Schriftliche Anfrage
Schriftliche Anfrage

Verfolgung und Ahndung von Falschparken durch die bezirklichen Ordnungsämter

Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 15 335 

  1. Wie werden die bezirklichen Ordnungsämter für die Überwachung des ruhenden Verkehrs bezahlt, bzw. erhalten die Bezirke einen bestimmten Anteil der von ihren Dienstkräften erhobenen Bußgelder?
  2. Wie hoch ist Betrag, den der Bezirk bei einer Fahrzeugumsetzung durch das Ordnungsamt erhält?
  3. Deckt der in Frage 2 genannte Betrag die Kosten, welche durch die durchschnittliche Wartezeit der Mitarbeiter*innen vor Ort auf den Abschlepp-Dienst entstehen?
  4. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen durch Ordnungsamt-Mitarbeiterinnen fehlerhafte Anzeigen einer Ordnungswidrigkeit gefertigt wurden (falsche Tatbestandsnummern)? Wenn ja, haben Bürgerinnen erfolgreich Widerspruch eingelegt?
  5. Wie beurteilt es der Senat, wenn durch fehlerhafte Anzeigen dem Land Berlin ein Schaden entsteht, z.B. da das Bußgeld zu niedrig festgesetzt wird?
  6. Wie stellt der Senat sicher, dass auch die bezirklichen Ordnungsämter – wie es in der Geschäftsanordnung der Berliner Polizei definiert ist – falsch geparkte Fahrzeuge zur Gefahrenabwehr entfernen lässt, statt diese lediglich mit einem „Knöllchen“ zu bedenken?
  7. Was gedenkt der Senat zu unternehmen, damit auch die Ordnungsämter mehr Gefahrenabwehr im Sinne des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) durch Fahrzeugumsetzungen betreiben?
  8. In den Ordnungsämtern dürfen nur die Kräfte des Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) Umsetzungen durchführen. Sind die Ordnungsämter ausreichend mit AOD-Kräften ausgestattet? Bitte eine Tabelle beifügen mit der Anzahl der AODs nach Bezirken aufgelistet für die Jahre 2016 2018 und bitte Angabe von vorhandenen Stellen, besetzten Stellen sowie tatsächlich einsetzbaren Kräften (abzüglich eingeschränkter Tauglichkeit, Dauerkrankheit, Elternzeit etc…).
  9. Ist es zutreffend, dass die Kräfte der Parkraumüberwachung nicht befugt sind, Fahrzeuge umzusetzen? Welche Arten von Verkehrsordnungswidrigkeiten dürfen Kräfte der Parkraumüberwachung ahnden?
  10. Wie haben die Kräfte der Parkraumüberwachung zu verfahren, wenn diese Fahrzeuge feststellen, welche im Rahmen der Gefahrenabwehr umzusetzen sind?
  11. Wie viele Kräfte der Parkraumüberwachung gibt es in den Bezirken (bitte aufschlüsseln wie in Frage 8)?
  12. Welche Ausbildung durchlaufen die Kräfte des AOD sowie der Parkraumüberwachung? Gibt es Ausbildungen, welche zwingende Voraussetzungen sind, damit die vorgenannten Kräfte Verkehrsordnungswidrigkeiten ahnden bzw. Fahrzeuge umsetzen dürfen?
  13. Gibt es gesonderte Ausbildungen, welche sich mit der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie der Umsetzung von Fahrzeugen beschäftigen? Wo werden diese Ausbildungen angeboten?
  14. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen die Bezirke vorgenannte Kräfte nur mit Verzögerungen einsetzen konnten, da entsprechende Ausbildungsangebote nicht verfügbar waren?
  15. Gibt es im laufenden Dienstbetrieb Ausund/oder Fortbildungen für die vorgenannten Kräfte in Bezug auf die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie auf das Umsetzen von Fahrzeugen?
  16. Wie bewertet es der Senat, dass Bürger*innen bemängeln, dass oft nicht zeitnah auf Meldungen, die über Ordnungsamt-Online, bzw. die Ordnungsamt-App gemacht werden, reagiert wird – insbesondere bei Falschparkern, die eine Gefahr darstellen?
  17. Wie bewertet der Senat die telefonische Erreichbarkeit der bezirklichen Ordnungsämter? Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen die bezirklichen Ordnungsämter telefonisch nicht erreichbar waren? Was rät der Senat Hilfesuchenden, wenn die bezirklichen Ordnungsämter telefonisch nicht erreichbar sind, jedoch Dienstkräfte zur Beseitigung einer Gefahr (z.B. Gefährdung durch Falschparker) zeitnah vor Ort benötigt werden?
  18. Sofern Dienstkräfte der Ordnungsämter eine Umsetzung eines Fahrzeuges veranlassen, werden diese Aufträge frei an Abschlepp-Unternehmen verteilt (dann bitte Angabe der Auswahlkriterien), oder gibt es eine vertragliche Bindung an eines oder mehrere Unternehmen (dann Angabe, wie diese Unternehmen ausgewählt werden)?
  19. Sofern die Unternehmen im Wege einer Ausschreibung ermittelt werden: Wer führt die Aus-
    schreibungen durch – jeder Bezirk für sich, oder gibt es eine zentrale Stelle? Welche Vertragslaufzeit haben die gegenwärtigen Verträge?
  20. Liegen den Verträgen eine Mindest- oder Maximalmenge an Umsetzungen zu Grunde? Wenn ja, wonach werden diese Mengen bestimmt?
  21. Müssen die Abschlepp-Unternehmen binnen einer bestimmten Zeit ab Anforderung am Bestimmungsort eintreffen?

Antwort

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-15335.pdf