Debatte über die Novelle des Hochschulrechts

Mein Redebeitrag in der 14. Sitzung des Abgeordnetenhauses. Debatte über die Novelle des Hochschulrechts – 2. Lesung

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat der Kollege Schulze das Wort. – Bitte schön! – Wenn wieder Ruhe eingekehrt ist, hätte der Kollege Schulze das Wort.

Tobias Schulze (LINKE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Dass man nicht die FDP anruft, wenn man ein Gesetz in Berlin beeinflussen will, überrascht, glaube ich, ehrlich gesagt niemanden.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN –

Lachen von Torsten Schneider (SPD)]

Mich hat am Montag nach der Ausschusssitzung ein Wissenschaftler von der FU Berlin angerufen. Der hat gesagt: Was? Ihr habt gar keine Regelung für die jetzt bestehenden Postdoc-Verträge im Gesetz? Mir reicht es jetzt. Ich gehe ins Ausland. Ich bin mit dem deutschen Wissenschaftssystem durch. Ich bin auf der sechsten Kettenbefristung, und ich werde in die Niederlande gehen, weil ich dort sofort einen unbefristeten Vertrag bekomme. – Wir haben in diesem Gesetz den Hochschulen und den Universitäten ein Jahr Zeit gegeben, um die entsprechenden Personalstrukturen vorzubereiten. Das machen die Hochschulen. An den Hochschulen, an den Universitäten wird dieses Gesetz übrigens nicht annähernd so aufgeregt diskutiert wie von Ihnen hier. Die haben Arbeitsgruppen eingerichtet, um das umzusetzen, um die entsprechenden Personalstrukturen zu schaffen und die Stellen einzurichten, auf die die habilitierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingestellt werden, wenn sie die entsprechende unbefristete Arbeitsmöglichkeit bei uns bekommen.

Ich will noch einmal sagen, worum es hier eigentlich geht: In Berlin haben wir etwa fünf- bis sechsmal so viele wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie Professuren – fünf- bis sechsmal so viele. Die machen also die Hauptlast der wissenschaftlichen Arbeit in unserer Stadt. 90 Prozent dieser wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind befristet beschäftigt, in der Regel auf Kettenbefristungen – 90 Prozent. Der Weg eines jungen Wissenschaftlers, einer jungen Wissenschaftlerin, führt über die Promotion, ein Teil verabschiedet sich danach aus der Wissenschaft, geht in die Wirtschaft, geht in andere Bereiche. Ein Teil ist so gut, dass er weitergeht, sich habilitiert, eine Nachwuchsgruppenleitung antritt oder eine ähnliche Qualifikationsstufe macht. Der ist in der Regel schon Mitte/Ende 30 und seit 10 oder 15 Jahren im Wissenschaftsbetrieb. Er hat sich dort bewährt und hat dort das höchste Niveau an Ausbildung in der Wissenschaft erreicht. Diesen Leuten sagen wir, dass wir euch nicht mehr auf die Straße setzen wie bisher, sondern wenn ihr die Habilitation habt, wenn ihr eine ähnliche Qualifikation habt, dann sagen wir den Unis, ihr müsst diesen Menschen einen Anschlussvertrag bieten, weil das die Besten sind, die wir haben. Die lassen wir nicht gehen. – Das ist der Mechanismus des Gesetzes.

Da kann man auch nicht sagen: Die Universitäten müssen auch für die außeruniversitären Bereiche qualifizieren! – Nein! Wer 15 Jahre wissenschaftlich in der Universität gearbeitet hat, wer mehrere Qualifikationsstufen durchlaufen hat, Mitte 40 – wohin soll der denn hingehen? – Der ist für die Wissenschaft qualifiziert, aber wir haben derzeit ein System, das für diese Leute keine Beschäftigungsmöglichkeiten bietet. Das macht uns übrigens im internationalen Vergleich sehr unattraktiv. Nach Deutschland kommt niemand aus dieser Kategorie, weil die hier keine Arbeitsmöglichkeiten finden, sondern wir berufen ältere Professorinnen und Professoren teuer aus dem Ausland zurück, die uns irgendwann einmal verlassen haben. Das ist absurd!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Ja, wir werden uns zu diesem Gesetz vor dem Verfassungsgericht sehen. Ehrlich gesagt, die bundesdeutsche Wissenschaftscommunity wartet darauf, dass geklärt wird, ob die Menschen unterhalb der Professur dauerhaft Wissenschaft betreiben können oder nicht und ob die Länder dafür die entsprechende Gesetzgebungskompetenz haben.

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Herr Kollege! Sie müssten zum Schluss kommen!

Tobias Schulze (LINKE):

Ich gehe davon aus, auch nach den Gutachten, die wir kennen, dass wir diesen Prozess gewinnen werden. – Danke schön!

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]