Schriftliche Anfrage
Schriftliche Anfrage

Ernst&Young und die Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 21 152

  1. Welche Aufgaben und Arbeitspakete hat Ernst & Young (E&Y) bei der Erstellung der Digitalisierungsstrategie?
    a. Ist E&Y mit dem Verfassen der Digitalisierungsstrategie beauftragt? Wenn nein, warum nicht?
    b. Ist E&Y für das Partizipationsverfahren im Rahmen der Digitalisierungsstrategie verantwort- lich? Wenn nein, warum nicht, wenn im Vergabevermerk der Stakeholder- und Partizipati- onsprozess als Leistung im Rahmen des Dienstleistungsvertrages erwähnt wird?
    c. Falls E&Y nicht mit der Durchführung des Partizipationsverfahrens beauftragt wurde, durch wen, wann und wie soll das Verfahren dann durchgeführt werden?
  2.  Wie genau bringen sich die Senatsverwaltungen in den Grünbuchprozess der Digitalisierungs- strategie mit ein? (Bitte einzeln nach Verwaltung darstellen.:
    a. Was ist der genaue Zwischenstand der Bestandsabfrage bei den jeweiligen Senatsverwaltungen für das Grünbuch?
    b. Welche Senatsverwaltungen haben ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit im Grünbuchpro- zess erklärt?
    c. Welche Senatsverwaltungen haben ihre Mitarbeit abgesagt und mit welcher Begründung er- folgten diese Absagen?
    d. Welche Fokusgruppen wurden bereits durch andere Senatsverwaltungen jenseits der SenWEB im Rahmen des Grünbuch Prozesses etabliert?
    e. Was ist der Zwischenstand der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) und in wieweit ist diese in den Grünbuchprozess involviert?
    f. Welche Referent*innen sind in der IMAG vertreten?
    g. Welche Staatssekretäre sind im Ausschuss der Staatssekretäre vertreten?
    h. Gibt es Protokolle von der IMAG und oder dem Ausschuss der Staatssekretäre und sind diese einsehbar?
  3. Warum ist nach den sehr guten Erfahrungen mit dem Expertenkreis im Prozess „Masterplan Solarcity“ https://www.berlin.de/sen/energie/energie/erneuerbare-energien/masterplan-solarcity/ bisher bei der Digitalisierungsstrategie kein vergleichbares Begleitgremium aus Fachexpert*innen vorgesehen?
  4. Stellt die „Deklaration of Cities Coalition for Digital Rights“, die im März 2019 von Berlin unter- zeichnet wurde, die normative Grundlage der Digitalisierungsstrategie dar?
    a. Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass die Deklaration in der Digitalisierungsstrategie berücksichtigt wird?
  5. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie ist ein Partizipationsverfahren für Bürger*innen vorgesehen:
    a. Wie soll dieses genau aussehen und von wem durchgeführt werden?
    b. Welches Onlineverfahren soll es dazu geben bzw. welche Onlineplattformen werden
    dafür genutzt oder erstellt?
    c. In welcher Form sind Bürgerwerkstätten geplant?
    d. Wie hoch ist das Budget, das für den Beteiligungsprozess zur Verfügung steht?
  6. Wann wird es eine Internetseite bzw. öffentlich zugängliche Information um den Prozess der Digitalisierungsstrategie geben?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-21152.pdf