Gesetz hier einzubringen. Das ist, ehrlich gesagt, irre.
Die Hochschulen haben bereits mit der Umsetzung der Entfristung begonnen. Sie haben Kommissionen gegründet und Modelle für den Tenure-Track, also die Bewährung bis zur Dauerstelle, erarbeitet. Ab Oktober sollte es losgehen. Unsere Unis sind bereit, und jetzt stoppen Sie diesen Aufbruch. Sie schaden der Berliner Wissenschaft. Viele weitere Nachwuchswissenschaftlerinnen werden sich entnervt von Berlin abwenden. Schon die zweijährige Übergangsfrist von 2021 zu 2023 hat sie geärgert, aber die jetzige Kehrtwende von CDU und SPD lässt die Hoffnung in die Politik endgültig schwinden.
Ich muss noch mal sagen, es wurde schon angesprochen: Offenbar haben Sie Angst vor den Reaktionen aus der Wissenschaft, oder warum verweigern Sie im Wissenschaftsausschuss eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf? Lassen Sie uns darüber reden! Laden Sie die Betroffenen ein!

[Zurufe von Adrian Grasse (CDU) und Heiko Melzer (CDU)]

Laden Sie die Gewerkschaften ein! Sie hätten genug Zeit, das Gesetz dann noch durchzubringen, um es im September beschließen zu lassen.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Mutig und innovativ, so sollte gute Wissenschaft sein. Was Sie hier machen, ist leider mutlos und rückwärtsgewandt. Sie können sich auf entschiedenen Widerstand gefasst machen, von den Betroffenen, von den Gewerkschaften, von den Initiativen, von den Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, von den Menschen aus dem Mittelbau und selbst von den Professorinnen und Professoren, die sich mit der Vorbereitung dieser Personalstrukturreform befasst haben. Und Sie können sich auch auf unseren entschiedenen Widerstand gefasst machen. – Danke schön!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Änderung BerlHG Hochschulen Hochschulgesetz

Mein Redebeitrag zum dringlichen Antrag der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus am 25. 5. 2023

Tobias Schulze (LINKE):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die besten Debatten kommen immer zum Schluss. Ich sehe Ihnen die Vorfreude förmlich ins Gesicht geschrieben. Studierende waren und sind eine der einkommensschwächsten Gruppen in unserer Stadt, und sie fallen leider viel zu oft durch alle Raster der sozialen Abfederung. Seit Anfang der 2000er Jahre gibt es nach langen Verhandlungen Semestertickets im Solidarmodell. Solidarmodell heißt: Alle bezahlen und alle dürfen fahren. Das Geld dafür wird mit der Rückmeldegebühr eingezogen, ähnlich wie ein Firmenticket.
Gut funktionierende Semestertickets wurden immer als Vorbild für eine solidarische Finanzierung des ÖPNV gesehen, etwa als Vorbild für eine Nahverkehrsumlage. Die Berliner Semestertickets waren mit fast 200 000 festen Zahlerinnen und Zahlern auch immer planbare und sichere Einnahmen für die Verkehrsunternehmen. Selbst in der Coronakrise standen diese Einnahmen in vollem Umfang zur Verfügung und zwar auch dann, als sich alle anderen abgemeldet haben vom ÖPNV.
Aber nicht nur für die Verkehrsunternehmen, sondern vor allem für die Studierenden ist ein preisgünstiger Nahverkehr wichtig, erst recht, wenn die Kosten für Lebensmittel, Mieten oder Energie explodieren.
Wir hatten letztes Jahr ein 9-Euro-Ticket bundesweit. Wir hatten auf Berliner Ebene ein 29-Euro-Ticket und haben ein 9-Euro-Sozialticket bis heute, aber die Studierenden wurden immer wieder vergessen. Es gab keine Angebote seitens des VBB, die in diese neuen Preisstrukturen passten. Heute zahlen Studierende in einem verpflichtenden Modell, das sie zwangsweise bezahlen müssen, auch die, die gar nicht damit fahren, immer noch fast 33 Euro pro Monat.
Wie erklären Sie denn Studierenden, dass Sie zwangsweise mehr zahlen als die Leute, die zukünftig freiwillig ein 29-Euro-Ticket kaufen sollen?

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Die Studierenden fordern, dass es auch für sie Entlastungsmaßnahmen gibt, dass auch für sie der Preis gesenkt wird. Das fordern sie, ehrlich gesagt, vollkommen zu Recht. Was macht der Senat? Was macht der VBB? Er würde am liebsten noch Preissteigerungen in den Verhandlungen durchsetzen und auf Kosten der Studierenden Mindereinnahmen an anderer Stelle kompensieren, weil sie sich nicht wehren können; sie haben Zwangsverträge.
In sechs Tagen laufen nun die Verträge für Hochschulen mit 80 000 Studierenden aus. Es gab seit April kein neues Angebot des VBB – das Angebot ist schon vom letzten Herbst –, das irgendwie unterschriftsfähig wäre.

[Zuruf von der CDU: Was haben Sie denn da gemacht beim letzten Mal?]

Die HTW hat nun das Ende bereits für das Wintersemester angekündigt. Eine Hochschule ist also schon raus.

Vizepräsident Dennis Buchner:
Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Förster von der CDU-Fraktion zulassen möchten?

Tobias Schulze (LINKE):

Aber bitte schön, aber nur, wenn die Uhr anhält.

Christopher Förster (CDU):

Herr Schulze ich frag für den Kollegen. Was haben Sie in den letzten 6 Jahren eigentlich gemacht, haben Sie regiert oder was erzählen Sie uns den heute? Sie hätten das alles längst umsetzen können. Erzählen Sie uns doch gerne was Sie gemacht haben und stellen Sie hier nicht irgendwelche hypothetischen Fragen.

Tobias Schulze (LINKE):

Wir haben das Semesterticket noch mal zur Vertragsreife gebracht, sonst gäbe es hier schon jetzt nichts mehr. Schon letzten Herbst war das Problem das gleiche.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Jetzt gibt es noch ein Semesterticket.
Jetzt sind Sie dran. Sorry, Sie wollten das so. Augen auf bei der Berufswahl. Seit Monaten weisen wir, weisen die Studierenden auf diese Fristen hin. Jetzt wird hier sehenden Auge das 20 Jahre laufende Berliner Semesterticket aufgegeben. Wir fordern den neuen Senat auf, den Studierendenschaften ein sofort unterschriftsfähiges Angebot zu unterbreiten.

[Beifall von Katina Schubert (LINKE)]

Das ist die einzige Chance, um das Semesterticket zu retten, und zwar eines, das zum geplanten 29-Euro-Ticket passt und preislich den Abstand nach unten dazu wahrt.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Frau Dr. Schreiner und Frau Dr. Czyborra! Sie sind nun gerade erst im Amt und haben gleich das schöne Problem auf dem Tisch, aber es ist jetzt Ihr Problem. Ich kann Sie nur auffordern: Retten Sie dieses sozialökologische Modellprojekt und machen Sie sich Gedanken darüber, wie es in Zukunft damit weitergehen soll. Wie können zum Beispiel die Mittel des 49-Euro-Tickets für günstige Semestertickets in Berlin eingesetzt werden? Das ist eine große Frage. Wenn Sie es nicht schaffen, das Semesterticket noch für das Wintersemester zu retten, dann öffnen Sie das Sozialoder Azubi-Ticket für Studierende. Auch das ist eine Option, damit eine der einkommensschwächsten Gruppen der Stadt einen kostengünstigen ÖPNV hat.
Die Studierenden sind die Zukunft. Bisher haben sie den ÖPNV Berlins gestützt, auch in harten Zeiten, und sie haben den ÖPNV geliebt, ob sie nun knutschend nachts in der U2 saßen oder ob sie morgens um 2.00 Uhr verkatert in der S1 saßen – sie haben den ÖPNV geliebt. Sie einfach zu vergessen und nichts für sie zu tun und sie sozusagen dem normalen Preis- und Ticketangebot zu überlassen, das sollten wir nicht tun. Tun Sie noch etwas. Sie haben noch eine Woche. Reden Sie mit den Studierendenschaften. Bieten Sie Lösungen an. Jetzt ist schnelles Handeln gefragt. Wir fordern Sie mit unserem Antrag dazu auf und hoffen, dass Sie dem nachkommen. – Danke schön!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

 

ÖPNV Semesterticket Studierende

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15521

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Welche Termine zu welchen Themen haben an welchem Datum bisher im Rahmen der Hochschulverträge stattgefunden?
2. Welche Termine zu welchen Themen sind an welchem Datum im Rahmen der Hochschulverträge derzeit geplant?
3. Wann soll nach derzeitigen Planungen die Verhandlungsphase mit den Hochschulen abgeschlossen sein?
4. Wann sollen die Hochschulverträge nach derzeitigen Planungen im Senat beschlossen werden? Wann werden sie an das AGH überwiesen?
5. Welche Gespräche mit Stakeholdern außerhalb der Hochschulen zu den Zielen der Hochschulverträge haben bereits stattgefunden? Welche sind geplant?
6. Entsprechend dem neuen Verfahren nach §2a und 2b des BerlHG beschließen die Akademischen Senate der Hochschulen Empfehlungen zu neuen Hochschulverträgen ausgehend von ihren Entwicklungs- und Strukturplänen für die nächste Vertragszeit. An welchen Hochschulen und wann wurden solche Empfehlungen auf der Grundlage der perspektivischen Entwicklungspläne beschlossen? Sind diese öffentlich zugänglich?
7. Welche Hinweise aus den Erfahrungen mit den Verpflichtungen der Hochschulen zum Bereich Gute Arbeit des aktuellen Hochschulvertrags wurden im Forum Gute Arbeit diskutiert?
8. Welche konkreten Ziel im Bereich Guter Arbeit und neuer Personalstrukturen werden aus dem Forum Gute Arbeit in die Vertragsverhandlungen eingespeist?

Antrag

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15521.pdf

 

Hochschulen Hochschulverträge

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15427

der Abgeordneten Kristian Ronneburg und Tobias Schulze

1. Wie viele Studierende würden grundsätzlich von einer Upgradeoption des Semestertickets profitieren? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach staatlichen, kirchlichen und privaten Hochschulen auf, die bereits jetzt Vertragspartner beim Semesterticket sind.)
2. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung einer Upgradeoption des Semestertickets auf das 49€-Ticket?
3. Welche Modelle bzw. Konzepte hat der VBB und der Berliner Senat bisher den Verfassten Studierendenschaften unterbreitet? Welche Regelungen beinhalten die einzelnen Modelle?
4. Welche Modelle bzw. Konzepte hat der Berliner Senat bisher nur dem VBB unterbreitet?
5. Warum wurden die unter 3. vorgeschlagenen Modelle von den Studierenden abgelehnt?
6. Welchen Verwaltungsaufwand prognostizieren Studierende und Hochschulen für die unter 3. vorgeschlagenen Modelle?
7. Welche konkreten Schritte müssen durch den Berliner Senat, den VBB und die Verfassten Studierendenschaften noch unternommen werden, um eine Upgradeoption auf das 49€-Ticket umzusetzen und bis wann ist deren Umsetzung jeweils geplant?
8. Laut einer Pressemitteilung des Senats vom 24.04.23 soll eine Upgradeoption per App erst ab Juni 2023 möglich sein, obwohl das 49€-Ticket bereits ab Mai 2023 verfügbar ist. Bekommen Studierende nach derzeitigen Plänen den Differenzbetrag für den Monat Mai 2023 später erstattet? Wenn ja, nach welchem Verfahren erfolgt die Rückerstattung?
9. Wird eine neue App entwickelt oder wird die App-basierte Lösung Teil einer oder mehrerer bereits existierender Apps, wenn ja, welche?
10. Wer entwickelt diese App bzw. die App-basierte Lösung jeweils?
11. Wie wird der Datenaustausch zwischen der App und den Datenbanken der Berliner Hochschulen gestaltet sein? Welche Software soll diesen Datenaustausch ermöglichen? Wird hochschulseitig eine eigene Schnittstelle (API) entwickelt oder besteht diese bereits? Falls ein bestehendes Angebot genutzt werden soll, welche Anwendungen nutzen dies noch?
12. Wird für die Abwicklung des Semestertickets per App ein externer Dienstleister in Anspruch genommen? Wenn ja, welcher und welche Daten werden durch diesen verarbeitet?
13. Wurde eine Datenschutzfolgeabschätzung und/oder eine Verfahrensbeschreibung erstellt? Wenn ja, bitte hängen Sie diese an die Antwort an.

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15427.pdf

49€-Ticket Semesterticket

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15426

der Abgeordneten Kristian Ronneburg und Tobias Schulze

1. Wie ist die Laufzeit der Semesterticketverträge an den einzelnen Hochschulen und welche laufen nach dem Sommersemester 2023 aus?
2. Wie viele Studierende sind vom Auslaufen der Semesterticketverträge an diesen Hochschulen betroffen?
3. In welchem Stadium befinden sich aktuell die Verhandlungen zu den Semesterticketverträgen der Berliner Hochschulen?
4. Wann haben seit Dezember 2022 konkret Gespräche mit welchen konkreten Akteur*innen um das Semesterticket stattgefunden, insbesondere mit S-Bahn, VBB, Leitungen der Hochschulen, Verwaltung der Hochschulen, Verfassten Studierendenschaften und BVG? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Datum und konkreten Gesprächspartner*innen auf.)
5. Wann ist das nächste Treffen von Studierendenschaften und VBB bzw. der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung geplant?
6. Welche Angebote hat der VBB und welche Angebote hat der Senat den Studierenden seit Januar 2023 unterbreitet? (Bitte schlüsseln Sie nach Datum und Angebot auf.)
7. Welche Angebote haben die Studierenden dem VBB seit Januar 2023 unterbreitet?
8. Wann beginnt der Rückmeldezeitraum für das Wintersemester 2023 / 2024? (Bitte schlüsseln Sie die Antworten nach Hochschulen auf.)
9. Bis zu welchem Zeitpunkt vor Beginn des Rückmeldezeitraumes für das Wintersemester 2023 / 2024 benötigen die Hochschulen einen endgültigen Preis für das Semesterticket, um ihn korrekt über die durch sie durchgeführte Rückmeldung einzuziehen? (Bitte schlüsseln Sie die Antworten nach Hochschulen auf.)
10. Wann haben die Hochschulen ihren Verfassten Studierendenschaften, dem VBB und die zuständige Senatsverwaltung den unter 9. erfragten Termin mitgeteilt?
11. Bis zu welchem Zeitpunkt brauchen die Verfassten Studierendenschaften ein konkretes und abstimmungsfähiges Angebot durch den VBB, um es rechtzeitig durch die entsprechenden Organe zur Abstimmung zu bringen? (Bitte schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Verfassten Studierendenschaften der Hochschulen auf.)
12. Welche formalen Kriterien muss ein konkretes und abstimmungsfähiges Angebot des VBB nach Ansicht der Studierenden erfüllen, damit es in den Organen der Verfassten Studierendenschaft zur Abstimmung gestellt werden kann?
13. Wie schätzt der Senat das Risiko ein, dass die Studierenden aufgrund des geplanten 49€-Tickets mit seinem erheblichen Leistungsumfang, in einer Urabstimmung das Semesterticket ablehnen? Sollte der Senat seine, aus der Anfrage Drs. 19/14083 angekündigte Überprüfung des Semestertickets noch nicht abgeschlossen haben, bis wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Wurden die Verfassten Studierendenschaften in solch eine Überprüfung mit einbezogen?
14. Wie hoch ist der Betrag, den die einzelnen Verfassten Studierendenschaften der Berliner Hochschulen, bei privaten Hochschulen ohne Verfasste Studierendenschaft der jeweilige Vertragspartner, im Jahr 2022 an den VBB überwiesen haben? (Bitte geben Sie den Gesamtbetrag, sowie den Betrag der einzelnen Verfassten Studierendenschaften bzw. Hochschulen an.)

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15426.pdf

Hochschulen Semesterticket

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15424

der Abgeordneten Franziska Brychcy und Tobias Schulze

1. Am 9. Februar 2023 verabschiedete das Abgeordnetenhaus von Berlin den Antrag „Der Lehrkräftemangel braucht bundesweite Lösungen!“ der damaligen Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE (Drs. 19/0848). Darin wird der Senat, wie im Koalitionsvertrag von 2021 vereinbart, aufgefordert, die KMK-Präsidentschaft 2023 zu nutzen, um einen Staatsvertrag zur Lehrkräftebildung zu initiieren. Ziel solle es laut Antrag sein, dass sich alle Bundesländer verbindlich zur bedarfsdeckenden und bedarfsgerechten Ausbildung von Lehrkräften auf der Grundlage standardisierter Lehrkräftebedarfsprognosen verpflichten. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um diesen Beschluss umzusetzen?
2. Das Land Bremen hat wenig später einen von den Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE gemeinsam eingebrachten Antrag mit ähnlicher Stoßrichtung beschlossen (Drs. 20/1789). Hat der Senat seitdem konkrete Initiativen auf Ebene der KMK zur Initiierung eines Staatsvertrags unternommen, ggfs. in Kooperation mit dem Land Bremen? Gibt es Vereinbarungen zum weiteren Vorgehen?
3. Hat der Senat Kenntnis darüber, ob sich weitere Länder der Forderung nach einem Staatsvertrag zur Lehrkräftebildung anschließen?
4. Wie positioniert sich der neue Senat zum Vorhaben, die Ausbildungskapazitäten der Länder im Bereich Lehrkräftebildung per Staatsvertrag verbindlich zu regeln?
5. Aufgrund des Fortdauerns der Wahlperiode ist auch der neue Senat an die bis zur Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 gefällten Beschlüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin gebunden. Welche Maßnahmen plant der neue Senat auf Ebene der KMK zur Umsetzung des besagten Beschlusses? Welche inhaltlichen Schwerpunkte wird er dabei setzen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15424.pdf

Lehrkräfte Lehrkräftebildung Mangel Staatsvertrag

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15268

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. In welchem Umfang erhöhen sich die notwendigen Ausgaben der Hochschulen bei gleichbleibenden Aufgaben in den Jahren 2024 und 2025, wenn sämtliche regulär anfallenden Kosten berücksichtigt werden, insbesondere für Personal, Energie, Bauunterhalt, Versorgungsleistungen, Mieten und alle sonstigen Sachmittel?
2. Bitte weisen Sie unter der ersten Frage auch die steigenden Kosten für Personalmittel aus, wenn zukünftige Tarifabschlüsse eine Erhöhung der Entgelte, Beamtenbesoldung etc. von 4%, 5%, 6%, 7% und 8% zur Folge haben.

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15268.pdf

Ausgaben Hochschulen

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/15107

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Wann hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Beschäftigte der CFM wegen Untreue und weiteren Verstößen gegen das Beschaffungsrecht wiederaufgenommen?
2. Wie ist der Stand dieses Ermittlungsverfahrens?
3. Hat die Charité eigene Recherchen und Ermittlungen in diesem Zusammenhang nach der Wiederaufnahme der staatsanwaltlichen Ermittlungen im Sommer 2022 durchgeführt?
4. Wenn ja, wurden konkrete Verstöße festgestellt? Wenn ja, welche?
5. Wenn Verstöße festgestellt wurden, welcher Schaden in welcher Höhe ist für die CFM bzw. die Charité entstanden?
6. Wurden der Aufsichtsrat der CFM über die Erkenntnisse hinsichtlich dieser Verstöße informiert? Wenn ja, wann?
7. Wurde der Aufsichtsrat der Charité über die Erkenntnisse hinsichtlich dieser Verstöße informiert? Wenn ja, wann?
8. Sind personelle oder prozessuale Maßnahmen im Zusammenhang mit neuen Erkenntnissen erfolgt? Wenn ja, welche?
9. Hat der Senat in seiner Funktion als Rechtsaufsicht der Charité Kenntnis von möglichen weiteren Erkenntnissen über Compliance-Verstöße erhalten? Wenn ja, wann?
10. Zieht der Senat Schlussfolgerungen aus möglichen neuen Erkenntnissen? Wenn ja, welche?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-15107.pdf

 

CFM Charité

Mein Redebeitrag vom 23. 3. 2023 zum Antrag der Linksfraktion "Lehrkräftebildung an den Berliner Hochschulen stärken!"

Tobias Schulze (LINKE):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über 3 000 Lehrkräfte waren gestern am inzwischen elften Streiktag der GEW Berlin für einen Tarifvertrag Gesundheitsschutz auf der Straße. Die Kolleginnen und Kollegen haben die Schnauze voll und das völlig zurecht.
Bei nur noch 96,6 Prozent liegt im laufenden Schuljahr die Personalausstattung an Berliner Schulen, wohlgemerkt im Durchschnitt 96,6 Prozent. Das bedeutet, wir haben auch Schulen, die deutlich unter diesen 96,6 Prozent liegen, insbesondere in den schnell wachsenden Ostbezirken und in sozialen Brennpunkten.
875 Vollzeitstellen konnten zu Beginn des letzten Jahres nicht besetzt werden. In der Praxis bedeutet das, Sprachförderung und Inklusion fallen weg zugunsten von Vertretungsunterricht. Und trotz der vielen Vertretungen fällt Unterricht aus. Die Klassen werden immer größer. Darunter leiden die Schülerinnen und Schüler, aber darunter leiden auch die Beschäftigten, von denen viele nach monatelangen 60-Stunden-Wochen schlicht und ergreifend krank werden. Die Krankenstände sind so hoch wie nie.
Das Berliner Schulsystem brennt lichterloh. Fast 60 Prozent der neu eingestellten Lehrerinnen und Lehrer haben keinen entsprechenden Abschluss, an den Grundschulen sind sogar 80 Prozent keine ausgebildeten Lehrkräfte. Ohne Selbstausbeutung und den massenhaften Quereinstieg würde unser Schulsystem augenblicklich zusammenbrechen.
Wir als Linke waren gestern beim Streiktag und haben den Lehrkräften zugehört. Das sollten alle hier im Haus einmal machen. Es hilft. Die Lehrerinnen und Lehrer streiken nämlich nicht für mehr Geld, sondern für bessere Arbeitsbedingungen und mehr ausgebildete Kolleginnen und Kollegen.
Aber warum trage ich Ihnen das als Wissenschaftspolitiker hier eigentlich vor? – Weil der zentrale Baustein zur Lösung dieses Problems in unserer Zuständigkeit im Land Berlin liegt. Die Hochschulen müssen endlich ausreichend Lehrkräfte ausbilden.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Im Sondierungspapier von CDU und SPD können wir lesen – Zitat –:
Berlin wird deutlich mehr Lehrkräfte ausbilden als bisher, um den wachsenden Schülerzahlen gerecht zu werden.
Ganz ehrlich, das ist leider eine Nullaussage. Deutlich mehr als die faktischen 900 Absolventinnen und Absolventen sind schon in den jetzigen Hochschulverträgen vereinbart. Die entscheidende Frage an Sie von CDU und SPD lautet dagegen: Streben Sie an, ausreichend Lehrkräfte auszubilden, also so viele Lehrkräfte, dass der Bedarf der Berliner Schulen damit gedeckt werden kann? – Das ist die entscheidende Frage.
[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Tuba Bozkurt (GRÜNE) und Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE)]
Das wären nämlich ausweislich der Bedarfsanalyse der Bildungsverwaltung von Mai 2022, Rote Nummer 0353, mindestens 3 000 neue Lehrkräfte pro Jahr. Diese Prognose enthält noch nicht einmal die steigenden Bevölkerungsprognosen und die aus der Ukraine geflüchteten Kinder. Sie ist also eigentlich noch zu niedrig angesetzt.
Zudem gehen auch viele Absolventinnen und Absolventen unserer Universitäten in andere Bundesländer, zum Teil sind sie dahergekommen und gehen einfach wieder zurück. Diese Bundesländer bilden zu wenig aus. Das heißt, wir können das nur über einen bundesweiten Staatsvertrag ändern und nicht im Land Berlin.
Kurzum: Wenn Sie irgendwann einmal vor diese Welle kommen wollen, wenn Sie irgendwann einmal nicht zu Beginn des Schuljahres das Fehlen von Hunderten Lehrkräften beklagen wollen, müssen Sie jetzt mit den kommenden Hochschulverträgen, die bis 2028 laufen, die Weichen in Richtung 3 000 Absolventinnen und Absolventen pro Jahr stellen. Jetzt!

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Tuba Bozkurt (GRÜNE), Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE) und Catrin Wahlen (GRÜNE)]

Wer nicht einmal den politischen Willen formuliert, bedarfsgerecht auszubilden, handelt verantwortungslos. Das muss man auch mal klar sagen.
Nun werden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD insbesondere, einwenden, dass es bei aktuell 900 Absolventinnen – die Tendenz ist leider fallend – egal sei, ob man 2 000 oder 3 000 Absolventinnen anstrebe. Aber ich sage Ihnen als Wissenschaftspolitiker: Das ist nicht egal.
Wenn die Unis bedarfsgerecht ausbilden müssen, weil wir sie dazu verpflichten, dann müssen sie intern die Prioritäten auch anders setzen. Dann müssen sie die Ressourcen intern umverteilen. Und dann müssen sie die Qualität des Studiums steigern, sonst werden sie es nicht schaffen.
Ich sage hier auch ganz klar: Vor der Kür kommt die Pflicht. Wenn immer mehr Drittmittelanträge und Exzellenzcluster die Kür sind, dann ist die bedarfsgerechte Ausbildung von Lehrkräften im Land Berlin die Pflicht.

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Tuba Bozkurt (GRÜNE)]

Wir haben mit Rot-Rot-Grün noch 17 Millionen Euro für die Jahre 2023 bis 2025 zusätzlich zu den Hochschulverträgen gesichert. Die neue Koalition sollte diese Mittel fortführen und am besten noch was draufsatteln, auch Investitionsmittel.
Ich kann Ihnen das nur noch zum Schluss mitgeben: Wir bezahlen heute für die viel zu niedrig angesetzten Zielzahlen von vor zehn Jahren, und solch einen Fehler sollten wir den zukünftigen Generationen von Schülerinnen und Schülern nicht noch mal antun. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Hochschulverträge Lehrkräftebildung

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/14684

des Abgeordneten Tobias Schulze

1.Wie viele BAföG-Anträge wurden insgesamt von Studierenden pro Monat seit August 2016 bis einschließlich Januar 2023 in Berlin gestellt? Wie viele davon waren Erstanträge? (Bitte geben Sie für diese und die folgenden Fragen die prozentuale Veränderung der jeweiligen Werte zum gleichen Monat des Vorjahres mit an.)
2.Wie viele Studierende in Berlin erhielten pro Monat seit August 2016 bis einschließlich Januar 2023 Leistungen nach BAföG?
3. Wie viele der Erstantragsteller*innen unter den Studierenden erhielten nach der Antragstellung BAföG?
4. In welcher Höhe werden Mittel seit August 2016 monatlich bis einschließlich Januar 2023 für die Auszahlung der Leistungen nach BAföG für Studierende aufgewendet?
5. Wie hoch war die Gefördertenquote bezogen auf die Gesamtzahl der Studierenden jeweils im Wintersemesters 2016 / 2017, Sommersemester 2017 bis einschließlich Beginn des Wintersemester 2022 / 2023?
6. Wie hoch war die Gefördertenquote bezogen auf die Gesamtzahl der Erstimmatrikulierten jeweils im Wintersemesters 2016 / 2017, Sommersemester 2017 bis einschließlich Beginn des Wintersemester 2022 / 2023?
7. Wie viele BAföG-Anträge durch Schüler*innen wurden pro Monat seit August 2016 bis einschließlich Januar 2023 in Berlin gestellt? Wie viele davon waren Erstanträge?
8. Wie viele Schüler*innen in Berlin erhielten pro Monat seit August 2016 bis Januar 2023 Leistungen nach BAföG?
9. Wie viele der Erstantragsteller*innen unter den Schüler: innen erhielten nach der Antragstellung BAföG?
10. In welcher Höhe werden Mittel von August 2016 bis Januar 2023 monatlich für die Auszahlung der Leistungen nach BAföG für Schüler*innen aufgewendet?
11. Wie hoch war die Gefördertenquote bezogen auf die Gesamtzahl der Schüler*innen jeweils im Wintersemesters 2016 / 2017, Sommersemester 2017 bis einschließlich Beginn im Wintersemester 2022 / 2023?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14684.pdf

 

BAföG Schüler Studenten

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/14183

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Über wie viele Beschäftigungspositionen für studentische Beschäftigte im Sinne des § 121 BerlHG verfügen die einzelnen Berliner Hochschulen derzeit? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Hochschulen auf.
2. Wie viele studentische Beschäftigte sind derzeit an den einzelnen Berliner Hochschulen beschäftigt? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Hochschulen auf.
3. Wann trat das Landesmindestlohngesetz in Berlin in Kraft?
4. Seit wann bezahlen die Hochschulen den Landesmindestlohn?
5. Wie viele studentische Beschäftigte waren zum 1. September 2022, also vor dem Anheben der Minijobgrenze auf 520€, im Minijob und wie viele im Midijob an den Hochschulen beschäftigt? Bitte schlüsseln sie die Antwort nach einzelnen Hochschulen auf.
6. Wie viele studentische Beschäftigte waren zum 1. Oktober 2022, also nach dem Anheben der Minijobgrenze auf 520€, im Minijob und wie viele im Midijob an den Hochschulen beschäftigt? Bitte schlüsseln sie die Antwort nach einzelnen Hochschulen auf.
7. Aus der Presse ist zu erfahren, dass die Hochschulen durch verschiedene Maßnahmen die studentischen Beschäftigten versuchen, im Midijob zu halten. Dabei scheint es vor allem zwei Modelle zu geben. Entweder wird 0,01€ pro Stunde mehr gezahlt, (bspw. HU Berlin) oder die 40h-Verträge werden um eine Stunde pro Monat auf dann 41h / Monat erhöht. Welche Hochschulen nutzen welches Modell? Gibt es Hochschulen, die keines der Modelle nutzen und in denen die studentischen Beschäftigten damit seit 1. Oktober 2022 in einem Minijob beschäftigt sind?
8. Bitte schlüsseln sie das aktuelle Brutto- und Nettoeinkommen für studentische Beschäftigte am Beispiel der HU Berlin (40h / Monat; 13.01€ / Stunde) wie folgt auf und beziffern sie, welche Abzüge es vom Bruttogehalt gibt für:
a) Studentische Beschäftigte mit Werksstudierendenstatus
b) Voll sozialversicherungspflichtige studentische Beschäftigte
9. Bitte schlüsseln sie das aktuelle Brutto- und Nettoeinkommen für studentische Beschäftigte am Beispiel der HU Berlin (40h / Monat) wie folgt auf, wenn nur 13 € pro Stunde gezahlt werden würden und beziffern sie, welche Abzüge es vom Bruttogehalt gibt für:
a) Studentische Beschäftigte mit Werksstudierendenstatus
b) Voll sozialversicherungspflichtige studentische Beschäftigte
10. Wie hoch sind die Lohnnebenkosten, die die HU pro Studierende*n in den einzelnen, unter 8. und 9. aufgeführten, Fällen abführen muss?
11. Bitte schlüsseln sie das aktuelle Brutto- und Nettoeinkommen für studentische Beschäftigte am Beispiel der FU Berlin (41h / Monat; 13€ / Stunde) wie folgt auf und beziffern sie, welche Abzüge es vom Bruttogehalt gibt für:
a) Studentisch Beschäftigte mit Werksstudierendenstatus
b) Voll sozialversicherungspflichtige studentische Beschäftigte
12. Bitte schlüsseln sie das aktuelle Brutto- und Nettoeinkommen für studentische Beschäftigte am Beispiel der FU Berlin (13€ / Stunde) wie folgt auf, wenn die 40h/ Monat beibehalten worden wären und beziffern sie, welche Abzüge es vom Bruttogehalt gibt für:
a) Studentische Beschäftigte mit Werksstudierendenstatus
b) Voll sozialversicherungspflichtige studentische Beschäftigte
13. Wie hoch sind die Lohnnebenkosten, die die FU pro Studierende*n in den einzelnen, unter 11. und 12. aufgeführten, Fällen abführen muss?
14. Haben die studentischen Beschäftigten rechtlich die Möglichkeit, auf die einseitige Sonderzahlung von einem Cent pro Stunde zu verzichten?
15. Können studentische Beschäftigte z.B. nach StudTVIII oder anderen Grundlagen eine Stundenreduzierung ihres Vertrages vornehmen? Bis zu welcher Stundenanzahl ist eine Reduzierung bei studentischen Beschäftigten auf Dauer möglich?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14183.pdf

 

Mindestlohn Studentische Beschäftigte

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/14083

der Abgeordneten Ina Czyborra (SPD), Laura Neugebauer (GRÜNE), Tobias Schulze (LINKE), Kristian Ronneburg (LINKE)

1. Bis wann laufen die aktuellen Semesterticketverträge mit den Studierendenschaften der Hochschulen? (Bitte schlüsseln Sie die Antworten nach den Verfassten Studierendenschaften der Hochschulen auf.)
2. Wie haben sich die Beiträge für alle Optionen des Semestertickets seit Wintersemester 2017/2018 entwickelt? Wie hoch ist der jeweilige Landeszuschuss?
3. Wann haben die Studierendenschaften und der VBB die Verhandlungen zum Semesterticket aufgenommen, wie viele Verhandlungsrunden gab es bisher und wann fanden diese statt?
4. In welchem Stadium befinden sich aktuell die Verhandlungen zu den Semesterticketverträgen der Berliner Hochschulen?
5. Wann ist das nächste Treffen von Studierendenschaften und VBB geplant?
6. Welches Angebot hat der VBB den Studierenden unterbreitet?
7. Wann beginnt der Rückmeldezeitraum für das Sommersemester 2023? (Bitte schlüsseln Sie die Antworten nach den Verfassten Studierendenschaften der Hochschulen auf.)
8. An welchen Hochschulen muss eine Urabstimmung über das Semesterticket durchgeführt werden?
9. Welche Vorlaufzeiten geben die Studierendenschaften an, um eine Urabstimmung über das Semesterticket ordnungsgemäß organisieren zu können? (Bitte schlüsseln Sie die Antworten nach den Verfassten Studierendenschaften der Hochschulen auf.)
10. Welches Tarifgebiet umfasst das Semesterticket im Vergleich zum geplanten 49€-Ticket?
11. Plant der Berliner Senat eine Upgradeoption vom Semesterticket zum sehr viel umfangreicher geplanten 49€-Ticket? Wie viel würde diese Option voraussichtlich kosten?
12. Plant der Senat parallel zum Berliner 29€-Ticket (AB) ein gefördertes Studierenden-Ticket (ABC + Fahrrad)? Wie viel würde eine solche Förderung voraussichtlich kosten?
13. Wie schätzt der Senat das Risiko ein, dass die Studierenden aufgrund des geplanten 49€-Tickets mit seinem erheblichen Leistungsumfang, in einer Urabstimmmung das Semesterticket ablehnen?
14. Wie hoch fallen seit 2017 die jährlichen Einnahmen des VBB aus den Berliner Semesterticketbeiträgen aus? Wie viel Prozent der Einnahmen durch Berliner Ticketverkäufe macht das aus?
15. Wie hoch fallen seit 2017 die jährlichen Einnahmen des VBB (inklusive Brandenburg) aus dem Semester- ticketbeiträgen aus? Wie viel Prozent der Gesamteinnahmen aus den Ticketverkäufen des VBB macht das aus?
16. Wie bewertet der Senat das Solidarmodell der Berliner Hochschulen zum Semesterticket aus verkehrs- und hochschulpolitischer Sicht sowie in Bezug auf die Einnahmesituation der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14083.pdf

Semesterticket

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13900

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Wie hat sich die Zahl der sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge an Berliner Hochschulen seit Beginn des Jahres 2018 entwickelt (bitte nach Hochschulen, Jahren und Einsatzbereichen (wissenschaftlich, nicht-wissenschaftlich etc.) aufschlüsseln)?
2. Wie viele Beschäftigte im nicht-wissenschaftlichen Bereich waren wegen einer bewilligten Projektfinanzierung seit 2018 angestellt?
3. Sieht der Senat die gesetzlich derzeit mögliche sachgrundlose Befristung als adäquates vertragliches Mittel für Beschäftigte an Hochschulen an?
4. Wie bewertet der Senat diese Zahlen bei der sachgrundlosen Befristung an Hochschulen und welche politischen Vorhaben sind dazu in der Vorbereitung?
5. Wie teilen sich die sachgrundlosen Befristungen über die einzelnen Entgeltgruppen auf? (Bitte nach Hochschulen und Entgeltgruppenaufschlüsseln.)

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13900.pdf

 

Arbeitsvertrag Hochschulen Sachgrund

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13899

des Abgeordneten Tobias Schulze

1. Wie groß ist der Anteil des angestellten wissenschaftlichen Personals der Berliner Hochschulen, das befristet beschäftigt wird (bitte jeweils nach Hochschule und Vertragslaufzeiten 0 - 6, 6 - 12, 12 - 24, über 24 Monate aufschlüsseln)?
2. Wie groß sind die Anteile der befristet Beschäftigten, die in Teilzeit arbeiten (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)?
3. Wie groß ist der Anteil angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter/innen, die in Drittmittelprojekten beschäftigt sind (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)?
4. Wie viele haushaltsfinanzierte (auch überwiegend aus Haushaltsmitteln und einschließlich Exzellenzmitteln) Arbeitsverträge zur Qualifikation (Promotion) gibt es insgesamt? Wie viele sind weniger als zwei Jahre, mindestens zwei Jahre, drei Jahre und vier Jahre befristet (bitte jeweils nach Hochschulen aufschlüsseln)?
5. Wie viele davon sind Vollzeit- bzw. Dreiviertel-, Zweidrittel- und Halbestellen?
6. Wie groß ist die Erfolgsquote der Qualifizierungsverträge zur Promotion? Wie viele Inhaber*innen eines Qualifizierungsvertrages schließen die Promotion innerhalb des Vertragszeitraumes ab? Wie viele Inha- ber*innen eines Qualifizierungsvertrages schließen die Promotion erst nach Auslaufen des Qualifizierungs- vertrages ab? Wie viele schließen die Promotion trotz Qualifizierungsvertrages gar nicht ab?
7. Wie viele Promotionen wurden in den vergangenen 5 Jahren gestartet? (Bitte jeweils nach Hochschulen aufschlüsseln)
8. Werden diese Stellen zur Promotion für die Dauer der üblichen Promotionszeit entsprechend der Promo- tionsordnungen der Fächer ausgeschrieben? Wenn nein, wie viele Stellen werden nach der üblichen Promo- tionszeit ausgeschrieben, wie viele nicht?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13899.pdf

 

Befristetes Arbeitsverhältnis Nachwuchs Qualifizierung Wissenschaftler

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13635

der Abgeordneten Franziska Brychcy und Tobias Schulze

1. Wie viele Studienplätze standen seit dem Wintersemester 2000 / 2001 im Grundschullehramt Musik bzw. im Bachelorstudiengang Musik und im Masterstudiengang Musik zur Verfügung? (Bitte nach Semestern und Studiengängen aufgeschlüsselt angeben.)
2. Wie viele Bewerber*innen gab es seit dem Wintersemester 2000 / 2001 im Grundschullehramt Musik bzw. im Bachelorstudiengang Musik und Masterstudiengang Musik? (Bitte nach Semestern und Studiengängen aufgeschlüsselt angeben.)
3. Wie ist seit dem Wintersemester 2000 / 2001 die Zugangsprüfung / Aufnahmeprüfung Grundschullehramt Musik bzw. im Bachelorstudiengang Musik und Masterstudiengang Musik strukturiert?
4. Welche Bestandteile hatte bzw. hat die Zugangsprüfung / Aufnahmeprüfung? Welche Veränderungen gab es wann bei den Zugangsprüfungen / Aufnahmeprüfung in der Zeit seit Wintersemester 2000 /2001?
5. Wie viele Bewerber*innen haben die Zugangsprüfung / Aufnahmeprüfung in diesem Zeitraum erfolgreich absolviert? (Bitte nach Semestern und Studiengängen aufgeschlüsselt angeben.)
6. Wie viele Bewerber*innen wurden im Grundschullehramt Musik bzw. im Bachelorstudiengang Musik und im Masterstudiengang Musik seit dem Wintersemester 2000 / 2001 im 1. Fachsemester zugelassen und haben ein Studium begonnen? (Bitte nach Semestern und Studiengängen aufgeschlüsselt angeben.)
7. Wie viele Studierende haben seit dem Wintersemester 2000/ 2001 den Studiengang Grundschullehramt Musik bzw. den Bachelorstudiengang Musik und den Masterstudiengang Musik erfolgreich abgeschlossen? (Bitte nach Semestern und Studiengängen aufgeschlüsselt angeben. Bitte geben sie auch die Schwundquoten in Prozent an.)
8. Wie viele Studierende haben in diesem Zeitraum ausgehend vom Grundschullehramt Musik bzw. lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem vertieften Fach Musik den Studiengang gewechselt und in welche Studiengänge wurde gewechselt? (Bitte nach Semestern und Studiengängen aufgeschlüsselt angeben.)
9. Was hat die UdK seit dem Jahr 2000 konkret unternommen, um ihre Studienplätze im Bereich Grundschule zu besetzen?
10. Wie viele Studierende des Grundschullehramts Musik sind seit dem Wintersemester 2000 / 2001 auch tatsächlich in den Schuldienst in Berlin gegangen?
11. Welche Maßnahmen plant die UdK, um zukünftig mehr Studienanfänger*innen für den Studiengang Grundschule Musik zu gewinnen.
12. Welche Maßnahmen plant die UdK, um zukünftig die Studierenden dabei zu unterstützen, ihr Studium im Studiengang Grundschule Musik erfolgreich abzuschließen?
13. Wie ist Umsetzungsstand der Einführung eines 2-Fachbachelors bzw. -masters im Grundschullehramt Musik? Welche konkreten Schritte sind dazu geplant? Falls die Einführung eines 2-Fachbachelors bzw. - masters derzeit nicht geplant ist, warum nicht und wie wird in diesem Zusammenhang die Tatsache bewertet, dass die Universität Potsdam das Grundschullehramt Musik mit 2 Fächern anbietet?
14. Wie ist der Umsetzungsstand zur Einführung der freien Zweitfachwahl im Lehramt Musik für ISS/GemS/Gym? Welche konkreten Schritte sind dazu geplant? Falls die Einführung der freien Zweitfach- wahl im Lehramt Musik für ISS/GemS/Gym derzeit nicht geplant ist, warum nicht?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13635.pdf

Lehrkräfte Musikstudium

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13533

der Abgeordneten Franziska Brychcy und Tobias Schulze

1. Wie viele Bewerbungen und wie viele Studienplätze gab es seit dem Sommersemester (SoSe) 2021 bis einschließlich Wintersemester (WiSe) 2022/23 für das Lehramtsstudium mit dem Ziel Master of Education an den Berliner Universitäten (aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)?
2. Wie viele Studierende (im 1. Fachsemester) haben seit dem WiSe 2021/22 bis einschließlich WiSe 2022/23 an den Berliner Universitäten ein Lehramtsstudium mit dem Ziel Master auf Education begonnen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)?
3. Wie viele Studierende, die sich im WiSe 2021/22, SoSe 2022 oder WiSe 2022/23 an den Berliner Universitäten für die Aufnahme eines Lehramtsstudiums mit dem Ziel Master of Education beworben haben, wurden abgelehnt bzw. bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform, Fächern und ggf. Numerus clausus)?
4. Wie viele Studierende haben seit dem WiSe 2021/22 an den Berliner Universitäten ein Lehramtsstudium mit dem Ziel Master of Education erfolgreich abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)?
5. In welchem Fachsemester haben die Lehramtsabsolvent*innen ihr Studium im Zeitraum zwischen WiSe 2018/19 und einschließlich SoSe 2022 abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Fachsemester, Universität, Semester, Schulform und Fächern)?
6. Welche durchschnittliche Studiendauer ergibt sich daraus für den Zeitraum WiSe 2018/19 bis einschließlich SoSe 2022 (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)?
7. Wie hoch ist die Abbrecherinnenquote und Abbrecherquote bei den Lehramtsstudierenden im Master of Education im Jahr 2022 bisher gewesen (aufgeschlüsselt nach Exmatrikulation, Fachwechsel, Studiengangwechsel, Urlaubssemester sowie jeweils nach Uni, Semester, Schulform und Fächern)?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13533.pdf

 

Absolventinnen Erziehungswissenschaft Lehramt

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13534

der Abgeordneten Franziska Brychcy und Tobias Schulze

1. Wie viele Bewerbungen und wie viele Studienplätze gab es seit dem Sommersemester (SoSe) 2021 bis einschließlich Wintersemester (WiSe) 2022/23 für die BA-Studiengänge mit Lehramtsoption an den Berliner Universitäten (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)?
2. Wie viele Studierende (im 1. Fachsemester) haben seit dem WiSe 2021/21 bis einschließlich WiSe 2022/23 einen Bachelor mit Lehramtsoption begonnen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)?
3. Wie viele Studierende, die sich im WiSe 2021/22, SoSe 2022 oder WiSe 2022/23 an den Berliner Univer- sitäten für die Aufnahme eines BA-Studiengangs mit Lehramtsoption beworben haben, wurden abgelehnt bzw. bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform, Fächern, Numerus clausus)?
4. Wie viele Studierende haben seit dem WiSe 2021/22 an den Berliner Universitäten einen Bachelor mit Lehramtsoption abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)?
5. Wie viele Studierende in BA-Studiengängen mit Lehramtsoption haben das Studium im Jahr 2022 abgebrochen (bitte aufgeschlüsselt nach Exmatrikulation, Fachwechsel, Studiengangswechsel, Urlaubssemester sowie jeweils nach Universität, Schulform und Fächern; in absoluten Zahlen und Abbruchquote)?
6. In welchem Fachsemester haben die Lehramtsbachelorabsolvent*innen ihr Studium zwischen WiSe 2018/19 und einschließlich SoSe 2022 abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Fachsemester, Universität, Semester, Schulform und Fächern)
7. Welche durchschnittliche Studiendauer ergibt sich daraus für den Zeitraum WiSe 2018/19 bis einschließlich SoSe 2022 (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13534.pdf

 

Absolventinnen Bachelor Berlin Lehramt Universitäten

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/13527

der Abgeordneten Kristian Ronneburg und Tobias Schulze

1. Wer ist Vertragspartner des VBB beim Semesterticket?
2. Das 9-Euroticket wurde im Zuge des ersten Energieentlastungspakets eingeführt, um Bürger*innen wegen der stark gestiegenen Energiepreise im Frühjahr und Sommer zu entlasten. Im Zuge dessen sollten bereits bestehende Abonnements, zu denen auch das Semesterticket gerechnet wird, mittels einer Rückerstattung entlastet werden. Welche anderen Gruppen neben den Studierenden profitierten in Berlin von dieser Rückerstattung? Wann wurden die Rückerstattungen für andere Gruppen als die Studierenden ermöglicht? Gibt es neben den Studierenden noch weitere Gruppen, die bisher keine Rückerstattung erhalten haben, obwohl sie grundsätzlich berechtigt sind?
3. Warum wurde die Rückerstattung bisher noch nicht bzw. nur durch einzelne Hochschulen durchgeführt?
4. Welche Schritte sind jetzt für eine flächendeckende Rückerstattung noch notwendig?
5. Wer legt an den Hochschulen fest, welches Rückerstattungsmodell genutzt wird? Falls es nicht die Verfasste Studierendenschaft als Vertragspartner ist, erfolgte bzw. erfolgt Einvernehmen mit der Verfassten Studierendenschaft über das Modell der Rückerstattung? (Bitte nach Hochschulen aufschlüsseln.)
6. Welches Rückerstattungsmodell präferieren die Verfassten Studierendenschaften? (Bitte nach Verfassten Studierendenschaften der einzelnen Hochschulen aufschlüsseln.)
7. Welche Rückerstattungsmodelle sind an den einzelnen Hochschulen festgelegt worden? (Bitte nach Hochschulen aufschlüsseln.)
8. Falls sich Hochschulen auf noch kein Rückerstattungsmodell festgelegt haben, bis wann ist damit zu rechnen (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)?
9. Die Freie Universität hat die Rückerstattung mittels eines verringerten Rückmeldebetrages zum Wintersemester 2022/2023 sowie Einzelanträge für diejenigen, die sich nicht zum Wintersemester zurückmelden, realisiert und konnte so die Rückerstattung zügig realisieren. Welche Gründe gab es an den anderen Hochschulen, die Rückerstattung nicht ebenfalls nach diesem Modell durchzuführen? (Bitte nach Hochschulen aufschlüsseln.)
10. Welche Mehrkosten fallen durch die festgelegten oder angedachten Rückerstattungsmodelle für die Hochschulen und für die Verfasste Studierendenschaft voraussichtlich an? (Bitte nach Hochschulen und Verfassten Studierendenschaften aufschlüsseln.)
11. Werden die zusätzlich verursachten Kosten, die durch die Rückerstattung für die Hochschulen und Verfassten Studierendenschaften entstehen, durch den VBB über die Einnahmen aus dem 9€-Ticket übernommen?
12. Bis wann ist an den Hochschulen, die sich bisher noch nicht auf ein Rückerstattungsmodell festgelegt haben, mit der Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge für das Semesterticket zu rechnen?
13. Wie wird bei zukünftigen Ermäßigungen, wie bspw. einer Nachfolgelösung zum 9-Euro-Ticket oder der Berliner Übergangslösung des 29€-Tickets sichergestellt, dass die Minderkosten schneller an Studierende weitergegeben werden?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13527.pdf

 

Rückerstattung Semesterticket Sommersemester

Am 13.10.2022 schreibt der Tagesspiegel über ein Entlastungspaket für die Berliner Hochschulen.

Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) hatte im Tagesspiegel-Interview den Hochschulen bereits einen dreistelligen Millionenbetrag im Nachtraghaushalt in Aussicht gestellt, um die steigenden Energiekosten zu kompensieren.

Noch wird der Haushalt allerdings zwischen den Koalitionsparteien SPD, Grüne und Linke verhandelt. Tobias Schulze, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Linken und wissenschaftspolitischer Sprecher seiner Fraktion, sagte auf Anfrage, auch er gehe von Mitteln in der Höhe aus, die Gote genannt habe: „Auch wenn die Hochschulen ihre Einsparziele erreichen und auch wenn sie in geringem Umfang Eigenanteile und Rücklagen mobilisieren, werden dreistellige Millionenbeträge nötig sein.“

Die Koalition müsse letztlich das refinanzieren, was tatsächlich anfalle: „Das können dann auch deutlich mehr als hundert Millionen Euro sein.“ Würden die Heizkosten nicht komplett kompensiert, leite das ein heftiges Sparprogramm bei den Hochschulen ein. „Ich kann vor diesen Gedankenspielen nur warnen“, sagte Schulze. Die Hochschulen müssten hier als öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kitas oder die Feuerwehr behandelt werden.

(…)

Schulze und Czyborra betonen beide, die zusätzlichen Energiekosten könnten die Hochschulen auch nicht aus dem 3,5-Prozent-Aufwuchs aus den Hochschulverträgen bezahlen. Das Geld würde zum Beispiel für höhere Tarifkosten und höhere Sanierungskosten gebraucht, sagt Schulze: „Diese hauen schon voll ins Kontor.“

Den vollständigen Artikel findet ihr hier

 

Energiekosten Entlastungspaket Haushalt Universitäten

Mein Redebeitrag in der 17. Sitzung des Abgeordnetenhauses zum Staatsvertrag Klinisch-epidemiologisches Krebsregister Brandenburg-Berlin.

Tobias Schulze (LINKE):

Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Krebs ist ein Arschloch“, sagt man manchmal, und auch in Berlin sterben immer noch viele Menschen an dieser Krankheit, die zweithäufigste Todesursache. Das haben jetzt schon ein paar Mal gehört, und ich glaube, jeder kennt Fälle aus seinem Umfeld, in denen Menschen in der Regel viel zu früh an Krebs verstorben sind, wo viel Leid verursacht worden ist. Dieses Krebsregister erfasst diese Fälle und erfasst das Versorgungsgeschehen und bildet damit die Grundlage für Forschung im Kampf gegen Krebs. Damit ist es eines der ersten Register, die so substanziell eine solche Krankheit erfassen und auch die Versorgung erfassen, und es ist eigentlich ein Vorbild für die Digitalisierung, Erforschung und Datenerhebung weiterer Krankheiten, die unsere Gesellschaft bedrohen.
Was neu ist an dem Krebsregister – das wurde schon erwähnt –, sind die epidemiologischen Daten, das heißt also, man bezieht Bevölkerungsdaten in die Krebsanalyse, in die Analyse des Krankheitsgeschehens mit ein, etwa den Wohnort oder das Geschlecht, und kann so Ursachen oder Risikofaktoren herausfinden.
Eine neuere britische Studie stellt fest, dass etwa die Hälfte der Krebsfälle vermeidbare Faktoren beinhaltet, sodass man sie also durch Verhaltensänderungen hätte vermeiden können, zum Beispiel durch das Beenden von Rauchen oder durch das Beenden von übermäßigem Alkoholkonsum oder falscher Ernährung oder Bewegungsmangel. Ich denke, wenn wir in Zukunft Krebs verhindern wollen, dann sollten wir solche vermeidbaren Fälle natürlich in den Fokus rücken.
Das heißt auch, dass man mit den Daten, die das Krebsregister erfasst, die Prävention verbessern kann, dass man also Menschen darauf einstellen kann, dass sie durch eigenes Verhalten Krebs vermeiden können. Auch dafür sind die neuen zusammengeführten Daten ganz entscheidend.
Die Pandemie hat uns eines gezeigt: Wir haben zu wenige Daten in unserem Gesundheitswesen. Wir brauchen eine deutlich verbesserte Digitalisierung und Auswertung von Daten im Gesundheitswesen. Das hat auch der Expertenrat der Bundesregierung empfohlen. Wir brauchen die schnelle Umsetzung des Sachverständigenratsgutachtens zur Digitalisierung im Gesundheitswesen, und wir können ja als Berlin vorangehen. Mit Gesundheitsstadt 2030 und der Zusammenführung von Charité und Vivantes und deren Versorgungsdaten haben wir einen unglaublichen Schatz an Versorgungsdaten, die für die Versorgungsforschung, für die Gesundheitsforschung ausgewertet werden können. Wir können hier große Datenbestände zusammenführen und für die Public-Health-Forschung nutzbar machen. Diese Chance sollten wir nutzen, selbst dann, wenn die Bundesregierung nicht aus dem Knick kommt mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Wir können hier vorangehen, mit fast der Hälfte der Krankenhausbetten haben wir hier ein unglaublich gutes Vorbild.
Beispiel Israel, kann man da nur sagen: Wir nutzen viele Daten aus dem Ausland. Es ist ehrlich gesagt peinlich, dass wir keine eigene Gesundheitsforschung an der Stelle ins Feld führen können, weil uns einfach die Verknüpfung von Gesundheitsdaten fehlt. Insofern ist das Krebsregister ein hervorragendes Vorbild, wie wir in Zukunft mit Versorgungsforschung, mit Public-Health-Forschung umgehen. Die sollten wir weiter ausweiten, sollten das weiter ausbauen, und da ist die Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg Vorreiter. – Danke schön!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Präsident Dennis Buchner:
Letzter Redner in der Fraktionsrunde ist für die FDP-Fraktion Herr Kluckert.

Digitalisierung Gesundheitsforschung Krebs

Mein Redebeitrag in der 16. Sitzung des Abgeordnetenhauses. Zum Antrag „Cancel Culture“ an den Hochschulen konsequent entgegentreten.

Tobias Schulze (LINKE):

Wenn Herr Förster redet, braucht man hier ein bisschen.

[Heiterkeit von Carsten Schatz (LINKE) – Zuruf von Sebastian Czaja (FDP)]

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir haben hier ein Missverständnis vorliegen. Die AfD zettelt zum Thema Cancel Culture bundesweit einen Kulturkampf von rechts an und verkauft das als Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge; das muss man hier mal festhalten. Dieser Kulturkampf von rechts zielt darauf, dass rechte und rassistische, aber auch queerfeindliche Positionen hoffähig gemacht werden in unserer Wissenschaft, dass sie dort kritiklos stehen bleiben sollen und man das als wissenschaftlich verkauft, was keine wissenschaftliche Legitimation hat. Das sind Meinungen; das wurde hier schon gesagt. Bei vielen der inkriminierten Fälle, in denen vermeintlich von Cancel Culture die Rede ist, sind Professorinnen und Professoren – häufig sind es Habilitierte – davon betroffen, dass ihnen Kritik entgegenschlägt, und das wird dann als Cancel Culture gesehen. Aber man muss sagen: Diese Meinungen müssen immer Kritik erfahren, dafür ist die Wissenschaft da. Es geht darum, auch einen Wettstreit zu haben. Unwissenschaftliches muss auch an Hochschulen unwissenschaftlich genannt werden.

[Beifall bei der LINKEN]

Wir wissen, dass es keine Wissenschaft ohne Werte gibt. Die Wissenschaft, gerade die deutsche, hat sich in der Vergangenheit an Verbrechen beteiligt, hat Dinge wissenschaftlich legitimiert, die nicht zu legitimieren waren. Das zeigt, dass wir immer den Diskurs über Werte in der Wissenschaft brauchen und es nicht sein kann, dass unter dem Deckmantel von Titeln und akademischen Karrieren menschenfeindliche Dinge verbreitet werden. Das gilt bis heute, und da müssen wir wachsam sein.
Es wurde schon gesagt: Das Berliner Hochschulgesetz sieht in § 5 die Wissenschaftsfreiheit eindeutig definiert, und es ist an allen Mitgliedern der Hochschulen, diesen § 5 mit Leben zu erfüllen. Dafür brauchen wir keinen Gesetzentwurf der AfD.
Wer sich einmal anschaut, was für Fälle so genannt werden, der muss sagen, dass die dramatischsten Fälle von Cancel Culture, wenn man es mal so nennen will, die AfD selbst auf den Weg gebracht hat. So hat sie einer Professorin, die sich unter anderem für People of Color einsetzt, in Sachsen-Anhalt nahegelegt, ihre Professur zurückzugeben. Daraufhin formierte sich ein Widerstand von 772 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die diese Professorin unterstützen. Oder sie, die AfD, hat geklagt gegen eine Studie, die das WZB in Thüringen über ihr Agieren im Thüringer Landtag erstellt hat, und wollte diese Studie zurückziehen lassen. – Das sind Fälle von Cancel Culture, wenn man überhaupt davon reden kann.
Ich glaube, wir sollten uns hier keine Illusionen darüber machen, wozu dieser Kulturkampf von rechts gedacht ist. Er ist dazu gedacht, Hegemonie zu erreichen, Dinge als regulär darzustellen, die nicht regulär sind. Diesem sollten wir alle immer und überall entgegentreten. Man kann nur die Hochschulen ermutigen, sich von dieser Kampagne nicht weichklopfen zu lassen. – Danke schön!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Tamara Lüdke (SPD)
und Lars Rauchfuß (SPD)]

Cancel Culture Hochschule Kulturkampf

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/12 862

der Abgeordneten Franziska Brychcy, Tobias Schulze und Katrin Seidel (LINKE)

1. Wie viele Studieneingangsplätze gab bzw. gibt es in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 an den staatlichen und konfessionellen Berliner Hochschulen sowie der in Gründung befindlichen Humanistischen Hochschule in den Studiengängen Soziale Arbeit/Sozialpädagogik? (Bitte aufschlüsseln nach Bachelor/Master (BA/MA) sowie berufsbegleitend und Onlinestudium.) Ist ein weiterer Kapazitätsausbau vorgesehen?

2. Wie viele Bewerber*innen gab es jeweils? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Hochschule und Studiengang.)

3. Wie viele Studierende sind in den jeweiligen Fachsemestern aktuell immatrikuliert? (Bitte aufschlüsseln nach Hoch- schule, Studiengang und Fachsemester.)

4. Wie viele Studierende der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik befinden sich derzeit in einem Teilzeitstudium, sofern der Studiengang nicht von vornherein als Teilzeitstudium angelegt ist? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Studiengang.)

5. Wie viele Abschlüsse gab es 2019, 2020, 2021 und bisher in 2022 in den Studiengängen der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen und BA/MA.)

6. Wie viele Studierende haben in 2022 bereits ihre BA- oder MA-Arbeit angemeldet, ohne bisher das Studium abgeschlossen zu haben? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen und BA/MA.)

7. Welchen Bedarf an staatlichen anerkannten Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen prognostiziert der Senat für den Zeitraum bis 2030 jährlich in den verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und geht er davon aus, dass dieser Bedarf mit den aktuellen Ausbildungskapazitäten gedeckt werden kann? Auf welcher Grundlage trifft er diese Prognose?

8. Mit welchen Maßnahmen gedenkt der Senat den Bedarf an Fachkräften mit sozialpädagogischem Abschluss jetzt sowie mittel- und langfristig zu decken? Was ist auch in Zusammenarbeit mit den Berliner Ausbildungseinrichtungen im Hinblick auf die quantitative aber auch qualitative Entwicklung von Studium und Lehre im Bereich der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik vorgesehen?

9. Welche Rolle spielt bei der Bedarfsdeckung in dem genannten Berufsfeld die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg? Welche Absprachen/Vereinbarungen gibt es diesbezüglich bei der Ausbildung im Bereich Soziale Arbeit/Sozialpädagogik in quantitativer und qualitativer Hinsicht?

10. Welche Angebote stellen die Berliner Hochschulen bereit, die gezielt auf das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit vorbereiten? Wie werden diese von den Studierenden angenommen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12862.pdf

 

Sozialarbeiter Soziales Studienplätze

Am 08.08.2022 berichtet die Ärzte-Zeitung über Ermittlungen zur Verstößen gegen die Vergaberichtlinien bei der Charité Facility Managment.

Bereits im März hat Linken-Politiker Tobias Schulze im Berliner Abgeordnetenhaus gefragt, ob es bei CFM Verstöße gegeben habe, weil er aus Gremien der Charité heraus auf diesen Vorgang aufmerksam gemacht wurde. Die CFM ging 2019 in die Charité über und war davor privatisiert.

„Ich vermute, dass sowohl während der Zeit der teilprivaten Gesellschaft als auch unmittelbar nach der Eingliederung Bedingungen bestanden, die eine Verantwortungsdiffusion und damit auch unzureichende Controllingprozesse begünstigten. Die Rekommunalisierung war gerade aus dieser Sicht richtig, um bei dieser Größenordnung an Aufträgen ein transparentes und korrektes Beschaffungswesen sicher zu stellen”, sagte Tobias Schulz der “Ärzte Zeitung”.

Den ganzen Artikel findet Ihr hier.

CFM Charité Ermittlungen Vergaberecht

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/12 174

des Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE)

1. Vereinzelte verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in Berlin deuten darauf hin, dass das erfolglose Beschreiten des rechtsaufsichtlichen Weges Voraussetzung für das Bestehen eines Rechtsschutzinteresses im Rahmen hochschulverfassungsrechtlicher Streitigkeiten ist. Wie viele derartige Rechtsaufsichtsbeschwerden gab es in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022?

2. Wie ist das Verfahren bei der zuständigen Senatsverwaltung für Wissenschaft vom Eingang einer Rechtsaufsichtsbeschwerde bis zu deren Bescheidung? Wie viel Zeit benötigen einzelne Verfahrensschritte in etwa?

3. Wie viele Rechtsaufsichtsbeschwerden sind bei SenWGPG derzeit anhängig und noch nicht beschieden?

4. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit für eine eingereichte Rechtsaufsichtsbeschwerde?

5. Gibt es eine maximale Bearbeitungszeit, in der eine solche Rechtsaufsichtsbeschwerde beschieden sein muss?

6. An der Humboldt-Universität (HU) gibt es derzeit eine Auseinandersetzung um die Einsichtnahmerechte der Mit-glieder des Akademischen Senates (AS) in eine von der ehemaligen Präsidentin erhobenen Verfassungsbeschwerde. Das Präsidium der HU hatte Mitgliedern des AS die Einsichtnahme in Unterlagen zur Verfassungsbeschwerde verweigert. Wann wurde die Rechtsaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Senatverwaltung eingereicht?

7. Wie ist der Stand dieses rechtsaufsichtlichen Verfahrens beim Senat sowie des Akteneinsichtsverfahrens an der HU?

8. Stellt nach Meinung des Senates, die Verweigerung des Rechtes auf Einsichtnahme in die Klageschrift zur Verfassungsbeschwerde der HU durch das Präsidium für fast fünf Monate eine Verletzung des Informationsrechtes der Mitglieder der akademischen Gremien (hier der AS-Mitglieder) gem. § 44 Abs. 2 S. 2 BerlHG dar?

9. In einem aktuellen Akteneinsichtsverfahren durch AS-Mitglieder der HU, wird diesen die Akteneinsicht unter Auf- sicht und nur unter erheblichen Einschränkungen gewährt. Bspw. dürfen sie nicht einmal handschriftliche Notizen anfertigen. Als „Vertragsstrafe“ drohen über 5000€. Ist nach Meinung des Senates die Einsichtnahme in Akten der Hochschule durch Mitglieder des AS grundsätzlichen Einschränkungen unterlegen?
a) Kann die Hochschule bspw. die Anfertigung von Kopien verweigern?
b) Kann die Hochschule die Anfertigung von eigenen Notizen durch die AS-Mitglieder verweigern? c) Kann die Hochschule im Falle einer Verfassungsbeschwerde das absolute Stillschweigen über die
Inhalte der Akten verlangen, ohne dass diese als „vertraulich“ etc. eingestuft wurden oder personenbezogene Daten enthalten?
d) Ist es statthaft, eine „Vertragsstrafe“ von mindestens 5001,- € durch die Hochschule zu erheben, sollte das absolute Stillschweigen gebrochen werden? Gibt es mildere Mittel als eine derart hohe Vertragsstrafe, um eine Verschwiegenheit sicher zu stellen? Wie setzt sich dieser Betrag zusammen? Welche rechtlichen Gedan- ken liegen der Höhe zugrunde? Welche Art von Vertrag soll hier eigentlich geschlossen worden sein?
e) Auf welchen Rechtsgrundlagen werden diese Einschränkungen der Akteneinsicht vorgenommen?
f) Ist das Vorgehen der HU im Falle der Einschränkungen der Akteneinsicht sowie in Bezug auf die Umstände der Akteneinsicht mit der Senatsverwaltung abgestimmt gewesen?

10. Ist der Senatsverwaltung der Inhalt der Klageschrift bekannt, um im Rahmen ihrer Fachaufsicht die Verweigerungsgründe des HU-Präsidiums bewerten zu können oder ggf. Hinweise zur Rechtssicherheit der Gesetzgebung des Landes zu erhalten?

11. Wann ist mit dem Abschluss des Rechtsaufsichtsbeschwerdeverfahrens von Mitgliedern des AS – HU gegen das Präsidium der HU zu rechnen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12362.pdf

Akteneinsicht Beschwerdeverfahren Hochschule

Mein Redebeitrag in der 14. Sitzung des Abgeordnetenhauses. Debatte über die Novelle des Hochschulrechts - 2. Lesung

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat der Kollege Schulze das Wort. – Bitte schön! – Wenn wieder Ruhe eingekehrt ist, hätte der Kollege Schulze das Wort.

Tobias Schulze (LINKE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Dass man nicht die FDP anruft, wenn man ein Gesetz in Berlin beeinflussen will, überrascht, glaube ich, ehrlich gesagt niemanden.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN –

Lachen von Torsten Schneider (SPD)]

Mich hat am Montag nach der Ausschusssitzung ein Wissenschaftler von der FU Berlin angerufen. Der hat gesagt: Was? Ihr habt gar keine Regelung für die jetzt bestehenden Postdoc-Verträge im Gesetz? Mir reicht es jetzt. Ich gehe ins Ausland. Ich bin mit dem deutschen Wissenschaftssystem durch. Ich bin auf der sechsten Kettenbefristung, und ich werde in die Niederlande gehen, weil ich dort sofort einen unbefristeten Vertrag bekomme. – Wir haben in diesem Gesetz den Hochschulen und den Universitäten ein Jahr Zeit gegeben, um die entsprechenden Personalstrukturen vorzubereiten. Das machen die Hochschulen. An den Hochschulen, an den Universitäten wird dieses Gesetz übrigens nicht annähernd so aufgeregt diskutiert wie von Ihnen hier. Die haben Arbeitsgruppen eingerichtet, um das umzusetzen, um die entsprechenden Personalstrukturen zu schaffen und die Stellen einzurichten, auf die die habilitierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingestellt werden, wenn sie die entsprechende unbefristete Arbeitsmöglichkeit bei uns bekommen.

Ich will noch einmal sagen, worum es hier eigentlich geht: In Berlin haben wir etwa fünf- bis sechsmal so viele wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie Professuren – fünf- bis sechsmal so viele. Die machen also die Hauptlast der wissenschaftlichen Arbeit in unserer Stadt. 90 Prozent dieser wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind befristet beschäftigt, in der Regel auf Kettenbefristungen – 90 Prozent. Der Weg eines jungen Wissenschaftlers, einer jungen Wissenschaftlerin, führt über die Promotion, ein Teil verabschiedet sich danach aus der Wissenschaft, geht in die Wirtschaft, geht in andere Bereiche. Ein Teil ist so gut, dass er weitergeht, sich habilitiert, eine Nachwuchsgruppenleitung antritt oder eine ähnliche Qualifikationsstufe macht. Der ist in der Regel schon Mitte/Ende 30 und seit 10 oder 15 Jahren im Wissenschaftsbetrieb. Er hat sich dort bewährt und hat dort das höchste Niveau an Ausbildung in der Wissenschaft erreicht. Diesen Leuten sagen wir, dass wir euch nicht mehr auf die Straße setzen wie bisher, sondern wenn ihr die Habilitation habt, wenn ihr eine ähnliche Qualifikation habt, dann sagen wir den Unis, ihr müsst diesen Menschen einen Anschlussvertrag bieten, weil das die Besten sind, die wir haben. Die lassen wir nicht gehen. – Das ist der Mechanismus des Gesetzes.

Da kann man auch nicht sagen: Die Universitäten müssen auch für die außeruniversitären Bereiche qualifizieren! – Nein! Wer 15 Jahre wissenschaftlich in der Universität gearbeitet hat, wer mehrere Qualifikationsstufen durchlaufen hat, Mitte 40 – wohin soll der denn hingehen? – Der ist für die Wissenschaft qualifiziert, aber wir haben derzeit ein System, das für diese Leute keine Beschäftigungsmöglichkeiten bietet. Das macht uns übrigens im internationalen Vergleich sehr unattraktiv. Nach Deutschland kommt niemand aus dieser Kategorie, weil die hier keine Arbeitsmöglichkeiten finden, sondern wir berufen ältere Professorinnen und Professoren teuer aus dem Ausland zurück, die uns irgendwann einmal verlassen haben. Das ist absurd!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Ja, wir werden uns zu diesem Gesetz vor dem Verfassungsgericht sehen. Ehrlich gesagt, die bundesdeutsche Wissenschaftscommunity wartet darauf, dass geklärt wird, ob die Menschen unterhalb der Professur dauerhaft Wissenschaft betreiben können oder nicht und ob die Länder dafür die entsprechende Gesetzgebungskompetenz haben.

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Herr Kollege! Sie müssten zum Schluss kommen!

Tobias Schulze (LINKE):

Ich gehe davon aus, auch nach den Gutachten, die wir kennen, dass wir diesen Prozess gewinnen werden. – Danke schön!

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

 

Beschäftigungsverhältnisse Hochschulgesetz Wissenschaftliche Mitarbeiter

Der Tagesspiegel schreibt am 9. 6. 2022 zu einer umstrittenen Impfbefragung an der Charité. Anlass der Berichterstattung war eine Frage von Tobias Schulze im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses.

Die Charité wird die umstrittene Befragung „ImpfSurv“ zu Reaktionen auf und Nebenwirkungen von Corona-Impfungen sowie zu Symptomen von Covid-19-Erkrankungen intern prüfen. Das teilte Berlins Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) am Montag im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses auf eine Frage von Tobias Schulze (Die Linke) mit.

Den ganzen Artikel findet ihr hier.

Charité Covid19 Impfen Studie

Die junge Welt beschäftigt sich am 24.5.2022 mit der Weiterentwicklung des Berliner Hochschulgesetzes

Das empörte die Demonstrierenden vor dem Abgeordnetenhaus. Sie äußerten ihre Fassungslosigkeit darüber, dass ausgerechnet Universitäten als öffentliche Arbeitgeber ein demokratisch beschlossenes Gesetz sabotieren. Der wissenschaftspolitische Sprecher der Berliner Linke-Fraktion, Tobias Schulze, teilt diese Kritik und stellte sich den Protestierenden. Eine Übergangsregelung, die alle derzeit Beschäftigten ausnehme, so Schulze, sei ebenso wenig hinnehmbar wie die Schaffung von Dauerstellen mit enormer Lehrbelastung und ohne eigenen Forschungsanteil.

Den ganzen Artikel findet Ihr hier.

Hochschulgesetz

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/11 822

  1. Das sog. "9für90"-Ticket soll ab 1. Juni 2022 für drei Monate im Öffentlichen Nah- und Regionalverkehr einen bundesweiten Geltungsbereich haben. Wird das Berliner Semesterticket ebenfalls im fraglichen Zeitraum bundesweit im ÖPNV gelten? Wenn nein, warum nicht?
  2. Falls dies nicht der Fall ist, wurden bzw. werden derzeit noch Gespräche mit anderen Bundesländern geführt, um den Geltungsbereich des Berliner Semestertickets auf diese auszuweiten? Wenn nein, warum nicht?
  3. Können Inhaber*innen eines Semestertickets anderer Bundesländer im fraglichen Zeitraum den Berliner ÖPNV entgeltfrei nutzen? Wenn nein, warum nicht?
  4. Wie wird das „9für90“Ticket bei Semestertickets praktisch umgesetzt? Wie ist die Rückerstattung bereits bezahlter Beträge derzeit geplant?
  5. Sollen alle geplanten Ermäßigungen für Abo-Kund*innen gleichermaßen auch den Inhaber*innen der Semestertickets zugutekommen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-11822.pdf

ÖPNV Semesterticket

Ben Gross

Das neue Berliner Hochschulgesetz schlägt weiter hohe Wellen. Der Vizepräsidente der Humboldt-Universität Kronthaler trat nun, mehr als ein halbes Jahr nach der Novelle, deswegen zurück. Er gab dem Wissenschaftsjournalisten Jan-Martin Wiarda ein Interview und attackierte die Berliner Hochschulpolitik scharf. "Eine Wissenschaftspolitik des Durchregierens, der Beschränkung von Hochschulautonomie und der Beschneidung der Wissenschaftsfreiheit."

Wiarda wollte nun auch die Sicht der Landespolitik auf das Thema wissen und bat mich zum Interview. Ich habe deutlich gemacht, dass ich die Kritik am Hochschulgesetz für einseitig halte. Und dass wir die Leistungsfähigkeit und Modernisierung der Berliner Wissenschaft in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen. Gerade die enorme Fluktuation von höchstqualifizierten Postdocs, von denen viele entnervt ins Ausland gehen oder die Wissenschaft gleich ganz verlassen, stellt nicht nur eine große Ungerechtigkeit, sondern auch eine nicht mehr hinnehmbare Verschwendung von Ressourcen dar. Wir haben uns aber auch über die Zivilklausel, die neuen Antidiskriminierungsbeauftragten sowie die Zukunft der Berliner Wissenschaft unterhalten.

Das Interview gibts hier auf dem Blog von Jan-Martin Wiarda zu lesen. Die Anhörung zur Novelle der Novelle findet am 16.5. im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhaus statt.

Gute Arbeit Hochschulen Hochschulgesetz Tenure Track WissA Wissenschaft

Mein Redebeitrag in der 9. Sitzung des Abgeordnetenhauses zu „Cancel Culture“ an den Hochschulen konsequent entgegentreten: Gesetz zur Stärkung von Wissenschaftsfreiheit und Debattenkultur an Berliner Hochschulen.

Tobias Schulze (LINKE):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Cancel Culture in der deutschen Hochschulpolitik, ganz eindeutig; so beantragte etwa die rechtsradikale AfD-Bundestagsfraktion wie auch die AfD-Fraktion hier im Hause in den Haushaltsverhandlungen das Ende der Ge- schlechterforschung.

[Harald Laatsch (AfD): Bravo!]

Als Begründung für diesen tiefen Eingriff in die Freiheit von Wissenschaft und Forschung wurde angeführt, es handele sich bei dem Forschungsgebiet um Ideologie, die der Wissenschaft vom Staat aufoktroyiert werde.

[Karsten Woldeit (AfD): Richtig!]

– Sie bestätigen das hier ja auch noch. – Die AfD war dann auch sehr enttäuscht, als sie lernen musste, dass die Geschlechterforschung gar nicht vom Staat gefördert wird, sondern dass sie sich aus der Mitte der wissenschaftlichen Community heraus an den Hochschulen selbst entwickelt hat.

[Lachen bei der AfD – Ronald Gläser (AfD): Nein!]

Dieses Forschungsgebiet, das etwa in der Medizin- und Gesundheitsforschung die jahrhundertelange Fokussierung auf den männlichen Körper überwinden hilft, wollen Sie nun von staatlicher Seite auch noch einstellen. Ganz deutlich: Das ist Cancel Culture.

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Das sind Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit, die Sie vermeintlich bekämpfen. Ich sage auch, mehr Heuchelei geht eigentlich kaum.

Präsident Dennis Buchner:

Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Vallendar von der AfD zulassen?

Tobias Schulze (LINKE):

Nein, danke schön! – Diesen Kulturkampf, den die Rechtsradikalen gemeinsam mit dem rechten Feuilleton der Wissenschaft vorwerfen, den betreiben Sie nämlich selbst. Es ist Ihr Kampf gegen die Modernisierung unserer Geschlechterbilder. Niemand redet so viel über Gender wie die AfD. Knapp 60 Prozent der Facebookposts von Abgeordneten zum Thema Gender kamen von wem? Wer wird es erraten? – Der AfD! Es ist Ihr Genderwahn gegen die Modernisierung unserer Gesellschaft, den Sie der Gesellschaft, der Wissenschaft, der Forschung hier überstülpen wollen.
Ihr Verhältnis zur Wissenschaftsfreiheit wird auch noch einmal besonders deutlich, wenn der AfD- Landtagsabgeordnete Tillschneider aus Sachsen-Anhalt die Entlassung der Magdeburger Professorin Auma forderte.

[Karsten Woldeit (AfD): Ich dachte, er spricht gerade!]

Deren Vergehen war: Sie hatte einen strukturellen Ras- sismus an deutschen Hochschulen kritisiert und sollte dafür gehen. – Das ist der Eingriff in die Wissenschafts- freiheit, den Sie hier ständig kritisieren. Sie wollen keine Genderforschung, Sie wollen keine Klimaforschung, Sie wollen die islamische Theologie abschaffen, und Sie wollen Diversitätsforscherinnen entlassen. Entschuldi- gung, von Ihnen muss man sich überhaupt nichts über Wissenschaftsfreiheit erzählen lassen.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN –
Beifall von Dr. Maren Jasper-Winter (FDP)]

Aber schauen wir uns die Beispiele, die so für die vermeintliche Cancel Culture ins Feld geführt werden, einmal an. So werfen Studierende dem Münsteraner Medizinprofessor Paul Cullen vor, dass er sich mit kruden Thesen gegen das Recht auf Schwangerschaftsabbruch engagiert, in Videos über von der Soros-Stiftung dominierte Feldverschwörungen schwadroniert oder Virologen als „Taliban“ bezeichnet. Die Studierenden fordern eine Untersuchung des Wirkens dieses Professors.
Oder der Leipziger Mathematiker Stephan Luckhaus: Er bezeichnete Coronaimpfungen für unter 60-Jährige als Realsatire und Coronaimpfungen für Kinder als Verbrechen gegen den hippokratischen Eid.

[Beifall von Harald Laatsch (AfD)]

– Klatschen Sie ruhig! – Als die Akademie Leopoldina ein Papier von ihm nicht veröffentlichen wollte, trat er selbst im Streit aus. Seitdem lässt er sich von verschwörungstheoretischen Netzwerken als aufrechter Kämpfer gegen die Coronapolitik interviewen.
Oder auch ein dritter Fall: Der bis dahin kaum forschungsaktive Wirtschaftspsychologe Bruno Klauk von der Hochschule Harz will den Intelligenzquotienten von 500 Geflüchteten untersucht und festgestellt haben, dass dieser unterdurchschnittlich sei. So lasse sich das deutsche Fachkräfteproblem – Zitat – „nicht lösen“. Das war seine Aussage. In der Folge danach gab es eine rege Debatte in der Gesellschaft für Wirtschaftspsychologie und weitreichende Kritik aus seiner Disziplin an der Methodik dieser Studie. Vier von fünf Herausgebern der Zeitschrift für Wirtschaftspsychologie traten aus Protest gegen dieses Machwerk zurück. Klauk hingegen ist immer noch Professor und postet in den sozialen Netzwerken Erklärungen zum großen Reset einer Verschwörungstheorie aus dem rechtsextremen Spektrum.
Diese Beispiele zeigen, Cancel Culture ist für Sie, für die AfD, ein Kampfbegriff, um das Ihnen nahestehende politische Spektrum innerhalb der Professorenschaft vor Kritik zu schützen. Wir hingegen sagen, wer unwissenschaftlich arbeitet oder ethische Normen von Wissenschaft verletzt, muss sich immer Kritik, insbesondere aus der Wissenschaft selbst stellen. Das verstehen wir unter Wissenschaftsfreiheit. Insofern lehnen wir den Antrag selbstverständlich ab. – Danke schön!

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN –
Beifall von Stefan Förster (FDP) und Dr. Maren Jasper-Winter (FDP)]

 

Am 07. Februar 2022 fand die 2. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung statt.  

Die Tagesordnung ist als PDF auf den Seiten des Parlaments verfügbar, die Aufzeichnung des Streams wird auf dem YouTube Kanal des Abgeordnetenhauses von Berlin vorhanden sein und die Livetweets des Sprengbüros können hier nachgelesen werden.  

Die zwei Hauptthemen des Ausschusses waren Weizenbaum: Das deutsche Internetinstitut – Stand der Entwicklung und Ausblick, welches hauptsächlich die Veränderung der Gesellschaft durch die Digitalisierung erforscht, sowie BR50 – Forschungsinstitute in Berlin vernetzen sich – Synergien und Grenzflächen. Das BR50 ist eine Gruppe von außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die sich verbunden haben, um Berlin als internationale Wissenschaftsmetropole zu unterstützen.  

Es wird mit dem ersten Tagesordnungspunkt begonnen, welches stehts die aktuelle Viertelstunde ist, bei wessen Ina Czyborra, Sprecherin für Wissenschaft und Forschung der SPD, nach der Auslagerung von Dienstleistungen in eine GmbH und der Bewertung des Senats fragt. Die zweite Frage handelt von den Verhandlungen zu den Hochschulverträgen, bei dessen die Senatorin, Ulrike Gote, den Willen des Senats die 3,5% jährlicher Zuschussaufwachs beizubehalten zur Geltung bringt. Im Anschluss interessiert sich Tobias Schulze für das Infektionsrisiko bei Präsenzprüfungen an den Berliner Hochschulen und in wie weit Studierende dadurch an der Teilnahme gehindert werden.

Nachdem Herr Prof. Dr. Sascha Friesike (stellv. geschäftsführender Direktor) und Herr Prof. Dr. Christoph Neuberger (geschäftsführender Direktor) das Weizenbaum-Institut vorstellten, wurden Fragen bezüglich dieser gestellt, unter anderem stellte Tobias Schulze die Frage (die Frage, die er stellte und möglicherweise dessen Antwort). Es folgten die Antworten auf möglichst viele Fragen, bevor das nächste Thema anfing. Beim 2. Thema stellten Frau Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger (Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB)) und Herr Prof. Dr. Thomas Sommer (komm. wissenschaftlicher Vorstand des Max Delbrück Center for Molecular Medicine (MDC)) den Tagesordnungspunkt Nummer 4 vor, bei dessen Tobias Schulze den Besprechungsbedarf hatte. Frau Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger fing an zu erklären, was das BR50 ist und im Anschluss berichtete sie über dessen Ziele. Zunächst gab Herr Prof. Dr. Thomas Sommer die Highlights des BR50 bekannt, sowie das vor der Wahl erstellte Positionspapier. Demnächst wurden die gesammelten Fragen der Abgeordneten genannt, als auch besprochen. Zuletzt äußerte sich Ulrike Gote, die Senatorin für Wissenschaft, Gleichstellung, Gesundheit und Pflege von Berlin, über die Bestrebungen der Wissenschaft, sich von der Umsatzsteuer freizustellen.  

 Da es keine weiteren Wortmeldungen gab, wurde die Anhörung beendet und der Tagesordnungspunkt abgeschlossen. 

(Dieser Beitrag wurde im Rahmen eines Schülerpraktikums erstellt)  

Ausschussarbeit BR50 Forschungseinrichtung Internetinstitut Weizenbaum Institut

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/10640

  1. Wie viele Bewerbungen und wie viele Studienplätze gab es seit dem WiSe 2016/17 bis zum WiSe 2021/22 für das Lehramtsstudium mit dem Ziel Master of Education an den Berliner Universitäten (aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)? 
  2. Wie viele Studierende (im 1. Fachsemester) haben seit dem WiSe 2016/17 an den Berliner Universitäten ein Lehramtsstudium mit dem Ziel Master auf Education begonnen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)? 
  3. Wie viele Studierende haben seit dem WiSe 2016/17 an den Berliner Universitäten ein Lehramtsstudium mit dem Ziel Master of Education erfolgreich abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)? 
  4. In welchem Fachsemester haben die Lehramtsabsolvent*innen ihr Studium abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Fachsemester, Universität, Semester, Schulform und Fächern)? 
  5. Welche durchschnittliche Studiendauer ergibt sich daraus (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)? 
  6. Wie hoch ist die Abbrecher*innenquote bei den Lehramtsstudierenden im Master of Education (aufgeschlüsselt nach Exmatrikulation, Fachwechsel, Studiengangswechsel, Urlaubssemester sowie jeweils nach Uni, Semester, Schulform und Fächern)? 
  7. Welche Maßnahmen unternehmen die Berliner Universitäten, um Studienabbrüchen im Lehramtsstudium mit dem Ziel Master of Education entgegen zu wirken? 
  8. Werden die Abbruchgründe erfasst? Wenn ja, welche Gründe für den Abbruch sind bekannt?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/s19-10640.pdf

Absolventinnen Berlin Lehramt Master of Education Studienabschluss Studierende Universitäten

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/10639

  1. Wie viele Bewerbungen und wie viele Studienplätze gab es seit dem WiSe 2016/17 bis zum WiSe 2021/22 für die BA-Studiengänge mit Lehramtsoption an den Berliner Universitäten (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Schulform und Fächern)? 
  2. Wie viele Studierende (im 1. Fachsemester) haben seit dem WiSe 2016/17 einen Bachelor mit Lehramtsoption begonnen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)? 
  3. Wie viele Studierende haben seit dem WiSe 2016/17 an den Berliner Universitäten einen Bachelor mit Lehramtsoption abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)? 
  4. Wie viele Studierende in BA-Studiengängen mit Lehramtsoption haben das Studium abgebrochen (bitte aufgeschlüsselt nach Exmatrikulation, Fachwechsel, Studiengangswechsel, Urlaubssemester sowie jeweils nach Universität, Schulform und Fächern; in absoluten Zahlen und Abbruchquote)? 
  5. Werden Abbruchgründe erfasst? Wenn ja, welche Gründe für den Studienabbruch sind bekannt? 
  6. In welchem Fachsemester haben die Lehramtsbachelorabsolvent*innen ihr Studium abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Fachsemester, Universität, Semester, Schulform und Fächern)? 
  7. Welche durchschnittliche Studiendauer ergibt sich daraus (bitte aufgeschlüsselt nach Universität, Semester, Schulform und Fächern)? 
  8. Welche Maßnahmen unternehmen die Berliner Universitäten, um Studienabbrüchen im Lehramtsstudium mit dem Ziel Bachelor of Education entgegen zu wirken? 

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/s19-10639.pdf

Absolventinnen Bachelor Berlin Lehramt Studenten Universitäten

Schriftliche Anfrage Drucksache 19/10 221

  1. Wie viele Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen entsprechend §110 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) sind derzeit an den Berliner Universitäten beschäftigt? Bitte schlüsseln Sie die Antworten für diese und die folgenden Fragen nach Universitäten auf.
  2. Wie viele dieser Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen sind bereits promoviert?
  3. Wie viele Drittmittelbeschäftigte sind unter diesen promovierten Wissenschaftlichen Mitarbeiter*Innen?
  4. Wie viele der haushaltsfinanzierten Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (ohne Drittmittelbeschäftigte) haben derzeit eine unbefristete Stelle?
  5. Mit wie vielen befristeten Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (ohne LfbA, Drittmittelbeschäftigte und unbefristete Vertragsinhaber*innen) wurden die Qualifizierungsziele Habilitation, ein Habilitationsäquivalent, der Erwerb von Lehrerfahrung und Lehrbefähigung oder sonstige Leistungen zum Erwerb der Berufungsfähigkeit gemäß § 100 BerlHG als Grund der Befristung vereinbart?
  6. Welche Zahl von entsprechenden Befristungen zum Erwerb der Berufungsfähigkeit laufen in diesem und im kommenden Jahr aus?
  7. Welche Mehrkosten laufen für die Universitäten auf, wenn sie entsprechend des §110 Abs. 6 nach der Habilitation o.ä. Qualifikationen zur Berufungsfähigkeit mittels Tenure Track den in Frage 5 Bezeichneten eine Entfristungsperspektive schaffen?
  8. Wie bewertet der Senat das Vorgehen in Universitäten, selbst zugesagte Einstellungen und auch zugesagte Entfristungen auf Grund des Gesetzes abzusagen, selbst wenn das Verfahren bereits vor Geltung des Gesetzes begonnen wurde?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-10221.pdf

Befristetes Arbeitsverhältnis BerlHG Hochschule Statistik Tenure Track Universitäten Wissenschaftler

Seit der Wahl am 26. September sind fast acht Wochen vergangen. Bereits drei Tage nach der Wahl begannen die Sondierungsgespräche, zu der die SPD als stärkste Partei eingeladen hatte. Neben uns als LINKEN waren auch Grüne, CDU und FDP eingeladen, um inhaltliche Gemeinsamkeiten abzuklopfen. An die Phase der Zweiergespräche entschloss sich die SPD mit Grünen und FDP, aber auch mit Grünen und uns LINKEN in Dreiergespräche zu gehen. Bei einigen diese Gespräche war ich in Vertretung von unserer Landesvorsitzenden Katina Schubert dabei. In einer konzentrierten Atmosphäre wurden die Themen abgearbeitet und Grundzüge einer möglichen gemeinsamen Politik der kommenden fünf Jahre diskutiert. Dabei ging es natürlich auch um die gegenseitigen Schmerzpunkte und roten Linien, um eine Annäherung. Schlussendlich entschieden sich SPD und Grüne, nicht mit der FDP, sondern mit der LINKEN weiter zu verhandeln. Vorabsprache dafür war ein gemeinsames Sondierungspapier (hier als pdf).

Nachdem der Landesparteitag der LINKEN die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen beschlossen hatte, verhandeln nun seit dem 22. Oktober knapp 230 Menschen aus den drei Parteien in 16 Fachgruppen und einer Dachgruppe über das Programm für eine neue Landesregierung. Ich bin in den Gruppen für Verwaltung, Personal und Digitalisierung, aber auch Gesundheit und Pflege sowie Wissenschaft dabei und in der Dachgruppe, die alles abschließend verhandelt.

Für alle Beteiligten, viele ehrenamtlich, ist diese Zeit extrem ausgefüllt mit Verhandlungsrunden - zumeist abends und am Wochenende. In der Woche tagt hingegen die Dachgruppe - von morgen 8.30 Uhr bis abends 21 Uhr. Einige Ergebnisse sind bereits verhandelt - etwa in den Bereiche Gesundheit, Pflege Wirtschaft, Kultur, Sport, Soziales, Integration, Migration, Gleichstellung und Offene Gesellschaft. Andere schwierige und komplexe Bereiche liegen noch vor uns - etwa Bildung, Wissenschaft, Bauen, Wohnen und Mieten sowie der Verwaltung und Digitalisierung. Bis zum 24.11. sollen die Beratungen abgeschlossen werden - davor steht ein enger Zeitplan mit vielen 12-Stunden-Tagen.

Wichtig für uns als Berliner LINKE ist, dass wir unsere Mitglieder regelmäßig über den Fortgang der Verhandlungen informieren. Schließlich entscheiden sie am Ende auch im Rahmen einer Urabstimmung über den Einstieg in die Regierungsarbeit ab. Am vergangenen Sonnabend fand die erste von drei Basiskonferenzen statt.

Die Knackpunkte für uns LINKE sind in den Verhandlungen insbesondere die Umsetzung des Volksentscheids "Deutsche Wohnen und Co. enteignen", aber auch eine Politik zugunsten der Mieterinnen und Mieter und die Stärkung unserer öffentlichen Infrastruktur. Viele weitere gute Vorhaben für eine soziale und nachhaltige Stadt sind bereits diskutiert worden. Ob es am Schluss reicht, werden unsere Mitglieder entscheiden.

 

Koalitionsverhandlungen RGR

Das neue Hochschulgesetz (PDF des Senatsentwurfs) ist im Parlament diskutiert und verabschiedet (mit Änderungen der Ausschüsse, die hier als pdf zu finden sind) und wartet darauf redaktionelle bearbeitet und verkündet zu werden, deswegen hier die wichtigsten Änderungen im Überblick und ein paar Ausblicke.

Die wohl relevanteste Neuerung nach diesem seit 2018 währenden Prozess ist das Promotionsrecht in forschungsstarken Bereichen für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW, ehemals Fachhochschulen) [§ 2 Abs. 6]. Diese Neuerung ermöglicht es den hervorragenden Hochschulen in unserer Stadt eine Sicherung des eignen Nachwuchses und die umfangreiche Nutzung ihrer forschungsstarken Bereiche. Bei der Schaffung eines künstlerisch-wissenschaftlichen Promotionsrechtes steht eine Einigung mit den Akteur*innen noch aus und sollte in der nächsten Legislatur angegangen werden.

Die Verhandlungen der Hochschulverträge [2a] werden in einem neuen Verfahren vorbereitet. In den Hochschulen soll vor den Verhandlungen mit dem Senat eine Debatte über die Ziele der Hochschulstrukturentwicklung geführt werden. Dazu gehört auch die Erarbeitung einer Strukturplanung [§2b].

Mit einer Zivilklausel [§37 Abs.2) wird angestrebt, dass Forschung an Berliner Hochschulen friedlichen Zwecken dienen soll.

Erstmals werden die Ausgestaltung der Wissenschaftsfreiheit [§5] sowie Standards guter wissenschaftlicher Praxis definiert [§5a]. 

Die Innovationsklausel (früher Erprobungsklausel) wurde auf die Paragraphen begrenzt, in denen die  Hochschulen in der Vergangenheit überhaupt vom Gesetz abgewichen sind und soll zukünftig zielgerichtet der Verbesserung der Mitbestimmung dienen. Zudem muss zukünftig der Akademische Senat allen Abweichungen vom Gesetz zustimmen.

Es gilt zukünftig der Grundsatz unbefristeter Beschäftigung [§95], soweit nicht übergeordnete gesetzliche Regelungen wie etwa das WissZeitVG eine Befristung zulassen. Sachgrundlose Befristungen sind ausgeschlossen.

Eine weitere große Änderung ist die Einführung des Tenure Tracks bei Juniorprofessuren [§ 102 a und c], in ähnlicher Form auch bei Hochschuldozenturen [§108] und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen [§ 110 Abs. 6]. Dadurch wird es möglich Menschen, die bereits bewiesen haben, dass sie gut wissenschaftlich arbeiten können, eine Karriereoption zu bieten, die nicht Dauerbefristung und dann Ende der wissenschaftlichen Karriere am 'Bottleneck' ordentliche Professur heißt. Diese Option wird den Hochschulen die Möglichkeit geben gutes wissenschaftliches Personal zu halten und nicht ins Ausland oder die Wirtschaft zu verlieren. Auf Bundesebene muss das Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert werden und danach entsprechende Dauerstellen geschaffen werden.

Den sehr unterschiedlichen Lebensrealitäten von Studierenden – von elternfinanziertem Vollzeitstudent*in bis alleinerziehendem arbeitenden Elternteil – tragen wir Rechnung in dem wir das Teilzeitstudium flexibilisiert [§ 22 Abs. 3] haben. Der Zugang hierzu hat nun keine Hürden mehr und fast jede*r kann ins Teilzeitstudium. In der nächsten Legislatur streben wir eine weitere Flexibilisierung an.

Eine weitere Flexibilisierung des Studiums erfolgt durch die Einführung eines Mindestanteils der freien Wahl (20%) und Erhöhung des grundsätzlichen Anteils auf 25% im Studium [§ 22 Abs. 2]. Studierende können so eigene Schwerpunkte setzen und die Grenzen des eignen Fachs aufbrechen. Perspektivisch streben wir eine weitere Erhöhung des Wahlbereichs an.

Die Studienmöglichkeiten für Geflüchtete [§ 10 Abs. 6 Nr. 10] wurden verbessert. Sie können nun alternative Nachweise für die Hochschulzugangsberechtigung erbringen.

Ebenso ist der Zugang zum Studium für Beruflich Qualifizierte [§ 11] erleichtert worden. Die Pflicht zur dreijährigen Berufsausübung wurde abgeschafft (die Berufsausbildung ist ausreichend), der Zugangstest kann noch im selben Bewerbungszeitraum wiederholt werden und die Hochschulen müssen Informationen und Vorbereitungsmöglichkeiten zu den Zugangsprüfungen bieten. Diese drei Punkte sind bundesweit einmalig. Durch den früheren Einstieg haben beruflich Qualifizierte Studierende bessere Finanzierungsmöglichkeiten, trotzdem bedarf es einer umfassenden BAFöG-Reform.

Das als Reaktion auf die Studierendenproteste 1968 eingeführten Ordnungsmaßnahmen wurden aufgehoben [§ 16] und das Hausrecht begrenzt. Dieses Relikt war, da es auch gegen protestierende Studierende angewandt hätte werden können, eine Gefahr für die Streitkultur an den Hochschulen.

Repression war noch nie gut um die Studiendauer zu senken, deswegen haben wir auf allen Ebenen die sogenannte Zwangsberatung abgeschafft [§ 28 Abs. 3]. Durch Wegfall von Zwangsexmatrikulation und Auflagen wird nicht nur die Selbstbestimmung der Studierenden gestärkt, sondern auch die Beratungsstellen der Hochschulen entlastet.

Im Bereich der Prüfungen [§ 30] haben wir einen weiteren Prüfungsversuch in Modul- und Abschlussprüfungen eingeführt. Wir fordern für die Zukunft sogar eine gänzliche Abschaffung der Versuchsbeschränkung. Um auch in diesem Bereich den unterschiedlichen Lebensrealitäten Rechnung zu tragen, kann der Prüfungszeitraum nun frei gewählt werden, die Prüfungswiederholungsfristen werden abgeschafft und für Studierende mit Dauerleiden gibt es jetzt die Möglichkeit des Prüfungsrücktritts.

Der gesetzliche Anspruch an die Hochschulen Open Access [§ 37 Abs. 5] zur Verfügung zu stellen und zu fördern wurde deutlich erweitert. Ebenso wurde die Pflicht eingeführt Repositorien verfügbar zu machen und das Gebot unter Open Access zu veröffentlichen eingeführt. In Zukunft soll es außerdem eine Zweitveröffentlichungspflicht als Open Access geben und dies auch für Drittmittelforschung.

Diversität [§ 59a] wird Kernaufgabe der Hochschulen. Es wurde eine Beauftragung für Diversität eingeführt und diese Person muss durch den Akademischen Senat gewählt werden. Da ein*e Beauftragte*r nur Probleme aufzeigen kann, müssen wir hier in Zukunft mit geeigneten Maßnahmen politisch flankieren, damit die Diversität an den Hochschulen erhöht wird.

Natürlich hat auch die Pandemie Auswirkungen auf die Hochschulgesetzgebung gehabt. Die Coronamaßnahmen [§ 126 a-d] zum Nachteilsausgleich (Prüfungsfreiversuche, Aussetzungsfristen für Promovierende und Studierende, Verlängerungsmöglichkeit der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen) wurden verlängert.

Fachhochschulen Forschung Hochschulgesetz Studierende Universitäten

Am Montag 13. September hat der letzte Wissenschaftsausschuss in dieser Legislaturperiode stattgefunden.

Die Tagesordnung (PDF) enthielt neben der aktuellen Viertelstunde und dem Bericht aus dem Senat nur einen Punkt: "Bilanz und Herausforderungen der Berliner Wissenschaftspolitik" . Entsprechend kurz war der Ausschuss dann auch.

Die Redebeiträge waren über alle Fraktionen verteilt sehr harmonisch. Einhellige Meinung war, dass die Zusammenarbeit mit dem Senat und innerhalb des Ausschusses sehr gut und kollegial war, auch wenn inhaltlich gestritten wurde.

Einige Punkte sind auch in den Livetweets auf @sprengbuero zu finden. Insgesamt war es ein Schnelldurchlauf durch die letzten fünf Jahre Wissenschaftspolitik und ein Ausblick darauf, was weiter passieren muss.

Die Aufzeichnung des Livestreams gibt es zeitnah auf dem YouTube Kanal des AGH.

 

Am 25. August fand das Podium der Berliner Krankenhausgesellschaft "Wie wichtig sind #StarkeKrankenhäuser" statt, an dem ich für DIE LINKE teilgenommen habe.

Für uns ist klar: wir wollen raus aus der Spirale von Unterbesetzung auf der einen und Flucht aus dem Pflegeberuf auf der anderen Seite. Der Fachkräftemangel ist hausgemacht durch ein Finanzierungssystem, das auf Einsparungen im Pflegebereich setzt. Wir wollen eine neue, stabile Finanzierungsgrundlage weg von den Fallpauschalen.

Erst wenn Pflegekräfte ihren Patient:innen gerecht werden können, werden wir sie im Beruf dauerhaft halten können.

Der Investitionsstau bei den Krankenhäusern Berlins bleibt trotz der finanziellen Steigerungen in der ablaufenden Legislaturperiode eklatant. Wir haben das Jahrzehnt der Investitionen begonnen und dürfen es nicht nach fünf Jahren abbrechen.

Im Gegenteil: wir als DIE LINKE stellen klar, dass das Land zu seinen Verpflichtungen stehen muss und mindestens 350 Millionen Euro pro Jahr in die Kliniken investieren sollte.

Die gesamte Diskussion ist hier nachzusehen.

 

 

Krankenhaus Pflege StarkeKrankenhäuser

Am 30. August 2021 fand die 70. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung statt.

Die Tagesordnung gibt es als PDF auf den Seiten des Parlaments, die Aufzeichnung des Streams wird es zeitnah auf dem YouTube Kanal des Abgeordnetenhauses geben und die Livetweets des Büroaccounts könnt ihr hier nachlesen.

Das große Thema des Ausschuss waren die Brexit Folgen für die Berliner Hochschulen und die Wissenschaftslandschaft. Die Anzuhörenden Prof. Dannemann (Centre for British Studies, Humboldt-Universität Berlin) und Prof. Ziegler (Präsident Freie Universität Berlin) waren sich einig, dass das Hauptproblem beim Wegfall von Erasmus+ liegt. Die Studierenden werden vermutlich durch Abkommen zwischen den Universitäten direkt auch weiterhin die Möglichkeit haben nach Großbritannien zu gehen, ob es jedoch die Möglichkeit gibt, die durch den Wegfall von Erasmus+, wieder fälligen Studiengebühren bezahlt zu bekommen oder diese über die direkten Abkommen erlassen werden, ist weiter unklar. Die sehr hohen Studiengebühren sollen insbesondere, so Tobias Schulze, nicht dazu führen, dass nur noch wohlhabende Studierende einen Austausch finanzieren können. Die Option für ein Praktikum nach Großbritannien zu gehen kann jedoch über die direkten Abkommen der Hochschulen untereinander nicht abgebildet werden, diese Gruppe machte aber im Jahr 2019 ca. ein Drittel der über Erasmus+ geförderten Personen aus. Doch auch die Zahl der Studierenden, die über das Nachfolgeprogramm auf Seiten Großbritanniens (Turing Scheme) einen Studienaufenthalt ermöglicht bekommen können, wird kleiner sein als bisher über Erasmus+, da sich abzeichnet, dass sich deren Anzahl sich nach den im Gegenzug aus Großbritannien kommenden richten wird. Nach konkreten Wünschen an die Berliner Politik gefragt, haben Dannemann und Ziegler vor allem politische Unterstützung, Finanzierung von Projekten und Institutionen, die sich um Partnerschaft bemühen  und Druckaufbau im Bund genannt.

Im weiteren Verlauf des Ausschusses wurden alle Anträge abgelehnt. Es gab eine lebhafte, durch den Wahlkampf geprägte Debatte über gendersensible Sprache und Tobias forderte, wie schon so häufig, dass das BAFöG geöffnet werden sollte und grundsätzlich reformiert.

 

 

Am 16. August fand die 69. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung statt.

Die Tagesordnung gibt es als PDF auf den Seiten des Parlaments, die Aufzeichnung des Streams wird es zeitnah auf dem YouTube Kanal des Abgeordnetenhauses geben und die Livetweets des Büroaccounts könnt ihr hier nachlesen.

Das große Thema des Ausschusses war die Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes auf Bestreben der Koalition.

Zunächst ging es in der Aktuellen Viertelstunde um die Frage von Tobias Schulze nach dem Präsenzbetrieb im Wintersemester und der Vorbereitung, der Umsetzung und der Kontrolle des dafür vorgesehenen "3G-Modells" (getestet – geimpft – genesen). Für den Senat antwortete der Wissenschaftssenator Müller, dass die Impfkampagne an den Hochschulen gut angelaufen sei und alle Hochschulen konkrete Konzepte für ihre jeweiligen Bedingungen erarbeitet haben oder gerade erarbeiten. Insbesondere die "kleineren" Formate sollten wieder in Präsenz anbietbar sein. Auf Nachfrage ergänzte Staatssekretär Krach, dass es, entsprechend des Bund-Länder Beschlusses ab Oktober allerdings keine kostenlosen Tests mehr an den Hochschulen geben werde. In diesem Zusammenhang appellierte er noch einmal eindringlich an die Studierenden sich impfen zu lassen. Für die FDP fragte Förster ob es ein Angebot für eine dritte Impfung für die Beschäftigten der Charité geben wird. Der Senat erwiderte, dass mit den über 60 Jährigen gestartet werden wird.

Der Wissenschaftssenator erzählte im Bericht des Senats von den gefeierten Jubiläen und bedauerte, dass die Feiern weniger international waren, als das üblicherweise der Fall ist. Er betonte jedoch, dass es wichtig ist die Feiern, unter Einhaltung der gebotenen Vorsicht, trotz allem zu zelebrieren. Krach appellierte im Weiteren an die Verhandler*innen der Verkehrsverbände, dass es auch in Zukunft ein gutes, faires und solidarisches Semesterticket in Berlin gibt. Das von den Verkehrsverbänden gemachte Angebot ist nicht gut. Er weißt ausserdem darauf hin, dass die Studierenden im letzten Jahr, obwohl sie es zum  größten Teil nicht genutzt haben, natürlich das Semesterticket im Solidarmodell weiter bezahlt haben.

Nachdem der Antrag der CDU den Tagesordnungspunkt 3 zum neuen Hochschulgesetz zu vertagen am Anfang der Sitzung abgelehnt wurde, folgte jetzt die Begründung der Gesetzesvorlage der Koalition durch Ina Czyborra (SPD). Die wichtigsten Änderungen sind das Promotionsrecht für die Hochschulen der angewandten Wissenschaften (HAW, früher Fachhochschulen), gesetzliche Grundlagen für Open-Access und OpenScience und der Wegfall von Zugangsvorraussetzungen für das Teilzeitstudium. Tobias Schulze betonte noch einmal, dass es darum geht ein 30 Jahre altes Gesetz auf die aktuelle Realität anzupassen und in Bereichen wie etwa Diversität und Gleichstellung gute aktuelle Regelungen notwendig waren. Das erklärte Ziel Karriereoptionen neben der Professur zu schaffen sei mit dieser Gesetzesvorlage ebenso erreicht worden. Ohne direkten Einfluss auf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), dass durch die Bundesebene beschlossen wird, hat die Koalition, so Eva Marie Plonske (Grüne), so weitreichend wie nur möglich dafür versucht zu sorgen, dass Situationen wie unter #ichbinhanna geschildert wurden, zumindest in Berlin nicht mehr passieren. Ohne Wortmeldungen der Opposition wurde die Gesetzesvorlage mit den Stimmen der Koalition angenommen. Die Vorlage muss nun noch durch den Hauptausschuss und das Plenum bevor sie, ggf. mit Änderungen, geltendes Recht wird.

Die Antrag der CDU zur Verlängerung der Hochschulverträge ohne Nachverhandlung aber mit mehr Inhalt war Diskussion unter Top 4. Ina Czyborra begründete die Ablehnung der Koalition folgerichtig mit den zusätzlichen Aufgaben ohne zusätzliche Mittel und im Weiteren damit, dass die Gestaltung der neuen Hochschulverträge einem neuen Parlament obliegen sollte. Tobias Schulze wies gemeinsam mit dem Wissenschaftssenator darauf hin, dass kein Zeitverlust zustande kommt, wenn erst die neue Koalition darüber verhandelt. Der Antrag wurde, nachdem er noch geändert wurde, abgelehnt.

Top 5 war sogar noch kürzer. Der Antrag der CDU wurde durch die Koalition abgelehnt, weil die Änderungen im Krankenhaus des Maßregelvollzug, um tatsächlich Verbesserungen herbei zu führen, tiefgreifender sein müssten, so Catharina Pieroth (Grüne) und der vorliegende Antrag als Schnellschuss gewertet wurde.

Unter Top 6 fand die Auswertung der Anhörung zum Konfutius-Institut vom 17. Mai (Aufzeichnung, Wortprotokoll) statt, ausserdem wurde auch die Kooperation der Humboldt Universität mit Aserbaidschan erwähnt. Tobias Schulze kritisierte in diesem Zusammenhang, dass der Vertrag zur Stiftungsproffessur an der HU erst durch eine IFG Anfrage öffentlich gemacht wurde. Transparenz und Wissenschaftsfreiheit sind zwei Seiten einer Medaille, so Schulze weiter. Der gesamte Themenkomplex zeigt deutlich, dass die Beteiligung an Professuren durch zB Stiftungsgründungen kritisch und konstruktiv begleitet werden muss, um sicher zu stellen, dass die Freiheit der Wissenschaft nicht durch die Beteiligung Dritter beschränkt wird.

Wissenschaft Wissenschaftsausschuss

Im folgenden mein Redebeitrag in der 80. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses in der 18. Wahlperiode vom 3.6.2021 zum Tagesordnungspunkt 30 - Wir brauchen einen „Blue Deal“ für die Berliner Wirtschaft II – Wissenstransfer und Fachkräfte – Stärkung der Berliner Wirtschaft als Schwerpunkt der neuen Hochschulverträge

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:
Vielen Dank! – Für die Linksfraktion hat jetzt der Abgeordnete Schulze das Wort.
Tobias Schulze (LINKE):
Als ich den Antrag gelesen habe, dachte ich: Wenn Rechtsradikale Wissenschaftspolitik machen, dann kommt so was dabei raus – schwache Kür, ehrlich gesagt. Schauen Sie sich mal an, was in Berlin auf diesem Gebiet schon alles passiert. Frau Czyborra hat in hervorragender Weise ausgeführt, was wir alles an Infrastruktur zum Transfer in die Wirtschaft haben, und wenn Sie sich mal die Gründungsumfrage 2020 unter den Hochschulen und Unternehmen, die sich ausgegründet haben, ansehen, dann sind das beeindruckende Daten, die wir hier vorweisen können. Berlin ist Gründungund Start-up-Hauptstadt in der Bundesrepublik. Wir haben 63 000 Beschäftigte in Ausgründungs-Start-ups aus Hochschulen, die machen 8,4 Milliarden Euro Umsatz in Berlin. Ein Viertel der bundesweiten Start-ups gründet sich allein in Berlin. Und wie man jetzt auf die Idee kommen kann, das hier schlechtzureden, erschließt sich mir überhaupt nicht.
[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Stefanie Remlinger (GRÜNE)]
Wir sind bei den Gründungen deutschlandweit an der Spitze, nirgendwo werden so viele Unternehmen gegründet wie in Berlin. Es wurde heute schon gesagt, ich will es auch noch mal sagen: Die Menschen mit Migrationsgeschichte in unserer Stadt sind ganz weit vorn, was die Gründungen angeht, und dieses Engagement muss man hier auch mal würdigen.
Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Hansel?
Tobias Schulze (LINKE):
Nein. – Wir haben in Berlin diverse Gründungszentren an den Hochschulen, und im Rahmen der BUA, der Berlin University Alliance, arbeiten die Universitäten jetzt auch noch mal verstärkt im Gründungsbereich zusammen. Wir werden das FUBIC bekommen, einen Gründungscampus an der FU, und – was leider nur in der Begründung des Antrags auftaucht – die Fachhochschulen sind bei uns in der Zusammenarbeit mit der mittelständischen Wirtschaft ganz weit vorn. Die sollten wir in die nächsten Hochschulverträge noch mal ganz besonders aufnehmen, denn sie haben ein Riesenwachstum hingelegt, haben massenweise neue Studierende aufgenommen und ächzen tatsächlich unter den vielfachen Anforderungen von Transfer, Forschung und Lehre. Deswegen: Die Fachhochschulen müssen in den nächsten Hochschulverträgen nach vorn.
[Beifall von Anne Helm (LINKE), Dr. Ina Maria Czyborra (SPD), Ülker Radziwill (SPD) und Stefanie Remlinger (GRÜNE)]
Ich will mir mal ansehen, was die AfD-Wissenschaftspolitik sonst so gemacht hat. Was haben Sie denn in den Haushaltsanträgen zum Doppelhaushalt 2020/21 vorgeschlagen? Nichts von dem, was in Ihrem Antrag steht, sondern Sie haben vorgeschlagen, die Gender- und Geschlechterforschung zu streichen – irre, wenn man darüber nachdenkt, dass sich zum Beispiel bei Corona gerade wieder deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede in der Medizin gezeigt haben. Sie haben vorgeschlagen, die Frauenförderung zu streichen – auch irre, wenn man bedenkt, dass Berlin nur wegen dieser Frauenförderung so weit vorn ist beim Anteil von Frauen auf Professuren und in der Wissenschaft allgemein. Sie haben vorgeschlagen, die Finanzierung der Geschäftsstelle der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten zu streichen. Dann haben Sie noch ein paar Anfragen gestellt, was die Alice-Salomon-Hochschule denn so an Forschungsthemen hat. Sie wollten das Geld für die Islamische Theologie an der Humboldt-Universität streichen. Und jetzt schlagen Sie allen Ernstes vor, nachdem Sie all diese Vorschläge gemacht haben, mehr waren es nämlich nicht, die Berliner Wissenschaft der Wirtschaft unterzuordnen. Das finde ich absolut irre, und das hat nichts mit der Realität in unserer Stadt zu tun und auch nichts mit dem, wofür wir Wissenschaft in dieser Stadt brauchen.
[Beifall bei der LINKEN und der SPD – Beifall von Stefanie Remlinger (GRÜNE)]
Deswegen will ich die Gelegenheit nutzen, um mal darauf hinzuweisen, wie vielfältig unsere Wissenschaftslandschaft in der Stadt ist und wie wichtig uns die Wissenschaftsfreiheit dabei ist, die ganz verschiedene Zwecke erfüllen muss, die die kritische Resonanz in der Stadt als Funktion erfüllen muss, die die Stadtentwicklung mitträgt, die aber auch international ausstrahlt, die uns berät. Deswegen will ich heute ganz besonders denen danken, die z. B. in der Geschlechter- und Frauenforschung in unserer Stadt am Public Institute for Health arbeiten, das jetzt bei der Coronapandemie noch mal eine ganz besondere Rolle gespielt hat.
Ich möchte den Klimaforscherinnen und Klimaforschern danken, die in unserer Stadt arbeiten und die die Szenarien entwickeln, auf denen wir politische Entscheidungen treffen können. Ich möchte auch Prof. Drosten und den Virologinnen und Virologen danken, die in unserer Stadt arbeiten und die uns jetzt in der Pandemie so wichtig beraten haben. Ich glaube, noch nie war Wissenschaft so präsent im öffentlichen und politischen Diskurs. Deswegen auch danke an Prof. Drosten und die Virologinnen und Virologen in der Stadt!
[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]
Ich möchte den Forscherinnen und Forschern an unseren Fachhochschulen danken. Sie machen nämlich tatsächlich 18 Stunden Lehre pro Woche, und Forschung findet quasi nach Feierabend statt. Trotzdem erreichen sie unwahrscheinliche Leistungen in der Forschung. Wir haben die forschungsstärksten Fachhochschulen in Deutschland mit wahnsinnigen Studierendenzahlen, Drittmitteleinnahmen und tollen Projekten. Deswegen auch Dank an die Forscherinnen und Forscher der Fachhochschulen!
[Beifall von Ülker Radziwill (SPD)]
So ein Antrag, wie Sie Ihnen hier gestellt haben, der hilft niemandem in dieser Stadt weiter. Deswegen werden wir ihn auch ablehnen. Ich freue mich übrigens nicht auf die Debatten im Ausschuss, sondern ich freue mich, wenn er abgelehnt wird. – Danke schön!
[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

Am 14. Juni 2021 war Wissenschaftsausschuss Montag. Die Tagesordnung als PDF ist wie immer auf den Seiten des Parlaments zu finden, eine Aufzeichnung des Streams auf dem Youtube Kanal des AGH und ein Live Twitterbericht unter diesem Tweet.

Direkt zu Anfang der Sitzung wurde der Antrag unter Tagesordnungspunkt 4 durch den Ausschuss auf die nächste Sitzung verschoben. Neben den immer stattfindenden Punkten Aktueller Viertelstunde, Bericht des Senats (es gab nichts zu berichten) und Verschiedenes gab es deswegen nur die Anhörung zur "Herausforderungen der Hochschulgesetzgebung" auf Antrag der Koalitionsfraktionen und die zugehörige 418 Seiten lange Gesetzesvorlage "Gesetz zur Stärkung der Berliner Wissenschaft" (PDF). Diese Gesetzesvorlage soll das alte Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) weitreichend ändern, entsprechend lang war dann auch die Anhörung. Die Koalition hat sich leider vergeblich bemüht eine zweite Anhörung in einer Sondersitzung des Ausschusses zu erreichen – die CDU war bisher nicht davon zu überzeugen.

Die Hauptdiskussionspunkte der gestrigen Anhörung habe ich versucht zusammenzufassen. Die Gesetzesvorlage ist das Ergebnis eines bereits sehr lange laufenden Prozesses mit den beteiligten Akteur*innen, was sich in der Fülle der vorgetragenen Punkte zeigte. Da dieser Post aber lediglich eine Übersicht bieten soll, konnten viele der nur kurz oder lediglich durch einzelne Angehörige angesprochenen Punkte hier keine Berücksichtigung finden.

Aktuelle Viertelstunde

Adrian Grasse (CDU) fragte den Senat nach dem Stand der Diskussionen an der Beuth Hochschule. Dort gibt es einen Antrag auf Abberuffung des Präsidenten. Staatssekretär Steffen Krach erwidert, dass es natürlich im Sinne des Senats sei, wenn die Probleme gelöst werden, die Diskussionen aber interne Angelegenheiten der Hochschule sind.

Anhörung

Herausforderungen der Hochschulgesetzgebung

Den Besprechungsbedarf begründete Ina Czyborra (SPD) für die Koalition. Sie betont, dass die Koalition sich eine zweite Anhörung gewünscht hätte um mehr Stimmen zur Gesetzesvorlage zu hören. Sie verweist deswegen auf die Möglichkeit per Mail an das Ausschussbüro eine Stellungnahme abzugeben.

Als Anzuhörende waren geladen (in alphabetischer Reihenfolge): Jörg Nolte – Geschäftsführer Wirtschaft und Politik der Industrie- und Handelskammer Berlin, Carsten Busch – Präsident der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Sabine Kunst – Vorsitzende der LAndeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) und Präsidentin der Humboldt-Universität Berlin, Sonja Staack – ver.di Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung, Leitung Bundesarbeitsgruppen Hochschulen und Forschung, Tarifkoordination Öffentlicher Dienst, und Gabriel Tiedje – LandesAstenKonferenz Berlin (LAK).

Sowohl Nolte als Vertreter der Wirtschaft, als auch Kunst und Busch für die Unis bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW, ehemals Fachhochschulen), kritisieren die geplante Vereinheitlichung der Strukturen der Hochschulen. Sie alle befürchten, dass dies die kleineren Hochschulen überlasten würde und die gewollte Ausdiffrenzierung und Profilierung der Hochschulen zueinander behindern würde.

Die Frage der einzel Beauftragten für diskriminierte Personengruppen wurde einerseits ebenfalls für die kleineren Hochschulen als überfrachtet betrachtet, andererseits wurde u.a. durch Tiedje und Busch aber darauf hingewiesen, dass diese durch die Verschwiegenheitspflicht und die gezielte Zuständigkeit eine sinnvolle Einrichtung seien. Der ebenfalls in die Diskussion gebrachte Vorschlag eine Gremiums, das die Beauftragungen in ihrer Gesamtheit abdecke, wurde lediglich von Kunst als effiziente Lösung befürwortet, von den anderen Anzuhörenden jedoch maximal als begleitendes Instrument in Betracht gezogen.

Die Erprobungs- bzw. Innovationsklausel sorgte für deutlichen Dissenz unter den Anzuhörenden. Während sich Tiedje und Staack deutlich für eine zeitliche Begrenzung und eine damit einhergehende Evaluation der getroffenen Regelungen einsetzten, vermutete Busch, dass die aktuelle Formulierung nicht den gesetzgeberischen Willen ausdrücke und Kunst befand, dass die Innovationsklausel so nicht tragbar sei. Nolte schloss sich in diesem Punkt im Wesentlichen Kunst und Busch an.

Differenzen zwischen Kunst und Busch waren bei der Frage des Promotionsrechts der HAW  zu spüren. Busch setzt sich, genauso wie Tiedje und Staack, ganz klar für ein Promotionsrecht der HAW ein um den Studierenden vor Ort eine wisenschaftliche Karriere bieten zu können und eine Gleichstellung von Universitäten und HAW zu erreichen, da an beiden hervorragende wissenschaftliche Leistungen erbracht werden. Kunst hingegen äusserte sich dazu sehr verhalten und kommentierte, dass "der Dammbruch […] seitens der Universitäten nicht aufzuhalten" sei. Tobias Schulze, sprach sich, ebenso wie die anderen Sprecher*innen der Koalitionsfraktionen, deutlich für das Promotionsrecht der HAW aus.

In diesem Zusammenhang wurde auch der Bedarf an Dauerstellen für erfahrenes wissenschaftliches Personal neben den Stellen der Professor*innen deutlich. Bis auf die Vertreter*innen der Hochschulen plädierten alle Anzuhörenden deutlich dafür, dass es die Möglichkeit geben muss nach der Promotion an der Universität zu bleiben und dort nicht von einer befristeten Stelle in die nächste zu gehen, sondern ein stabiles und planbares Anstellungsverhältnis zu haben. Dem Argument von Kunst und Busch, dass vermehrte Dauerstellen dazu führten, dass Innovation blockiert würde und Angestellte dann diese Stellen langristig besetzten und 'vom Markt' nähmen, entgegnete Staack, dass gerade diese Stellen gebraucht würden um innovative internationale Wissenschftler*innen, die keine der wenigen Professor*innenstellen bekämen nach Berlin holen bzw. hier halten zu können.

D

 

Am 31. Mai 2021 fand der 67. Wissenschaftsausschuss der 18. Wahlperiode statt.

Die Aufzeichnung der Sitzung ist auf dem Youtubekanal des Abgeordnetenhauses abrufbar. Die Tagesordnung gibt es als PDF. Während einem Großteil der Sitzung wurde ausserdem auf unserem Twitteraccount @sprengbuero live getwitter.

Angefangen hat der Ausschuss, wie immer, mit der Aktuellen Viertelstunde, gefolgt vom Bericht aus dem Senat.

Danach gab es zwei Anhörungen. Tagesordnungspunkt 3 – "Nach Datenverlust und Hackerangriffen IT-Sicherheit an Berliner Hochschulen" (Video) auf Antrag der Koalitionsfraktionen  und unter Tagesordnungspunkt 4 – "Es leuchtet und funkelt am Himmel Zur Situation der Berliner Planetarien und Sternwarten als Orte für Wissenschaft und Forschung" (Video) auf Antrag der FDP. Letztere wurde abweichend erst nach Tagesordnungspunkt 5 behandelt, da der Anzuhörende noch in einer anderen Konferenz war.

Aktuelle Viertelstunde

Für die Linksfraktion fragte  Franzisa Brychzy "Setzt sich der Berliner Senat aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur möglichen Verfassungswidrigkeit der BAföG-Bedarfssätze erneut für eine BAföG-Reform durch den Bundesrat ein?". Der Senat, vertreten durch Sts Krach, antwortete, dass dieser sich fortlaufend für die Verbesserung des BAFöG einsetzt und sich auch während der Pandemie deutlich für eine Öffnung des BAFöG eingesetzt hat, dies aber auf Bundesebene bisher keine Mehrheit gefunden hat.

Die FDP fragte nach der Organisation der Impfungen für Studierende und ob die Einrichtung von Impfzentren an Hochschulen geplant sei. Krach erwiderte, dass mit dem Schritt der Einbindung von Betriebsärzt*innen in die Impfkampagne diese auch an Universitäten mit dem Impfen beginnen können. Er sieht das Problem weniger im Aufbau der Infrastruktur, sondern eher in der Verfügbarkeit von Impfstoff. Er wieß weiterhin darauf hin, dass an der Charité bereits 8000 [der ca. 195 000 Berliner Studierenden] geimpft wurden.

Bericht des Senats

Krach berichtet davon, dass es weiterhin keine Hinweise darauf gibt, dass die durch u.a. Medien vermuteten Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen von Laborleistungen an der Charité, gerechtfertigt sind. Die Prüfungen hätten keine Hinweise auf schuldhaftes Verhalten ergeben.

Desweitern berichtete er von den vorsichtigen Öffnungsschritten an den Hochschulen. Insbesondere die Öffnung der Bibliotheken sei besonders für die Studierenden wichtig, die keine ideale häusliche Umgebung zum Lernen haben. Die Mensen und Labore werden ebenso langsam geöffet. Diese Schritte orientieren sich an den Corona Regeln des Senats, also z.B. denen für die Gastronomie. Krach stellte noch einmal klar, dass gerade diese Öffnungen wichtig sind um Studierenden bieten zu können, was eben auch Studieren ist: Mensaessen, Komilliton*innen treffen, auf dem Campus sein, in der Bibliothek lernen. Auf Nachfrage zeigte er sich über die Äusserungen von einigen Hochschulen, dass diese keine Öffnungen mehr vor den Semesterferien planen, verärgert. Zum einen sei das Vorgehen im allgemeinen Einverständnis in der TaskForce beschlossen worden, zum anderen ist das Sommersemester erst zu einer Hälfte gelaufen.

1. Anhörung

Nach Datenverlust und Hackerangriffen –IT-Sicherheit an Berliner Hochschulen

In der Anhörung wurde im Wesentlichen über zwei Aspekte geredet. Zum einen der erfolgte Angriff auf die IT der Technischen Universität Ende April, zum anderen die Aufstellung der Hochschulen im Bereich IT und deren Sicherheit.

Als Anzuhörende waren geladen: Prof. Dr. Thomsen (Präsident TU Berlin), Dr. Bör (Kanzlerin FU Berlin) und Dreyer (Direktor CMS HU Berlin). Ausserdem hat Thomsen mit Reyer aus der IT der TU Berlin eine Fachperson mitgebracht zur Beantwortung von spezifischeren Fragen. Auf Grund der Überschneidung des Themas mit den Inhalten des Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz (KTDat) war dieser zugeladen. Tobias Schulze war deswegen quasi für zwei Ausschüsse und als Sprecher der Linksfraktion für beide Themen gleichzeitig anwesend.

In der Begründung des Besprechungsbedarfs erklärte Ina Czyborra (SPD) für die Koalition, dass einerseits Hochschulen regelmäßig, nicht nur in Berlin, Angriffen ausgesetzt sind, andererseits interne Datenpannen an den Hochschulen dazu führen, dass personenbezogene Daten öffentlich zugänglich sind. Deswegen sei es nur folgerichtig, dass auch der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung sich mit diesem Thema beschäftigt.

Zum Angriff auf die Technische Universität berichtete Thomsen, dass die Lehre kaum betroffen war, da diese über Linuxserver laufe und die Angriffstelle in einem Windowssystem lag [über welche Sicherheitslücke genau der Angriff lief wurde in der Anhörung nicht erwähnt, Reyer stellte lediglich klar, dass es nicht die Exchange Mailserver waren]. Im Zuge der Wiederaufnahme der gänzlich runtergefahrenen Windowssysteme, u.a. auch die Systeme zur Personalverwaltung, wurden nun zuerst die Mailserver und inzwischen auch die tubCloud wieder zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit sei ein Umstieg auf opensource nicht möglich, so Thomsen auf Schulzes Nachfrage, in Zukunft könne dies aber diskutiert werden. Er sieht allerdings in den aktuellen opensource Lösungen keine Alternative zu propritären, da die offenen Systeme nicht die geforderte Stabilität böten. Im Weiteren erläuterte er, dass der TU keine Realkosten entstanden seien, aber natürlich Kosten durch Überstunden der Mitarbeiter*innen, denen er an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich dankte. Auf die Nachfrage ob eine zentralere IT, z.B. durch das ITDZ, sinnvoll wäre, antwortete Reyer, dass dies grundsätzlich in vielen Fällen sinnvoll sei, dass aber immer auch dezentrale Aspekte mitgedacht werden müssen. Auf Grund des Angriffs wurde bei der Polizei Anzeige erstattet und die zuständigen Stellen benachrichtigt.

Bör und auch Dreyer berichtete davon, dass Angriffe auf die IT der Hochschulen eher die Regel darstellen. Dabei werden in der Regel Spam Mails oder Schwachstellen von Software und benutzter Hardware genutzt. Bör stellte klar, dass diese automatisierten Angriffe durch die üblichen Sicherheitsmaßnahmen gut abwehrbar sind. Ein orchestrierter und gezielter Angriff, wie ihn die TU erlebt hat, sei aber deutlich schwieriger in der Handhabung und Bekämpfung. Vor einem solchen Angriff kann man sich nur bedingt schützen, da die Angriffsvektoren sehr divers sind. Thomsen schloss im Verlauf aus, dass man einen solchen Angriff wie er erfolgte absolut verhindern kann.

Die Aufstellung der Hochschulen im Bereich IT differenzierte Bör in ihrem Statement. Einerseits sei es durch hohes persönliches Engagement der Mitarbeitenden möglich gewesen, dass die digitalen Semester gelangen und kurzfristig notwendige Systeme und Verfahren realisiert werden konnten. Diese Einschätzung und das damit verbundene Lob teilte auch Thomsen. Andererseits, so Bör weiter, habe die Pandemie deutlich gezeigt, dass die Hochschulen insgesamt nicht optimal auf die Digitalisierung vorbereitet waren. Sie bedauerte, dass die Berliner Hochschulen, durch den enormen Zeitdruck am Anfang der Pandemie, zum Beispiel bei den Videokonferenzsystemen, keine gemeinsame Lösung gefunden haben, sondern alle eigene Systeme nutzen und sich um datenschutzrechtliche Freigaben bemühten. Auch bei anderen Aspekten der Digitalisierung kann sie sich vorstellen, dass eine Zusammenarbeit der Hochschule gute Synnergie Effekte erzeugen würde. Auch Krach kann sich vorstellen, das ähnlich, wie es bereits bei Bauvorhaben praktiziert wird, größere Hochschulen Aufgaben für kleinere Hochschulen übernehmen könnten. Er berichtete weiter, dass die Mittel zur Digitalisierung, die der Senat zur Verfügung gestellt hatte, vollständig abgerufen wurden.

Der personelle Aspekt der IT wurde vonden Anzuhörenden übereinstimmend als schwierig beschrieben. Insbesondere die Gewinnung von Fachkräften gestalte sich schwierig. Die Hochschulen versuchen dem angespannten Bewerber*innenmarkt durch eine attraktive Arbeitsumgebung zu begegnen, so wird die TU auch über die Pandemie hinaus die Möglichkeit von Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten bieten. Die reine Anzahl der Stellen wird jedoch als ausreichend bewertet, es sei vor allem eine Frage der Orchestrierung des vorhandenen Personals, so Bör.

Der Tagesordnungspunkt wurde durhc den Ausschuss abgeschlossen.

2. Anhörung

Es leuchtet und funkelt am Himmel Zur Situation der Berliner Planetarien und Sternwarten als Orte für Wissenschaft und Forschung

Als Anzuhörender war Tim Florian Horn, Vorstand der Stiftung Planetarium Berlin und Direktor der Archenhold-Sternwarte und des Zeiss-Großplanetariums. Ausserdem anwesend war Wendland von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Förster (FDP) legt in seiner Begründung des Besperchungsbedarfs dar, dass die Planetarien, wenn auch formal bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie angesiedelt, wichtige Akteur*innen im Bereich Wissenschaftskommunikation sind.

Im Eingangsstatement berichtet Horn davon, dass die Planetarien und Sternwarten, sowie alle anderen Akteure der Wissenschaftskommunikation, vor der Herausforderung stehen in der zunehmend postfaktischen Gesellschaft, den Wert und den Blick der Wissenschaft zu zeigen. Hierfür hat die Stiftung eine Vielzahl von Orten, aber durch das mobile Planetarium und Veranstaltungen in z.B. Grünanlagen der Stadt wird das Wissen bzw. die Wissenschaft mit Emotion verknüpft. Das Planetarium ist nicht nur Ort der Astronomie, sondern auch offen für andere Wissenschaftszweige, die die Technik und die Präsentationsmöglichkeiten des 2016 neu eröffneten Zeiss Planetariums nutzen. Aber auch für kulturelle Veranstaltungen wie Film oder Musik ist die Kuppel geeignet. 90-95% der Veranstaltungen haben aber Wissensvermitllung im Fokus.

In der Pandemie hat die Stiftung 1-2 Livestreams pro Woche produziert und unter dem Motto "Stream me up, Scotty" wurden diese auch auf Plakaten beworben. In den letzten 14 Monaten wurden die Aufzeichnungen der Streams 18 Millionen mal aufgerufen. Alleine der Livestream zur Landung des Marsrovers wurde 340 000 mal aufgerufen. Digitale Ersatzangebote haben also das Potential das offline Angebot des Planetariums zu erweitern. Die Pandemie hat aber auch die Vernetzung innerhalb Berlins zurück geworfen. Es musste, da die Eintrittsgelder weggefallen sind, gespart werden "bis es quietscht".

Eine der Herausforderungen ist, dass die Wissenschaftskommunikation in Deutschland in der Forschungs- und Wissenschaftslandschaft zu gering geschätzt wird und es zu wenig Mittel für die Kommunikation der herausragenden Wissenschaft in Berlin gibt.

Konkreter Wunsch an das Parlament seitens der Stiftung sind Mittel um die vorhandene Infrastruktur renovieren und aufrecht erhalten zu können. Ausserdem Mittel um die erfolgreiche Wissensvermittlung an 400 000 Menschen pro Jahr auch personell abzubilden.

WissA Wissenschaftsausschuss

Erstmals tun sich die Beschäftigten in Pflege und weiteren Diensten von Charité und Vivantes zusammen. Es geht insbesondere im Gute Arbeitsbedingungen durch mehr Personal in der Pflege, aber auch um eine Bezahlung nach TVöD in Reinigung, Sterilisation, Fahrdiensten etc. Die Berliner Krankenhausbewegung wurde gegründet, um vor der Abgeordnetenhauswahl Pflöcke einzuschlagen. Angesichts der Überlastung während der Pandemie und der notwendigen Neuordnung der Krankenhausfinanzierung ist diese Bewegung dringend notwendig.

In den vergangenen Wochen sammelten die organisierten Beschäftigten unter ihren Kolleg_innen mehr als 8100 Unterschriften für diese Ziele, das sind mehr als zwei Drittel. Die Unterschriften fanden sich auf einer großen Leinwand, die uns Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und der Gesundheitssenatorin auf einer großen Kundgebung am Roten Rathaus übergeben wurde. Für meine Fraktion habe ich sehr deutlich gemacht, dass wir die Ziele teilen und uns mit allen Kräften dafür wie bisher einsetzen. Viele der Mitglieder unserer Partei sind bereits in den regionalen Aktionsgruppen an den Krankenhausstandorten angebunden.

Ich bin guten Mutes, dass wir bei beiden Großzielen der Krankenhausbewegung, sowohl beim TV Entlastung als auch beim Tarif für die Töchter, vorankommen. Der Tarifvertrag für die 2500 Beschäftigten der CFM war hier schon mal ein Riesenerfolg. Weiter gehts.

CFM Charité Krankenhaus

Das neue deutschland berichtet über die große Konferenz des Netzwerks "Demokratische Hochschule" zum Berliner Hochschulgesetz, das derzeit in der Senatsmitzeichnung liegt und hoffentlich im Mai beschlossen wird. Ich habe mich besonders zu unserem Schwerpunkt der Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft geäußert: »Wir müssen eine neue Personalstruktur bauen, wir müssen den Hochschulen Wege ermöglichen, wie sie aus den Befristungsspiralen rauskommen«

Mehr auf der Seite des ND hier.

 

Hochschulgesetz Tenure Track Wissenschaft

Im folgenden mein Redebeitrag in der 75. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses in der 18. Wahlperiode vom 11.3.2021 zum Tagesordnungspunkt 25 - Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/3445 – Planungssicherheit für Berliner Hochschulen: Hochschulverträge 2018-2022 verlängern

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal freue ich mich, dass die CDU die unglaublich guten Hochschulverträge, die Rot-Rot-Grün beim letzten Mal ausgehandelt hat, noch ein Jahr verlängern will. Ich kann das auch gut nachvollziehen, weil sie mit 3,5 Prozent Aufwuchs jedes Jahr sehr vernünftige Finan- zierungsgrundlagen bieten. Das sind insgesamt 221 Mil- lionen Euro, die wir zusätzlich seit 2017 in die Hochschulen gesteckt haben. Die Hochschulverträge werden zum Schluss ungefähr 1,4 Milliarden Euro umfassen – das auch mal denjenigen gesagt, die die Frage stellen, wie viel unsere Hochschulen an Raum in unserem Haushalt einnehmen. Das ist keine kleine Summe.

Die Inhalte der Hochschulverträge können sich ebenfalls sehen lassen. Wir haben beispielsweise dort mit den Hochschulen vereinbart, dass 35 Prozent der Stellen im Mittelbau entfristet anzubieten sind. Wir haben derzeit eine Befristetenquote von 90 Prozent bei den Mittelbau- stellen, und wir wollen auf 35 Prozent Entfristung hoch. Das ist vereinbart. Auch 2 000 Lehramtsabsolventinnen sind vereinbart; auch das ist ein ambitioniertes, aber wichtiges Ziel.

Ich glaube, wir sollten diese Zeit, um die wir die Hochschulverträge vielleicht verlängern, dazu nutzen, uns die Ergebnisse anzuschauen: Was haben die Hochschulen denn gemacht? Wie sind sie vorangekommen bei diesen ambitionierten Zielen, die sie sich selbst in Vereinbarung mit dem Land gesetzt haben? – Mit dem einen Jahr wäre also eine Zeit für Bilanz- und Ergebnisprüfung gewon- nen. Deswegen kann ich Ihrem Ansinnen, das um ein Jahr zu verlängern, durchaus zustimmen.

Die Hoffnung, dass vielleicht die CDU verhandelt, wenn es dann 2023 mit neuen Hochschulverträgen losgeht, ist Ihre Hoffnung. Wir müssen mal sehen, wie das so aus- geht; ich glaube es eher nicht. Aber es würde Rot-Rot- Grün wahrscheinlich ein bisschen Zeit verschaffen, um die nächsten Hochschulvertragsverhandlungen gut vorzu- bereiten.

[Zuruf von Adrian Grasse (CDU)]

Denn das System der Hochschulverträge muss natürlich modernisiert werden. Das haben wir uns auch mit dem Hochschulgesetz vorgenommen. Weil es hier gerade angesprochen wurde: Ja, es geht darum, dass einerseits auf der Seite der Hochschulen die Verträge besser vorbe- reitet werden, dass nicht nur die Präsidien alleine darüber diskutieren, wo es hingehen soll, sondern sie auch in ihren Gremien mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern darüber reden: Wo sollen unsere Hochschulen in zehn Jahren stehen? Wie wollen wir uns weiterentwickeln? Welche Schwerpunkte wollen wir setzen? – Dann hätten die Hochschulen auch ein eigenes Verhandlungsangebot, mit dem sie in die Verhandlungen mit dem Land gehen können. Das haben sie nämlich bisher nicht. Bisher warten sie auf das Land, um dann ja oder nein zu sagen – ja, das schaffen wir; nein, das schaffen wir nicht. – Das ist natürlich keine gleichberechtigte Verhandlung. Ich glaube, die Hochschulen könnten mit einem besser vorbereiteten Prozess wirklich gewinnen.

Auch die Landesseite muss sich natürlich auf die Verhandlungen vorbereiten. Wir haben das Problem, dass der Regierungswechsel immer mitten in die Vertragsverhand- lungen geplatzt ist. Deswegen gab es wenige Möglichkeiten, das im Parlament vor- und nachzubereiten, weil die Vertragsverhandlungen immer vor den Haushaltsverhandlungen laufen müssen. Der Zeitdruck war extrem groß. Auch deswegen kann ich Ihrem Vorschlag, ein Jahr zu verlängern, durchaus etwas abgewinnen, aber das Argument ist richtig: Das heißt dann wirklich Verlängerung, um eine neue fünfjährige Vertragsperiode vorzubereiten, und nicht jetzt schon neue Schwerpunkte zu setzen. Das ist der große Mangel an Ihrem Antrag.

Ich will auch noch kurz etwas zum Berliner Hochschulgesetz sagen, weil Sie es angesprochen haben: Wir werden unter anderem diesen Prozess zur Verhandlung der Hochschulverträge auch in dem neuen Hochschulgesetz verankern. Das ist im Senatsentwurf schon drin. Wir werden darüber noch mal sprechen.

Ich empfehle Ihnen sehr, nicht nur mit der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten über dieses Gesetz zu sprechen, sondern auch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, mit Menschen aus dem Mittelbau, mit Studierenden darüber zu sprechen, die auch alle Anforderungen an ein neues Hochschulgesetz haben, die möglicherweise etwas anders aussehen als die der Rektoren und Präsidenten. Selbst unter den Rektoren und Präsidentinnen gibt es so unterschiedliche Meinungen dazu, dass es sich sehr lohnt, jetzt in diesen Prozess zu gehen, hier das Gesetz im Parlament zu beraten. Sie werden sehen, dass es dort extrem unterschiedliche Auffassungen zu vielen Dingen gibt und dass die Aussage, dass die Leistungsfähigkeit verloren geht, an den Haaren herbeigezogen ist. Die Argumente, die in der LKRP-Stellungnahme kamen, nämlich Gleichstellung und Diversityförderung dafür als Beispiel zu nehmen, dass unsere Hochschulen hinterher nicht mehr leistungsfähig sind, trägt, glaube ich, nicht besonders weit. Ich freue mich da auf die Debatte, habe auch schon viele Gespräche mit den Präsidenten und Präsidentinnen dazu gehabt.

Insofern, glaube ich, ist es sinnvoll, dass wir die Hochschulverträge verlängern, dass wir uns genug Zeit nehmen für die Vorbereitung, dass wir auch das Finanzierungssystem nach Corona vielleicht auf neue Füße stellen, dass wir auch einige Kriterien der Finanzierung überprüfen. Wenn Sie neue Schwerpunkte setzen wollen und neues Geld dafür ausgeben wollen, dann hoffe ich, dass wir uns in der nächsten Legislatur zusammen dort treffen und möglicherweise zusammen – nicht in einer Koalition, sondern wir in der Regierung, Sie in der Opposition – für mehr Geld für die Wissenschaft streiten. – Danke schön!

Lange wurde vorgearbeitet und im Rahmen einer umfangreichen Veranstaltungsreihe mit der Berliner Wissenschaftscommunity diskutiert. Die Koalitionsparteien hatten damals ein Papier vorgelegt, das in etwa die Richtschnur für die Novelle geben sollte. Nun liegt ein erster Referentenentwurf des Senats für eine Novelle des Berliner Hochschulgesetzes vor (hier zum Download). Ich sehe diese Entwurf als gute Grundlage für das weitere Verfahren im Parlament. Zunächst werden ohnehin die Verbände der Community angehört und können bis 12.3. Änderungen vorschlagen. Diese Vorschläge werden vom Senat dann geprüft und wo möglich eingearbeitet.

Der Tagesspiegel hat hier schonmal ein paar Ausblicke auf die weitere Debatte gegeben. Ich habe dort auch deutlich gemacht, welche Themen für das parlamentarische Verfahren ich unter anderen sehe: Promotionsrecht für Fachhochschulen, Hochschuldozentur, aber auch das Verfahren für die Hochschulverträge. Ich freue mich auf die Debatte.

Gute Arbeit Hochschulen Hochschulgesetz

Heute fand ab 8:30 Uhr der 62. Wissenschaftsausschuss statt. Wie immer gibt es die Aufzeichnung bald auf dem Youtube Kanal des Abgeordnetenhauses, Live Tweets während der Sitzung und die Tagesordnung (als PDF).

Angefangen hat der Ausschuss, wie immer, mit der Aktuellen Viertelstunde, gefolgt vom Bericht aus dem Senat.

Danach gab es zwei Anhörungen. Die erste zur Gleichstellung an den Berliner Hochschulen auf Antrag der Koalitionsfraktionen, die zweite zur Standortentwicklung der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) auf Antrag der FDP. Für beide Anhörungen ist ein Wortprotokoll beantragt.

Tagesordnungspunkt 5 war das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Universitätsmedizingesetzes, welches einstimmig (mit einer Änderung) beschlossen wurde. Im Zuge der Anhörung in der letzten Ausschussitzung wurde festgestellt, dass es in der Übergangsphase Probleme mit der Personalvertretung der Beschäftigten des Herzzentrums gibt. Der Betriebsrat des Herzzentrums wäre nicht mehr zur Vertretung legitimiert, den Personalrat hätten die Beschäftigten des Herzzentrums aber nicht mitgewählt. Mit einstimmiger Annahme des Änderungsantrages der Koalition wurde nun beschlossen, dass die dann ehemaligen Mitglieder des Betriebsrates dem Personalrat beigeordnet werden, indem die Beschäftigten des Herzzentrums in diesem Punkt wie eine Dienststelle behandelt werden und der ehemalige Betriebsrat dann als Personalrat der Dienststelle fungiert. So ist auch in der Übergangsphase eine Personalvertretung gewährleistet.

Die folgenden Berichte erfolgen auf Grund eines Gedächtnisprotokolls, sollten Fehler passiert sein, bitte mit diesen per Mail an mich wenden.

Aktuelle Viertelstunde

Am Anfang des Ausschusses gab es technische Schwierigkeiten, weswegen der Ton leider nicht mit übertragen wurde. Deswegen gibt es nur einen unvollständigen Bericht der aktuellen Viertelstunde. Nach Wiederherstellung der Tonspurübertragung ging es um die Pressemitteilung der Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen (LKRP), die höhere Wellen geschlagen hat. In der Pressemitteilung kritisiert die LKRP den Vorliegenden Entwurf der BerlHG Novelle scharf. Darauf durch Tobias Schulze gefragt, ob die LKRP nicht in die Erarbeitung des BerlHG Novellen Vorschlags eingebunden war, stellte Steffen Krach (Staatssekretär für Wissenschaft) klar, dass die Senatsverwaltung sich, wie in solchen Verfahren üblich, mit mehr als einer Interessensvertretung getroffen hat und der vorliegende Vorschlag ein Querschnitt der Wünsche der unterschiedlichen Gruppen ist. Ein Gesetzesentwurf sei kein "copy und paste" für eine Interessenvertretung. Gerade auch der in der Pressemitteilung angesprochene § 7a, die "Erprobungsklausel", wäre von einigen am liebsten gestrichen worden, die LKRP wollte diesen Paragrafen unverändert behalten. Der vorliegende Entwurf sei ein Kompromiss.

Bericht aus dem Senat

Im Bericht aus dem Senat ging es hauptsaächlich um die Absprachen des Senats mit den Hochschulen im Bezug auf das bevorstehende Sommersemester und Corona. Krach berichtete, dass die Senatsverwaltung und die Hochschulen vorsichtig planen, aber davon ausgehen, dass auch im Sommersemester die meisten Veranstaltungen digital stattfinden werden. Für den Fall, dass in Teilen wieder in Präsenz gewechselt werden könne, müsse sichergestellt sein, dass Studierende auch weiterhin digital an den Veranstaltungen teilnehmen können, z.B. wenn die Studierenden Angehörige einer Risikogruppe seien.

Krach berichtete weiter, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Überbrückungshilfe bis 30. September verlängert hat. Ihm wäre eine Öffnung des BAFöG lieber gewesen, aber nun arbeite man mit den vorhandenen Mitteln.

Anhörung Gleichstellung an den Berliner Hochschulen

Die Anzuhörenden zur Besprechung des "Stand zum Ende der vierten Förderperiode des Berliner Chancengleichheitsprogramms und Blick auf die besonderen Herausforderungen für Wissenschaftlerinnen in der Pandemie" waren Dr. Andresen und Dr. Fuhrich-Grubert von der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Berliner Hochschulen (LaKoF) und Prof. Dr. Hark, Sprecherin Arbeitsgemeinschaft der Frauen- und Geschlechterforschungseinrichtungen Berliner Hochschulen.

Diversität wird von allen Anzuhörenden als Qualitätskriterium angesehen. Eine Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse, also z.B. weniger Reihenbefristungen, wären ein wichtiger Aspekt Frauen in der Wissenschaft zu halten, so Hark. Durch Befristungen verlieren wir wichtiges wissenschaftliches Potential, ausserdem sei es ein Mythos, dass Innocation nur in prekären Verhältnissen stattfindet, so Hark weiter.

Andresen berichtet, dass die Pandemie den gender gap in der Forschung und insbesondere in der Publikation verschärft hat. In der Pandemie haben Frauen deutlich weniger Paper publiziert, da diese überdurchschnittlich häufig auf Grund von Carearbeit weniger gearbeitet haben oder anders priorisieren mussten. Inzwischen kann von einem gender publication gap geredet werden, der über Jahre spürbar sein wird und dem entgegengesteuert werden muss. Als Beispiele nennt Andresen, dass in Zukunft die Corona Zeit in der Bewertung von wissenschaftlichen Laufbahnen bedacht werden muss.

Alle Anzuhörenden berichten davon, dass eine längere Laufzeit des Berliner Chancengleichheitsprogramms (BCP) notwendig ist, da in den letzten zwei Jahren die Anzahl der Anträge deutlich zurück gingen. Zumindest eine nahtloser Übergang der Förderung wäre notwendig. In den MINT Fächern gibt es, zumindest an einigen Hochschulen, auch einen Mangel an Anträgen insgesamt. Dem solle begegnet werden, so Harks Vorschlag, in dem in allen Kommissionen und Gremien verpflichtende Schulungen zu Diskriminierungsstrukturen erfolgen und so die Routine im Umgang gestärkt werde. Schon bei erreichen einer 30% Quote ist die Wahrnehmung, dass die Gleichstellung bereits vollständig erfolgt ist, führt Fuhrich-Grubert aus. Deswegen braucht es besonderer Anstrengungen und Sensibilisierung für die Verbliebenen 20%. Insgesamt wünschen sich alle Anzuhörenden mehr Geld für das BCP.

Krach berichtet, dass die Laufzeit nun auf sechs Jahre vorgeschlagen wurde, ausserdem stellt er klar, dass der Senat nicht in die Denomination eingreifen will, da er sonst tatsächlich die Wissenschaftsfreiheit gefärdet sieht.

Anhörung zur Standortentwicklung an der HWR

Auf Antrag der FDP war das Thema der zweiten Anhörung "Knappe Raumkapazitäten, mehr Studierende, neue Schwerpunkte – Die Entwicklung der HWR an alten und neuen Standorten". Als einziger Anzuhörender war Prof. Dr. Zaby, Präsident der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) geladen.

Zaby berichtete von der Problematik, dass nur 35% der durch die HWR genutzten Flächen nicht angemietet sind und z.B. ein wichtiges Lehrgebäude am Campus Schöneberg nur noch bis 2024 einen Mietvertrag hat, der zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht des Vermieters zum September 2022 beinhaltet. In den vergangenen Jahren hat sich die Anzahl der Studierenden an der HWR besonders stark in den Studiengängen für den öffentlichen Dienst erhöht, diese stellen inzwischen über 25% der Studierenden. Die Bezirke sehnen sich nach den Absolvent*innen, die aber lieber in die Senatsverwaltungen gehen. Hier sieht Zaby Bedarf nachzusteuern und die Anzahl der Studienplätze zu erhöhen.

Im weiteren stellt Zaby fest, dass die HWR ein großes Interesse an zusätzlichen Wohnheimplätzen und auch Kitaplätzen hat, schon alleine um die Attraktivität eines Campus zu erhöhen.

Zaby spricht sich, unter Vorbehalt einer Besichtigung, sehr für den Standort Treskowstraße aus. An diesem Standort fehlen allerdings Laborflächen. Auf Grund dessen, dass der Standort bereits jetzt als Hochschulstandort genutzt wird, sollten die Umbaumaßnahmen eher geringer ausfallen. Ausserdem gäbe es ältere Expansionspläne der HTW, die reaktiviert werden könnten.

Im Weiteren berichtet er noch, dass das Erasmusprogramm, insb. in BWL lastigen Studiengängen, ein wichtiger Entscheidugsgrund für die HWR ist. Er hofft, dass der DAAD im Bezug auf den Wegfall von UK mit eignen Förderprogrammen einspringen wird.

Im Bezug auf Berufungsverfahren merkt er an, dass viele Verfahren eingestellt werden müssen, da die Bewerber*innen nicht ausreichend qualifiziert sind (z.B. fehlt die Praxiserfahrung). Die Attraktivität von Professruren an Fachhochschulen muss deswegen erhöht werden und die Zusammenarbeit diesbezüglch mit den Universitäten verbessert werden.

Auf die Frage von Tobias Schulze nach der Diversität des Fachbereichs 1 an der HWR erwiderte Zaby, dass diese Pluralität funktioniere, da die Fakulttät sehr groß ist. Deswegen kannd ie Heterogenität abgebildet werden. In einem kürzlich erfolgten Beschluss des Akademischen Senats der HWR wurde beschlossen, dass Sozialökonomie als Fach für mehr Studierende geöffnet werden soll.

Krach merkt zum Schluss noch an, dass der Bau von Wohnheimen und Kitas am Campus Schöneberg nicht in Bauabschnitte unterteilt werden solle, sondern gleichzeitig erfolgen sollte. Für die Kreditaufnahme ist ein Eigenanteil des Studierendenwerks notwendig. Für diesen müssten Mittel zur Vefügung gestellt werden.

BerlHG Fachhochschulen Hochschulen WissA Wissenschaft

Die Helle Panke, Berliner Landesstiftung der Rosa-Luxemburg-Stiftung, hat mich zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen befragt. Mehr dazu seht Ihr beim Youtube-Kanal der Hellen Panke unter

https://www.youtube.com/watch?v=gEM-67UzvzU&t=43s

TS

Corona Universitäten Wissenschaft

Heute fand ab 9 Uhr der 61. Wissenschaftsausschuss statt. Wie immer gibt es die Aufzeichnung bald auf dem Youtube Kanal des Abgeordnetenhauses, Live Tweets während der Sitzung und die Tagesordnung (als PDF).

Als erstes gab es Dank und Applaus für die scheidende Ausschussreferentin Frau Hensel und die Begrüßung der neuen Referentin Frau Winkler-Becker.

Es folgten die Aktuelle Viertelstunde und der Bericht aus dem Senat.

Danach behandelte die erste Anhörung die "Strategie Charité 2030" gemeinsam mit dem Querschnittsthema Immunologische Forschung.

Die zweite Anhörung behandelte die Vorlage des zweiten Gesetzes zur Änderung des Berliner Universitätsmedizingesetzes.

Zu beiden Anhörungen ist ein Wortprotokoll beantragt, das zum UniMedGesetz mit Dringlichkeit.

Der Bericht hier ist wie immer, auf Grund eines Gedächtnisprotokolls entstanden. Bei Fehlern bitte per Mail melden.

Aktuelle Viertelstunde

Die ersten Fragen betrafen ein studentisches Mitglied des Akademischen Senats der Humboldt-Universität, der auf Twitter Aussagen getätigt haben soll, die als gewaltverherrlichend wahrgenommen werden können. Staatssekretär Krach stellte für den Senat klar, dass jegliche Gewalt abgelehnt wird und legte dar, dass eine Abberufung aus dem Akademischen Senat nicht möglich sei, da die Wahlordnung und Satzung dies nicht zulasse.

Tobias Schulze fragte, da ihn derzeit häufiger Nachfragen von Studierenden erreichten, nach Präsenzprüfungen in sehr großen Gruppen. Konkret wollte er vom Senat wissen, welche Regelungen dazu bestehen und was der Senat unternimmt um diesen Sorgen zu begegnen. Krach stellte fest, dass es solche Prüfungen in sehr großen Gruppen derzeit nciht geben kann und wird. Er wies ausserdem noch einmal auf die Verlängerung der Regelstudienzeit hin. Der Senat stehe ausserdem im engen Kontakt mit den Hochschulen um adäquate Prüfungssituationen zu ermöglichen und die Hochschulen hierbei zu unterstützen.

Bericht aus dem Senat

Krach hat ergänzende Informationen zur Datenpanne an der FU. Demnach gab nicht nur die Möglichkeit auf Daten von aktuell immatrikulierten Personen zuzugreifen, sondern auch auf die von bereits exmatrikulierten bis einschliesslich 2005. Die Betroffenen werden, da sie keine FU Mailadresse mehr haben, durch öffentliche Bekanntmachung über die Verletzung ihrer Rechte informiert, so Krach.

Der Seant hat ausserdem letzte Woche u.a. die Cofinanzierung von zwei Frauenhoferinstituten beschlossen. Über die Ansiedlung der Institute müssen diese noch entscheiden, mit der Zusicherung von 61 Mio. Euro stehen die Chancen für Berlin aber gut.

Anhörung Charité 2030 und Immunologie

Zur Anhörung waren Prof. Dr. Kroemer als Vorstandsvorsitzender und Prof. Dr. Pries als Dekan und Mitglied des Vorstandes der Charité geladen.

Kroemer betonte zunächst, dass die Auslastung der Charité aktuell immer noch sehr hoch sei, da die meisten der Corona Patient*innen mit schweren Verläufen in der Charité behandelt werden. Aktuell werden 101 Intensiv-Patient*innen durch das Personal der Charité versorgt. Von einer Entwarnung könne keine Rede sein.

Die Ausführungen von Kroemer beziehen sich auf die "Charité Strategie 2030" und beinhalten auch direkt die Antworten auf die Fragen der Abgeordneten (diese können Ausschnittsweise auf unserem Twitteraccount nachgelesen werden). Er geht davon aus, dass sich Medizin in den kommenden Jahren sehr stark verändern wird und dass die Digitalisierung hierbei eine wichtige Rolle spielen wird. Diese sollte weg vom Framing, dass dadurch Arbeitsplätze wegfallen, hin dazu, dass wieder mehr menschliche Interaktion möglih sein wird, da z.B. Dokumentationsaufgaben durch automatisierte Prozesse ersetzt werden können. Er geht weiter davon aus, dass die Interaktion mit Patient*innen auf Grund der Digitalisierung dauerhafter werden wird. Als Beispiel nennt er die Aufzeichnung von Herzfrequenz btw. sogar EKG durch Smartwatches. Diese Ergebnisse könnten, so Kroemer, dauerhaft an die behandelnden Institutionen weitergegeben werden.

Im Weiteren erklärt er, dass es in Zukunft zunehmend um Prävention gehen wird. Gerade für die Geburten starken Jahrgänge müssen Konzepte erarbeitet werden, wie diese dezentral und trotzdem gut versorgt werden können.

Für die geplante Ausrichtung als konstant innovative Forschungseinrichtung und für eine wirtschaftlich gesunde Organisation brauche es vor allem auch exzellente und motivierte Mitarbeiter*innen und moderne Infrastruktur. Die Ausbildun soll deswegen exzellent und wissenschftsbasiert sein.

Die Charité möchte "Weltspitze" werden und meint damit, dass sie nicht etwa internationale Patient*innen auf Grund ihgres Geldes anziehen möchte, sondern international durch Forschung, Lehre und den daraus folgenden Behandlungsmethoden glänzen möchte.

Er geht davon aus, dass die Finanzierung des Gesundheitssystems, als eine Lehre aus der Pandemie, anders funktionieren wird und z.B. auch Bereithalten von Kapazitäten abgebildet werden.

Zur Standortentwicklung führt er aus, dass diese in ein Gesamtkonzept eingebunden sein müsse. Er hofft ausserdem, dass zum Ende des Jahres ein Konzept für eine international angesehene Kinderklinik vorliegen wird.

Kroemer betont ausserdem, dass die Charité natürlich auch ihre Versorgungsrolle weiterhin ausfüllen und wahrnehmen wird.

Zur Immunologie als Querschnittsthema führt Pries aus, dass diese Tatsache besondere Herausforderungen an das Umfeld stellt. Trotzdem ist es jedoch nciht sinnvoll die Immunologie nur an einem Campus zu bündeln, da eine Zusammenarbeit mit allen anderen Fachbereichen notwendig ist.

Pries erläutert zu der Problematik, dass Tierversuche in der Immunologie notwendig sind, dass trotzdem versucht wird diese wo immer möglich zu vermeiden. Mit Charité 3R seien sie hier Vorreiter*innen.

Die Problematik des Datenschutzes in der Zusammenarbeit mit z.B. Vivantes ird bearbeitet. Es werden Möglichkeiten geschaffen Daten anonymisiert weiter zu leiten um auch gemeinsame Studien durch zu führen.

Zum "Mäusebunker" legt er noch dar, dass es schwierig vorstellbar sei, wie der Bau nachgenutzt werden könne, auch, da er mit Asbest belaset ist. Dies sei Aufgabe der Architekt*innen.

Anhörung UniMedGesetz

Als Anzuhörende zum "Zweiten Gesetz zur Änderung des Berliner Universitätsmedizingesetzes" waren Prof. Dr. Kroemer als Vorstandsvorsitzender der Charité, Dr. Zettl als Kaufmännischer Direktor des Deutsches Herzzentrums Berlin (DHZB) und Pawslowski als Vorsitzender des Klinikpersonalrats der Charité.

Die Anzuhörenden waren sich inhaltlich absolut einig, dass die im Gesetz verankerte Kooperation von Charité und DHZB begrüßeswert sind und die Zusammenarbeit auf Augenhöhe ermöglichen. Der Gesetzestext stellt hierbei die "Leitplanken" für die Ausgestaltung der Satzung dar. Einzig bei der Beteiligung der Beschäftigten des DHZB gibt es deutliche Kritikpunkte. Zettl betont, dass es nicht passeiren darf, dass die bisher durch einen Betriebsrat vertretenen Mitarbeiter*innen des DHZB in der Transistionsphase keine direkt gewählten Vertreter*innen haben und weder aktives noch passives Wahlrecht besäßen. Er fordert eine Vertretung von Minute Null an. Pawlowski bringt den Vorschlag ein, das der bestehende Betriebsrat dem bestehenden Personalrat der Charité durch Überhangmandate und einem Übergangsmandat während der Zusammenführung beigeordnet wird. Er hält dies für die bessere Lösung als eine direkt stattfindende Wahl, da diese Vorlaufzeit benötigt und in der Zeit dann effektiv keine direkt gewählte Vertretung gewährleistet sei.

Alle Anzuhörenden appellieren an das Parlament eine Lösung zu finden.

WissA Wissenschaft

Wir sind durch einen Twitterthread auf das Datenschutzproblem an der Technischen Universität Berlin (TU) aufmerksam geworden.

Nach Recherche wurde schnell klar, dass das Problem alle Nutzer*innen von zoom auf MacOS betrifft: Die Version 5.4.4 des MacOS zoom Clients hat lokal Audiomitschnitte von Meetings gespeichert. Das passierte selbst dann, wenn die "aufnehmen" Funktion nicht aktiviert war und auch, wenn man lediglich Zuhörer*in, nicht Host war.

Die betroffene Client Version hat dabei für jedes besuchte Meeting eine gesammelte Audiospur als Logdatei lokal auf dem Computer der Nutzer*in gespeichert.

Die deswegen von mir gestellte Anfrage "Ungenehmigte Aufzeichnung von Zoom-Sitzungen auf Mac OS an Hochschulen" an den Senat wurde nun durch diesen bzw. die Hochschulen beantwortet (Volltext siehe angehängtes PDF).

Tragweite des aufgetretenen Datenschutzproblems

Die betroffene Version des Clients wurde am 23. November 2020 veröffentlicht, am 6. Dezember 2020 laut Antwort des zoom Supports an die TU (am 8. Dezember laut release note auf der zoom Website und auch laut Antwort der TU auf Tobias Anfrage) wurde ein Update herausgegeben, dass das Problem behoben hat und die vorhandenen Audiodateien gelöscht hat, zumindest sofern dieses Update von den User*innen durchgeführt wurde.

Selbst wenn man von dem sehr unwahrscheinlichen Fall ausgehen würde, dass alle MacOS Nutzer*innen die automatischen Updates für den zoom Client aktiviert hatten, waren also zwei vollständige Wochen betroffen (plus 2 Tage, je nach dem, welches Datum für den release korrekt ist).

Die Verwendung von zoom ist, bedingt durch die Notwendigkeit während der Pandemie physische Kontakte einzuschränken, sehr weit verbreitet. Die Spanne der Meetings reicht dabei von Yogagruppen, Spieleabenden, geschäftlichen Verhandlungen, Austausch von Politiker*innen, Podiumsdiskussionen bis hin zu Vorlesungen und Seminaren an Hochschulen.

Es ist nicht relevant, ob alle Nutzer*innen selbst den betroffenen Client installiert hatten, es reichte, wenn lediglich eine Person im Meeting die Version installiert hatte und diese dann eine Audiodatei des Meetings anlegte.

Innerhalb mindestens dieser zwei Wochen kann also theoretisch jedes von mindestens einem per betroffenem zoom Client besuchte oder gehostete Meeting als Audioaufzeichnung vorhanden sein.

Es ist nicht nachvollziehbar, ob die lokal gespeicherten Dateien tatsächlich durch das Update (oder manuell) gelöscht wurden oder ob Kopien der Audiodatein anderweitig gesichert und damit aufgehoben wurden.

Berliner Hochschulen

Wenn man bedenkt, dass Lehrveranstaltungen während der Pandemie zum größten Teil digital stattfinden und an einigen Universitäten hauptsächlich über zoom, wird auch die Tragweite für die Berliner Hochschulen klar.

Betroffene an Berliner HS

Auf die Frage von mir, wie viele User*innen und wie viele Aufzeichnungen das Problem genau betreffen gibt die TU an, dass mindestens 500 Nutzer*innen den betreffenden Client installiert hatten. Konkrete Fälle sind der TU lediglich drei bekannt, wobei nur bei einem genauere Untersuchungen der Audiodateien durchgeführt wurden.

Auf Grund dessen, dass die Dateien lediglich lokal gespeichert wurden, kann die TU keine Angaben darüber machen, welchen Umfang die Aufzeichnungen hatten oder haben und auch nicht, wie viele Personen betroffen sind.

Die anderen Hochschulen (Charité, FU, HU, UdK, Ernst Busch, Hanns Eisler, ASH, HTW, HWR und Kunsthochschule Weissensee) geben in ihren Antworten an, dass ihnen keine entsprechenden Fälle an der jeweiligen Hochschule bekannt sind.

Zumindest die Beuth-Hochschule antwortet, dass "das technische Problem bekannt [war] und […] durch ein Zwangs-Update der Version 5.4.6. behoben" wurde. Der Beuth-Hochschule sind keine betroffenen Nutzer*innen bekannt.

Die TU und die Beuth haben als Reaktion auf die Datenschutzprobleme die Konfiguration ihrer Instanz dahingehend geändert, dass Nutzer*innen nicht mehr mit der betroffenen Version des MacOS Clients an Meetings teilnehmen können (für die TU unter "Gegenmaßnahmen" hier zu finden).

Die Hochschule für Wirtschaft und Recht hat außerdem mitgeteilt, dass sie keine Zoom-Lizenzen zur Verfügung stellt und zoom allenfalls auf eigene Initiative von Lehrenden genutzt wird.

In der Antwort auf die Anfrage fällt auf, dass auch die Hochschulen, die eine zoom Businessinstanz betreiben (außer TU und Beuth), keine Angabe darüber gemacht haben, ob aktuell noch User*innen die entsprechende Version nutzen oder ob sie Anstrengungen dahingehend unternommen haben, dass die problematische Version des Clients nicht mehr auf ihren Instanzen genutzt werden kann. Zumindest in der Dokumentation dieser Hochschulen ist kein prominenter Hinweis auf das beschriebene Datenschutzproblem zu finden.

Allgemeine Probleme mit zoom bei Lehrveranstaltungen

Grundsätzlich ist die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen über zoom zwar auch möglich ohne sich den Client zu installieren, praktisch schränkt das die aktive Teilnahme aber deutlich ein.

Einige Funktionen von zoom, die in Vorlesungen häufig genutzt werden (u.a. Umfragen, Rückmeldungen durch Emojis, manuelles betreten von Breakoutsessions [häufig für Kleingruppenarbeit genutzt]) oder die die Teilnahme erleichtern (u.a. Warteraum aus dem der automatische Beitritt in die Session möglich ist, Galerieansicht) sind in der reinen Browserversion nicht nutzbar, wie unter anderem das Datenschutzteam der TU darstellt. Das erschwert es, sich gegen die Installation des Clients zu entscheiden.

Datenschutz bei Verwendung von zoom

Zoom wurde bereits am 3. Juli 2020 von der Berliner Datenschutzbeauftragten als problematisch eingstuft. Es ist leider nicht ersichtlich, ob die Datenschutzbeauftragte sich hierbei lediglich auf freie Lizenzen beruft oder auch die weitreichenden Konfigurationen, die die TU im Rahmen Buisnesslizenz [S.5f] durchgeführt hat in die Bewertung eingeflossen sind. In der Bewertung der verschiedenen Videokonferenztools durch die Datenschutzbeauftragte ist Zoom in der "roten" Kategorie [S.5], was die schlechteste Kategorie ist. In den weiteren Ausführungen zu Zoom schreibt die Datenschutzbeauftragte als Zusammenfassung: "Mängel im Auftragsverarbeitungsvertrag. Unzulässige Einschränkungen der Löschpflicht. Unzulässige Datenexporte. Zweifel an der Zuverlässigkeit des Anbieters." [S. 14, ebenda].

Auch die Technische Universität selbst schreibt auf dem Blog des Datenschutzteams über Zoom, dass "auf Windows 10 und MacOS […] die Desktop-App aus technischer Sicht die gesamten Zugriffsrechte des angemeldeten Benutzers" hat. Diese Einschätzung bezieht sich explizit auch auf die Nutzung des Clients, wenn Konferenzen über die TU Buisnesslizenz laufen. Das Datenschutzteam der TU weist ausserdem mehrfach auf ihrem Blog darauf hin, dass die Nutzung zumindest von freien Zoom Lizenzen absolut abzulehnen ist.

 

S18-26085PDF-Datei (228,11 KB)

Corona Digitalisierung Studierende Universitäten

Gestern hat die 60. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung stattgefunden. Die Tagesordnung ist online als PDF verfügbar. Das Wortprotokoll für die Anhörungen ist beantragt  und wird hier verlinkt, sobald es veröffentlicht ist. Die Aufzeichnung des Streams gibt es auf dem Youtube Kanal des Abgeordnetenhauses. Die Live Tweets zum Wissenschaftsausschuss können hier nachgelesen werden.

Wie immer erfolgt ein Bericht auf Grund eines Gedächtnisprotokolls, sollten Fehler festgestellt werden bitte ich um Nachricht via Mail.

Aktuelle Viertelstunde

Corona bzw. die Auswirkungen der Pandemie auf die Hochschulen und Universitätskliniken waren erwartungsgemäß prägendes Thema der Fragen der Abgeordneten. Die CDU hat den Senat nach der Schliessung bzw. Quarantäne der Humboldt-Klinik auf Grund eines Ausbruchs der Covid Mutante B117 gefragt. Steffen Krach (Staatssekretär für Wissenschaft) stellte dazu fest, dass konkrete Fälle in den Krankenhäusern Berlins nicht vorliegen und dafür ausserdem die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zuständig ist. Für den Senat ist es aber wichtig zu wissen, wie er die Krankenhäuser und Labore dabei unterstützen kann Ausbrüche und die Verbreitung zu erkennen.

Den Stand der Planungen für das Sommersemester an den Berliner Hochschulen wollte die FDP erfahren. Der Senat und die Hochschulen haben die Problematik im Blick und planen die Situation in der nächsten Telefonkonferenz zu besprechen, die Ergebnisse werden dann dem Ausschuss mitgeteilt.

Ein einheitliches Vorgehen in der Antwort auf die Pandemie wird es im Grundsatz bundesweit bei allen Hochschulen geben, schon alleine, weil es z.B. für das Zulassungsverfahren gemeinsame Regelungen braucht.

Auf die Frage nach den geplanten Änderungen bezüglich Rechten von marginalisierten Gruppen, z.B. die Namensregelungen an Hochschulen für trans Personen, stellt Krach klar, dass er es auch bereits wenn nur einzelne Studierende von einer Regelung betroffen sein sollten und mit dieser Probleme haben, eine Änderung für notwendig erachtet.

Tobias Schulze fragte danach, wie der Stand bei Präsenzprüfungen an den Hochschule sei. Krach erklärte, dass aktuell natürlich nicht die Situation sei, in der Prüfungen in großen Gruppen in Präsenz stattfinden sollten. Weiterhin möglich, sofern notwendig, seien allerdings Prüfungen in kleinen Gruppen. Der Senat überprüfe, wie er die Hochschulen bei der Realisierung von sicheren Prüfungsbedingungen unterstützen kann, etwa durch Verfügung stellen von Räumlichkeiten.

Bericht aus dem Senat

Neben einem Bericht aus dem Wissenschaftsrat, in dem die Corona Pandemie ebenfalls bestimmendes Thema war und Einigkeit herrschte, dass auch zukünftig in die Gesundheitsforschung investiert werden müsse, berichtete Krach ausführlich von der Datenpanne an der Freien Universität. Er berichtete, das an der FU am 12. Januar 2021 für ca. eine Stunde die Zugriffsrechte im Campus-Managment-System falsch eingestellt gewesen seien. Dadurch sei es Nutzer*innen möglcih gewesen die Daten von anderen Nutzer*innen unbefugt einzusehen und ggf. zu ändern. Die FU ist ihrer Meldepflicht gegenüber der Datenschutzbeauftragten des Landes nachgekommen und arbeitet eng mit ihr zusammen.

Anhörung "Aktuelle Herausforderungen für die Lehrkräftebildung in Berlin: Qualität und Quantität – Theorie und Praxis sowie Innovation im Lehramtsstudium"

Da die Anhörung nicht unwesentlich die Themen des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie berühren, waren dessen Mitglieder ebenfalls geladen.

Grundsätzlich gab es unter den Anzuhörenden viel Einigkeit darüber, dass die Lehrkraftausbildung äusserst wichtig ist. Dissenz bestand hingegen darin, ob und in wie fern es Verbesserungsbedarf an der Ausrichtung, den Inhalten und der Organisation der universitären Ausbildung gibt.

Der Vertreter des Kreidestaub e.V., Jakob Ciré, bemängelte die ausbaufähigen Möglichkeiten "über den Tellerrand hinaus" zu studieren. Auch sei die Möglichkeit sich innerhalb der Universitären aktivistis h einzubringen oder ehrenamtlich in einem Verein, wie Kreidestaub e.V., mit zu arbeiten, ein Privileg. Häufig mangele es den Studierenden an Geld, insbesondere den Studierenden, die BAFöG beziehen. Gerade das Praxissemesters sei für Studierende teilweise existenzbedrohend, da notwendige Nebenjobs nicht mehr ausgeübt werdne können. Ciré fordert weiter, dass die Verzahnung von Theorie und Praxis im Bachelor besser werden muss.

Die Möglichkeit Querschnittsthemen, insbesondere die Kompetenzen im Bereich Digitalisiserung, zu fördern und lehren, vermisste Sebastian Schädel, Professor an der Evangelishcen Hochschule Berlin. Er berichtet aus seiner Arbeit, dass Schulen auf "Zufallstreffer" im Bewerber*innenkreis hoffen müssen, die "Digitalisierung können". Er wünschte sich weiter, dass es mehr Fächerübergreifende Professuren gibt und Lehrkräfte nicht nur fachdidaktisch, sondern auch soziokulturell ausgebildet werden, um eine lebendige Lehre verwirklichen zu können. Er berichtete ausserdem aus der Praxis, dass diejenigen Schulen, die partizipativ arbeiten und sich auch als Knoten in einem Netzwerk innerhalb der Stadt und des Kiezes sehen, am erfolgreichsten in die Digitalisierung gefunden haben.

Hauke Heekeren, Vizepräsident der Freien Universität, wies darauf hin, dass es durch den Aufwuchs an Studienplätzen, die mit dem Senat vereinbart wurde, eine deutliche Kapazitätsverschiebung hin zur Lehräftebildung gab. Im Vollausbau werden an der FU 25% der Studierenden Lehramtstudierende sein. Er äussert den Wunsch, dass das Lehramtsstudium weniger komplex gestaltet werden würde. Heekeren spricht im Weiteren an, dass Hochdebutatsstellen mit 16 Semesterwochenstunden Lehrverpflichtung nicht attaktiv sind, zumal sie wenig Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Er plädiert dafür im Stellenaufbau mehr auf solche Stellen zu setzen, die trotzdem auch Zeit für eigene Forschung lassen.

Sowohl Heekeren, als auch Stefan Kipf, Professor für Didaktik der alten Sprachen an der Humboldt-Universität, wiesen darauf hin, dass die Möglcihkeiten zum Quereinstieg verbessert werden müssen. Kipf berichtete, dass die Nachfrage nach den  Quereinstiegsangeboten das Angebot bei weitem übertrifft. Ausserdem unterstützte er die Ansicht, dass die Hochschulen sich mehr in die Weiterbildung von Lehrkräften einbringen sollten. Innerhalb der Universitäten braucht es hierfür allerdings mehr Anreize, so Kipf. Er erlebt in seiner Arbeit nicht, dass es einen "Praxisschock" bei den Studierenden gibt, sondern im Gegenteil, dass die Praxisphasen das sind, was die späteren Lehrkräfte in Berlin hält. Die Zusammenarbeit von Schulen und Universitäten beruhe häufig auf persönlichen Kontakten, hier wünscht er sich eine Regelung.

Enno Granas, Professor an der Universität der Künste, berichtete davon, dass die sehr hohen Zugangshürden seit den 2015ner Umwälzungen "Schnee von gestern" seien. Er berichtet allerdings davon, dass es zu wenig Bewerber*innen für das Grundschullehramt gibt. Als einen "Standortnachteil" hierbei benennt er die Anforderung Mathe und Deutsch neben Kunst bzw. Musik als Fach studieren zu müssen. Er wünscht sich das Hamburger Modell, also zwei anstelle von drei Fächern.

Für den Senat hat Steffen Krach noch zum Thema beigetragen, dass Im haushalt die Lehrkräftebildung mit dem größten Budget bedacht wurde. Es gibt ein Sonderprogramm Digitalisierung, welches bereits vor der Pandemie beschlossen wurde. Bis Mittelvergabe und Aufwuchs der Studienplätze in den Schulen ankommen, dauert es leider, weswegen er ein ständiges Wechseln der Strategie ablehnt.

Tagesordnungspunkt 4 und 5

Unter Nummer 4 wurde die Bitte um Stellungnahme des Hauptausschusses zur Finanzplanung besprochen. Es ging hierbei insbesondere um Bauvorhaben der Hochschulen. Es wurde allseits angemerkt, dass Bauabschnitte in der Finanzierung nicht auseinandergerissen werden sollten um Presisteigerungen und Verzögerungen zu vermeiden. Aus Verfahrensgründen wurde die Vorlage lediglich zur Kenntnis genommen, da eine Stellungsnahme schriftlich vorliegen müsste um diese zu beschliessen. Aus diesem Grund wurde mit den Stimmen der Koalition und der FDP bei Enthaltung aller anderen die Vorlage zur Kenntnis genommen und vereinbart innerhalb der Fraktionen die jeweiligen Haushaltspolitiker*innen darauf hinzuweisen.

Tagesordnungspunkt 5 war die Vorlage zur Kenntnisnahme: Verordnung zur individuellen Regelstudienzeit auf Grund der COVID-19-Pandemie. Deren Inhalt ist: "Für Personen, die im Wintersemester 2020/21 an einer staatlichen oder staatlich an-erkannten Berliner Hochschule eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regel-studienzeit. Die Verordnung ist bereits in Kraft getreten.

 

Ausschussarbeit Pandemie Parlament WissA Wissenschaft

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/26 085

  1. Welchen Umfang haben die Aufzeichnungen und Speicherungen von Zoom-Konferenzen auf Mac OS an der TU Berlin? Wie viele User und wie viele Aufzeichnungen betrifft das Problem genau?
  2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Ursache der ungenehmigten Aufzeichnungen?
  3. Sind weitere derartige Fälle an weiteren Hochschulen oder Wissenschaftseinrichtungen in Berlin bekannt?
  4. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um derartige Datenschutzprobleme zukünftig zu vermeiden?
  5. Wurden alle Betroffenen des Datenschutzproblems informiert?
  6. Wie steht der Senat zur Nutzung der Zoom-Software in Forschung und Lehre?
  7. Welche Alternativen zu Zoom sind aus Sicht des Senats zu empfehlen?
Aufzeichnung Hochschule Zoom

Der erste Wissenschaftsausschuss in diesem Jahr, der 59. in dieser Wahlperiode lief heute und war live zu sehen, ich habe, soweit das ging, auch dazu getwittert.

Die Tagesordnung gibt es als PDF und die Wortprotokolle der Anhörungen zu den Berliner Standorten der Frauenhofer-Gesellschaft bzw. Sachstand, Finanzierung und Zeitschiene des Komplettumzugs der HTW werden, sobald verfügbar, hier verlinkt.

Der Ausschuss findet ab sofort in einem Raum mit Lüftungsanlage statt, so dass die 30 minütigen Lüftungspausen nur noch alle 2 Stunden und 20 Minuten stattfinden müssen und die Fenster während der Sitzungen geschlossen bleiben können.

Es folgt, da mein Internet im Homeoffice nicht wollte, wie ich, nur eine Zusammenfassung der Tagesordnungspunkte "Aktuelle Viertelstunde" und dem ersten Teil "Bericht aus dem Senat". Wie immer gilt, dass die Zusammenfassung auf Grundlage eines Gedächtnisprotokolls erfolgt, sollten dabei Fehler entstanden sein, bitte einfach per Mail melden.

Aktuelle Viertelstunde

Grasse (CDU) fragte den Senat, ob die Möglichkeit geprüft wird, eine zusätzliche Produktionsstätte für Coronaimpfstoffe aufzubauen. Der Senat stellte fest, dass, ähnlich, wie es auch in der Pflege ist, dass es vor allem ein Problem des Personals und der Lizenzen ist, dass dies nicht möglich ist. Er sicherte aber zu, dass die Möglichkeit, sollte sie sich bieten, genutzt werden würde. In Hinblick auf die Zukunft fügte Müller für den Senat an, dass dieser aber Möglichkeiten vorzusorgen nutzen wird.

Für die FDP fragte Förster, ob und welche bilaterale Regelungen Berlin treffen wird um den Ausstieg Großbritanniens im Zuge des Brexit aus dem Erasmus Programm abzufedern. Der Senat sei heilfroh, so Müller, dass die universitäten und die Stadt Berlin Partnerschaften mit den Universitäten in UK unterhalb von Erasmus haben. Es sei allen daran gelgen diese Partnerschaften weiter zu führen. Die Zahl der internationalen Studierenden sei in Berlin durch Corona und den Brexit deutlich zurück gegangen.

Plonske (Grüne) wollte vom Senat wissen, wie durch den Senat mit den, in Teilen zumindest, in Präsenz stattfindenden Wahlen und Abstimmungen in den Gremien an den Hochschulen umgegangen wird. Krach antwortete für den Senat dass es unser aller Aufgabe ist, so wenig Kontakte wie irgend möglich zu haben. Ob und wie Wahlen und Abstimmungen stattfinden, obliegt aber den Hochschulen, bzw. den Gremien.

Tobias Schulze (Linke) wollte wissen, wie mit Prüfungsterminen und Fristen für Haus- bzw. Abschlussarbeiten umgegangen wird. Krach erwiderte, dass es nach wie vor die Absprache gibt, dass das Wintersemester nicht zur Regelstudienzeit gezählt wird, ausserdem seien die Fristen für Arbeiten um vier Wochen verlängert worden.

Bericht aus dem Senat

Krach vermeldete, dass es nicht wirklich etwas zu berichten gibt, dass er aber zu zwei Fragen aus vergangenen Sitzungen noch etwas berichten wolle. Die erste Frage war nach Studien zu den Langzeitfolgen von Coronaerkrankungen. Er berichtet, dass die Charite eine Studie zu den Folgen von Corona bei Senior*innen macht. Die Ergebnisse dieser Studie, sowie anderer möglicher Studien, sollen der Algemeinheit und natürlich auch dem Ausschuss zugänglich gemacht werden.

 

 

Parlament WissA Wissenschaft

Heute hat die 58. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung stattgefunden. Die Tagesordnung ist online als PDF verfügbar, ebenso die Mitteilung zu dieser. Das Wortprotokoll für die Anhörungen ist beantragt  und wird hier verlinkt, sobald es veröffentlicht ist. Die Aufzeichnung des Streams wird zeitnah auf dem Youtube Kanal des Abgeordnetenhauses veröffentlicht. Die Live Tweets zum Wissenschaftsausschuss können hier nachgelesen werden.

Wie immer erfolgt ein Bericht auf Grund eines Gedächtnisprotokolls, sollten Fehler festgestellt werden bitte ich um Nachricht via Mail.

Aktuelle Viertelstunde

Die geplante Gründung einer humanistischen Hochschule, die der Humanistische Verband anstrebt, hat zur Nachfrage der CDU geführt, ob der Senat die bestehenden Universitäten nicht humanistisch genug findet und wie die geplante Gründung durch den Senat bewertet wird. Staatssekretär Krach hat für den Senat geantwortet, dass dieser beratend tätig geworden sei, wie dies bei jeder Gründungsabsicht der Fall ist, dass eine Hochschulgründung aber keine kurzfristige Aufgabe ist und, auf Nachfrage, bisher auf Grund des fehlenden Gesamtkonzeptes, keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt worden oder im aktuellen Doppelhaushalt eingeplant sind.

Die SPD wollte wissen, ob die humanistische Hochschule eine Gleichstellung mit den konfessionsgebundenen Hochschulen anstrebt. Dies wurde bejaht. Eine Entscheidung darüber obliegt aber nicht allein dem Wissenschaftssenat, sondern auch Finanz- und Kultursenat.

Die ASten berichteten von vermehrten Vorwürfen wegen Betrugsversuchen bei online Prüfungen bis hin zu Exmatrikulationen, weswegen die Grünen wissen wollte, wie der Senat die Situation einschätzt und wie die Hochschulen hierauf reagieren. Sts Krach berichtet, dass die Hochschulen keine höheren Zahlen berichten, dass aber jedere Einzelfall auf jeden Fall geprüft werden muss.

Bericht aus dem Senat

Heute gab es nichts berichtenswertes.

Anhörung Modellstudiengang Medizin

Die heutige Anhörung beschäftigte sich auf Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Modellstudiengang Humanmedizin der Charité.

Als Anzuhörende waren geladen: Axel Pries (Dekan Charité Berlin), Geraldine Rauch (Prodekanin für Studium und Lehre Charité Berlin), Thomas Jöns (Fakultätspersonalrat Charité Berlin) und Jonathan Gavrysh (Fachschaftsinitiative Medizin Charité Berlin). Jonathan Gavrysh war kurzfritig und ungeplant verhindert, weswegen seine Stellungnahme schriftlich nachgereicht wird und entsprechend hier keine Berücksichtigung findet.

Der Modellstudiengang wird von den via Internet anwesenden Anzuhörenden durchgehend positiv bewertet. Die Nachfrage, ob es Ablehnung gegenüber dem Studiengang oder den Studierenden auf Grund des Modellstudiengangs gäbe, verneinte Axel Pries. Die Charité stehe hinter dem Studiengang und auch international gäbe es einen "epochalen Wandel" in der Medizinischen Ausbildung hin zu ähnlichen Lehrmethoden wie dem des Modellstudiengangs.

Die studentische Evalutation, mit sehr hoher Beteiligung, hat ebenso eine große Zufriedenheit mit dem Konzept gezeigt. Allerdings zeigte sie auch, dass den Studierenden der konstante Kontakt mit den Lehrenden und die Bindung zu diesen wichtig wäre und dieser ihnen, auf Grund der Blockstruktur vieler Vorlesungen/Seminare, zu kurz kommt, berichtete Thomas Jöns, der u.a. auch im Modellstudiengang lehrt.

Für eine stete Weiterentwicklung und Verbesserung eines Studienganges ist keine grundlegende Umwälzung des Konzeptes notwendig, so Geraldine Rauch. Desweiteren berichtete sie, dass die Diversifizierung kein Problem des Studienganges ist, jedoch eines der weiteren Karriereentwicklung. Deswegen habe die Charité sich dort Quoten gesetzt.

Die Anzuhörenden haben berichtet, dass die aktuelle Corona Situation natürlich auch Auswirkungen auf die Lehre im Modellstudiengang hat. Insbesondere achtet die Charité darauf, dass die höheren Fachsemester die Zugangsvorraussetzungen zum Stattsexamen erfüllen können. Den Studierenden wird weiterhin ermöglicht "am Bett" zu lernen. Um dies allerdings ethisch vertreten zu können, werden, aktuell noch häufiger als während der erten Welle, Studierende mittels PCR auf Corona getestet.  Ausserdem werden neue Konzepte entwickelt, wie z.B. das Patient*inneninterview datenschutzkonform digital geführt werden kann, so Rauch.

Die digitale Lehre spielt natürlich auch im Modellstudiengang auf Grund von Corona eine größere Rolle als bisher. Auch deswegen sind die Ausfälle auf Grund klinischer Verpflichtungen von Lehrenden nicht merklich mehr als vorher, berichtet Jöns, und bereits zuvor waren diese deutliche Ausnahme, nicht die Regel. Rauch fügt hinzu, dass die Nähe der Dozierenden zur Praxis auch Vorteile für den Studiengang biete und die Verpflichtung von Dozierenden in der Klinik auch kein spezifisches Problem des Modellstudienganges ist.

Im Weiteren haben die Anzuhörenden, insbesondere Pries, davon berichtet, dass eine Kooperation mit den Brandenburger Universitäten natürlich gewünscht ist. Die dichte der medizinischen Versorgung im Raum Berlin-Brandenburg ist eine große Chance für die Bevölkerung und auch für die Forschung.

Die Frage nach der Mobilität der Studierenden, also der Möglichkeit den Studienort im Modellstudiengang zu wechseln wurde als verbesserungswürdig durch Pries eingeschätzt. Hierzu müsste die Vereinbarkeit von Mobilität und Modellstudiengang erhöht werden.

 

 

Charité Corona Medizinstudium Modellstudiengang Parlament WissA Wissenschaft

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/25 780

  1. Wie viele Studierende waren jeweils seit dem WiSe 2010/2011 bis einschließlich SoSe 2020 pro Semester an den Berliner Hochschulen immatrikuliert? Bitte die Anzahl zu Beginn des jeweiligen Semesters angeben und die Antworten wie folgt aufschlüsseln:
    - Anzahl Studierende insgesamt in Berlin,
    - Anzahl Studierende je Hochschule.
  2. Wie viele Studierende verließen die Hochschulen jeweils seit dem WiSe 2010/2011 bis einschließlich SoSe 2020 ohne Abschluss? Bitte die Antwort nach dem jeweiligen Semester wie folgt aufschlüsseln:
    - Anzahl der Abbrüche Studierender insgesamt in Berlin,
    - Anzahl der Abbrüche Studierender je Hochschule
  3. Umfassen die unter 2. erfragten Zahlen sämtliche Abgänge ohne Abschluss? Wurden bspw. Fälle heraus- gerechnet, die zwar ohne Abschluss die Hochschule verlassen haben, bei denen aber grundsätzlich noch ein Prüfungsanspruch besteht?
  4. Wie viel Prozent der Studierenden verließen nach den Angaben zu den Fragen 1. und 2. je Semester die Hochschulen ohne Abschluss? Bitte die Antwort nach der berlinweiten Anzahl je Semester und nach Semester und Hochschule aufschlüsseln.

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-25780.pdf

Hochschule Studienabbruch Studienabschluss

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/25 613

  1. Was hat der Senat seit Beginn der Corona-Krise veranlasst, um die Krankenhäuser zu unterstützen, wei- teres Fachpersonal für die bestmögliche Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten zu rekrutie- ren? Bitte aufschlüsseln nach:
    a. Landeseigenen Krankenhäusern,
    b. Krankenhäusern in der Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden,
    c. Privatwirtschaftlich orientierten Krankenhäusern.
  2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über erfolgreiche Rekrutierungen von Fachpersonal durch die Kran- kenhäuser seit Beginn der Corona-Krise? Bitte aufschlüsseln nach
    d. Pflegefachkräften mit ITS-Erfahrung,
    e. Pflegefachkräften ohne ITS-Erfahrung,
    f. Ärtztinnen und Ärtzten ohne ITS-Facharztausbildung,
    g. Intensivmedizinerinnen und -Medizinern,
    h. Medizinischen Fachangestellten zur Entlastung der Pflegekräfte,
    i. Physiotherapeutinnen und -Therapeuten,
    j. Studierenden der Medizin und der Pflege.
  3. Was hat der Senat seit Beginn der Corona-Krise veranlasst, um die Pflegeeinrichtungen zu unterstützen, weiteres Fachpersonal für die bestmögliche Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten zu rekru- tieren? Bitte aufschlüsseln nach ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
  4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über erfolgreiche Rekrutierungen von Fachpersonal durch die Pflege- einrichtungen seit Beginn der Corona-Krise? Bitte aufschlüsseln nach ambulanten und stationären Pflege- einrichtungen.
  5. Wie viele Fachkräfte haben sich seit Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/24228 im Krisenpersonal- pool (https://www.berlin.de/krisenpersonalpool/ueber-uns/) der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung registriert? Bitte aufschlüsseln nach den Fachkräften von a. bis g. wie in Frage 2.
  6. Liegen dem Senat mittlerweile Erkenntnisse über erfolgreiches Matching über den Krisenpersonalpool vor?
  7. Wie viele Pflegekräfte sind in den letzten 6 Monaten nach Kenntnis des Senats zu Intensivpflegekräften fortgebildet worden? Bitte aufschlüsseln nach landeseigenen Krankenhäusern, Krankenhäusern in der Trä- gerschaft von Wohlfahrtsverbänden und privatwirtschaftlich orientierten Krankenhäusern.
  8. Haben die Krankenhäuser nach Kenntnis des Senats auch aus dem Bereich der Leasingkräfte Personal rekrutieren können und wenn ja, in welcher Größenordnung? Bitte aufschlüsseln nach Fachkräften mit und ohne ITS-Ausbildung.
  9. Wurden nach Kenntnis des Senats bereits verrentete Pflegekräfte rekrutiert und wenn ja, in welchen Be- reichen werden sie eingesetzt?
  10. Wie viele Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen im medizinischen und pflegerischen Bereich haben sich nach Kenntnis des Senats gemeldet, um Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bei der Bewältigung der Pandemie zu unterstützen?
  11. Wie viele Anträge auf Anerkennung der beruflichen Abschlüsse medizinischer und pflegerischer Berufe aus dem Ausland sind bei der zuständigen Senatsverwaltung
    a. eingegangen,
    b. bearbeitet,
    c. positiv oder negativ beschieden worden?
  12. Wie viele Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen im medizinischen und pflegerischen Bereich, deren Abschlüsse noch nicht anerkannt sind, hat der Senat in berufsnahe Einsatzfelder vermittelt, um die Fachkräfte in der Corona-Krise zu unterstützen?
  13. Hat der Senat gezielte Rekrutierungsmaßnahmen für medizinisches und pflegerisches Fachpersonal unter den nach Berlin geflüchteten Menschen begonnen, von denen viele beruflich hoch qualifiziert sind?
  14. Hat der Senat berufsspezifische Sprachkurse für ausländische Fachkräfte angeboten oder die Kranken- häuser und Pflegeeinrichtungen unterstützt, solche Sprachkurse anzubieten, damit diese möglichst schnell und reibungslos Unterstützungsarbeit zur Bewältigung der Corona-Krise leisten können?
  15. Wie viele Studierende der staatlichen Hochschulen im Bereich Medizin und jetzt auch Pflege arbeiten derzeit in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zur Unterstützung der Fachkräfte zur Bewältigung der Corona-Krise?
  16. Welche Möglichkeiten bieten die Hochschulen nach Kenntnis des Senats, den Studierenden die Einsätze in Krankenhäusern/Pflegeeinrichtungen als Studienleistung und/oder Praxissemester anzuerkennen?
Pflege

Wissenschaftsausschuss 02.11.2020

Heute hat die 56. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung stattgefunden. Die Tagesordnung ist online verfügbar, das Wortprotokoll für die zwei Anhörungen (Top 3 zu OpenScience und Top 4 zu Wasserstoff) ist beantragt und wird hier verlinkt, sobald es da ist. Die Aufzeichnung des Streams wird auf dem Youtube Kanal des Abgeordnetenhauses veröffentlicht.

Die Live Tweets aus dem Homeoffice sind hier nachzulesen.

Wie immer erfolgt ein Bericht auf Grund eines Gedächtnisprotokolls, sollten Fehler festgestellt werden bitte ich um Nachricht via Mail.

Aktuelle Viertelstunde

Heute gab es insgesamt vier Fragen an den Senat, zwei vorher eingereichte (noAfD, SPD), zwei heute spontan in der Sitzung (FDP, LINKE). Die Fragen wurden durch StS Krach für den Senat beantwortet.

Die noAfD fragte nach den Konsequenzen für die Ausübung der Rechtsaufsicht, die der Senat hinsichtlich des Plagiatsverfahrens gegen Giffey und dem Gutachten Gärditz dazu zieht. Krach betont in der Beantwortung, dass die Bewertung einer Arbeit Aufgabe der Hochschulen und ihrer Gremien ist und dies ein zentraler Punkt der Wissenschaftsfreiheit darstellt. Auf Nachfrage, wie der Senat zu der Aussage des Gutachten steht, betont Krach erneut, dass diese Bewertung Aufgabe der Hochschule und Teil der Wissenschaftsfreiheit ist.

Ina Czyborra fragte für die SPD, ob die verlängerte Studienzeit, die viele wegen der Pandemie haben werden, Auswirkungen darauf hat, wie die Mittelzuweisung durch den Bund erfolgen wird. Die Bemessungsgrundlage für 60% der Zuflüsse ist an die Zahl der Studierenden zum Wintersemester, die sich in Regelstudienzeit + 2 Semestern befinden, ausgerichtet. Krach erwiderte, dass alle Bundesländer bzw. alle Studierenden die selben Probleme durch die Pandemie haben und der Senat deswegen davon ausgeht, dass es hier keinen Effekt geben wird. Er sicherte jedoch zu, dass der Senat dies im Auge behält.

Stefan Förster fragte für die FDP, ob es stimmt, dass der Senat die Hochschulen mit der letzten Corona Verordnung wieder weitgehend auf ein Digitalsemester verpflichtet hat. Der Staatssekretär beantwortete die Frage damit, dass es stimme, dass der Senat sich gemeinsam mit den Hochschulen auf einen Stufenplan verständigt hat, der drei Stufen beinhaltet. In Stufe 3 wären die Hochschulen, wie im März geschehen, vollständig geschlossen, in Stufe 2 ist es weiterhin möglich Präsenzprüfungen und auch vereinzelt Präsenzveranstaltungen durchzuführen. Auf Nachfrage von Förster ob dies bundesweit so ist, erwiderte Krach, dass in Berlin auch bewertet werden muss, in welcher Situation sich die Stadt als Ballungsraum befindet und nicht nur, was direkt an den Hochschulen möglich wäre umzusetzen. Die Bemühungen richten sich deswegen gerade darauf, dass gerade die neuen Studierenden ihre Universitäten kennenlernen können, auch wenn erste Rückmeldungen signalisieren, dass bereits jetzt wieder mehr als geplant online stattfindet. Die Nachfrage hierzu von Grasser (CDU) ob die Regelungen, die aktuell bis März ausgefertigt sind im Falle einer Verbesserung der Situation angepasst werden würden, bejahte der Staatssekretär für den Senat. Die Hochschulen haben den Wunsch geäussert, dass sich der Stufenplan nicht einzig an der Berliner Coronaampel orientiere, da diese teilweise täglich die Farben wechseln würde. Sie haben sich eine langfristigere Planung gewünscht, weswegen wir uns nun in Stufe 2 befinden. Aus dieser Grund entstand auch die Regelung die Hochschulen in der Woche vor Weihnachten und der nach Silvester geschlossen zu lassen, damit die Studierenden sich in dieser Zeit freiwillig isolieren können um Weihnachten verantwortungsvoll zum Beispiel bei ihren Eltern verbringen zu können.

Tobias Schulze hat für dieLINKE gefragt, wie der Senat die aktuelle Situation zur digitalen Lehre sieht. Krach hat auf die im Frühjahr erfolgten finanziellen Hilfen hingewiesen und auch, dass jetzt erneut Gelder dafür bereit gestellt werden. Die Rückmeldungen aus den Hochschulen sind gut, allerdings sehen diese auch, dass wir weit davon entfernt sind ein normales Semester zu erleben. Der Senat wird alles dafür tun, dass die Hochschulen und Studierenden keine Nachteile aus der Pandemie erfahren.

Bericht des Senats

Krach berichtet für den Senat, dass die Nothilfe des Bundes auf Drängen der Länder wieder aufgenommen wurde. In diesem Zuge dankte er noch einmal dem Studierendenwerk, dass in der aktuellen Situation sehr gute Arbeit leistet.

Anhörung #OpenScience

In der ersten der beiden Anhörungen heute wurde auf Antrag der noAfD über die Bedeutung von OpenScience für die Wissenschaft in Berlin und die Möglichkeit diesen Ansatz zu fördern geredet.

Die sechs Anzuhörenden waren sich weitgehend einig darüber, dass ein wichtiger Hinderungsgrund fehlende oder falsch gelagerte Anreizsysteme sind. Die Forschenden haben einen enormen Publikationsdruck, dem durch freie Veröffentlichung nicht nachzukommen ist. Ulrich Dirnagl (Berliner Institut für Gesundheitsforschung; Gründungsdirektor - BIH - QUEST-Center) berichtet, dass dem Problem, dass OpenScience in Berufungsverfahren wenig Gewicht hat, an der Charité versucht wird damit zu begegnen, dass es Menschen gibt, die in Berufungsverfahren genau nach diesen Dingen fragt. Eine weitere Forderung in diesem Zuge ist, mehr entfristete Mittelbau Stellen zu schaffen um mehr Forschende zu haben, die eben nicht diesem Publikationsdruck unterliegen.

Im Weiteren führt Alexander Czmiel (Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften; Leitung TELOTA - IT/DH) aus, dass es keine langfristig finanzierten und einheitlichen Plattformen zur Speicherung und Veröffentlichung gibt. Christoph Bruch (Helmholtz Open Science Office) spricht ausserdem an, dass die Frage des Urheberrechts von großen Verlagen gerade auch für jene Daten spannend ist, die z.B. der Politik als Entscheidungsgrundlage dienen.

Es gibt, so Dirnagel, eine sehr unterschiedliche "Durchseuchung mit OpenScience" der verschiedenen Disziplinen, was es zusätzlich erschwert eine einheitliche Lösung zu finden. Kai Horstmann (Humboldt-Universität zu Berlin; Juniorprofessor Lebenswissenschaftliche Fakultät / Institut für Psychologie) bringt auf, dass die Bedarfe der einzelnen Fachbereiche sehr unterschiedlich sind, weswegen in seinen Augen eine Förderung von Stellen, die an die jeweiligen Instituten direkt angegliedert sind, notwendig ist um die Forschenden besser und spezifischer beraten zu können.

Dirk Ostwald (Freie Universität Berlin; Open Science Working Group (OSWG) ) bekräftigt Horstmanns Beobachtung, dass es eine Art Generationenkonflikt unter den Forschenden gibt. Die jüngeren sehen OpenResearch als Selbstverständlichkeit an, und auch, dass auch nicht erfolgreiche Thesen und die zugehörigen Studien veröffentlicht werden.

Maxi Kindling (Freie Universität Berlin; Leitung Open-Access Büro Berlin) spricht weiter an, dass die Initiative für OpenScience von den Forschenden ausgehen muss, also Bottom-Up. Die Politik muss aber unterstützend tätig werden. Als Ansatzpunkt des notwendigen Diskurses schlägt sie die OpenScience Initiative des OpenAccess Büros vor.

Anhörung Wasserstoff

Auf Antrag der FDP wurde in der zweiten Anhörung über eine Wasserstoffstrategie für Berlin und die Frage, wie innovativ und zukunftsfähig der Wissenschafts- und Forschungsstandort Berlin auf diesem Feld ist, geredet.

Wasserstoff ist eine Zukunftstechnologie, die eng mit den nachhaltigen Energien verzahnt werden muss, so Tobias Sontheimer (Leiter Strategieabteilung Energie und Information; Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie). Er erklärt weiter, dass es ein enormes CO2 Einsparungspotential in der Schwerindustrie und im Transportsektor gibt. Für die Klimakatastrophe wird Wasserstoff aber nur eingeschränkt hilfreich sein, da die Entwicklung noch zu lange dauern wird. Oliver Powalla (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) stimmt dem zu und vertritt den Standpunkt, dass es kein "so schnell wie möglich" geben sollte, sondern eine Fokussierung auf einen nachhaltigen Aufbau der Industrie gelegt werden sollte. Lüning (Vertretung für Bernd Rech, Wissenschaftliche Geschäftsführung; Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie) führt aus, dass für die weitere Entwicklung der Wasserstofftechnologie nicht Fläche fehlt, sondern Räume, weswegen das Helmholtz Institut die erste von drei Bauabschnitten in Adlershof selbst finanziert hat und sich für die verbleibenden Abschnitte hierzu finanzielle Unterstützung, am besten auch verstetigte, wünscht.

Die zweite Anhörung ist auf Grund der fortgeschrittenen Zeit etwas kürzer ausgefallen.

Änderung des Gesetzes über das Zentrum für Informationstechnik

Als fünften Tagesordnungspunkt wurde über das vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Zentrum für Informationstechnik und einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hierzu geredet und abgestimmt. Dem Änderungsantrag stimmten die Koa Fraktionen zu, die Opposition enthielt sich. Der damit geänderten Antrag wurde einstimmig angenommen.

Digitalpädagogen für Berlins Schulen

Als sechsten Tagesordnungspunkt wurde ein Antrag der FDP behandelt. Die FDP Fraktion verzichtete auf eine Besprechung des Antrags, weswegen dieser direkt abgestimmt und mit den Stimmen der Koalition, gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung von CDU und noAfD, abgelehnt wurde.

Die nächste Sitzung des WissA findet am 16.11.2020 um 9 Uhr statt.

Ausschussarbeit openscience Wasserstoff Wissenschaft

Im folgenden mein Redebeitrag in der 62. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses in der 18. Wahlperiode vom 3.9.2020

Parlamentsreden vom RBB

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Grasse!
Die Uneinigkeit, die Sie uns gerade unterstellt haben, findet an dieser Stelle gerade nicht statt. Wir sind uns hier vollkommen einig, dass die Tatsache, dass das Berliner Institut für Gesundheitsforschung endlich bei der Charité landet, die logische Konsequenz aus den vergangenen Jahren ist, in denen es ein bisschen hin und her ging mit der Entwicklung dieses Instituts. Dass wir das Institut jetzt bei der Charité haben, ist genau richtig, um diesen Prozess – von der Klinik bis zur Anwendung in der Gesundheitsversorgung – gut hinzubekommen. Da werden Sie bei uns keine Uneinigkeit sehen. Da sind wir uns völlig einig. Das Gesetz ist ordentlich gemacht.
Zur zweiten Frage – Exzellenz –: Wir haben natürlich nichts gegen Exzellenz, vielmehr sind wir dafür, dass gute Wissenschaft, gute Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die entsprechenden Arbeitsbedingungen bekommen, die sie brauchen. Das wird mit dem Berliner Institut für Gesundheitsforschung auch mittlerweile gewährleistet.
Ich erinnere noch mal daran – ich weiß nicht, wer von Ihnen die Bundesforschungsministerin Annette Schavan noch kennt –: Es war eines ihrer Projekte damals. Sie wollte unbedingt ein Translationsforschungsinstitut irgendwo in der Bundesrepublik ansiedeln, hat sich dann mit dem damaligen Wissenschaftssenator verbündet und dieses Institut auf die Charité aufgesattelt. Das war, wie wir heute wissen, keine ganz glückliche Konstruktion. Wir haben jetzt einen längeren Prozess der Neustrukturierung des Instituts hinter uns und sind froh, dass die Charité dabei die führende Rolle spielt und sich die Translation – und damit auch der Bund – auf den Weg begeben hat, sich dort unterzuordnen, damit die Wissenschaft den Vorrang hat und nicht der Leuchtturm. Die Qualität steht jetzt im Vordergrund und nicht mehr die Frage, ob der Bund hier ein Projekt hat, wo man gelegentlich mal Bänder durchschneiden kann. Das Zusammenwirken beider Einrichtungen ist vielmehr das Entscheidende.
Und ja, der Bund finanziert die Translationsforschung jetzt an der Charité mit 75 Millionen Euro. Das ist ein ordentliches Engagement, und dafür sind wir auch dankbar. Das Wichtigste ist allerdings, dass die Translationsforschung ohne den Riesentanker Charité überhaupt nicht möglich wäre; das muss man auch mal sagen. Der Bund hätte das BIG nicht einfach irgendwo auf die grüne Wiese stellen können, vielmehr brauchten sie damals so einen großen Unikliniktanker wie die Charité, die größte Uniklinik Europas, um die Translationsforschung, all die Übersetzungsleistungen in die Gesundheitsversorgung überhaupt erforschen zu können. Ich glaube, das ist jetzt hier auf einem guten Weg; das ist eine gute Struktur.
Die Kollegen vor mir haben schon erklärt, was Translation eigentlich ist, wie das funktioniert. Ich will daran erinnern, dass zum Beispiel Prof. Drosten einer der ersten Professoren an dem neuen BIG damals war und er jetzt in hervorragender Weise zeigt, wie klinische Forschung und Gesundheitsversorgung miteinander interagieren, wie das ineinander übergeht und er damit auch eine internationale Ausstrahlungskraft erreicht. Wenn wir auf diesem Weg weitergehen, dann, glaube ich, kann das BIG nach den Problemen, die es dort gegeben hat, noch zu einem guten Ende finden.
Ich will noch daran erinnern, dass wir den dritten Bereich Translationsforschung in der Charité jetzt natürlich auch personalmäßig absichern müssen. Es geht da ja auch Personal in die Charité über. Das wird jetzt ein ordentlicher Teil der Hochschulmedizin, worüber ich sehr froh bin, weil wir mit den unterschiedlichen Rechtskonstruktionen immer Probleme haben. Dass das jetzt Teil der Charité wird, ist eine gute Vereinbarung.
Ich will dem Senat, besonders dem Wissenschaftssenator und auch dem Staatssekretär dafür danken, dass sie diese doch lange währenden Verhandlungen mit dem Bund dazu geführt haben. Es war kein leichter Weg; es gab mehrfach auch andere Modelle, die für die Konstruktion des BIG auf der Tagesordnung standen. Dass das Land – die Charité – jetzt das Dach bildet und die Translationsforschung runtergegangen ist, ist, glaube ich, ein ganz entscheidender Punkt für den Erfolg, und dafür will ich dem Senat noch einmal danken. Die Verhandlungsleistungen mit dem BMBF waren an der Stelle sicherlich außerordentlich und nicht ganz einfach.
Wir haben hier insofern einen weiteren Baustein bei der Gesundheitsstadt-Strategie, der sehr wichtig ist.
Ich will noch eins hinzufügen: Ich habe gestern mit dem Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag über Forschung diskutiert, und ich glaube, wenn wir über Gesundheitsforschung in Berlin diskutieren, dann sollten wir die ärmeren Regionen dieser Welt nicht vergessen. Es wird derzeit viel über genbasierte individuelle Therapien gesprochen; das sind Dinge, die im reichen Europa und im reichen Nordamerika natürlich gut ankommen. Wir sehen aber gerade an Corona, das keine Grenzen kennt, dass wir, wenn wir hier forschen, auch an die Regionen der Welt denken müssen, wo es kein Gesundheitsversicherungssystem wie bei uns gibt, sondern wo die Menschen ganz einfache Dinge brauchen, um gesund zu werden, um gesund zu bleiben. Ich wünsche mir, dass das BIG auch dazu, zu Global Health und internationaler Gesundheitsforschung, seinen Beitrag leistet. – Herzlichen Dank!

Abgeordnetenhaus Berlin Charité Gesetz Gesundheitsforschung Integration Rede

Im folgenden mein Redebeitrag in der 61. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses in der 18. Wahlperiode vom 20.8.2020

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vortrag von Herr Trefzer hat leider belegt, dass er das Thema Open Science nur zu einem kleinen Teil durch stiegen hat. Ihm ging es ausschließlich um die Frage wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Das Thema Open Science ist aber viel breiter und beinhaltet insbesondere den kostenlosen Zugang von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu den von ihnen selbst erarbeiteten Forschungsergebnissen. Dazu haben Sie gar nichts ge sagt. Das ist aber der große Teil von Open Science, nämlich Open Access, wo es darum geht, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in der Regel von Steuergeldern finanziert sind, die Forschungsergebnisse, die sie selbst erarbeitet haben, auch kostenfrei so zugänglich zu machen, dass die gesamte Bevölkerung und insbesondere die eigene Community sie lesen können, ohne ultrateure Zeitschriften von Springer oder Elsevier oder sonst irgendwem kaufen zu müssen. So ein Wissenschaftssystem haben wir derzeit nicht. Es gibt eine Riesenauseinandersetzung zwischen den Verlagen und den Wissenschaftseinrichtungen um die Frage, ob Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dazu verpflichtet werden können, ihre Dinge Open Access zu publizieren.
Sie sind ja ein häufiger Leser der „FAZ“, wie Sie immer wieder unter Beweis stellen. Die „FAZ“ ist einer der größten Gegner von Open Science und macht eine Kampagne nach der anderen gegen Open Science und Open Access; ich könnte ihn das alles belegen.
Sie haben auch nichts zum zweiten Problem von Open Science gesagt, und das ist der ganze Bereich der Auftragsforschung, da, wo wir Kooperationen oder Aufträge aus der Industrie haben. Da werden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Regel dazu verdonnert, Geheimhaltung zu wahren und ihre Forschungsergebnisse gerade nicht offenzulegen, insbesondere dann nicht, wenn sie nicht den Erwartungen des Auftraggebers entsprechen.
Das sind alles Bereiche, die Sie weggelassen haben, und deswegen sage ich nur noch mal: Wer so verkürzt an das Thema Open Science herangeht, der erweist dem ganzen Bereich einen Bärendienst, wie Kollegin Czyborra es schon gesagt hat. Darüber können wir im Ausschuss noch mal reden, aber das hier war nichts. – Danke!

Abgeordnetenhaus Open Science Rede Research Quality

Im folgenden mein Redebeitrag in der 61. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses in der 18. Wahlperiode vom 20.8.2020

Parlamentsreden vom RBB

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es hier? – Es geht darum, dass der Forschungsraum Berlin zusammenwächst und wir einen gemeinsamen Forschungsraum schaffen. Diesen Forschungsraum gab es im Prinzip natürlich schon immer, wir konstituieren ihn nun aber auch gesetzlich.

Hintergrund dieser Konstituierung ist das Mehrwertsteuerrecht. Wo ist der Zusammenhang? – Der Zusammenhang besteht darin, dass die Europäische Union gemäß ihrer Binnenmarktgrundlagen von uns verlangt, dass wir alle diese Leistungen, die im öffentlichen Interesse und im öffentlichen Auftrag erbracht werden, auch unter öffentlichen Einrichtungen, im Prinzip als Dienstleistungen verstehen, und dass nur wenige, eng begrenzte Möglichkeiten bestehen, um diese Leistungen aus der Mehrwertsteuerpflicht herauszunehmen. Dazu gehören auch Forschungs-, Wissenschafts- und Bildungskooperationen. Und wir müssen, um das nachzuvollziehen, im Berliner Hochschulgesetz beschreiben, dass wir einen gemeinsamen Forschungsraum haben und dass alle Forschungsaktivitäten von den Hochschulen, den Kultureinrichtungen, den Bildungseinrichtungen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im öffentlichen Interesse sind und diese Aktivitäten mit öffentlich-rechtlichen Verträgen untermauert sind. Nur dann haben wir die Möglichkeit, das Ganze aus der Mehrwertsteuerpflicht auszunehmen, und das machen wir hier.
Wir ebnen den Hochschulen und den Instituten damit den Weg, gemeinsame Berufungen vorzunehmen und gemeinsame Projekte wieder auf die Schiene zu setzen. Denn wir hatten in den letzten Monaten vielfältige Anfragen von den Forschungsinstituten und Hochschulen, die gesagt haben: Was machen wir denn jetzt? Wir wollen auf gar keinen Fall in Zukunft Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn wir eine Professorinnen oder ein Professor berufen. Bitte klärt das, präzisiert das, damit wir da rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Dazu dient dieser Gesetzentwurf, der den gemeinsamen Forschungsraum konstituiert. Wir haben uns da in den Anhörungen auch Hilfe und Unterstützung geholt, sodass der Gesetzentwurf jetzt aus meiner Sicht rund und gut ist und unsere Wissenschaftslandschaft wieder guten Gewissens gemeinsame Berufungen vornehmen, Projekte umsetzen und weiterarbeiten kann. Deswegen werbe ich um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.

Abgeordnetenhaus Hochschulgesetz Rede

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/24 521

  1. Wie viele Berliner Studierende beantragten bisher Hilfen aus der Überbrückungshilfe für Studierende (Not- hilfefonds) des Bundes? Bitte schlüsseln Sie die Antworten zu den Fragen 1-3 zusätzlich nach den Monaten Juni, Juli und August 2020 auf.

  2. Wie viele Anträge waren vollständig?

  3. Wie viele Anträge wurden positiv beschieden?

  4. Wie hoch ist die durchschnittliche Auszahlsumme pro positiv beschiedenem Antrag?
  5. Wie hoch sind die bisherigen Bruttogesamtkosten der Verwaltungspauschale, wie sie in Punkt 3.3 der Nebenbestimmungen festgelegt sind?
  6. Aus welchen Gründen (z.B. zu viel geld auf dem Konto, keine durch die Pandemie verursachte Notlage, etc) erfolgten Ablehnungen der vollständigen Anträge?
  7. Wie viele Anträge wurden aus den unter 6. Abgefragten Gründen jeweils abgelehnt?
  8. Können notwendige Nachweise im laufenden Verfahren nachgereicht werden?
  9. Ist der Rechtsweg gegen Entscheidungen zur Überbrückungshilfe eröffnet? Falls der Rechtsweg nicht eröffnet ist, auf welcher Rechtsgrundlage ist dieser nicht eröffnet?
  10. Wieviel der Überbrückungshilfe wurde bisher insgesamt ausgezahlt? Welche Mittel verbleiben aktuell noch für die Überbrückungshilfe?
  11. Sollten am Ende des Überbrückungshilfezeitraumes die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nicht aufgebraucht sein: Können die Länder mithilfe dieser Mittel die Überbrückungshilfe eigenständig fortführen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-24521.pdf

Bund Corona Covid19 Hilfe Studierende

Ziel der Anfrage war es, erste Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die soziale Lage der Studierenden abschätzen zu können. Dabei ging es unter anderem um BAföG, Abbrüche, diverse Überbrückungshilfen und Urlaubssemester bzw. Teilzeitstudium.

1. Abbruchzahlen

Auswirkungen auf die Studierenden zeigen sich vor allem bei den vorläufigen Abbruchzahlen. Diese stiegen in den Monaten Februar – Juni 2020 um etwa 20% (von rund 4600 auf rund 5500)im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Da nicht alle Hochschulen Zahlen liefern konnten bzw. diese nur Semesterweise erhoben werden, liegt die Zahl bis Juni 2020 wahrscheinlich sogar noch höher. Die in der Antwort Nr. 13 vorgebrachte Einschränkung, dass die Abbruchzahlen noch sinken könnten, weil sich Studierende vor ihrem Abschluss exmatrikulieren aber ihren Prüfungsanspruch behalten ist grundsätzlich richtig. Allerdings ist diese Option kaum bekannt, so dass nicht von großen Änderungen auszugehen ist.

Die vorläufigen Zahlen zeigen, dass die Abgänge ohne Abschlüsse an Hochschulen signifikant steigen. Dabei dürfte uns die eigentliche Abbruchwelle erst noch bevorstehen. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie trafen die Studierenden erst, als schon der reguläre Rückmeldezeitraum für das Sommersemester abgeschlossen war und Studierende bspw. noch ihre Jobs hatten oder für ihre Prüfungen noch uneingeschränkt in Bibliotheken lernen konnten. Daher rechne ich vor allem am Ende des Sommersemesters 2020 mit weiteren coronabedingten Abbrüchen.

Wir brauchen daher weitgehende Maßnahmen, wie etwa Freiversuche bei Prüfungen, eine weitgehende Regelung zur Verlängerung der Regelstudienzeit und zusätzliche Prüfungszeiträume  um die Folgen der Pandemie für Studierende etwas abzumildern. Dass die Hochschulen das bisher teilweise ablehnen, kann ich im Hinblick auf die Einschränkungen, denen Studierende in diesem Semester unterworfen waren, nicht nachvollziehen. Außerdem müssen die Prüfungen entzerrt werden.

Die Wiederholungsprüfungen des Wintersemesters, die wegen der Pandemie ausfallen mussten, können nicht nebenbei im Sommersemester 2020 nachgeholt werden. Hier braucht es flächendeckende zusätzliche Prüfungszeiträume bis ins nächste Wintersemester hinein.“  

2. Überbrückungshilfe

Sowohl die Anzahl der gestellten Anträge, als auch die Anzahl der abgelehnten Anträge in Berlin ist deutlich höher, als bisher angenommen. So wurde insgesamt 14.373 Anträge gestellt, jedoch waren nur 5.790 vollständig (rund 40%) und wurden weiter bearbeitet.

Die hohen Hürden bei der Beantragung der Überbrückungshilfe des Bundes helfen Studierenden nicht weiter. Die Notwendigkeit einer Hilfe ist aufgrund der hohen Antragszahlen deutlich zu erkennen. Die Studierenden scheitern aber an kleinteiligen Prüfungen der Nachweise. Selbst mehrere, vom BMBF schnell hinterhergeschobene Klarstellungen zur Anwendung der Überprüfungen konnten nicht einmal ansatzweise das Verfahren vereinfachen.

Darüber hinaus ist die Überbrückungshilfe viel zu gering und die Bedürftigkeitsprüfung ist den  Namen nicht wert, denn sie findet praktisch nicht statt. Bedürftigkeit bemisst sich nicht allein am Kontostand, sondern an vielen Faktoren, wie etwa Kindern, chronischen Krankheiten, Behinderungen, der Höhe der realen Lebenshaltungskosten usw. Wer hier starr auf den Kontostand schaut, verliert die eigentliche Notlage der Studierenden aus dem Blick.  

3. BAföG

Die Anzahl der Geförderten durch BAföG ist im Juni 2020 nur auf dem Niveau von Juni 2019. Dabei hätte die Förderquote allein schon wegen der im Oktober 2019 in Kraft getretenen BAföG-Novelle deutlich steigen sollen. Weiterhin wurden deutlich mehr Erstanträge abgelehnt (Siehe Anlage der Antwort) , als im Vorjahreszeitraum. Hier gab es deutliche Rückgänge (z.b. April 2019 zu April 2020 ein Rückgang um 35%)

Das BAföG genügte schon vor der Pandemie weder den eigenen Ansprüchen, noch den Bedürfnissen der Studierenden. Dass die Zahl der Geförderten während der Pandemie nicht deutlich stieg, zeigt, dass es hier deutlichen Nachholbedarf durch den Bund gibt. Wenn der Bund dazu nicht in der Lage ist, dann müssen halt die Länder per Bundesratsinitiative tätig werden.

4. Urlaubssemester und Teilzeitstudium

Die Zahl der Studierenden im Urlaubssemester ist leicht rückläufig, die Zahl der Studierenden im Teilzeitstudium hat leicht zugenommen. Dies liegt im normalen Schwankungsbereich.

Das Teilzeitstudium bzw. das Urlaubssemester ist während der Pandemie keine wirkliche Option für die Studierenden. Hier sind wir als Landesgesetzgeber gefragt. Wir müssen vor allem das Teilzeitstudium weiter flexibilisieren.

BAföG Corona Studierende

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/23 896

  1. Wie viele BAföG-Anträge wurden insgesamt von Studierenden pro Monat seit Februar 2020 bis ein- schließlich Juni 2020 in Berlin gestellt? Wie viele davon waren Erstanträge?
  2. Wie viele Studierende in Berlin erhielten pro Monat seit Februar 2020 bis einschließlich Juni 2020 Leistungen nach BAföG?
  3. Wie viele der Erstantragsteller*innen unter den Studierenden erhielten nach der Antragstellung BAföG?
  4. In welcher Höhe werden Mittel seit Februar 2020 bis Juni 2020 monatlich für die Auszahlung der Leistungen nach BAföG für Studierende aufgewendet?
  5. Wie viele Anträge auf ein Urlaubssemester wurden jeweils für das SoSe 2019, WiSe 2019/20 und SoSe 2020 eingereicht?
  6. Wie viele dieser Anträge wurden in den jeweiligen Semestern positiv beschieden?
  7. Wie viele Studierende im Urlaubssemester gab es jeweils in den Semestern SoSe 19, WiSe 2019/20 und SoSe 2020?
  8. Wie viele Anträge auf ein Teilzeitstudium wurden jeweils für das SoSe 2019, WiSe 2019/20 und SoSe 2020 eingereicht?
  9. Wie viele dieser Anträge wurden in den jeweiligen Semestern positiv beschieden?
  10. Wie viele Studierende im Urlaubssemester gab es jeweils in den Semestern SoSe 19, WiSe 2019/20 und SoSe 2020?
  11. Bis wann konnten bzw. können für das SoSe 2020 ein Urlaubssemester und ein Teilzeitstudium bean- tragt werden?
  12. Wurden die regulären Fristen für die Beantragung eines Urlaubssemesters bzw. Teilzeitstudiums aufgrund der besonderen Lage während der COVID-19-Pandemie ausgesetzt bzw. verlängert? Wenn ja, auf welchem Wege wurde dies den Studierenden mitgeteilt?
  13. Wie viele Studierende verließen die Hochschulen ohne Abschluss jeweils in den Monaten Februar, März, April, Mai und Juni des Jahres 2019 und des Jahres 2020?
  14. Wurden an den Hochschulen verbindliche Zeiträume für alle Fächer festgelegt, um Wiederholungen der im WiSe 19/20 nicht bestandenen Prüfungen durchzuführen?
  15. Wurden an den Hochschulen verbindliche Zeiträume für alle Fächer festgelegt, um Wiederholungen der im WiSe 19/20 nicht bestandenen Prüfungen durchzuführen?
  16. Werden zusätzliche Wiederholungszeiträume für Wiederholungsprüfungen im SoSe 2020 bzw. im WiSe 20/21 angeboten?
    Wie viele Berliner Studierende beantragten bisher Hilfen aus der Überbrückungshilfe für Studierende (Nothilfefonds) des Bundes?
  17. Wie vielen dieser Anträge auf Nothilfe des Bundes wurde bisher stattgegeben?
  18. Was ist die durchschnittliche Höhe der Auszahlung aus dem Nothilfefonds des Bundes pro Student*in und wie viele Mittel wurden bisher insgesamt ausgeschüttet?
  19. Wie hoch sind die bisherigen Gesamtkosten der Verwaltungspauschale, wie sie in Punkt 3.3 der Nebenbestimmungen festgelegt sind?
  20. Wie viele Studierende beantragten bisher Hilfen aus dem Nothilfefonds des Studierendenwerks im Jahr 2020? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln.)
  21. Wie viele Studierende beantragten Mittel aus dem Technikfonds des Studierendenwerks?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-23896.pdf

Corona Covid19 Pandemie Studierende

Die 50. Sitzung des Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat am 25. Mai 2020 um 9 Uhr im Abgeordnetenhaus stattgefunden.

Tobias Schulze im Ausschuss (Aufnahme aus dem Livestream)

Da wegen der aktuellen Situation und den deswegen gebotenen Abstandsregelungen der übliche Auschussraum zu klein ist, fand die Sitzung abweichend in Raum 376 statt und wurde sowohl in einen weiteren Raum, als auch ins Internet live übertragen.
Die Tagesordnung ist hier [PDF] abrufbar.

Es folgt ein Bericht über die Aktuelle Viertelstunde und den Bericht des Senats. Die Anhörung (Tagesordnungspunkt 3) wird in einem weiteren Blogpost besprochen werden, sobald das Wortprotokoll vorliegt, da mein Internet leider Schluckauf hatte, weswegen ich der Anhörung leider nicht vollständig aus dem Homeoffice folgen konnte.

Aktuelle Viertelstunde

In der aktuellen Viertelstunde ging es heute um die Cafete in der Pflaphy der Freien Universität und deren Zukunft (Frage Plonske, Grüne), die Vorbereitungen zum Nachtragshaushalt (Frage Förster, FDP), den sogenannten „Mäusebunker“ (Frage Grasse, CDU) und die Probleme, dass Verträge von studentischen Hilfskräften nicht neu abgeschlossen werden (Frage Schulze, LINKE).

Cafete FU

Die FU wurde durch die Bauaufsicht von Steglitz-Zehlendorf bereits im Dezember dazu aufgefordert die bestehenden Brandschutzmängel zu beseitigen, was den Abriss oder Umbau der Cafete bedeutet. Herr StS Krach gibt an, dass die FU einen Umbau der bestehenden Cafete aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht zieht, allerdings Ausweichräume in der Nähe angeboten habe. Die Kommunikationszone könne bestehen bleiben und weiter genutzt werden. Herr Krach äusserte weiterhin die Hoffnung, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Auf weitere Nachfrage nach weiterer Begleitung des Prozesses, bot Herr Krach an noch einmal mitzuteilen, dass eine Kommunikation mit allen Beteiligten gegeben sein muss. Eine weitere Nachfrage nach der Einschätzung der Relevanz von Räumen wie denen der Cafete, die Ort von Demokratie und auch Geschichte sind, erwiderte Herr Krach, dass sowohl die Senatskanzlei, als auch die Universitäten solchen Räumen hohe Wichtigkeit einräumen.

Nachtragshaushalt

Auf Nachfrage in wie weit der bereits beschlossene Haushalt und die bestehenden Hochschulverträge von einem Nachtragshaushalt tangiert werden, stellt Herr Krach fest, dass die Hochschulverträge nicht tangiert sind. Insgesamt seien die Hochschulen gut aufgestellt, es gäbe allerdings zwei große Baustellen über die geredet werden muss. Das sei zum einen das Studierendenwerk, welches auf Grund der Corona bedingten Schließungen der Mensen große Ausfälle hat. Zum anderen die Charité, die wegen der Versorgung der meisten covid-19 Intensivpatient*innen, der Koordinierung der Intensivbetten und der Freihaltung von Betten massive finanzielle Einbußen haben, da, wie bei allen Universitätskliniken, die Mittel, die der Bund diesbezüglich zur Verfügung stellt bei weitem nicht ausreichen.

"Mäusebunker"

Der sogenannte „Mäusebunker“ (Forschungseinrichtung für experimentelle Medizin der Charité) soll zu Gunsten von Neubauten abgerissen werden. Herr Krach äußerte, dass es von Seiten der Senatskanzlei Interesse gibt, dass das Gebäude weiterhin durch die Charité genutzt wird und natürlich eine mit dem Denkmalschutz konforme Lösung gefunden wird.

Verträge von studentischen Hilfskräften

Herr Schulze fragte, da es aktuell Berichte gibt, dass es keine Neueinstellungen von studentischen Hilfskräften gab, ob dies der Fall sei. Herr Krach berichtete, dass die Landeskonferenz der Rektorinnen und Kanzlerinnen gemeinsam mit dem Senat beschlossen hatte, alle Verträge zu verlängern. Ihm seien lediglich Beschwerden vom studentischen Personalrat der Humboldt Universität bekannt. Die Leitung der HU gibt an, dass die Probleme am studentischen Personalrat lägen, da dieser die rein digitale Form ablehne. Herr Krach äusserte sich zuversichtlich, dass diese Probleme aber spätestens mit der Aufnahme des Präsenzbetriebs der Verwaltung behoben werden können. Probleme zwischen studentischem Personalrat und Leitung der HU gab es ja bereits vor der Pandemie. Er habe keine Übersicht um wie viel Verträge es sich genau handele.

Bericht aus dem Senat

Herr Krach berichtete kurz über die Verhandlungen zu Verpflichtungserklärungen bezüglich der Nachfolge der Hochschulverträge mit dem Bund. Der Entwurf ist an das Ausschussbüro weitergeleitet.

Corona WissA Wissenschaft

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wissenschaftspolitik der LINKEN, darunter die wissenschaftspolitischen Sprecher_innen aus Bundestagsfraktion und Landtagsfraktionen Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Christian Schaft, Isabelle Vandré, Hendrik Lange, Miriam Strunge, Dr. Stephanie Rose und ich, wendet sich mit einem Positionspapier (pdf) an die Regierungen in Bund und Ländern.

Auch für viele Studierende ist die finanzielle Lage derzeit extrem angespannt. Sehr häufig angewiesen auf einen Nebenjob, stehen sie jetzt vor verschlossenen Türen. Hinzu kommt, dass nur jede_r Fünfte Bafög – berechtigt ist, Studierende keinen Anspruch auf Grundsicherung haben und sie auch aus der Kurzarbeiterregelung rausfallen.

Hier rächt es sich, dass auch die letzte Bafög – Reform nur halbherzig durchgezogen wurde und kaum etwas an der sozialen Situation der Studis verbessert hat. Deswegen braucht es jetzt ein Hilfsprogramm für Studierende. Im Mittelpunkt müssen unbürokratische und rückzahlungsfreie Zuschüssen zum Lebensunterhalt stehen.

Außerdem wird bundesweit derzeit diskutiert wie mit dem z.T. bereits begonnenen Sommersemester 2020 zu verfahren ist.

Wir finden, ob Nichtsemester, Options – oder Kreativsemester, wichtig sind bundeseinheitliche Regelungen, die für Studierende und Beschäftigte ohne Nachteil sind. Das bedeutet, befristete Beschäftigungsverhältnisse müssen um ein Semester verlängert werden, damit Qualifizierungsziele erreicht und Forschungsprojekte abgeschlossen werden können.

Viele dieser Maßnahmen werden für Berlin bereits vorbereitet, allerdings ist der Bund ebenso gefragt. Und hier der Volltext:

Forderungspapier der LINKEN Bundesarbeitsgemeinschaft Wissenschaft (27.03.2020)

Folgen der Corona-Krise an den Hochschulen solidarisch bewältigen!

Die Corona-Krise ist eine schwierige Phase, die alle Lebens- und Gesellschaftsbereiche beansprucht und beeinflusst. Das Ringen um eine Eindämmung der Ausbreitung des Virus und der Umgang mit den sozialen sowie ökonomischen Folgen bestimmen im Moment das Denken und Handeln weltweit. Neben unser aller Alltag sind auch Lehre und Forschung an Hochschulen vor ungeahnte Herausforderungen gestellt. Ja, im Moment müssen die Verlangsamung der Ausbreitung des Virus und die Aufrechterhaltung wichtiger Funktionen der öffentlichen Versorgung wirklich im Vordergrund stehen. Dazu leisten auch die Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen mit Notbetrieb und der Verschiebung des Semesterstarts einen Beitrag, ebenso wie mit der Forschung auf Hochtouren zur Bekämpfung des Coronavirus. Aus dieser Situation erwachsen aber für Studierende und Beschäftigte viele Fragen und Unsicherheiten, die wir ihnen nehmen müssen. Wir brauchen Lösungen und gemeinsame Wege, die auch in der Wissenschaft - von den Studierenden bis zu den Lehrenden jeder Personalkategorie und Mitarbeiter*innen in Verwaltung sowie externer Dienstleister*innen - niemanden zurücklassen. Viele werden auch finanziell und existentiell hart auf die Probe gestellt. Es muss weiter Miete gezahlt und Lebensmittel müssen eingekauft werden, auch wenn das BAföG nicht reicht und dringend benötigte Nebenjobs pausieren müssen. Beschäftigte in befristeten Arbeitsverhältnissen, sind nicht seit Kurzem, aber jetzt in besonderem Maße einer erheblichen Planungsunsicherheit ausgesetzt. Es zeigen sich auch in diesem Bereich die Versäumnisse in der Hochschul- und Wissenschaftspolitik der letzten Jahre. Die Krisenbewältigung sollte daher auch als Chance begriffen werden, nicht nur ad hoc solidarische Hilfe zu leisten, sondern langfristige strukturelle Verbesserungen in den Hochschulen zu bewirken. Wir müssen auch bereits jetzt über die Zeit der akuten Einschränkungen hinweg denken und überlegen, wie wir das Hochschul- und Wissenschaftssystem “nach Corona” entwickeln wollen, um dem Ziel einer offenen, sozialen und demokratischen Hochschule näher zu kommen. Viele Menschen an den Hochschulen machen sich darüber bereits Gedanken und zeigen den politischen Verantwortungsträger*innen und den wissenschaftlichen Institutionen die ganz dringend notwendigen, wie auch langfristigen Handlungsperspektiven auf. Von Studierendenvertretungen und Mittelbauinitiativen, bis hin zu einem offenen Brief von Tausenden Hochschulbeschäftigten bundesweit mit der Forderung danach, das Sommersemester 2020 zu einem #Nichtsemester zu machen. Als LINKE Wissenschaftspolitiker*innen und wissenschaftspolitisch Aktive unterstützen wir diese Idee. Ob Nichtsemester, Optionssemester oder Kreativsemester: Wichtig ist nicht der Name, wichtig ist, welche Lösungen wir für Studierende und Beschäftigte finden. Deshalb fordern wir:

  • Einheitliche Maßnahmen an den Hochschulen

Für Studierende und die Beschäftigten an den Hochschulen bedarf es einer verlässlichen und einheitlichen Regelung für das aktuelle Sommersemester und das kommende Wintersemester. Das bedarf u.a. der Anpassungen von BAföG-Ansprüchen sowie der Verlängerung der Regelstudienzeit und von befristeten Beschäftigungsverhältnissen um mindestens ein Semester. Niemandem darf ein Nachteil aus der derzeitigen Krisensituation entstehen, weder Studierenden noch den Beschäftigten. Sofern noch nicht geschehen sind die Hochschulen in den Notbetrieb zu versetzen. Anwesenheitspflichten als Prüfungsvoraussetzung sind vollumfänglich auszusetzen. Personal- und Studierendenvertretungen sollen in die Krisenstäbe der Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen eingebunden werden. Durch externe Dienstleister*innen an den Hochschulen Beschäftigte sollen Lohnfortzahlungen erhalten.  Die Bewerbungs- und Zulassungsfristen für das Wintersemester 2020/2021 müssen in der KMK miteinander abgestimmt verschoben werden, damit Studienberechtigte durch verschobene und ggf. entfallende Abschlussprüfungen an Gymnasien, Kollegs und weiteren Schulen bzw. Meisterprüfungen keine Nachteile erlangen, ebenso wie Studierende beim Zugang zum Master. Hochschulzulassungsbeschränkungen müssen deutlich gelockert werden. 

  • Schnelle Hilfe für Studierende

Alle BaföG-Berechtigten müssen lückenlos weiter gefördert werden. Das Sommersemester 2020 darf für Studierende, die eine Förderung nach BAföG erhalten, nicht auf die allgemeine Förderhöchstdauer angerechnet werden und durch die Ausnahmesituation nicht erbrachte Prüfungsleistungen dürfen nicht nach den geltenden Regelungen der Fördervoraussetzungen berücksichtigt werden. Einkommen, welche Studierende nun bei der Bekämpfung der Pandemie erhalten, etwa als medizinische Hilfskräfte, dürfen nicht auf das BAföG angerechnet werden. Für Studienanfänger*innen und Studienanfänger*innen, die ihr Master-Studium beginnen, muss es die Möglichkeit geben, auch bei einer Verschiebung des Studienbeginns das BAföG zum geplanten Ausbildungsbeginn auszuzahlen. Stipendien der Studien-, Promotions- und Graduiertenförderung sind ebenfalls um ein Semester zu verlängern.

Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf Grundsicherung und nicht einmal jede*r fünfte Studierende erhält BAföG. Deshalb müssen Bund und Länder einen Sozialfonds einrichten, aus dem Studierende in finanzieller Notlage unbürokratische und rückzahlungsfreie Zuschüsse zum Lebensunterhalt erhalten. Ebenso sind über die Darlehenskassen der Studierendenwerke schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützungen zu gewähren. Die Beantragung von Urlaubssemestern soll unbürokratisch gehandhabt und die Frist für die Beantragung verlängert werden, um bei Wegfall von Jobs ggf. die Beantragung von ALG II zu ermöglichen. 

  • Befristete Verträge verlängern - Planungssicherheit zu schaffen

Befristete Arbeitsverträge sind um mindestens ein Semester zu verlängern, damit die wissenschaftlichen Qualifizierungsziele erreicht und Forschungsprojekte abgeschlossen werden können. Die Unterbrechung und Verschiebung des Semesters soll nicht auf die Befristungsdauer nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) angerechnet werden. Das WissZeitVG muss entsprechend ergänzt werden. Die aktuelle Krise zeigt erneut auf, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz durch ein echtes Wissenschaftsqualifizierungsgesetz zu ersetzen ist. Wir fordern Bund und Länder auch auf, bei den Drittmittelgebern auf die Verlängerung aller befristeten Projekte hinzuwirken, so dass  befristete Verträge entsprechend um die Zeit der Corona-Krise verlängert werden. 

  • Finanzielle Sicherheit für Lehrbeauftragte und Honorarkräfte

Personen, die Lehraufträge angenommen haben muss ihre volle Semestervergütung ausgezahlt werden, um Verdienstausfälle zu kompensieren. Auch bei Ausfall oder Verschiebung ihrer Veranstaltungen müssen Sie einen Anspruch auf Abschlagszahlungen erhalten, ebenso wie studentische Honorarkräfte. Verträge mit studentischen Beschäftigten müssen wie geplant ausgestellt oder verlängert werden. 

  • Hilfe für sich im Ausland befindende und ausländische Studierende

Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken abbrechen oder nicht antreten möchten, dürfen dadurch keine Nachteile in ihrer Ausbildungsförderung erhalten. Ausländischen Studierenden muss per Erlass Sicherheit gegeben werden, dass sich der Semester- und Prüfungsausfall nicht negativ auf die Aufenthaltsdauer auswirken. Das bedeutet u.a. den Finanzierungsnachweis auszusetzen und eine schnelle Verlängerung der Aufenthaltstitel zu gewährleisten und Visa mindestens um ein Semester zu verlängern damit Studierende nicht unfreiwillig in ihre Herunftskänder zurückgeschickt werden können. Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten müssen erlassen und schnellstmöglich abgeschafft werden. Wir unterstützen in diesem Zusammenhang die Forderungen des Bundesverbandes der ausländischen Studierenden (BAS).

  • Regelungen für Prüfungen

Den Studierenden soll unkompliziert die Möglichkeit eingeräumt werden Prüfungsformen für zwingend notwendige und nicht auszusetzende Prüfungen umzuwandeln (bspw. eine mündliche Prüfung in eine Hausarbeit). Prüfungszeiträume und -fristen sollen möglichst kulant gestaltet werden, damit den Studierenden aus der Verschiebung des Semesterstarts keine Nachteile entstehen. Die Staatsexamensprüfungen müssen im Einvernehmen mit den Studierenden verschoben werden. Für betroffene Studierende muss es die Möglichkeit geben auch ohne Prüfung vorläufig zum Vorbereitungsdienst, Referendariat etc. zugelassen zu werden.

  • Finanzielle Unterstützung bei Aus- und Aufbau digitaler Infrastruktur

Für einen schnelleren Aus- und Aufbau digitaler Infrastrukturen an den Hochschulen sollen von Bund und Ländern zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die technische Infrastruktur für digitale Lehr- und Lernformate sowie Verwaltungsprozesse und das Personal im Umgang damit flächendeckend zu unterstützen. Gegebenenfalls muss Studierenden die nicht über die technischen Voraussetzungen und Zugänge verfügen, unter den Bedingungen des Notbetriebs von den Hochschulen die notwendige Infrastruktur bereitgestellt werden.

  • Finanzielle Hilfe für die Studierendenwerke

Die Studierendenwerke sollen finanzielle Unterstützung durch die Länder und den Bund erhalten, um Einnahmeausfälle (bspw. durch den geringeren Verkauf von Mensaessen) durch die Verschiebung des Vorlesungszeitraums zu kompensieren. Die Beratungsangebote der Studierendenwerke sollen nach Möglichkeit auch online zur Verfügung stehen. Eventuelle Mehrkosten durch Anschaffung von Hard- und Software sind den Studierendenwerken durch die Länder zu erstatten.

  • Diskriminierung durch Uni Assist beenden

Das Finanzierungsmodell von Uni Assist über Gebühren für ausländische Studienbewerber*innen war schon vor der Krise falsch. Jetzt müssen diese diskriminierenden Gebühren endlich zugunsten einer Finanzierung von Uni Assist durch den Bund abgeschafft werden. Die Mitarbeiter*innen, die wichtiges Know How über die internationalen Bildungssysteme angesammelt haben, sind zu entfristen und nach TVöD oder TV-L zu entlohnen. Die Aufgabe, die Beratung, Unterstützung und Transparenz in den Verfahren für ausländische Studienbewerber*innen zu verbessern, bleibt ebenso bestehen wie die Frage nach den Organisations- und Entscheidungsstrukturen von Uni Assist.

Corona Hochschulen Mittelbau Studierende

Die Quote der Geförderten durch BAföG sank in den letzten Jahren in Berlin dramatisch, das ergab die Antwort des Senats auf meine Anfrage (die komplette Antwort gibt es hier). Unter den Studierenden ging die Zahl der Geförderten seit August 2015 um rund 5.600 auf rund 22.000 Studierende zurück. Das ist ein Rückgang um mehr als ein Fünftel. Darüber hinaus stieg die Zahl der Erstimmatrikulierten sowie die Gesamtzahl der Studierenden im gleichen Zeitraum merklich an. Folglich sinkt dadurch die Gefördertenquote noch weiter.

In den letzten 4,5 Jahren
gab es keinen einzigen Monat, in dem die Zahl der geförderten Studierenden im
Vergleich zum Monat des Vorjahres anstieg oder gleich blieb. Im Gegenteil:
Teilweise sind Abnahmen über 12% zu verzeichnen. Selbst nach der BAföG-Reform,
die im Oktober 2019 wirksam wurde, sank die Anzahl der Geförderten weiterhin um
rund 5% monatlich.

Auch bei den Schüler_innen
ging die Zahl der Geförderten in Berlin im Vergleich zum Januar 2016 mit rund
3.300 um mehr als ein Viertel zurück. Im Januar 2020 erhielten nur noch rund
8.100 Schüler_innen BAföG.

Berlin scheint dabei nur die Spitze des Eisberges zu sein. Bundesweit, so hört man aus dem BMBF, sind die bisher unveröffentlichten Zahlen so schlecht wie in Berlin. Ich sehe vor allem zwei Gründe für den Rückgang der Gefördertenzahlen:

1. Die BAföG-Reform war nicht weitreichend genug. Die Freibeträge für Eltern hätten viel deutlicher angehoben werden müssen, die Altersgrenze hätte wegfallen müssen und das Darlehensmodell des BAföGs, das einen Schuldenberg für Studierende produziert, ist überholt und gehört abgeschafft. Wir müssen zurück zu einem System der Vollförderung. Sollte der Bund nicht tätig werden, wollen wir eine Bundesratsinitiative initiieren, um die notwendigen Reformen auf den Weg zu bringen.

2. Darüber hinaus weisen die Zahlen aber auch auf ein anderes Problem hin. Immer weniger Studierende kommen aus Elternhäusern mit geringem Einkommen. Diese Gruppe erreicht nachweislich weniger oft das Abitur, hat dort die schlechteren Noten und scheitert deshalb oft am Hochschulzugang bzw. schafft es nicht, das Studium erfolgreich abzuschließen. Vor allem an den Hochschulen gibt es immer wieder Hürden, die Arbeit, Kindererziehung, Pflege neben dem Studium usw. erschweren. Hier wollen wir mit der aktuellen Novelle des Berliner Hochschulgesetzes ansetzen und den Hochschulzugang und den dortigen Verbleib mit einer Reihe von Maßnahmen verbessern.

Der Tagesspiegel berichtete über die neuen Zahlen hier und Wissenschaftsjournalist Jan-Martin Wiarda stellt hier das ganze in den bundesweiten Kontext.

BAföG Studierende

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/22466

  1. Wie viele BAföG-Anträge wurden insgesamt von Studierenden pro Monat seit August 2016 bis einschließlich Januar 2020 in Berlin gestellt? Wie viele davon waren Erstanträge? (Bitte geben Sie für diese und die folgenden Fragen die prozentuale Veränderung der jeweiligen Werte zum gleichen Monat des Vorjahres mit an.)
  2. Wie viele Studierende in Berlin erhielten pro Monat seit August 2016 bis einschließlich Januar 2020 Leistungen nach BAföG?
  3. Wie viele der Erstantragsteller_innen unter den Studierenden erhielten nach der Antragstellung BAföG?
  4. In welcher Höhe werden Mittel seit August 2016 monatlich für die Auszahlung der Leistungen nach BAföG für Studierende aufgewendet?
  5. Wie viele Studierende waren insgesamt im Oktober 2016 sowie jeweils im April und Oktober 2017, 2018 und 2019 in Berlin immatrikuliert?
  6. Wie viele Neuimmatrikulierte gab es jeweils im Winter- und Sommersemester an den Berliner Hochschulen, beginnend ab dem Wintersemester
  7. Wie viele BAföG-Anträge durch Schüler_innen wurden pro Monat seit August 2016 bis einschließlich Januar 2020 in Berlin gestellt? Wie viele davon waren Erstanträge?
  8. Wie viele Schüler_innen in Berlin erhielten pro Monat seit August 2016 bis Januar 2020 Leistungen nach BAföG?
  9. Wie viele der Erstantragsteller_innen unter den Schüler_innen erhielten nach der Antragstellung BAföG?
  10. In welcher Höhe werden Mittel von August 2016 bis Januar 2020 monatlich für die Auszahlung der Leistungen nach BAföG für Schüler_innen aufgewendet?
  11. Wie viele Schüler_innen gab es in Berlin zu Beginn der Schuljahre ab 2016/17 bis einschließlich Schuljahr 2019/20, die dem Grunde nach in einer BAföG-förderungsfähigen Ausbildung waren?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-22466.pdf

BAföG Reform

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/22149

  1. Wie viele Anträge auf Gleichstellung eines nichtdeutschen Lehramtsabschlusses mit einem Berliner Lehramtsabschluss wurden jeweils in den Jahren 2014 bis 2019 bei der Senatsbildungsverwaltung gestellt?
    a) Wie viele davon wurden jeweils ohne Auflagen positiv entschieden?
    b) Wie viele davon wurden jeweils mit Auflagen positiv entschieden?
    c) Wie viele wurden jeweils mit der Auflage, sowohl nachzustudieren als auch den schul-
    praktischen Teil zu absolvieren, entschieden?
    d) Wie viele wurden jeweils mit der Auflage, „nur“ den schulpraktischen Teil zu absolvieren, entschieden?
    e) Wie viele wurden jeweils von vornherein abschlägig beschieden?
  2. Wie viele Teilnehmer*innen des Anpassungslehrgangs haben - jeweils für 2014 bis 2019 -
    a) erfolgreich abgelegt?
    b) den schulpraktischen Teil endgültig nicht erfolgreich abgelegt? Aus welchen Gründen
    wurde nicht erfolgreich bestanden?
    c) die Regeldauer des schulpraktischen Teils von 18 Monaten verkürzen können bzw. über die 18 Monate hinaus verlängern müssen?
  3. Wie oft machten Lehrkräfte in den Jahren 2014 bis 2019 Gebrauch von ihrer Wahlmöglichkeit, alternativ zum Anpassungslehrgang die Gleichstellung durch eine individuelle Eignungsprüfung zu erlangen? Mit welchem Erfolg?
  4. Welche Hürden behindern erfahrungsgemäß den Zugang
    a) zu den universitären Studien und
    b) zu dem schulpraktischen Teil des Anpassungslehrgangs?
  5. Welchen Änderungsbedarf/Unterstützungsbedarf sieht die Senatsbildungsverwaltung hier, um dieser Zielgruppe den Zugang zu erleichtern?
  6. Gibt es finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Lehrkräfte, die selbstständig an einer Berliner Universität Studienleistungen in einem zweiten Fach erbringen müssen? Wenn nicht: Hält es die Senatsbildungsverwaltung für erforderlich, diesen Lehrkräften für die Zeit der universitären Studien im Rahmen des Gleichstellungsverfahrens Stipendien zu gewähren?
    Bietet die Senatsbildungsverwaltung kostenlose Sprachkurse, die auch schulbezogenes Fachdeutsch beinhalten, zur Unterstützung von Lehrkräften an, die noch nicht das für den Berliner Schuldienst vorgeschriebene Sprachniveau C 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erreicht haben?
  7. Welche gleichwertigen Nachweise der deutschen Sprachkenntnisse werden im Rahmen des Gleichstellungsverfahrens nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 LQFG Bln von der Anerkennungsstelle der Senatsbildungsverwaltung anerkannt?
  8. Inwiefern wirken sich nachgewiesene schulpraktische Erfahrungen und (fach-)pädagogische Qualifizierungen aus Weiterbildungsprogrammen von NGOs (z. B. GIZ, Back on Track) erleichternd auf den Umfang von Ausgleichsleistungen im Rahmen des Gleichstellungsverfahrens aus?
  9. Hält es der Senat angesichts des gravierenden Lehrkräftebedarfs für angemessen, für den Antrag auf Gleichstellung eines nichtdeutschen Lehramtsabschlusses eine Gebühr von 220 € zu erheben?
  10. Plant die Senatsbildungsverwaltung bei Lehrkräften mit nichtdeutschem Lehramtsabschluss, die bereits einen Arbeitsvertrag als Lehrkraft mit dem Land Berlin haben, für die Zeit der erforderlichen universitären Studien im Rahmen des Gleichstellungsverfahrens Anrechnungsstunden zu gewähren? Wenn nein, warum nicht?
  11. Wann tritt der im Juni 2018 den Gewerkschaften und Verbänden zur Anhörung vorgelegte Entwurf einer neuen Verordnung über den Anpassungslehrgang und die Eignungsprüfung in Kraft?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-22149.pdf

Gleichstellung Lehrkräfte Schule

Die Berliner Semestertickets funktionieren im Kern wie Firmentickets, allerdings demokratisch: Studierende einer Hochschule entscheiden in Urabstimmung en, ob die gesamte Studierendenschaft Verträge mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) abschließt. Dass wir diese Semestertickets für knapp 200.000 Studierende flächendeckend haben, wird seit langem als Errungenschaft gesehen. Das so genannte Solidarmodell, dass alle Studierenden gemeinsam mit ihrer Einschreibung auch ein Semesterticket erwerben, ist ein klares Statement für den ÖPNV und umweltfreundliche Mobilität. In den vergangenen drei Jahren von r2g sind wir weitere Schritte beim Zugang zum ÖPNV gegangen: kostenfreie Tickets für Schüler_innenn sowie Preissenkungen bei Sozial-, Firmen- und Azubitickets. Besonders der aktuelle Preis für das Azubi-Ticket von 365 Euro jährlich bei freiwilligem Kauf ließ viele Studierende aufhorchen, zahlen sie doch derzeit knapp 388 Euro im Solidarmodell. Der Schlüssel liegt in den Subventionen: Azubi-Tickets werden vom Land zusätzlich bezuschusst, Semestertickets nicht.

Die Studierendenschaften wollen das Solidarmodell aus verkehrs-, klima- und sozialpolitischen Gründen gern erhalten, was ich sehr unterstütze. Aber natürlich muss auch und gerade im Solidarmodell der Preis und die Leistung im Vergleich zu anderen Nutzer_innengruppen stimmen. Das Anliegen trägt mein Fraktionskollege Kristian Ronneburg in die verkehrspolitischen Gremien. Ich habe beim Senat nachgefragt, wie der Stand des Semestertickets ist und welche weiteren Bedingungen für die Zukunft es gibt. So geht es etwa um die Einbindung in die Digitalisierung der BVG, die Ausweitung des Geltungsbereichs sowie um die mögliche Einbindung von Sharingdienstleistern. Fragen und Antworten gibt es hier (pdf).

Semesterticket Universitäten Verkehr

Bewerberinnen und Bewerber für ein Studium in Berlin, die eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland haben, reichen seit einiger Zeit ihre Bewerbungsunterlagen gebündelt bei Uni Assist ein. Dieser Verein entstand 2003 nicht zuletzt als Initiative der Berliner Universitäten, die die Prüfung von Bewerbungsunterlagen aus Kompetenz- aber in den damaligen Sparzeiten auch aus Kostengründen bündeln wollten. Mittlerweile sind fast 200 Hochschulen Mitglieder des Vereins und lassen die Bewerbungsunterlagen ausländischer Studienbewerber_innen dort prüfen. Diese Sonderbehandlung im Vergleich zu inländischen Interessent_innen wird umso problematischer, als der Verein seine Kosten komplett aus den für die Prüfung der Unterlagen verlangten Gebühren speist. In jüngster Zeit war der Verein allerdings auch durch die problematischen Arbeits- und Tarifbedingungen in die Schlagzeilen geraten. Beschäftigte und die Gewerkschaft ver.di prangerten Kettenbefristungen und den tariflosen Zustand an. Rot-Rot-Grün in Berlin hatte bereits im Koalitionsvertrag erklärt, dass in den Bewerbungsverfahren Diskriminierungen ausgeschlossen und Alternative zu Uni Assist geprüft werden sollen.

Das Fachgespräch, zu welchem ich unter dem Motto "Wie weiter mit Uni Assist?" eingeladen hatte, brachte erfreulich viele der Beteiligten an einen Tisch. Beschäftigte des Vereins, ver.di, aber auch die Geschäftsführung waren gekommen. Der Bundesverband ausländischer Studierender BAS war ebenso vertreten wie der fzs und studentische Vertreter_innen von Berliner Universitäten. Dazu hatten wir explizit auch die Zulassungsstellen der Berliner Hochschulen eingeladen, um ihre Sicht auf die Dinge zu hören.

Zum Auftakt machte Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach seine Sicht auf die Dinge deutlich.

Im Verlauf der Debatte kristallisierten sich die Problemfelder heraus:

  1. Gebühren und Finanzierung: Staatssekretär Krach machte zunächst Hoffnung, dass die Prüfungsgebühren für Geflüchtete weiter vom BMBF übernommen werden. Die Verhandlungen für eine Verlängerung des im Dezember 2019 auslaufenden Programm gestalteten sich positiv. Es bleibt das Grundsatzproblem der Gesamtfinanzierung. Hierfür böten sich verschiedene Lösungen an: die Länder bzw. die Hochschulen könnten jeweils weitere Teile der Kosten für die Prüfung von Unterlagen übernehmen und Bewerber_innen von den Gebühren freistellen. Diese Umstellung in der Finanzierung ist nicht nur aus Gründen der Gerechtigkeit gegenüber inländischen Bewerber_innen angezeigt, sondern auch, damit eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen nicht zu Lasten der Studienbewerberinnen erwirtschaftet werden muss. Im Fachgespräch zeigten sich auch Vertreterinnen der Berliner Unis offen für diese Lösung, wenn das Geld dafür vom Land kommt. In Berlin gehe es etwa um drei Millionen Euro.
  2. Zu welch schlechten Arbeitsbedingungen bei Uni Assist e.V. hochqualifizierte Tätigkeiten erbracht werden, wurde im Fachgespräch noch einmal eindrücklich vor Augen geführt. Viele Beschäftigte würde wie Saisonkräfte befristet eingestellt und müssten sich regelmäßig monateweise arbeitslose melden. Einen Tarifvertrag gibt es nicht, eine Vielzahl von Eingruppierungen, Urlaubsregelungen und Tarifhöhen sei die Folge. Geschäftsführung und Gewerkschaften konnten jedoch verkünden, dass bereits Termine für Tarifverhandlungen noch in diesem Jahr angesetzt seien. Ich hoffe, dass nicht nur einheitliche Entgelt (TVöD)- und Urlaubsregelungen vereinbart werden, sondern dass auch Lösungen für eine Ende der Hire-and-Fire-Praxis gefunden wird. Dass solch eine im öffentlichen Sektor überhaupt möglich ist, zeigt die Problematik solcher privatrechtlicher Strukturen.
  3. Die Vereinsstruktur wurde von mehreren Teilnehmer_innen des Gesprächs kritisiert. Es gebe keine Mitsprachemöglichkeiten und keine Transparenz, obwohl es sich vor allem um eine Einrichtung für Studierende handele. Hier sollte über eine Überführung in eine öffentlich-rechtliche Struktur mit klarer Mitbestimmung und öffentlicher Kontrolle diskutiert werden. Aber auch die unklaren Ansprechpartner_innen bei Problemen mit den Prüfungsverfahren wurden kritisiert. Während man bei den Hochschulen klare Ansprechpartner_innen in den Zulassungsstellen habe, sei Uni Assist hingegen ein großer Apparat. Unüberwindbar ist er allerdings nicht: wenn es zu einem Konflikt über nicht vollständige Bewerbungsunterlagen komme, würden diese auch unvollständig an die Hochschule weiter geleitet. Für die Beratung in den Bewerbungsverfahren seien ausschließlich die Hochschulen verantwortlich. Die Beschäftigten von Uni Assist berichteten allerdings auch, dass sie oftmals die einzigen seien, die von den hoch speziellen Problemen etwa mit indischen oder chinesischen Abiturzeugnissen Ahnung hätten. Offenbar müssen Service- und Unterstützungsmöglichkeiten deutlich ausgebaut werden.
  4. Ich stellte an die Anwesenden natürlich auch die Frage, ob angesichts dieser Probleme eine Rückführung der Bewerbungsverfahren an die Hochschulen nicht die beste Option sei. Dies sei angesichts von 300.000 Bewerbungsverfahren aus 200 Ländern keine echte Option. Niemand wolle, so die Aussage der Beteiligten, zu Zuständen zurück, in den ausländische Studierende mit Mappen unter dem Arm zu überforderten Zulassungsstellen jeder einzelnen Hochschule laufen müssten. Die Expertise bei Uni Assist bestehe gerade darin, die sich ständig verändernden Situationen in den 200 Bildungssystemen aufnehmen und die Empfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen präzise umsetzen zu können. Früher sei viel zu oft in Unkenntnis und daher oft gegen die Bewerber_innen entschieden worden.

Mein Fazit: wir haben eine Vielzahl von Baustellen in dem Bereich der ausländischen Bewerbungen an unseren Hochschulen. Wir müssen das Sparmodell von Uni Assist in seiner jetzigen Konstruktion beenden und zu einer zukunftsfähigen bundesweiten Lösung möglichst als öffentlich-rechtliche Einrichtung kommen. Dabei sind die schlechten Erfahrungen mit der Stiftung für Hochschulzulassung und deren Probleme einzubeziehen.

Insbesondere die der diskriminierenden Gebühren, aber auch die schlechten Arbeitsbedingungen müssen und können jedoch kurzfristig angegangen werden. Auch die Unterstützung für Bewerber_innen bei Problemen im Prüfungsprozess und die Abstimmung mit den Hochschulen muss schnell auf- und ausgebaut werden. Das Land Berlin kann hier selbst Schritte gehen und auch die Berliner Hochschulen können hier ihren Einfluss bei Uni Assist geltend machen.

Das Fachgespräch hat Lösungswege für diese Probleme aufgezeigt. Ich werden sowohl die kurz - als auch die mittelfristigen Anliegen in die Koalitionsarbeit tragen. Danke nochmal an alle Beteiligten.

Hochschulen Studierende Uni Assist

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 21 526

  1. Welche Ergebnisse haben die Verhandlungen zur Fortschreibung der Semesterticket-Verträge der Berliner Hochschulen ergeben?
  2. Wann sind weitere Verhandlungsrunden geplant?
  3. Welche Hochschulen haben bereits Verträge für das Sommersemester 2020 unterschrieben?
  4. Wie sind diese Vertragsunterzeichnungen zu Stande gekommen? Beruhen sie auf separaten Verhandlungen mit einzelnen Hochschulen?
  5. Wie können Studierende das im VBB-Tarif 2019 enthaltene Ticket verbundweit für 242 Euro aktuell erhalten? Gibt es Hochschulen, die dieses Semesterticket anbieten?
  6. Wie bewertet der Senat das Solidarmodell der Berliner Hochschulen zum Semesterticket aus verkehrsund hochschulpolitischer Sicht sowie in Bezug auf die Einnahmesituation der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen?
  7. Sieht der Senat das Solidarmodell als zukünftiges Modell für Auszubildende? Wenn nein, warum nicht?
  8. Erwägt der Senat, Studierende und Auszubildende bei VBB-Tarif und Leistungsangebot gleichzustellen? Wenn nein, warum nicht?
  9. Wie bewertet der Senat, Leihfahrradsysteme für die Mobilität von Studierenden in das Solidarmodell einzubeziehen?
  10. Ist es den verfassten Studierendenschaften möglich, Verträge zu einem Solidarmodell für die Nutzung von Leihfahrrädern abzuschließen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-21526.pdf

Semesterticket Studierende Verkehr

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 21 426

Wie viele Bewerbungen / Anträge auf Einschreibung gab es pro Semester innerhalb der letzten zehn Jahre an den Berliner Hochschulen?
Die Antwort bitte aufschlüsseln nach
a) Hochschulen,
b) Semester und Jahr,
c) Bewerbungen / Anträge auf Einschreibung mit Hochschulzulassungsberechtigung aus dem Inland,
aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern sowie
d) angestrebtem Abschluss (Bachelor, Master, Staatsexamen etc.)

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-21426.pdf

Reisen von Parlamentsausschüssen geraten gelegentlich in die Schlagzeilen und manche Menschen fragen sich, warum Abgeordnete überhaupt ins Ausland reisen müssen. Ich will etwas zur Aufklärung beitragen und über die Reise des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung nach Helsinki im Juni 2019 berichten.

Grundsätzlich wird vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses eine Ausschussreise je Legislatur genehmigt. Das Ziel ist, interessante Impulse für die fachpolitische Arbeit hier in Berlin mit zunehmen. Aber es geht auch darum, internationale Kontakte zu knüpfen und zu pflegen, die Berlin ja unzweifelhaft in vielfältiger Form hat und braucht.

Die Delegation der Linksfraktion vor dem Parlament in Helsinki (Sebastian Schlüsselburg, Franziska Brychcy, Tobias Schulze, Tobias Rossmann)

Vor der Reise steht die Debatte des Reiseziels. Verschiedene Vorschläge lagen auf dem Tisch – etwa Oxford, Kopenhagen, Budapest und Helsinki. Der Ausschuss entschied sich auf Grund der vielen interessanten wissenschaftspolitischen Entwicklungen für Helsinki. Insbesondere ging es um die Translation von Wissenschaft in Innovationen, um die Entwicklung der Unimedizin und auch um den Bologna-Prozess und das Hochschulwesen in Finnland.

Tag 1

Übrigens legt der Präsident zu Recht wert darauf, dass der Ausschuss An- und Abreise gemeinsam gestaltet. Und so trafen Abgeordnete, Fraktionsreferent_innen und die Referentin des Ausschusses sowie Staatssekretär Steffen Krach vormittags in Helsinki ein. Betreut wurden wir von der deutschen Botschaft, besonders unserem Ansprechpartner Herrn Schachtebeck, der die Reise vorbereitete, sage ich hier noch einmal danke.

Erster Programmpunkt war die Besichtigung der neu eröffneten Zentralbibliothek Oodi in der Nähe des finnischen Parlamentsgebäudes.

Und es war ein beeindruckender Einstieg in modernes Denken in Finnland. Bücher? Ja, die gibt es auch in der Oodi - im hellen weitläufigen Obergeschoss. Aber viel beeindruckender sind die modernen Ansätze, eine Bibliothek als offenen Kreativraum für alle zu begreifen. Und so gibt es Ton- und Filmstudios, Gaming Rooms, 3D-Printer, Nähmaschinen, Plotter, PC-Räume und Meeting Rooms – umsonst und für alle zugänglich. Faszinierend. Das pulsierende Leben während unseres Besuchs zeigte, dass dieses Konzept hervorragend angenommen wird. Wir in Berlin haben ja den Neubau der ZLB vor uns - und die Oodi hat uns tonnenweise Ideen mitgegeben, wie eine moderne Bibliothek des 21. Jahrhunderts aussehen sollte.

Es schloss sich eine Stadtrundfahrt mit Blick auf die wichtigsten Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen Helsinkis an, es ging dabei aber auch um Wohnen und Mieten, um Aufwertung - Prozesse, die auch in Helsinki stattfinden und keinen Halt vor Finnland machen. In Helsinki sind die Mieten übrigens derart hoch, dass viele Menschen trotz höherer Einkommen in deutlich kleineren Wohnungen wohnen als in Berlin.

Abends ging es zum Essen mit dem deutschen Botschafter in Finnland auf eine Insel vor dem Hafen. Dort wurde über die aktuelle politische Lage in Finnland gesprochen, die Anfang Juni durchaus spannend war. Schließlich hatten kurz zuvor Wahlen stattgefunden und die Koalitionsverhandlungen zwischen Sozialdemokraten, Grünen, der finnischen Linkspartei sowie zwei weiteren Partnern befanden sich auf der Zielgeraden. Das Essen war hervorragend (es wurde von den Beteiligten selbst bezahlt).

Tag 2

Am nächsten Morgen trafen wir uns um acht Uhr zum politischen Briefing. Fakten und Daten über das politische und wirtschaftliche System in Finnland, aber auch über die Beziehungen zu Deutschland wurden von den kenntnisreichen Botschaftsmitarbeiter_innen vorgestellt.

Danach sah das Programm neun Besuchsziele hintereinander vor. Wir fuhren zunächst nach Espoo vor den Toren der Stadt. Hier hat sich in den vergangenen Jahren das größte Innovationszentrum Nordeuropas herausgebildet. Im Zentrum steht die Großforschungseinrichtung VTT , bei uns vielleicht vergleichbar mit einer Fusion aus Fraunhofer-, Helmholtz- und Leibniz-Gemeinschaft. Zum "Ökosystem" in Espoo gehört auch die Aalto-Universität, eine erst zehn Jahre alte Fusion dreier Universitäten mit technischer, künstlerischer und ökonomischer Ausrichtung. Hier fand ich vor allem spannend, dass Studierende von Anfang an in der Umsetzung von Ideen arbeiten. Sie machen sich einfach auf den Weg und werden dabei von der Uni gefördert. Dabei geht es nicht nur um Startups, sondern auch um den öffentlichen Sektor oder künstlerische Bereiche. Die vollkommen natürliche Verbindung von freier Wissenschaft und Anwendung, aber auch eine flache akademische Hierarchie - das beeindruckte schon, obwohl natürlich immer auch Marketing-Geklingel bei solchen Präsentationen dabei ist. Weiter besuchten wir das Startup Mesensei, das Lösungen für die Wissenschaftskommunikation entwickelt, und das UN- Tech-Innovation-Lab. Die UN fördern hier die Verbindung von Innovationstätigkeit und Entwicklungszusammenarbeit. Was können Länder der dritten Welt mitnehmen, was können innovative Zentren geben?

Nachmittags besuchten wir das Kinderkrankenhaus der Universitätsklinik Helsinki. Wir sprachen dort mit dem Vorstand des Uniklinikums Markku Mäkijärvi. Es ging um die Zusammenarbeit mit der Universität, um die Zahl der Ärzt_innen und Pflegenden, aber auch um das finnische Medizinstudium. Besonders interessant fand ich die Ausführungen zur Helsinki-Biobank. Zu Forschungszwecken im Bereich Public-Healthwerden hier großflächig Daten von Behandlungen aus Krankenhäusern vernetzt und ausgewertet. Trotz guten Datenschutzniveaus sind die diese äußerst erkenntnisreichen Forschungen in Helsinki möglich. Davon sind wir in Berlin leider aus ganz verschiedenen Gründen weit entfernt.

Es schloss sich eine Besichtigung des Kinderklinikums selbst an. Pflege und ärztliche Versorgung arbeiten sehr eng zusammen. Zudem war alles neu und mit modernster Technik ausgestattet. So können Kinder per Facetime o.ä. vom Krankenbett aus am Schulunterricht teilnehmen. Spannend und toll zu sehen, wie sich hier der schwerstkranken Kinder angenommen wird. Allerdings hat Finnland einen Prozess der Schließungen von Krankenhäusern und der Konzentration auf weniger, aber dafür besser ausgestattete Standorte hinter sich. Die Auswirkungen werden derzeit ebenfalls erforscht und dürften auch für die deutschen Debatten interessant sein.

Tag 3

Der dritte Tag stand im Zeichen der Digitalisierung. Vormittags besuchten wir den Standort des Unternehmens MaaS Global, das derzeit die App "Whim" in den Markt bringt. Das Ziel der App ist eine Flatrate-Lösung für alle Verkehrsarten in verschiedenen Städten anzubieten. Jonna Pöllänen von MaaS stellte uns die Idee vor, die einen erheblichen Verhandlungs- und Abstimmungsaufwand erfordert. Schließlich müssen die verschiedensten Konditionen lokaler ÖPNV-Anbieter einbezogen werden. Die Idee, Menschen etwa für 500 Euro/Monat alle Verkehrsangebote in verschiedenen Großstädten inkl. einer bestimmter Anzahl Taxifahrten zur Verfügung zu stellen, klingt interessant. Bei konkreten Nachfragen unsererseits wurde jedoch auch deutlich, wie kompliziert ein solches Vorhaben in die Praxis umzusetzen ist und wie klein die Zielgruppe. Vermutlich geht es um eine Handvoll Menschen, die oft in verschiedenen Großstädten unterwegs sind. Naja...ich bin nicht überzeugt.

Spannender war da der Nachmittag - zunächst an der Universität Helsinki. Frau Pyhältö stellte uns die Struktur und die Inhalte der forschungsbasierten finnischen Lehrerausbildung vor. Das war wirklich beeindruckend. Im Vordergrund steht nicht zunächst überbordende Fachpaukerei, sondern die Kombination von Pädagogik, Praxis und Fachstudium ab dem ersten Semester. Die angehenden Lehrkräfte lernen auch, sich und ihre Rolle zu entwicklen und zu bewerten. Der Berufsstand wird nicht nur extrem gut ausgebildet, er ist auch hoch angesehen. Es bewerben sich deutlich mehr Menschen auf Lehramt als für alle anderen Fächer, etwa sechsmal so viele wie Plätze. Der Grund ist nicht das Gehalt, was uns alle überraschte. Finnische Lehrer_innen verdienen eher etwas weniger als bei uns. Es geht um das Selbstbild, um eine klare Vision von guter Bildung, vom Weitergeben an die nächste Generation - und nicht zuletzt um gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen. Da haben wir noch einen weiten Weg vor uns - aber wir nehmen viele Ideen aus Helsinki mit.

Danach ging es zur Helsinki Think Company, einer Art Startup-Lab der Universität, das einen ähnlichen Innovationsgeist ausstrahlte wie das in Espoo. Und wieder sind es vor allem Studierende, die solche Dinge auf die Beine stellen. Wir testeten eine neu entwickelte VR-Brille, mit der Operationen auf Entfernen begleitet werden können.

Danach fuhren wir zum neu gebauten Stadtteil Kalsatama, der als Smart City Stadtteil ausgewiesen wurde. Davon war allerdings außer besonders ökologischem und modernen Bauen von außen wenig zu sehen. Das einzig Sichtbare blieb die Müllschluckeranlage, die bis in die Häuser reichte und von der farbige Saugrohre am Straßenrand zu sehen waren. Hier hätte ich mir gewünscht, etwas mehr Innenleben zu sehen.

Tag 4

Ausschuss für Bildung und Kultur im finnischen Parlament.

Am darauf folgenden Tag starteten wir mit Gesprächen im finnischen Bildungsministerium. Zu diesem Zeitpunkt war gerade ausgehandelt, dass mit Li Andersson die junge Parteivorsitzende der finnischen Linkspartei Vasemmistoliitto dieses Ressort übernehmen würde. Der Austausch erstreckte sich über Fragen des Hochschulzugangs bis zur Studienstruktur und den Erasmus-Programmen. Deutlich wurde aber auch, dass die amtierende Staatssekretärin Anita Lehikoinen noch keine Aussagen zum bildungspolitischen Kurs der neuen Regierung treffen konnte. Nach unserer hat es noch einmal eine Umstrukturierung gegeben - Wissenschaft und Kultur wurden zu einem eigenen Ministerium zusammen gefasst.

Nach diesem Gespräch fuhren wir ins finnische Parlament. Hier stand uns die Vorsitzende des Bildungsausschusses, Mia Laiho, Rede und Antwort. Wir fragten insgesamt zur Ausschussarbeit nach, wie diese strukturiert ist und welche aktuellen Frage diskutiert werden. Auch hier war noch unklar, in welche Richtung sich die Mitte-Links-Regierung bewegen würde.

Der letzte Termin unserer Reise war ein Mittagessen mit ehemaligen Stipendiat_innen der Alexander von Humboldt-Stiftung, also Wissenschaftler_innen, die eine Zeitlang in Deutschland gelebt und wissenschaftlich gearbeitet haben. Mittags ging der Flieger zurück nach Berlin. Viel konnte ich für meine Arbeit mitnehmen und hier einen kleinen Einblick geben.

Helsinki um 0.30 Uhr.

Und sonst? Dass es bis um 0.30 hell ist und ab 3.30 schon wieder die Sonne aufgeht, ist doch etwas gewöhnungsbedürftig. Wir waren zudem an einem der heißesten Tage des Jahres dort - Spitzentemparaturen von 25 Grad. Was uns dazu führte, abends doch einmal das Schwimmbad auszuprobieren, das im Becken des alten Hafens eingelassen wurde. Toll, zu schwimmen und den Fähren beim Auslaufen zuzuschauen.

Insgesamt habe wir eine spannende Stadt erlebt, eine Gesellschaft in der vereinbarte Regeln und Werte eine sehr große Rolle spielen. Das Vertrauen der Bevölkerung in öffentliche Institutionen ist groß. Das Verantwortungsbewusstsein in den öffentlichen Einrichtungen haben wir als ebenso groß erlebt.


Abgeordnetenhaus Ausschussarbeit Wissenschaft

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/20 497

  1. In der Beantwortung von Frage 3 der Schriftlichen Anfrage auf Drs. 18/17 525 wurden die Zahlen der Bewerberinnen und Bewerber und die Zahlen der zum Studium zugelassenen Studierenden in untenstehenden Studiengängen genannt:
    1. Lehramt Musik an Grundschulen
    2. Lehramt Musik an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien
    3. Künstlerisch-Pädagogische Ausbildung.
    Was waren die Gründe für die Nichtzulassung der Bewerberinnen und Bewerber zum Studium (bitte aufgeschlüsselt nach Studiengängen beantworten)? Wie viele Nichtzulassungen hingen mit einer nicht bestande- nen Aufnahmeprüfung zusammen?
  2. Welche Gründe sind dem Senat bekannt, aus denen die Studierenden das Studium zum Lehramt für Musik abbrachen?
  3. a. Warum wurde die Fakultät der Erziehungswissenschaften an der Universität der Künste abgeschafft und Studierenden damit längere Wegzeiten zugemutet, da sie mehr Zeit damit verbringen, zwischen Hochschulen zu pendeln, um entsprechende Kurse zu belegen?
    b. Gibt es Vorhaben und Anreize, die UdK wieder mit einer Erziehungswissenschaftlichen Fakultät bzw. einer School of Education auszustatten?
  4. Hat aus der Perspektive des Senats die Einführung des Praxissemesters eine Auswirkung auf die problematischen Bewerber_innen- und Absolvent_innenzahlen im Fach Musik in den unter 1. den genannten Studiengängen?
  5. Wofür sollen die bisher vereinbarten zusätzlichen Mittel nach bisherigen Planungen eingesetzt werden? Bitte aufgeschlüsselt nach den in 1. genannten Studiengängen beantworten und nach:
    a. Neubau- und Umbaumaßnahmen,
    b. Mieten für zusätzliche Unterrichts- und Übungsräume,
    c. Personalmittel: Künstlerische Professuren, befristet/unbefristet in VZÄ,
    d. Personalmittel: Wissenschaftliche Professuren, befristet/unbefristet in VZÄ,
    e. Personalmittel: Mittelbau, künstlerische Stellen, befristet/unbefristet in VZÄ,
    f. Personalmittel: Mittelbau, wissenschaftliche Stellen, befristet/unbefristet in VZÄ,
    g. Personalmittel: Lehraufträge: wissenschaftliche (Anzahl/SWS),
    h. Personalmittel: Lehraufträge: künstlerische (Anzahl/SWS),
    i. Personalmittel: Verwaltung, befristet/unbefristet in VZÄ.
  6. Reichen aus Sicht des Senats diese Mittel für den geplanten Aufwuchs an Absolvent_innen im Bereich Lehramt für Musik aus?
  7. Welche Personalressourcen bestehen aktuell für die Ausbildung der genannten Studiengänge? Bitte aufgeschlüsselt nach den in 1. genannten Studiengängen beantworten und nach:
    a. Personalmittel: Künstlerische Professuren, befristet/unbefristet in VZÄ,
    b. Personalmittel: Wissenschaftliche Professuren, befristet/unbefristet in VZÄ,
    c. Personalmittel: Mittelbau, künstlerische Stellen, befristet/unbefristet in VZÄ,
    d. Personalmittel: Mittelbau, wissenschaftliche Stellen, befristet/unbefristet in VZÄ, e. Personalmittel: Lehraufträge: wissenschaftliche (Anzahl/SWS),
    f. Personalmittel: Lehraufträge: künstlerische (Anzahl/SWS),
    g. Personalmittel: Verwaltung, befristet/unbefristet in VZÄ.
  8. Welche Raum- und Personalressourcen bestanden 1980, 1990, 2000 und 2010 für die Ausbildung der genannten Studiengänge? Bitte aufgeschlüsselt nach den genannten Jahren und den in 1. genannten Studiengängen beantworten sowie nach:
    a. Unterrichts- und Übungsräume (Anzahl und qm),
    b. Personalmittel: Künstlerische Professuren, befristet/unbefristet in VZÄ,
    c. Personalmittel: Wissenschaftliche Professuren, befristet/unbefristet in VZÄ,
    d. Personalmittel: Mittelbau, künstlerische Stellen, befristet/unbefristet in VZÄ,
    e. Personalmittel: Mittelbau, wissenschaftliche Stellen, befristet/unbefristet in VZÄ, f. Personalmittel: Lehraufträge:
    g. Personalmittel: Lehraufträge: künstlerische (Anzahl/SWS), h. Personalmittel: Verwaltung, befristet/unbefristet in VZÄ.
  9. a. Welche Personalstellen und räumlichen Ressourcen sind seit der Zusammenlegung von
    Pädagogischer Hochschule und Hochschule der Künste, später auch Integrierung der Lehramtsausbildung an der Humboldt- Universität, in der Vergangenheit schleichend zu Gunsten der Ausbildung der überwiegend künstlerischen Studiengänge (Künstlerische Ausbildung) umgewidmet worden?
    b. Welche Chancen zur Rückwidmung dieser Stellen bestehen aktuell?
  10. Wie viele Studierende studieren aktuell in den rein künstlerischen (Künstlerische Ausbildung) und wissenschaftlichen Studienfächern Musik (Musikwissenschaft) in Berlin an UdK, Hochschule für Musik Hanns Eisler und den Wissenschaftlichen Universitäten (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Studiengängen beantworten)? Wie viele reguläre Studienplätze sind für sie vorgesehen (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Studiengängen beantworten)?
  11. Welche kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen will der Senat ergreifen, um dem Mangel an ausgebildeten Musiklehrerinnen und Musiklehrern in Berlin abzuhelfen?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-20497.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Schulmusikstudium Universität der Künste

Schriftliche Anfrage Drucksache 18/20 214

  1. In welchem Stadium befinden sich aktuell die Verhandlungen zu den Semesterticketverträgen der Berliner Hochschulen?
  2. Welche inhaltlichen Vorstellungen haben dabei der VBB und die Mitglieder des VBB?
  3. Wie viele und welche Hochschulen haben für das kommende Wintersemester den laufenden Semesterticketvertrag verlängert?
  4. Wie sind die Vertragslaufzeiten für die Hochschulen geregelt? Wie lange können die alten Semesterticketverträge maximal noch verlängert werden?
  5. An welchen Hochschulen müssen in den nächsten zwei Semestern Urabstimmungen zu neuen Verträgen stattfinden?
  6. Wie viele Studierende erwerben aktuell im Sommersemester 2019 ein Semesterticket für den Bereich ABC und wie hat sich die Zahl in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
  7. Wie hat sich die Zahl der erworbenen Anschlusstickets für den Bereich Brandenburg in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
  8. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Zahl der Studierenden von Berliner Hochschulen, die in Brandenburg wohnen und wie bewertet er diesbezüglich die zukünftige Entwicklung?
  9. Wie bewertet der Senat den aktuellen Preis des Semestertickets in Berlin – insbesondere im Vergleich zum Azubi-Ticket, das zukünftig 365 Euro/Jahr kosten wird?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-20214.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Semesterticket

 

Hochschulgesetzdebatte im Abgeordnetenhaus.

Gestern wurde es voll im Raum 376 des Abgeordnetenhauses: über 100 Menschen aus  Studierendenvertretungen, Hochschulleitungen, Gewerkschaften, Mittelbauinitiativen sowie Frauenbeauftragte und viele Wissenschaftler_innen waren gekommen. Die Landesarbeitsgemeinschaften der drei Koalitionsparteien von R2G stellten ein Leitlinienpapier für die anstehende große Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes vor. Das Papier gibts hier zum Download. Vorausgegangen waren seit November 2017 vier große Hearings zu den Themen Hochschulsteuerung, Personalstruktur und Gute Arbeit, Studium und Lehre sowie Partizipation und Selbstverwaltung. Im Mai fand zudem eine Veranstaltung der Studierenden zum Thema Antidiskriminierung und Diversity statt, aus der ebenfalls Anregungen in das Papier übernommen worden sind.

In der konstruktiven Debatte gestern Abend gab es viel Lob für die zukunftsweisenden Vorschläge im Papier, aber es wurden auch Fehlstellen und Kritik geäußert. Besonders intensiv ging es um die Frage, wie die bisher genutzten Spielräume der Hochschulen für die innere Struktur erhalten bleiben und zugleich Mindeststandards an demokratischer Selbstverwaltung, Transparenz und Partizipation gesichert werden können.

Weiter wurde intensiv die Modernisierung der Personalstruktur diskutiert. Bereits im Koalitionsvertrag hatte R2G angekündigt, dauerhafte Karriereperspektiven für Nachwuchswissenschaftler_innen neben der Professur schaffen zu wollen. Eine solche unbefristete Mittelbaukategorie, die natürlich qualitätsgesichert besetzt werden muss, soll nun im Gesetz verankert werden.

Die gesetzliche Ausgestaltung des Systems der Hochschulverträge, die gesteigerte Mobilität und Flexibilität im Studium sowie der Umgang mit dem Instrument des Lehrauftrags wurden ebenfalls diskutiert.

Die Debatte ist also eröffnet, wir freuen uns über Hinweise und Ideen für das neue Hochschulgesetz in Berlin, das bis Ende 2020 beschlossen werden soll.

Fachhochschulen Hochschulen Hochschulgesetz Studierende Tenure Track Universitäten

Das Abgeordnetenhaus debattierte heute im Rahmen seiner Aktuellen Stunde über die "Stärkung des Wissenschaftsstandorts Berlin". Auch wenn ich am Anfang auf Vorwürfe des CDU-Redners gegen unsere Bundestagsfraktion entkräften und das Manuskript weglegen musste: hier mein Redemanuskript (es gilt das gesprochene Wort).

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

Ich will mit der guten Nachricht für die Wissenschaft in Berlin und in der Bundesrepublik beginnen:

2008 rief die Bundeskanzlerin die Bildungsrepublik Deutschland aus. Und es brauchte nur knapp elf Jahre, bis ihre Bundesregierung mit dem Hochschul- und dem Digitalpakt bereit ist, für diese Bildungsrepublik auch vorbehalt- und fristlos Verantwortung zu übernehmen.

Der Paradigmenwechsel, den auch wir als LINKE seit langem gefordert haben, nämlich, dass der Bund sich dauerhaft in der Grundfinanzierung der Hochschulen engagiert, wurde nun tatsächlich vereinbart.

Diese Pakte, insbesondere der Hochschulpakt, wurden unbefristet abgeschlossen!

Das ist ein Erfolg – weg von temporären Vereinbarungen, die immer wieder zum Spielball der Konjunktur zu verkommen drohten.

Die Älteren erinnern sich: der Hochschulpakt 2020 wurde im Jahr 2006 aus der Not der Länderfinanzen heraus geboren. Die Länder sahen sich nicht in der Lage, den notwendigen Ausbau der Studienplätze aus eigener Kraft zu stemmen. Man redete vom „Studierendenberg“, den es abzuarbeiten gälte. Der Bund bezuschusste dann neue Studienplätze und setzte auf diese Weise Anreize für die Länder.

Aber schlussendlich steht ein Erfolg: die Studierendenzahl in Deutschland stieg von knapp zwei Millionen im Jahr 2005 auf heute fast drei Millionen! Die Quote eines Jahrgangs, die ein Studium aufnimmt, lag 2005 bei 37 Prozent. Heute liegt sie bei knapp 60 Prozent. Ein Ende dieses Hochs ist nicht in Sicht. Aus dem Studierendenberg ist ein Hochplateau geworden.

Was für eine Bildungsexpansion! Es ist ja heute kaum noch von der Wissensgesellschaft die Rede. Aber sie ist zumindest bei der Beteiligung an Hochschulbildung Realität geworden – auch wenn viele Menschen beim Zugang zu Hochschulen und auch an den Hochshculen selbst nach wie vor diskriminiert werden. Hier haben wir noch einiges zu tun.

Allerdings, und das ist die Kehrseite des Booms: diese Ausweitung an Bildungschancen war nur möglich, weil die Hochschulen insbesondere in den nachgefragten Großstädten Höchstleistungen unter schwierigen Bedingungen vollbrachten.

Denn, und jetzt kommen die weniger guten Nachrichten: der Pakt war und ist unterfinanziert, die Hochschulen waren und sind es ebenfalls.

Auch hier bei uns in Berlin quetschte die Politik in den 2000er Jahren etwa 10 Prozent aus den Hochschulhaushalten heraus und sparten 75 Millionen Euro ein.

Trotzdem wuchs die Zahl der Studierenden auch in Berlin ungebremst.

Gut 130.000 Studierende waren es 2005 an den Berliner Hochschulen, knapp 190.000 Studierende sind es heute. Und obwohl die Mittel für unsere Hochschulen seit 2010 wieder stiegen, hielten sie nicht annähernd mit diesem Wachstum mit.

Erst Rot-Rot-Grün setzte hier mit einem jährlichen Aufwuchs von 3,5 Prozent ein klares Signal, dass das Sparen bei den Hochschulen ein Ende hat.

Parallel zum Aufwuchs der Studierenden explodierte das Drittmittelaufkommen. Hinter vorgehaltener Hand wird einem an den Universitäten berichtet, dass im Prinzip keine freie Forschung aus Grundmitteln mehr stattfindet. Grundmittel für die Lehre, Drittmittel für die Forschung – so die grobe Rechnung.

Und das angestellte Personal ist in dieser Situation die Verschiebemasse in den Hochschulhaushalten -  dies galt lange auch für Berlin. Mehr als 90 Prozent der angestellten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in unseren Hochschulen sitzen auf befristeten Verträgen!

Wer nicht eine der wenigen Professorenstellen ergattert hat, fristet in der Regel ein prekäres Dasein mit Kettenbefristungen, oft noch auf Teilzeit. Wir haben ein Heer von Lehrbeauftragten, die vielfach im Haupterwerb Lehre zu vergleichsweise Dumpinglöhnen machen.

Der höchstqualifizierte Bereich des öffentlichen Sektors, nämlich unsere Wissenschaftslandschaft, ist zugleich der mit den schlechtesten Arbeitsbedingungen.

Das ist eine Schande, um es klar zu sagen. Diese Zustände sind nicht nur ungerecht, sondern darunter leidet auch die Qualität von Forschung und Lehre.

Das Land Berlin, namentlich der Regierende Bürgermeister und der Staatssekretär für Wissenschaft, haben sich in den Verhandlungen mit Bund und Ländern dafür eingesetzt, dass aus den Hochschulpaktmitteln zur Hälfte unbefristete Stellen eingerichtet werden müssen.

Auch die Bundesbildungsministerin war dafür.

Andere Landesregierungen hingegen lehnten Entfristungen ab – und deswegen wurde dieser Durchbruch verpasst. Ich hoffe, dass bis zur Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern am 6. Juni hier noch etwas zu machen ist.

Wir in Berlin haben jedoch nicht gewartet, bis andere Länder soweit sind. Diese Koalition hat das Thema „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ zum Schlüsselthema dieser Legislaturperiode gemacht.

Wir haben die Trendwende für Gute Arbeit mit den Hochschulverträgen bereits eingeleitet. 35 Prozent der Stellen sind hier entfristet anzubieten.

Mit der kommenden Novelle des Hochschulgesetzes wollen wir weitere Schritte gehen, um die Personalstruktur zu modernisieren.

Nicht jeder und jede gute Wissenschaftlerin will und kann Professorin oder Professor werden. Wir werden eine dauerhafte Stellenkategorie schaffen, die eine selbständige wissenschaftliche Arbeit neben der Professur im Angestelltenverhältnis ermöglicht. Diese wird ein echter Durchbruch im bundesweiten Vergleich und ein klarer Standortvorteil für Berlin!

Mit diesen Dauerstellen gehen wir auch einen weiteren Schritt weg von der Orientierung auf einzelne Professuren mit ihrer Ausstattung hin zu Facultymodellen, wie sie sich etwa in den USA bewähren. Wissenschaft ist ein kollektiver, kein hierarchischer Prozess. Das müssen wir in den Strukturen abbilden!

Wir haben mit den Hochschulverträgen die Vergütung der Lehrbeauftragten massiv erhöht.  Aber das war nur der Anfang. Wir wollen zukünftig den Grundsatz „Dauerstellen für Daueraufgaben“ zum gesetzlichen Leitprinzip machen.

Lehraufträge sind ein gutes Instrument, um externes Wissen in die Lehre zu integrieren. Als Instrument zum billigen Füllen von Lücken in der Personaldecke jedoch sollen sie zukünftig nicht mehr eingesetzt werden.

Zum Schluss: gute Arbeitsbedingungen sind nicht das Ziel von Wissenschaft, sondern sie dienen einem Ziel – nämlich Wissen zu erarbeiten und weiter zu geben, das der Gesellschaft, das auch uns als Stadt nutzt.

Die Milliarden, die in die Hochschulen und Forschungseinrichtungen gehen, müssen sich natürlich immer vor allen legitimieren, deren Steuergelder da investiert werden.

Wissenschaft in Berlin ist kein Elfenbeinturm, der nur auf internationale Rankings fixiert ist.

Wir haben mit den Hochschulverträgen besonders die Studiengänge ausgebaut, die unsere wachsende Stadt braucht. Sozialpädagog_innen, Verwaltungsfachleute, Polizist_innen, Fachkräfte in der Pflege und nicht zuletzt Lehrerinnen und Lehrer.

Mit dem kommenden Doppelhaushalt bringen wir erstmals ein landeseigenes Förderprogramm auf den Weg, das die Forschung für die wachsende Stadt unterstützen soll. Ob Gesundheit, Mobilität, ob Klimaschutz, Wohnen oder Stadtentwicklung – wir wollen erkunden, welche Fragen die Forschung für unsere Stadt beantworten kann.

Jeder Berliner und jede Berlinerin soll wissen, dass wir in einer Stadt des Wissens leben und dass alle davon profitieren können. In einer Zeit, in der in anderen Ländern die freie Wissenschaft verfolgt und vertrieben wird, gehen wir den gegenteiligen Weg.

Wir öffnen das Wissen für alle. Wir leben die Freiheit der Wissenschaft. Ohne eine lebendige Wissenschaft ist Berlin nicht Berlin.

 

 

Finanzierung der Wissenschaft gesichert, alle Zukunftsfragen bleiben offen.

Zur Einigung von Bund und Ländern über die Wissenschaftsfinanzierung erklären die hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Nicole Gohlke und die Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Wissenschaft der LINKEN, Christian Schaft (Thüringen) und Tobias Schulze (Berlin):

 

„Dass es bis 2030 Planungssicherheit auf einem guten Niveau für die gemeinsame Bund-Länder-Finanzierung in der Wissenschaft gibt, ist ein extrem wichtiges Signal. Wie wir LINKE es seit langem gefordert haben, steigt der Bund auf lange Frist in die Grundfinanzierung der Hochschulen ein.

Nun kommt es darauf an, diese Finanzierung nicht zum Spielball eventueller Konjunkturphasen zu machen. Insbesondere die einmalige Erhöhung des Volumens im Jahr 2024 steht in Gefahr, in einer neuen Regierungskonstellation auf Bundesebene möglichen Sparprogrammen zum Opfer zu fallen. Hier wäre eine jährliche Dynamisierung der bessere Schritt gewesen.

Für die Stadtstaaten, aber auch die ostdeutschen Länder steht angesichts der besonderen Herausforderungen beim Erhalt der bereits bisher geschaffenen Studienplätze eine Sonderfinanzierung zur Verfügung. Diese begrüßen wir, da mit diesem Instrument regionalen Ungleichgewichten ein gewisser Ausgleich entgegen gesetzt werden kann.

Während bei der Finanzierung die Gunst der Stunde genutzt wurde, bewegt sich strukturell leider zu wenig. Immerhin sind wettbewerbliche Vergabeverfahren für die Hochschulpaktmittel früh aus der Diskussion verbannt worden. Aber die Chance, Anreize bei den Themen Gute Arbeit und Gute Lehre zu setzen, wurde leider vertan. Hier ist auch weiter die Handschrift der Länder gefragt. Berlin, Brandenburg und Thüringen setzten hier bereits eigenen Programmen und Regelungen Akzente.

Für die außeruniversitäre Forschung ist ebenfalls im angemessenen Rahmen für die Zukunft abgesichert. Auch hier wurden keine strukturellen Reformen vereinbart und die Chance, diesen Sektor zukünftig enger mit den Hochschulen zu verzahnen verpasst.

Dass die Länder wieder in die Finanzierung der außeruniversitären Forschung beteiligt werden, aber zugleich der Qualitätspakt Lehre abschmilzt, ist das falsche Signal. Nach den Jahren des schnellen Wachstums der Hochschulen wäre nun eine Phase der qualitativen Verbesserung von Studium und Lehre angemessen. Der Qualitätspakt Lehre war bereits bisher ein Tropfen auf den heißen Stein, jetzt ist er nur noch ein Tröpfchen.“

Hochschulen Hochschulpakt Studierende

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 18 698

  1. Gibt es Antidiskriminierungsbeauftrage an den einzelnen Berliner Hochschulen?
    Bitte schlüsseln Sie die Antworten zu sämtlichen – auch den folgenden – Fragen nach Hochschulen auf.
  2. Gibt es weitere Anlaufpunkte (z. B. Beratungen, Projekte usw.), die sich mit dem Thema Antidiskriminierung an der Hochschule beschäftigen bzw. zu einem Antidiskriminierungsmanagement gehören?
  3. Verfügen die unter 1. und 2. abgefragten Angebote bzw. Beauftragten über eine eigene Webpräsenz, auf der über das jeweilige Angebotsspektrum informiert wird?
  4. Aus welchen Mitteln werden die unter 1. und 2. angegebenen Beauftragten bzw. Projekte finanziert?
  5. Deckt das Antidiskriminierungsmanagement bzw. der/die Antidiskriminierungsbeauftragte Problemfelder wie bspw. Rassismus, Antisemitismus, Altersdiskriminierung, Homofeindlichkeit, Transfeindlichkeit usw. ab?
  6. Welche Aufgabenbereiche hat das Antidiskriminierungsmanagement bzw. der/die Antidiskriminierungsbeauftragte? (z.B. Beratung, Intervention, Begleitung einzelner Vorgänge usw.)
  7. Haben alle Statusgruppen Zugang zu den Angeboten der/des Antidiskriminierungsbeauftragten / des Antidiskriminierungsmanagements? Wenn nein, wohin wenden sich die einzelnen Statusgruppen?
  8. Mit wie vielen Stellen ist das Antidiskriminierungsmanagement ausgestattet?
  9. Über welche weiteren finanziellen Mittel verfügt das Antidiskriminierungsmanagement bzw. der/die Beauftrage? Wofür werden diese Mittel eingesetzt?
  10. Wie ist die Position der/des Antidiskriminierungsbeauftragten im Hochschulgefüge verankert?
    a) Gibt es eine/n zentrale/n und / oder dezentrale/n Antidiskriminierungsbeauftragte/n?
    b) Wie ist die Findung eines/einer Antidiskriminierungsbeauftragten geregelt? (z.B. durch Wahl, Benennung oder Ähnliches)?
    c) Wie wird die Unabhängigkeit des/der Beauftragten gewährleistet?
    d) Nimmt der/die Beauftragte regulär an Sitzungen der Gremien, Berufungsverfahren, Stellenbesetzungen teil bzw. wird er/sie angehört?
  11. Falls kein Antidiskriminierungsmanagement bzw. kein/e Antidiskriminierungsbeauftragte/r an der jeweiligen Hochschule vorhanden ist: Wohin wenden sich Studierende und Mitarbeiter/innen bei Fragen / Problemen / Diskriminierung in z.B. folgenden Themenfeldern: Rassismus, Antisemitismus, Alter, Homosexualität, Transsexualität?
  12. Gibt es Pläne, eine/n Antidiskriminierungsbeauftragte/n für die oben genannten Themenfelder einzurichten? Wenn ja, wie weit sind diese Pläne vorangeschritten? Wenn nein, welche Überlegungen liegen der Nichteinrichtung zu Grunde?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-18698.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Antidiskriminierung Berlin Hochschulen

Ohne uns läuft hier nix!

Bundesweite Tagung zur Vernetzung studentischer Tarifinitiativen.

Studentische Beschäftigte werden mittlerweile in fast allen Bereichen der Hochschulen eingesetzt. Sie unterstützen die Forschung, ermöglichen Lehre und halten oft selbst Lehrveranstaltungen ab, arbeiten in der Bibliothek, sind in der Verwaltung beschäftigt, beraten andere Studierende
und halten die Server der Hochschule am Laufen.

Ohne sie läuft in der Tat nichts. 

Und trotzdem gibt es in vielen Bundesländern keinen eigenen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte. Oft werden sie mit dem sowieso schon viel zu geringen Mindestlohn oder mit ein paar Cent mehr abgespeist. Darüber hinaus ist die Laufzeit vieler Verträge nicht selten auf wenige
Monate beschränkt. Eine planbare Finanzierung des Studiums ist so schwierig.
Um die Bedingungen für studentische Beschäftigte nachhaltig und überall zu verbessern, bedarf
es einer bundesweiten Organisierung, die die einzelnen (entstehenden) Landestarifinitiativen bündelt und einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch ermöglicht.

Einen Auftakt zu dieser bundesweiten Vernetzung soll die Tagung

"Ohne uns läuft hier nix!“ am Freitag 12. April 2019, 12.30 - 18 Uhr
im GEW-Haus Berlin, Ahornstraße 5, 10787 Berlin (U Nollendorfplatz) bilden.
(Wir bitten um Anmeldung bis zum 10.4.2019: buero.schulze-ma.bokor@linksfraktion.berlin)

Fahrtkosten können grundsätzlich nicht übernommen werden. Im Einzelfall können Studierende
diese Kosten oder einen Zuschuss Fahrtkosten müssen je nach Mitgliedschaft individuell entweder bei ver.di, den eigenen GEW-Landesverbänden oder im Einzelfall auch bei der BAG Wissenschaftspolitik der LINKEN beantragt werden.

Programm

12.30 – 14.30 Uhr:

Begrüßung

Input: Wie ist die Beschäftigungssituation von SHKs in Deutschland? Welche
tariflichen und gesetzlichen Regelungen brauchen wir?
Dr. Andreas Keller, (stellvertretender Vorsitzender der GEW)

Input: Best Practice: Kämpfe für einen besseren Tarifvertrag. Erfahrungen von
der Initiative TV Stud. (TVStud-Initiative Berlin)

Gespräch: Der lange Weg zum Berliner TV Stud III: Anne Hüls und Lisa Schaak
(GEW BERLIN), Christian Klein (ver.di), Tobias Schulze, MdA.

14.30 – 15 Uhr: Pause

15 – 17 Uhr:
Workshop 1: Berliner Urteil des Landesarbeitsgerichts zur Beschäftigung von
SHKs: was sagt es und was folgt daraus? Katja Engels (GEW BERLIN), Tobias
Schulze, MdA

Workshop 2: Wie aktiviere ich Studentische Beschäftigte, sich zu organisieren?
Dominik Lange und Daniel Urbach (Initiative TV Stud Bremen/ver.di) sowie
Miriam Strunge, MdBB.

Workshop 3: Vertiefung: gemeinsam streiken, gemeinsam verhandeln. Was ist
wichtig bei der Mobilisierung und dem Verlauf von Tarifkämpfen? Anne Hüls,
Lisa Schaak, Franziska Hamann-Wachtel (Berliner TV Stud-Initiative und
ehemalige Mitglieder der Tarifkommission)

17 – 18 Uhr: Möglichkeit zur Vernetzung der Teilnehmer*innen.
(Für Getränke und einen Snack während der Veranstaltung wird gesorgt.)

Die Einladung als pdf hier.

Studierende StudTV Wissenschaft

Ich nahm die Debatte um den Paragraphen 219a zum Anlass, den Senat nach der Integration des Themas Abtreibungen im Medizinstudium an der Berliner Charité zu befragen. Ich wollte auch wissen, ob es eine Neujustierung nach der Debatte um den Paragraphen 219a StGB gibt. Ergebnis:

Ab dem Sommersemester 2019 soll das bisherige Pflichtseminar durch
folgende ausdifferenzierte Pflichtunterrichtsveranstaltungen fortgeschrieben werden:
- Pflichtseminar „Rechtliche Voraussetzungen und gesellschaftspolitische Implikationen
des Schwangerschaftsabbruchs“,
- elektronische Vorlesung „Ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs und in der
Pränatalmedizin“ und
- elektronische Vorlesung „Pränatale Medizin"

Auch zur Verankerung des Schwangerschaftsabbruchs in der praktischen Ausbildung will der Senat Gespräche mit der Charité aufnehmen. Das erfreut und gibt hoffentlich auch angehenden Ärztinnen und Ärzten mehr Wissen und Sicherheit im Umgang mit diesem Thema. Ich werde mich bei der Charité auch nochmal zur Frage der Lehrinhalte in den neuen Pflichtveranstaltungen informieren.

Alle Antworten des Senats hier. 

Seit 2016 bin ich Mitglied im Beirat der Einstein-Stiftung, einer Förderstiftung für Wissenschaft des Landes Berlin. Für die Webseite und die Zeitschrift der Stiftung bin ich nun interviewt worden. Und es ging nicht nur um Wissenschaft. Mehr unter diesem Link.

Einstein-Stiftung Universitäten Wedding Wissenschaft

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 17 969

  1. In welcher Form ist der Schwangerschaftsabbruch Teil der Ausbildung von Studierenden sowie Ärztinnen / Ärzten an der Charité?
  2. Sollte der Schwangerschaftsabbruch Teil der Ausbildung sein, handelt es sich dann um eine verpflichtende oder eine frei wählbare Lehrveranstaltung?
  3. Werden im Studium neben Ethik und Recht auch verschiedene praktische Methoden eines Schwangerschaftsabbruches vermittelt und eingeübt?
  4. Hat das Gesetz zur Novellierung des § 219a StGB, Auswirkungen auf das medizinische Lehrangebot? Könnten weiterhin Methoden eines Schwangerschaftsabbruches eingeübt werden?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-17969.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Charité Medizinstudium Schwangerschaftsabbruch

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 17 525

  1. Wie viele Studienplätze sind im aktuellen Geschäftsverteilungsplan der Universität der Künste ausfinanziert für Studierende der Studiengänge
    a. Lehramt Musik an Grundschulen,
    b. Lehramt Musik an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien,
    c. Künstlerisch-Pädagogische Ausbildung?
  2. Wie viele Studierende befinden sich aktuell in diesen Studiengängen (aufgeschlüsselt nach Studiengang und Semester)?
  3. Wie viele Bewerber haben sich in den Jahren 2010-2018 zur Eignungsprüfung in diesen Studiengängen gemeldet, wie viele sind angenommen worden (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  4. Wie viele Studierende nahmen in den Jahren 2010-2018 ein Studium in den genannten Studiengängen an der UdK auf (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  5. Wie viele Studierende der genannten Studiengänge beendeten das Studium ohne Abschluss (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  6. Wie viele Studierende der genannten Studiengänge wechselten im laufenden Studium in andere künstlerische Studiengänge und in welche (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  7. Wie viele Studierende der genannten Studiengänge absolvierten in den Jahren 2010-2018 ein Studium in den genannten Studiengängen an der UdK (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  8. Wie viele Studierende der genannten Studiengänge verließen den Studiengang nach dem Bachelor in den Jahren 2010-2018 (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  9. Wie viele Studierende sollten aus Perspektive des Senats langfristig in jedem Jahr absolvieren, um den Bedarf an Musiklehrenden an Schulen und Musikschulen langfristig sicherzustellen (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  10. Wie viele Studienplätze im grundständigen Studium sind zwischen Senat und UdK in den Hochschulverträgen für die kommenden Jahre abgesichert, um dieses Ziel zu erreichen (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  11. Welche zusätzlichen Mittel stellt der Senat der UdK dafür zur Verfügung: a) befristet, b) dauerhaft?
  12. In welcher Höhe setzt die UdK Mittel für den Ausbau der Lehramtsausbildung ein?
  13. Wie viele Studienplätze der genannten Studiengänge stellt Berlin im Vergleich zu anderen Bundesländern bereit? Wie viele Studienplätze in vergleichbaren Studiengängen halten die anderen Bundesländer aktuell bereit, um den Bedarf an Schulmusikerinnen, Musikschullehrerinnen und Lehrer*innen für den Elementarbereich (EMP/Rhythmik) sicherzustellen?
  14. Es liegt dem Senat die Planung eines Quereinstiegs-Masters ISS/Gym Musik-Theater vor: Wie sieht die Kapazitäts-berechnung für diesen Master aus?
  15. Wie viele Absolventen der Lehramtsstudiengänge der UdK wurden in Berlin in den Jahren 2010-2018 ins Referendariat übernommen (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  16. Wie viele Absolvent*innen der Lehramtsstudiengänge der UdK wurden in Berlin in den Jahren 2010- 2018 wegen ihres Beifachs abgelehnt (aufgeschlüsselt nach Studiengängen)?
  17. Was hat der Senat in den vergangenen zehn Jahren unternommen, um dem eklatanten Mangel an Schulmusiklehre-rinnen und Schulmusiklehrern und dem ebenfalls besonders hohen Mangel an Musiklehrerinnen und Musiklehrern im Früherziehungsbereich (EMP und Rhythmik) entgegenzuwirken?
  18. Wie war Berlin bei der Sitzung der Kommission für Statistik der Kultusministerkonferenz am 20. und 21. September 2018 zum Thema Monitoring Musikalische Bildung vertreten und welche Aufgabenstellungen ergeben sich daraus für den Senat?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-17525.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Musikstudium Universität der Künste

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 17 150

  1. In welcher Höhe und über welchen Zeitraum wird das Institut „Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie“ an der Humboldt-Universität von den beteiligten Unternehmen und Verbänden gefördert?
  2. Sind weitere Geldgeber der öffentlichen Hand in das Institut involviert?
  3. Welche Ressourcen der Humboldt-Universität finanzieller, sachlicher oder personeller Art werden in das Institut fließen?
  4. Welche Stellenstruktur ist für das neue Institut geplant?
  5. Welche Struktur der Selbstverwaltung ist für das neue Institut geplant?
  6. Wie soll das Institut in die Lehre an der Humboldt-Universität eingebunden werden?
  7. Wie bewertet der Senat, dass in den wissenschaftlichen Beirat ausgewiesene Interessenvertreter der Medienbranche, darunter der VG Media, der Axel-Springer AG sowie der F.A.Z. berufen sind?
  8. Wie soll angesichts des rechtspolitisch eindeutig verorteten Standpunkts des Instituts die wissenschaftliche Meinungsvielfalt am Institut gesichert werden – etwa durch Positionen, die einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage kritisch gegenüber stehen?

Antwort

https://tobiasschulze.berlin/wp-content/uploads/2018/12/S18-17150.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Humboldt-Universität Institut

Seit längerem schwelt an den Hochschulen ein Streit um die Frage, in welchen Tarifvertrag studentische Beschäftigte eintarifiert werden, die in Verwaltung, Service oder Beratung arbeiten. Im Sommer hatte das Landesarbeitsgericht einer Studentin recht gegeben, die auf eine unbefristete TVL-Stelle geklagt hatte. Danièl Kretschmar von der taz hat mich dazu ausführlich interviewt. Aber lest selbst hier.

Fachhochschulen Gute Arbeit Universitäten Wissenschaft

Anlässlich der beginnenden Verhandlungen um die Nachfolgevereinbarung für den Hochschulpakt 2020 richten die wissenschaftspolitischen Sprecher*innen der LINKEN Fraktionen in Bund und Ländern und der Parteivorstand der LINKEN einen Appell an Bund und Länder, die Hochschulfinanzierung auf eine neue Grundlage zu stellen. Zugleich werden wir in den rot-rot-grünen Landesregierungen für diese Position eintreten. Dazu wurde am vergangenen Wochenende ein entsprechendes Positionspapier verabschiedet.

Tobias Schulze dazu: „DIE LINKE fordert seit langem, dass der Bund dauerhaft in die Grundfinanzierung der Hochschulen einsteigt. Der Hochschulpakt bietet sich als Instrument dafür an, wenn er auf Dauer gestellt und angemessen auf den wachsenden Bedarf hin ausfinanziert wird.“

Aus Sicht der wissenschaftspolitischen Sprecher*innen müssen die Mittel des Hochschulpaktes auf dem Niveau von 2017 verstetigt und pro Jahr um mindestens 3 Prozent dynamisch angehoben werden. Die Prüfung einer solchen Komponente hat auch der Wissenschaftsrat in seinem Positionspapier zur Hochschulfinanzierung angeregt. Wettbewerblich vergebenen Projekten und befristeten Pakten zu Lasten einer grundständigen Finanzierung der Hochschulen erteilen die LINKEN Wissenschaftspolitiker*innen eine klare Absage. Ein Nachfolgepakt zum Hochschulpakt solle auch dazu genutzt werden, Fachhochschulen in ihrem Profil zu stärken, prekäre und befristete Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen zurückzudrängen und die Studienqualität allen Hochschularten zu verbessern. Von einer sinkenden Studierneigung und weniger Bedarf ist zudem aus heutiger Sicht nicht auszugehen. Im Gegenteil: wenn etwa Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsberufe weiter akademisiert werden, müssen eher noch neue Studienbereiche ausgebaut werden. Für die Aufnahme von Geflüchteten an Hochschulen sollten diese einen erhöhten Satz pro Studienplatz bekommen, der den erhöhten Betreuungs-, Sprachlern- und Anerkennungsaufwand abbildet.

Auch die Länder werden nicht aus der Verantwortung entlassen: für ihren Finanzierungsanteil müssen sie klare Nachweise im Rahmen eines transparenten Controllings erbringen.

Tobias Schulze weiter: „Die aktuelle Mangelverwaltung darf nicht verstetigt werden. Berlin hat sich in den Hochschulverträgen zu einem jährlichen Aufwuchs von 3,5 Prozent für die Hochschulen verpflichtet. Was Berlin kann, sollte der Bund auch können. Bundesbildungsministerin Karliczek ist also in Verantwortung hier nachzuziehen!“

Das Land Berlin ist in einer besonderen Situation: einerseits hat Berlin nach NRW seine Studienanfängerplätze am stärksten ausgebaut, andererseits bildet Berlin am meisten Nichtlandeskinder und ausländische Studierende, also über den eigenen Bedarf hinaus aus. "Diese besondere Leistung Berlins sollte im Finanzierungsmodus abgebildet werden."

Das Positionspapier des Parteivorstands sowie der wissenschaftspolitischen Sprecher*innen der LINKEN ist zu finden unter: DIE LINKE Positionierung Hochschulpakt (pdf).

Hochschulen Hochschulpakt LINKE Wissenschaft

Das Forum Gute Arbeit, das heute zum ersten Mal zusammentrat, wurde ins Leben gerufen, um die Umsetzung der Hochschulverträge in diesem Bereich zu begleiten. Darüber hinaus erwarten wir auch Vorschläge, wie die Arbeitsbedingungen an unseren Hochschulen  durch gesetzliche und andere rechtliche Vorgaben, aber auch durch das Handeln in den Hochschulen selbst verbessert werden können. Ein vordringliches Ziel dabei ist die Schaffung von Berufsperspektiven für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterhalb der Professur. Die Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, einen Paradigmenwechsel einzuleiten.  Die langjährige Praxis, fast alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Angestelltenverhältnis befristet anzustellen, wollen wir beenden. Dabei sollen auch Lösungen entwickelt werden, Drittmittelforschung über teilweise entfristetes Personal umzusetzen.

Weitere Themen des Forums, das aus Hochschulleitungen, Gewerkachaften, Personalräten und weiteren Statusgruppen zusammengesetzt ist, werden etwa die Situation der Lehrbeauftragten, des sonstigen Personals, der studentischen Beschäftigten, aber auch der Professorinnen und Professoren sein. Nicht zuletzt geht es darum, auch an unseren Hochschulen endlich zu einer nachhaltigen Personalentwicklung und zu tragfähigen Personalstrukturen zu kommen.

Wir hoffen auch vor dem Hintergrund der anstehenden Novelle des Berliner Hochschulgesetzes, dass aus der Arbeit des Forums wertvolle Impulse kommen, Prekarität in unseren Hochschulen abzubauen und die Qualität in Forschung und Lehre durch gute Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die derzeitigen Zustände mit 90 Prozent Befristung sind nicht länger tragbar, sie sind auch der Qualität und Originalität von Wissenschaft abträglich.

Dass heute zum Auftakt die Arbeitgeberseite fehlte, bleibt hoffentlich ein Einzelfall. Insgesamt ist das Forum eine tolle Möglichkeit jenseits von Tarifkämpfen und Gremienstrukturen zu neuen Ideen für Gute Arbeit zu kommen. Zeit wird es.

Fachhochschulen Forschung Hochschulen Mittelbau Tenure Track Universitäten Wissenschaft

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 15 454

  1. Welche hochschulübergreifenden Regelungen für die Nutzung von hochschuleigenen Räumen durch externe Dritte und durch hochschulinterne Organisationen, etwa Studierendengruppen, existieren im Land Berlin?
  2. Nach welchen internen Kriterien bzw. Regelungen vergeben Hochschulen Räume an externe Dritte bzw. an hochschulinterne Akteure?
  3. Sind bestimmte Organisationen oder Institutionen grundsätzlich von der Vergabe bzw. Anmietungen von Räumen an Hochschulen für Veranstaltungen ausgeschlossen? Wenn ja, aus welchem Grund?
  4. Gilt das staatliche Neutralitätsgebot auch für die Nutzung von Räumen an Hochschulen durch Parteien?
  5. Wie bewertet der Senat die Vergabeverfahren von Räumen an Hochschulen insbesondere im Hinblick auf die Förderung studentischen Engagements?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-15454.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Hochschulen Raumvergabe

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 15 336 

  1. Wie viele Werkverträge haben die Berliner Hochschulen an Studierende in den vergangenen fünf Jahren vergeben (bitte nach Hochschule aufschlüsseln)?
  2. In welchen Aufgabenbereichen bzw. Arbeitsfeldern wurden diese Werkverträge vergeben?
  3. Auf welcher tariflichen oder rechtlichen Grundlage werden die Werkverträge vergütet? (Wenn es Unterschiede zwischen den Hochschulen gibt, bitte nach Hochschule aufschlüsseln.)
  4. Wie bewertet der Senat die Nutzung des Instruments der Werkverträge im Rahmen studentischer Beschäftigung bzw. deren Umfang an den Berliner Hochschulen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-15336.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Hochschulen Werkvertrag

Ein Gespräch mit einem CIO einer Berliner Hochschule brachte uns auf die Idee, nach den von den Hochschulen genutzten Clouddiensten zu fragen. Die Antwort ist recht ausführlich, auch wenn ich mittlerweile darauf hin gewiesen wurde, dass noch Dienste in den Tabellen fehlen.

Positiv erscheint zunächst, dass es nach Angaben der Unis und Fachhochschulen bisher keine Datenverluste oder ähnliche Unfälle gab. Überrascht hat uns die Vielfalt der genutzten Dienste: vom linuxbasierten OpenXChange an ASH und HWR oder der ebenfalls offenen NextCloud bei anderen bis zum häufig genutzten MS Office 365 reicht die Spannbreite. Auch eigene Lösungen wie die "Box" von HU und FU wird aufgeführt. Die meisten Nutzungen liegen dabei auf externen Servern. Interne Server sind zahlenmäßig zwar eine kleinere Gruppe, dürften vor allem für die interne Verteilung  und für sicherheits- und zeitkritische Nutzungen und damit für einen Großteil des Traffics Anwendung finden. Die Cloudrichtlinie der FU etwa sieht die vorrangige Nutzung von FU-eigenen Diensten vor. Die HU hat hier ihre Cloudstrukturen mal grafisch dargestellt und hier was zu den Anforderungen an die Dienste gebloggt. Die HWR versteht die eigenen Angebote wie auch die anderen Hochschulen ausdrücklich als Alternative zu Dropbox, GoogleDrive etc. Ich werde mal recherchieren, inwiefern diese großen kommerziellen Anbieter inidviduell trotzdem genutzt werden.

Auch Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen lässt sich in der Antwort des Senats herauslesen. So nutzen die Bibliotheken gemeinsame Dienste, aber auch die großen Unis und die HTW kooperieren bei der Nutzung ihrer eigenen Clouds.

Nun schließt sich die Frage an, ob weitere Synergien zwischen den Hochschulen erschlossen werden könnten. Und natürlich werde ich auch an der Frage Open Source weiter dran bleiben.

Cloud Fachhochschulen Hochschulen Open Source Universitäten

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 14 963 

  1. Wie viele Menschen mit Behinderungen studieren an den künstlerischen Hochschulen des Landes Berlin (bitte nach Hochschule aufschlüsseln)?
  2. Wie viele Menschen mit Behinderungen arbeiten an den künstlerischen Hochschulen des Landes Berlin (bitte nach Hochschule aufschlüsseln), wie viele davon in der Lehre?
  3. Welche Förderungen für Menschen mit Behinderungen existieren im Land Berlin, um ein Studium an einer künstlerischen Hochschule aufzunehmen (wenn möglich, bitte nach Art der Behinderung aufgliedern)?
  4. Existieren unterstützende rechtliche oder praktische Maßnahmen beim Zugang für Menschen mit Behinderungen, damit sie ein Studium an einer künstlerischen Hochschule aufnehmen können (wenn möglich, bitte nach Art der Behinderung aufgliedern)?
  5. Welche Studienerleichterungen gibt es für Studierende mit Behinderungen, einschließlich der Möglichkeiten für eine Verlängerung der Studiendauer?
  6. Welche besonderen Beratungsangebote für den Übergang in das Berufsleben gibt es für Hochschulabsolvent*innen mit Behinderungen?
  7. Welche Probleme und Handlungsbedarfe sieht der Senat angesichts der Spezifika künstlerischer Hochschulen beim Zugang für Menschen mit Behinderungen?
  8. Welche Maßnahmen planen die Berliner Kunsthochschulen, um Menschen mit Behinderung einen Zugang zum Studium zu erleichtern?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-14963.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Beschäftigte Kunsthochschule Menschen mit Behinderung Studierende

Das Abgeordnetenhaus hat auf Antrag der rot-rot-grünen Koalition den Ausstieg des Landes aus der Anwendung sachgrundloser Befristung bei Arbeitsvertägen beschlossen (Antrag hier) und der Senat hat diesen Beschluss jüngst umgesetzt (mehr). Dieser Grundsatzbeschluss soll im Öffentlichen Dienst von Land und Bezirken, in angeschlossenen Behörden und Anstalten und auch für die öffentlichen Unternehmen im Landesbesitz gelten. Damit sind die Hochschulen eingeschlossen - wohl wissend, dass hier wegen der besonderen Situation bei Drittmittel- und Projektfinanzierung und der ohnehin immensen Befristung im Mittelbau eine andere Situation herrscht.

Mich interessierte darum, über wie viele Fälle sachgrundloser Befristung an den Berliner Hochschulen wir eigentlich reden. Die Antwort des Senats (hier als pdf) überrascht. Zum einen durch die Unterschiede in der Befristungspraxis: bei den wissenschaftlichen Stellen hat die FU immerhin 13, die HU keine und die TU kann keine Zahlen liefern. Letzteres werde ich nachfragen. Im interessanteren nichtwissenschaftlichen Bereich sind die Zahlen bei der FU mit 75 schon nicht gering, TU und HU liefern nichts. Die hohen Zahlen an der Charité erklären sich wohl nur zum Teil mit Mehrfachnennung. An den Ursachen für die Befristungsrate in der Verwaltung, aber auch im wissenschaftlichen Bereich bleibe ich weiter dran.  Fachkräfte lassen sich mit solchen Verträgen sicher nicht binden.

Auch an den Fachhochschulen scheinen die Unterschiede groß zu sein: während die HWR mittlere zweistellige Zahlen von Verträgen insbesondere in der Verwaltung sachgrundlos befristet, sind es an der ASH fast keine. Offenbar muss von einer personalpolitischen Grundsatzentscheidung für oder gegen das Instrument ausgegangen werden.

Ich habe zudem erfragt, wie viele Beschäftigte im nicht-wissenschaftlichen Bereich wegen Projektfinanzierung befristet angestellt worden sind. Diese fallen nicht unter das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, werden also nach Teilzeit- und Befristungsgesetz angestellt. An FU, HU und Charité stiegen diese Zahlen in den vergangenen fünf Jahren recht stark an.  An den Fachhochschulen gehen sie zurück, in absoluten Zahlen sind auch die Unterschiede zwischen Beuth und ASH auf der einen und HWR und HTW auf der anderen Seite frappierend.

Der Senat verweist am Schluss darauf, dass sich die Hochschulen mit den aktuellen Hochschulverträgen zum Grundsatz "Dauerstellen für Daueraufgaben" verpflichtet haben und auch die Gründe für eine Befristung zentral zu erfassen seien. Die Meldung "Keine Daten" sollte zukünftig auch im Sinne eines guten Personalmanagements bei Abfragen nicht mehr auftauchen.

Auch wenn der Senat in der Antwort die sachgrundlose Befristung für Hochschulen als brauchbares Instrument, gehen ich mal davon aus, dass wir hier genauer hinschauen müssen. Ausnahmen vom Grundsatz des Ausstiegs aus der sachgrundlosen Befristung sind nach Senatsvorgabe möglich - allerdings in ganz engen Grenzen.

Befristung Gute Arbeit Hochschulen Wissenschaft

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 13 870 

  1. Wie hat sich die Zahl der sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge an Berliner Hochschulen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach Hochschulen und Einsatzbereichen aufschlüsseln)?
  2. Wie viele Beschäftigte im nicht-wissenschaftlichen Bereich waren wegen einer Projektfinanzierung in den vergangenen fünf Jahren befristet angestellt?
  3. Sieht der Senat die gesetzlich derzeit mögliche sachgrundlose Befristung als adäquates vertragliches Mittel für Beschäftigte an Hochschulen an?
  4. Wie bewertet der Senat diese Zahlen bei der sachgrundlosen Befristung an Hochschulen und welche politischen Vorhaben sind dazu in der Vorbereitung?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-13870.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Arbeitsvertrag Berlin Hochschulen

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 13 867 

  1. Welche Clouddienste werden an Berliner Hochschulen von welchen Organisationseinheiten zu welchen Zwecken genutzt? Gibt es gemeinsame Nutzungen durch mehrere Hochschulen?
  2. Auf welchem Betriebsmodell (Public, Private, Hybrid, Communityclouds) basieren diese Dienste und welche sind intern (in eigenen Rechenzentren) und extern (bei Dienstleistern) angelegt?
  3. Welche Vorteile sieht der Senat bei der Nutzung der genannten Clouddienste durch Berliner Hochschulen?
  4. Welche Risiken sieht der Senat bei der Nutzung der genannten Clouddienste durch Berliner Hochschulen?
  5. Welchen rechtlichen Grundlagen für den Datenschutz unterliegen die Nutzungen von Clouddiensten an Berliner Hochschulen?
  6. Sind dem Senat Vorfälle von Datenverluste/Einbrüchen durch die Nutzung von Clouddiensten an Berliner Hochschulen bekannt?
  7. Gab es Fälle, in denen Daten von Cloudanbietern zurück in die Hochschule geholt wurden? Wenn ja, wann und mit welcher Begründung?
  8. Welche Potenziale sieht der Senat bei einer zukünftigen gemeinsamen Nutzung von Clouddiensten?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-13867.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Cloud Hochschulen

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 13 745

  1. Wie viele beruflich Qualifizierte studieren gegenwärtig auf der Grundlage der Hochschulzugangsberechtigung nach § 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) an den Berliner Hochschulen – insgesamt und darunter in zulassungsbeschränkten Studiengängen mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (bitte nach Hochschulen, Studiengängen / Fachrichtungen und Semestern aufschlüsseln)?
  2. Wie haben sich die Zulassungszahlen für beruflich Qualifizierte nach § 11 BerlHG seit dem Wintersemester 2011/12 an den Berliner Hochschulen insgesamt und darunter in zulassungsbeschränkten Studiengängen entwickelt und wie viele Ablehnungen gab es (bitte nach Hochschulen und Studiengängen / Fachrichtungen differenzieren)?
  3. Wie viele beruflich Qualifizierte wurden seit dem Wintersemester 2011/12 im Rahmen der Vorabquoten in welchen Studiengängen an welchen Berliner Hochschulen zugelassen?
  4. Wie viele der nach § 11 BerlHG zum Studium zugelassenen beruflich Qualifizierten haben ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und wie viele Studienabbrüche gab es (Erfolgs- und Abbruchsquote bitte nach Hochschulen und Studiengängen / Fachrichtungen differenzieren)?
  5. Welche Erfahrungen gibt es an den Berliner Hochschulen zum Studienverlauf der nach § 11 BerlHG zum Studium zugelassenen beruflich Qualifizierten, welche Unterstützungsmaßnahmen sind gegebenenfalls erforderlich und / oder haben sich bewährt?
  6. Haben sich die Regelungen des § 11 BerlHG nach Ansicht des Senats in dieser Form bewährt bzw. an welcher Stelle wird Novellierungsbedarf gesehen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-13745.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Berlin Hochschulgesetz Studium

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 13 697 

  1. Wie viele Angestellte der Berliner Hochschulen sind in der Personalkategorie Wissenschaftliche(r) Mitar- beiter(in) mit Schwerpunkt Lehre (§110a BerlHG) beschäftigt?
  2. Welche Einsatzgebiete und Szenarien hat der Senat für die Personalkategorie vorgesehen?
  3. Welchen Anteil soll diese Personalkategorie an den Berliner Hochschulen perspektivisch im Mittelbau haben?
  4. Sieht der Senat Bedarf hinsichtlich der Anpassung anderer rechtlicher Rahmenbedingungen (z.B. LVVO) an die nun häufigere Nutzung der Personalkategorie?
  5. Falls ja, wann plant der Senat diese Anpassung?
  6. In der Ausschreibung für die Qualitäts- und Innovationsoffensive hat die Senatsverwaltung eine konkrete Ausgestaltung der arbeitsvertraglichen Realisierung von Wissenschaftlichen Mitarbeitenden mit Schwerpunkt Lehre vorgeschlagen (18 LVS, Minderungen um 4 LVS für Forschungsaufgaben und um weitere 4 LVS für lehrbezogene Koordinatoren- und Beratungstätigkeiten): Ist dem Senat bekannt, ob diese Ausgestaltung an den Berliner Hochschulen Realität ist?
  7. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, diese Ausgestaltung an den Berliner Hochschulen abzusichern?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-13697.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Lehre Wissenschaftliche Mitarbeiter

Auf Einladung der Initiative Bürger Europas e.V.  durfte ich vor einigen Tagen in der Beuth-Hochschule mit Schüler_innen und Auszubildenden über europäische Forschungspolitik diskutieren. Nach meinen Input, den ich hier im Manuskript dokumentiere, gab es eine lebhafte Debatte über europäische Solidarität, über Regulierung des Digitalen und die Grenzenlosigkeit von Wissen.

 

 

-Manuskript-

Europäische Forschungsförderung: was nützt sie uns in Berlin?

 

1.       Wissenschaft und Forschung sind international.

Wissenschaft und Forschung sind schon längst nicht mehr in nationalen Grenzen zu denken. Forscherinnen und Forscher leben vom Austausch, vom Wettbewerb, aber auch von der Kooperation. Forschungsergebnisse werden publiziert, um überall auf der Welt gelesen zu werden. Es geht darum, die Qualität von Forschung zu prüfen, oder auch darum, Forschungsergebnisse zu widerlegen.

Ohne den Austausch, die Kenntnis der wissenschaftlichen Erfolge ist eine Weiterentwicklung des Wissens nicht denkbar: „Wenn ich weiter geblickt habe, so deshalb, weil ich auf den Schultern von Riesen stehe.“ schrieb der englische Naturforscher Isaac Newton schon 1676 in einem Brief. Er meint damit, dass der wissenschaftlicher Fortschritt oder bahnbrechende Erfindungen nicht aus dem Nichts entstehen, sondern in der Regel eine genaue Kenntnis bisheriger Veröffentlichungen zum selben oder ähnlich gelagerten Thema verlangen. Dies gilt umso mehr in der Moderne, also in entwickelten Industriegesellschaften von heute.

Nicht mehr einzelne Universalgelehrte bestimmen das Bild, sondern Millionen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in vielen spezialisierten Fachgebieten. Kommunikation und Austausch sind wichtiger denn je.

2.       Europäischer Forschungsraum

Diese Entwicklung allein würde schon reichen, um den Gedanken eines europäischen Forschungsraumes zu begründen. Aber die Europäische Union gründete sich zuallererst als Wirtschaftsverbund. Das Ziel der Römischen Verträge 1958 war zunächst, die großen Industriestrukturen näher zusammen zu bringen: Kohle, Stahl und auch die im Entstehen begriffene Atomindustrie. In diesen Einzelverträgen waren bereits erste gemeinsame Fördermöglichkeiten für Forschung und Wissenschaft enthalten. In den 60er und 70er Jahren entstanden dann gemeinsame Institutionen: zuallererst das Nuklearforschungszentrum CERN mit Sitz in der Schweiz.

Am CERN ist zweierlei zu sehen:

Erstens: es geht hier um große Forschungsgeräte der Grundlagenforschung.  Im Fall des CERN um Teilchenbeschleuniger, in denen die Reaktionen von Atomen, Protonen, Neutronen oder ähnlichen Teilchen unter enormen Geschwindigkeiten nahe der Lichtgeschwindigkeit und bei Kollisionen getestet werden. Man versucht damit etwa, Prozesse des Urknalls zu rekonstruieren und damit die Entstehung unseres Universums.

Warum macht eine europäische Zusammenarbeit bei großen Geräten und Infrastrukturen Sinn? Um sich die Kosten zu teilen und solche Geräte gemeinsam zu nutzen.  Am CERN gibt es etwa eine 27 Kilometer lange unterirdische Teilchenbahn mit entsprechenden Sensoren. Die Daten aus diesen Sensoren brauchen eine riesenhafte Rechenkapazität, um sie auszuwerten. All dies kostet extrem viel Geld, das ein kleines Land wie die Schweiz kaum aufbringen kann (erst recht nicht osteuropäische Beitrittsstaaten und dessen gemeinsame Nutzung sinnvoll ist.

Zweitens: die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union. Die Entwicklung des europäischen Forschungsraums ist also größer zu denken als in den Grenzen der EU. Viele Länder der nicht der EU angehören, engagieren sich bis heute im Europäischen Forschungsraum.

Also: gemeinsame Industrieforschung und der gemeinsame Bau und die Nutzung von teuren und großen Infrastrukturen waren die ersten Treiber des europäischen Forschungsraumes.

3.       Europäische Rahmenprogramme

In den 80er Jahren kam man zu der Erkenntnis, dass die verstreut laufenden europäischen Projekte zur Forschungsförderung zusammengefasst werden sollten. Aus der Forschung, aber auch aus der Politik kam nämlich die Kritik, dass diese zu unübersichtlich, zu kurzfristig und zu wenig strategisch koordiniert liefen. Und so wurde 1984 das erste europäische Forschungsprogramm aus der Taufe gehoben. Es war auf vier Jahre angelegt und umfasste ein Volumen von 3,75 Milliarden Euro. Im Vergleich zu heute war das verschwindend gering: das aktuelle achte Rahmenprogramm läuft sieben Jahre bis 2020 und hat 77 Milliarden Euro zu verteilen.

Daran zeigt sich: die Bedeutung der Forschung innerhalb des EU-Haushaltes ist stetig gestiegen. War das Thema zu Gründungszeiten der EU eher ein Randthema, nimmt es heute eine bedeutenden Teil ein. Knapp 15 Prozent des Haushalts werden heute Forschung und Technologie ausgegeben.

4.       was genau Fördert die EU?

In der Forschungsförderung der EU stand lange Zeit der Nutzen der Forschung für Industrie und Wirtschaft im Mittelpunkt. Diesen Fokus kann man bis heute sehen. Etwa ein Drittel der Fördermittel aus der Forschungsförderung gehen direkt an die Industrie.

Viele der EU-Forschungsprogramme werden bis heute auf die Industrie zugeschnitten, obwohl mittlerweile mehr als die Hälfte der Mittel an akademische Einrichtungen gehen.  Es gibt Förderlinien für Pharma-, für die Automobilindustrie, die Flugzeugindustrie, für die Raumfahrt, für die Rüstungs- und Sicherheitsbranche, für die Agrarindustrie, für die Energiekonzerne usw. Hier wird die Kooperation von Hochschulen und Forschungsinstituten mit Unternehmen gefördert. An dieser Stelle habe ich ganz klare Kritik an dem, was etwa im Rahmen der Joint Technology Initiatives JTI  über die Europäische Union gefördert wird.

Da geht es etwa um Medikamentenentwicklung, um die Entwicklung neuer Flugzeugturbinen oder autonomer Fahrzeuge oder um die IT-Technologie. Die großen europäisch organisierten Industrieverbände dealen mit der Europäischen Kommission, was gefördert werden könnte.

Aus meiner Sicht handelt es sich hier um Subventionen, denn diese Konzerne wäre in der Regel auch ohne Steuergeld in der Lage, diese Forschung zu finanzieren. Aber Subventionen sind nach EU-Wettbewerbsrecht nur in wenigen Ausnahmen erlaubt, Forschung gehört dazu. Selbst die Bundesregierung hat hier immer wieder mehr Transparenz angemahnt. Es ist beispielsweise unklar, ob und wie die Industrie die zugesagten Eigenmittel zur Verfügung stellt. Auch das Land Berlin hat die zu starke Orientierung auf Industrieinteressen kritisiert.

Und da kommen dann auch echte Verschwendung und nutzlose Entwicklungen heraus wie die Hunderte Millionen, die in die Unterstützung der Brennstoffzelle gesteckt worden sind. Obwohl sich diese nie durchsetzt.

Zwei von drei Förderlinien heißen:

„Führende Rolle der Industrie“

Wirtschaftlich getriebener Schwerpunkt mit Maßnahmen, die auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zur Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit zugeschnitten sind.

Technologien im Fokus sind hier unter anderem Informations- und Kommunikationstechnologien, Nanotechnologie, Materialforschung, Biotechnologie, und Fertigungstechnik.

Gefördert werden aussichtsreiche Forschungsergebnisse über die wissenschaftliche Publikation hinaus bis zur Umsetzung in marktfähige Produkte oder Dienstleistungen.

Die Antragstellung erfolgt in der Regel im Verbund mit Unternehmen, federführend durch die Industrie.

„Gesellschaftliche Herausforderungen“

Politisch getriebener Schwerpunkt mit Themen, die hauptsächlich im Rahmen von internationalen Verbundforschungsprojekten mit vielen Kooperationspartnern behandelt werden sollen.

Zu sieben Schwerpunktthemen gibt es Arbeitsprogramme und darin enthaltene Ausschreibungen:

·       Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen

·       Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung und Biowirtschaft

·       Sichere, saubere und effiziente Energie

·       Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr

·       Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe

·       Europa in einer sich verändernden Welt: integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften

·       Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger

Neben diesen genannten Industrieforschungen werden aber aktuell themenoffen auch echte Grundlagenprojekte gefördert, von denen Berlin (arm an Industrie, reich an Wissen) besonders profitiert.  So werden einzelne besonders gute Forscherinnen und Forscher gefördert, die zum Beispiel aus dem Ausland nach Berlin kommen. Das ist eine Chance gerade für Menschen aus osteuropäischen Beitrittsstaaten, sich zu beteiligen.

Die gilt auch für Studierende, die sich ins europäische Ausland bewegen!

5.       Europäische Forschung in Berlin

220.000 Menschen studieren oder arbeiten in Berlin in der Wissenschaft - sie stellt direkt 50.000 Arbeitsplätze .

Aus dem 7. Forschungsrahmenprogramm im Förderzeitraum 2007 bis 2013 erhielt Berlin insgesamt Zuwendungen von fast 585 Millionen Euro für 1.500 Projektbeteiligungen, das sind fast 100 Mio. pro Jahr.

Die Berliner Hochschulen konnten etwa 216 Millionen Euro an EU-Fördergeldern einwerben, die Forschungseinrichtungen ca. 240 Millionen Euro. Dieser Trend setzt sich im Nachfolgeprogramm Horizont 2020 fort. Zur Halbzeit des Programmes gingen bereits 312 Millionen Euro nach Berlin.

An jeder Einrichtung gibt es europäische Forschungsprojekte. Allerdings: die Antragstellung ist aufwändig, große Projekte haben deutlich bessere Chancen als kleine. Von 8 eingereichten Anträgen werden 7 abgelehnt. Trotzdem haben für viele Wissenschaftler_innen europäische Förderprojekte eine große Faszination: besonders der Austausch über viele Ländergrenzen hinweg macht sie spannend.

6.       Die Zukunft europäischer Politik

Die europäische Idee steht unter Druck:

Durch die Wirtschaftskrise vor allem in Südeuropa, aber auch durch wirtschaftliche Stagnation und zunehmende Abschottung in Osteuropa und natürlich den Brexit.  Die Erfahrung und auch wirtschaftswissenschaftliche Forschung zeigt, dass von Internationalisierung nicht alle Regionen gleich profitieren. Gilt auch für Europäische Union. Deutschland profitiert, für Griechenland etwa war die EU-Währungspolitik eine Katastrophe.

Damit steht die EU vor der Aufgabe, sozialen Ausgleich zu stärken. Nur wenn Menschen in allen Teilen der EU Nutzen spüren, wird die Europäische Einigung langfristig bestehen.

Der neue französische Präsident Macron hat vorgeschlagen, Netzwerke aus europäischen Universitäten zu schaffen. Jeder und jede unter 25, ob Auszubildende, Schüler_innen der Oberstufe oder Studierende, soll mindestens ein halbes Jahr in einem europäischem Ausland verbringen. Er forderte eine gegenseitige Anerkennung von Schulleistungen.

Auch in der Forschung muss sich der Solidaritätsgedanke stärker verankern: Länder wie Rumänien oder die Slowakei werden nicht einsehen, warum sie bei einem Anteil von 0,4 bzw. 0,2 Prozent der Förderung überhaupt noch mitmachen sollten. Deutschland alleine bekommt vier mal so viele Fördermittel wie alle 10 Beitrittsstaaten des ehemaligen Osteuropas zusammen. Das wird nicht so bleiben können, wenn Wissen den Austausch befördern soll.

Fazit: die Zukunft Europas entscheidet sich in der Frage, ob alle diese Zukunft mitgestalten können und von ihr profitieren.

Beuth Europa Forschung Wedding

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 13 250 

  1. Wie viele Menschen haben in den vergangenen fünf Jahren die Anerkennung eines Lehramtsabschlusses aus dem Ausland beantragt?
  2. Wie viele dieser Anträge wurden in den vergangenen fünf Jahren abgelehnt?
  3. Wie wird die Nichtanerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse begründet (bitte Häufigkeiten angeben)?
  4. Wie oft werden Folgeanträge gestellt, nachdem Anträge abgelehnt worden sind?
  5. Wie oft sind diese Folgeanträge erfolgreich?
  6. Wie schätzt der Senat das Potenzial ein, durch erfolgreiche Anerkennungen ausländischer Abschlüsse einen Teil des großen Lehrkräftebedarfes zu decken?
  7. Welchen Veränderungsbedarf sieht der Senat bei der Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-13250.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Ausländer Lehramt Studienabschluss

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 12 225

  1. In welcher Kostenkategorie (Sachkosten oder Personalkosten) wurden studentische Beschäftigte in den vergangenen Vertragsperioden der Hochschulverträge seit 2010 haushalterisch behandelt?
  2. Wurde für studentische Beschäftigte ein Tarifaufwuchs eingerechnet – wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Vertragsperioden aufschlüsseln)?
  3. Wie werden die etwa 8000 studentischen Beschäftigten in den kommenden Hochschulverträgen ab 2018 haushalterisch behandelt?

Anfrage

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-12225.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Hochschulverträge Studentische Beschäftigte

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 11 875

In seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 224 teilte der Senat mit, die derzeit vakante Professur für Stadt- und Regionalsoziologie an der Fakultät VI der TU Berlin solle nicht entfallen, sondern durch eine Juniorprofessur mit Tenure Track im Rahmen des Bund-Länder Programms "langfristig" neu besetzt werden.

  1. Wenn es den Tatsachen entspricht, dass es sich beim Lehrstuhl für Stadt- und Regionalsoziologie um eine der sechs soziologisch ausgerichteten Strukturprofessuren handelt (siehe Anfrage 18/11 224) und das inhaltliche Profil des Fachbereichs im Wesentlichen unverändert geblieben ist, mit welcher Begründung erfolgt dann die Ausschreibung einer Juniorprofessur anstelle einer unbefristeten W3-Professur?
  2. Welche weiteren Förderanträge für das Tenure Track-Programm des BMBF hat die TU Berlin für Fachbereiche der Fakultät VI gestellt und wie kann der Fortbestand der Professur für Stadt- und Regionalsoziologie dabei gesichert werden?
  3. Wie kann, für den Fall, dass der Antrag auf Einrichtung einer Juniorprofessur durch das BMBF abgelehnt wird, der Fortbestand des Lehrstuhls für Stadt- und Regionalsoziologie am Institut für Soziologie durch die TU Berlin sichergestellt werden?
  4. Wie kann durch die TU Berlin angesichts der geplanten Neubesetzung des o.g. Lehrstuhls die langfristige Finanzierung der wissenschaftlichen Mittelbaustellen am Fachbereich zur Sicherstellung des Lehrangebots und zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses sichergestellt werden?
  5. Auf welche Weise gedenkt die TU Berlin das grundständige und weiterführende Lehrangebot und die Qualität der Lehre am Fachbereich für Stadt- und Regionalsoziologie bis zur Neubesetzung des Lehrstuhls (bspw. durch Berufung einer Gastprofessur) zu sichern?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-11875.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Planung TU Berlin

Den Begriff Privatdozent hat sicher jeder schon mal gehört. Dahinter verbirgt sich ein Titel, den Hochschulen für Habilitierte vergeben. Diese dürfen lehren und forschen, haben aber keine Professur. Ein Arbeitsverhältnis ist nicht automatisch damit verbunden, wohl aber die Pflicht mindestens einer Stunde zu lehren, wenn der Titel erhalten bleiben soll. Eine Stunde wird natürlich nicht gelehrt, also sind es in der Regel zwei.

Aus einer Präsentation von Prof. Jule Specht (HU Berlin)

Neben die Habilitation sind allerdings in heutigen Zeiten diverse weitere Wege zur Professur möglich. Bei dem aktuellen Verhältnis der Professuren zu berufungsfähigen Menschen sieht man schnell, dass die Chance von Privatdozent_innen, berufen zu werden, klein sind.

Und so ist eine Gruppe Höchstqualifizierter entstanden, die zum Teil eine der wenigen unbefristeten Mittelbaustellen ergattern konnte, sich zum Teil von Projektvertrag zu Projektvertrag hangelt, oder aber - noch prekärer - weitgehend unbezahlt über Jahre "Titellehre" betreibt. PDs sind nicht die einzige Personalkategorie, die unbezahlt lehrt, aber die zahlreichste. In anderen Bundesländern ist die Situation ähnlich.

In einer Anfrage an den Senat, wollte ich wissen, wie viele Privatdozent_innen in Berlin "Titellehre" machen und wie sie bezahlt werden. Die Antwort ist hier (pdf) zu finden.

Die Antworten der Universitäten zeigen, dass sich diese Zahlen  sehr unterschiedlich entwickeln, im Schnitt aber nicht sinken. Wie gezeigt ist die Habilitation in vielen Fächern weiter eine Qualifizierungsform, die trotz Konkurrenz von Juniorprofessuren, Nachwuchsgruppenleitungen usw., nicht ausstirbt. Weiter ist zu konstatieren, dass sich je nach Uni alle Fächergruppen mit recht hohen Zahlen ausweisen können - auch Natur- und Technikwissenschaften.

Nicht zuletzt habe ich nach der Unterrichtsgeldpauschale gefragt, die Privatdozent_innen für ihre Lehre erhalten. Diese ist in §133 des Berliner Hochschulgesetzes geregelt, dieser verweist wiederum auf §7 Abs. 2 des Hochschullehrergesetzes in der Fassung vom 13.12.1974 (sic!). Die einzige Änderung der Unterrichtsgeldpauschalen hat wohl bei der Euroumstellung stattgefunden. Die Regelungen sehen maximal 613,55 Euro pro Jahr vor, mindestens aber 76,69/Jahr. Die Mittelbau-Initiative spricht in ihrer Pressemitteilung von einer "Schutzgebühr."

In Bayern klagt seit 2014 ein Privatdozent gegen den Freistaat auf Zahlung des Mindestlohns - eine Entscheidung steht noch aus. In Berlin hingegen haben sich PDs zusammengeschlossen und kämpfen um eine Verbesserung ihrer Situation. Sie fordern zumindest Lehraufträge für die Lehre. Die Mindestvergütung wird ab 2018 nach den neuen rot-rot-grün geprägten Hochschulverträgen von 24,50 auf 35  (2018) bzw. 37,50 Euro/Lehrstunde (ab 2019) steigen. Unsere Koalition will aber eigentlich weiter gehen und die Lehraufträge als Zusatz- nicht als Kerninstrument für Hochschullehre definieren. Dauerstellen für Daueraufgaben lautet hier das Credo, von dem auch Privatdozent_innen profitieren sollen.

Wir brauchen eine moderne Personalstruktur, die eine eigenständige wissenschaftliche Laufbahn neben der Professur ermöglicht. Mit Entfristungsquoten im Mittelbau wurde in den Hochschulverträgen der erste Grundstein gelegt. Personalentwicklungskonzepte an den Unis werden derzeit erarbeitet und in den kommenden Monaten diskutiert. Aber auch die neuen, vom Bund geförderten Tenure-Track-Professuren sollten für Privatdozent_innen offen stehen. Voraussetzung ist, dass die Eingangsvoraussetzungen nicht zu eng gefasst werden und etwa eine zu feste Zeitspanne zwischen Promotion und Berufungsmöglichkeit definiert werden.

In den kommenden Monaten wollen wir auch eine Debatte für eine Personalstrukturreform anstoßen, die in Richtung einer größeren Novelle des Berliner Hochschulgesetzes läuft. Wissenschaftler_innen, die auf dem Weg zu Professur trotz guter Qualifikation einfach an den Strukturen  scheitern, sollte es zukünftig immer weniger geben.

Gute Arbeit Hochschulen Universitäten Wissenschaft

Nachdem sich die Eröffnung des neuen Flughafens BER weiter verzögert, wird in der Stadt über die Zukunft des Flughafengeländes in Tegel diskutiert. Nicht zuletzt, weil die FDP einen Volksentscheid zur Offenhaltung des Flughafens angeschoben hat.

Oft übersehen wird, dass die Flächen des Flughafens Tegel bereits verplant sind. Und dass es dort ein spannendes Konzept für die Entwicklung als Hochschul- und Innovationsstandort sowie für Wohnen gibt.

Auf einer Veranstaltung an der Beuth-Hochschule wurden diese Pläne nun ganz plastisch vorgestellt. Zum einen wird die Beuth-Hochschule auf das Gelände in Tegel ziehen. Sie hat einen anerkannten zusätzlichen Platzbedarf von 13.000 Quadratmetern für etwa 2400 Studierende. Die Beuth-Hochschule möchte den Cluster "Urbane Technologien" am Standort Tegel im jetzigen Flughafengebäude gestalten. So soll ein neuer Studiengang "Humanoide Robotik" entstehen, der mit dem putzigen Roboter Myon präsentiert wurde. Das Besondere an dem Campus, so konnte ich in Gesprächen lernen, ist nicht nur der Platz auf dem Gelände etwa für Versuche oder Ausgründungen, sondern auch die Nähe zu Unternehmen. Denn die Gründung der Urban Tech Republic zeichnet sich durch ihren Charakter als Forschungs- und Industriecampus aus.

Ein zweiter großer Akteur in TXL wird die Berlin Feuerwehr sein. Diese wird dort eine neue und moderne Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie einrichten.

Dazu sollen 10.000 Wohnungen geschaffen werden, die in diesem Bereich dringend gebraucht werden. Weitere Flächen dienen der Ausweitung des Grüns in unserer Stadt.

Alles in allem eine gute Alternative zum Fluglärm über Pankow, Wedding und Reinickendorf, die ich mir nochmal vor Augen führen konnte.

Natürlich bleibt Tegel ein Flughafen, bis der neue BER ans Netz geht. Für die Zeit danach ist Gutes und Spannendes geplant.

P.S.: FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja kam auch zur Veranstaltung. Allerdings erst nach den Präsentationen zur Zukunft Tegels. Hat er was verpasst.

Fachhochschulen Innovation Tegel Urbanes Grün Wedding

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 11 224

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass das Fachgebiet Stadt- und Raumsoziologie, ehemals Stadt- und Regionalsoziologie, an der Fakultät VI der Technischen Universität Berlin „abgewickelt“ wird? Wenn ja, wie bewertet das der für Wissenschaft und Forschung zuständige Regierende Bürgermeister?
  2. Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Probleme in Städten ist eine Auseinandersetzung mit stadtsoziologischen Themenfeldern eine wichtige Grundlage für ein erfolgreiches und interdisziplinäres Studium der Stadt- und Regionalplanung und Soziologie. Wie oder inwiefern soll zukünftig die geisteswissenschaftliche Grundlagenausbildung der Planungs- und Ingenieursstudierenden, aber auch der Soziologinnen und Soziologen an der Technischen Universität garantiert werden?
  3. Ist es richtig, dass in den Alliiertenverträgen zur Wiederaufnahme der Lehre an der Technischen Universität nach dem zweiten Weltkrieg festgelegt wurde, dass an der TU Berlin für alle Zeiten ausgebildete Ingenieure eine geisteswissenschaftliche Ausbildung bezogen auf ihr Fachgebiet bekommen, damit sich ein unhinterfragter Technizismus nicht wieder zu einer Massenvernichtungsideologie auswachsen kann?
  4. Wie ist es möglich, dass jenes Fachgebiet, welches über Jahrzehnte hinweg die gesellschaftlich angewandte und kritische Ausbildung von Planungsstudierenden ermöglichte und begleitete, keinen Fortbestand mehr haben soll?
  5. Wer sichert zukünftig die soziologische Grundlagenausbildung für Studierende aus den Bereichen Stadt- und Regionalplanung; Verkehrswesen; Geodäsie und Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin?
  6. Wie tritt der Senat und die TU Berlin dieser Verschlechterung für Lehre und Wissenschaft der genannten Studiengänge entgegen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-11224.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Planung TU Berlin

Am heutigen Donnerstag wurde im Abgeordnetenhaus der Senatsentwurf für eine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes diskutiert. Es geht um die Grundlagen für die Einführung von Tenure-Track-Professuren, die Regelung von befristeten Professuren sowie damit zusammenhängend der Verankerung von Berufungssatzungen. Diese Initiative geht auf Empfehlungen des Wissenschaftsrates sowie ein nachfolgendes Programm des Bundes für die Förderung von 1.000 Tenure-Professuren zurück. Die Berliner Universitäten bewerben sich auf dieses Programm.

Hier mein Redebeitrag dazu (Manuskript):

Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich hier den großen Soziologen Max Weber, der vor fast 100 Jahren folgendes schrieb:

 „…es ist außerordentlich gewagt für einen jungen Gelehrten, der keinerlei Vermögen hat, überhaupt den Bedingungen der akademischen Laufbahn sich auszusetzen.

Er muss es mindestens eine Anzahl Jahre aushalten können, ohne irgendwie zu wissen, ob er nachher die Chancen hat, einzurücken in eine Stellung, die für den Unterhalt ausreicht.“  Zitat Ende.

Junge Menschen, die sich für „Wissenschaft als Beruf“ entscheiden, waren damals und sind bis heute Hazardeure.

ES WAR UND IST vollkommen unberechenbar, ob fleißige und innovative Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler es bis auf eine unbefristete Professur schaffen.

Aus diesem Grund werden diese Promovierten oder Habilitierten immer noch als Nachwuchs bezeichnet.

Und das,

-obwohl sie in der Regel das 30. und oft das 40. Lebensjahr überschritten haben,

-obwohl sie oft innovative Forschungsergebnisse vorweisen können und den Hauptteil der Lehre in unseren Universitäten leisten.

Um es klar zu sagen: diese Leistungsträger „Nachwuchs“ zu nennen, wird ihrer Bedeutung für unsere Wissenschaftseinrichtungen nicht mal annähernd gerecht!

Dass eine wissenschaftliche Laufbahn heute immer noch einem Glücksspiel gleicht - wie vor einhundert Jahren - hat viel mit überkommenen, nur auf die Professur orientierten Strukturen, aber auch mit versäumter Personalentwicklung zu tun.

Der vorliegende Gesetzentwurf geht nun EINE von vielen Lücken diesbezüglich an, denn er schafft transparentere und verlässlichere Wege zur Professur.

Wie schon Max Weber es tat, können wir uns dabei etwas von den Hochschulstrukturen im anglo-amerikanischen Raum abgucken. Das Stichwort für Personalentwicklung kommt von dort und lautet „Tenure Track“.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die auf eine befristete Juniorprofessur berufen werden, beschreiten damit einen verbindlichen Weg in Richtung Lebenszeitprofessur. Es geht um eine Art Probezeit mit festen Meilensteinen vor der Entfristung.

Zugleich sollen die Universitäten erstmals klare Regeln für Berufungen in Satzungen transparent und demokratisch festschreiben. Solch ein System wollen wir nun im Hochschulgesetz verankern.

Das wäre nicht nur ein Fortschritt hin zu mehr Gerechtigkeit. Es ist eine schlichte Notwendigkeit, wenn man kreative Köpfe für die Wissenschaft gewinnen und halten will.

Die Zeiten, in denen diese aus purem Enthusiasmus jede noch so prekäre, befristete und abhängige Teilzeitstelle antreten und sich von Vertrag zu Vertrag hangeln, sind endlich. Prekarität, meine Damen und Herren, ist kein Qualitätsmerkmal!

Nur wer transparente Wege zur Professur definiert, kann mehr kreative und innovative Männer und besonders auch Frauen dafür begeistern.

Das hat selbst die Bundesregierung erkannt und gibt in den kommenden zehn Jahren eine Milliarde Euro zur Finanzierung von 1000 Tenure-Track-Professuren aus, etwa 65 davon sollen für Berlin eingeworben werden.

Dieser Gesetzentwurf ist EIN Baustein für eine moderne Personalentwicklung im Sinne Guter Arbeit an Berlins Hochschulen.

Weitere werden folgen. R2G liefert.

 

Hochschulen Mittelbau Tenure Track Wissenschaft

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 11 085

  1. Wie viele Privatdozentinnen und -dozenten lehren an Berliner Hochschulen und wie hat sich diese Zahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Hochschulen und Fächergruppen aufschlüsseln)?
  2. Welche Vergütung erhalten Privatdozentinnen und - dozenten für ihre Lehre aktuell und wie hat sich diese Vergütung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
  3. Welche Daten zur arbeitsvertraglichen und sozialen Situation der Privatdozentinnen und -dozenten liegen dem Senat vor?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-11085.pdf

Eine kleine Nachlese zum #marchforscience in Berlin, der mit 11.000 Demonstrant_innen etwa zehnmal so viele anzog wie angemeldet. Die Redner_innen, darunter der Regierende Bürgermeister und die Präsidentin des WZB, verwiesen auf die Prozesse in Ungarn, in der Türkei und in den USA. In diesen und anderen Ländern werden Wissenschaftler_innen entlassen, Unis geschlossen oder ganze Wissenschaftszweige weggespart und im schlimmsten Fall Menschen für ihre Meinung ins Gefängnis geworfen.

Spannende Debatten zur gesellschaftlichen Verantwortung von Wissenschaft, etwa bei der Integration, wurden auf der Bühne geführt. Berlin, das betonten viele Redner_innen, hat eine besondere Verantwortung als Stadt mit einem Ideal einer freien Gesellschaft und damit einer freien Wissenschaft.
Aber auch die Frage, durch welche Prozesse hierzulande die Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt wird, kam zur Sprache - etwa der Einfluss privatwirtschaftlicher Interessen, aber auch die Prekarität von Wissenschaftsfinanzierung.

Ein tolles Gefühl, dass so viele Menschen hier und weltweit auf die Straße gehen und die Werte der Aufklärung und der Rationalität verteidigen. Und es ist kein Widerspruch, dass gerade diese Werte mit großer Emotion verteidigt werden.

Nach einer Verhandlungszeit von etwa drei Monaten haben Senat und Hochschulen in der vergangenen Woche erste Eckpunkte (hier als pdf) für die kommenden Hochschulverträge vorgestellt. Zentrale Finanzierungsgrundlage ist ein jährlicher fixer Aufwuchs von 3,5 Prozent pro Jahr auf den gesamten Plafonds sein. Im Endausbau über die (neu) 5-jährige Laufzeit werden sich die Zuschüsse zu den Berliner Hochschulen damit um 221 Millionen Euro auf 1,4 Milliarden Euro erhöhen. Ob nur die Landeszuschüsse oder auch die derzeit fließenden Bundesmittel zur Grundlage der Aufwüchse werden, war durchaus umstritten. Die nun gefundene Einigung ist eine Lösung im Sinne einer nachhaltigen Wissenschaftsentwicklung.

Trotz der enormen Summen, trotz des Verhandlungserfolgs wird damit nicht das Schlaraffenland ausgeschüttet. Die Tarifaufwüchse im TVL und die von der Koalition gewünschten Aufwüchse bei den studentisch Beschäftigten alleine nehmen einen Teil dieser Aufwüchse in Anspruch. Trotzdem bleiben Spielräume, um die strukturelle Weiterentwicklung der Hochschulen voranzutreiben und dabei auch Zielsetzungen des Landes umzusetzen.

Der Wert der langen Vertragslaufzeit, aber auch des fixen Aufwuchses wird sich besonders in der Zukunft zeigen. Die Abschätzungen zur Einnahmesituation des Landes sehen insbesondere für die Zeit nach 2018 nicht die gleiche gute Situation wie in den vergangenen zwei Jahren vor. Auch die Entwicklung der Bundesprogramme, insbesondere des so wichtigen Hochschulpakts 2020, erscheint je nach Ausgang der Bundestagswahl vollkommen offen. Trotzdem sichert das Land Berlin seinen Hochschulen eine sichere Finanzierungsgrundlage zu. Sicherheiten in dieser Höhe und für diese lange Laufzeit dürften in dieser Höhe einmalig in Deutschland sein. Fünf Prozent des Landeshaushalts werden dauerhaft in die Hochschulen Berlins investiert.

Auch die Mittel für Bau, Sanierung und Modernisierung werden deutlich erhöht. Neben den investiven Zuschüssen, die ebenfalls eine 3,5-prozentige Erhöhung erfahren, steigen die Mittel des Investitionspaktes ab 2019 von 60 auf 100 Millionen Euro jährlich.

Geld für Hochschulen ist nicht allein als Ausgabe zu verstehen, es induziert weitere Einnahmen für das Land Berlin. So kommen Studierende und Wissenschaftler_innen neu in die Stadt, es werden Unternehmen ausgegründet und Patente angemeldet, die Hochschulen werben öffentliche wie private Drittmittel ein - nicht zuletzt spielen die Berliner Hochschulen eine Schlüsselrolle bei der Befriedigung des steigenden Fachkräftebedarfs unserer Stadt.

Dies verweist auf die politische Gestaltungskraft, die mit den Hochschulverträgen für das Land verbunden ist. In den nun vorgestellten Eckpunkten werden die hochschulpolitischen Schwerpunkte der rot-rot-grünen Koalition deutlich: an erster Stelle die Umsetzung der Prinzipien Guter Arbeit an den Hochschulen. Die Diagnose ist eindeutig und klar: besonders im Mittelbau arbeitet die übergroße Mehrheit der Wissenschaftler_innen befristet (mehr hier und meine Anfrage zu Befristungen hier (pdf).

Vereinbart ist der Grundsatz "Dauerstellen für Daueraufgaben" an allen Hochschularten und als Instrument unter anderem eine Quote entfristeter Beschäftigung von 35 Prozent. Diese sollte mindestens für die haushaltsfinanzierten Stelle im Bereich des Mittelbaus gelten. Und bis auf die Humboldt-Universität haben hier die Universitäten auch noch einen Weg vor sich. Unser grundsätzliches Ziel ist die Stärkung eines Mittelbaus, der wissenschaftlich selbständig in Forschung und Lehre arbeiten kann. Daher ist diese Quote eine gute Basis, um weiter an Personalentwicklungskonzepten, an modernen Personalstrukturen und auch an Beschäftigungsbedingungen zu arbeiten. Dies sollte im Austausch mit Gewerkschaften, Personalvertretungen, Hochschulen und studentischen Beschäftigten geschehen und sich auf die Vielzahl von Instrumenten der Hochschulsteuerung stützen. Wir nehmen die Kritik der GEW, die Kritik von ver.di und auch die Forderungen der studentischen Beschäftigten ernst.

Dies gilt auch für die Umsetzung eines zweiten wichtigen Vorhabens von #r2g: die Schaffung eines wissenschaftlichen Mittelbaus an Fachhochschulen zur Weiterentwicklung dieses Hochschultyps in Berlin. 0,25 Stellen pro Professur sind ein Einstieg, der konzeptionell an den Fachhochschulen der Stadt umgesetzt werden muss und mit 28 Millionen Euro ausgestattet ist. Wir wünschen uns, dass auch diese neu einzustellenden Mitarbeiter_innen selbständig in der Lehre, aber auch in der Forschung arbeiten können. Toll wäre es, wenn hier auch Laufbahnperspektiven für die vielen Lehrbeauftragten an Fachhochschulen entstehen und auch die Nachwuchsentwicklung über Promotionen oder andere Wege gefördert wird. Nicht zuletzt erwartet das Land mehr Absolvent_innen in Gesundheits-, Pflege-, Sozialarbeit- oder Pädagogikstudiengängen. Auch dazu können die neuen WiMis an den Fachhochschulen beitragen.

An Universitäten, an Kunsthochschulen, besonders an Fachhochschulen wird ein hoher Anteil der Lehre durch Lehrbeauftragte geleistet. Abgesehen von Menschen, die einen Erstjob haben und damit wie allgemein gewünscht externes Wissen in die Hochschulen bringen, bleiben viele Berufsbiographien trotz hoher individueller Leistung äußerst prekär. Die Mindestvergütung soll nun von derzeit 24,50 auf 35 Euro im kommenden Jahr und auf 37,50 Euro im Jahr 2019 steigen. Das ist nach Jahren des Stagnation ein echter Fortschritt. Aber es muss auch darum gehen, Daueraufgaben als solche abzugrenzen und an der Erfüllung im Rahmen von Dauerstellen zu arbeiten. Die Abgrenzung ist nicht trivial, dafür sind konzeptionelle Vorarbeiten etwa im Rahmen von Personalentwicklung in den Hochschulen zu leisten. Wir haben uns vorgenommen, die derzeit zu entwickelnden Personalentwicklungskonzepte der Hochschulen auch unter diesem Aspekt zu diskutieren.

Weitere vereinbarte Punkte sind die deutliche Aufstockung der Lehrerbildung, neue Modelle in der Studieneingangsphase oder die Stärkung der Integrations- und Migrationsforschung in Berlin.

Dass diese Einigung unter dem weitgehenden Ausschluss der Beteiligten in den Hochschulen erzielt wurde, muss hier kritisiert werden. Ich kann nur hoffen, dass die Hochschulen in ihren Gremien Raum und Gelegenheit zur substanziellen Debatte bekommen. Auch auf parlamentarischer Seite werden die Verträge nach dem Mitzeichnungsverfahren mehrfach Thema sein. Eine erste Anhörung im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses soll noch vor der Sommerpause stattfinden. Schließlich geht es nun darum, ein System der Umsetzungs- und Erfolgskontrolle zu diskutieren: wie können die ambitionierten Ziele der Verträge erreicht werden? Wie stellen wir die Zielerreichung fest? Was passiert, wenn Ziele nicht erreicht werden?

In den kommenden Monaten sollten Politik und Hochschulen intensiv diskutieren und dann in eine hoffentlich erfolgreiche Periode einer progressiven Hochschulentwicklung in Berlin einsteigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Charité Fachhochschulen Hochschulen Wissenschaft

Vormittags noch bei der Eröffnung des neuen Zentrums "Digitale Zukunft" der Einstein-Stiftung reisten danach die Mitglieder der Ausschüsse für Wirtschaft sowie für Wissenschaft in den Norden von Berlin - auf den Forschungs- und Technologiecampus nach Buch. Mit dem Max-Delbrück-Centrum für molekulare Medizin, dem Leibniz-Institut für molekulare Pharmakologie aber auch 56 großen wie kleinen Firmen etwa Eckert & Ziegler und mehreren Kliniken hat sich hier ein großer Standort der Biotechnologie entwickelt. Dass hier mittlerweile wieder eine solch intensive Forschungs- und Entwicklungstätigkeit stattfindet, erstaunt angesichts der Geschichte umso mehr: nach der Wende wurden alle ansässigen Institute der DDR-Akademie u.a. zur Krebsforschung abgewickelt und alle Mitarbeiter_innen entlassen. 439 Millionen Euro haben Land, Bund und EU mittlerweile investiert. Das Konzept des Neustarts Mitte der 90er Jahre sei genau wie geplant aufgegangen, berichtete eine der beiden Geschäftsführerinnen der Betreibergesellschaft BBB, Dr. Quensel, den Ausschussmitgliedern. Die Flächen in den Technologie- und Gründerzentren seien ausgebucht, Firmen suchten nach Bauflächen, auch die Forschungsinstitute vergrößerten sich. Ziel damals war es, den auch räumlich engen Draht zwischen Grundlagenforschung und Produktentwicklung und Vermarktung aufzubauen und produktiv zu nutzen. Auch der Vorsitzende des MDC-Vorstands, Prof. Lohse, betonte die produktive Zusammenarbeit von öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen, Spin-Offs und älteren Firmen auf dem Campus.

Ganz praktisch berichteten die Gründer_innen der Firma OMEICOS in einem Vortrag von ihrem langen Weg zu einem pharmazeutischen Produkt. Konkret erforschen sie neuartige molekulare Wege zur Bekämpfung von Vorhofflimmern. Das entsprechende Verfahren könne möglicherweise auch bei Augenkrankheiten verwendet werden. Im Team der Firma, die eine Ausgründung aus dem MDC darstellt, arbeiten Ärzte, Pharmazeuten, Wirtschaftsfachleute multiprofessionell zusammen. 15 Millionen an Wagniskapital haben diese eingesammelt, um forschen und entwickeln zu können. Dieses stammt zumeist aus öffentlichen induzierten Quellen wie etwa dem Hightech-Gründerfonds. Dazu kamen Fördermittel in deutlich geringerem Umfang. Der öffentliche Anteil an der Finanzierung bezifferte Robert Fischer vom Management auf knapp die Hälfte. Dies entspricht in etwa dem Wert, der für die Pharma-Entwicklung insgesamt angenommen wird. Vor der klinischen Testphase 3, die zwischen 150 und 300 Millionen Euro teuer werden kann, werden Wirkstoffe und Verfahren in der Regel an größere Pharmaunternehmen verkauft. Trotzdem seien die Gründer nicht nur an diesem Verkauf, sondern vor allem an der langfristigen Entwicklung ihres Unternehmens, das aus der Forschung entstand, interessiert.

Natürlich sahen wir uns im Leibniz-Institut auch Labore an, in denen Roboter Hunderte Proben sehr präzise und schnell in die entsprechenden Reagenzgläser füllten. Die Digitalisierung wurde uns auch bei der Vorführung bildgebender Verfahren in der Zellforschung augenscheinlich.

Der Campus in Buch sei sehr international erklärte Prof. Lohse, mehr als die Hälfte der dort arbeitenden Menschen sprächen kein deutsch. "Mittelmäßiges Englisch" sei deswegen die Arbeitssprache, so der Wissenschaftler scherzhaft.

Beim Rundgang wurde denn auch deutlich, dass Wissenschaft nie ohne den gesellschaftlichen Kontext zu denken ist. In den 40er Jahren wurde hier an Kindergehirnen geforscht. Diese stammten von Kindern, die zuvor in anderen Anstalten des 3. Reichs umgebracht worden waren. Ein Denkmal auf dem Campus erinnert heute an sie und ermahnt, die Verantwortung für die Rahmen und die Folgen von Wissenschaft mitzudenken.

In der an die Führung anschließenden Anhörung der beiden Ausschüsse wurden die Herausforderungen für die innovative Gesundheitswirtschaft deutlich: bei der Digitalisierung hinken etwa die Krankenhäuser hinterher, was Folgen für die Versorgung, aber auch die Forschung nach sich zieht. Auch bei den Fachkräften in Versorgung und Forschung muss weiter vorgesorgt werden. Insgesamt jedoch entwickelt sich die industrielle Gesundheitswirtschaft im Raum Berlin-Brandenburg zu einem echten Wachstumstreiber und stellt mittlerweile jeden fünften Arbeitsplatz im Verarbeitenden Gewerbe der Region.

 

 

 

Charité Forschung Pharmazie Wissenschaft

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 10 539

1. In welchem Verhältnis steht nach Kenntnis des Se- nats das vom Bund mit 37 Millionen Euro finanzierte, zu gründende „Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ zur etablierten Bund-Länder-Förderung in der Forschung.

2. Fand oder findet nach Kenntnis des Senats eine Ausschreibung des Standorts für dieses zu gründende Institut statt?

3. Wenn ja, wird sich Berlin als Standort für dieses Institut bewerben?

4. Welche Kenntnis hat der Senat über die inhaltlichen Aufgaben und den organisatorischen Zuschnitt sowie das Gründungspersonal des Instituts?

5. Fand oder findet nach Kenntnis des Senats ein wis- sensbasierter Prozess von Erstellung und Begutachtung des Forschungsprogramms des zu gründenden Instituts statt?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-10539.pdf

Abgeordnetenhaus Absolventinnen Anfrage Fachhochschulen Promotion

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 10 539

1. In welchem Verhältnis steht nach Kenntnis des Senats das vom Bund mit 37 Millionen Euro finanzierte, zu gründende „Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ zur etablierten Bund-Länder-Förderung in der Forschung.

2. Fand oder findet nach Kenntnis des Senats eine Ausschreibung des Standorts für dieses zu gründende Institut statt?

3. Wenn ja, wird sich Berlin als Standort für dieses Institut bewerben?

4. Welche Kenntnis hat der Senat über die inhaltlichen Aufgaben und den organisatorischen Zuschnitt sowie das Gründungspersonal des Instituts?

5. Fand oder findet nach Kenntnis des Senats ein wissensbasierter Prozess von Erstellung und Begutachtung des Forschungsprogramms des zu gründenden Instituts statt?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-10539.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Gesellschaftlicher Zusammenhalt Institut Standort

Anders als die Morgenpost verlautbarte: Duschtipps für Besetzer_innen.

Nach Angaben des ReferentInnen-Rates hat die Humboldt-Universität am Freitag Strafantrag gegen die verbliebenen Besetzer_innen von Holm bleibt in einem Raum des SoWi-Instituts gestellt. Der Lehrbetrieb sei massiv beeinträchtigt. Nachdem die Besetzer_innen am gestrigen Donnerstag den Großteil der über Wochen besetzten Räume an die Uni zurückgegeben haben, spitzt sich die Lage damit noch einmal zu. Hier kann nur an beide Seiten appelliert werden, den Konflikt deeskalierend zu beenden. Es ist verständlich, dass das Institut diesen Raum wieder nutzen will und stattgefundene Vandalismusfälle nicht gerade befriedend wirken. 

Auch das Argument, mit der Rücknahme der Kündigung von Andrej Holm sei der Anlass der Proteste erstmal weggefallen, ist nachvollziehbar. Andererseits beginnt nun ohnehin die vorlesungsfreie Zeit. Den Studierenden, die ich vor Ort sprechen konnte, geht es vor allem darum, den begonnenen Prozess der Selbstorganisation nicht aus Raummangel abbrechen zu müssen. Und dieser Prozess hat nicht nur mehr oder weniger lustige Satirevideos, sondern vor allem spannende Debatten zur Stadtpolitik, zur Urbanistik, zu kritischer Wissenschaftskultur und nicht zuletzt zum Umgang mit DDR-Geschichte hervorgebracht. Die Fachschaft des SoWi-Instituts erklärte, es gehe um einen "Raum der Begegnung", also eine Öffnung der Universität nach außen. Es wäre in der Geschichte der Studierendenbewegung nicht das erste Mal, dass Cafe´s oder Fachschaftsräume aus Besetzungen heraus entstanden sind.

Der Raum des Anstoßes: 004.

Es gab schon viele Streiks und Besetzungen in Berlins Hochschulgeschichte, die ja auch für junge Menschen oft auch die Funktion der Aneignung einer neuen Lebens- und Arbeitswelt hatten. Dieser Streik gehörte zu den kreativeren und vor allem zu den politischeren. Es spricht für die Studierenden, dass sie erkennen, dass sie diesen Protest nun, nachdem sich die Stoßrichtung verändert, in die Stadt verlagern müssen. Es spricht für die HU, dass sie bisher von repressiven Maßnahmen abgesehen hat. Beide Seiten können hoffentlich gemeinsam nach einer für alle gangbaren Lösung für den Konflikt um den noch verbliebenen besetzten Raum suchen. 

Anfrage Drucksache 18 / 10 497

Frage 1: Wie groß ist der Anteil des angestellten wissenschaftlichen Personals der Berliner Hochschulen, das befristet beschäftigt wird (bitte jeweils nach Hochschule und Vertragslaufzeiten 0 - 6, 6 - 12, 12 - 24, über 24 Monate aufschlüsseln)?

Frage 2: Wie groß sind die Anteile der befristet Beschäftigten, die Teilzeit arbeiten (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)?

Frage 3: Wie groß ist der Anteil angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter/innen, die in Drittmittelprojekten beschäftigt sind (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-10497.pdf

Abgeordnetenhaus Anfrage Arbeitsvertrag Berlin Hochschulen

An der ASH Berlin fand einer der recht wenigen hochschulpolitischen Wahlkampfveranstaltungen statt. Für unsere Partei war ich auf dem Podium und diskutierte mit den Kolleg_innen zur Zukunft der Fachhochschulen in Berlin. Eine spannende Runde, hier im Bericht.

Fachhochschulen Hochschulen Wissenschaft