Was britische Staatsbürger_innen in Berlin bei einem No-Deal-Brexit erwartet.

Im Februar kam ein Bürger aus dem Wedding zu mir in die Sprechstunde. Er ist mit einer Engländerin verheiratet, deren Arbeitgeber in Manchester sitzt und zu welchem sie regelmäßg reisen muss. Zudem wohnt ihre Familie in Manchester, die sie besucht. Ihr Mann zeigte mir ein Schreiben der Berliner Ausländerbehörde, in dem die Vorratsregelung der Bundesregierung beschrieben wurde. Im Kern sieht diese vor, dass im Falle eines ungeregelten Brexit eine Drei-Monats-Frist läuft, innerhalb derer alle in Deutschland lebenden Britinnen und Briten sich um einen Aufenthaltstitel bemühen können. Aber es stand auch darin, dass die einseitige Erklärung der Bundesregierung zu dieser dreimonatigen Übergangsfrist kein Recht zur Wiedereinreise nach Deutschland beinhaltet. Dies würde unsere besagte Britin aus Manchester hart treffen.

Mein Kollege Carsten Schatz, Sprecher für Europapolitik, und ich nahmen dies zum Anlass, mal vom Senat zu erfahren, was britische Staatsbürger_innen in Berlin im Falle eines harten Brexit am 29.3.2019 erwartet. In der Antwort des Senats (hier das pdf) gibt es zwar Unklarheit über den genannten Brief der Ausländerbehörde. In der Sache ist es aber klar: Britinnen und Briten in Berlin haben bereits seit dem 3. Januar 2019 die Möglichkeit, sich um einen Aufenthaltstitel zu bewerben. Dafür hat die Ausländerbehörde ein Onlineformular geschaffen. Die Übergangszeit soll bis zum 30.6.2019 laufen. Offen bleibt, was mit den Menschen passiert, über deren aufenthaltsrechtlichen Status bis zum Ende der Übergangsfrist nicht entschieden wurde. Hier verweist der Senat auf die noch ausstehende Verwaltungsrichtlinie der Bundesregierung. Auch die Frage der Reisefreiheit sei noch ungeklärt: zwar habe die EU einen Rechtsakt zur gegenseitigen Visafreiheit im Schengen-Raum auf den Weg für eine Übergangszeit von 90 – 180 Tagen auf den Weg gebracht. Entschieden sei aber noch nichts.

Der Senat sieht besonders den Wegfall der Arbeitnehmerfreizügigkeit als gravierend für in Berlin lebende Britinnen und Briten an. Hier deutet sich bisher an, dass das Problem eines möglichen Wegfalls der Arbeitsgenehmigung noch weniger gelöst ist als die aufenthaltsrechtlichen Fragen.

Insgesamt erklärt auch der Senat, die Folgen des Brexit für britische Staatsbürger_innen in Berlin seien gravierend und ein großes Problem. Die individuellen Folgen, aber auch die Konsequenzen für Wissenschaft, Forschung, Kultur und Wirtschaft sind für Berlin noch nicht abzuschätzen.