Wissenschaftsausschuss 22.02.21

Heute fand ab 8:30 Uhr der 62. Wissenschaftsausschuss statt. Wie immer gibt es die Aufzeichnung bald auf dem Youtube Kanal des Abgeordnetenhauses, Live Tweets während der Sitzung und die Tagesordnung (als PDF).

Angefangen hat der Ausschuss, wie immer, mit der Aktuellen Viertelstunde, gefolgt vom Bericht aus dem Senat.

Danach gab es zwei Anhörungen. Die erste zur Gleichstellung an den Berliner Hochschulen auf Antrag der Koalitionsfraktionen, die zweite zur Standortentwicklung der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) auf Antrag der FDP. Für beide Anhörungen ist ein Wortprotokoll beantragt.

Tagesordnungspunkt 5 war das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Universitätsmedizingesetzes, welches einstimmig (mit einer Änderung) beschlossen wurde. Im Zuge der Anhörung in der letzten Ausschussitzung wurde festgestellt, dass es in der Übergangsphase Probleme mit der Personalvertretung der Beschäftigten des Herzzentrums gibt. Der Betriebsrat des Herzzentrums wäre nicht mehr zur Vertretung legitimiert, den Personalrat hätten die Beschäftigten des Herzzentrums aber nicht mitgewählt. Mit einstimmiger Annahme des Änderungsantrages der Koalition wurde nun beschlossen, dass die dann ehemaligen Mitglieder des Betriebsrates dem Personalrat beigeordnet werden, indem die Beschäftigten des Herzzentrums in diesem Punkt wie eine Dienststelle behandelt werden und der ehemalige Betriebsrat dann als Personalrat der Dienststelle fungiert. So ist auch in der Übergangsphase eine Personalvertretung gewährleistet.

Die folgenden Berichte erfolgen auf Grund eines Gedächtnisprotokolls, sollten Fehler passiert sein, bitte mit diesen per Mail an mich wenden.

Aktuelle Viertelstunde

Am Anfang des Ausschusses gab es technische Schwierigkeiten, weswegen der Ton leider nicht mit übertragen wurde. Deswegen gibt es nur einen unvollständigen Bericht der aktuellen Viertelstunde. Nach Wiederherstellung der Tonspurübertragung ging es um die Pressemitteilung der Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen (LKRP), die höhere Wellen geschlagen hat. In der Pressemitteilung kritisiert die LKRP den Vorliegenden Entwurf der BerlHG Novelle scharf. Darauf durch Tobias Schulze gefragt, ob die LKRP nicht in die Erarbeitung des BerlHG Novellen Vorschlags eingebunden war, stellte Steffen Krach (Staatssekretär für Wissenschaft) klar, dass die Senatsverwaltung sich, wie in solchen Verfahren üblich, mit mehr als einer Interessensvertretung getroffen hat und der vorliegende Vorschlag ein Querschnitt der Wünsche der unterschiedlichen Gruppen ist. Ein Gesetzesentwurf sei kein „copy und paste“ für eine Interessenvertretung. Gerade auch der in der Pressemitteilung angesprochene § 7a, die „Erprobungsklausel“, wäre von einigen am liebsten gestrichen worden, die LKRP wollte diesen Paragrafen unverändert behalten. Der vorliegende Entwurf sei ein Kompromiss.

Bericht aus dem Senat

Im Bericht aus dem Senat ging es hauptsaächlich um die Absprachen des Senats mit den Hochschulen im Bezug auf das bevorstehende Sommersemester und Corona. Krach berichtete, dass die Senatsverwaltung und die Hochschulen vorsichtig planen, aber davon ausgehen, dass auch im Sommersemester die meisten Veranstaltungen digital stattfinden werden. Für den Fall, dass in Teilen wieder in Präsenz gewechselt werden könne, müsse sichergestellt sein, dass Studierende auch weiterhin digital an den Veranstaltungen teilnehmen können, z.B. wenn die Studierenden Angehörige einer Risikogruppe seien.

Krach berichtete weiter, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Überbrückungshilfe bis 30. September verlängert hat. Ihm wäre eine Öffnung des BAFöG lieber gewesen, aber nun arbeite man mit den vorhandenen Mitteln.

Anhörung Gleichstellung an den Berliner Hochschulen

Die Anzuhörenden zur Besprechung des „Stand zum Ende der vierten Förderperiode des Berliner Chancengleichheitsprogramms und Blick auf die besonderen Herausforderungen für Wissenschaftlerinnen in der Pandemie“ waren Dr. Andresen und Dr. Fuhrich-Grubert von der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Berliner Hochschulen (LaKoF) und Prof. Dr. Hark, Sprecherin Arbeitsgemeinschaft der Frauen- und Geschlechterforschungseinrichtungen Berliner Hochschulen.

Diversität wird von allen Anzuhörenden als Qualitätskriterium angesehen. Eine Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse, also z.B. weniger Reihenbefristungen, wären ein wichtiger Aspekt Frauen in der Wissenschaft zu halten, so Hark. Durch Befristungen verlieren wir wichtiges wissenschaftliches Potential, ausserdem sei es ein Mythos, dass Innocation nur in prekären Verhältnissen stattfindet, so Hark weiter.

Andresen berichtet, dass die Pandemie den gender gap in der Forschung und insbesondere in der Publikation verschärft hat. In der Pandemie haben Frauen deutlich weniger Paper publiziert, da diese überdurchschnittlich häufig auf Grund von Carearbeit weniger gearbeitet haben oder anders priorisieren mussten. Inzwischen kann von einem gender publication gap geredet werden, der über Jahre spürbar sein wird und dem entgegengesteuert werden muss. Als Beispiele nennt Andresen, dass in Zukunft die Corona Zeit in der Bewertung von wissenschaftlichen Laufbahnen bedacht werden muss.

Alle Anzuhörenden berichten davon, dass eine längere Laufzeit des Berliner Chancengleichheitsprogramms (BCP) notwendig ist, da in den letzten zwei Jahren die Anzahl der Anträge deutlich zurück gingen. Zumindest eine nahtloser Übergang der Förderung wäre notwendig. In den MINT Fächern gibt es, zumindest an einigen Hochschulen, auch einen Mangel an Anträgen insgesamt. Dem solle begegnet werden, so Harks Vorschlag, in dem in allen Kommissionen und Gremien verpflichtende Schulungen zu Diskriminierungsstrukturen erfolgen und so die Routine im Umgang gestärkt werde. Schon bei erreichen einer 30% Quote ist die Wahrnehmung, dass die Gleichstellung bereits vollständig erfolgt ist, führt Fuhrich-Grubert aus. Deswegen braucht es besonderer Anstrengungen und Sensibilisierung für die Verbliebenen 20%. Insgesamt wünschen sich alle Anzuhörenden mehr Geld für das BCP.

Krach berichtet, dass die Laufzeit nun auf sechs Jahre vorgeschlagen wurde, ausserdem stellt er klar, dass der Senat nicht in die Denomination eingreifen will, da er sonst tatsächlich die Wissenschaftsfreiheit gefärdet sieht.

Anhörung zur Standortentwicklung an der HWR

Auf Antrag der FDP war das Thema der zweiten Anhörung „Knappe Raumkapazitäten, mehr Studierende, neue Schwerpunkte – Die Entwicklung der HWR an alten und neuen Standorten“. Als einziger Anzuhörender war Prof. Dr. Zaby, Präsident der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) geladen.

Zaby berichtete von der Problematik, dass nur 35% der durch die HWR genutzten Flächen nicht angemietet sind und z.B. ein wichtiges Lehrgebäude am Campus Schöneberg nur noch bis 2024 einen Mietvertrag hat, der zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht des Vermieters zum September 2022 beinhaltet. In den vergangenen Jahren hat sich die Anzahl der Studierenden an der HWR besonders stark in den Studiengängen für den öffentlichen Dienst erhöht, diese stellen inzwischen über 25% der Studierenden. Die Bezirke sehnen sich nach den Absolvent*innen, die aber lieber in die Senatsverwaltungen gehen. Hier sieht Zaby Bedarf nachzusteuern und die Anzahl der Studienplätze zu erhöhen.

Im weiteren stellt Zaby fest, dass die HWR ein großes Interesse an zusätzlichen Wohnheimplätzen und auch Kitaplätzen hat, schon alleine um die Attraktivität eines Campus zu erhöhen.

Zaby spricht sich, unter Vorbehalt einer Besichtigung, sehr für den Standort Treskowstraße aus. An diesem Standort fehlen allerdings Laborflächen. Auf Grund dessen, dass der Standort bereits jetzt als Hochschulstandort genutzt wird, sollten die Umbaumaßnahmen eher geringer ausfallen. Ausserdem gäbe es ältere Expansionspläne der HTW, die reaktiviert werden könnten.

Im Weiteren berichtet er noch, dass das Erasmusprogramm, insb. in BWL lastigen Studiengängen, ein wichtiger Entscheidugsgrund für die HWR ist. Er hofft, dass der DAAD im Bezug auf den Wegfall von UK mit eignen Förderprogrammen einspringen wird.

Im Bezug auf Berufungsverfahren merkt er an, dass viele Verfahren eingestellt werden müssen, da die Bewerber*innen nicht ausreichend qualifiziert sind (z.B. fehlt die Praxiserfahrung). Die Attraktivität von Professruren an Fachhochschulen muss deswegen erhöht werden und die Zusammenarbeit diesbezüglch mit den Universitäten verbessert werden.

Auf die Frage von Tobias Schulze nach der Diversität des Fachbereichs 1 an der HWR erwiderte Zaby, dass diese Pluralität funktioniere, da die Fakulttät sehr groß ist. Deswegen kannd ie Heterogenität abgebildet werden. In einem kürzlich erfolgten Beschluss des Akademischen Senats der HWR wurde beschlossen, dass Sozialökonomie als Fach für mehr Studierende geöffnet werden soll.

Krach merkt zum Schluss noch an, dass der Bau von Wohnheimen und Kitas am Campus Schöneberg nicht in Bauabschnitte unterteilt werden solle, sondern gleichzeitig erfolgen sollte. Für die Kreditaufnahme ist ein Eigenanteil des Studierendenwerks notwendig. Für diesen müssten Mittel zur Vefügung gestellt werden.