Schriftliche Anfrage
Schriftliche Anfrage

Antidiskriminierungsmanagement an Berliner Hochschulen

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 18 698

  1. Gibt es Antidiskriminierungsbeauftrage an den einzelnen Berliner Hochschulen?
    Bitte schlüsseln Sie die Antworten zu sämtlichen – auch den folgenden – Fragen nach Hochschulen auf.
  2. Gibt es weitere Anlaufpunkte (z. B. Beratungen, Projekte usw.), die sich mit dem Thema Antidiskriminierung an der Hochschule beschäftigen bzw. zu einem Antidiskriminierungsmanagement gehören?
  3. Verfügen die unter 1. und 2. abgefragten Angebote bzw. Beauftragten über eine eigene Webpräsenz, auf der über das jeweilige Angebotsspektrum informiert wird?
  4. Aus welchen Mitteln werden die unter 1. und 2. angegebenen Beauftragten bzw. Projekte finanziert?
  5. Deckt das Antidiskriminierungsmanagement bzw. der/die Antidiskriminierungsbeauftragte Problemfelder wie bspw. Rassismus, Antisemitismus, Altersdiskriminierung, Homofeindlichkeit, Transfeindlichkeit usw. ab?
  6. Welche Aufgabenbereiche hat das Antidiskriminierungsmanagement bzw. der/die Antidiskriminierungsbeauftragte? (z.B. Beratung, Intervention, Begleitung einzelner Vorgänge usw.)
  7. Haben alle Statusgruppen Zugang zu den Angeboten der/des Antidiskriminierungsbeauftragten / des Antidiskriminierungsmanagements? Wenn nein, wohin wenden sich die einzelnen Statusgruppen?
  8. Mit wie vielen Stellen ist das Antidiskriminierungsmanagement ausgestattet?
  9. Über welche weiteren finanziellen Mittel verfügt das Antidiskriminierungsmanagement bzw. der/die Beauftrage? Wofür werden diese Mittel eingesetzt?
  10. Wie ist die Position der/des Antidiskriminierungsbeauftragten im Hochschulgefüge verankert?
    a) Gibt es eine/n zentrale/n und / oder dezentrale/n Antidiskriminierungsbeauftragte/n?
    b) Wie ist die Findung eines/einer Antidiskriminierungsbeauftragten geregelt? (z.B. durch Wahl, Benennung oder Ähnliches)?
    c) Wie wird die Unabhängigkeit des/der Beauftragten gewährleistet?
    d) Nimmt der/die Beauftragte regulär an Sitzungen der Gremien, Berufungsverfahren, Stellenbesetzungen teil bzw. wird er/sie angehört?
  11. Falls kein Antidiskriminierungsmanagement bzw. kein/e Antidiskriminierungsbeauftragte/r an der jeweiligen Hochschule vorhanden ist: Wohin wenden sich Studierende und Mitarbeiter/innen bei Fragen / Problemen / Diskriminierung in z.B. folgenden Themenfeldern: Rassismus, Antisemitismus, Alter, Homosexualität, Transsexualität?
  12. Gibt es Pläne, eine/n Antidiskriminierungsbeauftragte/n für die oben genannten Themenfelder einzurichten? Wenn ja, wie weit sind diese Pläne vorangeschritten? Wenn nein, welche Überlegungen liegen der Nichteinrichtung zu Grunde?

Antwort

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-18698.pdf